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SOLVENCY II Sicheres Vermögen.

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Präsentation zum Thema: "SOLVENCY II Sicheres Vermögen."—  Präsentation transkript:

1 SOLVENCY II Sicheres Vermögen

2 Wir sichern das Vermögen von Versicherten
Solvency II soll sicherstellen... ...dass Versicherer ihre Zusagen auch unter extremen Umständen erfüllen können ...dass das Vermögen der Versicherten geschützt ist. Dazu definiert das Regelwerk detailliert Risikoszenarien, für die Unternehmen ausreichend Kapital vorhalten müssen. Sicheres Vermögen

3 Warum Versicherer sicher sein müssen
Weil Versicherungen.... ... Risiken übernehmen (z.B. in der Haftpflicht- oder Krankenversicherung) .... wesentlich zur finanziellen Absicherung alternder Gesellschaften beitragen ....und ein wichtiger Kapitalgeber für Wirtschaft und Staat sind Diese Aufgaben kann die Versicherungswirtschaft nur erfüllen, wenn sie Leistungszusagen risikogerecht kalkuliert und das Vermögen der Kunden sicher investiert.

4 Wie sicher muss ein Versicherer sein?
Absolute Sicherheit gibt es nicht – auch nicht unter Solvency II. Das neue Regelwerk verlangt aber von den Unternehmen, dass sie selbst extreme Szenarien überstehen: EREIGNISSE, DIE ALLE Versicherer müssen über ausreichend Kapital verfügen: Eigenmittel, um auch Negativereignisse verkraften zu können, die, statistisch betrachtet, nur einmal in 200 Jahren eintreten. Zu diesen so genannten 1:200-Risiken zählen beispielsweise Großschäden durch Naturkatastrophen oder extreme Verwerfungen an Aktien- und Anleihemärkten. JAHRE EINTRETEN

5 Wie sicher muss ein Versicherer sein?
Das Risiko, dass ein Versicherer seine Verpflichtungen nicht mehr voll erfüllen kann, liegt bei Einhaltung der Solvency-II- Eigenmittelanforderung (Solvenzkapitalanforderung, kurz SCR) höchstens bei 0,5 Prozent. Risiko, dass der Versicherer seine Verpflichtung nicht voll erfüllen kann

6 SÄULE I Kapitalanforderungen und Bilanz
SOLVENCY II SÄULE I Kapitalanforderungen und Bilanz

7 Warum Versicherer sicher sein müssen
Die Säule I schreibt vor... ...wie Unternehmen ihre Kapitalanlagen zu bewerten haben ...welche Risiken sie berücksichtigen müssen ...und welcher erforderliche Kapitalpuffer – d.h. welche Solvenzkapitalanforderung – sich aus dem Zusammenspiel von Verbindlichkeiten, Kapitalanlagen und Risiken ergibt. Wir sichern die Leistung von Versicherten auch unter extremen Umständen. SÄULE I Kapitalanforderungen und Bilanz

8 Was ist neu? Kapitalanforderungen: Kapitalstruktur eines Unternehmens
Wie hoch die Kapital- bzw. Eigenmittelausstattung sein muss, hängt von den Verpflichtungen und Risiken ab, die ein Unternehmen mit seinem Geschäftsmodell und/oder seiner Kapitalanlagestrategie eingeht. EIGENMITTEL Kapitalpuffer KAPITALANLAGEN Alle Vermögenswerte eines Unternehmens VERBINDLICHKEITEN Zahlungsverpflichtungen eines Unternehmens

9 SCR Was ist neu? Neue Kapitalanforderungen
Um die Leistungen an Versicherungsnehmer bei Eintritt auch sehr unwahrscheinlicher Risiken sicherzustellen, müssen Versicherungsunternehmen den Rückgang der Eigenmittel verkraften können. Sie brauchen einen Kapitalpuffer. Wesentliche aufsichtsrechtliche Sollgröße für den geforderten Kapitalpuffer ist die Solvenzkapitalanforderung (SCR). SCR SOLVENZKAPITAL-ANFORDERUNG Die Höhe des SCR ergibt sich – vereinfacht gesagt – aus dem Vergleich der Eigenmittel vor und nach Eintreten eines bestimmten Risikoszenarios.

