Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Unterrichtsveranstaltung für Pharmaziepraktikanten

Ähnliche Präsentationen


Präsentation zum Thema: "Unterrichtsveranstaltung für Pharmaziepraktikanten"—  Präsentation transkript:

1 Unterrichtsveranstaltung für Pharmaziepraktikanten
Die Apothekerversorgung Berlin (AVB) und das System der berufsständischen Versorgungswerke Referent: RA Martin Reiss

2 2. Vorteile des Versorgungswerkes 3. Beitragsrecht 4. Leistungsrecht
Inhalt 1. Allgemeines 2. Vorteile des Versorgungswerkes 3. Beitragsrecht 4. Leistungsrecht 5. Alterseinkünftegesetz

3 Wer ist die Apothekerversorgung Berlin ?
Allgemeines Wer ist die Apothekerversorgung Berlin ? Die Rentenversicherung der Berliner und Brandenburger Apotheker/Pharmazie- praktikanten. Eine Einrichtung der Kammer.

4 Mecklenburg-Vorpommern
Apotheker Apotheker Schleswig- Holstein Apotheker Apotheker Hamburg Mecklenburg-Vorpommern Bremen Apotheker Brandenburg Apotheker Berlin Apotheker Niedersachsen Apotheker Sachsen-Anhalt Apotheker Nordrhein- Westfalen Sachsen Apotheker Apotheker Thüringen Apotheker Hessen Rheinland- Pfalz Apotheker Saarland Apotheker Bayern Apotheker Apotheker Baden-Württemberg

5 Stellung der AVB im sozialen Sicherungssystem
Allgemeines Stellung der AVB im sozialen Sicherungssystem I. Säule II. Säule III. Säule betriebl. AV DeutscheRV private Lebens- versicherung BeamtenV VSW Zusatzversorgung in öffentl. oder kirchl. ZV

6 Satzung der Apothekerversorgung
Allgemeines Rechtsgrundlagen Berliner Kammergesetz/Heilberufe- gesetz Bbg. Satzung der Apothekerversorgung Allgemeine Gesetze

7 Berufsunfähigkeitsschutz
Allgemeines Aufgaben der AVB Altersabsicherung Berufsunfähigkeitsschutz Hinterbliebenenabsicherung Reha-Zuschüsse

8 2. Vorteile des Versorgungswerkes 3. Beitragsrecht 4. Leistungsrecht
Inhalt 1. Allgemeines 2. Vorteile des Versorgungswerkes 3. Beitragsrecht 4. Leistungsrecht 5. Alterseinkünftegesetz

9 Vorteile des VSW Selbstverwaltung = kein Einfluss Dritter
höhere Leistungen Gewinnverwendung für Leistungsver-besserung kompetente Beratung Mitteilungen über Anwartschaften gute Verzinsung der Beiträge niedrige Verwaltungskosten

10 Höhere Leistungen als in der Deutschen RV
Vorteile des VSW Höhere Leistungen als in der Deutschen RV Deutsche RV: 37 Jahre Höchstbeitrag = ,00 EUR (W) = ,00 EUR (O) Apothekerversorgung Berlin: 37 Jahre Höchstbeitrag = ,08 EUR (W) = ,47 EUR (O)

11 Vorteile des VSW Niedrige Verwaltungskosten

12 Vorteile des VSW Gute Verzinsungskennziffern

13 Demografisch unanfälliger
Vorteile des VSW Demografisch unanfälliger BfA Deutsche RV VSW

14 Organstruktur der AVB 10 Berliner Vertreter 2 Brandenburger Vertreter
Delegiertenversammlung Apothekerkammer Berlin Kammerversammlung der LAK Brandenburg wählt wählt 10 Berliner Vertreter 2 Brandenburger Vertreter Vertreterversammlung AVB wählt wählt Verwaltungsausschuss 5 Berliner/1 Brandenburger Aufsichtsausschuss 5 Berliner/1 Brandenburger

15 2. Vorteile des Versorgungswerkes 3. Beitragsrecht 4. Leistungsrecht
Inhalt 1. Allgemeines 2. Vorteile des Versorgungswerkes 3. Beitragsrecht 4. Leistungsrecht 5. Alterseinkünftegesetz

16 Beitragsrecht Wer wird Mitglied Pharmaziepraktikanten Angehörige der Apothekerkammer Berlin und Brandenburg Voraussetzungen: - Alter < 60. Lj nicht berufsunfähig tätig in Bln. oder Bbg.

