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Begriff des IPR Internationales Einheitsrecht

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Präsentation zum Thema: "Begriff des IPR Internationales Einheitsrecht"—  Präsentation transkript:

1 Begriff des IPR Internationales Einheitsrecht
Materielle Normen für Auslandssachverhalt Kollisionsrecht IPR Thomas Rauscher

2 SPANIER verstirbt in DEUTSCHLAND hatte Grundstück in ITALIEN
Kollisionsrecht Sachverhalt SPANIER verstirbt in DEUTSCHLAND hatte Grundstück in ITALIEN Deutsches Recht Spanisches Recht Italienisches Recht IPR Thomas Rauscher

3 andere Rechtskollisionen
New York California Interlokale Rechtsspaltung Nevada Hawaii Florida katholisch Interpersonale Rechtsspaltung sunni Shi‘i jüdisch Nichtehelich / Ehelich Intertemporale Kollision IPR Thomas Rauscher Einheitliche Kindschaft

4 nicht: materielle Gerechtigkeit
Interessen im IPR GG nicht: materielle Gerechtigkeit nicht: staatliches Interesse am eigenen Recht Suche nach - abstrakt -sachverhaltsangemessener Rechtsordnung Individualinteresse zum Schutz eines Beteiligten neutrale Anknüpfung zum Interessenausgleich Parteiautonomie IPR Thomas Rauscher

5 Entscheidungseinklang
Ehegüterrecht Abstammung Ehegattenerbrecht Rente wirksame Ehe Interner Einklang: gleiche Beurteilung in allen Fällen im Inland Externer Einklang: gleiche Entscheidung des Falles in verschiedenen Ländern Völkervertragliches IPR IPR Thomas Rauscher

6 Rechtsquellen des IPR Art. 3 – 47 EGBGB Nebengesetze Art 3 Nr 2 EGBGB
Völkervertragliche Abkommen Haager Abkommen Ehemals:EU/EWG-Abkommen Neu: EG/EU-Verordnungen Genfer Flüchtlingskonvention IPR Thomas Rauscher

7 Materielles Recht = codice civile
Art 4 Abs 1 S 2 Gesamtverweisung Deutsches materielles Recht a Dt.IPR „italienisches Recht“ Art 4 Abs 1 S 1 Materielles Recht = codice civile IPR a IPR Thomas Rauscher

8 Weiterverweisung a ? a a Art 4 Abs 1S 1 IPR IPR Staat 1 Dt.IPR Staat 2
Deutsches Sachrecht a ? Sachrecht Staat 2 a IPR Staat X Sachrecht Staat 3 IPR Staat 3 a IPR Thomas Rauscher

9 Art 4 Abs 1 S 1: „...Sinn der Verweisung...“
Sachnormverweisung zB: Art 35 aF Keine Weiterverweisung Ausdrücklich (Art 3a Abs 1 Rechtswahl Art 4 Abs 2 nur Sachnormverweisung Art 4 Abs 1 S 1: „...Sinn der Verweisung...“ qualifizierter Sinn zB: alternative Anknüpfung zB Art 19 Jedenfalls auch Sachnormverweisung Sachnormverweisung wenn Primäranknüpfung „engste Verbindung“ strittig Gesamtverweisung, wenn nur Hilfsanknüpfung zB Art 14 Abs 1 Nr 3 IPR Thomas Rauscher

10 Gespaltene Verweisung
Nur Art 25 Abs 1 Anwendbares Recht Deutsches IPR Partiell anwendbares Recht und Abs 2 Gespaltener Renvoi US-StAng stirbt; er lebte in D und hatte Grundstück in England Annahme Staat 1 Deutsches IPR IPR Staat 1 Art 25 Abs 1 U.S.A. (zB NY) Deutschland für „personal property“ BEACHTE: UNTERAN-KNÜPFUNG Art 4 Abs 3 England für Grundstück lex situs Staat 2 a Art 4 Abs 1 S 2 IPR Thomas Rauscher

11 Verweisung in Mehrrechtsstaaten
zB: BR Yug Dt. IPR Rückverweisung Mehrrechtsstaat ja einheitliches IPR ? WeiterVerw Staat 2 a Annahme der Verw Welche Teilrechtsordnung? ja einheitliches internes Kollisionsrecht ? Dieses interne Kollisionsrecht entscheidet Engste Verbindung zu Teilrechts-ordnung nein a Art 4 Abs 3 S 1 Art 4 Abs 3 S 2 Sehr selten bei einheitlichem IPR zB: Staaten mit religiösen Gerichten nein IPR Thomas Rauscher

