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Wertegemeinschaften Anna Stano und Lisa-Marie Keller

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Präsentation zum Thema: "Wertegemeinschaften Anna Stano und Lisa-Marie Keller"—  Präsentation transkript:

1 Wertegemeinschaften Anna Stano und Lisa-Marie Keller
Bildquellen: Zugriff am Zugriff am Anna Stano und Lisa-Marie Keller Sina Bodamer und Samuel Zimmermann Seminar: Zwischen Partizipation und Diskriminierung – Kaufmann

2 Was ist eine Wertegemeinschaft?
Laut Duden ist eine Wertegemeinschaft, eine „durch gemeinsame Wertevorstellungen verbundene Gemeinschaft“. Und was sind überhaupt unsere Wertevorstellungen? Freiheit Gleichheit Toleranz Rechtsstaatlichkeit Marktwirtschaft Kapitalismus Individualismus Demokratie Textquelle: Zugriff am

3 Die Geschichte der Wertegemeinschaft
11./12. Jahrhundert – Trennung von geistlicher und weltlicher Gewalt 4. Juli 1776 – Unabhängigkeitserklärung der Vereinigten Staaten von Amerika 26. August 1789 – Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte durch die französische Nationalversammlung Die westlichen Werte sind das Ergebnis transatlantischer Prägungen und Erfahrungen. Der Westen ist eine Wertegemeinschaft, die sich über die politischen Folgerungen streitet, ja streiten muss, die sich aus den gemeinsamen Werten ergeben. Wessen Werte sind es denn nun und wo kommen sie her? Winkler schreibt in seinem Artikel, dass das geografische Europe nie eine Wertegemeinschaft war. Große Teile Europas haben an der Herausbildung der Werte, auf die sich die EU beruft, keinen Anteil gehabt. Umgekehrt sind die Werte, zu denen sich die Vereinigten Staaten, Kanada, Australien, Neuseeland und der Staat Israel bekennen, keine anderen als die, die wir so gern die »europäischen« nennen. Historisch liegt der Ursprung im Abendland (Deutschland, England, Italien, Frankreich, Iberische Halbinsel). Winkler spricht in seinem Artikel von Hintze, der bereits 1931 das Wort vom „dualistischen Geist“ geprägt hat, der die ständische Verfassung des Abendlandes hervorgebracht hat. Man kann darunter auch die bereits teilweise Trennung von geistlicher und weltlicher Gewalt im 11. und 12. Jahrhundert sehen. Der Dualismus ist ansatzweise bereits ein Pluralismus, und dieser elementare Pluralismus war die Bedingung dafür, dass sich der typisch westliche Geist des Individualismus entfalten konnte. Anders gewendet: Der Dualismus trug den Keim der Freiheit in sich, der das herausragende Kennzeichen des Abendlandes ist. Die moderne Gewaltenteilung, die Trennung von gesetzgebender, vollziehender und rechtsprechender Gewalt, war eine Fortentwicklung der vormodernen Formen der Gewaltenteilung, der Trennung von geistlicher und weltlicher Gewalt und der von fürstlicher und ständischer Gewalt. Das Land, in dem die Lehre von der Gewaltenteilung die größten Wirkungen entfaltete waren sicherlich die Vereinigten Staaten von Amerika. Amerikanische Verfassung 1787 (ohne Grundrechtsteil) Bill of Rights 1791 (Grundrechte in den ersten zehn Artikeln verankert) Dennoch können die Vereinigten Staaten von Amerika das historische Erstgeburtsrecht in Sachen Menschenrechte für sich beanspruchen. In der Unabhängigkeitserklärung vom 4. Juli 1776 sind die Menschenrechte, zusammen mit dem aus ihnen abgeleiteten Prinzip der Volkssouveränität zusammengefasst. Schon bald nach 1776 wanderte die Idee der unveräußerlichen Menschenrechte über den Atlantik. Am 26. August 1789 wurde die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte durch die französische Nationalversammlung verabschiedet, angeregt durch die amerikanischen Vorbilder und darüber hinaus gehend. Dies war das erste Ergebnis eines transatlantischen Zusammenwirkens, nicht nur in Bezug auf die Menschenrechte, sondern auch in Bezug auf die Idee der Herrschaft des Rechts, einer repräsentativen Regierung und den wechselseitigen Kontrollen und Gegengewichten, die eine zu starke Machtkonzentration in einer Hand verhindern sollen. Wir sollten folglich nicht von europäischen, sondern von westlichen Werten sprechen, wenn es um die Grundlagen unserer Demokratie und den Zusammenhalt der Europäischen Union geht. Es dauerte über zwei Jahrhunderte, bis sich diese politischen Ideen von 1776 und 1789 im gesamten alten Westen durchgesetzt hatten. In Deutschland war der Widerstand gegenüber den demokratischen Ideen des Westens besonders groß und es bedurfte der Erfahrung der nationalsozialistischen Diktatur, des Zweiten Weltkrieges, des Holocaust und des Zusammenbruchs nach 1945, um die antiwestlichen Vorurteile abzubauen. Es gibt vielmehr unterschiedliche Ausprägungen der politischen Kultur des Westens einmal innerhalb Europas und zum anderen zwischen Europa und den USA. Die politische Kultur des Westens ist pluralistisch. Sie muss deshalb auch eine Streitkultur sein, die Verschiedenheiten aushält und Gegensätze friedlich austrägt. Auf die viel erörterte Frage, ob der Westen (noch) eine transatlantische Wertegemeinschaft bildet, kann es folglich nur eine dialektische Antwort geben: Der Westen ist eine Wertegemeinschaft, die sich über die politischen Folgerungen streitet, ja streiten muss, die sich aus den gemeinsamen Werten ergeben. Die westlichen Werte sind das Ergebnis transatlantischer Prägungen und Erfahrungen und wie alle historischen Erscheinungen dem Wandel unterworfen. Die Gemeinsamkeiten des Westens fallen besonders dann ins Auge, wenn man ihn mit anderen Gesellschaften und Kulturen vergleicht. Wenn der Westen den Gedanken der Wertegemeinschaft nicht nur feierlich beschwört, sondern ernst nimmt, kann er viel für die allgemeine Geltung der Werte tun, die wir aus guten historischen Gründen die „westlichen“ nennen. Textquelle: WINKLER, Heinrich August, Was heißt westliche Wertegemeinschaft? [Die Zeit]. Nr. 9 vom Hamburg: Zeit Online [Zugriff am ]. Verfügbar unter:

4 Gliederung VEREINTE NATIONEN Fakten Lisa-Marie Keller
Milleniumsziele/Agenda 2030 Anna Stano EUROPARAT und EUROPÄISCHE UNION Europarat Samuel Zimmermann Europäische Union Sina Bodamer

5 Anna Stano und Lisa-Marie Keller
Vereinte Nationen Bildquelle: Zugriff am Textquellen: Zugriff am Zugriff am Videoquelle: Zugriff am Anna Stano und Lisa-Marie Keller

6 Gliederung Lisa-Marie Keller Wer? Warum? Was? Wie Anna Stano
Vereinte Nationen Lisa-Marie Keller Wer? Warum? Was? Wie Anna Stano

7 Wer? UN = United Nations (der korrekte englische Name)
Vereinte Nationen UN = United Nations (der korrekte englische Name) VN = Vereinte Nationen (die korrekte deutsche Übersetzung) UNO = United Nations Organizations Gründung 1945 Zusammenschluss von 193 Staaten Offizielle Homepage der UN Regionales Informationszentrum der Vereinten Nationen für Westeuropa UNO ist im deutschen Sprachgebrauch die bekannteste Abkürzung, im strengen Sinne jedoch keine Korrekte. In der Präambel der Charta ist allerdings nur von der Errichtung einer internationalen Organisation die Rede, die den Namen „Vereinte Nationen“ führen soll. Die Idee zur Gründung der UN entstand bereits im August 1941, als sich der amerikanische Präsident Franklin D. Roosevelt - von ihm ging die Initiative aus - und der britische Premierminister Winston Churchill trafen während des Zweiten Weltkriegs legten die alliierten Kriegsteilnehmer USA, Großbritannien, die Sowjetunion und China den Plan einer internationalen Konferenz zur Sicherung des Friedens fest. Schließlich unterzeichneten 1945 insgesamt 51 Gründungsstaaten die „Charta der Vereinten Nationen“. Die Charta umfasst insgesamt 19 Kapitel mit 111 Artikeln. Die BRD und die DDR sind 1973 beigetreten. Die UN hat 193 Mitglieder. Staaten, die Mitglied der UN werden wollen, müssen von allen Mitgliedern der UN als Staat anerkannt werden. Nur dann können sie aufgenommen werden. Der Vatikanstaat ist der einzige Staat, der von allen Ländern anerkannt ist und freiwillig auf eine Mitgliedschaft bei der UN verzichtet. Er hat jedoch einen Beobachterstatus bei der UN (ebenso Palästina, obwohl es als Staat nicht anerkannt ist). Er darf an den Sitzungen teilnehmen, aber nicht mit abstimmen. 11 Länder (Taiwan, die Vatikanstadt, Palästina, Nordzypern, (West-)Sahara, Kosovo und einige Pazifikinseln) können zurzeit nicht Mitglieder der UN werden, weil sie nicht von allen anderen als Staaten anerkannt sind. Das UN-Hauptquartier befindet sich in New York.

