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 Im Rahmen des ESF-Projektes des Landes Sachsen-Anhalt werden im LK Wittenberg junge Familien unterstützt, in denen Arbeitslosigkeit u. Hilfebedürftigkeit.

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Präsentation zum Thema: " Im Rahmen des ESF-Projektes des Landes Sachsen-Anhalt werden im LK Wittenberg junge Familien unterstützt, in denen Arbeitslosigkeit u. Hilfebedürftigkeit."—  Präsentation transkript:

1  Im Rahmen des ESF-Projektes des Landes Sachsen-Anhalt werden im LK Wittenberg junge Familien unterstützt, in denen Arbeitslosigkeit u. Hilfebedürftigkeit bereits zum Alltag gehören. Es sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, die eine Arbeitsaufnahme ermöglichen.  Team besteht aus 3 Sozialpädagogen, 1 Jobcoach, 1 Projektassistenz

2 Ziele:  bestehende Vermittlungshemmnisse der Teilnehmer abbauen  neue Perspektiven für die ganze Familien schaffen, so ermöglichen beruflich Fuß zu fassen und mittelfristig Lebensunterhalt selbst zu verdienen  Erschließung von zusätzlichem Arbeitskräftepotential für Arbeitgeber des Landkreises  Begleitung der vermittelten Arbeitskräfte auch während der ersten Beschäftigungszeit zur Stabilisierung und Sicherung des Arbeitsplatzes 2

3 Angebote für Arbeitgeber:  individuelle Beratung zum Projekt  individuelle Unterstützung bei Antragstellung und Abrechnung  gezielte Vorstellung von potentiellen Arbeitskräften (Möglichkeit eines Praktikums vorab)  Sowohl Arbeitgeber als auch die Familien werden während der Beschäftigungsphase durch einen Projektmitarbeiter begleitet, um bei eintretenden Schwierigkeiten rechtzeitig eingreifen und unterstützen zu können. 3

4 Förderung für Arbeitgeber:  Arbeitgeber können Fördermittel zur Einrichtung zusätzlicher Arbeitsplätze (befristet und unbefristet) beantragen und erhalten  förderfähig ist der Arbeitgeberbruttolohn inkl. SV-Beiträge bei 20 - 40 Arbeits-Wochen-Stunden  individuelle Festlegung des Förderumfangs im Rahmen des Landkreises Wittenberg zur Verfügung stehenden Budgets  Förderdauer: 3 – 7 Monate 4

5 Fördervoraussetzungen:  bezogene De-minimis-Beihilfen im Sinne der EU-Verordnung in den letzten 3 Jahren max. 200.000 €  keine betriebsbedingten Kündigungen in den letzten 6 Monaten = Zusätzlichkeit der geförderten Arbeitsplätze  Entlohnung gemäß den Vorschriften des Mindestlohngesetzes  keine Vorbeschäftigung der Teilnehmer im selben Unternehmen in den letzten 2 Jahren 5

6 Ergebnisse des vorherigen Förderzeitraums:  129 geförderte Arbeitsplätze (86 waren Plan)  Übernahmequote 56%  zusätzlich 84 Arbeitsplätze ohne Projektförderung  zusätzlich 10 Ausbildungsplätze 6


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