Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Das Amt des Rechnungsprüfers im Sportverein

Ähnliche Präsentationen


Präsentation zum Thema: "Das Amt des Rechnungsprüfers im Sportverein"—  Präsentation transkript:

1 Das Amt des Rechnungsprüfers im Sportverein
Eine Veranstaltung des ASVÖ-Wien in Kooperation mit HFP Steuerberater

2 Wo ist die Rechnungsprüfung für den Verein geregelt?
§ 5 (5) VerG: Jeder Verein hat mindestens zwei Rechnungsprüfer zu bestellen. § 21 (2) VerG: Die Rechnungsprüfer haben die Finanzgebarung des Vereines zu prüfen Statuten Mag. Andrea Schellner

3 Wer darf Rechnungsprüfer sein?
Rechnungsprüfer muss eine vom Vereinsvorstand unabhängige und unbefangene Person sein. Rechnungsprüfer muss nicht Mitglied im Verein sein. Mag. Andrea Schellner

4 Was heißt unbefangen und unabhängig?
Ein Rechnungsprüfer ist unbefangen, wenn er bei seinen Feststellungen, Beurteilungen und Entscheidungen frei von Einflüssen, Bindungen und Rücksichten ist - und zwar gleichgültig, ob sie persönlicher, wirtschaftlicher oder rechtlicher Natur sind. Ein Rechnungsprüfer ist unabhängig, wenn keine persönliche/wirtschaftliche Bindungen gegeben sind, die seine Entscheidungs- freiheit beeinträchtigen könnten. Mag. Andrea Schellner

5 Konsequenzen bei Feststellung der Abhängigkeit/Befangenheit?
Der Rechnungsprüfer tritt freiwillig zurück Tritt der Rechnungsprüfer nicht freiwillig zurück -> ao Mitgliederversammlung zur Abwahl des befangenen/abhängigen Rechnungsprüfers und Neuwahl. Mag. Andrea Schellner

6 Wer bestellt den Rechnungsprüfer?
Der Rechnungsprüfer wird von der Mitgliederversammlung gewählt. Es müssen mind. zwei Rechnungsprüfer gewählt werden. Beachte: Der Rechnungsprüfer fällt während seiner Funktionsperiode aus: Das Leitungsorgan darf ersatzweise einen Rechnungsprüfer bestellen, ansonsten zwingende Einberufung einer ao Mitgliederversammlung Mag. Andrea Schellner

7 Fristen für die Rechnungsprüfung
Das Leitungsorgan muss innerhalb von fünf Monaten nach Ende des Rechnungsjahres einen Rechnungsabschluss/Jahresabschluss erstellen. Die Rechnungsprüfer müssen innerhalb weiterer vier Monate den Rechnungsabschluss/Jahresabschluss prüfen. Spätestens nach neun Monaten muss die Gebarungsprüfung abgeschlossen sein. Mag. Andrea Schellner

8 Qualität des Rechnungsabschlusses
Höhe der Einnahmen Form der Unterlagen Prüfung und Ausgaben durch < als 1 Mio EUR Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, Vermögensübersicht) Rechnungsprüfer > als 1 Mio EUR Jahresabschluss (Gewinn- und Verlustrechnung, Bilanz) > als 3 Mio EUR erweiteter Jahresabschluss (Gewinn- und Verlustrechnung, Bilanz, Anhang) Jahresabschlussprüfer Publikumsspenden Mag. Andrea Schellner 8

9 Darf der Rechnungsprüfer nur einmal im Jahr prüfen?
Der Rechnungsprüfer muss zumindest einmal jährlich den Rechnungsabschluss/Jahresabschluss prüfen. Der Rechnungsprüfer ist berechtigt unterjährig in die Finanzgebarung des Vereines Einsicht zu nehmen. Mag. Andrea Schellner