8 Warum? Vereinte Nationen Aufgrund der Erfahrungen beider Weltkriege und dem Scheitern des Völkerbundes, entstanden aus dem Wunsch der Friedenswahrung „Wir, die Völker der Vereinten Nationen - fest entschlossen, künftige Geschlechter vor der Geißel des Krieges zu bewahren, die zweimal zu unseren Lebzeiten unsagbares Leid über die Menschheit gebracht hat, [...] haben beschlossen, in unserem Bemühen um die Erreichung dieser Ziele zusammenzuwirken." (Der erste Satz der Charta) Staatenbündnis erschaffen, das künftige Kriege verhindert und Kooperation gewährleisten soll Völkerbund , gegründet durch die Siegermächte des Ersten Weltkrieges. Scheitern vor allem durch das Vetorecht jedes einzelnen Mitglieds und auch, weil die USA kein Mitglied war.

9 Was? Weltfrieden und internationale Sicherheit wahren
Vereinte Nationen Weltfrieden und internationale Sicherheit wahren friedliche Schlichtung aller Streitigkeiten Verzicht auf Gewaltanwendung Gleichheit und nationale Souveränität aller Staaten achten freundschaftliche Zusammenarbeit zur Friedenssicherung fördern internationale Zusammenarbeit fördern, um wirtschaftliche, soziale, kulturelle und humanitäre Probleme zu lösen Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten ungeachtet der Rasse, des Geschlechts, der Sprache oder der Religion Die zentralen Ziele der Vereinten Nationen sind im ersten Kapitel der Charta aufgelistet.

10 Wie? HAUPTORGANE NEBENORGANE SONDERORGANISATIONEN WEITERE NEBENORGANE
Sicherheitsrat General- versammlung Wirtschafts- und Sozialrat (ECOSOC) Sekretariat mit General- sekretär Internationaler Gerichtshof (IGH) Treuhandrat NEBENORGANE Sonderbeauftrage UN-Friedens- missionen Ausschüsse, Kommissionen Fach- kommissionen SONDERORGANISATIONEN 2 int. Straf- gerichtshöfe Regionale Wirtschafts- kommissionen WHO – Weltgesundheitsorganisation UNESCO – Organisation für Erziehung, Wissenschaft und Kultur IMF – Internationaler Währungsfonds Menschen- rechtsrat Sanktionsausschüsse Ausschuss zur Bekämpfung des Terrorismus Sicherheitsrat: 15 Mitglieder – 5 ständige Mitglieder: USA/Großbritannien/Frankreich/Russland/Volksrepublik China, die zu allen maßgeblichen Entscheidungen ein Vetorecht haben. 10 nichtständige Mitglieder, haben kein Vetorecht. Sie werden für zwei Jahre von der Generalversammlung gewählt. Der Sicherheitsrat hat die Hauptverantwortung für die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit. Er ist das mächtigste der sechs UN-Hauptorgane. Stellt der Sicherheitsrat eine Bedrohung des Weltfriedens fest, kann er den Einsatz einer Friedensmission in einem Konfliktgebiet beschließen oder andere Maßnahmen, z.B. in Form von Sanktionen (Unterbrechung Handels-/Verkehrswege…), veranlassen. Generalversammlung: Die Generalversammlung ist das Plenum der Vereinten Nationen und stellt den Mittelpunkt der Organisation dar. Hier sind alle 193 Mitgliedstaaten mit jeweils einer Stimme vertreten. Innerhalb der UN-Organisation trifft sie verbindliche Regelungen, indem sie als oberstes Organ “nach innen” wirkt. “Nach außen” kann sie zu Sachfragen gegenüber den Mitgliedstaaten und dem Sicherheitsrat nur Empfehlungen aussprechen oder Untersuchungen veranlassen. Sie wählt die nichtständigen Mitglieder des Sicherheitsrats und auf Vorschlag des Sicherheitsrates auch den UN-Generalsekretär. Zu den wichtigsten Aufgaben gehört die Prüfung und Genehmigung des Haushaltsplans der Weltorganisation. Wirtschafts-/Sozialrat: 54 Mitglieder, die von der Generalversammlung gewählt werden. Die Charta überträgt ihm folgende Aufgaben: Verbesserung des Lebensstandards wirtschaftlicher und sozialer Fortschritt Lösung wirtschaftlicher, sozialer und gesundheitlicher Probleme Zusammenarbeit auf den Gebieten Entwicklung, Kultur und Erziehung allgemeine Achtung der Menschenrechte Für diese Aufgaben ist der ECOSOC das Lenkungs- und Koordinationsorgan, indem er mit den Nebenorganen und Sonderorganisationen konsultativ zusammenarbeitet. Er kann Untersuchungen durchführen, Berichte verfassen und Konferenzen einberufen. Der ECOSOC unterliegt jedoch der Generalversammlung, da er selbständig keine verbindlichen Beschlüsse fassen kann. Sekretariat/Generalsekretär: Das Sekretariat ist das Verwaltungszentrum der Vereinten Nationen. Es bildet den bürokratischen Unterbau der Weltorganisation mit Service-, Dokumentations- und Informationsfunktionen. Das UN-Sekretariat besteht aus einem Generalsekretär (seit 2007 in der zweiten Amtsperiode der Südkoreaner Ban Ki-Moon bis 2016) und etwa Bediensteten. Der Generalsekretär wird mit Zustimmung aller ständigen Sicherheitsratsmitglieder von der Generalversammlung für fünf Jahre gewählt. Der Hauptsitz ist in New York. Sonderbeauftrage: Die zunehmende Bedeutung des Generalsekretärs als politischer Vermittler führte dazu, dass die Generalsekretäre Sonderbeauftragte beriefen. Sie haben den Auftrag, Situationen zu untersuchen, von denen eine Bedrohung für den Weltfrieden und die internationale Sicherheit ausgeht. Heute sind Sonderbeauftragte in einzelnen Krisenregionen für die verschiedensten Aufgabenbereiche multidimensionaler UN-Friedensoperationen zuständig und leiten die UN-Teams vor Ort. Sie sind Verhandlungsführer des politischen Friedensprozesses, Manager von Friedensmissionen und Verwaltungschefs in den Fällen, in denen die UN eine Übergangsverwaltung übernommen haben. Zusätzlich gibt es Sonderbeauftragte, die kein geografisches sondern ein thematisches Aufgabenfeld haben und nach politischen Lösungen für grenzüberschreitende Fragen suchen. Derzeit sind über 60 Beauftragte ernannt. Internationaler Gerichtshof: Das Hauptrechtsprechungsorgan der Vereinten Nationen mit Sitz in Den Haag. Er ist zuständig für Streitfälle zwischen Staaten, verfasst im Auftrag des Sicherheitsrats bzw. der Generalversammlung Rechtsgutachten und entwickelt durch seine Kommentare zu speziellen Fragen das Völkerrecht weiter. Er besteht aus 15 unabhängigen Richtern, die vom Sicherheitsrat und der Generalversammlung gewählt werden. Parteien vor dem IGH können nur Staaten sein. Im Vergleich zum Internationalen Gerichtshof ist der Internationale Strafgerichtshof, ebenfalls mit Sitz in Den Haag, ein junges Organ der internationalen Gerichtsbarkeit. Seine Richter urteilen seit 2003 über natürliche Personen – also nicht über Staaten oder Organisationen – und auch nur bei schweren Delikten des Völkerstrafrechts wie Kriegsverbrechen, Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Der Internationale Strafgerichtshof soll nationale Gerichte nicht ersetzen. Daher wird er im Sinne der Komplementarität nur tätig, wenn die Justiz aus dem Heimatland des mutmaßlichen Täters bzw. am Ort des mutmaßlichen Verbrechens zu einer Strafverfolgung nicht willens oder in der Lage ist. Um die Völkerrechtsverstöße im ehemaligen Jugoslawien und Ruanda zu ahnden, initiierte der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen 1993 bzw internationale Strafgerichte. Treuhandrat: Der Treuhandrat hat seine Arbeit suspendiert. Seine Einrichtung geht auf die Mandatspraxis des Völkerbundes zurück. Treuhandgebiete waren frühere Mandatsgebiete des Völkerbundes, die nach Auflösung des Völkerbundes im Jahr 1946 von der UN Treuhandmächten zur treuhänderischen Verwaltung übergeben wurden. Mit der Unabhängigkeit des letzten verbliebenen Treuhandgebiets 1994, der Inselrepublik Palau, ging für den Treuhandrat die Arbeit zu Ende. In Zukunft soll er nur dann zusammentreten, wenn es die Umstände erfordern sollten. Sonderorganisationen: Sie sind rechtlich und organisatorisch unabhängig, gehören aber auf der Grundlage von Beziehungsabkommen mit dem Wirtschafts- und Sozialrat (ECOSOC) zur “UN-Familie”. Sie sind verpflichtet, regelmäßig gegenüber dem Wirtschafts- und Sozialrat zu berichten. Nebenorgane: Zur Bewältigung ihrer Aufgabenvielfalt verleiht die UN-Charta der Generalversammlung und dem Sicherheitsrat ausdrücklich das Recht, Nebenorgane einzusetzen, die teilweise ständig oder vorübergehend mit Aufgaben befasst sind. UN-Friedensmissionen: Zur Zeit laufen 16 Friedensmissionen (z.B. in West Afrika und Afghanistan, im Libanon und Irak) mit mehr als internationalen Friedenssoldaten (Blauhelme), Polizei- und Zivilkräfte mit den Zielen Gewalt einzudämmen, die Eskalation von Konflikten zu verhindern und die grundlegende Sicherung von Menschen und Institutionen in Kriegsregionen zu gewähren. Insgesamt fanden bisher 69 Friedensmissionen statt, v.a. nach der Zeit des Kalten Krieges. Häufig kooperiert die UN mit anderen Organisationen, wie der NATO oder der EU. Als „klassische“ Friedensmission gilt das Entsenden leicht bewaffneter Soldaten oder unbewaffneter Militärbeobachter durch den UN-Sicherheitsrat, um Waffenstillstandsabkommen zu überwachen und eine Pufferzone zwischen Konfliktparteien zu schaffen. Daneben gilt das Prinzip, Waffengewalt lediglich zur Selbstverteidigung anzuwenden. Jedoch erlangen durch die Zunahme innerstaatlicher Konflikte seit den 1990er Jahren, zivile Maßnahmen immer mehr Bedeutung. So entwickelte sich die multidimensionalen Friedensmissionen, die die Stabilisierung von Friedensvereinbarungen in der Übergangsphase nach Konflikten, die Unterstützung beim Aufbau demokratischer Institutionen, die Überwachung von Wahlen, die Rückführung von Flüchtlingen und die Entwaffnung der Konfliktparteien umfasst. Militärisches Personal wird um Polizisten und zivile Mitarbeiter wie Verwaltungspersonal ergänzt. Auf das Scheitern der Friedensmissionen in Somalia, dem ehemaligen Jugoslawien und Ruanda in den 1990er Jahren reagierte der UN-Sicherheitsrat mit der Anwendung militärischer Gewalt nun auch zur Verteidigung des Mandats und durch zusätzliche exekutive Aufgaben. Die Anforderungen an die Friedensmissionen sind mittlerweile sehr hoch und gleichzeitig die von den UN-Mitgliedsstaaten bereitgestellten Ressourcen zu gering. Das Jahresbudget (Juli 2014 bis Juni 2015) liegt bei rund 8,47 Milliarden US-Dollar. Die 4 größten Beitragszahler sind USA, Japan, Frankreich und Deutschland. Die meisten Truppen, Militärbeobachter und Polizisten stellen Bangladesch, Pakistan, Indien und Äthiopien zur Verfügung. Deutschland befindet sich mit einer Beteiligung von nur 194 uniformierten Personen auf Platz 58 der truppenstellenden Staaten. Textquelle: Zugriff am Weitere Nebenorgane: Sie unterstehen zwar der Generalversammlung, besitzen dennoch eine gewisse Selbstständigkeit, da sie die ihr zugewiesenen Aufgaben weitgehend autonom realisieren können. Textquellen: Zugriff am Zugriff am Bildquellen: Zugriff am Zugriff am Zugriff am Zugriff am Zugriff am Zugriff am WEITERE NEBENORGANE Programme/Fonds UNEP – Umwelt- programm UNICEF – Kinderhilfs- werk UNHCR – Flücht-lingshilfe Wie?

