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Politisches System Schweiz

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Präsentation zum Thema: "Politisches System Schweiz"—  Präsentation transkript:

1 Politisches System Schweiz
Vorlesung am Institut für Öffentliches Recht der Universität Bern Geschichte Prof. Dr. Andreas Ladner IDHEAP Lausanne Frühjahrssemester 2010

2 Die Entstehung der Schweiz
Staatsbildung im 19. Jh. (vom Staatenbund zum Bundesstaat) Ein paradigmatischer Fall der politischen Integration! (Deutsch 1976) Keine Kulturnation sondern eine Willensnation Verantwortlich für das Zusammenwachsen sind die politischen Institutionen (Föderalismus und Power Sharing) Eine gemeinsame Symbolik und eine gemeinsame Geschichte wurde erst im nachhinein geschaffen (Helvetia, Wilhelm Tell) Weiter: Strukturelle Eigenheiten, eine bestimmte politische Kultur und möglicherweise haben auch die Nachbarn etwas mitgeholfen. Titel eines Buches von Karl Deutsch (1976) Eigenheiten der Schweiz: (Linder 1999: 24) Frühe demokratische Legitimation der politischen Herrschaft Direkte Demokratie Föderalistisches System (Zentralregierung kann nur befristet über Einkommensteuern verfügen) Wandel von der Mehrheitsdemokratie zur Konsensdemokratie Bei der gemeinsamen Geschichte und Symbolik verweist Kriesi (1995: 5 ff.) zurecht auf die Mythenbildung, die von in- und ausländischen Beobachtern in diesem Zusammenhang betrieben wurde und die das Geschichtsverständnis lange Zeit geprägt habe. (Wilhelm Tell von Schiller, die Gedichte von Byron, Lamartine, Hugo und der europäische Romantismus) Weitere Gründe: Gemeindschaftssinn der Hirten, Kommunitarismus, Melting Pot, Bürgersinn, Cross cutting cleavages (Ausgewogenheit). Andere Gründe: Gemäss Neidhart (1988): Kleinheit und Pluralismus. Keine Bodenschätze.

3 Zentrale Frage Ist die heutige Schweiz mit ihren politischen Institutionen ein Produkt strategischer Entscheidungen und Weichenstellungen oder ist sie die logische Konsequenz ihrer geographischen Lage im Zentrum Europas und der historischen Entwicklung? Vergleiche hierzu die Theorien zum Institutionellen Wandel und zu den Reformen Damit sind wir bei der Geschichte angelangt.

4 Die wichtigsten Etappen
Uns interessieren nicht die Daten und die Geschichte, sondern die Frage, wie die politischen Institutionen aus der geschichtlichen Entwicklung heraus entstanden sind, wann es zu kritischen und entscheidenden Momenten gekommen ist. Daraus lässt sich auch erkennen, ob und unter welchen Umständen sich die Institutionen als mögliche Problemlösungen erwiesen haben (Unter welchen Umständen funktionieren sie?). Dies kann sowohl als Gegengewicht gegen allzu überhasteten Veränderungsgelüste wie als Argument für eine Reform der Institutionen beigefügt werden. Illustration: Neidhart (2002: 24): Kleinstaatlichkeit war z.B. wichtig: Bei der Gründung der alten Eidgenossenschaft Bei ihrer Trennung vom Weströmischen Reich Während den beiden Weltkriegen (keine Bodenschätze) Bei der Bestimmung der Position zur EU Und wahrscheinlich auch bei der Gewährung der Neutralität im Wiener Kongress 1815. Die Geschichtlichkeit ist gemäss Neidhart neben der Kleinstaatlichkeit und der Pluralität eine von drei Kontextgrössen, die für ein politisches System den Rahmen setzen.