12 a einheitliches IPR ? zB U.S.A. nein Unteranknüpfung
Dieses Mal auf IPR-Ebene !! Dieses interne Kollisionsrecht entscheidet ja einheitliches internes Kollisionsrecht ? nein a Art 4 Abs 3 S 1 Sehr selten, wenn bereits das IPR gespalten ist zB Mexico Engste Verbindung zu Teilrechtsordnung Art 4 Abs 3 S 2 Rückverweisung IPR einer Teilrechtsordnung Annahme Weiterverweisung Erblasser letzter gewöhnlicher Aufenthalt in NY IPR Thomas Rauscher

13 Sachnormverweisung in Mehrrechtsstaat
Dt. IPR Sachnormverweisung Mehrrechtsstaat einheitliches internes Kollisionsrecht ? IPR spielt keine Rolle, da SachnormVws ja nein Dieses einheitliche interne Kollisionsrecht entscheidet Engste Verbindung zu Teilrechtsordnung Art 4 Abs 3 S 2 Art 4 Abs 3 S 1 Materielle Teilrechtsordnung IPR Thomas Rauscher

14 „Bezeichnung“ der maßgeblichen Teilrechtsordnung durch deutsches IPR
Art 4 Abs 3 S 1 Hs 2 Deutsche Sachnormverweisung Deutsche Gesamtverweisung Kein einheitliches fremdes IPR einheitliches IPR nimmt Verweisung an „Bezeichnung“ streitig „Bezeichnung „Bezeichnung“ Vom fremden Recht bestimmte materielle Teilrechtsordnung „bezeichnete“ IPR- Teilrechtsordnung „bezeichnete“ materielle Teilrechtsordnung IPR Thomas Rauscher

15 Intertemporale Kollision (Überleitungsregeln)
Dt.IPR Fremdes IPR Fremdes mat. Recht Dt. materielles Recht Rechtslage bis TT.MM.JJ Rechtslage seit TT.MM.JJ Dt.IPR Art 220, Art 236 materiell abgeschlossene Vorgänge tatbestandlich offene Vorgänge strittig abgeschlossen angeknüpfte Vorgänge zB bereits rechtshängige Scheidung strittig zB Rahmenverträge, Arbeitsverträge entstandene Dauerschuldverhältnisse IPR Thomas Rauscher

16 Änderung von Anknüpfungskriterien - Statutenwechsel
unwandelbare Anknüpfung wandelbare Anknüpfung ein Einsatzzeitpunkt maßgeblich Änderung mit Kriterienänderung Art 14 Abs 1 Art 15 Abs 1 Türke Griechin Griechin Nr 2: gew. Aufenthalt Nr 1: gemeinsame StA Türkin ab 15 Abs 1 Ehegüterstatut unwandelbar „bei der Eheschließung“ 14 Abs 1 Nr 2: gew.Aufenthalt in D Grundsatz: erworbene Rechte bleiben bestehen IPR Thomas Rauscher

17 Qualifikationsunterschiede
BGB IPR Verwiesenes Recht Ehegüterrecht Erbrecht Ehewirkungen Verlöbnis Verjährung Zivilprozess Ehegüterstatut Erbstatut Ehewirkungsstatut Namensstatut ??? Lex fori „matrimonial property“ Aneignungsrecht des Staates Klageverjährung mahr („Morgengabe“) Delikt 1.BGB/IPR zB: Ehename IPR entscheidet 2.BGB/IPR/IPR zB: § 1371 Abs 1 Funktion im deutschen Recht 3.BGB/ausld Re zB: Klageverjährung Funktion im deutschen Recht strittig 4. ausld Recht zB: mahr Funktionsäquivalent im dt Recht 5. Renvoi zB: Verlöbnisbruch IPR Thomas Rauscher Verwiesenes IPR entscheidet

18 Vorfrage ? ? ? Haben immer in Deutschland gelebt Italiener
Österreicherin ? ? Sohn (Bua) Art 25 Abs 1 art 566 cc: ...succedono i figli... ? It.IPR art 581 cc: ...il coniuge ha diritto alla metà... § 1371 Abs 1 Art 15 Abs 1 Art 14 Abs 1 Nr 2 ...des überlebenden Ehegatten... IPR Thomas Rauscher

