Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Gliederung Grundbegriffe der Agrarpolitik

Ähnliche Präsentationen


Präsentation zum Thema: "Gliederung Grundbegriffe der Agrarpolitik"—  Präsentation transkript:

1 Gliederung Grundbegriffe der Agrarpolitik
Ziele der Wirtschafts- und Agrarpolitik Besonderheiten des Agrarsektors und sein Wandel Instrumente der Agrarpolitik, Bewertung agrarpolitischer Instrumente Träger der Agrarpolitik (Deutschland, EU); Politische Prozesse der Willensbildung Die Gemeinsame Agrarpolitik und Ihre Reformen Politik zum Ländlichen Raum inkl. Agrarumweltmaßnahmen, Politik für den Ökolandbau Internationale Aspekte der Agrarpolitik (WTO, EU)

2 Ziele der Wirtschafts- und Agrarpolitik
- geben an, was sein soll - basieren auf und sind Wertvorstellungen Wirtschafts- und Agrarpolitische Ziele sind angestrebte Zustände oder Entwicklungen

3 Gesellschaftliche Grundziele
- Freiheit - Gerechtigkeit Sicherheit Wohlstand

4 Gesellschaftliches Grundziel: Freiheit
Formale Freiheit vs. Materielle Freiheit 2. Wirtschaftliche Aspekte Dispositionsmöglichkeiten der Haushalte - Freie Konsumgüterwahl - Freiheit bei Angebot von Produktionsfaktoren (Arbeit, Boden) Dispositionsmöglichkeiten der Unternehmen - Gründung, Form, Standort von Unternehmen - Unternehmensentscheidungen (Prod.-menge) Koalitionsfreiheit

5 Gesellschaftliches Grundziel: Gerechtigkeit
Formale Gerechtigkeit (Gleichheit) Leistungsgerechtigkeit - Gleicher Lohn für gleiche Leistung - Subjektive „Mühe“ als Leistungsmaßstab? - Marktwirtschaft: Bezahlung nach der am Markt bewerteten Leistung Problem: Unterschiedliche Eigentumsverhältn. Chancengleichheit wird häufig als Voraussetzung für Leistungsgerechtigkeit gesehen Bedarfsgerechtigkeit - Stützung des Agrarsektors damit nicht zu begründen

6 Gesellschaftliches Grundziel: Sicherheit
Begrenzung von Schwankungen im Hinblick auf Erreichung anderer Zielgrößen Sozialer Frieden: Mechanismen zum Ausgleich von Interessenskonflikten: - Wettbewerbsmechanismus (marktgerechter Ausgleich) - Politische Institutionen zur Entscheidungsfindung Wirtschaftliche Sicherheit: - Versorgungssicherung in Krisenzeiten - Soziale Sicherung des Einzelnen - Sicherung von Einkommen und Vermögen - Planungssicherheit (Politik- und Konjunktur- schwankungen)

7 Gesellschaftliches Grundziel: Wohlstand
Versorgungsniveau mit Gütern zur Bedürfnisbefriedigung Weite Interpretation von „Gütern“: - Marktgängige Güter - Öffentlich bereitgestellte Güter (Infrastruktur) - Öffentliche Güter (Umweltgüter...) - Haushaltsproduktion (Hausarbeit...) - Immaterielle Güter (Freizeit, Gesundheit...) Dieses Ziel steht häufig im Mittelpunkt „wohlfahrts-theoretischer“ Analysen der Agrarpolitik!

8 Wechselwirkungen agrarpolitischer Ziele
Horizontal Ziele können im Hinblick auf die logische Beziehung zueinander untersucht werden Verfolgung eines Ziels - führt gleichzeitig zur Annäherung an eine anderes Ziel (Komplementarität) - geht auf Kosten einer anderen Zielerreichung (Konkurrenz) - berührt ein anderes Ziel nicht (Neutralität)

9 Wechselwirkungen agrarpolitischer Ziele
Vertikal Spezifische Ziele können aus übergeordneten Zielen abgeleitet werden (hierarchische Zielstrukturen) Beispiel: wirtschaftspolitische Ziele können aus gesellschaftlichen Grundzielen abgeleitet werden - Effizienter Einsatz der volkswirtschaftlichen Produktionsfaktoren - Gerechte Einkommens- /Vermögensverteilung - Stabilisierung des Wirtschaftsablaufs und Versorgungssicherheit - Wirtschaftliche Freiheit

10 Proklamierte Agrarpolitische Ziele
Die Ziele der EG/EU nach dem EWG-Vertrag (Art.39, EWGV von 1957): Die Produktivität der Landwirtschaft durch Förderung des technischen Fortschritts zu steigern auf diese Weise der landwirtschaftlichen Bevölkerung, insbesondere durch Erhöhung des Pro-Kopf-Einkommens eine angemessene Lebenshaltung zu gewährleisten die Märkte zu stabilisieren die Versorgung sicherzustellen für die Belieferung der Verbraucher zu angemessenen Preisen Sorge zu tragen

11 Weitere Ziele EU Ergänzung durch ein handelspolitisches Ziel in
Art.110 des EWG-Vertrages: Durch die Schaffung einer Zollunion beabsichtigen die Mitgliedstaaten der EG im gemeinsamen Interesse zu einer harmonischen Entwicklung des Welthandels, zur schrittweisen Beseitigung der Beschränkung im internationalen Handelsverkehr und zum Abbau der Zollschranken beizutragen

12 Probleme, die aus diesen Zielen resultieren
Die Formulierung der einzelnen Ziele ist für die Gestaltung der GAP nicht sehr hilfreich, da die Ziele in konkurrierender Beziehung zueinander stehen die Ziele sind nicht exakt spezifiziert sind die Ziele der tatsächlichen Entwicklung der Agrarpolitik innerhalb der EU widersprechen. Beispiel: Die Verwirklichung des handelspolitischen Ziels schränkt die Erhöhung der Protektion für Agrarprodukte ein (Konflikt in den WTO-Verhandlungen.)

13 Warum sind die Ziele nicht präzise formuliert?
Divergenzen der agrarpolitischen Ziele zwischen den verschiedenen Mitgliedsstaaten der EG sehr unterschiedliche Zielvorstellungen im Hinblick auf die Entwicklung der Einkommen in der Landwirtschaft Unterschiede in der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und im Entwicklungsstand der Mitgliedsstaaten (Pro-Kopf-Einkommen von z.B. ca ECU in Luxemburg und ca ECU in Griechenland, 1998) Unterschiede in der Bedeutung des Agrarsektors zwischen Mitgliedstaaten

14 Agrarpolitische Ziele Deutschlands
Ziele der Agrarmarktpolitik sind im LwG von 1955 definiert: - Versorgungssicherung mit Nahrungsmitteln - Produktivitätssteigerungen in der LW - Annäherung der sozialen Lage der LW an diejenige der Personen außerhalb der LW

15 Instrumente der Agrarpolitik (1)
Instrumente der Agrarpolitik sind Maßnahmen die den agrarpolitischen Zielen dienen sollen Einzelne Instrumente der Agrarpolitik: sehr unterschiedlich

16 Instrumente der Agrarpolitik (2)
Gestaltung der rechtlichen und institutionellen Rahmen-bedingungen (Ordnungspolitik) ● für Unternehmen ● für vertragliche Beziehungen zwischen Unternehmungen (z.B. Erzeugergemeinschaften) ● für Produkt- und Faktormärkte Einflussnahme auf den Ablauf des Wirtschaftsprozesses (Ablaufpolitik) ● Außenschutz- und Preispolitik ● Subventionspolitik ● Mengensteuerungspolitik Grundlegende Systematisierung der apo Gestaltungsmöglichkeiten stellt Unterscheidung in Ordnungs- und Ablaufpolitik dar Rechtliche Rahmen in dem sich agrarwirtschaftliche Prozesse abspielen Arbeitsverfassung und soz. Sicherungssysteme Verfügungsrechte landw. Eigentum Nutzungsrechte landw. Eigentum, eingeschränkt durch Umwelt-, Tierschutz-, Baurecht Landw. Steuerrecht -> Rechtl. Rahmen für Aktivitäten ´innerhalb´der privaten Wirtschaftseinheiten (Konsum, Produktion), Austauschbeziehungen, Eingriffsmöglichkeiten des Staates in Wirtschaftsprozess Ablauf umfasst landw. Produktion und die damit verbundenen Austauschbeziehungen auf Produkt- und Faktormärkten und damit verknüpfte Einkommensentstehung

17 Instrumente der Agrarpolitik (3)
Übernahme von wirtschaftlichen Aktivitäten durch den Staat (Bereitstellung „öffentlicher Güter“) ● Ausbildung und Beratung ● Forschung ● Gesundheitswesen, (ländliche) Infrastruktur

