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Gründer- und Jungunternehmertag 2007

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Präsentation zum Thema: "Gründer- und Jungunternehmertag 2007"—  Präsentation transkript:

1 Gründer- und Jungunternehmertag 2007
Moderation: Dr. Werner Schmölzer

2 Regionalstellenobmann KoR Ing. Josef Puntinger

3 UNTERNEHMENSKONZEPT DER SCHLÜSSEL ZUM ERFOLG
Manfred Putz Wirtschaftskammer Steiermark / Wirtschaftsservice

4 Unternehmenskonzept – Wozu ???
Planungsinstrument Orientierungshilfe Risikominderung Grundlage  Zielerreichung Steuerungsinstrument Kontrollinstrument

5 Unternehmenskonzept – Wer braucht es ???
Gründer Bank Förderstellen Kapitalgeber (Beteiligungen)

6 Unternehmenskonzept – Inhalte 1
Persönliche Daten Daten zum Unternehmen Angebot Vorteile Marktlücke / Marktnische Markt / Zielgruppe

7 Unternehmenskonzept – Inhalte 2
Nachfrage Mitbewerber Kapitalbedarfsplanung Kostenplanung Rentabilitätsberechnung Zeitliche Meilensteine Chancen / Risken

8 Unternehmenskonzept - Vorteile
Schriftform  genaue Ansätze Leitlinie Kontrolle Position Banken Lieferanten Förderstellen

9 UNTERNEHMENSKONZEPT DER ZUM ERFOLG

10 Rechtsfragen zum Unternehmensstart
Mag. Alexander Sumnitsch Wirtschaftskammer Steiermark / Regionalstelle Leoben

11 Die Themen Die Wahl der Rechtsform Die Gewerbeberechtigung
Der Standort Die Neugründungs-Förderung

12 Einzelunternehmen oder Gesellschaft
Allein oder mit Partner? Wer bringt was ein? Finanzierung durch Beteiligungen? Wie wichtig ist die Haftungsbegrenzung? Auswirkungen auf die Sozialversicherung Steuerliche Behandlung Kosten der Rechtsform Mitsprache- und Kontrollrechte

13 Die Wahl der Rechtsform
Einzelunternehmen Gesellschaften Eingetragene Personengesellschaften Kapitalgesellschaften GesbR, Stille Gesellschaft

14 Die Gewerbeberechtigung 1
Wird eine Tätigkeit selbständig auf eigene Rechnung und Gefahr regelmäßig mehrmals in Wiederholungsabsicht oder über einen längeren Zeitraum in Ertragsabsicht Absicht der Erzielung eines wirtschaftlichen Vorteils ausgeübt, dann ist eine Gewerbeberechtigung erforderlich! Ausnahmen: z.B. Freie Berufe, Landwirtschaft, Unterricht, Kunst etc.

15 Die Gewerbeberechtigung 2
Zuordnung auf Grund der ausgeübten Tätigkeiten Es gibt: Reglementierte Gewerbe Teilgewerbe Freie Gewerbe

16 Die gewerberechtlichen Voraussetzungen 1
Allgemeine persönliche Voraussetzungen Eigenberechtigung Österreichische/EWR-Staatsbürgerschaft bzw. Niederlassungsbewilligung für Drittstaatsangehörige Keine Ausschließungsgründe

17 Die gewerberechtlichen Voraussetzungen 2
Befähigungsnachweis Formell Meister- oder Befähigungsprüfung Schulen, Lehrabschluss, Praxis, Unternehmerprüfung Individuell Ermessen der Behörde

18 Die gewerberechtlichen Voraussetzungen 3
Sachliche Voraussetzungen Betriebsanlagengenehmigung Ausstattungsvorschriften Besondere Zuverlässigkeit

19 Der Standort Ist die Gewerbeausübung am Standort zulässig?
Stimmt die Widmung? Bedarf es einer Baubewilligung (Änderung der Nutzung)? Betriebsanlagengenehmigung Miete oder Pacht?

20 Nebenberuf Unternehmer
Zustimmung des Arbeitgebers Sozialversicherung Mehrfachversicherung UV, KV, PV Ausnahme: Kleinstunternehmerregelung Einkommensteuer Einkünfte werden zusammengerechnet Keine Jungunternehmerförderung für Investitionen

21 Neugründungsförderung
Für Gründer und Betriebsübernehmer keine Bundesverwaltungsabgaben keine Gerichtsgebühren für die Eintragung in Firmenbuch und Grundbuch kein DB, DZ, WF-Beitrag und UV-Beitrag in den ersten 12 Monaten ab Gründung

22 Voraussetzungen der Neugründungsförderung
Echte Neugründung mit Schaffung einer bisher nicht vorhandenen betrieblichen Struktur Betriebsübertragung Erstmalige Selbständigkeit in der Branche Erklärung des Gründers– amtliches Formular Beratung durch die zuständige Berufsvertretung (WK für den gewerblichen Bereich) und Bestätigung Befreiung muss im Vorhinein geltend gemacht werden!