19 a Vorfrage nach lex fori beantworten
NEIN: fehlt Ermittlung anwendbaren Rechts Ausnahme: Vorfrage verhindert Anknüpfung (Abstammung bestimmt StA, die von Abstammung abhängt) Vorfrage nach lex causae beantworten NEIN: fehlt Ermittlung anwendbaren Rechts Selbständige Anknüpfung Dt. IPR (Vorfragenstatut) a evtl. Verweisungskette Selbständiges Vorfragenstatut Kind ? Art 19 EGBGB Ehegatte? Art 13 EGBGB Interner Entscheidungseinklang Unselbständige Anknüpfung IPR der Hauptfrage Evtl. Verweisungskette Kind (Erbrecht): italien. IPR Ehefrau (Erbrecht): italien IPR Ehefrau (Güter): EGBGB Unselbständiges Vorfragenstatut Externer Entscheidungseinklang IPR Thomas Rauscher

20 Ausnahmen unselbständige Anknüpfuung
Art 10: Heimatrecht Namensstatut enthält familienrechtliche Vorfrage (Ehe, Kind) Name Name hat Identifikationsfunktion Unselbständige Anknüpfung nach IPR des Namensstatuts Entscheidung familienrechtlicher Vorfragen wie dieses Recht Recht des betroffenen Staates Fremde StA StA berührt Hoheitsinteressen alle Vorfragen unselbständig anknüpfen Völkervertragliche Kollisionsnorm einheitliche Anwendung in allen Vertragsstaaten IPR Thomas Rauscher

21 Hinkende Statusverhältnisse/Vorfrage
Ohne Standesamt in D Jordanierin Ägypter a Art 25 Abs 1 Aber: Vertrauensschutz Ehefrau erbt .....ein Achtel a VORFRAGE selbständig Art 13 Abs 3 S 1 Ehefrau IPR Thomas Rauscher

22 Namensstatut Art 10 Abs 1 Grundsatz:Personalstatut
auch familienrechtliche Namensänderungen Vor-, Mittel-, Nachname, Namensänderung Qualifikation Namensschutz: deliktische Qualifikation Wandelbarkeit durch Statutenwechsel (neues Personalstatut) altes Personalstatut neues Personalstatut Übernimmt Namen in bisheriger Form und Führung Namensbildung bis zum Statutenwechsel bestimmt (nur) über spätere Namensänderungen Namens-Anpassung Art 47 EU: Ggf. Anerkennung registrierten Namens aus Geburtsstaat IPR Thomas Rauscher

23 Namensstatut: Wahl durch Ehegatten
Art 10 Abs 2 ...ihren...Namen wählen...nach dem Recht eines Staates... Wortlaut: materielle Namenswahl Implizit zunächst Rechtswahl (IPR) gilt auch, wenn gewähltes Recht Namen kraft Gesetzes festlegt Namens-Anpassungsinteressen nur bestimmte Rechte wählbar: ein Heimatrecht eines Ehegatten Anpassung an vertraute Rechtsordnung Nr 1 Effektivität (Art 5 Nr 1) unerheblich Integration in Lebensumgebung deutsches Recht bei deutschem gewöhnlichem Aufenthalt Nr 2 IPR Thomas Rauscher

24 Namensstatut: Wahl des Kindesnamens
Art 10 Abs 3 ein Heimatrecht eines Elternteils Namensstatutwahl Nr 1 oder eines Namen Erteilenden Nr 3 Deutsches Recht bei deutschem gewöhn-lichem Aufenthalt eines Elternteils Nr 2 Wahl des Ehenamens Einfluss auf Kindesnamen Abs 2 S 3: § 1617 c BGB Ab 5. Lebensjahr: Anschließung erforderlich Ab 14. Lebensjahr höchstpersönlich Dagegen: Namensstatutwahl nach Abs 3 unbefristet Gefahr der Namens-Desintegration durch Sorgeberechtigten IPR Thomas Rauscher

25 Kumulative Anknüpfung
Türke und Griechin heiraten in Deutschland Kriterium 1 und Kriterium 2 Art 13 Abs 1 Recht 1 Recht 2 ELLAS Türkei a a Ziel: Rechtsfolge tritt nur dann ein, wenn allen betroffenen Rechten genügt ist IPR Thomas Rauscher

26 Eheschließung (materiell)
Art 13 Abs 1 X M F Heimatrecht 1 Heimatrecht 2 Eheverbot beidseitig ? - - a ja bestimmt ? Qualifikation: Ehehindernisse + Folgen für Bestand der Ehe „ärgeres“ Recht = schwerere Folge IPR Thomas Rauscher

