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Ökostromgesetz, Herkunftsnachweise, Datenbank und Labelling

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Präsentation zum Thema: "Ökostromgesetz, Herkunftsnachweise, Datenbank und Labelling"—  Präsentation transkript:

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2 Ökostromgesetz, Herkunftsnachweise, Datenbank und Labelling
Harald Proidl, E-Control Austria Leiter Ökoenergie und Energieeffizienz Modul 5, 15. Juni 2012

3 Inhalt Vorstellung E-Control Stromkennzeichnung allgemein
die gesetzlichen Grundlagen die Stromkennzeichnung in der Praxis die Datenbank

4 Vorstellung E-Control
Stromkennzeichnung allgemein die gesetzlichen Grundlagen die Stromkennzeichnung in der Praxis die Datenbank

5 Wer ist E-Control? Strom IT Vorstand Internationales Recht Tarife VW
E-Control Abteilungen Strom Behörde für Regulierung und Wettbewerb des Strom- und Gasmarktes 10 Abteilungen Gegründet 2001 als GmbH Seit März E-Control Austria IT Gas Finanzen Öko/ Energieeffizienz Vorstand Internationales End- kunden Recht Tarife VW

6 Wie ist die E-Control organisiert?

7 Grundlagen Prinzipiell: Regulierungsbehörde für Strom- und Gasnetze
Behörde zur Sicherung und Stärkung des Wettbewerbes Grundlagen für Aktivitäten: Elektrizitätswirtschafts- und Organisationsgesetz (ElWOG) Verrechnungsstellengesetz Gaswirtschaftsgesetz (GWG) Energie-Control-Gesetz Ökostromgesetz

8 Was sind die Aufgaben/Aktivitäten der E-Control?
- Wettbewerb stärken Wettbewerb sichern Aufstellen und Einhaltung der Regeln für alle Marktteilnehmer Netzregulierung Aufsichts- und Überwachungsfunktion Schlichtung von Streitigkeiten Marktintegration Ökostrom Stromkennzeichnung Statistische Aufgaben Endkundenservices etc.

9 Inhalt Vorstellung E-Control Stromkennzeichnung allgemein
die gesetzlichen Grundlagen die Stromkennzeichnung in der Praxis die Datenbank

10 Die Stromkennzeichnung…
…oder wie wir versuchen dem Strom ein Mascherl zu verpassen Österreich traditionell sehr „sensibel“ bei der Stromerzeugung – vor allem wenn es um Strom aus Nuklearenergie geht öffentlicher Fokus: Atomkraftwerk in Temelin (CZ) Diskussion um den deutschen Atomausstieg spätestens seit Fukushima (wieder) häufig die Frage: woher stammt unser Strom? auf Basis von EU-Rahmenbedingungen haben wir in Österreich (sehr vorbildlich) die Stromkennzeichnung eingeführt einfach gesagt: jede kWh die in Österreich an Endverbraucher abgegeben wird, muss ein Zertifikat/Nachweis haben, welcher Primärenergieträger dahinter steckt… …sonst: „Strom unbekannter Herkunft“! Datenbank bei der E-Control, wo alle relevanten Informationen eingegeben werden müssen und überwacht werden Zertifikate können gehandelt/gekauft werden – auf Basis von strengen Regeln! Wichtigster Aspekt: keine Doppelzählungen!!!

11 Der Strommix in Österreich

12 Österreich ist keine Insel
Österreich ist Teil des europäischen Binnenmarktes für Strom und Gas Mit der Liberalisierung der Märkte hat sich auch der grenzüberschreitende Austausch von Energie verändert Der Austausch findet kommerziell und physikalisch statt Österreich zum Teil auch nur physikalisches „Durchzugsland“ HU CH CZ DE IT SI kommerziell Netto-Importe APG physikalisch Import 11.000 Quelle: E-Control physikalisch Export 86.000 pyhsikalisch Nettoimport

13 §§ Den Atomstromfilter für die Steckdose gibt es nicht!
Ein umfangreiches Regelwerk ist notwendig

14 Inhalt Vorstellung E-Control Stromkennzeichnung allgemein
die gesetzlichen Grundlagen die Stromkennzeichnung in der Praxis die Datenbank