11 Millenniumsziele 2000 (MDG)
Vereinte Nationen Millenniumsziele 2000 (MDG) Politiker aus189 Länder Größtes Gipfeltreffen der UN Ausgangsgrundlage : 1990 Zieljahr: 2015 Ziel: internationaler politischer Rahmen für Weltentwicklung Keine rechtliche Verpflichtung (MDGs ist die Abkürzung von „Millennium Development Goals“) Im September 2000 kamen die wichtigsten Politiker aus 189 Ländern der Welt im Hauptquartier in New York zusammen um gemeinsam auf dem größten Treffen der Vereinten Nationen acht Millenniumsziele in der Millenniumserklärung festzulegen. Diese Ziele sollten einen politischen Rahmen für eine internationale positive Entwicklung geben. Die Ziele waren durch verschiedene inhaltliche Indikatoren und dem zeitlichen Rahmen nachweisbar. Als Grundlage und Startdatum gilt das Jahr 1990 und das Zieljahr war dieses Jahr (2015). Dadurch wurden die Länder in die Verantwortung genommen und dazu animiert die Ziele zu verfolgen. Allerdings sind sie nicht rechtlich verankert so, dass keine rechtlichen Folgen mit sich zieht wenn die Ziele nicht erreicht werden. Bildquelle: am Literaturquellen: Zugriff am Zugriff am

12 Millenniumsziele 2000 (MDG)
Ziel 1: Bekämpfung von extremer Armut und Hunger Um dieses Ziel zu verfolgen muss man natürlich wissen ab wann ein Mensch sehr arm ist. Die Weltbank erhöhte die Armutsgrenze (2008) aufgrund der Preisentwicklung von einem Dollar auf 1,25 US-Dollar am Tag zum Leben. Dadurch waren viel mehr Menschen als vorher, extrem arm. Ziel 2: Primarschulbildung für alle Bildung ist ein Türöffner. Wer Zugang zur Bildung hat kann selbstständiger leben und sich somit vor der Armut retten. Ziel ist es, dass jeder, Mädchen und Jungen eine Primarschuldbildung genießen dürfen. Ziel 3: Gleichstellung der Geschlechter / Stärkung der Rolle der Frauen Hier ist auch ein Zugang zu Bildung sehr wichtig und relevant. Zudem beschränkt die Ungleichheit zwischen Männern und Frauen auch die weltweite Entwicklung. Ziel 4: Senkung der Kindersterblichkeit Millionen Kinder sterben vor dem fünften Lebensjahr wegen mangelnder gesundheitlicher (fehlende Geburtshilfe, Krankheiten, Impfungen, Mangelernährung) und hygienischer Versorgung. Ziel 5: Verbesserung der Gesundheitsversorgung der Mütter Eine von 48 Frauen in Entwicklungsländern stirbt bereits bereit bei der Geburt. Faktoren wie beispielsweise die schlechte Geburtsbegleitung, oder der fehlende Zugang zu Verhütungsmittel sind dafür verantwortlich. Ziel 6: Bekämpfung von HIV/AIDS, Malaria und anderen schweren Krankheiten Malaria und andere Krankheiten wie Tuberkulose sind heilbar aber HIV/Aids leider nicht. Hier ist es wichtig die Verbreitung aufzuhalten und jedem Menschen die Möglichkeit zu bieten an Medikamente zu erhalten. Ziel 7: Ökologische Nachhaltigkeit Ich denke uns allen ist bewusst, dass ein nachhaltiger Umgang mit natürlichen Ressourcen unumgänglich ist um überhaupt langfristig das Leben auf der Erde zu erhalten. Nur leider ist dies vielen Menschen auf der Welt vor allem im Bereich der Wirtschaft nicht bewusst. Ziel 8: Aufbau einer globalen Partnerschaft für Entwicklung Die Ziele 1 bis 7 nehmen die Entwicklungsländer in die Pflicht: Sie müssen ihre oftmals gar nicht so knappen finanziellen Mittel für die Armen einsetzen, die Korruption bekämpfen, Gleichberechtigung und demokratische Prozesse fördern. Ziel 8 verpflichtet die Industrieländer dazu, ihre wirtschaftliche Machtstellung für eine Gleichberechtigung aller Länder zu gebrauchen. Das bedeutet: Mehr Geld für eine qualitativ bessere Entwicklungshilfe, wirksamer Schuldenerlass, die Unterstützung von Regierungen, die die Armut in ihrem Entwicklungsland aktiv bekämpfen. Und es erfordert den Abbau von Handelshemmnissen, damit arme Länder eine echte Chance auf dem Weltmarkt haben. Bildquelle: Zugriff am Literaturquellen: Zugriff am Zugriff am Zugriff am

13 Bekämpfung extremer Armut
Die extreme Armut ist in den letzten 20 Jahren deutlich zurückgegangen lebte fast die Hälfte der Bevölkerung der Entwicklungsländer von weniger als 1,25 US-Dollar pro Tag. Dieser anteil ist 2015 auf 14 Prozent gesunken. Weltweit fiel die Zahl der in extremer armut lebenden Menschen zwischen 1990 und 2015 um mehr als die Hälfte, von 1,9 Milliarden auf 836 Millionen. Die größten Fortschritte stellten sich seit 2000 ein. Die Zahl der Erwerbstätigen, die der Mittelschicht angehören d. h. die von mehr als 4 Dollar pro Tag leben , hat sich von 1991 bis 2015 fast verdreifacht. Diese Gruppe macht heute in den Entwicklungsregionen fast die Hälfte der Erwerbsbevölkerung aus, gegenüber 18 Prozent im Jahr 1991. Der Anteil unterernährter Menschen in den Entwicklungsregionen ist seit 1990 um beinahe die Hälfte zurückgegangen, von 23,3 Prozent in den Jahren auf 12,9 Prozent in den Jahren Literaturquelle: Zugriff am Bildquelle: Indikator: Armutsgrenze weniger als 1,25 US-Dollar pro Tag zum Leben

14 Primarschulbildung für alle
In den Entwicklungsregionen stieg die Netto-Bildungsbeteiligungsquote im Grundschulbereich zwischen 2000 und 2015 von 83 auf 91 Prozent. Im selben Zeitraum sank die Zahl der Kinder im Grundschulalter, die keine Schule besuchen, weltweit fast um die Hälfte, von 100 auf schätzungsweise 57 Millionen. Seit der Einführung der Millenniumsziele erzielte Afrika südlich der Sahara unter allen Regionen die größten Fortschritte bei der Grundschulbildung. Der Anstieg der netto-Bildungsbeteiligungsquote in der Region lag zwischen 1990 und 2000 bei 8 Prozentpunkten, im Zeitraum hingegen bei 20 Prozentpunkten. Der alphabetisierungsgrad bei 15- bis 24-Jährigen stieg zwischen 1990 und 2015 weltweit von 83 auf 91 Prozent, und das Gefälle zwischen Männern und Frauen ist geringer geworden. Literaturquelle: Zugriff am Bildquelle:

15 Gleichstellung der Geschlechter
Indikator: Sitzanteil der Frauen in den nationalen Parlamenten durchschnittliche Frauenanteil in Parlamenten hat sich in den letzten 20 Jahren nahezu verdoppelt, aber noch ist nur jedes fünfte Mitglied eine Frau Heute besuchen viel mehr Mädchen eine Schule als vor 15 Jahren. Die Entwicklungsregionen als Ganzes haben die Zielvorgabe erreicht, die Geschlechterdisparitäten in der Grund- und Sekundarstufe und im tertiären Bildungsbereich zu beseitigen. In Südasien kamen 1990 auf 100 Jungen, die Grundschule besuchten, nur 74 Mädchen. Heute sind es 103 Mädchen je 100 Jungen. Frauen machen heute 41 Prozent der unselbständig Erwerbstätigen außerhalb der Landwirtschaft aus waren es 35 Prozent. Zwischen 1991 und 2015 fiel der anteil der in unsicheren Beschäftigungsverhältnissen tätigen Frauen an allen weiblichen Erwerbstätigen um 13 Prozentpunkte. Bei Männern hingegen sank dieser anteil um 9 Prozentpunkte. Frauen haben in den Parlamenten in beinahe 90 Prozent der 174 Länder, aus denen Daten für die letzten 20 Jahre vorliegen, an Boden gewonnen. Der durchschnittli- che Frauenanteil in den Parlamenten hat sich im selben Zeitraum nahezu verdop- pelt. Dennoch sind nur ein Fünftel der Parlamentarier Frauen. Weitere Indikatoren: Verhältnis Mädchen/Jungen in der Primar-, Sekundar- und Tertiärbildung weibliche/männliche Alphabeten (15- bis 24-Jährige) Literaturquelle: Zugriff am Bildquelle: Indikator: Anteil der Frauen an den nichtselbständigen Erwerbstätigen im Nicht-Agrarsektor Frauen machen heute 41 Prozent der unselbständig Erwerbstätigen außerhalb der Landwirtschaft aus waren es 35 Prozent.

16 Senkung Kindersterblichkeit
Masernimpfung hat fast 15,6 Millionen Kinderleben gerettet, doch bei der Ausrottung der Masern herrscht seit 2005 Stillstand Zwischen 1990 und 2015 sank die Sterblichkeitsrate von Kindern unter fünf Jahren weltweit um mehr als die Hälfte, von 90 auf 43 Sterbefälle je Lebendgeburten. Trotz Bevölkerungswachstums in den Entwicklungsregionen gingen die Sterbefälle von Kindern unter fünf Jahren weltweit von 12,7 Millionen im Jahr 1990 auf knapp 6 Millionen im Jahr 2015 zurück. Seit Beginn der 1990er Jahre hat sich die Zahl des Rückgangs der Sterblichkeit von Kindern unter fünf Jahren weltweit mehr als verdreifacht. Kindersterblichkeit    (Ab 2000 Impfungen hoch) Mithilfe von Masernimpfungen wurden zwischen 2000 und 2013 fast 15,6 Millionen Sterbefälle vermieden. Die Zahl der weltweit gemeldeten Masernfälle sank im selben Zeitraum um 67 Prozent. Etwa 84 Prozent der Kinder weltweit erhielten 2013 mindestens eine Dosis Masern-Lebendimpfstoff, gegenüber 73 Prozent im Jahr 2000. Literaturquelle: Zugriff am Bildquelle: Zwischen 1990 und 2015 sank die Sterblichkeitsrate von Kindern unter fünf Jahren weltweit um mehr als die Hälfte  von 90 auf 43 Sterbefälle je Lebendgeburten

17 Verbesserung der Gesundheitsversorgung der Mütter
Müttersterblichkeitsrate sank seit 1990 weltweit um 45 Prozent 2014 wurden über 71 Prozent der Geburten weltweit von medizinischem Fachpersonal betreut, 1990 waren es 59 Prozent Die Müttersterblichkeitsrate sank seit 1990 weltweit um 45 Prozent  Dennoch sterben weltweit jede Minute 11 Kinder unter 5 Jahren zumeist an vermeidbaren Ursachen Zwischen 1990 und 2015 stieg der Anteil der verheirateten oder in einer Partnerschaft lebenden jährigen Frauen, die verhüten, weltweit von 55 auf 64 Prozent. Literaturquelle: Zugriff am Bildquelle: dennoch sterben weltweit jede Minute 11 Kinder unter 5 Jahren, zumeist an vermeidbaren Ursachen

18 Bekämpfung von HIV/AIDS, Malaria und anderen schweren Krankheiten
bis 2014 wurden mehr als 900 Millionen imprägnierte Moskitonetze in malariaendemische Länder in Afrika südlich der Sahara geliefert Die Zahl der HIV-Neuinfektionen fiel zwischen 2000 und 2013 um rund 40 Prozent, von schätzungsweise 3,5 auf 2 Millionen Fälle. Im Juni 2014 waren weltweit 13,6 Millionen HIV-Infizierte in antiretroviraler Behandlung (aRT), gegenüber nur im Jahr aRT wendete zwischen 1995 und ,6 Millionen Aids-Todesfälle ab.  Zwischen 2000 und 2015 wurden über 6,2 Millionen Malariatodesfälle abgewendet, hauptsächlich bei Kindern unter fünf Jahren in afrika südlich der Sahara Zwischen 2004 und 2014 wurden mehr als 900 Millionen imprägnierte Moskitonetze in malariaendemische Länder in Afrika südlich der Sahara geliefert. Zwischen 2000 und 2013 wurden durch Tuberkuloseprävention, -diagnose und -behandlung etwa 37 Millionen Menschenleben gerettet. Die Tuberkulosesterblichkeitsrate fiel zwischen 1990 und 2013 um 45 Prozent, die Prävalenzrate um 41 Prozent. Literaturquelle: Zugriff am Bildquelle:

19 Ökologische Nachhaltigkeit
• 1,9 Milliarden der 2,6 Milliarden Menschen, die seit 1990 Zugang zu verbessertem Trinkwasser erhielten, bekamen einen eigenen Trinkwasserleitungsanschluss. Damit hat mehr als die Hälfte (58 Prozent) der Weltbevölkerung diese höhere Versorgungsstufe erreicht. 2015 haben 91 Prozent der Weltbevölkerung Zugang zu verbesserter Trinkwasserversorgung, gegenüber 76 Prozent im Jahr 1990. • Ozonabbauende Stoffe wurden seit 1990 praktisch abgeschafft, und die Ozonschicht wird sich voraussichtlich bis Mitte dieses Jahrhunderts erholt haben. • Land- und Meeresschutzgebiete haben seit 1990 in vielen Regionen erheblich zugenommen. In Lateinamerika und der Karibik stieg der Anteil der geschützten Landgebiete zwischen 1990 und 2014 von 8,8 auf 23,4 Prozent der Landfläche. • Weltweit erhielten 2,1 Milliarden Menschen Zugang zu verbesserter Sanitärversorgung. Der Anteil der Menschen, die ihre Notdurft im Freien verrichten, sank seit 1990 um beinahe die Hälfte. Der Anteil der in Slums lebenden städtischen Bevölkerung in den Entwicklungsregionen sank zwischen 2000 und 2014 von etwa 39,4 auf 29,7 Prozent. Literaturquelle: Zugriff am Bildquelle:

20 Aufbau einer globalen Partnerschaft für Entwicklung
Weitere Indikatoren: Internet 2000 nutzten knapp über 6% der Weltbevölkerung das Internet, 2015 schon 43% = 3,2 Milliarden Menschen Mobilfunkteilnehmer hat sich fast verzehnfacht, von 738 Millionen (2000) auf mehr als 7 Milliarden (2015) • Die öffentliche Entwicklungshilfe der entwickelten Länder stieg zwischen 2000 und 2014 real um 66 Prozent auf 135,2 Milliarden Dollar. • 2014 waren 79 Prozent der Importe der entwickelten Länder aus den Entwicklungsländern zollfrei, gegenüber 65 Prozent im Jahr 2000. 2015 können 95 Prozent der Weltbevölkerung ein Mobilfunksignal empfangen. • Die Zahl der Mobilfunkteilnehmer hat sich in den letzten 15 Jahren fast verzehnfacht, von 738 Millionen im Jahr 2000 auf mehr als 7 Milliarden im Jahr 2015. • 2000 nutzten knapp über 6 Prozent der Weltbevölkerung das Internet, 2015 schon 43 Prozent. Damit sind 3,2 Milliarden Menschen mit einem globalen netz von Inhalten und Anwendungen verbunden. Literaturquelle: Zugriff am Bildquelle:

21 Kritik Definitionsunklarheit:
Ziele gelten nur für die sogenannten Entwicklungsländer niedriges Pro-Kopf-Einkommen / mangelhafte Bildungsmöglichkeiten 2. Messproblematik: oft nur Schätzungen anstatt wissenschaftlich-fundierter Messmethoden Die meisten Zielgrößen sind nur qualitativ messbar 3. Durchdringungsproblematik Die „Schere“ zwischen Arm und Reich geht immer weiter auseinander Die Ärmsten von Entwicklungsprogrammen werden oft nicht erreicht Subordinationskonflikt Ziele von den Industriestaaten den Entwicklungsländern vorgeschrieben Literaturquellen: Zu 1: Zugriff am Zu 2: Zugriff am Zu 3: Zugriff am

22 Am 25. September 2015 wurde auf dem UN-Gipfel in New York die "Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung" verabschiedet. eine Einteilung in "Geber" und "Nehmer" oder in "erste", "zweite" und "dritte Welt" wird abgelöst vom Gedanken der gemeinsamen Verantwortung für Menschen und Planeten. Die 17 Entwicklungsziele der Agenda verknüpfen das Prinzip der Nachhaltigkeit mit der ökonomischen, ökologischen und sozialen Entwicklung – zum ersten Mal werden Armutsbekämpfung und Nachhaltigkeit in einer Agenda zusammengeführt. Die Zielvorgaben richten sich an alle Staaten der Weltgemeinschaft. Sie sind gleichermaßen aufgefordert, sich für die Agenda 2030 einzusetzen und aktiv daran zu arbeiten, dass die Situation der Menschen und der Umwelt sich bis 2030 in vielen wichtigen Bereichen verbessert. Die aktuelle Flüchtlingskrise führt uns eindrücklich vor Augen wie wichtig es ist, den Menschen überall ein Leben in Würde zu ermöglichen. Die neue Agenda wird ab 2016 die Millenniumsentwicklungsziele, die sich die Weltgemeinschaft Anfang des Jahrtausends gesetzt hat, ablösen. Die Agenda 2030 ist eines der ambitioniertesten Vorhaben unserer Zeit und allen Beteiligten muss bewusst sein: Ihre Verwirklichung kann nur gelingen, wenn alle an einem Strang ziehen. Staaten, Zivilgesellschaft, Wirtschaft, Wissenschaft und Bürger müssen zusammen daran arbeiten, nachhaltige Entwicklung für alle sicherzustellen. Literaturquelle: Zugriff am Bildquelle:

23 AGENDA 2030 Der Katalog führt die Millenniumsziele fort, nimmt aber dieses Mal sowohl Entwicklungs- und Schwellenländer als auch Industriestaaten in die Pflicht – also alle. Die Ziele bis zum Jahr 2000 wurden zwar teilweise erreicht, in vielen Teilen der Erde jedoch komplett verfehlt. 1. Keine Armut Die aktuelle Lage: allerdings leben immer noch 836 Millionen Menschen in extremer Armut. Einer von fünf Menschen in den Entwicklungsländern muss mit weniger als 1,12 Euro am Tag auskommen. Eins von sieben Kindern ist stark untergewichtig. Bsp.: Bis 2030 soll sichergestellt werden, dass allen Männern und Frauen, darunter besonders den Armen und Bedürftigen, die gleichen ökonomischen Ressourcen zur Verfügung stehen. 2. Keine Hungersnot Die aktuelle Lage: weltweit ist einer von neun Menschen der insgesamt 7,95 Milliarden umfassenden Bevölkerung unterernährt. Der asiatische Kontinent ist am stärksten betroffen. Knapp die Hälfte (45 Prozent) aller Kinder unter fünf Jahren stirbt jährlich aufgrund von Mangelernährung – das sind 3,1 Millionen. Bsp.: Bis ins Jahr 2030 soll kein Mensch auf der Erde mehr an Hunger leiden. 3. Gute Gesundheitsversorgung Die aktuelle Lage: Es gibt Fortschritte bei der Trinkwasserversorgung, der Reduzierung von Malaria, Tuberkulose, Polio und bei der Eindämmung von HIV/Aids. Seit 1990 sterben Kinder weniger pro Tag, aber jährlich sterben immer noch mehr als sechs Millionen Kinder vor dem fünften Lebensjahr. Bsp.: Bis 2030 sicherstellen, dass weltweit Zugriff auf Verhütungsmethoden, Aufklärung und Gesundheitsvorsorge besteht. 4. Hochwertige Bildung Die aktuelle Lage: Zwar haben sich weltweit die Bildungschancen für Jungen und Mädchen verbessert, aber in vielen Ländern herrscht immer noch Nachholbedarf. Bsp.: Bis 2030 sollen geschlechtsbedingte Unterschiede in der Bildung beseitigt werden, damit alle gleiche Bildungschancen bekommen – inklusive Menschen mit Behinderungen, Ureinwohner und Kinder in Krisengebieten. 5. Gleichberechtigung der Geschlechter Die aktuelle Lage: Gleichberechtigung ist nicht nur ein fundamentales Menschenrecht, sondern auch eine notwendige Grundlage für ein friedliches, fruchtbares und nachhaltiges Zusammenleben. Immerhin sind global in 46 Ländern nun mehr als 30 Prozent der Sitze in nationalen Regierungen von Frauen besetzt . Bsp.: Jede Art von Gewalt gegen Frauen und Mädchen in der Öffentlichkeit und im privaten Bereich soll abgeschafft werden, darunter sexuelle Belästigung und Ausbeutung. 6. Sauberes Wasser und Sanitäre Einrichtungen Die aktuelle Lage: Bis 2050 wird einer von vier Menschen in einem Land leben, welches von chronischer Wasserverschmutzung oder Wassermangel betroffen sein wird. Sechs Milliarden Menschen haben seit 1990 Zugang zu Trinkwasser bekommen, aber 663 Millionen Menschen fehlt er noch immer. Über 1,8 Milliarden Menschen weltweit haben lediglich Zugriff auf Wasser, das mit Fäkalien belastet ist. Bsp.: Bis 2030 soll ein universeller und gerechter Zugang zu sauberem Wasser und Trinkwasser für alle Menschen ermöglicht werden. 7. Erneuerbare Energie Die aktuelle Lage: Einer von fünf Menschen weltweit hat keinen Zugang zu Elektrizität. Drei Milliarden Menschen nutzen Holz, Kohle oder Tierkadaver zum Heizen und Kochen. Bsp: Bis 2030 soll der Anteil der erneuerbaren Energien im weltweiten Energiemix deutlich erhöht werden. 8. Gute Arbeitsplätze und wirtschaftliches Wachstum Die aktuelle Lage: Weltweit waren im Jahr 2007 rund 170 Millionen Menschen arbeitslos; 2012 waren es 202 Millionen – darunter 75 Millionen junge Menschen. Fast 2,2 Milliarden Menschen müssen mit knapp zwei Euro am Tag auskommen. 470 Millionen Jobs müssen bis 2030 geschaffen werden. Bsp: Bis 2030 soll eine vollständige Beschäftigung mit anständiger Arbeit und fairer Bezahlung für Frauen und Männer sichergestellt sein, inklusive für Jugendliche und Menschen mit Behinderungen. 9. Innovation und Infrastruktur Die aktuelle Lage: Über 2,6 Milliarden Menschen in den Entwicklungsländern haben keinen Zugang zu Elektrizität und Sanitäranlagen. 800 Millionen Menschen, besonders in der Sahara und in Südasien, haben keine gesicherte Trinkwasserversorgung. Anderthalb Millionen Menschen haben keinen Zugriff auf funktionierende Telefonleitungen. Bsp: Es muss eine maßgebliche Verbesserung des Zugangs zu Informations- und Kommunikationstechnologien ermöglicht werden sowie ein weltweiter und erschwinglicher Zugang zum Internet in den am wenigsten entwickelten Ländern bis 2020. 10. Reduzierte Ungleichheit Die aktuelle Lage: Die Einkommensunterschiede in den Entwicklungsländern haben sich seit 1990 um elf Prozent verringert. Ein maßgeblicher Teil der Haushalte dort – 75 Prozent – lebt aber immer noch in Gesellschaften, wo das Einkommen ungerecht verteilt ist. Bsp: Bis 2030 soll das Grundeinkommen für die untersten 40 Prozent der Bevölkerung auf den nationalen Durchschnitt angehoben werden. 11. Nachhaltige Städte und Gemeinden Die aktuelle Lage: Die Hälfte der Weltbevölkerung – 3,5 Milliarden Menschen – lebt in Städten. Bis 2030 werden 60 Prozent mehr in Städten und Vororten leben, davon entfallen 95 Prozent auf die Entwicklungsländer. 828 Millionen Menschen leben heute in Slums – mit drastischem Anstieg wird gerechnet. Bsp: Bis 2030 soll es für alle Menschen Zugang zu angemessenen Wohnungen oder verbesserten Elendsvierteln geben sowie Zugang zu Grün- und Parkanlagen für alle, insbesondere für Kinder und Frauen. 12. Verantwortungsvoller Konsum Die aktuelle Lage bei Wasser, Energie und Ernährung: Jedes Jahr wird ein Drittel der weltweit hergestellten Lebensmittel weggeworfen oder vergammelt auf dem Transport oder beim Konsumenten zu Hause. Wenn die Menschen weltweit ihre Glühbirnen auf Energiesparlampen umstellen würden, könnten Energiekosten von über 107 Milliarden Euro eingespart werden. Sobald die Bevölkerung auf 9,6 Milliarden Menschen wächst, müssten weltweit drei Bäume pro Person gepflanzt werden, um die benötigten Ressourcen zu garantieren. Bsp.: Bis 2030 soll sich die Wegwerfmentalität durch Prävention, Recycling, Reduzierung und Erneuerung maßgeblich verändert haben. 13. Maßnahmen zum Klimaschutz Die aktuelle Lage: Von 1880 bis 2012 hat sich die globale Temperatur um 0,85 Grad Celsius erhöht. Von 1901 bis 2010 ist der Meeresspiegel durchschnittlich um 19 Zentimeter gestiegen. Das Eis in der Arktis ist seit 1979 um 1,07 Millionen Quadratkilometer zurückgegangen – pro Jahrzehnt. Es wird weltweit 50 Prozent mehr Kohlendioxid ausgestoßen als noch 1990. Bsp.: Klimaziele sollen in nationale Politik und Gesetze als fester und verbindlicher Bestandteil integriert werden. 14. Leben unter dem Wasser: Die aktuelle Lage: Drei Viertel der Erde sind von den Weltmeeren. Über drei Milliarden Menschen verdienen ihren Lebensunterhalt dank der Artenvielfalt der Meere und der Küsten. Bisher wurden Tierarten entdeckt, es wird jedoch vermutet, dass es bis zu eine Million Arten sein könnten. Bsp.: Bis 2020 die Jagd und die Überfischung regulieren, illegale und zerstörerische Fischerei stoppen und wissenschaftliche Pläne ausarbeiten, die den Erhalt der Arten sowie die maximale Nachhaltigkeit garantieren. 15. Leben an Land Die aktuelle Lage : 80 Prozent aller Tiere, Pflanzen und Insekten leben in Wäldern. Über 2,6 Milliarden Menschen sind von Landwirtschaft abhängig, aber nur 52 Prozent der Ländereien können dafür genutzt werden, der Rest mangels Bodenverschmutzungen nicht. Von über 8300 entdeckten Tierarten sind 22 Prozent vom Aussterben bedroht. Bsp.: Bis 2020 den Umweltschutz, die Sanierung und den Erhalt der Ökosysteme sicherstellen sowie insbesondere Wälder, Wüsten, Dschungel und Berge mit internationalen Abkommen schützen. 16. Frieden und Gerechtigkeit Die aktuelle Lage: Justiz- und Polizeibehörden sind die am meisten von Korruption betroffenen Einrichtungen. Durch Steuerhinterziehung und Betrug gehen weltweit rund eine Billiarde Euro verloren – exakt die Summe, von der die Menschen leben könnten, die nun mit rund einem Euro pro Tag auskommen müssen. Bsp.:Eine maßgebliche Reduzierung aller Arten von Gewalt und der damit zusammenhängenden Toten weltweit. Ein Ende von Missbrauch, Ausbeutung, sexuellem Missbrauch, Gewalt gegen und an Kindern. Bis 2030 ein Ende der Korruption und Bestechung weltweit. 17. Partnerschaft um Ziele zu erreichen Die aktuelle Lage : Die globale Entwicklungshilfe lag 2014 bei 120,7 Milliarden Euro – ein Rekordbudget bisher. 79 Prozent der Exporte aus Entwicklungsländern werden zollfrei in anderen Entwicklungsländern eingeführt. Bsp.: Mehr Austausch zwischen den Ländern über Wissenschaft, Technologien und Neuerungen durch die bestehenden Mechanismen – besonders via Vereinte Nationen – und durch globale, technische Mechanismen. Respekt unter den Nationen und ein gemeinsames Vorgehen gegen Armut und für nachhaltige Entwicklung. Ermutigung und Förderung öffentlicher, öffentlich-privater und zivilrechtlicher Partnerschaften, die auf der Erfahrung und auf einer strategischen und nachhaltigen Basis aufbauen. Bildquelle: Zugriff am Literaturquellen: Zugriff am Zugriff am