23 Welche behördlichen Schritte sind notwendig? 1
Wirtschaftskammer Gründungs-Check, NeuFöG- Beratung Firmenbuchgericht Antrag auf Eintragung Gewerbebehörde BH, Magistrat, LH Gewerbeanmeldungen/ Ansuchen Betriebsanlagengenehmigung

24 Welche behördlichen Schritte sind notwendig? 2
Finanzamt Betriebseröffnungsanzeige SVA der gewerblichen Wirtschaft Versicherungserklärung Gebietskrankenkasse Anmeldung Arbeitnehmer Gemeinde Baubewilligung, Kommunalabgabe

25 Unser Service für Gründer
Gründungs-Check Rechtliche und betriebswirtschaftliche Beratungen NeuFöG-Beratung Bestätigung für die Gebührenbefreiung Gewerbeanmeldung Erstellen der Formulare, Online-Anmeldung Gründerleitfaden, Checklisten, Infoblätter Vermittlung weiteren Expertenwissens Teamberatung, Gründer-Coaching, Spezialsprechtage

26 Das Gründer-Service-Leistungsangebot gibt es:
in 10 Wirtschaftskammer- Regionalstellen im Gründer- Service Graz WK Erdgeschoss im Internet: wko.at/stmk/gruender

27 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

28 Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft
Herzlich willkommen bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft Ein Plus für UnternehmerInnen - 01 -

29 Ein Plus für UnternehmerInnen
Personenkreis Personenkreise PV KV UV GSVG Mitglieder der Wirtschaftskammern Gesellschafter einer OG Persönlich haftende Gesellschafter einer KG Geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH Neue Selbständige (z.B. selbständig Erwerbstätige, Wirtschaftstreuhänder, Tier- ärzte, Dentisten, Journalisten, Kunstschaffende) Pensionisten ü ü ASVG ü ü ASVG ü ü ASVG ü ü ASVG ü ü ASVG ü FSVG Ärzte Apotheker Patentanwälte ü ASVG ü ü Ein Plus für UnternehmerInnen - 02 -

30 AUSNAHME in der Pensions- und Krankenversicherung !!!
Kleinstunternehmerregelung (§ 4 (1) 7 GSVG) Gilt nur für Gewerbetreibende (ab ) Ärzte (ab ) wenn Umsätze unter € ,-- (ab ) Einkünfte (versicherungspflichtige) unter € 4.093,92 (Wert 2007) Voraussetzung nicht mehr als 12 GSVG-Monate pflichtversichert in den letzten 5 Jahren weiters möglich bei Vollendung des 65. Lebensjahres (ab ) Vollendung des 57. Lebensjahres und in den letzten 5 Jahren unter den Grenzen (ab ) AUSNAHME in der Pensions- und Krankenversicherung !!! Unfallversicherung bleibt aufrecht Ein Plus für UnternehmerInnen - 03 -

31 Ein Plus für UnternehmerInnen
Neue Selbständige (Freiberufler) ab Definition Selbständige Erwerbstätigkeit im Inland (keine WK-Kammermitgliedschaft) „betriebliche“ Tätigkeit keine Pflichtversicherung aufgrund dieser Tätigkeit (z.B. freier Dienst- vertrag) Einkünfte gemäß §§ 22 und/oder 23 EStG Überschreiten der Versicherungsgrenzen Versicherungsgrenzen bei hauptberuflicher Tätigkeit: € 6.453,36 /Jahr bei nebenberuflicher Tätigkeit: € 4.093,92 /Jahr 1998: € 3.340,04 1999: € 3.400,22 2000: € 3.468,24 2001: € 3.554,57 2002: € 3.618,48 2003: € 3.712,56 2004: € 3.794,28 2005: € 3.881,52 2006: € 3.997,92 Ein Plus für UnternehmerInnen - 04 -

32 Beitragsermittlung Beitragsgrundlage x Beitragssatz = BEITRAG
PV: 15,5 % KV: 9,1 % Vorläufige Beitragsgrundlage NACHBEMESSUNG mit endgültigem Einkommensteuerbescheid Endgültige Beitragsgrundlage Ein Plus für UnternehmerInnen - 05 -

33 Ein Plus für UnternehmerInnen
Beitragsermittlung Vorläufige Beitragsgrundlagen & Beiträge zu Beginn der Versicherung BGRL: Pensionsversicherung (PV): € 537,78 / Monat Krankenversicherung (KV): € 537,78 / Monat Beitragssätze: PV: 15,5 % KV: 9,1 % Maximale mtl. Höchst-BGRL: € 4.480,00 (2007) Monatsbeitrag PV: € 83,36 KV: € 48,94 UV: € 7,48 € 139,78 Ein Plus für UnternehmerInnen - 06 -