27 Eheschließung (materiell)
Art 13 Unwandelbarkeit Zeitpunkt: Eheschließung Keine Heilung von Mängeln durch Statutenwechsel Aber: Art 6 GG wenn neues gemeinsames Heimatrecht den Mangel heilt Abs 2 = Schutz der Eheschließungsfreiheit „Spanierbeschluss“ BVerfGE 31,58 - Deutsche StA oder gew Aufenthalt eines Verlobten - zumutbare Schritte unternommen - Unvereinbarkeit mit Eheschließungsfreiheit insbes: deutsche Scheidung von Heimatstaat nicht anerkannt Keine Lösung durch Befreiung von Ehefähigkeitszeugnis, da Ehehindernis nach Heimatrecht besteht IPR Thomas Rauscher

28 Alternative Anknüpfung
Italiener mit Wohnsitz New York testiert handschriftlich in D Kriterium 1 oder Kriterium 2 oder Kriterium 3 Art 1 Haager TestamentsformÜbk Recht 1 Recht 2 Recht 3 Italien NY Deutschland ? a ? Ziel: Formwirksamkeit Ziel: erwünschte Rechtsfolge erreichen IPR Thomas Rauscher

29 Eheschließung (Form) Art 13 Abs 3 Art 11 Abs 1 Eheschließung im Inland
Eheschließung im Ausland Nur Form § 1310 BGB Ortsform Ortsform o d e r Nichtehe Geschäftsform Geschäftsform (13 Abs 1) = kumulative Beachtung der Form beider Heimatrechte Art 13 Abs 3 S 2 Ausnahme: - kein Verlobter Deutscher - von einem Heimatstaat ermächtigte Eheschließungsperson Folge von Formmängeln: verletztes bzw „ärgeres“ Recht IPR Thomas Rauscher

30 Verlöbnis materielle Voraussetzungen analog Art 13 Abs 1 Form: Art 11
Eingehung Wirkungen (Verlöbnisbruchansprüche) Kumulation beider Heimatrechte ? Heimatrecht des Gläubigers? bisher hM Heimatrecht des Schuldners? Art 14 Abs 1 analog vordringend Qualifikation konkurrierende Deliktsansprüche nicht akzessorisch angeknüpft - Schadensersatz, Genugtuung - Rückgabe Geschenke - auch Ansprüche Dritter IPR Thomas Rauscher

31 Subsidiäre Anknüpfung
Ehewirkungsstatut Art 14 Kriterium 1 ja Gemeinsame StA Frühere gemeinsame StA nein Gemeinsamer gew Aufenthalt Kriterium 2 ja Früherer gemeinsamer gewöhnlicher Aufenthalt Dieses Recht ist anwendbar nein Kriterium3 ja Andere gemeinsame engste Verbindung IPR Thomas Rauscher

32 Ehewirkungsstatut Art 14 Qualifikation
Geringe unmittelbare Bedeutung Problem: Verhältnis zu Art. 17a Art 15 Abs 1 Art17 Abs 1 Art 19 Abs 1S 3 Art 22 S 2 Aber: Konzeption als „Familienstatut“ aber: verschiedene „Anknüpfungszeitpunkte“ wandelbar unwandelbar Eheschließung (Sch.Antrag) Geburt Adoption IPR Thomas Rauscher

33 Ehewirkungsstatut ? Art 14 Abs 1 Gesamtverweisung Art 4 Abs 1?
Subsidiäre Anknüpfung (Anknüpfungsleiter) a gemeinsames Heimatrecht Abs 1 Nr 1 ? Letztes gms H.R. das einer beibehalten a gemeinsamer gewöhnlicher Aufenthalt Abs 1 Nr 2 Letzter gms gewöhnlicher Aufenthalt den einer beibehalten gemeinsame engste Verbindung in sonstiger Weise Abs 1 Nr 3 Auch Zukunftspläne ?? Sonst bestimmt zufällige gemeinsame lose Verbindung dauerhaft das Ehegüterstatut Problem bei Art 15 Abs 1 iVm Art 14 Abs 1 Nr 3 IPR Thomas Rauscher

34 Ehewirkungsstatut Art 14 Abs 2, 3 Rechtswahl 3 Fallgruppen
nur bestimmte Rechte wählbar Abs 2 beliebiges (nicht Art 5 Abs 1) gemeinsames Heimatrecht ein Ehegatte Mehrstaater kein gms Heimatrecht - gemeins. Aufenthaltsstaat ist kein Heimatstaat Endet bei Erwerb einer gemeinsamen Staatsang.keit (Art 5 Abs 1) Abs 3 S 2 Abs 3 Nr 1 beliebiges (auch nicht gemeinsames) Heimatrecht - kein gms Heimatrecht - kein gewöhnl Aufenthalt im selben Staat Abs 3 Nr 2 Abs 4 Notariell beurkundet – im Ausland genügt Ehevertragsform IPR Thomas Rauscher