24 Vereinte Nationen Kritik + - Keine Unterscheidung mehr zwischen „erster“ respektive „dritter“ Welt Teilweise unrealistische Zielvorhaben (z.B. Hungersnot) Ziele haben sich der globalen Entwicklung inhaltlich angepasst Kein Lösungsansatz für die Überbevölkerung Viele neue Unterpunkte um die Vielfältigkeit abzubilden Wieder keine rechtsverbindliche Umsetzungspflicht Alle Bereiche des menschlichen Lebens werden abgebildet Keine Konkreten Umsetzungsvorgaben

25 Europarat Europäische Union
Bildquelle: Zugriff am Textquellen: Zugriff am Zugriff am Samuel Zimmermann und Sina Bodamer

26 Gliederung Europarat Europäische Union Samuel Zimmermann Sina Bodamer
Übersicht (Einstieg) Werte Aufgaben & Zielsetzung Organe & Institutionen Wichtige Konventionen Errungenschaften Bildquelle: Zugriff am

27 Europarat (Council of Europe)
47 Mitgliedsstaaten (820 Millionen BürgerInnen) Sitz in Straßburg – Frankreich Gründung 5.Mai 1949 – London Alle 28 EU-Länder sind Mitgliedsstaaten Älteste zwischenstaatliche europäische Organisation Europarat (Council of Europe) – Einführender Überblick: Der Europarat wurde am 5.Mai 1949 von zehn westeuropäischen Staaten in London gegründet = Londoner Zehnmächtepakt:  Gründerstaaten: Belgien, Dänemark, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlanden, Norwegen, Schweden, Vereinigten Königreich. Er ist ein Forum für Debatten über allgemeine europäische Fragen. Seine Satzung sieht eine allgemeine Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten zur Förderung von wirtschaftlichem und sozialem Fortschritt vor. Der Europarat ist somit die älteste zwischenstaatliche Organisation in Europa. Inzwischen zählt der Europarat 47 Mitgliedsstaaten, die 820 Millionen BürgerInnen umfassen. Unter den Mitgliedstaaten sind alle 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU). Seinen Sitz hat der Europarat in Straßburg (Frankreich) Europahymne: Ode an die Freude von Ludwig van Beethoven Literaturquellen: Zugriff am Zugriff am: Bildquelle: Zugriff am Europapalast

28 Werte – das Fundament des Europarates
Europarat = wichtigstes Ergebnisse der Volksbewegungen, um die Gesellschaft zu verbessern und nach dem Zweiten Weltkrieg einen langanhaltenden Frieden zu schaffen. …Besseres Europa… Menschenrechte Demokratie Rechtsstaatlichkeit Werte des Europarats: Die Gründung des Europarats war eines der wichtigsten Ergebnisse der Volksbewegungen, um die Gesellschaft zu verbessern und nach dem Zweiten Weltkrieg einen langanhaltenden Frieden zu schaffen. Wir müssen eine Art Vereinte Nationen von Europa aufbauen.“ (Winston Churchill: Auszug aus einer Rede von Winston Churchill, 19. September 1946, Universität Zürich, veröffentlicht in „The challenges of a Greater Europe”, Council of Europe Publishing, Straßburg, 1996) Die Werte, auf denen sich der Europarat stützt, werden in der Satzung des Europarats klar deutlich. Satzung (Einführung): Die Regierungen […] sind überzeugt, daß die Festigung des Friedens auf der Grundlage der Gerechtigkeit und internationalen Zusammenarbeit für die Erhaltung der menschlichen Gesellschaft und der Zivilisation von lebenswichtiger Bedeutung ist; bestätigen ihre unerschütterliche Verbundenheit mit den geistigen und sittlichen Werten, die das gemeinsame Erbe ihrer Völker und von jeher die Quelle für Freiheit der Einzelperson, politische Freiheit und Herrschaft des Rechts sind, jene Prinzipien, welche die Grundlage jeder wahren Demokratie bilden; glauben, daß für den Schutz und die weitere Verwirklichung dieser Ideale sowie zur Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Fortschritts ein engerer Zusammenschluß aller gleichgesinnten Völker Europas notwendig ist; sind der Meinung, daß es entsprechend diesem Bedürfnis und den ausdrücklichen Wünschen ihrer Völker notwendig ist, unverzüglich eine Organisation zu schaffen, die alle europäischen Staaten enger zusammenschließt, Literaturquellen: Zugriff am Zugriff am Zugriff am Grundlage Werte Satzung Europarat

29 Wie arbeitet der Europarat? ...
Aufgabe & Zielsetzung Kapitel 1 Satzung des Europarats „Der Europarat hat die Aufgabe, einen engeren Zusammenschluss unter seinen Mitgliedern zu verwirklichen, um die Ideale und Grundsätze, die ihr gemeinsames Erbe sind, zu schützen und zu fördern und um ihren wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt zu begünstigen.“ „Dieses Ziel wird mit Hilfe der Organe des Rates erstrebt durch die Prüfung von Fragen gemeinsamen Interesses, durch den Abschluss von Abkommen und durch gemeinsames Handeln auf den Gebieten der Wirtschaft, des sozialen Lebens, der Kultur, der Wissenschaft, der Rechtspflege und der Verwaltung sowie durch Schutz und Weiterentwicklung der Menschenrechte und Grundfreiheiten.“ Wie arbeitet der Europarat? ... Kapitel 1 der Satzung des Europarats: „Der Europarat hat die Aufgabe, einen engeren Zusammenschluß unter seinen Mitgliedern zu verwirklichen, um die Ideale und Grundsätze, die ihr gemeinsames Erbe sind, zu schützen und zu fördern und um ihren wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt zu begünstigen. Dieses Ziel wird mit Hilfe der Organe des Rates erstrebt durch die Prüfung von Fragen gemeinsamen Interesses, durch den Abschluß von Abkommen und durch gemeinsames Handeln auf den Gebieten der Wirtschaft, des sozialen Lebens, der Kultur, der Wissenschaft, der Rechtspflege und der Verwaltung sowie durch Schutz und Weiterentwicklung der Menschenrechte und Grundfreiheiten.“ Literaturquelle: Zugriff am