34 Ein Plus für UnternehmerInnen
Differenzvorschreibung Höchst-BGRL Differenzvorschreibung (ASVG-GSVG) Auf Antrag wird nach dem GSVG nur mehr die Differenz zwischen der ASVG-Beitragsgrundlage und der Höchstbei- tragsgrundlage vorgeschrieben. Diff. ASVG Unterschreiten der Mindestbeitragsgrundlage Wird nach dem ASVG bereits die GSVG-Mindestbeitragsgrundlage überschritten, so wird nach dem GSVG nur mehr von den tat- sächlichen Einkünften vorgeschrieben. Beispiel 1: ASVG: mtl ,--, GSVG: Verlust (Alt-Gewerbe) GSVG-Vorschreibung von 0,-- Beispiel 2: ASVG: mtl ,--, GSVG: 200,-- (Alt-Gewerbe) GSVG-Vorschreibung von 200,-- Beispiel 3: ASVG: mtl. 700,--, GSVG: 200,-- (Alt-Gewerbe) GSVG-Vorschreibung von 314,65 Mindest-BGRL (€ 1.014,65) Diff. ASVG ASVG ASVG Beispiel 1 Beispiel 2 Beispiel 3 Ein Plus für UnternehmerInnen - 07 -

35 Ein Plus für UnternehmerInnen
Fälligkeit & Einhebung Fälligkeit Monatsletzter des 2. Quartalsmonats Jän. Feb. Mär. Apr. Mai Jun. Jul. Aug. Sep. Okt. Nov. Dez. Zahlungsfrist 15+3 Tage nach Fälligkeit (28.2., 31.5., 31.8., ) Verzugszinsen Ab 19. Tag nach Fälligkeit (6,74 % ) Mahnung Mittels Mahnschreiben (€ 1,00) oder Postauftrag (- -) Eintreibung Fahnis-, Gehaltsexekution, Konkursantrag Ein Plus für UnternehmerInnen - 08 -

36 Vielen Dank für die Aufmerksamkeit !
Ein Plus für UnternehmerInnen - 09 -

37 „Gründerland Obersteiermark“
Starthilfe durch das „Gründerland Obersteiermark“ Gründer- und Jungunternehmertage Mittwoch, 24. Mai 2007 WIFI Obersteiermark Niklasdorf

38 Das Projekt Gründerland Obersteiermark
Gefördert wird das Projekt von der Steirischen Wirtschaftsförderungs GmbH in enger Kooperation mit der Wirtschaftskammer Steiermark Finanziert wird das Projekt auch durch regionale PartnerInnen, Städte, Gemeinden und Bankinstitute Getragen und koordiniert wird das Projekt von der ÖSB Consulting GmbH Projektangebote in den sieben obersteirischen Bezirken Mürzzuschlag, Bruck/Mur, Leoben, Knittelfeld, Judenburg, Murau und Liezen Projektlaufzeit bis Dezember 2007

39 Zielgruppen des Projektes
Alle Gründungsinteressierten Personen aus den obersteirischen Bezirken (alle zukünftigen UnternehmensgründerInnen) Alle GründerInnen in den obersteirischen Bezirken, die bereits eine konkrete Vorstellung ihrer Geschäftsidee haben bzw. sich schon in der Gründungsphase befinden (einen konkreten Gründungsfahrplan haben) Alle JungunternehmerInnen in den obersteirischen Bezirken, die innerhalb des Zeitraumes der letzten 5 Jahre gegründet haben Neue Selbstständige

40 Was ist bisher geschehen?
Rund 700 WorkshopteilnehmerInnen bei Gründerland Obersteiermark Workshops folgenden Themen: Businessplan, rechtliche Aspekte des Unternehmertums, Steuerrecht Marketing als Erfolgsfaktor für Unternehmensgründungen Innovationsmanagement EDV & IT Finanzierung und Förderung Firmenfit & Selbstständig – Verkaufstraining Perspektive Selbstständigkeit für Frauen Neues Selbstbewusstsein und effektive Verhandlungstechniken für Gründerinnen

41 Obersteiermark Businesschecks durch die Wirtschaftskammer
Coaching Ca. 90 GründerInnen und JungunternehmerInnen im persönlichen Coaching Obersteiermark Businesschecks durch die Wirtschaftskammer Ca. 100 OBCs in den sieben obersteirischen Bezirken Start Up 7 - Kompakttraining 50 TeilnehmerInnen in vier Kursen

42 Das Gründerland Obersteiermark Coachingteam
Wirtschaftskammer - Manfred Pock Manfred Putz Maga. Julia Buchegger Mürzzuschlag - MMag. Erich Leitenbauer - Mag. Wolfgang Schabereiter Bruck/Mur - Ing. Wolfgang Wiesenhofer Leoben - Ing. Leopold Pilsner Judenburg - Mag. Bernd Cresnar Murau - Hermann Freismuth Liezen - Maga. Eva Wagendorfer - Mag. Gernot Grober Bad Aussee - Brigitte Schierhuber Schladming - Ing. Andreas Allmer

43 Ihre AnsprechpartnerInnen in den Regionen
Mürzzuschlag MMag. Erich Leitenbauer 0664/ Mag. Wolfgang Schabereiter 0664/ wolfgang. Leoben Ing. Leopold Pilsner 3842/ 802 – 1305 Murau Hermann Freismuth 0664/ Judenburg Mag. Bernd Cresnar 0664/ Schladming Ing. Andreas Allmer 0664/ Bruck/Mur Ing. Wolfgang Wiesenhofer 03862/ Liezen Maga. Eva Wagendorfer 03577/ Mag. Gernot Grober 03577/ Gründerinnenzentrum Steiermark Maga. Elisabeth Pirstinger 0316/ Bad Aussee Brigitte Schierhuber 03622/ Allgemeine Projektinformation Mag. Thomas Kolouch 0699/

