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CP 4. Schutzumfang von schwarz-weißen Marken „Harmonisierung der unterschiedlichen Auslegungen des Schutzumfangs von Marken, die ausschließlich die Farben.

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Präsentation zum Thema: "CP 4. Schutzumfang von schwarz-weißen Marken „Harmonisierung der unterschiedlichen Auslegungen des Schutzumfangs von Marken, die ausschließlich die Farben."—  Präsentation transkript:

1 CP 4. Schutzumfang von schwarz-weißen Marken „Harmonisierung der unterschiedlichen Auslegungen des Schutzumfangs von Marken, die ausschließlich die Farben Schwarz, Weiß und/oder Grau(-stufen) aufweisen (unabhängig davon, ob nur manche oder alle Farben enthalten sind).“ Konvergenzprogramm

2 Ziele: Gemeinsame Praktiken entwickeln, Konvergenzprogramm VISION: „Für Anmelder und Amt gleichermaßen Klarheit, Rechtssicherheit, Qualität und Nutzbarkeit schaffen und vermitteln.“ die keine Änderungen von Rechtsvorschriften erfordern; die von den teilnehmenden nationalen Ämtern für gewerbliches Eigentum, dem BOIP und dem HABM in die Praxis umgesetzt werden; die in allen Amtssprachen der EU bereitgestellt werden. 01 02 03

3 Konvergenzprogramm: CP 4. Schutzumfang von schwarz-weißen Marken CP 4. Schutzumfang von schwarz-weißen Marken Dokument zur gemeinsamen Praxis November 2013: einstimmige Billigung auf der Sitzung des Verwaltungsrats

4 CP 4. Interessengruppen TEILNEHMENDE ÄMTER AT, BG, BOIP, CY, CZ, DE, EE, ES, GR, HABM, HR, HU, IE, LV, LT, MT, PL, PT, RO, SL, SK, TR, UK (23) TEILNEHMENDE ÄMTER MIT RECHTLICHEN AUFLAGEN NO, SE, DK NICHT TEILNEHMENDE ÄMTER IT, FI, FR NUTZERVERBÄNDE (Beobachter) APRAM, FICPI, ICC Konvergenzprogramm: CP 4. Schutzumfang von schwarz-weißen Marken

5 CP 4. Projekt Zwei Extreme: Schwarz-Weiß deckt alle Farben ab “Schutzumfang nur im Ausmaß der Darstellung” Es war unklar, welche Ämter in welchen Fällen welchen Ansatz verfolgten. RECHTSUNSICHERHEIT 01 02

6 Konvergenzprogramm: CP 4. Schutzumfang von schwarz-weißen Marken CP 4. Gegenstand des Projekts Wird eine in Schwarz-Weiß bzw. in Graustufen eingetragene Marke hinsichtlich der Prioritätsansprüche als identisch zu demselben Zeichen in Farbe erachtet? Wird eine in Schwarz-Weiß bzw. in Graustufen eingetragene Marke hinsichtlich der relativen Eintragungshindernisse als identisch zu demselben Zeichen in Farbe erachtet? Wird die Benutzung einer farbigen Marke als Benutzung derselben in Schwarz-Weiß eingetragenen Marke erachtet? Wird die Benutzung einer schwarz-weißen Marke als Benutzung derselben in Farbe eingetragenen Marke erachtet? Angleichen der Praktiken bei folgenden Fragestellungen: 01 02 03 04

7 Konvergenzprogramm: CP 4. Schutzumfang von schwarz-weißen Marken CP 4. Nicht Gegenstand des Projekts  Ähnlichkeit von Farben, einschließlich der Frage, ob eine in Schwarz-Weiß bzw. in Graustufen eingereichte Marke derselben Marke in Farbe in Bezug auf die relativen Eintragungshindernisse ähnlich ist;  Identität, wenn die ältere Marke in Farbe ist und die jüngere Marke in Schwarz-Weiß oder in Graustufen (in Bezug auf Identität beschäftigt sich die gemeinsame Praxis ausschließlich mit älteren schwarz-weißen Marken);  Benutzung, um Unterscheidungskraft zu erlangen;  Farbmarken an sich;  Fragen der Verletzung der Rechte des geistigen Eigentums. Die folgenden Punkte sind nicht Gegenstand des Projekts: 01 02 03 04 05

