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Mag. Maximilian Pulsinger CONFIDA Wolfsberg

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Präsentation zum Thema: "Mag. Maximilian Pulsinger CONFIDA Wolfsberg"—  Präsentation transkript:

1 Wie bereitet sich ein Fußballverein auf die Prüfung der Lohnabgaben vor
Mag. Maximilian Pulsinger CONFIDA Wolfsberg Steuerberatungsgesellschaft m.b.H. Offnerplatzl 1, 9400 Wolfsberg Tel. (04352) 47200

2 Was steht bevor? Prüfung der Vereine durch FA und GKK
Gemeinsame Prüfung sogen. GPLA Prüfung aller Vereine (alle Klassen) angekündigt Schwerpunkt Spieler, auch ausländische Prüfung bis zu fünf(!) Jahre rückwirkend Haftung der Funktionäre Finanzstrafe für Funktionäre Wer ist noch bereit, Vereinsfunktionen zu bekleiden?

3 Verein als Dienstgeber
Funktionäre ehrenamtliche Tätigkeiten begründen kein Dienstverhältnis Laufende pauschale Aufwandsentschädigungen sind nicht schädlich Einkünfte aus Selbständiger Tätigkeit nach Abzug von Betriebsausgaben Dienstverhältnis nur bei fester Arbeitszeit und Vorliegen einer Leistungsverpflichtung

4 Verein als Dienstgeber
Sonstige Vereinsmitglieder bei unangemessen niedrigen Bezügen (unter der Geringfügigkeitsgrenze, 2010 € 366) kein Dienstverhältnis gilt z.B. für Platzwarte, Vorturner etc. erfolgt eine ausschließliche oder im erheblichen Ausmaß eine Arbeitsleistung für den Verein und wird ein nicht nur geringfügiges Entgelt bezahlt liegt ein D I E N S T V E R H Ä L T N I S vor

5 Verein als Dienstgeber
Werkvertrag nur dann, wenn Verpflichtung zur Leistung bestimmter Anzahl von Wettkämpfen Erbringung eines Leistungserfolgs steht im Vordergrund Masseure, Ärzte etc. keine Dienstnehmer, wenn sie die Leistung im Rahmen ihres Betriebes erbringen

6 Verein als Dienstgeber
Unterschied Werkvertrag und Dienstvertrag Dienstvertrag Persönliche Erbringung der Arbeitsleistung (keine Vertretungsmöglichkeit) Bindung an Arbeitszeit und Arbeitsort Weisungsgebundenheit Entgelt auch im Krankheitsfall ev. Vereinbarung einer Konkurrenzklausel

7 Verein als Dienstgeber
Werkvertrag Möglichkeit der Vertretung Weisungsgebundenheit nur sachlich, nicht persönlich mehrere Auftraggeber Unternehmerrisiko

8 Verein als Dienstgeber
Vorsicht bei Werkverträgen Neue Bestimmung im § 62a EStG wird der Werkvertrag nicht als solcher anerkannt gilt der ausbezahlte „Werklohn“ als Nettobezug! D.h. es ist auf den Bruttobezug hoch zu rechen (rund 100%) Ausnahme nur, wenn Werkvertragnehmer beim FA und bei der Sozialversicherung (SVA) gemeldet

9 Verein als Dienstgeber
Weitere Problembereiche Kantinenpersonal Helfer bei Vereinsfesten Kontrolle durch KIAB Hohe Strafen EUR 800,00 einmalige „Einsatzgebühr“ EUR 500,00 je nicht gemeldeten Dienstnehmer

10 Verein als Dienstgeber
„Rechtslage“ bis Regelung nur in den Vereinsrichtlinien (Erlass!) Pauschale Aufwandsentschädigungen möglich Verpflegungskosten pauschal € 26,40 bzw. € 13,20 bei Tätigkeiten unter 4 Stunden Fahrtkosten in Höhe von 75 % des amtlichen Kilometergeldes oder Kosten eines öffentlichen Verkehrsmittels Reisekostenausgleich von € 3 bzw. 1,50 (unter 4 Std.) Pauschale Spesenvergütung von € 75