15 Gesetzliche Grundlagen
Europarecht Artikel 3 Abs. 9 RL 2009/72/EG - Binnenmarktrichtlinie Artikel 15 RL 2009/28/EG – Erneuerbarenrichtlinie Artikel 5 RL 2004/8/EG – KWK-Richtlinie Bundesrecht §§ 10 und 11 ÖSG 2012 §§ 72 und 73 ElWOG 2010 §§ 78 und 79 ElWOG 2010 Stromkennzeichnungsverordnung Landesrecht Ausführungsbestimmungen zu §§ 72 und 73 ElWOG 2010

16 Die zentralen Elemente des Binnenmarktpaketes 2009/72/EG
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Elektrizitätsversorgungsunternehmen auf oder als Anlage zu ihren Rechnungen und in an Endkunden gerichtetem Werbematerial Folgendes angeben: den Anteil der einzelnen Energiequellen am Gesamtenergieträgermix, den der Lieferant im vorangegangenen Jahrverwendet hat, und zwar verständlich und in einer auf nationaler Ebene eindeutig vergleichbaren Weise; zumindest Verweise auf bestehende Informationsquellen, wie Internetseiten, bei denen Informationen über die Umweltauswirkungen — zumindest in Bezug auf CO2-Emissionen und radioaktiven Abfall aus der durch den Gesamtenergieträgermix des Lieferanten im vorangegangenen Jahr erzeugten Elektrizität — öffentlich zur Verfügung stehen; Informationen über ihre Rechte im Hinblick auf Streitbeilegungsverfahren, die ihnen im Streitfall zur Verfügung stehen.

17 Die zentralen Elemente der Erneuerbaren-RL 2009/28/EG (1/2)
Herkunft von aus erneuerbaren Energiequellen erzeugter Elektrizität …gemäß objektiven, transparenten und nichtdiskriminierenden Kriterien garantiert werden Keine Doppelzählung Herkunftsnachweis muss binnen zwölf Monaten nach der Erzeugung der entsprechenden Energieeinheit verwendet werden Zuständige Stelle zur Überwachung, Ausstellung und Entwertung der Herkunftsnachweise – Stelle muss von Bereichen Produktion, Handel und Versorgung unabhängig sein Herkunftsnachweise müssen elektronisch ausgestellt, übertragen und entwertet werden – zuverlässig und betrugssicher

18 Die zentralen Elemente der Erneuerbaren-RL 2009/28/EG (2/2)
Herkunftsnachweise enthalten mindestens folgende Angaben: Energiequelle Bezeichnung, Standort, Typ und Kapazität der Anlage ob Anlage Förderung erhält (mengenbezogen oder Investition) Datum der Inbetriebnahme Ausstellungsdatum, Ausstellungsland und eindeutige Kennnummer

19 Die zentralen Elemente im ElWOG (1/2)
Im wesentlichen die Umsetzung der Anforderungen aus den europäischen Richtlinien Einige besondere Bestimmungen aus dem § 79 ElWOG: Als Primärenergieträger zur Kennzeichnung gelten: feste oder flüssige Biomasse, Biogas, Deponie- und Klärgas, geothermische Energie, Wind- und Sonnenenergie, Wasserkraft, Erdgas, Erdöl, Kohle, Nuklearenergie und sonstige Kennzeichnung auf der Stromrechnung muss für das gesamte vorangegangene Kalender- oder Wirtschaftsjahr erfolgen Anteile an verschiedenen Primärenergieträger sind als einheitlicher Versorgermix auszuweisen der die gesamte Stromaufbringung des Stromhändlers an Endverbraucher berücksichtigt Sind Primärenergieträger nicht eindeutig ermittelbar, dann erfolgt eine rechnerische Zuordnung auf Basis des europäischen Mixes (ENTSO) abzüglich des Anteils der Erneuerbaren