18 Ansatzpunkte agrarpolitischer Maßnahmen
Markt- und Preispolitik (EU), Qualitätspolitik Strukturpolitik (EU und national) Agrarsozialpolitik (national) Agrarumweltpolitik (EU und national) Nicht möglich alle Apo-Instrumente die eingesetzt wurden bzw. noch in Zukunft eingesetzt werden im Einzelnen zu erläutern und ihre Wirkungen zu beurteilen -> 4 Grundlegende Ansatzpunkte Apo-Maßnahmen -> 4 Teilbereiche Von Anfang an Schwergewicht auf gemeinsamen Markt: Entscheidungen Maßnahmen Markt- Preispolitik werden auf EU Ebene getroffen, Mitgliedstaaten Aufgabe der Durchführung der Maßnahmen, keine eigenen Gestaltungsmöglichkeiten Strukturpolitik -> Ziel Abbau strukturellen Mängel einzelner Gebiete EU setzt Rahmen -> Mitgliedstaaten Spielraum innerhalb Sozial allein nat. Verantwortung -> existieren unterschiedliche Systeme Umwelt -> Auflagen schwächen Wettbewerb -> aber Kontrolle bei Einkommenstransfer durch EU-Kommission Aktionsbereiche der Wirtschafts- und Agrarpolitik nach Hauptzielen und Ansatzstellen Stärker effizienzorientiert: Struktur-. Forschungs-, Umweltpolitik Stärker verteilungsorientiert: Markt- und Preis-, Sozial-, Entwicklungspolitik

19 Markt- und Preispolitik (1)
Ziele: In meisten Industrieländern: vor allem Einkommensziel Jedoch auch: Stabilisierung und Versorgungssicherung

20 Markt- und Preispolitik (2)
Außenwirtschaftliche Regelungen Ziel: Schutz der eigenen Produzenten gegenüber Weltmarkt (Preise und Mengen) Instrumente: Abschöpfungen (flexibler Zoll auf Agrarimporte) Wert- und Mengenzölle Exporterstattungen (Selbstversorgungsgrad > 100 %) Mengenorientierte Regelungen (Importkontingente, Lizenzen) Belastung der Einfuhren, Erleichterung der Ausfuhren, Mengenregulierungen Abschöpfung -> bei Weltmarktpreise die unterhalb des Inlandspreises liegen wird bei Einfuhren die Differenz abgeschöpft -> im Vergleich zu Freihandel Inlandspreise steigen Nachfrage sinkt Wertzoll ändert sich proportional zum Preis des importierten Produktes, niedrig bei geringem WM-Preis, Hoch bei hohem WM-Preis je Mengeneinheit Mengenzoll bleibt konstant unabhängig von der Höhe des Einfuhrpreises Exporterstattungen -> werden an Exporteur gezahlt, wenn Inlandspreis über WM-Preis liegt -> bei >100% Selbstversorgungsgrad Agrarprodukte aus der EU auf dem Weltmarkt konkurrenzfähig sein können. Die Höhe der Ausfuhrvergütung entspricht in etwa dem Unterschied zwischen Weltmarktpreis und Binnenpreis in der EU. Mengenorientierte Regelungen -> mengenorientierte Importvorgaben, Importkontingente, -verbote, -behinderungen, Selbsbeschränkungsabkommen Um europ. Landw. Vor billigen Importen zu schützen gibt es neben internen Regelungen einen Außenschutz -> je nach Marktordnung variablen Abschöpfungen oder Zölle oder Kombination Mit Hilfe der var. Abschöpfung wird der Einfuhrpreis auf den Schwellenpreis, der in etwa dem Richtpreis entspricht, hochgeschleust -> Importgüter werden dadurch im Inland nicht unter dem Richtpreis angeboten werden können Spiegelbild zu Abschöpfungen ist die EU-Exporterstattung -> Ausfuhrsubvention Exporteur erhält bei Lieferungen in Gebiete außerhalb der EU den Weltmarktpreis plus Exporterstattung -> System benachteiligt Agrarproduzenten außerhalb der EU -> verwehrt Absatzmärkte in EU und übt Druck auf Weltmarktpreise aus Die EU ist der weltweit größte Agrarimporteur und -exporteur Die Agrareinfuhren der EU nahmen 2004 um 1,9 Prozent auf 69,2 Milliarden Euro zu. Die Agrarausfuhren dagegen blieben mit 54,3 Milliarden Euro nahezu unverändert. Der Einfuhrüberschuss von land- und ernährungswirtschaftlichen Erzeugnissen vergrößerte sich damit im Jahr 2004 um 1,2 Milliarden Euro auf 14,9 Milliarden Euro. Er beruht vor allem auf beträchtlichen Einfuhren an Gemüse, Obst, Fisch (jeweils einschließlich Verarbeitungserzeugnissen) sowie an Futtermitteln, Ölsaaten und Ölsaatenprodukten. Hinzu kommen umfangreiche Importe an Kaffee, Tee, Fleischwaren, Tabak und Kakao. Die EU ist bedeutender Exporteur vor allem bei Getreide, Milch, Fleisch (jeweils einschließlich Verarbeitungserzeugnissen), aber auch von Branntwein und Wein. (Zusätzliche Außenwirtschaftliche Regelungen Bsp.: Lizenzen Das Lizenzsystem dient dazu, laufend zuverlässige Kenntnisse über geplante Ein- und Ausfuhren von landwirtschaftlichen Produkten zu erhalten. Die Lizenzen ermöglichen damit eine vorausschauende Marktbeobachtung. Mögliche Störungen des Agrarmarktes können dadurch rechtzeitig erkannt und durch gezielte Lenkungsmaßnahmen vermieden werden. Allgemeines In der Bundesrepublik Deutschland werden Lizenzen von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) auf Antrag erteilt. Diese sind mengenmäßig begrenzt und zeitlich befristet. Die Zollverwaltung prüft im Rahmen der Ein- oder Ausfuhrabfertigung die Lizenzen auf zeitliche Gültigkeit und nimmt die erforderlichen Mengenabschreibungen auf der Lizenz vor. Lizenzen berechtigen nicht nur, sondern sie verpflichten den Lizenzinhaber auch zur Ein- oder Ausfuhr der bewilligten Mengen. Deshalb ist vor Erteilung im Allgemeinen eine Sicherheit zu leisten. Die BLE prüft nach der erfolgten Ein- oder Ausfuhr die Erfüllung der Lizenzpflichten anhand der zollamtlichen Vermerke und entscheidet über die Freigabe der Sicherheit. Gemeinsame Regelungen für die Ein- und Ausfuhr Lizenzinhaber Mit der Erteilung der Lizenz wird der Antragsteller zum Lizenzinhaber mit allen Rechten und Pflichten, die sich aus der Lizenz ergeben. Das Recht zur Ausnutzung der Lizenz kann der Lizenzinhaber auf einen anderen übertragen. Eine Rückübertragung auf den ursprünglichen Lizenzinhaber ist möglich. Die Pflicht zur Erfüllung der Lizenz ist jedoch nicht übertragbar. Nur der Lizenzinhaber bzw. der Übernehmer der Rechte aus der Lizenz können die erforderlichen Zollanmeldungen für die Ein- oder Ausfuhr bei den Zolldienststellen vorlegen. Vertretungen, z.B. durch Speditionen, sind zulässig. Der Lizenzinhaber hat nach Erfüllung der Pflichten aus der Lizenz Anspruch auf die Freigabe der für die Lizenz geleisteten Sicherheit. Geltungsbereich der Lizenz Die Einfuhr lizenzpflichtiger Erzeugnisse aus Drittländern in die Gemeinschaft ist nur mit einer "Einfuhrlizenz AGRIM", die Ausfuhr aus der Gemeinschaft nach Drittländern nur mit einer "Ausfuhrlizenz AGREX" zulässig. Es handelt sich dabei um einheitliche Vordrucke, die in allen Mitgliedstaaten der Gemeinschaft gültig sind. Das bedeutet, mit einer in Deutschland erteilten Lizenz sind Abfertigungen z.B. auch in Frankreich oder Italien möglich. Teilung der Lizenz Lizenzen können auf Antrag geteilt werden. Das kann für einen Lizenzinhaber dann sinnvoll sein, wenn die Waren über verschiedene Zolldienststellen abgefertigt werden sollen. Zuständig hierfür sind grundsätzlich die Dienststellen des Mitgliedstaates, die die ursprüngliche Lizenz erteilt haben. In Deutschland sind dies neben der BLE auch die Zolldienststellen. Eine Teillizenz kann nicht weiter geteilt werden. Verlust der Lizenz Bei Verlust der Lizenz kann eine Ersatz-Lizenz beantragt werden, wenn der Verlust glaubhaft gemacht wird. In Deutschland ist hierfür die BLE zuständig. Einfuhr Lizenzpflichtige Erzeugnisse Welche landwirtschaftlichen Produkte unter die Lizenzpflicht fallen, ergibt sich aus den Handelsregelungen mit dritten Ländern in den jeweiligen Marktorganisationen. So sind z.B. die Einfuhren von Getreide, Reis oder Rindfleisch stets lizenzpflichtig, Schweine- oder Geflügelfleisch dagegen kann unter Lizenzpflicht gestellt werden. Welche Produkte zurzeit nur unter Vorlage einer Einfuhrlizenz eingeführt werden dürfen, ergibt sich aus den Einfuhrhinweisen im elektronischen Zolltarif (EZT). Die Zolldienststellen geben über den aktuellen Stand Auskunft. Lizenzpflichtiger Tatbestand Lizenzpflichtig ist die Einfuhr. Darunter ist die zollamtliche Abfertigung zur Überführung von lizenzpflichtigen Drittlandswaren (Nichtgemeinschaftswaren) in den zollrechtlich freien Verkehr der europäischen Gemeinschaft zu verstehen. Das bedeutet, dass die Überführung von lizenzpflichtigen Nichtgemeinschaftswaren in andere Zollverfahren, wie z.B. Zolllagerverfahren, Versandverfahren oder vorübergehende Verwendung nicht lizenzpflichtig ist. Die Lizenzpflicht setzt erst dann ein, wenn die Waren im Anschluss an diese Zollverfahren in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführt werden sollen. Vorlage der Lizenz Drittlandswaren (Nichtgemeinschaftswaren), die in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführt werden sollen, werden bei der zuständigen Zolldienststelle mit einer Zollanmeldung angemeldet. Diese Zollanmeldung wird nach formeller Prüfung angenommen. Bei lizenzpflichtigen Waren ist die Vorlage einer gültigen Einfuhrlizenz Voraussetzung für die Annahme der Zollanmeldung. Befreiungen von der Lizenzpflicht Bei der Überführung von lizenzpflichtigen Erzeugnissen in den zollrechtlich freien Verkehr gibt es eine Reihe von Befreiungstatbeständen, bei denen eine Lizenz nicht erforderlich ist. Beispielhaft sei hier genannt die Lizenzfreiheit für sog. Kleinsendungen (Getreide bis zu 1.000 kg bzw  kg oder Rindfleisch bis zu 200 kg) oder für Einfuhren ohne kommerziellen Charakter (Privateinfuhren). Die näheren Einzelheiten und sonstigen Befreiungen sind in der Lizenz-Verordnung und den dazu erlassenen Durchführungs-Vorschriften enthalten. Die Zolldienststellen geben hierüber nähere Auskunft. Ausfuhr Vorausfestsetzung Für viele Agrarwaren hängt die Höhe des Erstattungssatzes bei der Ausfuhr vom jeweiligen Weltmarktpreis ab. Wegen der häufigen Preisschwankungen auf dem Weltmarkt besteht für diese Waren die Möglichkeit, die Erstattungssätze im Voraus festsetzen zu lassen. Diese Vorausfestsetzung wird in die Ausfuhrlizenz eingetragen und wird während der gesamten Gültigkeitsdauer der Lizenz angewendet. Dieses Verfahren gilt auch für lizenzfreie Waren. In diesen Fällen erteilt die BLE eine Vorausfestsetzungsbescheinigung, für die dann allerdings die lizenzrechtlichen Vorschriften gelten. Lizenzpflichtige Erzeugnisse Welche landwirtschaftlichen Produkte unter die Lizenzpflicht fallen, ergibt sich aus den Handelsregelungen mit dritten Ländern in den jeweiligen Marktorganisationen. So sind z.B. die Ausfuhren von Getreide, Reis oder Zucker stets lizenzpflichtig, Schweine-, Rind- oder Geflügelfleisch dagegen kann unter Lizenzpflicht gestellt werden. Welche Produkte zurzeit nur unter Vorlage einer Ausfuhrlizenz ausgeführt werden dürfen, ergibt sich aus der Warenliste Ausfuhr. Die Zollstellen geben über den aktuellen Stand Auskunft. Sofern für Agrarwaren Ausfuhrerstattungen beantragt werden, ist bei der Ausfuhrabfertigung grundsätzlich eine Ausfuhrlizenz mit Vorausfestsetzung der Erstattung bzw. die Vorausfestsetzungsbescheinigung vorzulegen. Lizenzpflichtiger Tatbestand Lizenzpflichtig ist die Ausfuhr. Darunter ist insbesondere die zollamtliche Abfertigung lizenzpflichtiger Erzeugnisse aus dem freien Verkehr der europäischen Gemeinschaft (Gemeinschaftswaren) zur unmittelbaren Ausfuhr nach Drittländern zu verstehen. Daneben gibt es einige lizenzpflichtige Sondertatbestände im Bereich Ausfuhrerstattungen, bei denen die Waren nicht unmittelbar in ein Drittland verbracht werden müssen. Vorlage der Lizenz Waren aus dem freien Verkehr der europäischen Gemeinschaft (Gemeinschaftswaren) können im Rahmen des Ausfuhrverfahrens in Drittländer ausgeführt werden. Diese Waren werden bei der zuständigen Zolldienststelle mit einer Ausfuhranmeldung angemeldet. Diese Zollanmeldung wird nach formeller Prüfung angenommen. Bei lizenzpflichtigen Waren ist die Vorlage einer gültigen Ausfuhrlizenz Voraussetzung für die Annahme der Ausfuhranmeldung. Befreiungen von der Lizenzpflicht Bei der Ausfuhr von lizenzpflichtigen Erzeugnissen in Drittländer gibt es eine Reihe von Befreiungstatbeständen, bei denen eine Lizenz nicht erforderlich ist. Beispielhaft sei hier genannt die Lizenzfreiheit für sog. Kleinsendungen (Getreide bis zu 500 kg bzw  kg oder Rindfleisch bis zu 200 kg) oder für Ausfuhren ohne kommerziellen Charakter (Privatausfuhren). Die näheren Einzelheiten und sonstigen Befreiungen sind in der Lizenz-Verordnung und den dazu erlassenen Durchführungs-Vorschriften enthalten. Die Zolldienststellen geben hierüber nähere Auskunft.