11 Verein als Dienstgeber
Verein muss genaue Aufzeichnung führen Trainingspläne Spielpläne Sonstige Aktivitäten (Werbeauftritte, Autogrammstunden etc.) Verein als Arbeitgeber trifft Beweispflicht

12 Verein als Dienstgeber
Berechnung maximale Aufwandsentschädigung Annahmen: Training fünf mal pro Woche ein Spiel Zeitdauer jeweils über vier Stunden Fahrtstrecke Wohnung – Training 20 km

13 Verein als Dienstgeber
Verpflegungskosten Training 20 Tage a 29,40 588,00 Verpflegungskosten Spiele 4 Spiele a 29,40 117,60 Kilometergeld 20 km x 2 x 24 Tage x 0,36 x 75% 259,20 pauschale Spesenvergütung 75,00 maximale Pauschalvergütung 1.039,80

14 Verein als Dienstgeber
Abweichende Regelung im Bereich der Sozialversicherung Pauschale Reisekostenregelungen gelten nicht Einheitliches Pauschale von € 537,78 absetzbar Verpflegungskosten nur für Auswärtsspiele Regelung gilt nur für Amateure

15 Verein als Dienstgeber
Vereinbarung monatliche pauschal 2.500,00 LSt SV 4 Auswärtsspiele, 29,4 x 4 117,60 Auswärtsspiele SV, 26,4 x 4 105,60 15 Trainings über 4 Std, 15 x 29,4 441,00 480 km x 0,356 x 75 % 128,16 Summe der Absetzposten 686,76

16 Verein als Dienstgeber
Berechnung Auszahlung LSt SV Bezug 2.500,00 pauschale Absetzposten ,76 ,60 ,78 2.394,40 18,20% 1.377,46 435,78 SV-Beitrag Lohnsteuer ,32 Auszahlung Sozialversicherung 1.865,90

17 Verein als Dienstgeber
Kosten Dienstgeber Bruttobezug 2.500,00 Sozialversicherung Dienstgeber (2500 abzgl. 105,60, davon 21,8 %) 521,98 Dienstgeberbeitrag (2500 abzgl. 686,76, davon 4,5 %) 81,60 Kommunalsteuer (2500 abzgl. 686,76, davon 3 %) 54,40 3.157,97

18 Verein als Dienstgeber
Kosten für Verein bei Auszahlung von € netto Nettobezug Dienstnehmer € 2.500 Kosten Dienstgeber € ! Differenz in Höhe von € im Falle einer Prüfung zur Gänze vom Verein zu tragen! NEU: Haftung des Dienstnehmers (Spielers) bei Mitwirkung für Lohnsteuer (§§ 82 und 83 EStG)

19 Verein als Dienstgeber
Probleme im Rahmen von Prüfungen Zahlungen erfolgen nicht monatlich Zahlungen erfolgen auf 12 Monate verteilt Keine oder nur unzureichende Aufzeichnungen aus den Vorjahren Funktionäre aus Vorjahren sind nicht mehr greifbar Sachbezüge (PKW, Wohnung)

20 Verein als Dienstgeber
Verhalten bei Prüfungen Mitwirkung und Aufklärung Vorlage der Unterlagen Vorbereitung von Listen und Aufstellungen „Prüfer sind auch (nur) Menschen“

21 Verein als Dienstgeber
Rechtslage ab Gesetzliche Regelung im § 3 EStG € 60 (2009: € 30) pro Einsatztag steuerfrei bis zu € 540 pro Monat steuerfrei bis zu € pro Jahr steuerfrei Regelung gilt auch für Sozialversicherung

22 Verein als Dienstgeber
Regelung gilt für: Sportler Schiedsrichter Sportbetreuer (Trainer, Masseur, Zeugwart) bei Tätigkeit für gemeinnützige Vereine, deren Zweck die Ausübung des Körpersports ist. Regelung gilt nicht für: Funktionäre Platzwart Begleitpersonen