30 Aufgabe & Zielsetzung Zentrale Ziele des Europarats
Aufgabe und Zielsetzung: Der Europarat ist ein Forum für Debatten über allgemeine europäische Fragen. In seinem Rahmen werden zwischenstaatliche, völkerrechtlich verbindliche Abkommen (Europarats-Konventionen, etwa die Europäische Menschenrechtskonvention) mit dem Ziel abgeschlossen, das gemeinsame Erbe zu bewahren und wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt zu fördern. Der Europarat befasst sich mit allen wichtigen Themen, mit denen sich die europäische Gesellschaft konfrontiert sieht, außer Verteidigung. Dazu gehören Menschenrechte, Medien, rechtliche Zusammenarbeit, soziale und wirtschaftliche Themen, Gesundheit, Bildung, Kultur, interkultureller Dialog, kulturelles Erbe, Sport, Jugend, lokale und regionale Selbstverwaltung und Umwelt. Seit 1993 widmet sich der Europarat verstärkt der Wahrung der demokratischen Sicherheit. Dazu zählt insbesondere: der Einsatz für die Menschenrechte die Sicherung demokratischer Grundsätze sowie rechtsstaatliche Grundprinzipien Literaturquellen: Zugriff am Zugriff am Bildquelle: Zugriff am Zentrale Ziele des Europarats

31 Organe & Institutionen
…so arbeitet der Europarat! Beschließt und verabschiedet Konventionen Generalsekretär Koordination und Unterstützung der Organe und Institutionen Organe Institutionen Ministerkomitee: Außenminister der Mitgliedsstaaten bzw. diplomatische Vertreter Parlamentarische Versammlung: Delegierte aus den Parlamenten der Mitgliedsstaaten Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Richter – Mitgliedstaaten Menschenrechtskommissar Kongress der Gemeinden und Regionen Organe und Institutionen: Ministerkomitee -> Exikutive -> Ausführende Gewalt Parlamentarische Versammlung -> Legislative -> Gesetzgebende Gewalt Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte Judikative -> Rechtssprechende Gewalt Europarat beschließt und verabschiedet Konventionen, die von Mitgliedsstaaten unterschieben und ratifiziert werden. Dies ist Vorraussetzung für die Kontrolle durch Monitoringorgane. Europäisches Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe(CPT) Expertengruppe gegen Menschenhandel(GRETA) Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) Das Ministerkomitee ist das Entscheidungsorgan des Europarates und besteht aus den Außenministern jedes Mitgliedsstaates oder ihren ständigen diplomatischen Vertretern in Straßburg. Das Ministerkomitee legt die Politik des Europarates fest und genehmigt den Haushalt und das Tätigkeitsprogramm der Organisation. Die Parlamentarische Versammlung besteht aus 318 Abgeordneten aus 47 Staaten. Sie wählt den Generalsekretär, den Menschenrechtskommissar und die Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Sie ist ein demokratisches Diskussionsforum und beobachtet Wahlen, ihre Ausschüsse spielen eine wichtige Rolle bei der Prüfung aktueller Fragen. Der Kongress der Gemeinden und Regionen gewährleistet die Förderung der bürgernahen Demokratie. Er setzt sich aus 636 gewählten Repräsentanten zusammen, die mehr als europäische Gebietskörperschaften vertreten. Der Menschenrechtskommissar ist eine unabhängige Einrichtung. Er zeigt Menschenrechtsverletzungen auf und geht dagegen vor. Der Gerichtshof ist das ständige justizielle Organ, das für alle Europäer die in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerten Rechte garantiert. Er steht Staaten und Einzelpersonen unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit offen. Alle 47 Mitgliedsstaaten des Europarates sind Vertragsstaaten der Konvention. Die Konferenz umfasst etwa 400 internationale Nichtregierungsorganisationen (NGO). Sie stellt ein wichtiges Bindeglied zwischen der Politik und der Öffentlichkeit dar und ist die Stimme der Zivilgesellschaft im Europarat. Die Arbeit des Europarates profitiert vom Fachwissen der INGO und ihrer Nähe zu den europäischen Bürgern. Textquellen: Zugriff am Zugriff am

32 Wichtige Konventionen
Europäische Menschenrechtskonvention EMRK (1950): Wahrung der Europäischen (Bürgerlichen) Menschenrechte Sozialcharta (1961): (Gegenstück zu EMRK) In der Sozialcharta sind die sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Grun­drechte aller Bürger Europas niedergelegt. Durch die rev­i­dierte Fas­sung der Europäis­che Sozialcharta im Jahr 1996 fand eine Erweit­erung und Mod­ernisierung statt. Deutsch­land hat die rev­i­dierte Fas­sung zwar unterze­ich­net, bis heute aber nicht rat­i­fiziert. Textquelle: Zugriff am Konventionen Europarat

33 Errungenschaften Abschaffung der Todesstrafe (Protokoll Nr. 13 EMRK Mai 2002) Voraussetzung zum Beitritt Stärkung der Menschenrechte (Das Einhalten von Menschenrechten und demokratischen Praktiken, wird durch unabhängige Kontrollmechanissmen „Monitoring- Organe“ geprüft). Verpflichtung bei Beitritt Nichtdiskriminierung und Bekämpfung von Rassismus (z.B. Projekte für den Schutz von Minderheiten – Roma. „Romact“ Zusammenarbeit mit der Europäischen Union) Literaturquelle: Zugriff am Bildquelle: Zugriff am Artikel 1 EMRK

34 Gründung 5.mai 1949 - London London 5.Mai 1949 – Europarat
Gründungsmitglieder EGKS: Frankreich, Bundesrepublik Deutschland, Italien, Belgien, Luxemburg, Niederlande in Paris. Bildquellen: Zugriff am Zugriff am London 5.Mai 1949 – Europarat Paris18. April Unterzeichnung EGKS

35 Europäische Union Hauptsitz in Brüssel
Gründung 14. April 1951 – zunächst als EGKS (Montanunion) Entwickelte sich schließlich von einer reinen Wirtschafts- zu einer Wertegemeinschaft Heute: 28 Mitgliedsstaaten (500 Millionen BürgerInnen) Europa Parlament Am 18. April 1951 gründeten Deutschland, Belgien, Frankreich, Italien Luxemburg und die Niederlande die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl um sich wirtschaftlich zu vereinen. Durch die Verträge von Rom 1957 wurde die EGKS schließlich zur EWG – der europäischen Wirtschaftsgemeinschaft. Das Konzept ist erfolgreich, sodass sich immer mehr Länder diesem Bündnis anschließen. Bis Anfang treten Dänemark, Irland, das Vereinigte Königreich, Griechenland, Portugal und Spanien der europäischen Wirtschaftsgemeinschaft bei bis sie gemeinsam am 1. November durch den Vertrag von Maastrich die europäische Union gründen und sich nunmehr als Wertegemeinschaft wahrnehmen. In den folgenden Jahren folgen Finnland, Österreich, Schweden dieser Gemeinschaft und auch die letzten Erinnerungen an den kalten Krieg geraten durch den Beitritt von Zypern, der tschechischen Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Malta, Polen, der Slowakei, Slowenien, Rumänien, Bulgarien sowie neuerdings auch Kroatien in Vergessenheit. Hauptsitz der Europäischen Union wurde 1997 Brüssel, aus dem Beschluss heraus, dass keines der größeren Staaten durch den Verwaltungssitz eine Vormachtstellung inne haben sollte. Bildquelle: Zugriff am Textquellen: Zugriff am Zugriff am Europäisches Parlament

36 Europäische Union Weitere Beitritte nach der Gründung der EGKS durch Deutschland, Belgien, Frankreich, Italien Luxemburg und die Niederlande: 1973: Dänemark, Irland, Vereinigtes Königreich 1981: Griechenland 1986: Spanien, Portugal 1995: Österreich, Finnland, Schweden 2004: Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern 2007: Bulgarien, Rumänien 2013: Kroatien Bildquelle: Zugriff am Textquellen: Zugriff am Zugriff am

37 Europäische Union Voraussetzungen für den Beitritt in die EU:
Politisch  Anwärter muss über stabile Institutionen verfügen, die Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und die Sicherung der Menschenrechte gewährleisten Wirtschaftlich  Anwärter muss über funktionierende Marktwirtschaft verfügen/ Wettbewerb der EU standhalten Rechtlich  Anwärter muss die aktuellen Rechtsvorschriften der EU akzeptieren

38 Europäische Union Anschließend folgt ein Beitrittsverfahren in 3 Schritten, zu dem jeweils alle Mitgliedsstaaten zustimmen müssen AKTUELL AUF DEM WEG ZUR MITGLIEDSCHAFT SIND: Albanien Mazedonien Montenegro Serbien Türkei POTENZIELLE ANWÄRTER SIND: Bosnien Herzegowina Kosovo Die drei Schritte des Beitrittsverfahrens: Einem Land wird die Perspektive der Mitgliedschaft eröffnet Das Land erhält offiziell den Status als Kandidatenland Das Kandidatenland tritt formelle Beitrittsverhandlungen ein (Reformen, Angleichungen an EU-Normen) Kandidatenländer erhalten seit 2007 finanzielle Unterstützung im Rahmen der Heranführungshilfe. Theoretisch gibt eine Erweiterung beiden Parteien Vorteile Die EU wird sicherer und wohlhabender, auch durch das Wirtschaftswachstum auf dem Binnenmarkt Das neue Mitglied erhält finanzielle Unterstützung und die Möglichkeit sich in einem großen Binnenmarkt einzuflechten Bildquelle: Zugriff am Textquellen: Zugriff am Zugriff am