21 Beispiel: Getreidemarktordung (bisher)
Ziel: Getreide aus Drittländern bei niedrigerem Weltmarktpreis den daraus resultierenden Wettbewerbsvorteil auf dem Binnenmarkt der EU nehmen Einfuhr von Getreide Durch das Preissystem der Marktorganisation Getreide werden die Ziele der gemeinsamen Agrarpolitik in diesem Bereich weitgehend verwirklicht. Zum Schutz dieser garantierten Preise müssen jedoch auch Maßnahmen zur Überwachung und Begrenzung von Einfuhren aus Drittländern getroffen werden. Ein unkontrollierter Zustrom drittländischen Getreides hätte ansonsten einen Preisverfall unterhalb des Interventionspreises zur Folge. Getreide von Erzeugern innerhalb der Gemeinschaft wäre auf dem gemeinsamen Markt nicht länger absetzbar. Um die Einfuhr nicht vollständig unterbinden zu müssen, stellen die Maßnahmen der Getreidemarktordnung sicher, dass eingeführtem Getreide zumindest der auf dem niedrigen Weltmarktpreis basierende Wettbewerbsvorteil auf dem Binnenmarkt genommen wird. Dies geschieht durch die Erhebung von Agrarzöllen, die abhängig vom Einfuhrpreis die Einfuhrprodukte bis zum Schwellenpreis verteuern.  Der Schwellenpreis ist der Preis, auf den drittländische Produkte (mittels eines Agrarzolls) angehoben werden, bevor ihnen der Zugang zum Binnenmarkt gewährt wird. Dieser beträgt 155 % des Interventionspreises (wird daher auch als "155 % Interventionspreis" bezeichnet) und hebt den Preis drittländischer Produkte in etwa auf das innergemeinschaftlich herrschende Preisniveau. Der Agrarzoll (Einfuhrzoll) berechnet sich aus der Differenz zwischen Schwellenpreis und dem Einfuhrpreis "cif Rotterdam". Rotterdam ist der günstigste Umschlagplatz für Getreide in der Gemeinschaft. Der Einfuhrpreis "cif Rotterdam" setzt sich zusammen aus dem Weltmarktpreis, nach Notierungen der Rohstoffbörsen der USA, zuzüglich der dort üblichen Handelsprämie, fob (free on board) Verladehafen USA zur Ausfuhr und den Beförderungs- und Versicherungskosten (cost insurance freight) bis Rotterdam. Der repräsentative Einfuhrpreis drittländischer Erzeugnisse wird regelmäßig von der EG-Kommmission auf Grundlage des Weltmarktpreises ermittelt. Da die Einfuhren tatsächlich aber nicht alle über Rotterdam erfolgen, wird bei der Höhe des Abgabenbetrages zum Teil zusätzlich unterschieden, an welchem Ort der Gemeinschaft die Einfuhr stattfindet. Erfolgt die Einfuhr auf dem Seeweg über den Atlantik mit Entladehafen in Irland, im Vereinigten Königreich, in Dänemark, in Schweden, in Finnland, auf der Iberischen Halbinsel oder im Mittelmeer, dann mindern sich die Einfuhrabgaben um einen bestimmten Betrag. Diese Abschläge sind als Ausgleich der noch fehlenden innergemeinschaftlichen Beförderungskosten zum günstigsten Umschlagplatz für Getreide in der Gemeinschaft (Rotterdam) gedacht und gewährleisten, dass unterschiedliche Einfuhrwege für Getreide genutzt werden.