5 Kulturelle und sprachliche Pluralität
Alemannen, Burgunder, Langobarden und Rätier

6 Klein- und Abkehr von der Zentralstaatlichkeit
Der Begriff "finsteres Mittelalter" ist angesichts der oft mit hemmungsloser Brutalität ausgefochtenen Kämpfe und des - zumindest für die Adligen faktisch geltenden "Rechtes des Stärkeren" nicht ganz unbegründet. Schlechte hygienische Verhältnisse, grausame Strafen für Verbrecher, Fehlurteile noch und noch, Folter, Verfolgung von Andersgläubigen und angeblichen Hexen trugen ein übriges zu dieser Finsternis bei. Das Gegengewicht bildeten einzelne Idealisten, die aus der Bibel mehr jene Aussagen ernst nahmen, die zu Menschlichkeit, sozialer Verantwortung und Gerechtigkeit aufrufen. Meist hatten sie jedoch schon innerhalb der Kirche keinen leichten Stand und waren auch selten genug in leitender Stellung anzutreffen. Am Beginn des Mittelalters stand aber eben gerade nichts von Humanismus, sondern das Streben der fränkischen Könige nach mehr Macht und ihr Ehrgeiz, die Nachfolge der weströmischen Kaiser anzutreten. Die rücksichtslos und mit allen Mitteln betriebene Grossmachtpolitik knüpfte nahtlos an die Methoden der römischen Feldherren und Provinzstatthalter an. Feudalismus und Lehenswesen Verwaltungsreform Karls des Grossen (Auteilung des Reiches in kleinere, übersichtlichere Gaue) 775 Christianisierung Klöster als Zellen der Kultur und des christlichen Glaubens Dreifelderwirtschaft Streit zwischen weltlicher und kirchlicher Macht (Investiturstreit) Wichtige Grafengeschlechter: Zähringer, Lenzburger, Kyburger, Habsburger Das Heilige Römische Reich Deutscher Nation Zur Zeit der Ottonen und Salier ( ) auf dem deutschen Kaiserthron gehörte das Gebiet der heutigen Schweiz links (westlich) der Reuss zum Königreich Burgund rechts (östlich) der Reuss zusammen mit dem Elsass (heute französisch) und in etwa dem heutigen deutschen Bundesland Baden-Würtemberg und mit dem heutigen österreichischen Bundesland Vorarlberg zum Herzogtum Schwaben das Engadin mit den heute österreichischen Bundesländern Tirol und Salzburg zum Herzogtum Bayern die italienisch-sprachigen Täler Tessin und Puschlav zum Königreich Italien Alle diese Gebiete gehörten zum "Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation" unter dem deutschen Kaiser.