39 Werte der europäischen union
 Artikel 1a des Lissaboner Vertrags: "Die Werte, auf die sich die Union gründet, sind die Achtung der MENSCHENWÜRDE, FREIHEIT, DEMOKRATIE, GLEICHHEIT, RECHTSSTAATLICHKEIT UND DIE WAHRUNG DER MENSCHENRECHTE einschließlich der Rechte der Personen, die MINDERHEITEN angehören. Diese Werte sind allen Mitgliedstaaten in einer Gesellschaft gemeinsam, die sich durch Pluralismus, Nichtdiskriminierung, Toleranz, Gerechtigkeit, Solidarität und die Gleichheit von Frauen und Männern auszeichnet."  Link zum ganzen Wortlaut des Vertrags von Lissabon vom 13. Dezember 2007: Ein Videobeitrag zum Thema Grundrechte der EU findet sich hier: Bildquelle: Zugriff am Textquellen: Zugriff am Zugriff am Zugriff am

40 Aufgaben & Zielsetzung
Artikel 2 (1) des Lissaboner Vertrags: „Ziel der Union ist es, den Frieden, ihre Werte und das Wohlergehen ihrer Völker zu fördern.“ Der Frieden war schon den Gründervätern der EGKS besonders wichtig, da sie sich nach dem Schrecken des 2. Weltkrieges auch als Schutz vor einem neuen Krieg zu einer Gemeinschaft zusammenschlossen. Auf diesem Artikel 2 (1) beruhen im Weiteren auch die wesentlichen Aufgaben der EU. Textquellen: Zugriff am Zugriff am

41 Aufgaben & Zielsetzung
Zuständigkeiten der Europäischen Union: Instandhaltung der Zollunion (bspw. Festlegung von einheitlichen Zollsätzen) Regelung des Binnenmarktes Aktualisierung der Handels- und Währungspolitik Sicherung und Förderung der Landwirtschaft, der Fischerei, des Verkehrs, des Umwelt- und Verbraucherschutzes, der Energie und öffentlichen Gesundheit Sicherung der Menschenrechte Die Aufgaben und Zuständigkeiten der EU betreffen durch den Ursprung der Gemeinschaft überwiegend Wirtschaftliche Bereiche. Die Sicherung der Menschenrechte bezieht sich hierbei überwiegen auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union: Textquellen: Zugriff am Zugriff am Zugriff am

42 Das Schaubild zeigt, wie uns die Aufgaben und Zielsetzung der Europäischen Union im Alltag betreffen und beeinflussen. Bildquelle: Zugriff am

43 Institutionen EUROPÄISCHER RAT
Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) EUROPÄISCHES PARLAMENT EUROPÄISCHE KOMMISSION Ausschuss der Regionen (AdR) RAT DER EUROPÄISCHEN UNION Europäische Investitionsbank (EIB) Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) Europäischer Bürgerbeauftragter Europäischer Datenschutzbeauftragter (EDSB) Europäische Zentralbank (EZB) Europäischer Rechnungshof Interinstitutionelle Einrichtungen Europäischer Auswärtiger Dienst (EAD)

44 Institutionen DER EUROPÄISCHER RAT (in dem die EU Staats- und Regierungschefs vertreten sind) gibt allgemeine politische Prioritäten vor IM EUROPÄISCHEN PARLAMENT vertreten die direkt gewählten Abgeordneten die Bürgerinnen und Bürger DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION (deren Mitglieder von den Regierungen der EU-Mitglieder ernannt werden) Vertritt die allgemeinen Interessen der EU IM RAT DER EUROPÄISCHEN UNION verteidigen die Regierungen die Interessen ihres Landes Die wichtigsten Institutionen im Überblick und in ihrem Zusammenhang. Link zu einem Schaubild: Textquelle: Zugriff am

45 Wichtige Verträge Vertrag von Lissabon 2007
Inklusive des Inkrafttretens der Charta der Grundrechte Vertrag von Nizza 2001 Vertrag von Amsterdam 1997 Vertrag über die Europäische Union 1992 Einheitliche Europäische Akte 1986 Die Römischen Verträge 1957 Vertrag über die Gründung der EGKS 1951 Die EU baut auf dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit auf. So beruht jede Tätigkeit der EU auf Verträgen, die von allen Mitgliedern demokratisch angenommen wurden. Wenn ein Bereich/ Umstand nicht innerhalb der Verträge erwähnt wird, kann die Kommission keine Rechtsvorschriften dazu vorschlagen. Vertrag von Lissabon 2007: Reformvertrag der bisherige EU-Verträge überarbeitete Die Charta der Grundrechte wird verbindlicher Teil des Primärrechts der EU Vertrag von Nizza 2001 Beinhaltet Veränderung des Gründungsvertrages, um die Funktionsfähigkeit auch bei nun 25 Mitgliedsstaaten der Union zu sichern Schafft Grundlage für das Handeln der EU Vertrag von Amsterdam 1997 -Macht die EU effizienter und handlungsfähiger machen Das Parlament erhält mehr Möglichkeiten zur Mitentscheidung Der Bereich Beschäftigung und innere Sicherung wird verbessert Vertrag über die Europäische Union 1992 -Die Europäische Union wird gegründet und neue Formen der Zusammenarbeit entwickelt Drei Säulen werden definiert und durch die EU verbunden: Europäische Gemeinschaft, Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, Zusammenarbeit in der Innen- und Justizpolitik Einheitlich Europäische Akte 1986 -enthält Anpassungen der bestehenden Beträge zu Verwirklichung des Binnenmarktes Die Römischen Verträge 1957 Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) soll der freie Waren-, Dienstleistungs- und Personenverkehr gesichert werden -Vertrag zur Gründung der europäischen Wirtschaftsgemeinschaft -Vertrag zur Gründung der europäischen Atomgemeinschaft um den Aufbau und Entwicklung der Atomindustrie in den Mitgliedsstaaten zu fördern -schafft einen gemeinsamen Markt für Kohle und Stahl und ermöglichte die gemeinsame Kontrolle über die Grundstoffe Vertrag über die Gründung der EGKS 1951 Alle Verträge können mit ihrem genauen Wortlaut bei folgendem Link nachgelesen werden Derzeit geltende und aktuelle Verträge: Vertrag von Lissabon (2007) - ABl. C 306 (2007) Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Konsolidierte Fassung 2012) - ABl. C 326 (2012)  Vertrag über die Europäische Union (Konsolidierte Fassung 2012) - ABl. C 326 (2012)  Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (Konsolidierte Fassung 2012) - ABl. C 327 (2012)  Charta der Grundrechte der Europäischen Union (2012) - ABl. C 326 (2012)  Bildquelle: Zugriff am Textquellen: Zugriff am Zugriff am

46 Errungenschaften BINNENMARKT SEIT 1987: der Freiheit der Waren
der Freiheit der Dienstleistungen der Freiheit der Arbeitskräfte und der Freiheit des Kapitals. DER EURO/ DIE WÄHRUNGSUNION SEIT 1999 „3X20 BIS 2020“ SEIT 2007 Durch den Binnenmarkt ist die EU weltweit der größte Handelspartner. Für die Bürgerinnen und Bürger der EU bedeutet das, dass sie kaufen, verkaufen, arbeiten und investieren können wo sie wollen. Er wurde durch die Einheitliche Europäische Akte geschaffen und trat 1987 in Kraft. Der Euro gilt als Währung der Europäischen Union obwohl ihn nur 18 der 28 Mitgliedsstaaten nutzen. Er gilt als Vollendung des Binnenmarktes, erfährt aber trotzdem seit der Währungsunion 1999 von vielen Seiten Kritik. Auch durch die Vorgaben Währungsunion an die Mitgliedsstaaten: Alle Eurostaaten müssen die Grundsätze einhalten, die in Art. 119 Abs. 3 AEUV genannt sind: – stabile Preise, – gesunde öffentliche Finanzen und monetäre Rahmenbedingungen sowie – eine dauerhaft finanzierbare Zahlungsbilanz Mit dem Vorhaben „3x20 bis 2020“ möchte die Europäische Union bis % des Ausstoßes von Treibhausgase und 20% des Energieverbrauches verringern um gleichsam den Anteil der erneuerbaren Energien um 20% des Gesamtverbrauches zu erhöhen. Ein Schaubild über dieses Vorhaben findet sich unter diesem Link : Bildquelle: Zugriff am Textquellen: Zugriff am Zugriff am Zugriff am Zugriff am

47 Gründerstaaten: Belgien, Dänemark, Frankreich, Irland,
Belgien,  Dänemark, Frankreich,  Irland,  Italien,  Luxemburg, Niederlanden,  Norwegen,  Schweden  Vereinigtes Königreich Mitgliedsstaaten Bildquelle: Zugriff am

48 Thesen/Diskussion Die vereinten Nationen und die EU treten für die Werte der Welt ein. TTIP bringt die Menschen näher zusammen. Quelle Video: Zugriff am Die Ziele der Agenda 2030 werden nur entwickelt um die Menschheit zu beruhigen.


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