22 Markt- und Preispolitik (3)
Binnenwirtschaftliche Regelungen Ziel: Erreichung zusätzlicher Stützung und Stabilisierung der Inlandspreise Instrumente Interventionsregeln und Interventionspreis Subventionen Mengenregelnde Interventionen (Quoten) Verwendungszwang Maßnahmen direkt preis- bzw. mengenbeeinflussend Interventionspreis für großen Teil landw. Produkte -> festgelegt auf Kommissionsvorschlag und Ratsbeschluss, ist ein Mindestpreis und liegt unterhalb des Schwellenpreises Abbau der Bestände stabilisiert den Markt Bei allen Getreidearten erwartet die Europäische Kommission im Lauf des Prognosezeitraums die volle Wettbewerbsfähigkeit auf den internationalen Märkten. Sorgenkind bleibe jedoch Gerste, die erst zum Ende dieses Jahrzehnts wettbewerbsfähig werde. Bei Roggen sollen die vorhandenen Interventionsmengen von 2,3 Millionen Tonnen bereits 2007 völlig verschwunden sein. Bei Weichweizen und Mais soll es bis 2008 bzw keine Bestände mehr geben. Bei Gerste rechnet man damit, dass die Bestände zunächst zunehmen und erst ab 2009 zurückgehen. Situationsbericht.de 2005 Eine kräftige Zunahme auf 30,5 Millionen Tonnen erwartet die Kommission bis 2012 beim Export. Gleichzeitig soll die Einfuhr auf 11,3 Millionen Tonnen steigen. In diesem Zusammenhang machen die EU-Experten jedoch auf den starken Einfluss von Wechselkursschwankungen auf den Außenhandel aufmerksam. Subvention -> finanzielle Transferleistung des Staates an Produzenten oder Verbraucher ohne marktmäßige Gegenleistung -> Unterschied nach Ansatzpunkt produkt-, faktor- und personengebundene Transferleistungen In der Bundesrepublik 1990 machten die Agrarsubventionen des Bundes mit 2,9 Millionen Euro noch 20 Prozent an den Gesamtsubventionen aus, 2005 sind es dagegen nur noch 5 Prozent. Nicht alle im Subventionsbericht der Bundesregierung aufgeführten Agrarmaßnahmen dienen allein wirtschaftspolitischen Zielsetzungen. Die Hilfen des Bundes für die Landwirtschaftliche Unfallversicherung, die Landabgaberente und die Produktionsaufgaberente (2004 zusammen ca. 103 Millionen Euro) sollen in erster Linie dem sozialpolitischen Ziel der Abfederung des Strukturwandels dienen. Knapp 700 Millionen Euro werden von EU, Bund und Länder für Agrarumweltprogramme ausgegeben. Diese Förderung ist mit einer ökologischen Gegenleistung verbunden, für die Landwirte aber mit einem entsprechenden Mehraufwand bzw. Minderertrag. Mengenregelnde Interventionen greifen direkt in die zu produzierenden Mengen oder Prod.faktoren durch Kontingentierungsmaßnahmen ein (Ausländische-, Inländische Angebot) Verwendungszwang: Verwertung aufgelaufener Überschüsse zur ´inferioren´Verwertung z.B. Forschriften für Inhaltsstoffe in Futtermitteln, Bedingt i.d.R. Anstieg Produktionskosten, vom Staat wirtd vorgeschrieben wie produziert werden muss Grundlagen und Probleme der Volkswirtschaft S.658 Zu Beginn eines Wirtschaftsjahres setzt der Agrarministerrat die institutionellen Preise fest. Besondere Bedeutung hat der Richtpreis (agrarpolitisch gewünschter Erzeugerpreis) und der meist deutlich niedrigere Interventionspreis Für die wichtigsten Agrargüter (v.a. Getreide, Zucker, Fleisch, Milch) bildet der Interventionspreis die Untergrenze des Binnenpreisniveaus d.h. Interventionsstellen kaufen die angebotenen Mengen auf dem Markt auf, wenn diese nicht auf dem freien Markt zu höheren Preisen verkauft werden können -> Interventionspreis ist Mindestpreis auf Großhandelsstufe, Mindestpreise werden i.d.R. auf bestimmt Höchstmengen begrenzt -> System führt i.d.R. zu erheblichen Überschüssen der landw. Produktion -> werden aufgekauft, gelagert, verwertet o. vernichtet Finanziert durch Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft – Abteilung Garantie, EAGFL-G

23 Bestehende Marktorganisationen (derzeit 22)
Lebende Pflanzen und Waren des Blumenhandels Rohtabak, Hopfen Faserflachs und –hanf Obst und Gemüse, Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse Trockenfutter Zucker Getreide Schweinefleisch, Rindfleisch, Schaf- und Ziegenfleisch Eier, Geflügelfleisch Reis, Wein, Bananen Milch und Milcherzeugnisse Zur Schaffung eines stabilen Agrarmarktes verständigten sich die Mitgliedstaaten 1958 auf der Konferenz von Stresa (Italien) darauf, jeweils einzelne produktbezogene Marktorganisationen zu schaffen. Beginnend mit den 60er Jahren entstanden bis heute 22 Marktorganisationen, die jeweils den Markt für einzelne landwirtschaftliche Erzeugnisse regeln. Der Warenkreis der landwirtschaftlichen Erzeugnisse ergibt sich aus Artikel 32 Absätze 1 und 3 EG-Vertrag. Nach Anhang I des EG-Vertrags zählen hierzu die in der Landwirtschaft direkt produzierten Erzeugnisse (z.B. Getreide) sowie die hiermit im Zusammenhang stehende erste Verarbeitungsstufe (z.B. Mehl). Struktur der Marktorganisationen Die 22 Marktorganisationen weisen gleiche Grundstrukturen auf, unterscheiden sich jedoch erzeugnisbezogen im Detail. So gibt es z.B. spezielle Überwachungsregelungen für Rindfleisch oder besondere Qualitätsnormen für Obst und Gemüse. Kern einer typischen Marktorganisation ist ein festgelegter EG-Binnenmarktpreis, der grundsätzlich höher ist als der Weltmarktpreis. Diesen Preis schützt die Marktorganisation durch die Erhebung spezieller Agrarzölle bei der Einfuhr aus Ländern außerhalb der Europäischen Gemeinschaft. Diese Zölle erreichen in der Regel die Differenz zwischen dem hohen Binnenmarktpreisniveau und dem Weltmarktpreisniveau. Bei der Ausfuhr wird die Konkurrenzfähigkeit der teureren EG-Produkte durch die Zahlung des Unterschiedsbetrags zwischen dem höheren EG-Preis und dem niedrigeren Weltmarktpreis erreicht. Diese Subventionierung der Ausfuhr - die Ausfuhrerstattung - wird in einem speziellen Verfahren durch die Zollbehörden kontrolliert. Die Überwachung der gesamten Ein- und Ausfuhr erfolgt im sensiblen Agrarbereich durch besondere EG-Dokumente, den Lizenzen. Im Binnenmarkt wird der festgelegte Preis zudem durch spezielle erzeugnisbezogene Binnenmarktregelungen gestützt. Besondere Bedeutung haben hier die Regelungen zur Regulierung des Milchmarktes erreicht. Aufbauend auf diesen 22 Marktorganisationen erließ die EG ergänzende Regelungen für den Handel mit Produkten, die in mehreren Verarbeitungsstufen aus landwirtschaftlichen Erzeugnissen hergestellt worden sind (z.B. Back- und Süßwaren). Für diese Weiterverarbeitungserzeugnisse, die auch als Nicht-Anhang I-Waren bezeichnet werden, gelten ebenfalls spezielle Regelungen für die Erhebung der Einfuhrzölle und die Zahlung der Ausfuhrerstattungen. Durch diese Regelungen wird das EG-Preisniveau der eingesetzten landwirtschaftlichen Erzeugnisse gestützt.

