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Pannen bei der Patentierung

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Präsentation zum Thema: "Pannen bei der Patentierung"—  Präsentation transkript:

1 Pannen bei der Patentierung
Vortrag in Patent- und Lizenzvertragsrecht II von Lukas Eberle und Pedro Schmidt

2 Lizenzvertrag „licere“ = Erlaubnis, Genehmigung
Wirtschaftliche Verwertung eines Patentes Lizenzgeber Lizenznehmer Lizenz Gebühr

3 Ausschliessliche Lizenz: Lizenzgeber
verpflichtet sich, keine weiteren Lizenzen für den Lizenzgegenstand im gleichen Lizenzgebiet und für den gleichen Zeitraum zu vergeben. • Einfache Lizenz: Vergabe weiterer Lizenzen ist möglich Alleinlizenz: Keine Vergabe von Lizenzrechten an Dritte (Charakter der exklusiven Lizenz) →Lizenzgeber kann Lizenzgegenstand mitbenutzen oder mitherstellen.

4 Unterlizenz • Unterlizenz = Weiterlizenzierung an Dritte (d.h. der Lizenznehmer ist selber „Lizenzgeber“ (Unterlizenzgeber). • Achtung: Die Unterlizenz schafft keine vertragliche Beziehung zwischen Lizenz-geber und Unterlizenznehmer.

5 • cross Lizenz: Beide Vertragsparteien sind sowohl Lizenzgeber wie Lizenznehmer
•Gesetzliche Vorgabe: Bei abhängigen Erfindungen (Art. 36 Abs. 1 PatG) • Zwangslizenz

6 Warum Geheimhaltung? Verhandlungen bedingen Informationsaustausch
Vorsicht wenn: Know-how ausgetauscht wird Schutzrechte noch nicht beantragt/erteilt Deshalb: Geheimhaltungsvertrag mit Geheimhaltungspflicht, welcher Sanktionen für Vertragsdauer und darüber hinaus beinhaltet

7 Geheimhaltunsvereinbarung
Folgende Aspekte müssen im Vertrag festgehalten sein: Parteien Zwischen ETHZ, vertreten durch Prof. XY und Firma TechAG vertreten durch Hr. YZ Präambel XY will Patent/Kow-how dem Markt zuführen YZ hat Interesse am IP von XY und will sich durch diesen informieren lassen

8 Verpflichtungen von YZ
YZ ist verpflichtet sämtliche offenbarte Informationen - geheim zu halten - nicht intern zu verbreiten nicht in der eigenen Forschung einzusetzen weder für eigene noch für Zwecke Dritter zu nutzen YZ muss innert …Tagen informierte Mitarbeiter melden muss diesen die Geheimhaltungspflicht auferlegen Weiter müssen die Dauer des Vertrages und eine Frist zur Rückgabe sämtlicher Informationen bei Vertragsabbruch definiert werden

9 Haftung Zahlung, Intervalle, Währung, … Rechtswahl Gerichtstand Beginn und Ende der Laufzeit

10 Quantität, Service, Marketing
→Verkaufszahlen!!! Qualität Kennzeichnung

11 Heinz Süllhöfer -Fliessbandanfertigung von „PUR“-Dämmplatten -längster Patentstreit der Deutschen Geschichte (seit 1967) gegen Bayer AG, Leverkusen -geschätzter Verlust: 500 Millionen Euro

12 vs.

13 -Polyurethan (Zweikomponenten Gemisch: Isocyanat
-Polyurethan (Zweikomponenten Gemisch: Isocyanat und Polyol)  Hartschaum -Wärmeisolation -seit Ende der 50er-Jahre in grossen Mengen Verfügbar -Herstellung in 2 Schritten: Block giessen, in Platten schneiden -Süllhöfer: maschinelle Fliesbandherstellung

14 1963-65:. Entwicklung eines Prototypen
: Entwicklung eines Prototypen Süllhöfer sowie Bayer AG (Heinnecke) : Einreichung des Patents : Lizenzabkommen mit Shell und Henkel -1967: Bayer AG baut die Maschine nach : Klage gegen Süllhöfer. Süllhöfers Maschine entspreche dem Stand der Technik. Bayer hat sie vorbeuntzt. -1967: Süllhöfer verliert Geschäftsbeziehung zu Shell und Henkel.

15 2007: * Meineid * falsche eidesstattliche Versicherungen * falsche Zeugenaussagen * Urkundenfälschungen * Manipulationen an Urkunden und Zeichnungen * bewusst wahrheitswidrige Sachvorträge -2008: Offenlegung der Lizenzabkommen von Bayer Abschätzung der Schadensersatzsumme ...

16 Das Patent - Krankheiten, Konzerne und Patentklau Monique Klinkenberg
Schmetterling Verlag

17 Wir konnten leider nicht auf alle Lizenzen eingehen. Fragen zum Vortrag?


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