44 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und viel Erfolg bei Ihrer Selbstständigkeit!
Mag. Thomas Kolouch ÖSB Consulting GmbH 0699/

45 i2b & GO! 2007 …stellt sich vor

46 i2b & GO! 2007 Was ist i2b? i2b steht für ideas to business (Geschäftsideen) i2b ist eine Initiative zur Erstellung von Unternehmenskonzepten i2b ist seit 2003 ein eigenständiger Verein powered by Wirtschaftskammern Österreichs sowie Erste Bank und Sparkassen sponsored by zahlreichen öffentlichen und privaten Partnern und Sponsoren

47 i2b & GO! 2007 Unsere Partner & Sponsoren

48 i2b & GO! 2007 Unsere Leistungen Österreichs größter
Businessplan-Wettbewerb i2b & GO! Vier Kategorien Einreichfrist Prämierung zwei voneinander unabhängige Fachfeedbacks auf alle eingereichten Businesspläne kostenlos; gesamte Abwicklung über netzWERK ExpertInnen aus dem Förder-, Gründer- und Finanzierungs- bereich Partner & Sponsoren Regionalpartner Informationen für Businessplan- SchreiberInnen Handbuch („Keine Angst vor dem Businessplan“), diverse andere Downloads auf sowie Informations-, Coaching- und Workshopveranstaltungen

49 i2b & GO! 2007 Der Wettbewerb ab 5.10.2007 Private Equity Day (PED)
Businessplan- Einreichung Fach-Feedbacks Reihung 1-6 für jede Kategorie 16 Business-pläne (1-4) Endauswahl und -reihung Einreichung über zwei schriftliche ExpertInnen-feedbacks innerhalb von fünf Wochen an EinreicherInnen ist Einreichschluss für Wettbe-werbsteilnahme bestätigt durch eine Fachjury nach Maßgabe der ExpertInnen-feedbacks werden zum Private Equity Day (St. Pölten) am eingeladen Präsentation der 16 besten Businesspläne vor Vertretern von WKO, Erste Bank, Sponsoren, regionalen Partnern, sowie vor Fach- und Finanzierungs-expertInnen Gewichtung: 25% Experten-Feedbacks (1-4) 25% Bestätigung Fachjury (1-4) 50% PED (1-4) Sieger-prämierung und Preis-verleihung am

50 i2b & GO! 2007 Ziele der Fachfeedbacks
Identifizierung von Schwachstellen im Businessplan und Feedback an die Teilnehmer-Teams mit folgenden Schwerpunkten: Ist die Geschäftsidee Erfolg versprechend? Welche Punkte sind noch intensiver zu beachten? Was sind die nächsten Schritte? Motivation zur Umsetzung Identifizierung der besten Businesspläne Österreichs

51 i2b & GO! 2007 Danke für die Aufmerksamkeit! Ihre Ansprechpartner
Matthias Koch Emanuel Bröderbauer Christian Radauer Telefon: 01/ Web: Danke für die Aufmerksamkeit!

52 Interview Christa Moser
AMS Leoben Vordernbergerstraße 10 8700 Leoben T: +43 (3842) F: +43 (3842) E: Öffnungszeiten Montag bis Freitag: bis Uhr Sa-So geschlossen

53 Interview Burkhard Neuper Bezirksvorsitzender Junge Wirtschaft Judenburg

54 P A U S E

55 Der Weg zum Geld Wie GründerInnen am besten finanzieren
Mag. Susanne Jost-Wastian GründerCenter, Steiermärkische Bank und Sparkassen AG Sparkassenplatz 4, 8010 Graz Tel.: Fax: mail: web: ,

56 Warum benötigt die Bank Informationen vom Kunden?
Projektbeurteilung Bonitätsbeurteilung Finanzieller Background Gesamtbild des Kunden credere – Kredit Vertrauensbildung! Entscheidungsfindung

57 Vorbereitung auf ein Bankgespräch
vollständige Unterlagen realistische Einschätzung der Situation Fragenkatalog mitbringen angenehmes Äußeres Pünktlichkeit

58 Vollständige Unterlagen
Businessplan/Geschäftskonzept Finanzplan Kostenvoranschläge Referenzen Schätzungen, Fotos Vermögensaufstellung Ausweis

59 möglicher Finanzierungsbedarf
Betriebsmittelkredit Investitionskredit Haftungen / Garantien Leasing Außenhandelsgeschäft Akkreditive Dokumenteninkasso Garantie

60 Die kurzfristige Finanzierung
Betriebsmittelkredit (für laufenden Geschäfts- und Zahlungsverkehr) Girokonto mit Rahmen jederzeit ausnutzbar keine laufenden Raten Zinsen nur vom ausgenutzten Betrag Laufzeit Jahre

61 Die langfristige Finanzierung I
Investitionskredit (für Anlagegüter) Kreditkonto einmalige Zuzählung, d. h. einmalige Ausnutzung monatliche Ratenzahlung (Zinsen + Kapital) Laufzeit analog zur Abschreibung