10 Was ist neu? Neue Kapitalanforderungen AUSGANGSSITUATION:
Ein Unternehmen hält unter anderem Aktien. Der Marktwert der Aktien entspricht dem Gesamtwert der Kapitalanlagen. Den Kapitalanlagen stehen Verbindlichkeiten aus Leistungsverpflichtungen gegenüber (Auszahlung von Rentenversicherungen). Die Eigenmittel des Unternehmens entsprechen dem Marktwert der Kapitalanlagen abzüglich der Verbindlichkeiten (Zahlungsverpflichtungen des Unternehmens). KAPITALANLAGEN z.B. Aktien EIGENMITTEL VERBINDLICHKEITEN

11 Was ist neu? Neue Kapitalanforderungen Schocksituation:
Tritt ein Schock ein – hier ein massiver Kursrückgang am Aktienmarkt – sinkt der Wert der Kapitalanlagen. Da sich die Höhe der Verbindlichkeiten nicht ändert, hat das Unternehmen weniger Eigenmittel zur Verfügung. KAPITALANLAGEN z.B. Aktien EIGENMITTEL VERBINDLICHKEITEN

12 Was ist neu? Neue Kapitalanforderungen RISIKOBERECHNUNG
Die Höhe des SCR wird aus einer komplexen Formel von Versicherungs-Mathematikern berechnet.

13 Was ist neu? Neue Kapitalanforderungen
Zur Verdeutlichung ein stark vereinfachtes Beispiel: SOLVENZKAPITAL-ANFORDERUNG (SCR) Um die Leistungen an Versicherungsnehmer bei Eintritt auch sehr unwahrscheinlicher Risiken sicherzustellen, müssen Versicherungsunternehmen jetzt einen Kapitalpuffer SCR anlegen. Der erforderliche Kapitalpuffer – das SCR – ergibt sich aus der Höhe der Eigenmittel in der Ausgangssituation abzüglich der Eigenmittel, die nach Eintritt des Schocks noch vorhanden sind.

14 Bedeckungsquote Das Verhältnis von Eigenmitteln des Unternehmens zur Solvenzkapitalanforderung (SCR) wird auch als Bedeckungsquote bezeichnet. Unternehmen mit einer Bedeckungsquote über 100% verfügen über ausreichende Kapitalreserven für Negativszenarien. EIGENMITTEL > SCR ≥ 100%

15 Bedeckungsquote Liegt die Bedeckungsquote beispielsweise bei 90%, ist diese Anforderung nicht voll erfüllt. Das Unternehmen kann dennoch seine aktuellen und künftig erwarteten Verpflichtungen erfüllen - und mit hoher Wahrscheinlichkeit auch in den meisten Negativszenarien. EIGENMITTEL > SCR ≥ 100% SCR > EIGENMITTEL < 100%

16 Bedeckungsquote Unterhalb der Solvenzkapitalanforderung (SCR) gibt es eine weitere Schwelle, die Mindest-Solvenzkapitalanforderung (MCR). Um die MCR zu erfüllen, ist eine Bedeckungsquote in einem Korridor von 25 bis 40 % des SCR erforderlich. Wird diese Quote nicht erreicht, greifen strenge Aufsichtsmaßnahmen – bis hin zum Entzug der Versicherungserlaubnis. EIGENMITTEL > SCR ≥ 100% SCR > EIGENMITTEL < 100% EIGENMITTEL < MCR < 40%

17 Welche Risiken gibt es? DEFINITION
Solvency II definiert die Risikoszenarien zur Berechnung des SCR so: Ein Unternehmen muss bei Erfüllung der Kapitalanforderung das Folgejahr mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit überstehen. Alle anfallenden Zahlungsverpflichtungen inklusive der Folgeverpflichtungen können bedient werden.