10 Inhalt der Rechnungsprüfung I
Der Rechnungsprüfer hat über folgende Prüfungshandlungen im Ergebnis zu berichten: Prüfung der Finanzgebarung auf Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung Prüfung der Finanzgebarung auf statutengemäße Verwendung der Finanzmittel Prüfung ob Insichgeschäfte vorliegen Prüfung ob ungewöhnliche Einnahmen/Ausgaben vorliegen Prüfung ob eine Bestandsgefährung des Vereines vorliegt. Mag. Andrea Schellner

11 Inhalt der Rechnungsprüfung II
Prüfung der Finanzgebarung auf Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung Stichprobenartige Überprüfung der Belege auf ihre Echtheit und Richtigkeit Prüfung ob die Belege in geordneter Weise vorhanden sind. Prüfung des internen Kontrollsystems (IKS) Wird im Zuge der Prüfung festgestellt, dass die Rechnungslegung nicht ordnungsgemäß ist, so stellt dies einen Gebarungsmangel dar. Dies ist vom Prüfer zu rügen. Mag. Andrea Schellner

12 Inhalt der Rechnungsprüfung III
Prüfung der Finanzgebarung auf statutengemäße Verwendung der Finanzmittel Prüfung ob die Finanzmittel des Vereines für statutengemäß vorgesehene Tätigkeiten und Zwecke verwendet wurden. Beachte: Der Rechnungsprüfer hat keine Aussage darüber abzugeben, ob die Vereinsaktivität zur Erreichung des Vereinszweckes „billiger“ erreicht werden hätte können  außer in den Statuten als eigener Prüfungsschwerpunkt gesondert geregelt. Wird im Zuge der Prüfung festgestellt, dass die Finanzmittel nicht statutengemäß verwendet wurden, so stellt dies einen Gebarungsmangel dar. Dies ist vom Prüfer zu rügen. Mag. Andrea Schellner

13 Inhalt der Rechnungsprüfung IV
Der Rechnungsprüfer hat zu prüfen ob Insichgeschäfte vorliegen: = Verträge, bei denen die Vereinsleitung gleichzeitig als Vertreter einer anderen Person auftritt oder = Verträge, bei denen die Vereinsleitung selbst als Vertragspartner auftritt.  § 6 (4) VerG: Zur Gültigkeit Zustimmung zumindest eines weiteren Organwalters notwendig. Mag. Andrea Schellner

14 Inhalt der Rechnungsprüfung V
Prüfung ob ungewöhnliche Einnahmen/Ausgaben vorliegen: Die Ungewöhnlichkeit einer Einnahme/Ausgabe ist durch Vergleich mit dem langjährigen Durchschnitt zu beurteilen. zB: Schenkungen, Erbschaften, zweckgebundene Fördergelder Größere Investitionen, Nachzahlungen aufgrund von Prüfungen, Ablösezahlungen etc Mag. Andrea Schellner

15 Inhalt der Rechnungsprüfung VI
Prüfung ob eine Bestandsgefährdung des Vereines vorliegt. Es ist zu prüfen ob auf Basis des bestehenden Vereinsvermögens der Verein auch in Zukunft in der Lage sein wird, seinen finanziellen Verpflichtungen nach zu kommen. Wenn aus Sicht des Prüfers dies nicht mit Sicherheit gegeben ist, ist ein Vermerk im Prüfungsbericht zu machen. Mag. Andrea Schellner

16 Rechte des Rechnungsprüfers
Der Rechnungsprüfer ist berechtigt vom Leitungsorgan die erforderlichen Unterlagen für die Prüfung zu verlangen: Einnahmen-Ausgaben-Rechnung/Vermögensübersicht Buchhaltungskonten/xls.Liste Belege, Abrechnungen von Veranstaltungen, Kassabuch etc Verträge Vorstandsprotokolle, Mitgliederversammlungsprotokolle Statuten, Vereinsregisterauszug Anlageverzeichnis, Inventar Wareninventur Mitgliederliste Recht auf Teilnahme an allen Sitzungen bzw Einsichtsrecht in alle Protokolle Mag. Andrea Schellner