35 Ehegüterstatut Art 15 Qualifikation
Schuldstatut: -„unbenannte Zuwendungen“ - Innengesellschaft Gesellschaftsstatut: - werbende Gesellschaft Sonderordnung des Vermögens aufgrund Ehe: - gesetzliche Güterstände - Vertragsgüterstände andere Ehestatute: - Unterhalt: Haager Übk - VersorgungsAusgl: Art 17 Abs 3 IPR Thomas Rauscher

36 Ehegüterstatut Art 15 Nr1 Anknüpfung
Ehewirkungsstatut im Zeitpunkt der Eheschließung unwandelbar einheitlich unabhängig von späterer Änderung des Ehewirkungsstatuts unabhängig von Art und Lage des Vermögens aber Spaltung durch renvoi möglich aber keine „Versteinerung“ Intertemporale Frage bestimmt Ehegüterstatut real property: lex situs N.Y. Bis 1960: Güterstand A :Güterstand B personal property: domicile Seit 1971: Güterstand C IPR Thomas Rauscher

37 Ehegüterstatut Art 15 Abs 2
Unmittelbare Güterstatutswahl in allen Ehen möglich Art 14 Abs 2,3 Rechtswahl Ehegüterstatut Gewähltes Ehewirkungsstatut Aber nur bestimmte Rechtsordnungen wählbar: - ein beliebiges Heimatrecht Abs 2 Nr 1 - Recht des gewöhnlichen Aufenthalts eines der Ehegatten Abs 2 Nr 2 Abs 2 Nr 3 - lex rei sitae für Immobilien größere Anpassungsfreiheit der Ehegatten als bei Art 14 Form: wie Art 14 Abs 4 Art 15 Abs 3 IPR Thomas Rauscher

38 Ehegüterstatut Vertriebene/Flüchtlinge Flucht, Vertreibung etc
Keine Versteinerung auf BGB vor 1945 keine Änderung, da unwandelbar Deutsches Güterstatut VFGüG 1969: Überleitungslösung mit Widerspruchsvorbehalt Seit 1945 überlagert durch DDR oder Ostblockstaaten in besetzten Gebieten des D.R. - beide Ehegatten in die Bundesrepublik gelangt - lebten bisher in einem gesetzlichen Güterstand - kein Ehegatte widerspricht der Überleitung - Statutenwechsel zu BGB (Zugewinngemeinschaft) ab bzw ab 4. Monat seit Zuzug IPR Thomas Rauscher

39 Ehegüterstatut a a Intertemporales Recht 1986 Art 220Abs 3
Art 117 Abs 1 GG Nichtig seit Art 15 aF:Ehemann BVerfG a a Art 15 aF + Rechtswahl möglich Art 15 nF 220 Abs 3 S 1 220 Abs 3 S 6 220 Abs 3 S 5 Eheschließungszeitpunkt ? Abs 3 S 1 Nr 3: 3 Abs 2 GG ?? Abs 3 S 1 Nr 2: Rechtswahlrelevanz bloßen „Ausgehens“? ? Wirkung des Statutenwechsels am BGH: Keine Abrechnung des alten Güterstatuts: Art 14 GG ?? 220 Abs 3 S 2 ? IPR Thomas Rauscher

40 Schutz Dritter im Ehegüter/Ehewirkungsrecht
Art 16 Abs 1 Ausländisches Ehegüterstatut Ein Ehegatte hat inländischen gewöhnlichen Aufenthalt oder inländisches Gewerbe + § 1412 BGB analog: güterrechtliche Einwendungen setzen Eintragung im Güterrechtsregister voraus auch fremder gesetzlicher Güterstand ist einzutragen, wenn er Verfügungen beschränkt (zB comunione dei beni c.c.) § 1357 BGB auf Rechtsgeschäfte in D § 1362 BGB auf bewegliche Sachen in D §§ 1431, 1456 auf Erwerbsgeschäfte in D - nur zugunsten Dritter - Ausländisches Ehewirkungsstatut Abs 2 IPR Thomas Rauscher

41 Versteckte Kollisionsnorm
Materielle Norm oder Zuständigkeitsnorm Geht von der Anwendung einer bestimmten Rechtsordnung aus (Beispiel betrifft noch Art 17 EGBGB aF) Wir (4 I EGBGB): Scheidungsstatut für Texaner in Dtld ? Texas: Divorce-Jurisdiction bei 6 Mon residence Wir: welches Recht ??? Texas: Wenn Jurisdiction, dann Texas Laws Wir: also Recht des Staates, in dem 6 Mon residence !! Also: deutsches Scheidungsstatut bei 6 Mon residence in D IPR Thomas Rauscher