7 Die Alte Eidgenossenschaft
Uri hatte durch die Eröffnung der Gotthardroute massiv an Bedeutung für das Deutsche Reich mit seinen norditalienischen Teilen gewonnen. So befürchteten die Urner ebenso wie der deutsche König, dass die ständig um die Vermehrung ihres Besitzes bestrebten Habsburger Uri zu einem Untertanenland machen würden. Es lag deshalb im beiderseitigen Interesse, dass König Friedrich II 1231 die Urner aus der Verpfändung an die Habsburger loskaufte und ihnen in einem Freiheitsbrief die Reichsunmittelbarkeit [direkte Unterstellung unter den König unter Umgehung der Grafen] zusicherte. 1240 brach ein Konflikt zwischen dem Papst und König Friedrich II aus, in dem Graf Rudolf III von Habsburg sich auf die Seite des Papstes stellte. Friedrich gewährte den Schwyzern die Reichsunmittelbarkeit und erhielt daraufhin mitten im Winter über den Gotthardpass militärische Unterstützung durch die Schwyzer. Die Alte Eidgenossenschaft entstand als loses Bündnis von drei Talschaften am Vierwaldstättersee in der Zentralschweiz: Uri (am oberen, südlichen Seeende gelegen), Schwyz (am nordöstlichen Seeufer) und Unterwalden (am westlichen Seeufer). Man lehnte sich gegen die Vögte der Grafen von Habsburg (Stammsitz: Habsburg im Kanton Aargau) auf. Ziel war nicht eine Loslösung vom Deutschen Reich, sondern die Rückgewinnung bzw. Verlängerung alter Autonomierechte. Bis etwa 1890 hielt man allerdings nach einer alten Überlieferung den Rütlischwur für das eigentliche grundlegende Bündnis der Alten Eidgenossen und datierte ihn auf 1307, ebenso wie den in einer bekannten Sage überlieferten Apfelschuss des Freiheitshelden Wilhelm Tell und den Tyrannenmord am Landvogt Gessler. Die Namen der drei Eidgenossen, die am Rütlischwur beteiligt sind, meint man seit Friedrich von Schillers Drama Wilhelm Tell (Uraufführung 1804) genau zu kennen: Werner Stauffacher aus Schwyz, Walter Fürst aus dem Kanton Uri und Arnold von Melchtal - obwohl die älteste Quelle der Sage die Vornamen nicht nennt! Erst als um 1890 in Bern die Idee aufkam, das 700-Jahr-Jubiläum der Stadt Bern und das 600-Jahr-Jubiläum des Bundesbriefs gemeinsam zu feiern, brach eine grosse Diskussion über den "echten" Ursprung der Alten Eidgenossenschaft zwischen den Zentralschweizer Urkantonen und den städtischen Industriezentren aus. Im Bewusstsein der breiten Bevölkerung durchgesetzt hat sich (dank unermüdlicher Arbeit der entsprechend ausgebildeten Lehrerschaft) letztlich diejenige Variante, die wohl am wenigsten mit der historischen Wahrheit übereinstimmt: Bundesbrief, Rütlischwur und die Taten von Wilhelm Tell wurden in einen unmittelbaren und direkten Zusammenhang gestellt und dafür das Datum des 1. August 1291 festgelegt. Wenn allerdings an der alten Überlieferung tatsächlich noch mehr dran sein sollte, als phantasievolle Ausschmückungen, dann müsste wenn schon auch das dazu überlieferte Datum 1307 korrekter sein, als die "Einheitsdatierung" auf 1291. Nachdem die Habsburger zur Kaiserwürde aufgestiegen waren scheint es nur logisch, dass sie sich mit dem Freiheitswillen von ein paar tausend aufmüpfigen Bergbauern in ihren Stammlanden nicht abfinden wollten und versuchten, ihre Machtansprüche mit Waffengewalt durchzusetzen. Während Jahrzehnten erlitten sie dabei aber eine Niederlage nach der anderen und die Eidgenossen wurden immer selbstbewusster:

8 Bundesbrief und Bundesbriefmuseum
Im Mittelpunkt der Ausstellung stehen der Bundesbrief von 1291 und die Biographie dieses kleinen Dokumentes mit seiner umfassenden Wirkung durch die Jahrhunderte.  Anfangs des 20. Jahrhunderts erhielt diese Urkunde eine so grosse Bedeutung, dass dafür im Jahre 1936, in der schwierigen Zeit vor dem zweiten Weltkrieg, ein Museum gebaut wurde, das Bundesbriefarchiv. Weitere Urkunden bis 1513 (Bundesbriefe und Freiheitsbriefe der alten Schwyzer), sowie eine einzigartige Fahnensammlung bilden den Rahmen der Ausstellung. Bahnhofstrasse 20 PF 2201, 6431 Schwyz Telefon