18 Welche Risiken gibt es? Risiken für Kapitalanlagen: MARKT:
Kurseinbruch am Aktien- oder Anleihenmarkt, plötzliche Zinsveränderung, Wechselkursveränderung AUSFALL: Zahlungsausfall eines Schuldners

19 Welche Risiken gibt es? Risiken für Verbindlichkeiten:
LEBEN: Schnelle Veränderung der Lebenserwartung, Stornorisiken SCHADEN/UNFALL: Katastrophen aller Art KRANKEN: Anstieg der Krankenversicherungs-leistungen durch Epidemien, Massenunfälle, Katastrophen OPERATIONELLES RISIKO: z.B. Schäden durch Hackerangriff, rechtliche Risiken

20 Übergangsregelungen Für die Unternehmen ist die Umsetzung der neuen Regeln eine hoch komplexe Aufgabe – die durch das historisch niedrige Zinsniveau zum Start von Solvency II nicht einfacher wird. Um eine reibungslose Umstellung der 28 bestehenden Systeme auf das neue Regelwerk zu ermöglichen, können alle europäischen Versicherer verschiedene Übergangsregelungen (Transitionals) nutzen. Für die deutschen Lebensversicherer ist die Übergangsregelung zur Bewertung ihrer versicherungstechnischen Rückstellungen von besonderer Bedeutung.

21 Übergangsregelungen Unter Solvency II müssen Versicherer ihre Verbindlichkeiten zu aktuellen Marktzinsen bewerten und auf dieser Grundlage ausreichende Rückstellungen bilden. In der Vergangenheit war die Kalkulationsgrundlage jedoch nicht der aktuelle Marktzins, sondern der amtlich festgelegte Höchstrechnungszins.

22 Übergangsregelungen: Beispiel
HÖCHSTRECHNUNGSZINS Rückstellungen für einen Vertrag, für den ein Höchstrechnungszins von 2,25 Prozent gilt, dürfen bislang kalkulatorisch mit 2,25 Prozent pro Jahr verzinst werden. Um in 20 Jahren einen Betrag von Euro auszahlen zu können, muss der Versicherer unter diesen Bedingungen heute rund Euro zurückstellen. ZINS UNTER SOLVENCY II (FÜR 20-JÄHRIGE LAUFZEIT) Unter Solvency II liegt der Zins deutlich niedriger - auf Sicht von 20 Jahren dürfen Unternehmen aktuell mit einem Marktzins von rund 1,4 Prozent kalkulieren. Damit muss ein Versicherer heute annähernd Euro zurückstellen, um in 20 Jahren die im Beispiel zugesagten Euro zahlen zu können. In dieser Betrachtung ist die bereits gebildete Rückstellung für den Beispielvertrag um rund Euro zu niedrig. Die Übergangsbestimmung sieht - vereinfacht - vor, das der Versicherer den fehlenden Betrag in den kommenden 16 Jahren schrittweise aufbauen muss. WICHTIG: Die Übergangsregelung gilt nur für Altverträge. Die BaFin überwacht die Anwendung der Übergangs-regelung laufend – die Anwendung wird zudem nur dann genehmigt, wenn das Unternehmen die zusätzlichen Rückstellung auch finanzieren kann.

23 SÄULE II Gute Unternehmensführung
SOLVENCY II SÄULE II Gute Unternehmensführung

24 Wir sichern die Stabilität auf dem Europäischen Versicherungsmarkt
Solvency II macht die Versicherungsaufsicht mathematischer. Doch es entscheiden weiterhin Menschen und nicht Computer darüber, welche Risiken ein Unternehmen eingeht und wie diese zu steuern sind. Welche Grundsätze und Regeln dafür gelten, ist in der zweiten Säule von Solvency II festgelegt. SÄULE II Gute Unternehmensführung

