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Stellungnahme zur aktuellen europäischen Flüchtlingskrise

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Präsentation zum Thema: "Stellungnahme zur aktuellen europäischen Flüchtlingskrise"—  Präsentation transkript:

1 Stellungnahme zur aktuellen europäischen Flüchtlingskrise
Prof. Heinz Fassmann Universität Wien 5/12/2015

2 Vorbemerkung Ist es eine Krise?
Krisenbegriff - Zuspitzung einer Situation, Destabilisierung eines Systems Krise für die flüchtenden Menschen Krise für das Asylsystem und die Europäische Asylpolitik Aber es ist keine umfassende Krise des Staates und des Gemeinwesens (Kirche im Dorf ..) 4 rhetorische Fragen, um die Krise des Asylsystems zu erläutern: Was verstört? Integration: Belastung oder Potential? Was hat die Politik vor? Welcher Rat kann gegeben werden?

3 Was verstört? Die Zahlen?
Österreich 1-9/2015: Anträge ohne Resettlement; im Vergleich 1- 9/2014 (17.010) mehr als eine Verdreifachung Alleine 9/2015: rund Asylanträge (= ein Drittel des gesamten Jahres 2014); in der KW 45 ( ) Asylanträge; pro Tag 493 Neuanträge

4 Was verstört? Die Zahlen?
Österreich Realistische Prognose für 2015: Asylanträge Die Zahl ist historisch außergewöhnlich hoch, aber nicht einmalig 1991/92 rund de facto Flüchtlinge (TPS) aus Kroatien, Bosnien und Herzegowina zusätzlich zu den durchschnittlichen Anträge pro Jahr der Jahre

5 Was verstört? Die Zahlen?
Deutschland 01-10/2015: Asylanträge im Vergleich 2014 mehr als eine Verdoppelung; rund ein Drittel aller Asylanträge der EU28 Andere Herkunft: 1/3 aus Syrien, 1/3 Albanien und Kosovo, 1/3 Afghanistan, Irak, Pakistan, Iran, … Das BAMF rechnet mit einer doppelt so hohen Zahl an noch nicht registrierten Flüchtlingen; Jahresschätzwert:

6 Was verstört? Die Zahlen?
EU-Europa 01-09/2015: Neuanträge (Eurostat in BAMF Asylgeschäftsstatistik 09/15) 2015 (geschätzt): 1,4 Mio. Hohe Konzentration auf 4 Aufnahmestaaten (D, S, HU, Ö) und ebenso Konzentration auf 4 Herkunftsstaaten (Syrien, Afghanistan, Irak und Albanien)

7 Was verstört? Die Bilder?
Ja Zahlen sind abstrakt; was bedeuten Asylwerber in Ö in 2015? Mehr verunsichern die medial vermittelten Bilder einer ungeregelten und nicht kontrollierbaren „Massenmigration“  Kontrollverlust des Staates

8 Was verstört? Die Rechtsschwäche?
Ja, Schengen-Acquis und das GEAS (Gemeinsames Europäisches Asylsystem) werden derzeit nicht eingehalten (auch nicht von Ö) Exkurs: Was ist das GEAS? Genfer Flüchtlingskonvention vertritt einen sehr eingeschränkten Flüchtlingsbegriff („Person, die sich außerhalb ihres Heimatlands befindet und eine wohlbegründete Furcht vor Verfolgung aufgrund ihrer Rasse, Religion, Nationalität, politischen Meinung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe hat.“ UNHCR.at) Also: keine Anerkennung als Kriegsflüchtling, als „Wirtschaftsflüchtling“, als „Klimaflüchtling“, keine Anerkennung bei Verfolgung durch nichtstaatliche Stellen, keine Anerkennung bei sexueller Gewaltanwendung etc.

9 Was verstört? Die Rechtsschwäche?
Seit 1999 (Tampere Prozess) schrittweise Etablierung von GEAS; Kernelemente: Anerkennungsrichtlinie: erweitert die akzeptierten Fluchtursachen (Gewalt durch nichtstaatliche Akteure, sexuelle Gewalt) Aufnahmerichtlinie: regelt die Aufnahmebedingungen (Unterkunft, Verpflegung, Gesundheitsversorgung und Beschäftigung) Verfahrensrichtlinie: regelt die Art und Weise der Prüfung der Anträge (Schnellverfahren, Grenzverfahren, Berufungsmöglichkeiten) Dublin Verordnung: klärt die Zuständigkeit für Asylverfahren (um ein „Asyl a la Carte“ zu verhindern) EURODAC Verordnung: definiert alles im Zusammenhang mit den Fingerabdrücken [Massenzustromrichtlinie (2001): gewährt vorübergehenden Schutz und zeitweiliges Aussetzung der Statusfeststellungsverfahren im Falle eines Massenzustrom]

10 Integration: Belastung oder Potential?
Potential aufgrund der demographischen Struktur 31% der Asylwerber 01-09/2015 in Deutschland sind unter 18 Jahre alt 49% sind im Alter zwischen 19 und 34 (beides Quelle: BAMF) Rund zwei Drittel sind Männer Ausgleich des durch die Alterung der Baby Boomer hervorgerufenen Rückgangs des Arbeitskräfteangebots (wenn auch etwas zu früh)

11 Integration: Belastung oder Potential?
Aufgrund der Qualifikation Anerkannte Flüchtlinge auf Jobsuche 9/2015: Syrien: ca. 65% nur Pflichtschule, ca. 7% höhere Qualifikation; Afghanistan: ca. 90% Pflichtschule Derzeit: Kompetenzcheck (Pilot Studie in Wien – AMS):