9 Die „Schweiz“ um 1291

10 Schlacht bei Morgarten 1315

11 Die Eidgenossen kämpfen und wachsen
Kriegerische Zeit, Unabhängigkeit, Unterdrückung, Expansion, interne Konflikte Aber auch: Die Grenzen des Wachstums -> der Anfang der Neutralität 15. Jahrhundert Trotz lockerem Gefüge und schweren internen Krisen (Alter Zürichkrieg , Burgrechtsstsreit ) wird die Eidgenossenchaft im 15. Jahrhundert durch ein unaufhaltsames territoriales Wachstum und eine grosse Entfaltung ihrer Militärmacht gekennzeichnet: Während einiger Jahrzehnte nahm die Eidgenossenschaft den Rang einer Militärischen Grossmacht ein. Reisläuferei Interne Unterschiede: Abtei St. Gallen, die Bünde Rätiens, die Zenden des Oberwallis lehnten sich als zugewandte Orte an die Eidgenossenschaft an Mit der Grafschaft Baden und den Freien Ämtern hatten die Eidgenossen bereits 1415 die ersten Gemeinen Herrschaften gewonnen. Zwischen 1500 und 1512 gewannen sie mit den tessinischen Vogtschaften die letzten.

12 Ende der Grossmachts-träume

13 Reformation und Gegenreformation (16./17. Jh.)
Wiederstand gegen den Feudalismus (Leibeigenschaft) Konfessionelle Spaltung Aufnahme von Asylsuchenden Rechtlich Unabhängigkeit vom Deutschen Reich (1648 -> 1848) Bereits hier beginnt die Kriegsversehrtheit der Schweiz, danach 1. und 2. Weltkrieg

14 Zwingli

15 2. Kappelerkrieg

16 Hexenverfolgung

17 Tagsatzung in Baden

18 Absolutismus und Aufklärung
Ablösung vom Feudalismus und hin zum Nationalstaat Grundlagen der demokratischen Verfassungen werden erarbeitet

19 Untergang der Eidgenossenschaft – helvetische Revolution
Missstände (Oligarchie und Ausbeutung) Untertanenaufstände Aufklärung (Diderot, Voltaire, Rousseau) – staatsbürgerliche Gesellschaften Französische Revolution 1789 Einmarsch der Franzosen unter Napoleon (25. Jan. 1798) Am 4. April 1798 gab es keine Untertanengebiete mehr, am 12. April wurde die unteilbare Helvetische Republik propagiert Hatten die alten Orte zunächst erfolgreich für die Befreiung von feudalistischer Herrschaft gekämpft, so hinderte sie das später nicht daran, sich selbst Untertanengebiete anzueignen und diese auszubeuten (Linder 1999: 27). Frei war die Alte Eidgenossenschaft vor allem gegen aussen (vgl. Kreis 1986), frei von fremden Herrschern. Eine innere Freiheit im heutigen Sinne gab es nicht. Keine Versammlungsfreiheit, keine Niederlassungs- und Gewerbefreiheit und keine Pressefreiheit. Das politische Mitbestimmungsrecht war in den meisten Orten auf eine dünne Oberschicht beschränkt. Die regierenden Familien der 13 Stadt- und Landorte geboten in den meisten Fällen über zwei bis drei Arten von Untertanenlanden. Über das eigene Territorium, über die im Turnus verwalteten gemeinen Herrschaften (Thurgau, Aargau) und über die eroberten oder gekauften Untertanengebiete (Leventina, Werdenberg). Ca. 90 Prozent der Bevölkerung lebte damals auf dem Land und in engster Abhängigkeit von den kantonalen Hauptorten. Immer wieder kam es zu Untertanenrevolten. In der Regel waren es Kaufleute, Wirtsleute, lokale Amtsleute der ländlichen Oberschicht. Die Tauner (Taglöhner) waren erst später dabei. Die Anführer wurde teilweise hingerichtet, teilweise eingesperrt. Die Aufklärung und die Französische Revolution zeigte auch in der Schweiz Ergebnisse. Man las Diderot, Voltaire und Rousseau 1770 findet man über das ganze Gebiet der Eidgenossenschaft verstreut Debattierklubs, Lesezirkel, patriotische Gesellschaften, Freimauererlogen, ökonomische und gemeinnützige Gesellschaften. Hier verschmolzen die alten Forderungen nach regionaler Autonomie und die Neue Lehre von der natürlichen Gleichheit. 1789 französische Revolution, Beschlüsse der Nationalversammlung vom 4. August. Beseitigung der alten Feudalordnung Abschaffung der Leibeigenschaft Aufhebung der Herrenrechte Beseitigung der gutsherrlichen Gerichtsbarkeit Teilweise Aufhebung des Zehnten Aufhebung der Privilegien für Adel und Klerus Gleichheit bei der Steuerpflicht In der Westschweiz war die Ausstrahlung der französischen Revolution besonders gross, vor allem in der Waadt, was den gnädigen Herren von Bern gar nicht gefiel. In der Deutschschweiz kam es zum Aufstand von Stäfa (Petition, Strafen, Begnadigung der Aufständischen als die französischen Truppen an der Grenze standen) Der Einmarsch der Franzosen (25. Jan. 1798) wurde in den Untertanengebieten teilweise freudig aufgenommen (Waadt, Basel). Freiheitsbäume Am 4. April 1798 gab es in der Schweiz keine Untertanengebiete mehr. Die Kantone wählten die Vertreter für die gesamtschweizerischen Kammern, den Senat und den Grossen Rat. Am 12. April wurde der neue Staat, die eine und unteilbare Helvetische Republik propagiert.