42 Scheidungsstatut ab 21.6.2012 VO EG 1259/2010 Qualifikation:
Ehescheidung und –trennung (Art 1 I) Eheaufhebung Klarstellend: Art 1 II Loi uniforme Art 4 – Sachnormverweisung Art 11 - Gemeinsamer gew Aufenthalt bei Wahl - Letzter gem. gew. Aufenthalt bei Wahl - Staatsangehörigkeit eines Ehegatten b.W. - lex fori Rechtswahl Art 5 Rechtswahlstatut Art 6 Form Art 7 - Gemeinsamer gew. Aufenthalt bei Antrag - Letzter gem. gew. Aufenthalt vor Antrag - Gemeinsame Staatsangehörigkeit b. Antrag - lex fori - Umwandlung von Trennung: Art 9 Gesetzliche Anknüpfung Art 8 Wenn danach Unscheidbarkeit: lex fori (Art 10) IPR Thomas Rauscher Ungeklärt: Privatscheidung nach Recht von Drittstaat

43 Scheidungs - Folgesachen
Art 17 Verbundsachen (§ 137 FamFG) im IPR nicht alle scheidungsrechtlich Hausrat, Ehewohnung: --soweit nicht Art. 17 a spezifische Scheidungsfolgen (mahr) jeweils eigene Statuten = Abs 1, 2 Güterrecht, Unterhalt, Sorgerecht Versorgungsausgleich im Prinzip: scheidungsrechtlich - nur wenn regelmäßiges Scheidungsstatut dt Recht Abs 3 S 1 Hs 1 - und: nur wenn ein Heimatrecht ihn „kennt“ (Prinzip) Abs 3 S 1 Hs 2 Ausnahme: VA auf Antrag: kein VA nach Abs 3 S 1, wg Scheidungsstatut oder Heimatrecht aber: Anwartschaften in D + VA auf Antrag nach Deutschem Recht Abs 3 S 2 sofern nicht unbillig IPR Thomas Rauscher Abs 3 S 2

44 Unterhalt Art 15 EG-UnterhaltsVO (EG Nr 4/2009) iVm HUntStProt 2007 (ab ) Überleitung: Art 22/ loi uniforme: Art 2 nicht: Vertraglicher Unterhalt Rom I VO Art 1 HP: Familie, Verwandte, Ehe, Schwägerschaft Art 11 HP: Materielle Reichweite Verwandtschaftsverhältnis Vorfrage: Art 1 Abs 2 HP Anwendbares Recht, soweit nicht Rechtswahl: Art 7, 8 HP Gewöhnlicher Aufenthalt Gläubiger Art 3 HP Nur in den Fällen des Art 4 Abs 1 (E/K, */U21, K/E), wenn danach nichts: lex fori wenn Klage im gA-Staat des Schuldners:umgekehrt wenn danach nichts: Gemeinsames Heimatrecht Art 3 Abs 2 HP Art 3 Abs 3 HP Art 3 Abs 4 HP Ausnahme: Art 6 HP Alle Fälle außer Kindesunterhalt und (Ex-) Ehegatten: Einwendung wenn keine Unterhaltspflichtb im gms Heimatrecht und gew Aufenthaltsrecht des Schuldners IPR Thomas Rauscher

45 Ehegattenunterhalt Art 15 EG-UntVO iV HP
Keine Unterscheidung ehelicher/nachehelicher Unterhalt Grundsätzlich gilt Art 3 HP und Rechtswahl Art 7, 8 HB Nach Ehescheidung: auch Scheidungsstatut wählbar Art 8 Abs 1 lit d HB Einwand gegen Art 3- Recht: Engere Verbindung insbesondere zum Recht des letzten gemeinsamen gew. Aufenthalts, Art 5 HP IPR Thomas Rauscher

46 Haager Kinderschutzübereinkommen
Kinder = Art 2 KSÜ - loi uniforme Art ersetzt Art 21 EGBGB - jeweiliger gew Aufenthalt (Abs 1, 4) - kein Verlust bei Wechsel (Abs 3) IPR elterliche Verantwortung kraft Gesetzes: Schutzmaßnahme Art 1,3 (+),4 (-): bei gew Aufenthalt in Vertragsstaat Zuständigkeit Anwendbares Recht = lex fori Art 15 Abs 1 Gewöhnlicher Aufenthaltsstaat Art 5 KSÜ Sonstiger Staat Art 8, 9 KSÜ Übernahmesystem Dauerhaft Anerkennung Bestand der Maßnahme Vorübergehend bzw keine Anerkennung Schlichter Aufenthaltsstaat Art 12 KSÜ nur vorläufig u beschränkt IPR Thomas Rauscher Jeder Vertragsstaat Art 11 KSÜ Eilmaßnahmen