8 Konvergenzprogramm: CP 4. Schutzumfang von schwarz-weißen Marken ERGEBNISSE DER ERSTEN ERHEBUNG (Februar 2012)

9 Schutzumfang von schwarz-weißen Marken Erhebung ERGEBNISSE DER ERSTEN ERHEBUNG (Februar 2012) Konvergenzprogramm: CP 4. Schutzumfang von schwarz-weißen Marken Prioritäten Relative Eintragungshindernisse Ernsthafte Benutzung

10 Konvergenzprogramm: CP 4. Schutzumfang von schwarz-weißen Marken CP 4. Kurze Zusammenfassung: unternommene Schritte, Sitzungen Auftaktsitzung im Februar 2012 Sitzung zum Arbeitspaket im Oktober 2012 Sitzung zum Arbeitspaket im Juni 2013 – weitere Arbeiten an der gemeinsamen Praxis Verbindungstreffen im Oktober 2013 – für Ämter mit rechtlichen Auflagen wurde ein separates Kapitel hinzugefügt Einstimmige Billigung auf der Sitzung des Verwaltungsrats im November 2013 Ergebnis: 3 Dokumente: Grundsätze der neuen gemeinsamen Praxis, Kommunikationsplan, Umsetzungsstrategie Sitzung der Arbeitsgruppe zur Umsetzung im Februar 2014 – Gemeinsame Mitteilung Gleichzeitige Veröffentlichung auf allen Websites aller teilnehmender Ämter: 15. April 2014

11 Konvergenzprogramm: CP 4. Schutzumfang von schwarz-weißen Marken CP 4. Gemeinsame Praxis Definition der Identität von Zeichen in Bezug auf Prioritäten und relative Eintragungshindernisse Aus Gründen der Kohärenz und der Rechtssicherheit muss dem Begriff „Identität“ die gleiche Bedeutung beigemessen werden, unabhängig davon, in welcher Bestimmung er sich findet. (Urteil in der Rechtssache T-378/11 „MEDINET“)

12 CP 4. Gemeinsame Praxis Prioritätsansprüche und relative Eintragungshindernisse – in Bezug auf „Identität“ In seinem Urteil in der Rechtssache T-103/11 „JUSTING“ gibt das Gericht dieselbe Definition von Identität wie in der Rechtssache „LTJ Diffusion“ (Randnummer 16). Konvergenzprogramm: CP 4. Schutzumfang von schwarz-weißen Marken 01 02 Urteil in der Rechtssache C-291/00 „LTJ Diffusion“: „ein Zeichen [ist] mit der Marke identisch …, wenn es ohne Änderung oder Hinzufügung alle Elemente wiedergibt, die die Marke bilden, oder wenn es als Ganzes betrachtet Unterschiede gegenüber der Marke aufweist, die so geringfügig sind, dass sie einem Durchschnittsverbraucher entgehen können.“ (Randnummer 54)

13 CP 4. Gemeinsame Praxis „unbedeutende Unterschiede“ Wenn die Unterschiede in Farbe so geringfügig sind, dass sie einem Durchschnittsverbraucher entgehen können, werden die Zeichen als „identisch“ betrachtet. Konvergenzprogramm: CP 4. Schutzumfang von schwarz-weißen Marken IDENTISCH NICHT IDENTISCH

14 CP 4. Umsetzung der gemeinsamen Praxis Bericht über Fortschritte beim Konvergenzprogramm „unbedeutende Unterschiede“ Ba ältere Marke Identität keine Identität

15 CP 4. Umsetzung der gemeinsamen Praxis Bericht über Fortschritte beim Konvergenzprogramm „unbedeutende Unterschiede“ ältere Marke Identität keine Identität

16 Konvergenzprogramm: CP 4. Schutzumfang von schwarz-weißen Marken CP 4. Gemeinsame Praxis Gemeinsame Praxis: relative Eintragungshindernisse Wenn die Zeichen nicht identisch sind, können sie trotzdem ähnlich sein. Ähnlichkeit ist jedoch nicht Gegenstand dieses Projekts.