12 Integration: Belastung oder Potential?
Herausforderung: Langsamer Anstieg der Erwerbsquote mit der Aufenthaltsdauer Studie:Erwerbsbeteiligung von anerkannten Flüchtlingen (FL) und vorläufig Aufgenommenen (VA) auf dem Schweizer Arbeitsmarkt ( Kohorte der Flüchtlinge, die zwischen und 2000 in der CH aufgenommen wurde (25 – 50; 10 Jahr Aufenthaltsdauer) e/va-flue/studie-erwerbsbet-va-flue-d.pdf

13 Integration: Belastung oder Potential?
Herausforderung: Langsamer Anstieg der Erwerbsquote mit der Aufenthaltsdauer Studie: Gächter (ZSI): in Russland Geborene, die Ö erreicht haben (meistens Tschetschenen) Nach 5 Jahren: Erwerbsquote der Pflichtschulabsolventen verdoppelt von 12% auf 23%! /Arbeit-als-Schlussel-zur-Integration

14 Integration: Belastung oder Potential?
Herausforderung: Niedrige Erwerbsquote ausgewählter Zuwanderer Studie: BAMF Migranten am Arbeitsmarkt in Deutschland WP36 Niedrige Erwerbsquote der Zuwanderer aus Russland (Flüchtlinge inkludiert); Besonders die weibliche EQ nur die Hälfte der deutschen EQ pers/wp36-migranten-am-arbeitsmarkt-in- deutschland.pdf?__blob=publicationFile

15 Integration: Belastung oder Potential?
Folge und Zwischenfazit Arbeitsmarktintegration ist schwierig, aber vorrangig Asylberechtigte haben Zugang zur bedarfsorientierten Mindestsicherung (~ 830 € pro Monat) Zusätzliche Bezieher der BMS verursachen Kosten von 100 Mio. € Eine sozialpolitische Verteilungsdiskussion kann erwartet werden mit Akzentuierung von „wie und die Anderen“

16 Integration: Belastung oder Potential?
Religiöser Hintergrund Risiko für Europa (Orban) oder verstärkte Vielfalt? Frage ist schwierig zu beantworten, weil es keine empirische Wertestudie der Flüchtlinge Beides ist möglich: Annahme der europäischen Grundwerte (Liberalität, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit etc.), aber auch Verharren, als Ergebnis selbstgewählter oder gesellschaftlich erzwungener Exkludierung

17 Was hat die Politik vor? Ein „Outsourcing“ der Kontrolle
Errichtung so genannter „Hot Spots“ (unterstützt von EASO) Registrierung der Asylsuchenden, Entscheidung über Berechtigung einen Asylantrag zu stellen, Verteilung innerhalb Europas, Rückführung Verbesserte Grenzkontrolle durch die Türkei und afrikanischen Staaten („Modell Gaddafi“?)

18 Was hat die Politik vor? Bekämpfung der Fluchtursachen (root causes Ansatz) Lebensbedingungen in den existierenden Flüchtlingslagern Langfristig auch in den potentiellen Herkunftsländern Diplomatische Initiativen zur Konfliktbeilegung (sehr schwierig); gemeinsame EU-Außenpolitik ist gefordert

19 Was hat die Politik vor? Verbesserung des Europäischen Asyl Systems
Verteilung der Asylwerber auf die EU- MS (Burden Sharing) aufgrund der Einwohnerzahl und der Wirtschaftskraft (Königssteiner Schlüssel auf Europa ausgeweitet) Erhöhung der Resettlement Programme bei gleichzeitiger Kontrolle und Limitierung des individuellen Asylzugangs (kanadisches Modell) Finanzielles Transfer System National government positions on the EU immigration quota plan:    Approval    Opt-out (de facto refusal)    Refusal    Non-EU state

20 Was hat die (nationale) Politik vor?
Wettbewerb der Unfreundlichkeit Modell „Free Choice“ der Asylwerber ist gescheitert; Staaten beginnen mit Verschärfungen, um nicht die über Gebühr die Aufgabe der Asylgewährung zu tragen Asyl auf Zeit Sachleistungen ersetzen Taschengeld Rasche Rückführung bei Asylwerbern aus sicheren Herkunftsstaaten Limitierung des Familiennachzugs

21 Welcher Rat kann gegeben werden?
Generell und für Europa 1. humanitäre Aufgaben wahrnehmen (Asyl ist völker- und menschenrechtlich abgesichert) 2. Rückkehr zu einer geregelten Durchführung der Asylprozedur ist politisch und gesellschaftlich unbedingt notwendig; Rückkehr zu GEAS und damit auch Schengen re- implementieren; 3. Kollektive Aufnahmeverfahren (Resettlement, Aktivierung der Massenzustromrichtlinie) sind in der Situation adäquater als das individualisierte Asylverfahren 4. Europäisierung des Asylsystems vorantreiben (mit gemeinsamen Standards der Durchführung, aber auch der sozialrechtlichen Absicherung)

22 Welcher Rat kann gegeben werden?
Für Österreich 1. Rasche Entscheidung über Anträge; Klarheit vermitteln 2. Intensive Qualifizierungsmaßnahmen bei den Asylwerber mit hoher Bleibewahrscheinlichkeit 3. Intensive Qualifizierungsmaßnahmen bei den Asylberechtigten; Ziel: Rasche Aufnahme der Erwerbsarbeit – Männer und Frauen (!); Erwerbsarbeit ist der Motor der Integration 4. weitere Maßnahmen im 50 Punkte Plan zur Integration der Asylberechtigten – darunter (pro domo): mehr Grundlagenforschung, um einen Blindflug der Politik zu verhindern!

23 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!


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