62 Die langfristige Finanzierung II
Fremdwährungskredit (Investitionskredit) Kreditkonto einmalige Zuzählung, d. h. einmalige Ausnutzung monatliche Ratenzahlung (Zinsen + Kapital) monatliche Zinsentilgung Laufzeit analog zur Abschreibung hohes Risiko (Kursrisiko + Zinsenrisiko)

63 Die langfristige Finanzierung III
Leasing (für Anlagegüter) im Eigentum der Leasinggesellschaft nicht im Anlagevermögen - keine AFA Leasingrate - Sachaufwand am Ende der Laufzeit - Erwerb zum Restwert

64 Leasing Vorteile Nachteile Schonung des Eigenkapitals Restwert möglich
Höhe der Leasingrate steueroptimierend Nachteile hohe Kosten bei Laufzeitänderung hohe Kosten bei Tilgungsaussetzungen unflexibel

65 Die goldene Finanzierungsregel
Das Anlagevermögen soll durch Eigenkapital und langfristiges Fremdkapital gedeckt sein, und nie durch kurzfristige Kredite!

66 Fristenkonformität der Finanzierung
Kurzfristige Finanzierung Betriebsmittelkredit Personal Miete Betriebskosten Krankenkasse div. Raten Waren Finanzamt Langfristige Finanzierung Investitionskredit Gebäude Maschinen Fahrzeuge Leasing

67 Basel II: EU-Richtlinie seit 2007 in Kraft
Neuregelung der Eigenmittel- bestimmungen von Banken Mindesthöhe der Eigenmittelausstattung hängt mehr von Bonität der Kunden ab

68 Auswirkungen von Basel II auf mein Unternehmen
Bonitätseinstufung durch Rating => Unternehmen mit guter Bonität – Kredit wird günstiger => Betrieb mit schlechter Bonität – Kredit wird teurer (Bank muß höhere Eigenmittel halten)

69 Was sind die Ratingkriterien ?
Hard Facts = Finanzrating (Bilanzanalyse, Kennzahlen, Cashflow) Soft Facts = Qualitatives Rating (Management, Branche, geregelte Nachfolge, Strategie, Controlling etc.)

70 Was kann ich tun für ein gutes Rating ?
aktiv Informationen an Bank Kommunikation der Strategie, Marktlage und Positionierung des Unternehmens Jahresabschlüsse rechtzeitig vorlegen Zahlungsverhalten + Kontobedienung geregelte Betriebsnachfolge

71 Viel Erfolg bei Ihrer Unternehmensgründung!
Mag. Susanne Jost-Wastian GründerCenter, Steiermärkische Bank und Sparkassen AG Sparkassenplatz 4, 8010 Graz Tel.: Fax: mail: web: ,

72 Steirische Wirtschaftsförderung
Förderungsmöglichkeiten für den Start Manfred Kink

73 Definitionen Zu den Zielgruppen zählen Arten von FörderungsnehmerInnen
Personen, die beabsichtigen erstmalig eine selbstständige Erwerbsform zu wählen, oder die innerhalb der letzen 3 Jahre zum ersten Mal eine selbstständige Erwerbsform gewählt haben Arten von FörderungsnehmerInnen Gewerbliche GründerInnen Innovative GründerInnen Innovative Neue Selbstständige

74 Gewerbliche GründerIn
Merkmal einer gewerblichen Gründung Gründet mit Gewerbeschein im Bereich der gewerblichen Wirtschaft (zB gewerbliche Produktionsbetriebe, Handwerksbetriebe, Handelsbetriebe, sonstige Dienstleistungsbetriebe, etc.) erstmals ein Unternehmen

75 Innovative GründerIn Merkmal einer innovativen Gründung Beispiele
Die Merkmale sind die gleichen wie bei einer gewerblichen Gründung, aber die Dienstleistungen oder Produkte müssen eine wesentliche Verbesserung oder Neuerung gegenüber den Mitanbietern in der jeweiligen Region schaffen. Beispiele Technologieorientierte Produktionsbetriebe Unternehmensbezogene Dienstleistungsbetriebe

76 Nicht förderbare Branchen
Im Rahmen der SFG sind u.a. folgende Projekte nicht förderbar Tourismus und Freizeitwirtschaft Landwirtschaft Ärzte, Rechtsanwälte und Steuerberater Unternehmen mit inhaltlichen Beschränkungen (Apotheken, Trafiken, etc.)

77 Innovative Neue Selbstständige
Definition „Neue Selbstständige“ Menschen, die zum erstenmal selbstständig erwerbstätig werden und die für ihre Berufsausübung Einkünfte aus selbstständiger Arbeit und/oder Gewerbebetrieb beziehen und deren betriebliche Tätigkeit nicht bereits einer Pflichtversicherung aufgrund eines Bundesgesetzes unterliegt. Es darf neben dieser Tätigkeit eine unselbstständige/selbstständige Beschäftigung bestehen. Merkmale von innovativen Neuen Selbstständigen Die Dienstleistungen oder Produkte müssen eine wesentliche Verbesserung oder Neuerung gegenüber den Mitanbietern in der jeweiligen Region schaffen (gleiche Merkmale wie bei einer innovativen Gründung).

