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Was macht der Waschbär im Topinambur- feld?

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Präsentation zum Thema: "Was macht der Waschbär im Topinambur- feld?"—  Präsentation transkript:

1 Was macht der Waschbär im Topinambur- feld?
Neozoen im Artenschutzrecht – International und national Bundesjägertag des Deutschen Jagdschutzverbandes 2./3. Juni 2005, Neubrandenburg RDir Gerhard Adams, BMU

2 Einwanderung von Arten Jagd - Neozoen und Neophyten
Gliederung Einwanderung von Arten Jagd - Neozoen und Neophyten Internationale Artenschutzregelungen Nationales Rechtsinstrumentarium Überlegungen für eine Strategie gegen invasive gebietsfremde Arten Marderhund, Mink und Waschbär .

3 Die selbständige Ausbreitung von Organismen in neue Lebensräume ist grundsätzlich ein natürlicher Prozess und Merkmal biologischer Systeme. Durch unmittelbare oder mittelbare Aktivitäten des Menschen können viele Arten natürliche Barrieren überwinden und dadurch in neue Lebensräume vorstoßen. Einige dieser Arten können sich in den neuen Lebensräumen etablieren. Nur wenige stellen sich als invasiv heraus, d. h. sie gefährden andere Arten, Habitate oder Ökosysteme.

4 Ausbreitungswege: Transport (Pflanzen-, Fischimport) Zierde Ansiedlung nützlicher Arten (Forst-, Land-, Fischereiwirtschaft) Gefangenschaftsflüchtlinge

5 Sektoren Jagd Naturschutz Pflanzenschutz Fischerei Imkerei
Landwirtschaft Sektoren Forstwirtschaft Tierhaltung Wasserwirtschaft und Küstenschutz Öffentliche Grünflächen Botanische und private Gärten

6 Typen ökologischer Schäden ( Kriterien für Invasivität)
1) unmittelbar: erhöhter Prädationsdruck (z.B. Mink, Amerikanischen Ochsenfrosch) erhöhter Parasitierungsdruck bzw. Verbreitung von Krankheiten (z.B. Ulmensterben durch Ulmensplintkäfer)

7 Kartoffel-Rose (Rosa rugosa) 1854 aus Ostasien
Typen ökologischer Schäden ( Kriterien für Invasivität) 2) direkt: Konkurrenz um Lebensraum und Ressourcen Verdrängen durch Besetzung der ökologischen Nische (z.B. Kartoffel-Rose/Bibernell-Rose, Marderhund/Fuchs; Spanische/Rote Wegschnecke) Verdrängung ganzer Artengemeinschaften (z.B. Staudenknöteriche) Kartoffel-Rose (Rosa rugosa) 1854 aus Ostasien

8 Robinie (Robinia pseudoacacia) 1623 aus Nordamerika
Typen ökologischer Schäden (Kriterien für Invasivität) 3) indirekt: Veränderung ökologischer Kreisläufe Veränderungen von Standortbedingungen (z.B. Stickstoff-anreicherung durch Robinie, Schadstoffeinträge) Eingriff in Nahrungsketten Robinie (Robinia pseudoacacia) 1623 aus Nordamerika

9 + = 4) unsichtbar: genetische Unterwanderung
Typen ökologischer Schäden (Kriterien für Invasivität) 4) unsichtbar: genetische Unterwanderung Veränderungen der genetischen Vielfalt heimischer Arten durch Einkreuzen von Genen fremdländischer Arten oder Herkünfte (z.B. Gartenformen der Akelei) + =

10 Was hat die Jagd mit Neophyten und Neozoen zu tun?
Aussetzen von Arten für die jagdliche Nutzung, Bestandsstützung ausgesetzter Arten (Waschbär, Muffelwild, Damwild, Sikawild) Gefährdung von dem Jagdrecht unterliegender Tierarten durch Neozoen (Mink (?), Wanderratte) Ausbringung von Neophyten in freie Natur (Herkulesstaude, Fallopia-Sippen, Spätblühende Traubenkirsche, Topinambur)

11 Internationale Regelungen zu invasiven Arten
Konvention Biologische Vielfalt, (CBD) Art. 8 h Guiding Principles

12 Internationale Regelungen zu invasiven Arten
Konvention Biologische Vielfalt, (CBD) Berner Konvention Empfehlung Nr. 57 und 77 Art. 8 h Europäische Strategie zu invasiven gebietsfemden Arten Guiding Principles

13 Internationale Regelungen zu invasiven Arten
Konvention Biologische Vielfalt, (CBD) Berner Konvention Empfehlung Nr. 57 und 77 Art. 8 h Europäische Strategie zu invasiven gebietsfemden Arten Guiding Principles Bonner Konvention AEWA EG- FFH und Vogelschutzrichtlinie EG-VO 338/97