47 Ausweichklausel Ghanaisches Kind in Deutschland adoptiert
Art 23 Zustimmung: Heimatrecht Kriterium § 1748 BGB Recht Ghana Ausweichrecht Problem Erreichbarkeit Feststellbarkeit Rechtsfolge Adoption wirksam IPR Thomas Rauscher

48 Abstammungsstatut Art 19 Art 16 KSÜ Art 20 Abstammung
Eltern/Kind-Verhältnis Anfechtung Gesetzl Vermutungen Anerkennung gerichtliche Feststellg Zustimmung zur Art 23 Wandelbar Feststellungs-zeitpunkt Alternative Anknüpfung Abs 1 S 1 Gewöhnlicher Aufenthalt des Kindes Abs 1 S 2 Zu jedem Elternteil: dessen Heimatrecht Abs 1 S 3 Wenn Mutter verheiratet: Ehewirkungsstatut nur Art 14 Abs 1 Unwandelbar „Geburt“ strittig gleichwertig, kein Ermessen („kann“) Ziel: Deutsches Recht will Abstammung anerkennen, wenn sie nach einem beteiligten Recht besteht „favor filiationis“ IPR Thomas Rauscher

49 Abstammungs-Anfechtungsstatut
Art 20 Ziel: Begünstigung der wirklichen Abstammung „favor veritatis“ Alternative Anknüpfungen S 1 Jedes Recht nach dem die Abstammung besteht unwandelbar bzgl Art 19 Beseitigung nach einem Recht genügt, auch wenn sie nach 2 oder 3 der in Art 19 berufenen Rechte besteht! S 2 Kind kann auch nach seinem gew.Aufenthaltsrecht anfechten Verhindert ordre public-Verstöße, wenn Kind in D lebt: Verwirklichung des Rechts auf Kenntnis der Abstammung wandelbar g.Aufenthalt IPR Thomas Rauscher

50 Adoptionsstatut Art 22 Adoptierender unverheiratet dessen Heimatrecht
Adoptierender verheiratet (auch, wenn nur ein Ehegatte adoptiert) Ehewirkungsstatut (nur Art 14 Abs 1, kein gewähltes) S 2 Qualifikation: Herstellung einer Verwandtschaftsbeziehung einerlei, ob Dekret, Vertrag, einseitige WillensE Voraussetzungen und unmittelbar statusgestaltende Rechtswirkungen jeweiliges Statut Weitere familien-, erb- und staatsangehörigkeitsrechtliche Folgen: IPR Thomas Rauscher

51 Adoption ? ? Substituierbarkeit in ein anderes Statut Vater Kind
Adoptivvater Adoptionsstatut ? Erbstatut Erbstatut ? „...Kinder erben...“ „...Kinder erben...“ „...Adoptivkinder erben...“ jeweiliges Erbstatut bestimmt, wer Erbe wird Vergleich mit dem Adoptionsstatut entscheidet über Gleichwertigkeit Adoption als Vorfrage im Namens- und Staatsangehörigkeitsrecht Unselbständige Anknüpfung Namensstatut bzw betroffener Staat entscheidet, ob Adoption anderen Rechts genügt IPR Thomas Rauscher

52 Anerkennung ausländischer Adoption
insb: Adoption durch Deutsche im Ausland Vertragsadoption Dekretadoption rechtsgeschäftliche Adoption Registrierung deklaratorisch Konstitutive ausländische Entscheidung Wirksamkeitsprüfung nach dem Adoptionsstatut (Art 22) Anerkennung nach §§ 108, 109 FamFG (verfahrensrechtlich) Keine Prüfung, ob das richtige Adoptionsstatut angewendet wurde daher nur wirksam, wenn alle Tb-Merkmale des Adoptionsstatuts erfüllt nur ordre public Wirkungen nur nach im Ausland angewandtem Recht keine Transformation in BGB- Adoption bei deutschem Adoptionsstatut ist jede Vertragsadoption unwirksam: § 1752 Abs 1 BGB IPR Thomas Rauscher