23 Verein als Dienstgeber
€ 60 pro Tag steuerfrei als pauschale Fahrt- und Reiseaufwands-entschädigung nur bei Auszahlung durch gemeinnützigen Verein keine Kommunalsteuer und kein Dienstgeberbeitrag keine Führung eines Lohnkontos notwendig keine Übermittlung eines Lohnzettels an FA

24 Verein als Dienstgeber
€ 540 pro Monat steuerfrei bei Überschreiten der Grenze ist nur der übersteigende Betrag zu versteuern Entschädigung muss nicht jedes Monat gezahlt werden, aber keine Anrechnung in Folgemonaten ACHTUNG! Neben den pauschalen Vergütungen dürfen zusätzlich keine tatsächlichen Kosten steuerfrei ersetzt werden Anreise zu Auswärtsspielen mit z.B. Bussen hindert nicht die steuerfreie Auszahlung

25 Verein als Dienstgeber
Sozialversicherung € 60 bzw. € 540 ebenfalls frei Nur für nebenberufliche Tätigkeit (sportliche Tätigkeit bildet nicht Haupteinnahmequelle) Erstmals einheitliche Freibeträge für Steuer und Sozialversicherung

26 Verein als Dienstgeber
Beispiel 1 Franz F. ist Angestellter und spielt Fußball Er hat im Monat Feber 12 Trainings- und 4 Spieltage, also 16 Einsatztage Er erhält pro Tag € 30 pauschale Entschädigung Gesamtbetrag von € 480 bleibt steuer- und sozialversicherungsfrei

27 Verein als Dienstgeber
Beispiel 2 Franz F. ist Angestellter und spielt Fußball Er hat im Monat Feber 5 Trainings- und 1 Spieltag, somit 6 Einsatztage Er erhält € 60 pro Tag pauschale Fahrt- und Reisekostenentschädigung Gesamtbetrag von € 360 im Monat Feber bleibt steuer- und sozialversicherungsfrei

28 Verein als Dienstgeber
Beispiel 3 Franz F. ist Angestellter und spielt Fußball Er erhält für den Monat Feber eine Prämie von € 100 zusätzlich erhält er pauschale Aufwandsentschädigungen von € 420 es fallen 20 Einsatztage an

29 Verein als Dienstgeber
Auszahlungsbetrag 520 Davon Prämie (steuerpflichtig) 100 Rest für 20 Einsatztage Ergibt pro Tag Grenze von € 60 nicht überschritten Steuerpflicht nur für Prämie 100

30 Verein als Dienstgeber
Beispiel 4 Franz F. ist Angestellter und spielt Fußball Er erhält pauschale Aufwandsentschädigung von € 800 Es fallen 20 Einsatztage an

31 Verein als Dienstgeber
Auszahlungsbetrag Bei 20 Einsatztagen pro Tag 40 Maximaler Tagesbetrag zwar unterschritten aber Monatsbetrag überschritten Daher steuerpflichtig 260 Abrechnung als Dienstnehmer

32 Verein als Dienstgeber
Beispiel 5 Josef M. ist selbständiger Masseur Angaben und Beträge wie Beispiel 4 (€ 800) € 260 sind steuerpflichtig (Regelungen gelten auch bei selbständiger Tätigkeit) Masseur hat im Rahmen seines Einkommens den Betrag von € 260 zu versteuern

33 Verein als Dienstgeber
Probleme im Rahmen von Prüfungen Punkteprämien sind immer pflichtig (Achtung auf Formulierung im Vertrag, ev. auf Fixbeträge umstellen) laut Finanzverwaltung bei Profis kein Herausrechnen des Freibetrages von € 540. Meines Erachtens im Gesetz nicht gedeckt Zahlungen nicht regelmäßig Zahlungen 12 x im Jahr Sachbezüge

34 Verein als Dienstgeber
Beschäftigung von Ausländern Pauschaler Einbehalt von 20 % der Bruttoentschädigung Auf Antrag des Ausländers 35 % vom Nettoentgelt (Auszahlung abzüglich nachgewiesene Kosten) Abfuhr bis 15. des Folgemonats an Finanzamt Verein haftet für den Einbehalt und die Abfuhr Sportler muss Sozialversicherung im Ausland nachweisen Kann er dies nicht, gilt er als Dienstnehmer ACHTUNG! Eventuelle illegale Beschäftigung von Ausländer mit entsprechenden Strafen!!