14 Das Schutzinstrumentarium des BNatSchG
§ 41 Abs. 2 Satz 1 (Aufforderung an die Länder, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, incl. Ausrottung), um eine Gefährdung der Tier- und Pflanzenwelt durch gebietsfremde Arten abzuwehren. § 41 Abs. 2 Satz 2 und 3 (Genehmigungspflicht für das Aussetzen aller Tierarten und gebietsfremder Pflanzenarten, mit Ausnahmen) § 52 Abs. 4 und 5 iVm § 3 BArtSchV (Besitz-, Vermarktungs-, Inverkehrbringens, Haltungs- und Zuchtbegrenzungen)

15 Problematik der Begriffsdefinition „heimisch“ in § 10 Abs. 2 Nr. 5:
„Als heimisch gilt eine wildlebende Tier- oder Pflanzenart auch, wenn sich verwilderte oder durch menschlichen Einfluss eingebürgerte Tiere oder Pflanzen der betreffenden Art im Inland in freier Natur und ohne menschliche Hilfe über mehrere Generationen als Population erhalten.“ Relevanz des Begriffs heimisch im BNatSchG Bedeutung des Begriffs heimisch außerhalb des Naturschutzrechts

16 Begriffsdefinition gebietsfremd, § 10 Abs. 2 Nr. 6 BNatSchG:
„eine wild lebende Tier- oder Pflanzenart, wenn sie in dem betreffenden Gebiet in freier Natur nicht oder seit mehr als 100 Jahren nicht mehr vorkommt“ Zentraler Anknüpfungspunkt für die Regelungen zur Faunen- und Florenverfälschung

17 Das Instrumentarium des Jagdrechts
Instrumentarium für Ansiedeln fremder Tiere, § 28 Abs. 3 und 4 BJagdG Verhältnis § 28 BJagdG zu § 41 BNatSchG, ggfs. doppelte Genehmigungspflicht. Kontrolle oder Ausrottung von Neozoen funktioniert über die allgemeinen Instrumente: Aufnahme ins Jagdrecht und ggfs. Verkürzung von Schonzeiten (Es besteht keine Pflicht zur Bejagung; auch Neozoen unterliegen der Hegepflicht)

18 § 3 Nr. 3 und 4 Tierschutzgesetz
Verbot des Aussetzens oder Ansiedelns gezüchteter oder in Menschenobhut aufgezogener Tier in der freien Natur

19 Erwägungen für eine nationale Strategie
FuE Vorhaben „Grundlagen für die Entwicklung einer nationalen Strategie gegen invasive gebietsfremde Arten“; enthält Vorschläge zum Inhalt der Strategie und für den Prozess der Strategieentwicklung Strategieempfehlungen Sektoren (u. a.Empfehlungen zur Jagd) Grundlagen Anhang

20 „Invasive Arten in Deutschland: Aktivitäten und Umsetzungsmöglichkeiten“
Tagung der Georg-August-Universität Göttingen, Institut für Forstpolitik, Forstgeschichte und Naturschutz/des Bundesamts für Naturschutz, 23./24. Juni 2005, Göttingen

21 Die Strategie der Berner Konvention scheint eine gute Leitlinie für eine moderne, nationale Artenschutzpolitik in Bezug auf gebietsfremde Arten zu sein. Es ist schwierig, meistens nicht machbar, vorhandene, invasive Arten in der Natur zu beseitigen oder zu begrenzen. Daher ist Vorsorge wichtig, d. h. Aufklärung der relevanten Sektoren und der Öffentlichkeit Prävention Monitoring mit dem Ziel einer Früherkennung invasiver Arten

22 Zu Waschbär, Marderhund, Mink:
Bei derzeitigem Forschungsstand kann eine flächendeckende Gefährdung anderer Arten, Lebensräume, Ökosysteme durch die o. a. Arten nicht spezifisch belegt werden. Lokale Schäden (Schutzgebiete, Inseln) oder Belästigungen (in bewohnten Gebieten) können einzelfallbezogen (lokal) abgewehrt werden. Es ist wünschenswert, das Monitoring der Arten und Forschung ihrer Auswirkungen ist fortzusetzen.

23 BMU wendet sich nicht gegen eine Aufnahme von Marderhund, Mink und Waschbär in das Landesjagdrecht
Jagd mit Fallen kann nur zugelassen werden., soweit diese selektiv sind (§ 19 BJagdG, § 4 BArtSchV) sowie tierschutzgerecht (eine Richtlinie der Gemeinschaft zur Einführung humaner Fangnormen für bestimmte Tierarten (u. a. Marderhund und Waschbär) wird vorbereitet.

24 Bitte helfen Sie mit: Größte Sorgfalt bei Aussetzen nicht heimischer oder gebietsfremder Arten zur jagdlichen Nutzung; doppelte Genehmigungspflicht BJagdG und BNatSchG beachten! Keine Pflanzen aussetzen, die invasiv sind; für gebietsfremde Pflanzen Genehmigungspflicht beachten; helfen Sie mit, bei der Bekämpfung invasiver Pflanzenarten! Teilen Sie Ihre Beobachtungen zum Vorkommen invasiver Tier- und Pflanzenarten den zuständigen Stellen mit! Helfen Sie mit, in der Öffentlichkeit auf die Problematik gebietsfremder Arten aufmerksam zu machen!