20 Alte Orte – Untertanengebiete und gemeine Herrschaften

21 Der Berner wehren sich

22 Weitere Gründe für den europäischen „Befreiungszug“ der Truppen der französischen Revolution
Napoleon wollte nicht nur die Freiheitsrechte in die Schweiz bringen (vgl. Kreis 1986: 27), sondern: Die Schweiz war ein Zufluchtsort für französische Royalisten Es ging ihm um die Kontrolle der strategische wichtigen Alpenpässe Schweiz sollte in ein System von ausbeutbaren Satellitenstaaten integriert werden Die französische Armee konnte in der reichen Schweiz neu aufgerüstet werden Mit den geraubten Staatskassen konnte der Ägyptenfeldzug finanziert werden

23 Vom Staatenbund zum Bundesstaat
Hier weiter mit Wolf und anderen. Kurz bleiben, das ganze hört mit der revidierten Bundesverfassung auf, die anderen Teile kommen bei der direkten Demokratie unsw.

24 Helvetik Mit dem Diktat Napoleons werden die Kantone zu einer Republik nach dem Muster der franz. Direktoralverfassung. z. B.: Die Bezirksvertreter nahmen an den Gemeindeversammlungen teil. Erreicht wurde die Gleichstellung der Kantone. Es gelang allerdings nicht, die Kantone zu einer homogenen Helvetischen Republik zusammen zu ziehen.

25 Das Wachsen der Eidgenossenschaft
Ende der Helvetik. 1803: Auf Geheiss Napoleons kommen die Mediationsakte zustande, welche die gliedstaatliche Autonomie der Kantone wieder herstellt. Vgl. TG, AG, GR, SG, TI und VD, welche unlängst ihr „200 jähriges Bestehen“ feierten.

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27 Die Entscheidung In Wien wird über die Zukunft Europas beraten.
Der Schweiz wird die Gewährleistung der immerwährende Neutralität in Aussicht gestellt, die Grossmächte waren bei Ihrer Suche nach stabilen Verhältnissen im nachrevolutionären Europa nicht unfroh über eine neutrale Zone in der Mitte Europas Veltlin, Bormio und Chiavenna gehen verloren. Die Schweiz gewinnt die volle Eigenständigkeit. Die Gleichberechtigung der Kantone bleibt als Errungenschaft der franz. Revolution Sie ist ein lockerer Staatenbund. Kein Parlamanent, keine Exekutive, keine Freiheitsrechte, Damit fehlen wichtige Elemente eines Nationalstaates.