53 Eingetragene Lebenspartnerschaft
Art. 17 b Begriff: LPartG – fraglich, ob auch für verschiedengeschlechtliche Formen ausländischen Rechts (zB PACS) Begründung, Auflösung: Registerrecht (Art 17 b Abs 1 S 1) Güterrechtliche Beziehungen: Registerrecht (Art 17 b Abs 1 S 1) aber Kappungsgrenze (Art 17 Abs 4) wg. Schutz Art 6 I GG Namensstatut: Art 10 Abs 2 entsprechend (Art 17 b Abs 2 S 1) Unterhaltsstatut: Allgemeine Regeln, aber Hilfsanknüpfung an Registerrecht (Art 17 b Abs 1 S 2 Hs 2) Art. 18 ? – falls Haager Übk1973: Hilfsanknüpfung unzulässig! Erbstatut: Allgemeine Regeln, aber Hilfsanknüpfung an Registerrecht (Art. 17 b Abs 1 S 2) Besserstellung ggü Ehegatten und Verletzung von Pflichtteil! IPR Thomas Rauscher

54 Erbstatut Art 25 Abs 1 Heimatrecht im Zeitpunkt des Todes
Grundsätzlich einheitlich für gesamten Nachlass Abs 2 Spaltung durch Rechtswahl nur für deutsche Grundstücke Spaltung aufgrund renvoi zB englisches oder US Erbstatut Lebzeitige Verfügungen auf Todesfall: Abgrenzung nach Erbstatut strittig Qualifikation: gesetzliche Erbfolge Testament Erbvertrag Güterrechtlicher Ausgleich im Todesfall: Ehegüterstatut aber Art 26 Abs 5 Pflichtteil, Noterbrecht Annahme, Anfall, Ausschlagung Übergang von Personengesllschaftsanteilen: Gesellschaftsstatut entscheidet ob vererblich IPR Thomas Rauscher Erbstatut entscheidet, wer erbt und Pflichtteile

55 Vorrang des Einzelstatuts
Art 25 Abs 1 Deutsches Erbrecht Deutscher Gesamtstatut Art 3a Abs 2 Einzelstatut Bauernhof in Tirol (TirHöfeO) * Ranch in Texas (lex rei sitae) Einzelne Nachlassgegenstände Gesamter Nachlass IPR Thomas Rauscher

56 Materielles Testamentsstatut
Art 26 Abs 5 Erbstatut (Art 25): Zulässigkeit letztwilliger Verfügung, Beschränkungen, Pflichtteil... Nur Sonderanknüpfung für Einzelfragen der materiellen Testamentswirkungen Abs 5 S 1 Fiktives Erbstatut im Errichtungszeitpunkt Gültigkeit: Testierfähigkeit Erbvertrag gms Testament Bindung Widerruflichkeit insb Erbverträge keine Beeinflussung konkreter Verfügung durch Statutenwechsel Abs 5 S 2 Testierfähigkeit zusätzlich abstrakt statutenwechselfest: Einmal erlangte Testierfähigkeit bleibt auch bei Wechsel des Personalstatuts (Verallseitigung) IPR Thomas Rauscher

57 Testamentsformstatut
Art 26 Abs 1-4 Haager TestamentsformÜbk a) Errichtungsort b) ein Heimatrecht (Errichtung oder Tod) c) ein Wohnsitz d) ein gew. Aufenthalt e) lex situs bei Immobilien favor validitatis testamenti Art 1 Übk alternativ Qualifikation: Form auch Besonderheiten mit Bezug auf Alter, StA etc zB § 2247 Abs 4 Art 5 Übk auch Form gemeinschaftlicher Verfügungen Art 4 Übk aber nur, soweit materiell zulässig Art 2 iVm 1 Übk Widerruf: jede Form des Widerrufstestament IPR Thomas Rauscher

58 Anpassung/Angleichung
eine Rechtsordnung insgesamt eine Lösung Erbstatut Regelungsfrage Statut 1 Vermögensbeteiligung Ehegatte zwei Lösungen: Keine Lösung: Statut 2 Normenhäufung Normenmangel a Güterstatut große Ehegattenerbquote Gütergemeinschaft Gütertrennung keine Ehegattenerbquote a ? unverträgliche Lösung Normenunverträglichkeit testamentary trust an deutschem Grundstück IPR Thomas Rauscher

59 Anpassung: Lösungen Statut 1 Statut 2 kollisionsrechtlich Norm 1
materiellrechtlich Norm 2 Normenmangel strittig Normenhäufung Normenunverträglichkeit IPR Thomas Rauscher

60 Ordre public Art 6 und in EG/EU-Verordnungen
Lücke Deutsches IPR Ausländische Norm Art 6 konkreter Sachverhalt konkretes Ergebnis unvereinbar mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts, insbes Grundrechte ausreichender Inlansbezug + konforme Grundsätze des eigentlich anwendbaren Rechts Lückenfüllung: nur ausnahmsweise: Deutsches Recht IPR Thomas Rauscher


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