25 Wie ermitteln die Unternehmen ihre Risiken und ihren Kapitalbedarf?
Wichtiges Element der Säule II ist die "unternehmenseigene Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung" - kurz ORSA. ORSA zwingt die Unternehmen dazu, sich laufend mit ihrer Risiko- und Finanzlage zu befassen. Zudem müssen die Unternehmen mindestens einmal pro Jahr überprüfen, ob ihr Risikomanagement tatsächlich alle Risiken erfasst und angemessen berücksichtigt. ORSA Unternehmenseigene Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung (Own Risk and Solvency Assesment)

26 ORSA 1. ORSA PROZESS Wie entwickelt sich das SCR?
Diese Fragen müssen sich die Unternehmen stellen: Wie entwickelt sich das SCR? Welche Risiken geht das Unternehmen ein? Reicht das Kapital langfristig? Passt die Kapitalanforderung zu den unternehmens-spezifischen Risiken? Risiken heute? Risiken morgen?

27 ORSA 2. DOKUMENTATION UND INFORMATION 3. UMSETZUNG DER ORSA-ERGEBNISSE
z.B. Anpassung der Strategie, des Geschäftsmodells, des Kapitalmanagements

28 Was ist neu? SCHLÜSSELFUNKTIONEN
Neu ist ab 1. Januar 2016, dass jeder Versicherer vier so genannte Schlüsselfunktionen vorhalten muss: RISIKOMANAGEMENT VERSICHERUNGSMATHEMATIK COMPLIANCE INTERNE REVISION Für jede dieser Funktionen muss es in den Unternehmen eine verantwortliche Person geben. Die Schlüsselfunktionen stärken die in der Unternehmens-organisation gezogenen „Verteidigungslinien“ des Risikomanagements: Risiken frühzeitig erkennen und bewerten.

29 Was ist neu? SCHLÜSSELFUNKTIONEN
1. Schlüsselfunktion: RISIKOMANAGEMENT... ...unterstützt die Geschäftsführung maßgeblich bei der Identifizierung, Analyse und Steuerung von Risiken. 2. Schlüsselfunktion: VERSICHERUNGSMATHEMATIK... ...koordiniert/überwacht angemessene Berechnung der unter SII vorgeschriebenen versicherungstechnischen Rückstellungen. 3. Schlüsselfunktion: COMPLIANCE... ...überwacht Einhaltung der Anforderungen für Betrieb des Versicherungsgeschäfts, berät Vorstand entsprechend. 4. Schlüsselfunktion: INTERNE REVISION... ...überprüft gesamte Geschäftsorganisation, informiert Vorstand über Defizite.

30 Was ist neu? SCHLÜSSELFUNKTIONEN VORTEILE:
Stärkung der Geschäftsorganisation Klare Zuordnung wichtiger Funktionen, Bessere europaweite Vergleichbarkeit. Durch die vier Funktionen werden mehrere „Verteidigungslinien“ eingezogen – so soll verhindert werden, dass Risiken unter dem Radar durchgehen. Konsolidierung der Risiken über alle Unternehmensebenen Kontinuierliche Überwachung sämtlicher Kontroll- und Steuerungsprozesse

31 Wer sichert die Stabilität?
GESCHÄFTSORGANISATION Versicherer müssen gegenüber der Versicherungsaufsicht nachweisen... ...dass sie über kompetentes Führungspersonal verfügen ...alle Risiken jederzeit unter Kontrolle haben.

32 Wer sichert die Stabilität?
GESCHÄFTSORGANISATION FIT & PROPER Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte deutscher Versicherungsunternehmen müssen schon heute besondere persönliche und fachliche Anforderungen erfüllen. Solvency II macht qualitative Eignungsvorgaben - Fit & Proper europaweit verbindlich.

33 Wer sichert die Stabilität?
GESCHÄFTSORGANISATION Vergütung Die Vergütung der Mitarbeiter eines Versicherungsunternehmens unterliegt besonderen aufsichtsrechtlichen Vorgaben. Vergütungsregeln sollen Fehlanreize verhindern und ein langfristiges, nachhaltiges Denken und Handeln der Mitarbeiter fördern. Für wichtige Personen, insbesondere Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, gilt dabei ein strengerer Maßstab. Die Aufsichtsbehörde wacht über die Einhaltung der Vergütungsregeln. Diese Eignung ist der Aufsichtsbehörde gegenüber detailliert nachzuweisen. Zu diesem Thema gibt es Leitlinien von EIOPA und Merkblätter der BaFin.