35 Verein als Dienstgeber
Berechnung Kosten eines Dienstnehmers Amateur, Entschädigung € 800 Anmeldung daher als gering- fügig Beschäftigter mit € 260 Kosten für den Verein, 2,93 % LNK € 270

36 Verein als Dienstgeber
Berechnung Kosten Dienstnehmer ACHTUNG: bei mehreren geringfügig Beschäftigten und Überschreiten der eineinhalbfachen Geringfügig- keitsgrenze erhöhen sich die LNK auf 17,8 % z.B. 5 geringf. Besch. a € € 1.250,00 Nebenkosten daher € ,50 Zzgl. 7,5% KommSt u. DB ab Lohnsumme € 1.095,00 Daher zusätzlich noch € 93,75, LNK insges. € ,25

37 Verein als Dienstgeber
Berechnung Kosten eines Dienstnehmers Amateur, Entschädigung € netto Anmeldung daher mit € 460 netto bzw. € 542,45 brutto

38 Verein als Dienstgeber
Anmeldung brutto ,45 Sozialversicherung Verein ,01 Dienstgeberbeitrag ,41 Kommunalsteuer ,27 Kosten Verein insgesamt ,14 zuzüglich Pauschale ,00 Belastung Verein insgesamt 1.249,14

39 Verein als Dienstgeber
Berechnung Kosten Dienstnehmer Spieler ist Profi, Vereinbarung € netto Anmeldung daher mit € netto bzw. € 2.177,05 brutto

40 Verein als Dienstgeber
Anmeldung brutto ,05 Sozialversicherung Verein ,66 Dienstgeberbeitrag ,97 Kommunalsteuer ,31 Kosten Verein insgesamt 2.854,99 Belastung Verein insgesamt 2.854,99

41 Verein als Dienstgeber
Beispiel für Nachzahlung bei Prüfungen für Sozialversicherung und Lohnsteuer Annahme 15 Spieler, Bezug jeweils € netto 8 Spieler sind Profi, der Rest Amateure Bisher erfolgte keine Anmeldung der Spieler

42 Verein als Dienstgeber
Lohnnebenkosten für Profi 371,60 Einzubehaltende Lohnsteuer ,00 Einzubehaltende Sozialvers. 191,47 Nachzahlung pro Spieler u. Monat 563,07 Ergibt bei 8 Profis je Monat ,56

43 Verein als Dienstgeber
Lohnnebenkosten für Amateure 168,92 Einzubehaltende Lohnsteuer ,00 Einzubehaltende Sozialvers ,62 Nachzahlung pro Spieler/Monat 250,55 Ergibt bei 7 Amateure/Monat ,85

44 Verein als Dienstgeber
Gesamtnachzahlung für ein Jahr ,92 Prüfungszeitraum fünf Jahre ,60 Bei zwei Profis a netto ,00 Alle restlichen Spieler unter ,00 D.h. alle Spieler sind geringfügig ( = 360) Nachzahlung p.a. (17,8 % LNK!) ,16 Nachzlg. für 5 Jahre (inkl. Amat.) ,80

45 Verein als Dienstgeber
Vorbereitung auf eine Prüfung Unterlagen beschaffen und vorbereiten Auszahlungsnachweise Spielerverträge Trainingspläne Sonstige Aufzeichnungen über Vereinsaktivitäten Liste der Spieler mit Bezügen und Absetzposten erstellen (s. Anhang) Selbstanzeige vorbereiten Empfehlung: Steuerberater kontaktieren

