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Budget-begleitreform 2003

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Präsentation zum Thema: "Budget-begleitreform 2003"—  Präsentation transkript:

1 Budget-begleitreform 2003
© SVAdgW 2003 VII/mag.sei

2 Budgetbegleitreform 2003 Warum ist diese Reform notwendig?
Zu wenig Kinder (derzeit nur etwa 1,32 pro Erwachsenenpaar) immer späterer Eintritt ins Erwerbsleben immer früherer Pensionsantritt immer längere Lebenserwartung (ca. 1,2 Jahre Anstieg pro Jahrzehnt) © SVAdgW 2003 VII/mag.sei

3 Budgetbegleitreform 2003 Was hat die Pensionsreformkommission vorgeschlagen? Reform der Invaliditätspensionen „Gerechtere“ Pensionsberechnung Eigenständige Alterssicherung der Frauen Finanzierung: Pensionskonto Stärkung des Vertrauensschutzes © SVAdgW 2003 VII/mag.sei

4 Pensionsreform 2003 - Maßnahmen
Abschaffung der Frühpensionen Änderung der Pensionsberechnung Verlängerte Durchrechnung neue Pensionsberechnungs-formel Pensionsanpassung Anrechnung von Versicherungs-zeiten © SVAdgW 2003 VII/mag.sei

5 Pensionsreform 2003 - Maßnahmen
Rückzahlung der Beiträge für vergeb-lich eingekaufte Schul/Studienzeiten Pensionserhöhung für erwerbstätige Alterspensionisten Erhöhung der Beiträge in der Krankenversicherung Ausgleichszulage Weitere Maßnahmen ab © SVAdgW 2003 VII/mag.sei

6 Pensionsreform 2003 - Maßnahmen
Abschaffung der Frühpensionen Änderung der Pensionsberechnung Verlängerte Durchrechnung neue Pensionsberechnung Pensionsanpassung Anrechnung von Versicherungszeiten © SVAdgW 2003 VII/mag.sei

7 Abschaffung der Frühpensionen
heute: drei Arten der Frühpension Vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer Gleitpension vorzeitige Alterspension bei Arbeitslosigkeit © SVAdgW 2003 VII/mag.sei

8 Abschaffung der Frühpensionen
vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer Gleitpension vorzeitige Alterspension bei Arbeitslosigkeit © SVAdgW 2003 VII/mag.sei

9 Abschaffung der Frühpensionen
Vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer - wird bis 2017 ebenfalls abgeschafft Pensionsalter heute: 56,5 Jahre für Frauen, 61,5 Jahre für Männer steigt bis 2017 auf 60 Jahre für Frauen und 65 Jahre für Männer © SVAdgW 2003 VII/mag.sei

10 Abschaffung der Frühpensionen
Vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer - Anfallsalter Anhebung ab , im Jahr 2004 um 2 Monate pro Quartal, ab 2005 um 1 Monat pro Quartal Frauen, geb. ab Okt und Männer, geb. ab Okt gehen mit 60/65 Jahren in Pension © SVAdgW 2003 VII/mag.sei

11 Abschaffung der Frühpensionen
Vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer - Anfallsalter Tabelle - nach Geburtsdatum © SVAdgW 2003 VII/mag.sei

12 Abschaffung der Frühpensionen
Langzeitversicherte können früher in Pension gehen („Hacklerregelung“) Männer mit 540 Beitragsmonaten und mehr Frauen mit 480 Beitragsmonaten und mehr Pensionsalter - je nach Geburtsdatum - 55/60 bzw. 56,5/61,5 Jahre © SVAdgW 2003 VII/mag.sei

13 Abschaffung der Frühpensionen
Langzeitversicherte - anrechenbare Monate Beitragsmonate der Pflicht- und frei- willigen Versicherung Kindererziehung (max. 60 Monate) und Wochengeld Präsenz- und Zivildienst (max. 30 Mon.) soweit sie sich nicht mit Beitragsmonaten decken © SVAdgW 2003 VII/mag.sei

14 Abschaffung der Frühpensionen
Langzeitversicherte - Fallgruppen Männer, geb. bis und Frauen, geb. bis können mit 55/60 Jahren in Pension gehen Männer, geb. von bis und Frauen, geb. von bis bis können mit 56,5/61,5 Jahren in Pension gehen © SVAdgW 2003 VII/mag.sei