17 Rechte des Rechnungsprüfers
Sanktionsmöglichkeiten der Rechnungsprüfer: Die Rechnungsprüfer können vom Leitungsorgan die Einberufung einer Mitgliederversammlung verlangen oder selbst einberufen falls das Leitungsorgan: Beharrlich die Beseitigung aufgezeigter Gebarungsmängel verweigert Trotz aufgezeigter Bestandsgefährung nicht aktiv an der Beseitigung mitarbeitet Beharrlich gegen Rechnungslegungsvorschriften verstößt. Mag. Andrea Schellner

18 Rechte des Rechnungsprüfers
Für die Einberufung einer Mitgliederversammlung durch die Rechnungsprüfer ist notwendig: Unterstützung zur Einladung der Mitglieder durch Leitungsorgan oder Zugang zur Mitgliederliste um statutengemäß richtig einzuladen oder wenn dies unmöglich -> Mitteilung an Vereinsbehörde Mag. Andrea Schellner

19 Pflichten des Rechnungsprüfers
Durchführung der Rechnungsprüfung Erstellung eines Prüfungsberichtes Pflicht zur Rüge bei Versäumnissen bzw Verletzung von gesetzlichen bzw statutarischen Bestimmungen durch den Organwalter Verschwiegenheitspflicht Mag. Andrea Schellner

20 Die Durchführung der Rechnungsprüfung
Ordnungsmäßige Aufzeichnungen Ordnungsgemäße Belegsammlung Umfang der Prüfungshandlungen Durchleuchtung der Organisation (IKS) Stichwort: „Vier-Augen-Prinzip“ Frage der Bestandsgefährdung -> siehe Teil 3: alles was Recht ist, Magazin der BSO Nr. 4/2009 Mag. Andrea Schellner

21 Wem ist der Rechnungsprüfers berichtspflichtig?
Berichtspflichtig ist der Rechnungsprüfer ausschließlich dem Leitungsorgan (Verschwiegenheitspflicht). Bei Gebarungsmängel bzw Bestandsgefährdung hat man dem Leitungsorgan umgehend Sanierungsmaßnahmen aufzutragen Der Prüfungsbericht ist auch der Mitgliederversammlung zur Verfügung zu stellen. Teilnahmerecht der Rechnungsprüfer in der Mitgliederversammlung in der über den Rechnungsabschluss beschlossen wird. Mag. Andrea Schellner

22 Haftung des Rechnungsprüfers
Das Amt des Rechnungsprüfers Haftung des Rechnungsprüfers § 24 (1) VerG: Verletzt der Rechnungsprüfer unter Missachtung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Organwalters seine gesetzlichen oder statutarischen Pflichten, so haftet er dem Verein für den entstandenen Schaden Bei der Beurteilung des Sorgfaltsmaßstabes ist die Unentgeltlichkeit der Tätigkeit zu berücksichtigen. Der Sorgfaltsmaßstab richtet sich nach der Größe des Vereins und dem Umfang der Vereinstätigkeit. § 24 (4) VerG: Für Rechnungsprüfer gelten die Haftungsgrenzen des § 275 (2) UGB. Mag. Andrea Schellner

23 Absicherung des Rechnungsprüfers
Das Amt des Rechnungsprüfers Absicherung des Rechnungsprüfers Gewissenhafte Arbeit Dokumentation der Arbeitsergebnisse Empfehlung: Vollständigkeitserklärung (siehe Beilage) die vom Organwalter zu unterfertigen ist Mag. Andrea Schellner 23 23

24 Das Amt des Rechnungsprüfers
Weitere Fragen? Das ASVÖ-Wien Büro steht für weitere Fragen jederzeit gerne zur Verfügung. Mag. Maria Lengauer Josef Pickelbauer Mag. Andrea Schellner 24 24


Herunterladen ppt "Das Amt des Rechnungsprüfers im Sportverein"

Ähnliche Präsentationen


Google-Anzeigen