46 Verein als Dienstgeber
Selbstanzeige Selbstanzeige bewahrt vor Finanzstrafe Voraussetzung Rechtzeitig (vor Beginn der Prüfung) Darlegung der Verfehlung Vollständige Offenlegung Nennung der Täter (Personen und Verein, Verbands-verantwortlichkeit ab dem Jahr 2006) Entrichtung der Abgaben innerhalb von max. 2 Jahren

47 Verein als Dienstgeber
Bei Prüfung zusätzlich zu beachten Hohe Verzinsung der Nachzahlungen für Sozialversicherung Amateure erwartet Steuernachzahlung da sie zwei Dienstverhältnisse hatten Studenten droht der Verlust der Familienbeihilfe (Einkommensgrenze € p.a.) Arbeitslosenbezug wird rückgefordert und ev. sogar Strafverfahren

48 Verein als Dienstgeber
Haftung für Abgabenschulden Grundsätzlich haftet Verein mit seinem Vermögen Haftung gem. § 9 BAO auch für Vertreter (Obmann) bei Schuldhafter Pflichtverletzung Nichteinbringlichkeit der Abgaben beim Verein Haftung auch noch nach dem Ausscheiden Verjährungsfrist 5 Jahre

49 Steuerrecht Grundlagen
Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe Unentbehrliche Hilfsbetriebe Entbehrliche Hilfsbetriebe Begünstigungsschädliche Betriebe

50 Steuerrecht Grundlagen
Unentbehrliche Hilfsbetriebe (§ 45 Abs.2 BAO) Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb muss in seiner Gesamtrichtung auf Erfüllung des gemeinnützigen Zweckes eingestellt sein der genannte Zweck darf nicht anders als durch diesen wirtsch. Geschäftsbetrieb erreichbar sein Der wirtsch. Geschäftsbetrieb darf zu abgabepflichtigen Betrieben derselben Art nicht in größerem Umfang in Wettbewerb treten

51 Steuerrecht Grundlagen
Beispiele für unentbehrliche Hilfsbetriebe Sportbetrieb von Sportvereinen Konzertveranstaltung eines Musikvereins Theaterveranstaltung des Turniervereins Mischbetriebe max. 25 % der Einnahmen aus „schädlichen“ Tätigkeiten

52 Steuerrecht Grundlagen
Sponsoreinnahmen Bei entsprechender Werbewirkung Teil des unentbehrlichen Hilfsbetriebes Kriterien für Werbewirksamkeit Öffentlichkeit Verhältnismäßigkeit Ersichtlichmachung (Dressen, Banden) Einschaltung in Medien

53 Steuerrecht Grundlagen
Entbehrlicher Hilfsbetrieb wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb der nicht unmittelbar dem gemeinnützigen Zweck dient Überschüsse müssen aber dem gemeinnützigen Zweck zukommen Verein unterliegt mit diesem Betrieb grundsätzlich der Abgabepflicht

54 Steuerrecht Grundlagen
Begünstigungsschädlicher Betrieb Gewinnbetriebe Geschäftsbetrieb kommt nur materielle Bedeutung zu Verein verliert insgesamt(!) sämtliche Begünstigungen Auch dann, wenn Führen dieses Betriebes in der Satzung verankert ist

55 Steuerrecht Grundlagen
Ausnahmegenehmigung Grundsätzlich auf Antrag Voraussetzung Erfüllung des gemeinnützigen Zwecks ist ohne diesen Betrieb nicht möglich oder wesentlich gefährdet ist Abgabepflicht im Regelfall nur für den Gewinnbetrieb Automatische Ausnahmegenehmigung wenn die Umsätze aus Gewinnbetrieben unter €

56 Steuerrecht Grundlagen
Beispiele für unentbehrliche Hilfsbetriebe von Sportvereinen Eintritte Sponsorzahlungen Spielerablösen Sportplatzvermietung Unterrichtserteilung Startgelder Kantine w ä h r e n d der Heimspiele

57 Steuerrecht Grundlagen
Beispiele für entbehrliche Hilfsbetriebe von Sportvereinen Kleines Vereinsfest (aber Befreiung bei „Zufallsgewinnen“) Publikationen (Jahrbücher etc.) mit Inserateinnahmen unter 25 % der Umsätze