25 Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit

26 Vorschläge für Handlungsempfehlungen
Institutionelle Optionen und sektororientierte Kooperationen Vorrang der Prävention (Forschung Einschleppungswege, Schwarze Listen) Grenzkontrollen, Quarantäne (Erweiterte Zielvorgaben für Grenzkontrollen) Handelsbeschränkungen (Anhang B EG-VO 338/97, Begriff heimische Art) Genehmigung des Ausbringens (Begriff „gebietsfremde“ Art, Ausbau zentraler Wissens-/Steuerungskompetenz, Abstimmung sektoraler Genehmigungsverfahren, Infoknoten für Genehmigungsverfahren, Sortenzulassung Risikoanalysen (Zentrale Naturschutzkompetenz, Integration in Pflanzenschutz) Gebietsfremde Herkünfte (Kriterium bei der Auftragsvergabe, Zertifizierung für Saat- und Pflanzgut, Kooperative Lösungen (Anbauverträge)) Überwachung (Frühwarnsystem durch Vernetzung dezentraler Beobachter, Bundesweiter Monitoringplan) Beseitigung (Einzelfallbewertung vor Ort und zentrale Wissenskompetenz, Kosten-Nutzen-Analyse als Bewertungsgrundlage, ausschließlich kooperativer Einsatz von Bekämpfungsmaßnahmen)

27 Guiding Principles (Leitlinien) für die Verhinderung, Aussetzung und Milderung von Auswirkungen von nicht heimischen Arten, die Ökosysteme, Habitate oder Arten bedrohen (Leitlinie für die Entwicklung wirksamer nationaler Strategien) : Vorsorgeprinzip Hierarchischer Ansatz : Verhinderung, rasche Reaktion nach Entdeckung Ausrottung (soweit möglich), Eingrenzung weiterer Ausbreitung, Monitoring)

28 Empfehlung Nr. 57 der Berner Konvention
Kein Aussetzen nicht-heimischer Arten ohne Genehmigung, Verträglichkeitsprüfung und Konsultation geeigneter Experten Bemühen, die zufällige (nicht absichtliche) Ansiedlung nicht heimischer Arten zu verhindern Erstellen einer nationalen Liste etablierter nicht-heimischer Arten, die invasiv sind und/oder Schaden anderen Arten, Ökosystemen, der Gesundheit oder wirtschaftlichen Aktivitäten zufügen Beachtung der beigefügten Richtlinien

29 Empfehlung 77 der Berner Konvention
Empfiehlt – soweit machbar - die Ausrottung verschiedener Tierarten, die eine Bedrohung für die biologische Vielfalt darstellen; eine Bedrohung stellen dar: Mink Bisam Nutria Grauhörnchen Schwarzkopfruderente Sikawild Waschbär Marderhund Amerikanischer Biber Schmuckschildkröte Amerikanischer Ochsenfrosch

30 Handlungsempfehlungen der Studie zur Jagd (Unkommentiert)
Wildschaden nicht auf invasive Arten erstrecken Ganzjährige Bejagung von Neozoen (Mink, Marderhund und Waschbär) Aufnahme der o. a. Arten ins Jagdrecht Qualifizierung der Jagdstatistik (Totfunde) Ökologisches Gesamtkonzept zum Wildtiermanagement in Kulturlandschaften Wildtierinformationssystem Gemeinsame Managementpläne Naturschutz und Jagd Kooperation in Schutzgebieten

31 Bewusstsein und Information über IAS erhöhen
Europäische Strategie zu invasiven gebietsfremden Arten (Empfehlung Nr. 99) Bewusstsein und Information über IAS erhöhen Nationale und regionale Kapazitäten für IAS Angelegenheiten verstärken Ausbreitung neuer IAS verhindern Rasche Reaktionen bei entdeckten Einfällen unterstützen Negative Auswirkung vorhandener IAS verringern Erholung betroffener Arten, natürlicher Habitate und Ökosysteme fördern Nationale Strategie entwickeln Mit anderen Vertragsparteien zusammenarbeiten Zusammenfassung der IAS (= Invasiv Alien Species) Strategie der Berner Konvention; baut auf den Guiding principles der Konvention biologische Vielfalt auf.

32 Art. 8 CBD: Jede Vertragspartei wird, soweit möglich und sofern angebracht (...) h) die Einbringung nichtheimischer Arten, welche Ökosysteme, Lebensräume oder Arten gefährden, verhindern, diese Arten kontrollieren oder beseitigen;

33 Fauna und Flora einheimisch gebietsfremd Archaebiota Neobiota etabliert unbeständig invasiv Nicht invasiv

34 Neozoen in Deutschland
 1.150 Neozoen Indigen 265 invasive Arten ?? z. B. Marderhund, Mink, Waschbär, Ochsenfrosch 48.000

35 Invasive (?) Säugetierarten:
Wanderratte Nutria Grauhörnchen Bisam Waschbär Mink Marderhund Invasive (?) Vogelarten: Nilgans Schwarzkopf-ruderente


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