28 Regeneration In der Folge kam es zu einer zunehmende Polarisierung zwischen der politischen Bewegung des Freisinns (in den industrialisierten, protestantischen Kantonen) und den Konservativen (kath. Ländlichen Gebieten). Als Minderheiten lehnten die Katholiken die Aufhebung der Einstimmigkeitsregel für Beschlüsse der Tagsatzung ab, wiedersetzten sich der Idee einer starken Zentralisierung und wollten vor allem die starke politische und kulturelle Stellung der Kirche bewahren. Die Freisinnigen erreichten in 11 Kantonen (Regenerationskantonen; AG, BL, BE, FR, LU, SH, SG, SO, TG, VD und ZH) ihr politisches Ziel der Demokratisierung, welches unter dem Zeichen der Volkssouveränität und des Fortschritts liberale Verfassungen zustande brachten, die das Stimm- und Wahlrecht für die erwachsenen Männern, die Gewaltentrennung, die Öffentlichkeit von Parlamentsdebatten und die Trennung von Staat und Kirche brachten.

29 Der Sonderbundskrieg Vgl. Somm/Decurtins, TA vom 4.11.2007
Konfliktpunkte: Religionsfrage freischärlerische Truppen, die den Kanton Luzern von seiner konservativen Regierung befreien wollte 1845 schlossen sich die katholischen Kantone zur Vertretung ihrer gemeinsamen Interessen im Sonderbund zusammen. Zudem suchten sie die aussenpolitische Unterstützung von Österreich, Frankreich und Sardien. Nach erfolglosen Versuchen zur Änderung des Bündnisses von 1815 verliessen sie 1846 die Tagsatzung. Dies wurde als Sezession ausgelegt. Die protestantischen Kantonen intervenierten mit Truppen. Nach 26 Kampftagen mit etwa hundert Toten waren die Sonderbundskantone besiegt. Für die siegreichen Freisinnigen war der Weg nun frei für die Einrichtung eines schweizerischen Bundesstaat, an welchen die 25 Kantone einen Teil der Hoheitsrechte abtraten. Für eine Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen, wobei ersterer für die Wahrung der Unabhängigkeit und die Förderung der gemeinsamen Wohlfahrt verantwortlich war Das Prinzip des Föderalismus, das in Angelegenheiten des Bundes jedem Gliedstaat eine gleiche Stimme einräumte Für die Einrichtung einer gemeinsamen demokratischen Grundordnung mit Exekutive und eigenem Parlament, mit Grundrechten, Gewaltentrennung und freien Wahlen, deren Minimalanforderungen für alle Kantone als verbindlich erklärt wurden. Vgl. Somm/Decurtins, TA vom

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31 Verfassung Der Verfassungsvorschlag wurde 1848 der Volksabstimmung unterbreitet. Gabe es hier nicht einen Trick? -> Linder, S. 29. Da es noch kein Schweizervolk gab, stimmten die Kantone im Rahmen ihrer eigenen politischen Ordnung darüber ab. In GR und FR entschied das Parlament im Namen des Volkes In LU kam die Zustimmung deshalb zustande, weil die 30 Prozent Abstinenten den Ja-Stimmen zugerechnet wurden. Für den Zusammenschluss des Staatenbundes zum Bundesstaat wäre eigentlich die Zustimmung aller Stände notwendig gewesen. Die freisinnige Mehrheit definierte die Regeln jedoch anders und verlangten eine genügende Mehrheit. Nachdem zwei Drittel der Kantone zugestimmt hatten, gab die Tagsatzung bekannt, dass die neue Bundesverfassung angenommen war.

32 Vom Staatenbund zum Bundesstaat
Mit der Bundesverfassung von 1848 wurde aus dem Staatenbund ein Bundesstaat. Es entsteht ein souveräner Staat, basierend auf einer Verfassung. Die Kantone sind nicht mehr Vertragspartner, sondern unterstehen einem gemeinsamen, übergeordneten Gesetz, der Verfassung. Die Verfassung räumt den Kantonen allerdings eine wichtige Rolle ein. Vgl. Kriesi 1995: 45 Vgl. Somm, TA vom

33 Die Herausbildung der Nationalstaaten in Europa
Europa um 1500

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35 Herausbildung der Demokratien
y = Anteil Demokratien an der Gesamtzahl der Staaten Samuel P. Huntington (1992): Three Waves of Democratization.

