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EnEV 2016 – Zukünftige Neuerungen

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Präsentation zum Thema: "EnEV 2016 – Zukünftige Neuerungen"—  Präsentation transkript:

1 EnEV 2016 – Zukünftige Neuerungen
Dipl.-Ing. Thomas Lorenz Quelle: Bund Deutscher Baumeister 2. MÜNCHNER FORUM ENERGIE – – PRESSECLUB ALLIANZ ARENA

2 Rechtliche Grundlagen
EU-Gebäuderichtlinie 2010 Energieeinsparungsgesetz (EnEG) 2013 Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014/2016 Die EnEV 2014/2016 setzt die Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie 2010 und des Energieeinsparungsgesetzes 2013 um.

3 Vorgabe EU-Richtlinie 2010
EU-Richtlinie fordert, dass Neubauten in Zukunft als Niedrigstenergiegebäude ausgeführt werden sollen. Definition „Niedrigstenergiegebäude“ (Artikel 2, EU-Richtlinie) „Der fast bei Null liegende oder sehr geringe Energiebedarf sollte zu einem ganz wesentlichen Teil durch Energie aus erneuerbaren Quellen – einschließlich Energie aus erneuerbaren Quellen, die am Standort oder in der Nähe erzeugt wird – gedeckt werden“ 2019 öffentliche Gebäude Vorgabe EU-Richtlinie 2010 stellen Mindestanforderungen dar „auf Gebäude fallen 40 des Gesamtenergieverbrauchs der Union“ „bis die Gesamttreibhausgasemissionen gegenüber den Werten von um mindestens 20 % […] zu senken“ EU-Richtlinie fordert, dass Niedrigstenergiehäuser kommen (Neubauten): 2019 öffentliche Gebäude 2021 alle anderen Gebäude Inkrafttreten EnEV 2016 am 2021 alle anderen Gebäude

4 Energieeinsparverordnung (EnEV) 2016
Ziel des Bundes: „nahezu klimaneutraler Gebäudebestand “ (§1 EnEV) Inkrafttreten: Vorgabe EU-Richtlinie 2010 stellen Mindestanforderungen dar „auf Gebäude fallen 40 des Gesamtenergieverbrauchs der Union“ „bis die Gesamttreibhausgasemissionen gegenüber den Werten von um mindestens 20 % […] zu senken“ EU-Richtlinie fordert, dass Niedrigstenergiehäuser kommen (Neubauten): 2019 öffentliche Gebäude 2021 alle anderen Gebäude Inkrafttreten EnEV 2016 am

5 Neu ab dem : 1. Primärenergiebedarf QP -25% Berechnung QP wie bisher Ergebnis ist mit Faktor 0,75 zu multiplizieren

6 Neu ab dem : 2. Transmissionswärmeverlust H‘T nicht größer als bei Referenzgebäude Was ist ein Referenzgebäude? Geplantes Gebäude Referenzgebäude

7 Neu ab dem : 3. Transmissionswärmeverlust H‘T -20% (gemittelter Prognosewert) Größere Dämmstoffdicken Einfluss Wärmebrücken nimmt zu Bei EFH Kostenmehrung von € ,-- möglich

8 Neu ab dem : 4. Primärenergiefaktor (fP) für Strom sinkt von 2,4 auf 1,8 (≙ -25%) Bei Wärmepumpen Kompensation der strengeren Anforderung an den Primärenergiebedarf durch Besserstellung des Stroms

9 Neu ab dem : 5. Übergangsfrist zum dämmen der obersten Geschossdecke endet ( § 10 EnEV) Gilt nur für Decken, die den Mindestwärmeschutz nicht einhalten

10 Neu seit dem : 6. Sonderregelungen für Flüchtlingsunterkünfte Einfügung neuer Paragraph §25a „Gebäude für die Unterbrin- gung von Asylsuchenden und Flüchtlingen“ Befreiung von § 9, EnEV  Einhaltung nur des Mindestwärme- schutzes (DIN ) erforderlich Befreiung von § 10, Absatz 3, EnEV  Dämmung oberster Geschossdecke nicht erforderlich Änderung von § 1, Absatz 3, Zeile 6, EnEV  Verlängerte Nutzungsdauer für provisorisch genutzte Gebäude von 2 auf 5 Jahre

11 Neu seit dem : 6. Sonderregelungen für Flüchtlingsunterkünfte Änderungen gültig am Befristung bis Ende 2018

12 Fazit Zukünftige EnEV-Mindestanforderungen ≙ etwa heutigem KfW- 70-Gebäude Bei Verwendung von Wärmepumpen werden Verschärfungen durch neuen Primärenergiefaktor kompensiert Gas-/Öl-Brennwertgeräte in Verbindung mit Solarthermie sind nicht ausreichend um Mindestanforderungen einzuhalten Größere dämmtechnische Anforderungen infolge Bezug auf Referenzgebäude Befristete Sonderregelungen für Flüchtlingsunterkünfte

13 Vielen Dank für die Aufmerksamkeit
Was aus bauordnungsrechtlich im barrierefreien Wohnungsbau gefordert wird. Quelle:energieportal24.de


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