24 Einnahmen und Ausgaben der EU (2005)
HH ,3 Mrd. € Agrar- und Fischereiausgaben 52,7 Mrd. € Die tatsächlichen Ausgaben des Jahrs 2002 liegen mit 38,9 Mrd. ¿ um rund 3,1 Mrd. ¿ unter der Obergrenze, obwohl rund 850 Mill. ¿ an Hektarprämien wegen des Hochwassers in Deutschland und der Dürre in Italien vorzeitig ausgezahlt wurden und somit das Haushaltsjahr 2002 statt 2003 belasten. Von den genannten 38,9 Mrd. ¿ flossen den Landwirten 74 % als Direktzahlungen unmittelbar zu, 12 % wurden für Exporterstattungen und öffentliche Lagerhaltung, 0,6 % für den Veterinärbereich und 13 % für andere Maßnahmen ausgegeben. Die Ackerkulturen (Getreide, Ölsaaten, Eiweißpflanzen, Lein, Flächenstilllegung) mit 18,6 Mrd. ¿ und der Rindfleischsektor mit 7,1 Mrd. ¿ beanspruchten zusammen fast zwei Drittel der Agrarmarktordnungsausgaben Agrarpolitischer Bericht S. 77 Agrarbereich insgesamt (EAGFL, FIAF, sonstige Agrar- und Fischereiausgaben) Strukturmaßnahmen ohne EAGFL-Abteilung Ausrichtung und ohne FIAF Maßnahmen in Drittländern (einschließlich Vorbeitrittshilfen, Außen- und Sicherheitspolitik) Verwaltungsausgaben (alle Organe) Sonstiges (u.a. transeuropäische Netze, Energie, Bildung, Reserven) und Ausgleichszahlungen für Beitrittsländer

25 Ausgaben für die Landwirtschaft
Ausgaben für Zucker werden aus Zuckerwirtschaft gedeckt Alte Apo Mittel der Gap aus dem EU-Agraretat werden nach einheitl. Regeln vergeben 2003 = 44,4 Mrd. €, Deutsche Anteil am EU-Agraretat betrug 5,88 Mrd. € und liegt bei 13,2 %, der deutsche Finanzierungsanteil am EU-Gesamthaushalt beträgt 23,0% EU-Agrarausgaben kommen nicht vollständig direkt den bäuerlichen Betrieben zugute Die Fördermittel werden auch für Ausfuhrerstattungen und Lagerhaltungen sowie zur Strukturförderung der ländlichen Entwicklung Eingesetzt

26 Finanzierungsüberblick über EAGFL
Tierprämien EAGFL EAGFL A, Abt. Ausrichtung EAGFL G, Abt. Garantie Gemeinsame Marktorganisation Flankierende Maßnahmen „Entwicklungsplan“ Teil EAGFL-A des „Operationellen Programms“ Direktzahlungen Flächenprämien Ben. Gebiete Agrarumwelt Vorruhestand Aufforstung Verarbeitung/ Vermarktung Investitionen Agrarstruktur Ökolog. Land-schaftsgestaltung Landtourismus Dorfentwicklung Ländlicher Raum Quelle: SMUL (Finanzierung in den Ziel-1-Regionen; Außerhalb der Ziel-1-Regionen werden alle Maßnahmen aus dem EAGFL-Garantie finanziert.) Agrarfonds -Kurzbezeichnung für den Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft, EAGFL. Er ist ein Teil des EU-Haushalts und dient zur Finanzierung der EU-Agrarpolitik. EAGFL setzt sich aus zwei Teilen, der Abteilung Garantie EAGFL G und Abteilung Ausrichtung EAGFL A, zusammen. Ziele: - Unterstützung der Landwirte in benachteiligten Gebieten ( Ausgleichszulage), - Verbesserung der landwirtschaftlichen Produktions- und Absatzbedingungen in der EU, - Stützung der Preise für EU-Agrarprodukte - andernfalls würden die stark schwankenden Weltmarktpreise etwa für Milch, Getreide oder Fleisch und die außereuropäische Konkurrenz die Existenz vieler Bauern gefährden. u.a.. (11)

27 Einzahlungen und Rückflüsse einzelner Länder
Europäische Ausrichtungs- und Garantiefond für die Landwirtschaft Situation: Deutschland größter Einzahler Frankreich größter Nutznießer der Marktordnung Kein transparenter Transfer von Einkommen zwischen der Gemeinschaft und den Mitgliedstaaten und damit zwischen den Mitgliedstaaten selbst Lässt sich aus System heraus durchaus erklären -> jedoch nicht überall akzeptiert Landwirtschaft der Mitgliedstaaten wird je nach ihrer relativen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit unterschiedlich begünstigt -> Kosten nationalen Begünstigung werden nicht von Verbrauchern der jew. Mitgliedstaaten getragen, sondern von Haushalt der Gemeinschaft Soll wohlhabende Mitgliedstaaten geben (Fr, Dk), die im Zuge der GAP aus HH der Gemeinschaft zugunsten ihrer Landwirtschaft Zuwendungen in beträchtlicher Höhe erlangen Andere weniger Wohlhabende Mitgliedstaaten mit weniger wettbewerbsfähigen und leistungsfähigen Landw. Erlangen Zahlungen aus Agrarhaushalt, die ihre anteiligen Beiträge zum Agrarhaushalt nicht wesentlich übersteigen (B00-17.pdf)

28 Agrarstrukturpolitik
Struktur = qualitative und räumliche Verteilung des Einsatzes der Produktionsfaktoren und der zugehörigen Produktion Agrarstrukturpolitik: Gesamtheit aller Maßnahmen,welche die Agrarstruktur beeinflussen Deutschland: Seit 1969 Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) Agrarstruktur auch Betriebsgrößenstruktur -> Ergebnis natürlicher, sozialökonomischer und politischer Einflüsse Grundsätzlich wirken alle Marktkräfte in Richtung Strukturanpassung -> Abwanderung Arbeitskräfte -> Ziel staatlicher Strukturpolitik Abbaus der Anpassungsprobleme, oder auch Erhaltung der Strukturen (Gewährleistung Flächenbewirtschaftung oder soz. Härten durch Strukturwandel) GAK ermöglicht eine Konzentration des Mitteleinsatzes, best. Fördermaßnahmen werden auf Basis einheitlicher Grundsätze von Bund und Ländern gemeinsam geplant und finanziert Grundlagen und Probleme der Volkswirtschaft S. 662, Strukturpolitik: Kernprobleme wirtschaftlicher Integration ungleiche Verteilung der Wohlfahrtsgewinne zwischen Mitgliedsregionen und deren ungleiche Entwicklung -> regionale Strukturpolitik der EU von zentraler Bedeutung für Integrationsprozess Fördermittel aus folgenden Strukturfonds: Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung: gewerbliche Investitionen mit Arbeitsplatzeffekten, Infrastrukturinvestitionen und Maßnahmen zur Erschließung des Entwicklungspotentials von Regionen (EFRE) Europäischer Sozialfonds: berufsbildende Maßnahmen, Existenzgründungen und Arbeitsplatzbeschaffung (ESF) Europäischer Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft – Abt. Ausrichtung: Umstrukturierung von Agrarregionen, Flächenstillegungen, Umweltschutz (EAGFL-A) Finanzinstrument für die Ausrichtung der Fischerei: Strukturfindungen im Fischereisektor (FIAF)

29 Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK)
Ziele: Förderung einer leistungs- und zukunftsfähigen Land- und Forstwirtschaft Steigerung ihrer Wettbewerbsfähigkeit im gemeinsamen Markt Verbesserung des Küstenschutzes Verantwortung und Finanzierung: Bund und Länder (und EU)

30 Haushaltsplan BMVEL (2005)
National geregelt! Ökolandbau nicht mal 1% NaWaRo im Apo-Bericht nachsehen und in Abb rein!!!

31 GAK - Finanzierung 75 % EU nBL (Ziel-1-Gebiete) 25 % Bund/Land
Aufteilung 60/40 50 % EU 50 % Bund/Land 30 % Bund 20 % Land alte Bundesländer Aufteilung 60/40 Ziel-1-Gebiete sind Regionen, in denen das Pro-Kopf-Einkommen der Bevölkerung 75% des Bruttoinlandproduktes des EU-Durchschnitts unterschreitet; Küstenschutz übernimmt Bund 70% Bessere Abbildung erstellen!

32 GAK Maßnahmen Verbesserung der ländlichen Strukturen
Verbesserung der Produktions- und Vermarktungs- strukturen Nachhaltige Landbewirtschaftung Forstwirtschaftliche Maßnahmen Küstenschutz Agrarstruktureller Rahmenplan legt die Maßnahmen für mehrere Jahre fest: Planungsausschuss für Agrarstruktur & Küstenschutz (PLANAK) Länder: erlassen Durchführungsbestimmungen, inkl. Einschränkungen bei den Fördergrundsätzen

33 Maßnahmen der Strukturpolitik
Überbetrieblicher Bereich Einzelbetrieblicher Bereich Ansatzpunkte Entwicklungs- fähige Betriebe nicht entwicklungs-fähige Betriebe Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung Verbesserung der Produktions- und Vermarktungs-strukturen Nachhaltige Landbewirt-schaftung Förderbereiche Ältere Landwirte: Vorruhe-stand Ausgleichs- zulage Markt- und standortan- gepasste Landbewirt-schaftung Überbetrieblich -> gesamtwirtschaftl. Und regionale Orientierung -> wichtigste Maßnahme Flurbereinigung -> Steigerung Flächen- und Arbeitsproduktivität seit 1976 Natur-, Umweltschutz und Landschaftspflege -> Flurneuordnung -> Kritik kein unmittelbarer Beitrag zur Betriebsgrößenstruktur Einzelbetrieblich -> Ziel verbesserb der Agr.Struktur durch Schaffung von Betrieben, die optimal ausgestattet sind ( technisch, betriebswirtschaftlich) -> notw. Trennung in Entwicklungsfähig und nicht Entw.fähig, Fördermöglichkeiten: verlorene Zuschüsse (Inv. Nicht zurückzuzahlen), Zinsverbilligung, öffentliche Darlehen (geringe Zinssätze, tilgungsfreie Jahre) Selektionsgrad Programme, allg. Förderung (Gieskanne), selekt. Förderung (Auswahlprinzip, z.B. Bestandsobergrenzen) Zentrale Programm Agrarinvestitionsförderprogramm AFP Agrarstrukturelle Entwicklungsplanung (AEP), Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung Siehe Worddatei (Lehre/APO/Leitlinien-Strukturpolitik) Maßnahmen Forschung Ausbildung Beratung AEP Flurbereinigung Wegebau Dorferneuerung Wasserwirtschaft AFP Marktstruktur- verbesserung Forstwirt-schaftliche Maßnahmen Jüngere Landwirte: Umschulung