17 Beitragsrecht Deutsche RV oder AVB ?! angestellte Apotheker/Pharmazeuten im Praktikum sind kraft Gesetz zunächst in beiden Systemen pflichtig aber: eine Befreiung zugunsten der AVB ist möglich (§ 6 Abs.1 Nr.1 SGB VI)

18 Beitragsrecht Rechtsfolgen der Befreiung von der Deutschen RV Rententräger ist ausschließlich die AVB Befreiung von der Deutschen RV gilt tätig- keits- und nicht personenbezogen Problem:(vorübergehend) berufsfremde Tätigkeit

19 Beitragsrecht Beitragszahlung 1. Angestellte:
- gleicher Beitragssatz wie zur Deutschen RV, z.Zt. 19,9 % (50% AG, 50 % AN), in voraussichtlich Absenkung auf 19,6% - Beitragsbemessungsgrenzen in 2011: 5.500 € (W); € (O) - Beitragsbemessungsgrenzen in 2012: 5.600 € (W); € (O)

20 Beitragsrecht Beitragszahlung 2. Selbständige: -Beitragssatz wie zur Deutschen RV, z.Zt. 19,9 % bis zur BBG (2012: 19,6%) -Selbständige müssen den Beitrag allein aufbringen !

21 Beitragsrecht 3. Pharmazeuten im Praktikum im Ausland: während der Praktikumszeit: Ausscheiden aus der AVB aber: Fortführung mit 1/10 Beitrag möglich ab : 109,45 € (W) / 95,52 €(O) ab : 109,76 € (W) / 94,08 €(O)

22 Bitte teilen Sie die Arbeitslosigkeit der AVB sofort mit !
Beitragsrecht 4. Beitragszahlung bei Arbeitslosigkeit: die Beiträge werden nach § 207 SGB III vom Arbeitsamt übernommen Aber: nicht mehr bei Bezug von AloGeld II Bitte teilen Sie die Arbeitslosigkeit der AVB sofort mit !

23 5. Zeiten der Kinderbetreuung:
Beitragsrecht 5. Zeiten der Kinderbetreuung: grds. beitragsfrei zur Vermeidung von Rentennachteilen gilt: Für Geburten ab bleiben Zeiten des Mutter schutzes und der Kinderbetreuung bis zu längstens 36 Monaten nach der Geburt des Kindes bei der Errechnung der durchschnittlichen Steigerungszahl außer Betracht Neues BSG-Urteil: Mitglieder berufsständischer Vwke haben Rechtsanspruch auf Anerkennung von KiErzZeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung (DRV Bund)

24 Tätigkeitsverlagerung
Wechsel des Kammerbereiches: - Lokalitätsprinzip - ggf. „Patchworkrente“ - Überleitung nur, soweit noch nicht Jahre Mitglied in einem V‘werk

25 2. Vorteile des Versorgungswerkes 3. Beitragsrecht 4. Leistungsrecht
Inhalt 1. Allgemeines 2. Vorteile des Versorgungswerkes 3. Beitragsrecht 4. Leistungsrecht 5. Alterseinkünftegesetz

26 Berufsunfähigkeitsrente
Leistungsrecht Altersrente Witwen(r)rente Berufsunfähigkeitsrente Vollwaisenrente Halbwaisenrente Reha- Zuschüsse Sterbegeld

27 Leistungsrecht Altersrente Derzeit: Anspruch mit dem 65. Lebensjahr und Vorziehung bis zum 60. Lj. möglich aber seit : schrittweise Anhebung des Regelrentenalters auf 67 und des Vor-ziehungsalters auf das 62. Lj.

28 Leistungsrecht Altersrente: Übergang von 65 auf 67

29 Leistungsrecht Berufsunfähigkeitsrente Anspruch besteht ab dem 1. Beitrag, aber strenger Berufsunfähigkeitsbegriff Anspruch in Höhe von derzeit 85 % der hochgerechneten Altersrente. Ab schrittweise Absenkung auf 70% über 10 Jahre grundsätzlich BU-Rente auf Zeit (bis zu 2 Jahre mit Wiederholungsmöglichkeiten)

30 Hinterbliebenenrenten
Leistungsrecht Hinterbliebenenrenten 60 % Witwen(r)rente bei Rentenbezug des Verstorbenen 51 % der Anwartschaft auf AR, falls Mitglied z.Zt. des Todes Anwartschaftsberechtigter war 10 % Halbwaisenrente bis zum 27. Lj. (8,5% Anw.) 20 % Vollwaisenrente bis zum 27. Lj. (17% Anw.) Sterbegeld (2 Monatsrenten) Vorteil: Es erfolgt keine Anrechnung eigenen Einkommens.

