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Außenprüfung bei Taxi- und Mietwagenbetrieben

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Präsentation zum Thema: "Außenprüfung bei Taxi- und Mietwagenbetrieben"—  Präsentation transkript:

1 Außenprüfung bei Taxi- und Mietwagenbetrieben
Aktuelle Entwicklungen Aufbewahrungs- und Aufzeichnungsverpflichtungen Ordnungsmäßigkeit der Buchführung Ziel der Folie: Begrüßung des Publikums und Einstimmung auf das Impulsreferat. Hinweis: Differenzierung zw. Programmen und Vorlagen, Übergang ist jedoch fließend.

2 Historische Entwicklung:
Anregung Fiskaltaxameter Bundesfinanzministerium setzt Arbeitsgruppe ein Umsetzung MI-007 ? 1 BRH 2005 + MI-007 Sog. Steinbrück-Chip/INSIKA Massive Gegenwehr bei IT-Dienstleistern und Verbänden 2 Arbeits- Gruppe Hauptziel: Manipulation Registrierkasse unterbinden, Aber auch auf andere Geräte zur Speicherung von Geschäftsvorfällen anwendbar 3 BMF 2010 Durchführung 4 2017 ?? Lückenlose elektronische Erfassung von Geschäftsvorfällen bleibt Wunschziel, aber Gesetzesergänzung notwendig. Ziel der Folie: Plakative Darstellung + Erläuterung, dass die Finanzverwaltung ihre im Gesetz festgeschriebene Aufgabe im Bereich der Außenprüfung u.a. durch den Einsatz von Kalkulationsvorlagen wahrnimmt Zu 1.: Hinweis, dass die Aufgabe der Finanzverwaltung im Grundgesetz verankert ist. Zu 3.: Insbesondere die Rechnungshöfe mahnen die Finanzverwaltung regelmäßig die Bareinnahmen in den "Bargeldbranchen" regelmäßig zu prüfen. Auszug BRH-Bemerkungen 2003 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes: "Die Finanzbehörden können falsche Angaben über eingenommene Bargelder nicht mehr aufdecken. Grund dafür sind neue Kassensysteme und elektronische Registrierkassen, die Steuerpflichtige mit umfangreichen Bareinnahmen zunehmend für die Aufzeichnung ihrer Bargeschäfte verwenden. (…) Der Bundesrechnungshof hat darauf hingewiesen, dass die Aufzeichnungen von Bargeschäften durch elektronische Registrierkassen und Kassensysteme der jüngsten Bauart nicht den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung entsprechen. Sie können nicht als vollständig, richtig und zeitgerecht bewertet werden." Zu 4.: - Kassenführung: Überprüfung auf formelle Mängel. Die Vollständigkeit der Kasse kann hierdurch jedoch nicht sicher gestellt werden. - Verprobungen: Z.B. innerer Betriebsvergleich oder Vergleich mit Richtsätzen (äußerer Betriebsvergleich) haben ihre Grenzen. Stichwort: Doppelverkürzung. Hinweis: Richtsatzsammlung erstmals aufgelegt in den 20er Jahren (Quelle: Wikipedia) Abgleich der erklärten Umsätze mit den elektronischen Einzeldaten Vision: Gesicherte Speicherung aller Einzeldaten (ab 2017??)

3 Abgrenzung Taxi - Mietwagen
Taxi (§ 47 PBefG) Beförderungspflicht im Pflichtfahrbereich Feste Beförderungsentgelte Fahrpreisanzeiger § 28 BOKraft – Subventions-Steuersatz von 7 %, wenn Beförderung innerhalb der Gemeinde oder unter 50 km erfolgt. Mietwagen Eingang der Beförderungsaufträge am Betriebsort oder Wohnung des Unternehmers (Rückkehrpflicht), Buchmäßige Erfassung der Beförderungsaufträge, Wegstreckenzähler, Ausnahmen § 43 BOKraft Voller Steuersatz 19 %

4 Probleme aus Prüfersicht
Eisberg-Szenario Bisher keine digitale Steuerprüfung ! Aufzeichnung des einzelnen Geschäfts-vorfalls ist gesetzlich erforderlich (Ausnahme: Bäckerei und ähnliche Branchen) Im Taxi- und Mietwagengewerbe ist Einzelaufzeichnung zumutbar! Zusätzlich sind alle Doppel tatsächlich ausgestellter Kleinbetragsrechnungen aufzubewahren (bitte exakt Preis des Taxameters eintragen). Unternehmer hat Beweislast, die Vollständig-keit der Einnahmen nachzuweisen (die Richtigkeitsvermutung der Papierunterlagen kann durch Taxameterdaten untermauert werden. Auch Fahnder sollen Ktz-Wiki nutzen. In einigen Ländern stellen sie Infos über Steufa-InfoPool ein.