17 Konvergenzprogramm: CP 4. Schutzumfang von schwarz-weißen Marken CP 4. Gemeinsame Praxis Gemeinsame Praxis: “Benutzung im Rahmen der rechtserhaltenden Benutzung” Eine reine Farbänderung beeinflusst nicht die Unterscheidungskraft der Marke. T-152/11„MAD“ – Gemeinschaftsmarke auf der linken Seite wird durch Zeichen auf der rechten Seite ernsthaft benutzt. Es gibt jedoch Ausnahme- situationen …

18 Konvergenzprogramm: CP 4. Schutzumfang von schwarz-weißen Marken CP 4. Gemeinsame Praxis Gemeinsame Praxis: “Benutzung im Rahmen der rechtserhaltenden Benutzung” Eine reine Farbänderung beeinflusst nicht die Unterscheidungskraft der Marke. Es gibt jedoch Ausnahmesituationen wie die folgenden: Die Schattierungen weichen erheblich ab. Die Farbe oder die Farbkombination selbst hat Unterscheidungskraft. Die Farbe trägt maßgeblich zur allgemeinen Unterscheidungskraft der Marke bei.

19 CP 4. Umsetzung der gemeinsamen Praxis Bericht über Fortschritte beim Konvergenzprogramm Gemeinsame Praxis: ein anderer Ansatz? Prioritäten  Bisherige Praxis weniger streng: 3 (CY, IE, PT)  Bisherige Praxis strenger: 10 (BG, EE, ES, GR, HABM, HU, LT, LV, SK, TR)  Keine Änderung: 9 (AT, BOIP, CZ, DE, MT, PL, RO, SI, UK) „Identität“ für Prioritäten: 13 Ämter ändern ihre Praxis.

20 CP 4. Umsetzung der gemeinsamen Praxis Bericht über Fortschritte beim Konvergenzprogramm Gemeinsame Praxis: ein anderer Ansatz? Relative Eintragungshindernisse  Bisherige Praxis weniger streng: 2 (CY, GR)  Bisherige Praxis strenger: 3 (BG, EE, LT)  Keine Änderung: 17 (AT, BOIP, CZ, DE, ES, HABM, HU, IE, LV, MT, PL, PT, RO, SI, SK, TR, UK) „Identität“ für relative Eintragungshindernisse: 5 Ämter ändern ihre Praxis.

21 CP 4. Umsetzung der gemeinsamen Praxis Bericht über Fortschritte beim Konvergenzprogramm Gemeinsame Praxis: Was hat sich geändert? “Benutzung im Rahmen der rechtserhaltenden Benutzung”  Keine Änderung der Praxis bei den nationalen Ämtern  Die Ämter und das HABM werden ihre bestehende Praxis in Bezug auf die ernsthafte Benutzung nicht ändern.

22 Konvergenzprogramm: CP 4. Schutzumfang von schwarz-weißen Marken CP 4. Umsetzung der gemeinsamen Praxis Dokument „Gemeinsame Mitteilung“

23 CP 4. Umsetzung der gemeinsamen Praxis Bericht über Fortschritte beim Konvergenzprogramm Zeitrahmen und Umfang Umsetzungsdatum: Datum der Veröffentlichung (15.4.2014) + max. drei Monate Umfang:  Künftige Anmeldungen/Verfahren (23) +  Anhängige Anmeldungen/Verfahren (8)

24 Vielen Dank (+ 34) 965 139 100 (Zentrale) (+ 34) 965 139 400 (E-Business, technische Probleme) (+ 34) 965 131 344 (Fax) information@oami.europa.eu e-businesshelp@oami.europa.eu twitter/oamitweets youtube/oamitubes www.oami.europa.eu K ONTAKT :


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