31 Leistungsrecht Reha- Zuschüsse Voraussetzung: Berufsfähigkeit gefährdet Zuschuss: im Regelfall 50 % der Kosten in Härtefällen höherer Zuschuss stets 100 % der Kosten bei AHB oder Entziehungskuren

32 Rechtsschutz Öffentlich-rechtliche Pflichtversorgung Widerspruch gegen Bescheide des Verwaltungsausschusses Klage vor dem VG gegen ablehnende Bescheide des Aufsichtsausschusses Rechtszug: VG- OVG- BVerwG-BVerfG

33 2. Vorteile des Versorgungswerkes 3. Beitragsrecht 4. Leistungsrecht
Inhalt 1. Allgemeines 2. Vorteile des Versorgungswerkes 3. Beitragsrecht 4. Leistungsrecht 5. Alterseinkünftegesetz

34 Die Neuregelungen AltEinkG
Beitragsseite: Beiträge zu Systemen der sog. Basisversorgung sind ab 2005 als Sonderausgaben beschränkt abziehbar (ab 2005 zunächst bis zu €, dann jährlich um 2 % steigend bis auf € im Jahre 2025 – bei Ehepaaren doppelter Betrag) ! Sonstige Vorsorgeaufwendungen können von Selbständigen bis zu €, von Angestellten bis € abgezogen werden.

35 Das neue Alterseinkünftegesetz
Die Neuregelungen AltEinkG Das neue Alterseinkünftegesetz Das AltEinkG hat zum eine vollkommen neue Systematik der einkommenssteuerrechtlichen Behandlung von Versorgungsbeiträgen und Alterseinkünften eingeführt. Jedes Mitglied der AVB, das nicht aktiv handelt, verschenkt zu großen Teilen den Sonderausgabenabzug für gezahlte Rentenbeiträge und wird später durch die Besteuerung der Renten dafür bestraft. Kurzformel: Wer nichts tut, schenkt dem Bundesfinanzminister Geld !

36 Die Neuregelungen AltEinkG
Beiträge zur AVB sind als Sonderausgaben in gewissem Umfang abziehbar für 2007: % der tats. gez. Beiträge, max / € 2008: % der tats. gez. Beiträge, max / € 2009: % der tats. gez. Beiträge, max / € 2010: % der tats. gez. Beiträge, max / € 2025: 100% der tats. gez. Beiträge, max / € 2011: % der tats. gez. Beiträge, max / € ..

37 Die Neuregelungen AltEinkG
Leistungsseite: Renten der Basisversorgung unterliegen ab 2005 der Besteuerung – dies gilt auch für bereits laufende Renten Rententräger (auch AVB) muss Rentenbezug und –höhe an Zentralstelle melden Nur, wer als Rentner unter dem Grundfreibetrag bleibt (z.B €/ € p.a. für 2010) muss keine Steuererklärung abgeben Es gilt das Kohortenverfahren Der Steuerfreibetrag wird für die Folgejahre festge-schrieben

38 Aufsatz mit Zahlbeispielen zum AltEinkG finden Sie unter:
Leitpfad: Login  interner Bereich Rubrik:  Aktuelles  Archiv Aufsatz: “Umgesteuert - über Chancen, Risiken und Nebenwirkungen des neuen Alterseinkünftegesetzes”

39 Zahlen und Fakten Gründung 1983 Mitglieder zum : (15 % Brandenb.) Leistungsempfänger zum : 716 Verwaltungskostensatz 2010 = 1,55 % Nettoverzinsung 2010 = 4,38 % Vermögen zum = rd. 707 Mio.EUR

40 Wie erreichen Sie uns ? Potsdamer Str. 47, Berlin Herr Höppner Frau Hannemann Herr Lindow Herr Lüders /54/63 von Mo-Fr u. nach Vereinbarung

41 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit !
E n d e


Herunterladen ppt "Unterrichtsveranstaltung für Pharmaziepraktikanten"

Ähnliche Präsentationen


Google-Anzeigen