15 Abschaffung der Frühpensionen
Langzeitversicherte - Fallgruppen Männer, geb. von bis und Frauen, geb. von bis können mit 55/60 Jahren in Pension gehen, wenn in der Hälfte der Beitragsmonate Schwerarbeit geleistet wurde © SVAdgW 2003 VII/mag.sei

16 Pensionsreform 2003 - Maßnahmen
Abschaffung der Frühpensionen Änderung der Pensionsberechnung Verlängerte Durchrechnung neue Pensionsberechnung Pensionsanpassung Anrechnung von Versicherungszeiten © SVAdgW 2003 VII/mag.sei

17 Änderung der Pensionsberechnung
Bemessungsgrundlage x Pensionsprozentsatz - Abschläge = Pension © SVAdgW 2003 VII/mag.sei

18 Änderung der Pensionsberechnung
Pensionsberechnung Reform Bemessungsgrundlage niedriger x Pensionsprozentsatz niedriger - Abschläge höher = Pension Begünstigung für Langzeitversicherte © SVAdgW 2003 VII/mag.sei

19 Änderung der Pensionsberechnung
Wirksamkeit der Reform: neue Pensionsberechnung tritt ab in Kraft wer 2003 in Pension gehen könnte, ist von der Reform nicht betroffen, auch wenn er/sie erst später geht niemand verliert mehr als 10 Prozent der Pension, die er/sie nach der Rechtslage von 2003 erhalten hätte © SVAdgW 2003 VII/mag.sei

20 Änderung der Pensionsberechnung
Pensionsberechnung Reform Bemessungsgrundlage niedriger x Pensionsprozentsatz weniger - Abschläge höher = Pension Begünstigung für Langzeitversicherte © SVAdgW 2003 VII/mag.sei

21 Änderung der Pensionsberechnung
Bemessungsgrundlage - Verlängerung der Durchrechnung Bemessungsgrundlage = Durchschnitt der Beitragsgrundlagen aus versicherten Erwerbstätigkeiten derzeit: Durchschnitt der „besten 15 Jahre“ = die 180 Monate mit den höchsten Beitragsgrundlagen © SVAdgW 2003 VII/mag.sei

22 Änderung der Pensionsberechnung
Bemessungsgrundlage - Verlängerung der Durchrechnung Reform: Verlängerung auf 480 Monate = 40 Jahre beginnt ab jedes Jahr kommen 12 Monate dazu, d.h. 2004: 192 Monate, 2005: 204 Monate usw., ab 2027: 480 Monate © SVAdgW 2003 VII/mag.sei

23 Änderung der Pensionsberechnung
Bemessungsgrundlage - Verlängerung der Durchrechnung - Auswirkungen (über)durchschnittliche Einkünfte  Grundlage steigt, wenn auch langsamer geringe oder keine Einkünfte  Grundlage sinkt Ab 2004 müssen gerechtere Aufwer-tungsfaktoren her, die die Reform derzeit nicht enthält © SVAdgW 2003 VII/mag.sei

24 Änderung der Pensionsberechnung
Bemessungsgrundlage - Verlängerung der Durchrechnung - Abfederung Zeiten der Kindererziehung verkürzen den Durchrechnungszeitraum um bis zu 36 Monate für jedes Kind nicht weniger als 180 Monate gilt auch für Zeiten der Familienhospiz-karenz © SVAdgW 2003 VII/mag.sei

25 Änderung der Pensionsberechnung
Bemessungsgrundlage - Verlängerung der Durchrechnung - Abfederung Bemessungsgrundlage für Zeiten der Kindererziehung derzeit: Ausgleichszulagenrichtsatz für Alleinstehende Reform: schrittweise Erhöhung auf 150% des Richtsatzes bis 2027 © SVAdgW 2003 VII/mag.sei

26 Änderung der Pensionsberechnung
Bemessungsgrundlage - Verlängerung der Durchrechnung - Abfederung derzeit: Investitionen bei Unternehmens-gründung verringern die Beitragsgrund-lage und damit auch die Pension Reform: Die Beitragsgrundlagen der drei Anfangsjahre können um Investitionen aufgestockt werden. lassen © SVAdgW 2003 VII/mag.sei

27 Änderung der Pensionsberechnung
Pensionsberechnung Reform Bemessungsgrundlage niedriger x Pensionsprozentsatz weniger - Abschläge höher = Pension Begünstigung für Langzeitversicherte © SVAdgW 2003 VII/mag.sei