36 Die ersten Bundesräte 1848

37 Die reformerischen Kreise fanden sich mit diesem Resultat nicht ab.
Es wurden (erfolglos) Unterschriften für eine Abberufung von Bundesrat und Bundesversammlung und anschliessender Totalrevision der Bundesverfassung gesammelt. Nur anstatt kamen zusammen.

38 Politisches Kalkül im Verfassungsentwurf 1874
Auf die Rechtsvereinheitlichung (Obligationenrecht, Urheberrecht, Betreibungsrecht und Konkursrecht) durch in den Bund aus der Verfassung von 1872 wurde weitgehende verzichtet, sodass die die Westschweizer Radikalen beruhigt werden. (Der Bund soll nur in Sachen der Eidgenossenschaft allgemeingültige Regeln aufstellen dürfen) Die Verschärfung der Kulturkampfstimmung brachte die Radikalen dazu, ihre Reihen zu schliessen. Die protestantischen Waadtländer, Genfer und Neuenburger waren den antirömischen Massnahmen ebenso geneigt wie die Deutschschweizer Radikalen und Demokraten. Es ging vor allem darum, die drei Kanton VD, GE und NE zu gewinnen um das Volks- und Ständemehr zu sichern. Man war sich bewusst, dass für diese immer noch erheblich zentralisierende, individualistische und laizistisch sowie westlich-wirtschaftsliberal geprägte Verfassung in den katholisch-konservativen Kantonen keine Mehrheit zu finden war. Kölz 2004: 622 f.

39 Themen der Revisionsdiskussion
Rechtsvereinheitlichung Militärzentralisation Gesetzesreferendum (30‘000, 8 Kantone, keine Doppelmehr), Initiative (abgelehnt) Organisations- und Verfahrensfragen (Volkswahl des Bundesrates abgelehnt) Religionsfreiheit, Verhältnis Staat-Kirche (Keine Kirchesteuer für konfessionslose, keine Angehörige des Jesuitenordens in Schule und Politik, Einschränkungen für Klöster) Erziehung, Soziales (Arbeiterschutz, Primarschulunterricht nicht nur obligatorisch und unentgeltlich, sondern auch unter staatlicher Leitung)

40 Totalrevision der BV 1874 1. Revision: Pro: Ein Recht, eine Armee - Contra: Ein Recht, eine Armee ein König. Die zweite Revision ist vor allem geglückt, weil die Westschweiz zugestimmt hat. Stimmbeteiligung 2. Volksabstimmung: 81.6 Prozent. Gesetzesreferendum bleib drin. Das Initiativrecht ist, obwohl anfänglich kaum bestritten, wieder herausgefallen. Die Schweizer Verfassung ging weiter als die demokratischsten us-amerikanischen Gliedstaaten. Die neue Verfassung war für die nicht-liberalen Kantone eher eine Diktat der Mehrheit, und zwar ein schärferes als die Verfassung von 1848 (Kölz 2004: 625).

41 Würdigung der neuen Verfassung
Die neue Verfassung war für die nicht-liberalen Kantone eher ein Diktat der Mehrheit, und zwar deutlich schärfer als 1872. Die Linke bedauerte den Verzicht auf die Rechtsvereinheitlichung. Die Radikalen bedauerten das Fortbestehen des Ständerates und des Ständemehrs. Der Traum aus der Schweiz ein kleines Frankreich zu machen, war ausgeträumt. Die neue Bundesverfassung war ein wirtschafts- und fortschrittfreundliches Grundgesetz. Der Weg zu einem einheitlichen Wirtschaftraum war offen. Kölz 2004: 610 ff.