34 Wer sichert die Stabilität?
GESCHÄFTSORGANISATION Prudent Person Principle Bei der Kapitalanlage ist das Leitmotiv das „Prudent Person Principle“: Unternehmen dürfen demnach nur in Vermögenswerte investieren, deren Risiken sie durchschauen und steuern können.

35 SOLVENCY II SÄULE III Reporting und Transparenz

36 Wir schaffen Markttransparenz für Aufsichtsbehörden und Öffentlichkeit
Solvency II ist Aufsichts- und Frühwarnsystem zugleich. Damit es funktioniert, müssen Unternehmen über ihre Finanzlage, Risiken und wesentliche Geschäftsbereiche berichten. Und zwar nicht nur der Aufsichtsbehörde, sondern auch der Öffentlichkeit. Festgeschrieben sind die Berichtspflichten in der dritten Säule von Solvency II. SÄULE III Reporting und Transparenz

37 Wie wird informiert? BERICHTSPFLICHT
Für Verbraucher und Investoren bringen die neuen Berichtspflichten mehr Transparenz – beispielsweise müssen Unternehmen über ihre Kapitalanlagestrategie oder auch die Vergütung ihrer Manager informieren. Zudem schafft die europaweite Harmonisierung der Berichtspflichten eine bessere Vergleichbarkeit zwischen in- und ausländischen Versicherungsunternehmen.

38 Wie wird informiert? BERICHTSPFLICHT
QRT (Quantitative Reporting Templates) Die Berichte werden elektronisch übermittelt und geben der Aufsicht eine Vielzahl an quantitativen Informationen, z.B. zur Einhaltung der Solvenzkapitalanforderung. Schwerpunkte QRT Solvabilitätsübersicht Vermögenswerte Versicherungstechnische Rückstellungen Eigenmittel Solvenzkapitalanforderung (SCR) Mindestkapitalanforderung (MCR)

39 Wie wird informiert? BERICHTSPFLICHT RSR (Regular Supervisory Report)
Der RSR geht an die Aufsicht und folgt einer festgelegten Struktur. Er enthält Erläuterungen u.a. zur Geschäftsentwicklung, zum Risikoprofil oder auch zur Bewertung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten. Er enthält Aussagen zur absehbaren künftigen Geschäftsentwicklung.

40 Wie wird informiert? BERICHTSPFLICHT
SFCR (Solvency and Financial Condition Report) Für Kunden, Investoren und die interessierte Öffentlichkeit relevant ist der Solvency and Financial Condition Report (SFCR), der Bericht über Solvabilität und Finanzlage. Er informiert unter anderem über die wesentlichen wirtschaftlichen Ergebnisse wichtige Ereignisse des vergangenen Geschäftsjahres und die aktuelle Solvenzsituation des Unternehmens.

41 Wie wird informiert? BERICHTSPFLICHT JÄHRLICH/VIERTELJÄHRLICH
Die übermittelten Daten können von der Aufsichtsbehörde zeitnah ausgewertet und analysiert werden. Durch die länderüber-greifende Vergleichbarkeit und Verfügbarkeit der Daten werden drohende Risiken europaweit sichtbar. JÄHRLICH Diesen Bericht müssen die Unternehmen auf ihrer Webseite nach Ablauf jedes Geschäftsjahres veröffentlichen. Unter bestimmten Voraussetzungen muss eine unterjährige Aktualisierung des SFCR erfolgen. DREIJÄHRLICH Der Aufsichtsbericht ist regelmäßig, mindestens alle drei Jahre, an die Aufsicht zu übermitteln. Die Aufsicht legt den Turnus unternehmens-individuell fest. Datensätze werden elektronisch in einem standardisierten Format versendet.


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