20 Die zentralen Elemente im ElWOG (2/2)
Die Kennzeichnung hat deutlich lesbar zu erfolgen. Andere Vermerke und Hinweise auf der Stromrechnung dürfen nicht geeignet sein, zur Verwechslung mit der Kennzeichnung zu führen. Die Dokumentation muss, sofern der Stromhändler eine Gesamtabgabe an Endverbraucher von 100 GWh nicht unterschreitet, von einem Wirtschaftsprüfer oder einem allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen aus dem Gebiet der Elektrotechnik geprüft sein. Das Ergebnis der Dokumentation, die spätestens vier Monate nach Ablauf des Kalender- oder Wirtschaftsjahres oder des tatsächlichen Lieferzeitraumes erstellt sein muss, ist auf die Dauer von drei Jahren zur Einsicht durch Endverbraucher am Sitz (Hauptwohnsitz) des Stromhändlers oder – liegt dieser im Ausland – am Sitz des inländischen Zustellungsbevollmächtigten bereitzuhalten. Stromhändler haben auf Verlangen der Regulierungsbehörde innerhalb einer angemessenen Frist die Nachweise gemäß Abs. 5 bis 7 und alle notwendigen Unterlagen vorzulegen, die erforderlich sind, um die Richtigkeit der Angaben überprüfen zu können. Stromhändler oder sonstige Lieferanten haben, sofern eine Pflicht zur Veröffentlichung von Jahresabschlüssen gemäß § 8 Abs. 1 besteht, in diesen Jahresabschlüssen den Versorgermix gemäß Abs. 3, unter Angabe der jeweilig verkauften oder abgegebenen Mengen an elektrischer Energie, anzugeben.

21 Das eigentlich Herzstück: die Stromkennzeichnungsverordnung
„Stromkennzeichnung“ nur für Versorgermix Darstellung hat deutlich, lesbar, in übersichtlicher und verständlicher Form zu erfolgen Herkunft des Stroms und Umweltauswirkungen in tabellarischer form – auf der Stromrechnung auch in einem Diagramm Schriftgröße der Stromkennzeichnung in gleicher Größe wie der Haupttext Stromkennzeichnung durch quartalsweise Zuordnung Ausweisung der Energieträger gemäß ElWOG Ausweisung als „sonstige Ökoenergie“ wenn Anteil < 1 % Kann kein Nachweis erbracht werden  „Strom unbekannter Herkunft“  rechnerische Zuordnung Prozentuelle Verteilung der Herkunftsländer der Nachweise Ausweisung der Umweltauswirkung (kraftwerksspezifisch wenn vorhanden, sonst Durchschnittswerte von E-Control): CO2 (g/kWh) Radioaktiver Anteil: mg/kWh Herkunftsnachweise aus Drittstaat  wenn Artikel 15 der RL 2009/28/EG erfüllt und Doppelzählung ausgeschlossen ist (systemtechnische Herausforderung) Herkunftsnachweis-Registerdatenbank von E-Control betrieben

22 Anerkennung ausländischer HKN
§ 73 ElWOG 2010 und seine Landesausführungsbestimmungen für KWK-HKN § ÖSG 2012 für alle anderen HKN § 6 SKV § 79 Abs. 7 ElWOG 2010 für alle anderen Nachweise Aktuelle Ergebnisse der AG mit ECA und ÖE

23 Inhalt Vorstellung E-Control Stromkennzeichnung allgemein
die gesetzlichen Grundlagen die Stromkennzeichnung in der Praxis die Datenbank

24 STROMKENNZEICHNUNG 2011  „in progress“
Grundsätzlich die Durchführung der Stromkennzeichnung der Lieferanten zufriedenstellend bei der letzten Prüfung gab es einige Anmerkungen hinsichtlich: Ausweisung ENTSO-E-Mix fehlende Angabe der gesetzlichen Grundlage fehlender Bezugszeitraum Angabe der Umweltauswirkungen STROMKENNZEICHNUNG 2011  „in progress“

25 Stromkennzeichnung 2010 Kommt im Prinzip von der Börse
wird statistisch auf Basis des gesamteuropäischen Strommixes abgeleitet Für Österreich ergeben sich daraus rechnerisch knapp 4 % bzw. ~ 2,4 TWh „Atomstrom“

26 Stromkennzeichnung – „best pratice“

27 Inhalt Vorstellung E-Control Stromkennzeichnung allgemein
die gesetzlichen Grundlagen die Stromkennzeichnung in der Praxis die Datenbank