42 Vom Referendum zur Konkordanz
Zwischen 1874 und 1891 werden 2/3 der 19 Vorlagen abgelehnt. Dabei handelte es sich vor allem Vorlagen, die unter den Begriffen einer weiterführenden Modernisierung, Zentralisierung und Säkularisierung zusammengefasst werden können. Allerdings sind in dieser Zeit auch 140 Vorlagen durchgekommen, ohne dass sie dem Volk unterstellt wurden. Vgl. Kölz (2004: 633)

43 Die Obstruktionspolitik der katholischen Kantone

44 Ein weitere Schritt Richtung Nationalstaat (1891)
Industrialisierung und aufkommender Nationalismus in den geeinten Nachbarländern Deutschland und Italien verstärkten den Prozess der Nationwerdung gegen Ende des 19. Jh. (Kriesi, Ms. S. 9 ) 1891: Initiativrecht, erster CVP-Bundesrat (vgl. NZZ vom ), 1. August wird Nationalfeiertag (-> vgl. Interview mit Sablonier) Nationalorientierte Geschichtsschreibung blüht: Kampf um Unabhängigkeit, Sempach usw. Es kommt zu nationalen Ausstellungen in Zürich und Genf, Nationalarchiv, Landesmuseum, Bilder von Hodler usw. Sempach 1386. nationalen Ausstellungen in Zürich (1883) und Genf (1896)

45 Prägende Merkmale des Staatsbildungsprozesses in der Schweiz (Neidhart 2002: 121)
Lange Bestandesdauer zentraler Werte und Einrichtungen (Territorialstruktur, Föderalismus, Räteregierungen) Traditionelle Legitimität zentraler Werte und Institutionen (Volksherrschaft, Unabhängigkeit, Freiheit der Gebietsstände, Neutralität) Früher Beginn bestimmter Modernisierungen (Industrialisierung, Demokratisierung) Kontinuierliche Entwicklung, sukzessiver Wandel Institutionalisierung politischer Einrichtungen von unten nach oben Verschont von Kriegen Exemplarischer Entwicklungserfolg Jede Gesellschaft hat ihre eigene Geschichte und Vergangenheit (-> Deutschland, Parteiensystem). In vielen Fällen ist sie wesentlich dramatischer verlaufen als in der Schweiz. Aber auch die Schweizer Geschichte hat ihre starken, prägenden Eigenheiten (Neidhart 2002: 121):

46 Kleinstaatlichkeit und Geschichtlichkeit (Neidhart 2002: 123)
Weil die Schweiz klein und arm war, konnte sie keine grossen Kanonen bauen und verlor gegen die Franzosen bei Marignano (1515/1516) -> Neutralität Territoriale Bindungen verhinderten die Entstehung grosser Böden und damit eines feudalen Hochadels, was die frühe Demokratisierung möglich gemacht hat. Der kleine schwache Staat kann seine Angehörigen weniger unterdrücken und muss ihnen wirtschaftliche und politische Freiheiten eingestehen. Plus: Kleinstaaten müssen die Fähigkeit haben, aus veränderten Situationen den möglichst grossen Nutzen zu ziehen. (Adaptationsfähigkeit) Grossstaaten bestimmen die Situation selber. Beispiele solcher Anpassungsleistungen sind: Marignano->Neutralität Französische Revolution -> relativ schnell kommt es zu einer Bundesreform (1848) Deutsch-franz. Krieg. -> Revision Bundesverfassung 1874 (Zentralisierung des Militärwesens) EU: autonomer Nachvollzug (Wirtschaftswachstum???)

47 Und schliesslich: Die Schweiz als Schutzbündnis gegen aussen!
(Notwendige) Solidarität im Innern (Pfister im TA vom ) Die Angst vor der Zentralisierung: Die Hauptstadt-Frage (wikipedia)


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