58 Steuerrecht Grundlagen
Beispiele für begünstigungsschädliche Betriebe von Sportvereinen Große Vereinsfeste Vereinskantine a u ß e r h a l b der Heimspiele Publikationen mit Inseraterlösen über 25 % der Umsätze Unangemessene Sponsorzahlungen Handel mit Waren (Fanartikel)

59 Steuerrecht Grundlagen
Für einen Verein relevante Steuern und Abgaben Körperschaftsteuer Umsatzsteuer Werbeabgabe Grundsteuer Gebühren nach Gebührengesetz Kommunalsteuer Lohnabgaben (DB, DZ)

60 Steuerrecht Körperschaftsteuer
Steuerpflicht nur für entbehrliche Hilfsbetriebe und Gewinnbetriebe Kantinen (außerhalb des Spielbetriebes!) Große Vereinsfeste Warenhandel Verkaufsaktionen

61 Steuerrecht Körperschaftsteuer
Einkommensermittlung nach allgemeinen Regelungen (Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder Bilanzierung) Fixer Steuersatz von 25 % Freibetrag von maximal € 7.300

62 Steuerrecht Umsatzsteuer
Für entbehrliche und unentbehrliche Hilfsbetriebe gilt die so genannte Liebhabereibeurteilung Diese Tätigkeiten unterliegen nicht der Umsatzsteuer Steuerpflicht nur für Gewinnbetriebe Kleinunternehmergrenze von € ist zu beachten

63 Steuerrecht Umsatzsteuer
Die Kleinunternehmergrenze ist eine Nettogrenze z.B. Einnahmen aus Betrieb einer Kantine (nur Getränke) betragen € Umsatzsteuersatz 20 % Nettoeinnahmen daher € Grenze nicht überschritten

64 Steuerrecht Umsatzsteuer
Beispiel 1 zur Umsatzsteuer Einnahmen 20 % brutto 48.000 davon 20 % Umsatzsteuer 8.000 Einkauf dafür 24.000 dafür bezahle Umsatzsteuer -4.000 Zahlung an Finanzamt 4.000

65 Steuerrecht Umsatzsteuer
Beispiel 2 zur Umsatzsteuer Einnahmen 20 % brutto 48.000 davon 20 % Umsatzsteuer 8.000 Einkauf dafür 24.000 dafür bezahle Umsatzsteuer -4.000 bezahlte Umsatzsteuer für Neubau Guthaben

66 Steuerrecht Umsatzsteuer
Gemeinnützige Sportvereine sind für alle Tätigkeiten unecht von der Umsatzsteuer befreit! Dies bedeutet Keine Umsatzsteuerpflicht Kein Vorsteuerabzug

67 Steuerrecht Umsatzsteuer
Möglichkeit des Vorsteuerabzug durch Gründung einer (Betriebs-)GmbH Möglichkeit des Vorsteuerabzugs für Investitionen Vermietung an Verein Durch Auslagerung der steuerschädlichen Aktivitäten (Kantine, Fanartikelverkauf etc.) bleibt der Verein zur Gänze steuerbefreit

68 Steuerrecht Werbeabgabe
Abgabe von 5 % für Werbeleistungen Werbeleistungen sind unter anderem Benützung von Flächen Projektion von Werbebotschaften auf Flächen Flächen sind Banden, Plakatflächen, Gebäude, Bekleidung, Fahnen und dgl. Keine Abgabe für Werbung im Internet (Homepage) Selbstberechnung und Zahlung bis 15. des zweitfolgenden Monats

69 Steuerrecht Werbeabgabe
Bemessungsgrundlage ist das Entgelt Freigrenze von EUR pro Jahr Keine Werbeabgabe für Sponsorpakete! Neben Bandenwerbung Vereinbarung für z.B. Werbedurchsagen Internetauftritt Freikarten Autogrammstunden Ankick bei Fußballspiel

70 Danke für die Aufmerksamkeit!


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