5 Bestandsstatistik Taxi: Nds. (2012) : Fahrzeuge mit Betrieben Mietwagen: Nds.: Fahrzeuge mit 753 Betrieben Wagen mit Mischkonzession: Nds.: 241 Pkw mit 60 Betr. damit Fahrzeuge gesamt in Nds.: Pkw Anzahl Betriebe lt. FinVerw. in Nds: Unternehmen Prüfungsturnus: knapp über 20 Jahre Umsätze lt. BZP (2012): bundesweit: 4,1 Mrd. €

6 Aufzeichnungspflichten
Taxi + Mietwagen: Einzelaufzeichnungsverpflichtung (AO + UStG) eingesetzte Arbeitnehmer: Lohnkonto (LStDV), Mindestlohn BMF-Schreiben vom (Neue Kassenrichtlinie) Besonderheit § 49 (4) Personenbeförderungsgesetz: Der Eingang des Beförderungsauftrages am Betriebssitz hat der Mietwagenunternehmer buchmäßig zu erfassen und die Aufzeichnung ein Jahr aufzubewahren. Richtlinie 2004/22/EG vom über Messgeräte (MID) Jeder Geschäftsvorfall ist einzeln aufzuzeichnen. Der Unternehmer ist grds. frei, wie er dieser Einzelaufzeichnungspflicht nachkommt.

7 Gutachten Oldenburg

8 Prüfung Taxigewerbe – Gesamt Nds.
Bp/F= Fahndungsfälle

9 Prüfung – alte Welt Auslesen Taxameter + Bestehen auf Einzeldaten + Rechnungskopien! Bei Nichtaufbewahrung wird Mangel bewertet und aktiv Konzessions-behörde informiert. Bei Plausi-Mängel zum AN-Einsatz: Meldung LSt-AP/FKS/ kurzfristige Neuprüfung

10 Richtlinie EG 2004/22; Anhang MI-007
Aufgrund nationaler Rechtsvorschriften besteht möglicherweise die Pflicht, bestimmte Geräte an die Schnittstelle eines Taxameters anzuschließen. Kann das Taxameter durch betrügerische Verwendung beeinflusst werden, so muss es möglich sein, die Geräteeinstellungen und die Dateneingaben zu sichern. Nr. 20: Die allgemeine grundlegende Anforderung für den Schutz vor betrügerischer Verwendung ist so zu erfüllen, dass die Interessen des Fahrgastes …..und der Steuerbehörden geschützt sind. Umsetzung durch Änderung der Eichordnung

11 Prüfung – neue Welt (noch zu realisieren)
Erforderlich ist eine gesetzliche Taxameterpflicht mit Geräten Hamburger Modell oder ähnlicher Standard zusätzlich erforderlich für Mietwagen (keine Mischkonzession zulassen) Ziel: unfairer Wettbewerb wird erschwert, Chancengleichheit, Marktbereinigung Einfache Nachkontrolle durch Verwaltung wg. sicherer elektronischer Speicherung der Einzelfahrten, Unveränderbarkeit der Daten ist durch technisches Verfahren zu gewährleisten. Schnelle, kurze und wenig belastende Prüfungen durch Behörden !!! (Vollprüfung in 3 Tagen möglich – z. Zt.: 2 Wo.)

12 Sofort mögliche Änderungen der Prüfungspraxis
Absolute Plicht auf Einzelaufzeichnung (elektronisch oder auf Papier + Aufbewahrung Rechnungskopie Rechnungskopie nur entbehrlich, wenn elektronisch nach INSIKA-Standard aufgezeichnet (Empfehlung: Taxameter mit Drucker einsetzen) Risikoeinstufung: kein MID-Taxameter, Rücksetzung bestehender Speicher, Kontrolle Konzessionen (Abgleich Schülerbeförderung), unplausible Betriebe Sofortige Meldung an Konzessionsvergabebehörde bei Aufzeichnungsmängeln Sofortige Meldung an Zusammenarbeitsbehörden bei Verdacht auf Schwarzarbeit etc. / Kurzfristig erneut zum Prüfungsplan anmelden.

13 für Ihre Aufmerksamkeit
Ende Vorgehensweise ist alternativlos !!! (Ziel: Vom ARD-Prüfer zum ZDF-Prüfer) Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit


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