34 Agrarsozialpolitik Bereiche: Landwirtschaftliche Alterssicherung
Landwirtschaftliche Kranken- und Pflegeversicherung Landwirtschaftliche Unfallversicherung Direkte Einkommensübertragungen: in der Diskussion noch nicht umgesetzt, unabhängig von laufender Produktion National geregelt! Altersicherung: Gesetz über die Altersicherung der landw. -> trad. Auf Leistungen Hofnachfolger an die Eltern aufbauend, ABER Verhältnis Beitragszahler zu Leistungsempfängern verschlechtert sich -> 70% ige Deckung durch garantierte Bundeszuschüsse Krankenversicherung: Besonderheit -> Betriebs- bzw. Haushaltshilfe anstelle von Krankengeld, Bundeszuschüsse, seit 1995 Pflegeversicherung Unfallversicherung: alle Personen die in landw. Unternehmen mind. Vorrübergehend tätig sind, Beiträge i.d.R. über Flächenwert, 2004 Bundeszuschuss 250 Mrd. € Dir. Einkommensübertragung -> direkte Geldzuwendungen der öffentl. Hand, die best. landw. Betr., Personen ohne marktmäßige Gegenleistung gewährt werden und das verfügbare Einkommen der Empfänger unmittelbar erhöhen Im engen Sinne unabh. Von der laufenden Produktion -> Grundgedanke: staatl. Eingriffe in Verteilungsprozess notw. Und wünschenswert, wenn Ergebnis des Marktes nicht mit Vorstellungen der Politik im Einklang steht -> soziale Härten -> zielt direkt auf Bedürftigen Bsp. Direkte Einkommensübertragung , Naturschutz und Landwirtschaft ziehen an einem Strang Erfolgreiche Umsetzung von agrarökologischen Konzepten im Landkreis Schwandorf „Nepo•muk“ und der Landschaftspflegeverband Schwandorf stellt in Zusammenarbeit mit den Ämtern für Landwirtschaft und Forsten in Schwandorf und Regensburg die Ergebnisse der durchgeführten Maßnahmen vor. Ebenso informieren sich Vertreter der Höheren und Unteren Naturschutzbehörde sowie der Stadt Teublitz über die Erfolge der agrarökologischen Konzepte. Das Naabtal im Landkreis Schwandorf gilt - insbesondere mit seinen Trockenstandorten bei Münchshofen/Premberg - als Lebensraum und Ausbreitungsachse für verschiedenste Organismengruppen von landesweiter Bedeutung. Der Erhalt dieser wertvollen Landschaft ist Ziel eines im Rahmen des größten Naturschutzprojektes der Oberpfalz „nepo∙muk“ Anfang des Jahres initiierten Entwicklungs- und Umsetzungskonzept. Mit vielfältigen Landschaftspflegemaßnahmen konnten auf über 8 ha wesentliche naturschutzfachliche Vorhaben im Projektgebiet erreicht werden. Durch individuelle Beratungen ergab sich für die sechs beteiligten Landwirte eine gute monetäre Bilanz. So wird jährlich eine Summe von insgesamt über 3000 Euro als direkte Einkommensübertragung auf die Dauer von 10 Jahren ausbezahlt.

35 Haushaltsplan BMVEL (2005)

36

37 Formen direkter Einkommensübertragungen
Bezugsgröße 1. Personenbezogene direkte Einkommensübertragungen 2. Unternehmensbezogene direkte Einkommens-übertragungen - faktorbezogen - flächenbezogen - kapitalbezogen - arbeitsbezogen - produktionsbezogen - erfolgsbezogen Personenbezogene Merkmale z.B. Pauschalbetrag/Kopf (= negative Pro-Kopf-Steuer) In Abhängigkeit vom Einkommen (= negative Einkommenssteuer) Gegebenheiten im Unternehmen Einsatzniveau der Produktionsfaktoren Boden Kapital Arbeit Produktionsmenge bzw. Umsatz Gewinn National geregelt!

38 Prinzipien der Umweltpolitik in EU
Vorsorgeprinzip: vermeiden von Umweltgefahren Verursacherprinzip: wer schädigt zahlt -> Schwierigkeit der Identifikation! Gemeinlastprinzip: Kosten umweltpolitischer Maßnahmen, um direkte oder indirekte Umweltbeeinträchtigungen zu vermindern, zahlt öffentliche Hand. Kooperationsprinzip: freiwillige Kooperationsbereitschaft in ökologisch orientierten sozialen Marktwirtschaft, nutzt marktwirtschaftliche Anreize. Nutznießerprinzip: Kosten verminderten Umweltverbrauch trägt Nutznießer, Endverbraucher, zahlt für Unterlassung Umweltverbrauch. Umweltpolitik: In Deutschland wie in anderen westlichen Industrieländern hat sich die Umweltpolitik zu Beginn der siebziger Jahre als eigenständiger Politikbereich etabliert. Die erstmals 1971 von der damaligen Bundesregierung formulierten "allgemeinen Ziele der Umweltpolitik" sind heute noch gültig: Danach ist den Menschen eine Umwelt zu sichern, die sie für ihre Gesundheit und für ein menschenwürdiges Dasein brauchen. Luft, Wasser, Boden, Pflanzen- und Tierwelt sind vor schädlichen Wirkungen menschlicher Eingriffe zu schützen, bereits eingetretene Schäden zu beseitigen. Diese allgemeinen Ziele werden inzwischen durch Umweltstandards konkretisiert. Das sind messbare Vorgaben, vor allem in Form von Höchstwerten für die Schadstoffbelastung (Immissionen) oder, daraus abgeleitet, für den Schadstoffausstoß (Emissionen). Heute spielt der vorsorgende, integrierte Umweltschutz eine wichtige Rolle. Sein Anliegen ist es, durch vorbeugende Maßnahmen - wie zum Beispiel die Nutzung energie- und rohstoffsparender Techniken - Umweltbelastungen und -schäden von vornherein zu vermeiden. Dahinter steht nicht zuletzt auch das Leitbild von der nachhaltigen Entwicklung, also der Grundsatz, eine Entwicklung anzustreben, die den Bedürfnissen der heute lebenden Menschen entspricht, ohne dadurch die Befriedigung der Bedürfnisse künftiger Generationen zu gefährden. Dieser Ansatz impliziert, dass für Umweltprobleme wie die drohenden Klimaveränderungen immer dringender globale statt nationale Lösungen gefunden werden müssen. Die Instrumente der Umweltpolitik lassen sich in zwei Gruppen einteilen. Da sind zunächst die Umweltauflagen: Über Gebote und Verbote steuert die Politik die umweltbelastenden Aktivitäten der Produzenten und Konsumenten. Sie schreibt die Umwelttechnologie vor, legt vor allem Grenzwerte für den Schadstoffausstoß fest oder verbietet bestimmte Stoffe, Produkte und Verfahren. Zudem gibt es die marktwirtschaftlichen Instrumente der Umweltpolitik. Dazu gehören zum Beispiel Umweltabgaben wie die Ökosteuer, finanzielle Anreize, Umweltzertifikate, Kompensationsregelungen und freiwillige Vereinbarungen, etwa zwischen Wirtschaft und Staat. Weil die marktwirtschaftliche Steuerung oft mit höheren Preisen für die Betroffenen verbunden ist, fehlt es der Umweltpolitik vielfach an Mut, diese Instrumente verstärkt einzusetzen.