28 Änderung der Pensionsberechnung
Absenkung des Pensionsprozentsatzes derzeit: pro Versicherungsjahr gebühren 2 Prozent der Bemessungsgrundlage, bei 40 Versicherungsjahren 80 % Reform: schrittweise Absenkung des Prozentsatzes von 2 auf 1,78 Prozent ab 2004 bis 2009 80% erst mit 45 Versicherungsjahren © SVAdgW 2003 VII/mag.sei

29 Änderung der Pensionsberechnung
Absenkung des Pensionsprozentsatzes Jahr Pensionsprozente bis ,83 % pro Jahr bis zum 30., 1,625 % ab dem Versicherungsjahr ab ,00 % pro Versicherungsjahr ab 2004* 1,96 % pro Versicherungsjahr ab 2005* 1,92 % pro Versicherungsjahr ab 2006* 1,88 % pro Versicherungsjahr ab 2007* 1,84 % pro Versicherungsjahr ab 2008* 1,80 % pro Versicherungsjahr ab ,78 % pro Versicherungsjahr *) es zählt das Jahr, in dem erstmals der Pensionsanspruch erfüllt wird. Auch wer später in Pension geht, erhält die höheren Prozente. © SVAdgW 2003 VII/mag.sei

30 Änderung der Pensionsberechnung
Absenkung des Pensionsprozentsatzes derzeit: die Pension darf nicht mehr als 80% der höchsten Bemessungsgrund-lage betragen Reform: Die Deckelung mit 80% entfällt, sobald der Prozentsatz von 1,78 erreicht ist; ab 45 Versicherungsjahren mehr als 80% möglich bis 2009 bleibt der 80%-Deckel aufrecht © SVAdgW 2003 VII/mag.sei

31 Änderung der Pensionsberechnung
Pensionsberechnung Reform Bemessungsgrundlage niedriger x Pensionsprozentsatz weniger - Abschläge höher = Pension Begünstigung für Langzeitversicherte © SVAdgW 2003 VII/mag.sei

32 Änderung der Pensionsberechnung
Erhöhung der Abschläge bei Pensions-antritt vor dem 60./65. Lebensjahr derzeit: für jedes Jahr des vorzeitigen Pensionsantritts werden 3 Steigerungs-punkte, max. aber 10,5 Punkte oder 15 Prozent der Summe der Steigerungs-punkte abgezogen die Höchstgrenze von 80% wird nach Abzug des Abschlags ermittelt © SVAdgW 2003 VII/mag.sei

33 Änderung der Pensionsberechnung
Erhöhung der Abschläge bei Pensions-antritt vor dem 60./65. Lebensjahr Reform: für jedes Jahr des vorzeitigen Pensionsantritts werden 4,2 Prozent der Leistung, max. aber 15 Prozent der Leistung abgezogen die Höchstgrenze von 80% wird vor Abzug des Abschlags ermittelt © SVAdgW 2003 VII/mag.sei

34 Änderung der Pensionsberechnung
Pensionsberechnung Reform Bemessungsgrundlage niedriger x Pensionsprozentsatz weniger - Abschläge höher = Pension Begünstigung für Langzeitversicherte © SVAdgW 2003 VII/mag.sei

35 Änderung der Pensionsberechnung
Begrenzung der Pensionseinbußen wegen der neuen Pensionsberechnung Niemand verliert wegen der Reform mehr als 10 Prozent der Pension, die er/sie nach der Rechtslage von 2003 erhalten hätte © SVAdgW 2003 VII/mag.sei

36 Änderung der Pensionsberechnung
Auswirkungen der Pensionsberechnung Beispiel: Mann, 44 Versicherungsjahre, Pensions-antritt mit 61,5 Jahren, Bemessungsgrundlage Euro Berechnung nach derzeit geltender Rechtslage: 44 x 2 = 88 Steigerungspunkte Abschlag für 3,5 Jahre: 3,5 x 3 = 10,5 Steigerungspunkte ,5 = 77,5 Pensionsprozent Pension: x 77,5% = Euro © SVAdgW 2003 VII/mag.sei

37 Änderung der Pensionsberechnung
Auswirkungen der Pensionsberechnung Berechnung nach Rechtslage ab : Pensionsprozent: 44 x 1,96 = 86,24 Prozent Leistung: x 86,24% = 1.724,80 Euro Deckelung mit 80%: x 80% = Euro Abschlag für 3,5 Jahre: 3,5 x 4,2 = 14,7% x 14,7% = 235,20 Euro Pension: ,20 = 1.364,80 Euro Vergleichsberechnung: nicht mehr als 10% Verlust gegenüber der Rechtslage 2003: 90% von = Euro © SVAdgW 2003 VII/mag.sei

