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Hartz IV – Was bringen die neuen Gesetze den Frauen?

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Präsentation zum Thema: "Hartz IV – Was bringen die neuen Gesetze den Frauen?"—  Präsentation transkript:

1 Hartz IV – Was bringen die neuen Gesetze den Frauen?
Brigitte Ommeln, M.A. Unabhängige Versicherungsexpertin für die Regionalstelle Frau und Beruf Mittleres Ruhrgebiet

2 Ein Überblick über die Themen:
Wer erhält ALG II in welcher Höhe? Welche Einkommen und Vermögen werden angerechnet? Sonstige Leistungen Worauf müssen Frauen achten? Fürsorgepflicht, Zumutbarkeitsregelung, Beruf und Familie vereinbaren, Regelungen für Migrantinnen Neue Jobregelungen und neue Regelungen bei beruflicher Förderung

3 Wer erhält das neue ALG II ?
erwerbsfähige Personen… - erwerbsfähig ist, wer nicht wg. Krankheit oder Behinderung mindestens 3 Stunden arbeitsmarktüblich täglich arbeiten kann hilfebedürftige Personen… - hilfebedürftig ist, wer seinen täglichen Bedarf ( + den der Angehörigen) nicht selbst in vollem Umfang decken kann …zwischen 15 und 65, die kein ALG I erhalten

4 Die Höhe des ALG II pauschale Regelleistungen - Alleinstehende 345 € mtl. - (Ehe-)Paare € mtl. (je) zuzüglich Sozialgeld für - Kind unter 14 J € mtl. (je) - Kind über 14 J € mtl. (je) eine „Bedarfsgemeinschaft“ ist - Partner (Ehe, eheähnlich, eingetr. LP) - minderjährige unverheiratete Kinder

5 Was kommt noch hinzu? Neben den pauschalen Regelleistungen und dem Sozialgeld werden übernommen: Kosten für Unterkunft und Heizung: - angemessen, ortsüblich, tatsächlich - bei Finanzierungen nur die Zinsen Beiträge für Soziale Sicherung: - Renten-, Kranken-, Pflegekasse - pauschal 125 € + 14,90 € KK/PK - Mindestbeitrag (78 €) RK

6 Mehrbedarfe (also mehr Geld) für:
Alleinerziehende/Schwangere - abhängig von Kinderzahl (1 Kind plus 124 €) ALG II-Zuschlag für - bis zu 2 Jahre nach dem ALG I - 2/3 des Unterschiedbetrages - maximal 160/320/60, wird halbiert nach 1 Jahr Einmalleistungen wie: Erstausstattung Wohnung oder Erstausstattung Kleidung (bei/nach Schwangerschaft), mehrtä-gige Klassenfahrten, bei unabweisbarem Bedarf

7 Einkommensanrechnung:
Partnereinkommen: - Erwerbseinkommen (geringer Freibetrag) weitere Einkünfte wie: - Kindergeld (voll) - Arbeitslosengeld (voll) - Krankengeld (voll) Nebenjobs und andere Einkünfte - auch Kapitalerträge - auch Unterhaltszahlungen

8 Vermögensanrechnung:
Freibeträge für Erspartes: € pro Lebensjahr pro Person - maximal € weitere Freibeträge für Altersvorsorge: € pro Lebensjahr pro Person - maximal € - Verwertungsausschluss vereinbaren! für Erspartes der Kinder gilt: € für Anschaffungen 750 €

9 Was muss „verwertet“ werden?
Sparvermögen oberhalb der Freibeträge Private Lebens- und Rentenversicherungen, wenn Kündigung wirtschaftlich (= kein Verlust von mehr als 10 %) Schmuck und teure Gemälde? Bausparverträge Zweit- und Drittautos Wertpapiere, Aktien, Fonds, Immobilien

10 Nicht angetastet werden:
Riesterverträge Betriebliche Altersversorgung - gar nicht, wenn arbeitgeberfinanziert - ggfs. wenn durch Entgeltumwandlung Vermögen innerhalb der Freibeträge mit vereinbartem Verwertungsausschluss genutzte Antiquitäten das notwendige Zweitauto die selbst genutzte Immobilie, sofern Angemessenheit vorliegt

11 Positive Ausnahmen: Erziehungsgeld bleibt anrechnungsfrei
Arbeitsförderungsgeld aus Beschäftigung eines behinderten Menschen in spez. Werkstätten Leistungen aus der Pflegeversicherung Blindengeld Grundrenten nach dem Bundes-versorgungsgesetz (z.B. Kriegsrente, Unfallrente, etc. )

