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Abschlussprüfung Mittlerer Abschluss („Realschulabschluss“)

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Präsentation zum Thema: "Abschlussprüfung Mittlerer Abschluss („Realschulabschluss“)"—  Präsentation transkript:

1 Abschlussprüfung Mittlerer Abschluss („Realschulabschluss“)
Vorläufige Erkenntnisse zur Handhabung an Gymnasien NGB, Mai 2008

2 1. Wann? Ab dem nächsten Schuljahr 2008/09,
also für die Schülerinnen und Schüler, die jetzt in der 9., dann in der 10. Klasse sind, im Mai und Juni 2009

3 2. Wozu? Weniger Schülerinnen und Schüler ohne Schulabschluss,
kein Abschluss ohne Prüfung, keine Prüfung ohne zentrale Elemente (Mittlerer Bildungsabschluss also nicht mehr durch Konferenzbeschluss nach der 10. Klasse des Gymnasiums)

4 3. Wer? Diejenigen, bei denen zu befürchten ist, dass sie ohne Abschluss die Schule verlassen müssen, also am Gymnasium ohne Abitur, diese Prognose erstellt die Klassenkonferenz nach 10.1 (und 11.1): „wenn die Leistungen nicht in allen Fächern mindestens ausreichend (5 Punkte/4,0) sind“ - SAVOGym § 5 (3) Aber: Prüfungen sollen nur Ausnahmefälle sein!

5 4. Wie? Zentrale schriftliche Prüfungen in
Deutsch, Mathematik, Englisch mündlich in Englisch und einem Wahlfach, Zusatzprüfungen möglich Präsentation einer Projektarbeit Vornote als Teil der Prüfungsgesamtnote: Endnote 10 Benotung auf RS-Anforderungen hin

6 5. Folgen Prüfung nicht bestanden, aber versetzt: erneute Prüfung nach 11.1, wenn das Bestehen des Abiturs gefährdet scheint Prüfung nicht bestanden und nicht versetzt: Wiederholung d. 10. (wohl besser an der Regionalschule) 2x nicht bestanden, nicht versetzt: Zuerkennung des Hauptschul-abschlusses bei entsprechenden Leistungen möglich Prüfung bestanden, aber nicht versetzt und aufgrund der Leistungen ist nicht zu erwarten, dass das Abitur erreicht wird: Entlassung nach SAVOGym § 6 Prüfung bestanden, aber nicht versetzt: Wiederholung der 10. Kl. Prüfung gut bestanden („qualifizierender mittlerer Abschluss“: Notendurchschnitt D. E. M. mind. 2,4, sonst mind. 3,0, keine Sechs), aber nicht versetzt: dennoch Zugang in die Oberstufe

7 6. Konsequenzen Motivation statt Einschüchterung: Was RegionalschülerInnen zugemutet wird, sollten Gymnasiasten auch leisten können Gemeinsamkeit und Zusammenarbeit: Jugendliche + Eltern + Schule Individuell fördern und fordern – Eigenverantwortung beim Lernen

8 7. Quelle Landesverordnung über die Aufnahme und das Aufsteigen im Unterricht nach Jahrgangsstufen an den Gymnasien (Sekundarstufe I) (Schulartverordnung Gymnasien - SAVOGym) Vom 22. Juni 2007 Landesverordnung über Realschulen (RSVO) Vom 22. Juni 2007 Tagungen der Regionalen Arbeitskreise West und Süd-West der Mittelstufen- leiterinnen und Mittelstufenleiter an Gymnasien und Gesamtschulen in Schleswig-Holstein 2008


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