38 Änderung der Pensionsberechnung
Bonifikation bei Pensionsantritt nach dem 60./65. Lebensjahr derzeit: 4 Steigerungspunkte pro Jahr des Pensionsaufschubs, max. 90 Prozent Reform: 4,2 Prozent der Leistung pro Jahr des Pensionsaufschubs, max. 91,76 Prozent © SVAdgW 2003 VII/mag.sei

39 Änderung der Pensionsberechnung
Pensionsberechnung Reform Bemessungsgrundlage niedriger x Pensionsprozentsatz weniger - Abschläge höher = Pension Begünstigung für Langzeitversicherte © SVAdgW 2003 VII/mag.sei

40 Änderung der Pensionsberechnung
Männer mit mindestens 540 und Frauen mit mindestens 480 Beitragsmonaten - Steigerungspunkte Bis 2006 bleiben 2%, Absenkung auf 1,78% erst ab 2007 bis 2011 © SVAdgW 2003 VII/mag.sei

41 Änderung der Pensionsberechnung
Männer mit mindestens 540 und Frauen mit mindestens 480 Beitragsmonaten - Abschlag Abschlag vom Antrittsalter für vorzeitige Alterspension (statt Regelpensionsalter); kein Abschlag bei Pensionsantritt zum oder nach dem Frühpensionsalter ABER: Abschlag von der mit 80% begrenzten Leistung © SVAdgW 2003 VII/mag.sei

42 Pensionsreform 2003 - Maßnahmen
Abschaffung der Frühpensionen Änderung der Pensionsberechnung Verlängerte Durchrechnung neue Pensionsberechnung Pensionsanpassung Anrechnung von Versicherungs-zeiten © SVAdgW 2003 VII/mag.sei

43 Pensionsanpassung Verschiebung der erstmaligen Anpas-sung der Pensionen derzeit: Pensionen werden im Jahr nach dem Pensionsbeginn angepasst Reform: Pensionen werden erst im zweiten Jahr nach dem Pensionsantritt angepasst gilt für Pensionen mit Stichtag ab 2004 © SVAdgW 2003 VII/mag.sei

44 Pensionsanpassung Pensionsanpassung 2004 und 2005 mit Fixbetrag
Pensionen bis ca. 660 Euro („Median-pension“) und Ausgleichszulagenricht-sätze werden entsprechend den Verbraucherpreisen erhöht Pensionen über 660 Euro erhalten den Betrag, um den die Medianpension erhöht wurde (ca. 10 Euro) © SVAdgW 2003 VII/mag.sei

45 Pensionsreform 2003 - Maßnahmen
Abschaffung der Frühpensionen Änderung der Pensionsberechnung Verlängerte Durchrechnung neue Pensionsberechnung Pensionsanpassung Anrechnung von Versicherungs-zeiten © SVAdgW 2003 VII/mag.sei

46 Versicherungszeiten Schul- und Studienzeiten
derzeit: 8 Monate pro Schuljahr und 4 Monate pro Studiensemester, max. 24 Monate Schule und 48 Monate Studium, können nachgekauft werden Reform: 12 Monate pro Schuljahr und 6 Monate pro Semester, max. 32 Monate Schule und 72 Monate Studium, können nachgekauft werden © SVAdgW 2003 VII/mag.sei

47 Versicherungszeiten Zeiten der Kindererziehung - Bezug von Kinderbetreuungsgeld 48 Monate ab der Geburt des Kindes werden als Ersatzzeiten angerechnet derzeit: bis zu 18 Monate des Bezugs von Kinderbetreuungsgeld gelten für die Wartezeit als Beitragszeiten Reform: Ausweitung auf 24 Monate © SVAdgW 2003 VII/mag.sei

48 Versicherungszeiten Zeiten des Präsenz- und Zivildienstes
derzeit: höchstens 12 Monate Präsenz- oder Zivildienst zählen für die Langzeit-versicherung Reform: Anrechnung von bis zu 30 Monaten © SVAdgW 2003 VII/mag.sei

49 Pensionsreform 2003 - Maßnahmen
Rückzahlung der Beiträge für vergeb-lich eingekaufte Schul/Studienzeiten Pensionserhöhung für erwerbstätige Alterspensionisten Erhöhung der Beiträge in der Krankenversicherung Ausgleichszulage Weitere Maßnahmen ab © SVAdgW 2003 VII/mag.sei