12 Und die Versicherungen?
Gesetzlich vorgeschriebene werden bei der Einkommensanrechnung (des Partners) in nachgewiesener Höhe berücksichtigt: - Kfz-Haftpflicht - Gebäudebrandvers. Pauschal berücksichtigt werden darüber hinaus mit 30 € mtl. - Privathaftpflicht, Hausrat, Unfall, BU, Sonstige wesentliche Versicherungen ALG II-Empfänger erhalten keinen Zuschuss für Versicherungen

13 ALG II und Hinzuverdienst
Folgende Freibeträge gelten: - bis 400 € brutto 15 %, max € bis 900 € %, max. 150 € bis 1500 € %, max € Beispiel: ALG II plus 600 € Hinzuverdienst: - aus 400 € dürfen behalten werden € - aus 200 € dürfen behalten werden € - zusammen addiert sind das € bei Minijobbs ergibt sich eine deutliche Verschlech-terung, weil nur max. 60 € über bleiben

14 Worauf müssen Frauen achten?
Aktuelle Hochrechnungen befürchten: 2 von 3 Erwerbslosen, die ab dem kein ALG II erhalten, werden Frauen sein verheiratete und eheähnliche Frauen sind die Verlierer, weil die Partner zuviel verdienen Gespartes wird aufgebraucht werden wer kein ALG II erhält, verliert auch den Rechtsanspruch auf Weiterbildung und Qualifizierung, wird zur „Kann-Leistung“

15 Speziell für Frauen: die grundsätzliche Fürsorgepflicht gegenüber Partnern stößt Frauen in eine neue Abhängigkeit vom „Ernährer“ selbst ein Unterhaltsrückgriff gegenüber dem geschiedenen Ehegatten ist möglich Wegfall von ALG II heißt automatisch: - keine Weiterversicherung in der Renten- und Krankenversicherung, Ausnahme: über den Ehepartner in die Familienversicherung jeder Job wird zumutbar, also auch sehr schlecht bezahlte und Minderqualifizierte Jobs auch Minijobs ohne Stundenbegrenzung sind zumutbar

16 Speziell für Frauen/2 Minijobs sind aber häufig ohne SV-Pflicht: - niedrige Rentenpunkte - keine eigene KK-Leistungsansprüche - keine ALG-Beiträge: keine Ansprüche für die Zukunft Wer minijobbt, wird nicht mehr aktiv (berufsbezogen) vermittelt, sofern der Minijob > als 15 Std. wö. Familie und Kinder: - zumutbar ist jede Tätigkeit, die die Versorgung und Erziehung des Kindes nicht gefährdet (3 Lj.) Frauen pflegen Angehörige: - zumutbar ist jede Tätigkeit, die die Pflege nicht gefährdet Zumutbar sind auch 1-€-Jobs, vermutlich aber auf freiwilliger Basis, nur gemeinnützig/caritativ

17 Speziell für Frauen/3 Wiedereinsteigerinnen sind für die Bundesagentur für Arbeit keine besonders geförderte Zielgruppe mehr Umschulungen werden nachrangig, vorrangig kurze 4-wöchige Trainings statt langfristiger Qualifizierung Lohndumping ist durch die Mini- und Midijobbs vorprogrammiert Wer kaum etwas verdient, baut auch kaum eigene Rentenansprüche auf Kinderbetreuung ist vielerorts noch ungeregelt Was ist mit Frauen aus Gewaltsituationen?

18 Migrantinnen Nicht-EU-Migrantinnen werden nachrangig vermittelt
Achtung: Bundesagentur ist nicht vorrangig der Ansprechpartner, weil: neues Zuzugsrecht ab (leichtere Abschiebungen möglich, keine Aufenthaltsgenehmigung wenn keine Arbeit) wer ohne passive (ALG II) Leistungen ist, hat auch kein Recht auf aktive Leistungen wie: Integration durch Sprachkurse, etc. Vermitteln: Ja, qualifizieren: Nein

19 Neue Jobregelungen jede zumutbare Tätigkeit muss angenommen werden, sonst Verlust des ALG II - Sanktionen: Kürzungen 10% bis 30 % - Sanktionen gelten immer für 3 Monate lange Fahrtzeiten müssen in Kauf genommen werden niedrige Bezahlungen müssen in Kauf genommen werden Aber: auch wer ohne ALG II ist, kann sich dennoch beraten und vermitteln und bedingt weiterbilden lassen für Berufsrückkehrerinnen besteht kein Anspruch auf Förderung mehr

20 Ausblick Viele Gruppierungen und Verbände halten Hartz IV für verfassungswidrig (u.a. Gleichstellung von Mann und Frau) und wollen Musterklagen unterstützen es sind bei der Berechnung der Gelder Fehler vorprogrammiert - Bescheide genau prüfen - ggfs. Widerspruch/Einspruch einlegen - am besten persönlich aufs Amt gehen die Frauenförderpolitik steht auf dem Prüfstand


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