78 Innovative Neue Selbstständige
Förderbare Berufsgruppen Beratende Berufe zB technische Consulter, Personalentwickler Technische Berufe zB EDV-Dienstleister, Techn. Zeichner, Planer, Konstrukteur Kaufmännische Berufe zB Buchhalter, Schreibbürobetreiber, Dokumentator, Übersetzer Medienberufe zB Journalist, Lektor, Eigenverleger Wissenschaft/Forschung zB Wissenschaftler, Forscher

79 Zuschüsse möglich für:
Förderungen Zuschüsse möglich für: Qualifizierungskosten (z.B. Schulungen) Beratungskosten (Kosten für einen externen Berater) Investitionskosten (z.B. Maschinen und Anlagen, Büro- und Geschäftsausstattung)

80 Gewerbliche GründerInnen
Förderungen für Gewerbliche GründerInnen max. 50 % bei Qualifizierungskosten (max. € 2.222,--) Beratungskosten: Angebote der Wirtschaftskammer max. 15 % bei Investitionskosten (max. € ,--) (im Rahmen der AWS)

81 Gewerblich innovative GründerInnen
Förderungen für Gewerblich innovative GründerInnen max. 50 % bei Qualifizierungskosten (max. € 2.222,--) max. 50 % bei Beratungskosten (max. € 5.555,--) max. 35 % bei Investitionskosten (max. € ,--)

82 Innovative Neue Selbstständige
Förderungen für Innovative Neue Selbstständige max. 50 % bei Qualifizierungskosten (max. € 2.222,--) max. 50 % bei Beratungskosten (max. € 5.555,--) max. 35 % bei Investitionskosten (max. € ,--)

83 Innovative Gründer Ansuchen bei der SFG ANSUCHEN BESCHLUSS IN SFG
VERTRAGSERRICHTUNG PROJEKTDURCHFÜHRUNG ABRECHNUNG Zeit 6 Wochen 2 Wochen 6 Wochen

84 Gründungspaket für Grazer GründerInnen
Die Zielgruppe ist von der Größe her auf maximal 10 MitarbeiterInnen beschränkt. Die Höhe der Förderung beträgt 50% der Nettomietkosten im 1. Jahr, 40% im 2. Jahr und 20% im 3. Jahr nach der Antragsstellung. Maximale Mietunterstützung von € 3.000,-- im ersten Jahr, €2.400,-- im 2. Jahr und € 1.200,-- im 3. Jahr. Die Mietkostenförderung richtet sich an Unternehmen der Branchen: Human und Biotechnologie Ökotechnik und Energie Automobilindustrie und Mobilitätstechnologie wissens- und technologieorientierte GründerInnen im Bereich Kreativwirtschaft

85 Sparen mit Gründungsbonus
Auf Basis der Richtlinien der aws Förderart 14 % Bonus auf angespartes und eingebrachtes Kapital bei betrieblicher Verwendung Finanzierungsvolumen bis zu max. € ,-- Eigenkapitaleinlage Einreichung vor Projektbeginn über eine Bank oder direkt bei der aws Voraussetzung Anmeldung mind. 1 Jahr vor Unternehmensgründung

86 Worauf Sie besonders achten sollten
Ansuchen vor Projektbeginn Vertragsannahme Behaltefrist (Investitionen) Aufrechterhaltung der Gründungseigenschaften Leasingfinanzierungen

87 Manfred Kink Selbstständig werden und Unternehmerischer Spirit

88 Herzlich Willkommen !

89 Die Wirtschaftstreuhänder
Berufsgruppen selbst. Buchhalter – Steuerberater – Wirtschaftsprüfer Tätigkeiten Neugründung – Übernahme – Rechtsformwahl – Steuerplanung Rechnungswesen – Erfolgs- und Finanzplanung Personalverrechnung - Steuerberatung Vertretung bei Behörden (Finanzamt, Gemeinden, GebietsKK) Betriebs- und Beitragsprüfungen kostenlose Erstberatung !!!

90 Die Wirtschaftstreuhänder
Anmeldung Finanzamt Einkommensteuer Körperschaftsteuer Umsatzsteuer

91 Anmeldung Finanzamt Verf 24, Fragebogen – Steuernummer
Wirtschaftsraum Bruck – Leoben - Mürzzuschlag Identitätsüberprüfung, Umsatz, Gewinn Vorauszahlungen – vierteljährliche Vorschreibung Termin für Herabsetzungsanträge UID-Nummer Rechnungslegung – innergemeinschaftliche Lieferungen bzw. Erwerbe Neugründungs-Förderungsgesetz: Gebühren, Verkehrs-steuern, Lohnabgaben

92 Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer
Gesamtbetrag der sieben Einkunftsarten - Sonderausgaben - außergewöhnliche Belastungen = Einkommen