39 Ziele der Umweltpolitik in EU
Umwelt: Erhaltung und Schutz, sowie Verbesserung der Qualität; der Schutz der menschlichen Gesundheit; die umsichtige, rationelle Verwendung der natürlichen Ressourcen; die Förderung von Maßnahmen auf internationaler Ebene zur Bewältigung regionaler oder globaler Umweltprobleme. ! hohes Schutzniveau, wobei die unterschiedlichen Gegebenheiten in den einzelnen Regionen der Gemeinschaft berücksichtigt werden sollen, d.h. auch deren Leistungsfähigkeit. Natur und Landschaft -> stärkere Berücksichtung ökolog. Zusammenhänge – Umweltbeobachtung, Alpen, Wattenmeer Abfallbeseitigung -> Steigerung des Verwertungsanteils bei Hausmüll und Industrieabfällen Wasser -> Reduzierung Schadstoffbelastung in Abwässern, Schutz Grundwasser Luft -> Reduzierung der Schadstoffemissionen, Feinstaub Lärm -> Minderung Verkehrslärm, Vermeidung von Gefährdung und Beanchteiligung Umweltchemikalien -> Vorrang menschl. Gesundheit vor ökonomischen Nutzen von Umweltchemikalien und Bioziden Umweltpolitik: In Deutschland wie in anderen westlichen Industrieländern hat sich die Umweltpolitik zu Beginn der siebziger Jahre als eigenständiger Politikbereich etabliert. Die erstmals 1971 von der damaligen Bundesregierung formulierten "allgemeinen Ziele der Umweltpolitik" sind heute noch gültig: Danach ist den Menschen eine Umwelt zu sichern, die sie für ihre Gesundheit und für ein menschenwürdiges Dasein brauchen. Luft, Wasser, Boden, Pflanzen- und Tierwelt sind vor schädlichen Wirkungen menschlicher Eingriffe zu schützen, bereits eingetretene Schäden zu beseitigen. Diese allgemeinen Ziele werden inzwischen durch Umweltstandards konkretisiert. Das sind messbare Vorgaben, vor allem in Form von Höchstwerten für die Schadstoffbelastung (Immissionen) oder, daraus abgeleitet, für den Schadstoffausstoß (Emissionen). Heute spielt der vorsorgende, integrierte Umweltschutz eine wichtige Rolle. Sein Anliegen ist es, durch vorbeugende Maßnahmen - wie zum Beispiel die Nutzung energie- und rohstoffsparender Techniken - Umweltbelastungen und -schäden von vornherein zu vermeiden. Dahinter steht nicht zuletzt auch das Leitbild von der nachhaltigen Entwicklung, also der Grundsatz, eine Entwicklung anzustreben, die den Bedürfnissen der heute lebenden Menschen entspricht, ohne dadurch die Befriedigung der Bedürfnisse künftiger Generationen zu gefährden. Dieser Ansatz impliziert, dass für Umweltprobleme wie die drohenden Klimaveränderungen immer dringender globale statt nationale Lösungen gefunden werden müssen. Die Instrumente der Umweltpolitik lassen sich in zwei Gruppen einteilen. Da sind zunächst die Umweltauflagen: Über Gebote und Verbote steuert die Politik die umweltbelastenden Aktivitäten der Produzenten und Konsumenten. Sie schreibt die Umwelttechnologie vor, legt vor allem Grenzwerte für den Schadstoffausstoß fest oder verbietet bestimmte Stoffe, Produkte und Verfahren. Zudem gibt es die marktwirtschaftlichen Instrumente der Umweltpolitik. Dazu gehören zum Beispiel Umweltabgaben wie die Ökosteuer, finanzielle Anreize, Umweltzertifikate, Kompensationsregelungen und freiwillige Vereinbarungen, etwa zwischen Wirtschaft und Staat. Weil die marktwirtschaftliche Steuerung oft mit höheren Preisen für die Betroffenen verbunden ist, fehlt es der Umweltpolitik vielfach an Mut, diese Instrumente verstärkt einzusetzen.

40 Ziele der Agrarumweltpolitik
Umweltbelastungen durch die Landwirtschaft zu verringern, und eine Landnutzung zu verwirklichen, die zum Erreichen von Umweltqualitätszielen beiträgt und sämtliche Nutzungspotenziale für die Zukunft erhält.

41 Maßnahmen der Agrarumweltpolitik in Deutschland
Umweltpolitische Instrumente Ordnungsrechtliche Instrumente Ökonomische bzw. marktwirtschaftliche Instrumente Sonstige Instrumente staatl. Instrumente z.B. direkter Umweltschutz Förderung von F&E Subventionen Umweltauflagen Verbote Gebote Umweltabgaben „Umweltsteuern“ Rechtliche Rahmen- bedingungen z.B. Zulassungs-, Anmelde- und Anzeigeverfahren Umwelthaftung Umwelthaftpflicht- versicherung Umweltkontrolle Umweltlizenzen oder Instrumente mit ähnlicher Grundidee Organisatorische Instrumente z.B. Betriebl. Umweltmanage-ment Umwelt-Audits Ziel: Veränderung der Rahmenbedingungen der Produktion -> dass betriebliche Entscheidungen im Sinne des angestrebten agrarumweltpolitischen Ziels getroffen werden Bsp: Brandenburg -> Agrarumweltprogramme in Brandenburg Weitere Gliederung der Instrumente der Umweltpoltik: Die Instrumente der Umweltpolitik lassen sich nach drei Gesichtspunkten einteilen: Nicht-Fiskalische Maßnahmen: Umweltauflagen, umweltbedeutsame Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen, umweltpolitische Kooperationslösungen, zwangsfreie, nicht-fiskalische umweltpolitische Instrumente, Benutzervorteile und umweltplanerische Instrumente Umweltpolitik mit öffentlichen Ausgaben: umweltverbessernde Aktionen von öffentlichen Institutionen, Induzierung umweltplanerischer Aktivitäten und die Finanzierung von Institutionen des Umweltschutzes. Umweltpolitik mit öffentlichen Einnahmen: Abgaben und Zertifikate bzw. Lizenzen. Entwicklung von Umweltbewußtsein Verhandlungs- lösungen

42 Bewertung von Politikmaßnahmen: Grundlegende Probleme
Agrarmarktpolitische Instrumente berühren in der Regel mehrere Ziele Häufig nicht nur erwünschte Wirkungen, sondern auch unerwünschte Nebenwirkungen Schwierigkeiten bei: ermitteln der exakten Wirkungsdauer eindeutigen Zurechnung der Wirkungen auf Instrument der Bewertung der ökonomischen Wirkungen

43 Bewertung der Wirkungen agrarpolitischer Instrumente - Kriterien
Ordnungspolitische Konformität Preis- und Mengeneffekte (Allokationseffekt; Einsatz von Produktionsfaktoren, Produktionsmenge und Struktur) Budgetäre Effekte (Wirkung auf öffentl. Haushalt) Wohlstandseffekte Verteilungseffekte (Einkommen) Effekte auf den internationalen Handel (Preis, Menge, Ordnungspolitik) Administrative Durchführbarkeit (Kontrollen, Admin.) Umwelteffekte (Wohlfahrt! Budgetäre Wirkung) Aufzählen von Wirkungen eines apo-Instruments nicht unproblematisch oft eine Reihe von Wirkungen zu beobachten sein (Haupt-, Nebenwirkungen) -> Schwierigkeit Ermittlung der exakten Wirkungsdauer -> eindeutige Zurechnung der Wirkungen auf das agrarpolitische Instrument durchzuführen und Wirkungen ökonomisch zu bewerten -> Unterscheidung nach folgenden Kriterien National geregelt! Grundlagen und Probleme der Volkswirtschaft S. 660 Preisstützungssystem sehr teuer -> Belastung EU-Haushalt -> bleiben nur wenige Mittel für andere notwendige Aufgaben z.B. Struktur- und Regionalpolitik Aus mehreren Gründen ineffizient und verteilungspolitisch kaum zu vertrete: große Teil der Ausgaben für Folgen der Preisstützung verwendet (Kosten Ankauf, Verwaltung, Lagerhaltung, Exporterstattungen, Beihilfen für inferiore Verwendung, Vernichtung) -> Ziel Erhöhung der Erzeugereinkommen weitgehend verfehlt -> Schätzungen: Landwirten fließen nur ca. 20% der Agrarmarktausgaben zu Preisstützungssystem führt im Wesentlichen zu einer Anhebung der Bodenrenten (Einkommen das speziell dem Boden und damit dem Bodeneigentümer zugerechnet wird) Vorteile eher für Großgrundbesitzer als für die kleinen Pächter Preisstützungssystem führt zu Marktordnungspreisen, die oft über Weltmarktpreisen liegen -> damit zahlt nicht nur der Steuerzahler sondern auch der Verbraucher Induzierte Überproduktion stellt eine erhebliche und unnötige Belastung der Umwelt dar Jeder Eingriff in Preismechanismus verzerrt die optimale Verteilung der Produktivkräfte