28 Österreichische Stromnachweisdatenbank
OeMAG Netzbetreiber Geförderte Ökostrommengen Ins öffentliche Netz eingespeiste Mengen Stromnachweisdatenbank EECS HUB Netzbetreiber Lieferant Händler Anlagen- betreiber Anlagen- bevoll- mächtigte

29 Stromnachweisdatenbank
Start 2003 Service Anbieter: ATOS Funktionen: Generierung von Nachweisen Transfer von Nachweisen Entwerten von Nachweisen Derzeit etwa 75 % der österreichischen Anlagen registriert (+) Transparent und nachverfolgbar Hoher Grad an Automatisierung Keine Kosten für die Nutzer der Datenbank (nationale Ebene)

30 Anlagenregistrierung
Anlage mit Vertrag OeMAG (geförderte Mengen) Monatliche Registrierung Ökostrombescheid (Landeshauptmann) Daten Anlagenbetreiber Daten Anlage Anlage ohne Vertrag OeMAG Tägliche Registrierung Ökostrombescheid (Landeshauptmann) oder Bescheinigung von akkreditierter Stelle (Vollmacht als Anlagenbevollmächtigter) Anzahl der registrierten Anlagen: 2003: ~ 3.800 2007: ~ 6.000 2011: ~

31 Generierung von Nachweisen
Typen von Nachweisen: Österreichische Herkunftsnachweise (erneuerbar, fossil) Für geförderte Mengen Für nicht geförderte Mengen EECS TÜV/RECS/OVE Monatliche Generierung von Nachweisen (PV jährlich) CSV-Files Upload Netzbetreiber Upload TÜV/OVE Upload E-Control (geförderte Mengen von OeMAG)

32 Transfer von Nachweisen
Absender stellt Nachweise bereit Begünstigter erhält ein über die Bereitstellung und übernimmt Nachweise (3 Arbeitstage) Internationaler Transfer über den AIB-HUB (kostenpflichtig)

33 AIB-Mitgliedsländer Members In discussion Formal applicant 33

34 HUB Anbindung an AIB-HUB BE(F) BE(B) BE(W) AT CH SI FR IT ES PT NL DE
DK FI IS LU NO SE SI HUB FR IT ES PT NL Source: AIB

35 AIB Handelsvolumina Österreich
Total EECS GoO-RES-E and RECS Certificates in 2011 Year in MWh Issue Transfer Cancel Export Import 1. Quarter 2011 2. Quarter 2011 3. Quarter 2011 4. Quarter 2011 2011

36 Die Stromnachweisdatenbank
Einstieg über

37 Eröffnung eines Benutzerkontos
Antrag auf Eröffnung eines Benutzerkontos per Anmeldeformular (Download Homepage) Ausfüllen – firmenmässige Unterfertigung – retour an oder per Post

38 Die Zugangsdaten Nach Kontoeröffnung (Hinweis: mehrere Benutzerprofile – mehrer Konten) werden die Zugangsdaten übermittelt: Benutzerkennung: XY1234 – wird per mitgeteilt – Identifikation des Benutzers Passwort und PIN: Zustellung in einem Sicherheitskuvert per Brief (Einschreiben) an das Unternehmen

39 LOGIN Mit Benutzerkennung und Passwort kann sich der Benutzer in der Stromnachweis-Datenbank anmelden und aktiv werden. Der PIN ist notwendig, um bei einer Kontosperre den Zugang wieder zu ermöglichen (PIN-Login)

40 Benutzerprofile Ein Unternehmen kann folgende Benutzerprofile haben:
Stromlieferant Herkunftsnachweishändler Netzbetreiber Anlagenbetreiber Anlagenbevollmächtigter Öko-Bilanzgruppenverantwortlicher Landeshauptmann Je nach Benutzerprofil werden über die Datenbank unterschiedliche Aktionen durchgeführt (unterschiedliche Berechtigungen/ unterschiedliche Pflichten).

41 Informationen für den Benutzer
Allgemeine Informationen sowie spezielle Anleitungen für den Benutzer der Stromnachweisdatenbank sind den Handbüchern (Download Homepage) zu entnehmen. Support und weitere Hilfestellung durch direkten Kontakt zum Projektteam per und

42  harald.proidl@e-control.at  www.e-control.at
Name Kontakt

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