93 Einkunftsarten betriebliche Einkunftsarten „Gewinneinkünfte“
Einkünfte aus Land-u.Forstw. betriebliche Einkunftsarten „Gewinneinkünfte“ Einkünfte aus selbst. Arbeit Einkünfte aus Gewerbebetrieb Einkünfte aus nichtselbst. Arbeit außerbetriebliche Einkunftsarten „Überschusseinkünfte“ Einkünfte aus Vermietung Einkünfte aus Kapitalvermögen Sonstige Einkünfte

94 Gewinnermittlung Rechnungslegungsvorschriften
Rechtsform Umsatzgrenze Art des Rechnungswesens Einzelunternehmen Personengesellsch. (OG, KG) bis € Umsatz Pauschalierung Einnahmen-Ausgabenrechn. Rechnungslegung freiwillig bis € Umsatz Über € Umsatz Rechnungslegungspflicht !! (Ausnahme: freie Berufe, LF, außerbetr. Einkünfte) Kapitalgesellsch. Keine Umsatzgrenze !!!

95 Pauschalierungsformen
Gesetzliche Basispauschalierung Pauschalierung nach Verordnung Pauschalierung für die Land- und Forstwirtschaft Pauschalierung für den Lebensmitteleinzel- und Gemischtwarenhandel Pauschalierung für das Gaststätten- und Beherbergungsbetriebe Pauschalierung für Drogisten Pauschalierung für Handelsvertreter Pauschalierung für Künstler und Schriftsteller Pauschalierung für Sportler Werbungskostenpauschalierung

96 Betrugsbekämpfungsgesetz 2006
Verschärfung der Vorschriften über die Aufzeichnung von Bareinnahmen und Barausgaben !!! unabhängig von der Gewinnermittlungsart ! Barbewegungs-Verordnung: vereinfachte Losungsermittlung ist weiterhin möglich für kleinere Betriebe (= Umsätze <= € ,--/Jahr) oder für Umsätze „mit der kalten Hand“ bei Nichtbeachtung droht „Schätzungsbefugnis“!!!

97 Betriebsausgaben - 1 Aufwendungen und Ausgaben, die durch den Betrieb veranlasst sind nicht unter die Lebensführungskosten fallen Belegnachweis Ausgaben vor Betriebseröffnung

98 Betriebsausgaben - 2 Absetzung für Abnutzung Arbeitsmittel
Ausbildungskosten Ausstellungen, Messen Beiträge und Gebühren Beratungskosten Betriebsausg.pauschale Betriebsunterbrechnungsvers. Bürobedarf Betriebskosten Computer Fachliteratur Finanzierungskosten Fortbildungskosten Geringwertige Wirtschaftsgüter (€ 400) Instandhaltungen Internet KFZ-Aufwendungen Lizenzgebühren Miet- und Pachtzahlungen, Betriebsk. Personalaufwand Provisionen Pflichtversicherungen Porto

99 Betriebsausgaben - 3 Prozesskosten Reisekosten (Diäten, Fahrtkosten)
Rückzahlung von Betriebseinnahmen Schadenersatz Sponsorzahlungen Säumnis- und Verspätungszuschläge Sachversicherungen Sozialversicherungsbeiträge Telefon Werbung

100 Betriebsausgaben - 4 “problematische” Betriebsausgaben
Reisekosten (Diäten, Fahrtkosten) Kfz-Kosten Investition - Instandhaltung Privatanteile Werbung – Repräsentation Rechtsverhältnisse mit Familienangehörigen Sozialversicherungsbeiträge

101 Kraftfahrzeug betriebliche Nutzung liegt unter 50%
Ansatz von Kilometergeld PKW und Kombi € 0,38 je km ab Ansatz tatsächlicher Kosten betriebliche Nutzung liegt über 50% Anschaffungskosten in Form der Absetzung für Abnutzung “Luxustangente” € bei PKW alle Betriebskosten

102 Steuerbegünstigungen
Freibetrag für investierte Gewinne (ab 2007!!) Steuerbegünstigung f. nicht entnommene Gewinne Bildungsfreibetrag und Bildungsprämie Lehrlingsfreibetrag und Lehrlingsprämie Forschungsfreibetrag und Forschungs-prämie

103 Freibetrag für investierte Gewinne - 1
KMU-Förderungsgesetz 2006, BBG 2007 Begünstigung für die Anschaffung oder Herstellung von abnutzbaren körperlichen Anlagegütern oder Wertpapieren steuerliche Auswirkung: die Anschaffungskosten von körperlichen Anlagegütern wirken doppelt gewinnmindernd: Freibetrag ist gewinnmindernd – AK im Wege der Abschreibung Grenzen: bis zu 10% des Gewinnes – max. € ,-- Wer: natürliche Personen und Gesellschafter von Mitunter- nehmerschaften – nur „Einnahmen-Ausgabenrechner“

104 Freibetrag für investierte Gewinne - 2
körperliche Anlagegüter: Nutzungsdauer mindestens 4 Jahre Wertpapiere: „Abfertigungs- bzw. Pensions-Wertpapiere“ Ersatzinvestitionen möglich Ausschluss: Gebäude, PKW, Kombi, GWG, gebrauchte WG Auswirkung bei 50%-Steuerprogression: Investitionen finanzieren sich selbst Wertpapierkauf bringt eine Rendite nach KEST von ca. 23% p.a. massive Investitionsbegünstigung – Stärkung des Betriebsvermögens für die optimale Inanspruchnahme ist eine genaue Planung des Jahreserfolges notwendig !!!