44 Weltmarkt EU Binnenmarkt Weltmarkt
Beispiel: Intervention auf Agrarmärkten: Abschöpfungen, Exporterstattungen zur Preisregulierung Abschöpfung: Bei Importen wird die Differenz zw. Weltmarktpreis und Schwellenpreis abgeschöpft: Gewinn in EU Kasse Exporterstattung: Bei Exporten wird die Differenz zw. EU-Marktpreis und Weltmarktpreis ausgeglichen Ausgaben für EU Kasse Richtpreis Inlandspreis Exporterstattung Schwellenpreis Abschöpfung Interventionspreis (Mindestpreis) Richtpreis: agrarpolitisch wünschenswerter Erzeugerpreis; er soll dem Erzeuger durch die gemeinsame Marktorganisation gewährleistet werden. Richtpreise sind Preisgrenzen, die von den Preisbildungsstellen als nach Marktlage und gewissenhafter Preiskalkulation angemessene Preise bekannt gegeben werden. Sie sind weder Höchst- noch Festpreise. Im System der gemeinsamen Marktorganisationen der EG sind R. die meist jährlich festgesetzten Preise, die im Rahmen der jeweils vorgesehenen Regulierungsmittel Grundlage der zur Marktordnung getroffenen Entscheidungen sind. Nach Ihnen bemisst sich die Abschöpfung und - soweit vorgesehen - die Intervention. Bei obligatorischer Intervention ist der R. mit einem verhältnismäßig geringen Abschlag ein garantierter Mindestpreis (Interventionspreis). Schwellenpreis: wird für Einfuhren festgesetzt; Differenz zwischen dem Weltmarktpreis und dem Schwellenpreis wird abgeschöpft, der Gewinn fließt der EU Kasse zu. Interventionspreis: Zu diesem Pries müssen die Interventionsstellen der EU die ihnen angebotenen Erzeugnisse ankaufen. Erliegt deutlich unter dem Richtpreis und bildet die Untergrenze des Inlandspreisniveaus. Er bedeutet für die Erzeuger eine Art Mindestpreisgarantie. Stets unter Schwellenpreis -> ausländische Produzenten sind auf EU Markt nicht wettbewerbsfähig der Interventionspreis liegt aber unter dem tatsächlich im innergemeinschaftlichen Handel erzielbaren Marktpreis. Damit soll der Anreiz, die Ware auf dem Markt der Gemeinschaft zu platzieren, bestehen bleiben. -> gelten nur auf Großhandelsstufen und nur für eng definierte Qualitäten Marktstabilisierungsfunktion wurde mit dem Entstehen von Überschüssen zu einer Preisstützungsfunktion -> bei Überschüssen auf einzelnen Märkten Angleichung von Markt- und Interventionspreisen Weltmarkt-preis (variabel) Weltmarkt-preis (variabel) Weltmarkt EU Binnenmarkt Weltmarkt

45 Wirkungsanalyse Abschöpfung
Ordnungspolitische Einordnung mit Einschränkungen Systemkonform 2. Allokationswirkungen Preis im Inland steigt, Preis auf Weltmarkt sinkt 3. Verteilungswirkung Umverteilung von Einkommen der Verbraucher an die Produzenten, ausländ. Produzenten an inländ. Produzenten 4. Wirkung auf öffentlichen Haushalt bei Einfuhrbedarf kann Staat durch Abschöpfungen Einnahmen erzielen 5. Administrative Durchführbarkeit Kontrolle des Importwarenverkehrs Ordnungspol. Einordnung - Außenhandelsschutz teilw. Abkehr von marktw. Prinzipien, dennoch können Grundsätze marktw. Systems im Inland ohne Einschränkung verwirklicht werden, Rahmendaten werden nur durch außenwirtschaftlichen Regelungen beeinflusst -> mit Einschränkungen Systemkonform 2. Allokationswirkungen teilw. Abkehr von internat. Arbeitsteilung, Abschöpfungen führen i.d.R. dazu dass auf Vorteile des internat. Handels teilw. Verzichtet wird (Handels- und Spezialisierungsgewinn), aus internat. Sicht werden Produktionsfaktoren nicht bestmöglich eingesetzt, Positiv -> höhere Stabilität im Binnenmarkt -> verringert Gefahr von durch Destabilität fehlorientierten Investitionen Belastung der Verbraucher, kann weltweit zu einer Entlastung von Nahrungsimportländern führen 3. Verteilungswirkung - Umverteilung von Einkommen der Verbraucher an die Produzenten, ausländ. Produzenten an inländische Produzenten 4. Wirkung auf öffentlichen Haushalt - Besteht ein Einfuhrbedarf, erzielt der Staat durch Abschöpfungen Einnahmen 5. Administrative Durchführbarkeit - Kontrolle des Importwarenverkehrs, Je größer Preisdifferenz Inland Weltmarkt um so stärker muss kontrolliert werden

46 Wirkungsanalyse einzelbetriebliche Förderung
Ordnungspolitische Einordnung nicht zweifelsfrei Systemkonform, jedoch kaum Auswirkungen auf Gesamtkapitalmarkt 2. Allokationswirkungen Investitionen – Produktionsausdehnung - Preissenkung kann zu Verteuerung knappen Produktionsfaktor Boden kommen 3. Verteilungswirkung Verschärfung der intrasektoralen Einkommensdifferenzen 4. Wirkung auf öffentlichen Haushalt verbunden mit Ausgaben der öffentlichen Hand 5. Administrative Durchführbarkeit Verwaltung zur Auswahl der Betriebe Ordnungspol. Einordnung - i.d.R. mit Finanzhilfen bei Investitionen, verlorene Zuschüsse, Darlehen, Zinsverbilligungen, -> Eingriff in Kapitalmarkt, -> ordnungspolitisch nicht zweifelsfrei systemkonform, jedoch kaum Wirkungen auf Gesamtkapitalmarkt 2. Allokationswirkungen Innerhalb der Landw. In Großem Umfang Investitionen, als es zu reinen Marktbedingungen der Fall gewesen wäre, volksw. Sicht -> Verzerrung der Faktorproportionen der volkswirtsch. Sektoren -> keine bestmögliche Nutzung der verfügbaren Kapitalmenge -> Produktionsausdehnung, Preissenkung, knappe Faktor Boden Preiserhöhung durch einzelbetr. Förderung 3. Verteilungswirkung - Verschärfung der intrasektoralen Einkommensdifferenzen, Einkommensvorteile der geförderten Betriebe 4. Wirkung auf öffentlichen Haushalt - deutliche Ausgaben 5. Administrative Durchführbarkeit - erfordert Auswahl der zu fördernden Betriebe -> Verwaltung notwendig, Kontrolle der einzelbetrieblichen Förderung zu derartigen Programmen, um Erfahrungen über die Entwicklungsfähigkeit von Betrieben gewinnen zu können

47 Wirkungsanalyse - Förderung des Ökolandbaus – zur Diskussion
Ordnungspolitische Einordnung ? 2. Allokationswirkungen? 3. Verteilungswirkung? 4. Wirkung auf öffentlichen Haushalt? 5. Administrative Durchführbarkeit?

48 Zusammenfassung (1) Die Politik (und damit die Agrarpolitik) verfolgt die gesellschaftlichen Grundziele Freiheit, Gerechtigkeit, Sicherheit, Wohlstand. Agrarpolitische Ziele können vertikale und horizontale Wechselwirkungen aufweisen. Agrarpolitische Ziele sind in der EU-Politik nicht deutlich formuliert – Grund: Heterogenität der Mitgliedsstaaten. Agrarpolitische Maßnahmen werden durch Markt- und Preispolitik, Qualitätspolitik, Strukturpolitik, Agrarsozialpolitik, Agrarumweltpolitik wirksam. In Deutschland wird die Gemeinsame Agrarpolitik der EU über die GAK umgesetzt und ergänzt.

49 Zusammenfassung (2) Die Umweltpolitik in der EU beruht auf dem Vorsorgeprinzip, Verursacherprinzip, Gemeinlastprinzip, Kooperationsprinzip und Nutznießerprinzip. Maßnahmen in der Agrarumweltpolitik in Deutschland werden durch ordnungsrechtliche Instrumente, ökonomisch bzw. marktwirtschaftliche Instrumente oder sonstige Instrumente umgesetzt. Abschöpfungen und Exporterstattungen sind Interventionen zur Preisregulierung auf Agrarmärkten.

50 WH Fragen (1) Welche Wechselwirkungen können agrarpolitische Ziele zueinander haben ? Welche Probleme für die GAP entstehen durch die Ziele des EG/EU EWG Vertrages von 1957? Was sind die Ziele der Agrarpolitik in Deutschland? Nenne Sie Ansatzpunkte agrarpolitischer Maßnahmen? Nennen und erläutern Sie außen- und binnenwirtschaftliche Maßnahmen der Markt- und Preispolitik! Was ist die GAK? Geben Sie ein Beispiel für Ansatzpunkt, Förderbereich und Maßnahmen der Agrarstrukturpolitik! Wie wird die Agrarpolitik in Deutschland finanziert. Nach welchen Prinzipien handelt die EU-Umweltpolitik? Nennen Sie ökonomische Instrumente der Agrarumweltpolitik in Deutschland!

51 WH Fragen (2) Warum lassen sich agrarumweltpolitische Maßnahmen schwer bewerten ? Anhand welcher Kriterien können agrarpolitische und agrarumweltpolitische Maßnahmen bewertet werden? Erklären Sie Interventionen zur Preisregulierung auf Agrarmärkten !

52 Glossar Handelspolitik trade policy Ordnungspolitik regulatory policy
Preispolitik price policy Strukturpolitik structural policy Agrarsozialpolitik agricultural social policy Agrarumweltpolitik agri-evironmental policy Qualitätspolitik quality policy Zölle tariffs Vorsorgeprinzip precautionary principle Verursacherprinzip polluter pays principle Gemeinlastprinzip principle of common burden

53 Literaturtipps Henrichsmeyer W. und H.P. Witzke (1994): Agrarpolitik. Band 2 – Bewertung und Willensbildung. S ; Grosskopf, W. und E. Thiele (2005): Grundlagen der Agrarpolitik. S Koster, U. (2005): Grundzüge der landwirtschaftlichen Marktlehre. S


Herunterladen ppt "Gliederung Grundbegriffe der Agrarpolitik"

Ähnliche Präsentationen


Google-Anzeigen