50 Rückzahlung von Schulzeiten
Erstattung von Beiträgen für vergeblich eingekaufte Schul/Studienzeiten Beiträge für eingekaufte Monate, die sich auf die Leistungshöhe nicht auswirken, werden bei Pensionsantritt erstattet keine Erstattung, wenn der Pensions-antritt trotz Einkauf später erfolgt auch für bereits zuerkannte Pensionen © SVAdgW 2003 VII/mag.sei

51 Pensionsreform 2003 - Maßnahmen
Rückzahlung der Beiträge für vergeb-lich eingekaufte Schul/Studienzeiten Pensionserhöhung für erwerbstätige Alterspensionisten Erhöhung der Beiträge in der Krankenversicherung Ausgleichszulage Weitere Maßnahmen ab © SVAdgW 2003 VII/mag.sei

52 Erwerbstätigkeit neben Alterspension
Pensionserhöhung für erwerbstätige Alterspensionisten derzeit: seit keine Pensions-erhöhung für die Pensionsbeiträge, die ein erwerbstätiger Alterspensionist zahlt Reform: für Beiträge ab gebührt ein versicherungsmathematisch ermittelter „besonderer Höherversiche-rungsbetrag“ © SVAdgW 2003 VII/mag.sei

53 Pensionsreform 2003 - Maßnahmen
Rückzahlung der Beiträge für vergeb-lich eingekaufte Schul/Studienzeiten Pensionserhöhung für erwerbstätige Alterspensionisten Erhöhung der Beiträge in der Krankenversicherung Ausgleichszulage Weitere Maßnahmen ab © SVAdgW 2003 VII/mag.sei

54 Krankenversicherungsbeiträge
Erhöhung der Krankenversicherungs-beiträge derzeit: ,75 Prozent der Pension (+ 3,4 Prozent Zusatzbeitrag für den Ehegatten, wenn für diesen Beitragspflicht besteht) ab : 4,35 Prozent der Pension (+ 3,4 Prozent Zusatzbeitrag) ab : 4,85 Prozent der Pension (+ 3,4 Prozent Zusatzbeitrag) © SVAdgW 2003 VII/mag.sei

55 Pensionsreform 2003 - Maßnahmen
Rückzahlung der Beiträge für vergeb-lich eingekaufte Schul/Studienzeiten Pensionserhöhung für erwerbstätige Alterspensionisten Erhöhung der Beiträge in der Krankenversicherung Ausgleichszulage Weitere Maßnahmen ab © SVAdgW 2003 VII/mag.sei

56 Ausgleichszulage Maßnahmen bei der Ausgleichszulage
der Richtsatz für Ehepaare wird auf Euro monatlich erhöht die Pauschalanrechnung für land- und forstwirtschaftliche Einkünfte („fiktives Ausgedinge“) wird von 2004 bis 2008 stufenweise verringert © SVAdgW 2003 VII/mag.sei

57 Pensionsreform 2003 - Maßnahmen
Rückzahlung der Beiträge für vergeb-lich eingekaufte Schul/Studienzeiten Pensionserhöhung für erwerbstätige Alterspensionisten Erhöhung der Beiträge in der Krankenversicherung Ausgleichszulage Weitere Maßnahmen ab © SVAdgW 2003 VII/mag.sei

58 Weitere Maßnahmen ab Monatliche Höchstbeitragsgrundlage wird um 35 Euro erhöht Begrenzung der Aufrechnung von Überbezügen und Beitragsrückständen bei niedrigen Pensionen Bezüge von Funktionären der Interessen- vertretungen und Sozialversicherungs- träger sind pensionsschädlich © SVAdgW 2003 VII/mag.sei

59 Budgetbegleitreform 2003 Was wurde bisher verwirklicht?
Anhebung des Pensionsantrittsalters Reduktion der Pensionen bei weniger als 45 Versicherungsjahren lebenslange Durchrechnung Verbesserung der Anrechnung von Zeiten der Kindererziehung Dämpfung des Anstiegs des Bundes-zuschusses zu den Pensionen © SVAdgW 2003 VII/mag.sei

60 Budgetbegleitreform 2003 Was wurde bisher nicht verwirklicht?
Reform der Invaliditätspension Einheitliche Beitragssätze in allen Pensionssystemen Einführung eines Pensionskontos Anhebung der Erwerbsquote (z.B. durch mehr Kinderbetreuungseinrichtungen) Stärkung des Vertrauensschutzes © SVAdgW 2003 VII/mag.sei


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