105 Steuerbegünstigung für nicht entnommene Gewinne
Ziel: direkte Förderung der Eigenkapitalbindung in Unternehmen Begünstigung für: - bilanzierende Gewerbetreibende, Freiberufler und Land- und Forstwirte, die ihr Unternehmen in der Rechtsform eines Einzel-unternehmens oder einer Personengesellschaft führen Form der Begünstigung: halber Durchschnittsteuersatz für Eigenkapitalzuwachs Gewinn abzüglich Entnahmen - Obergrenze des begünstigten Betrages : € pro Jahr jährliches Wahlrecht – bei Absinken des EK => Nachversteuerung!!

106 Verlustausgleich und Verlustabzug
- positive Einkünfte können im selben Jahr mit negativen Einkünften grundsätzlich ausgeglichen werden. Verlustabzug - sofern ein Verlustausgleich im selben Jahr nicht möglich ist, können negative Einkünfte aus betrieblichen Einkunftsarten in das nächste Jahr vorgetragen werden. - für Abgabepflichtige, die im Rahmen einer betrieblichen Einkunftsart ihren Erfolg mittels einer Einnahmen- Ausgaben- Rechnung ermitteln, gilt dies nur für die Verluste aus den drei vorangegangenen Jahren - “alte” Anlaufverluste (bis 2006) bleiben zeitlich unbegrenzt vortragsfähig - Verlustvortragsgrenze: 75% der Einkünfte

107 Neugestaltung des Tarifes ab 2005
Einkommensteuer Neugestaltung des Tarifes ab 2005 Durchschnittsteuertarif mit drei Stufen Einkommen Steuer Satz bis 0% bei 5.750 23% bei 17.085 33,5% > Grenzsteuersatz 50% Allgemeiner Absetzbetrag wurde in den Tarif eingearbeitet

108 Berechnung der Einkommensteuer ab 2005
Einkommen in Euro Formel bis =0 von bis =(EK ) * 38,33% von bis = ((EK )*43,596%) über =((EK )*50%) Bierdeckelsteuer, niedrigere Einkommen werden höher entlastet, dazwischen aber mehrmals geringere Entlastung (Einschleifung des allgem. Absetzbetrages weggefallen) Hohe Einkommen (ab ) monatlich 13,77€, bei z.B Jahreseinkommen nur Ersparnis monatlich 12,05€ !!! => Zu Ergänzungsfolie wechseln !!! Nr.3

109 Einkommensteuer Steuerfreiheit bis brutto € jährlich: 2004 2005
Arbeitnehmer 14.500 15.770 Pensionisten 12.500 13.500 Selbständige 8.888 10.000 = Jahresbruttoeinkommen (14 x bei nichtselbständiger Arbeit)

110 Einkommensteuer der Kapitalgesellschaften
Körperschaftsteuer Einkommensteuer der Kapitalgesellschaften Mindestkörperschaftsteuer € 1.750 Im ersten Jahr € 1.092 immer doppelte Buchführung und Bilanzierung erhöhte Rechtsformkosten, Gründungskosten, Liquidation aufwändig besondere Beachtung der Gestaltung der Geschäfts- führervergütungen (Lohn-Einkommensteuer, Sozialvers.) Gesellschafterdarlehen

111 Körperschaftsteuer – Gesamt-belastung bei Vollausschüttung
bis 2004 ab 2005 Gewinn 100,00 Körperschaftsteuer 34,00 25,00 Gewinn nach KÖSt 66,00 75,00 25% KESt 16,50 18,75 Gesamtbelastung bei Ausschüttung 50,50 43,75

112 Umsatzsteuer Kleinunternehmerregelung (Neu ab 2007!!!)
- Grenze € , 15% Toleranz für Überschreitung 20% - 10% - steuerbefreite Umsätze Vorsteuerabzug strenge Rechnungslegungsvorschriften UID-Nummer des Lieferanten Verpflichtung zur Abgabe einer Umsatzsteuer-voranmeldung bei Umsatz über € Elektronische Übermittlung Vorsteuerpauschalierung

113 Fälligkeiten Abgabenart Fälligkeit Umsatzsteuer
15. des zweitfolgenden Monats Einkommensteuer 15.2.,15.5., 15.8., Körperschaftsteuer Lohnsteuer 15. des Folgemonats Dienstgeberbeitrag, -zuschlag Kommunalsteuer

114 Links im Internet Bundesministerium für Finanzen www.bmf.gv.at
Das Selbständigenbuch – Steuerleitfaden für neugegründete Unternehmen Kammer der Wirtschaftstreuhänder - Amtswege - Sozialversicherung - Wirtschaftskammer

115 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit !!! Wirtschaftstreuhänder
Die Wirtschaftstreuhänder Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit !!! Dkfm. Harro Axel Thurner Wirtschaftstreuhänder 8700 Leoben, Waasenplatz 1 Tel /29900 Weniger Steuern mehr fürs Leben

116 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit


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