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Mini-Job, Midi-Jobs – Vorsogen für später

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Präsentation zum Thema: "Mini-Job, Midi-Jobs – Vorsogen für später"—  Präsentation transkript:

1 Mini-Job, Midi-Jobs – Vorsogen für später
Eine Vortragsveranstaltung des „Bündnis für Familie Heidelberg“ vom 07. Juli 2009 im Rahmen der Themenwoche „Elternzeit, Familienzeit, Pflegezeit – und dann? © 2009 Th. Tallafuss Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg

2 Was kann und soll ich für die Altersvorsorge tun?
Private Altersvorsorge Einschätzung der persönlichen Finanzsituation Im Alter ausreichend versorgt? Was kann und soll ich für die Altersvorsorge tun?

3 Altersvorsorge ist mehr als Geldanlage
Absicherung biometrischer Risiken (Langlebigkeitrisiko, Invaliditätsrisiko, Hinterbliebenenrisiko) Befriedigung individueller Wünsche und Bedürfnisse über einen längeren Zeitraum

4 Rendite ist wichtig - Altersvorsorge ist mehr?
Private Altersvorsorge Rendite ist wichtig - Altersvorsorge ist mehr? Vergleiche der Rendite von Vermögensbildung und Altersvorsorge sind unzulässig: Unterschiedliche Risikoabsicherungen Risikobeiträge ergeben keine Rendite Was ist zu beachten? unterschiedliche Renditebegriffe/-berechnungen unterschiedliche Systeme keine Aussage für die Zukunft möglich Ein gutes Altersvorsorgeprodukt erfüllt alle Anforderungen an Risikoabsicherung, Sicherheit und Rentabilität in individu-eller Gewichtung.

5 Altersvorsorge ist mehr als Geldanlage
Wünsche / Bedürfnisse Wünsche / Bedürfnisse Rendite Rendite Sicherheit Sicherheit Risiken Risiken

6 Altersvorsorge ist mehr als Geldanlage
Gesetzliche Vorsorge Private Vorsorge Zwar gilt in beiden das Versicherungsprinzip, d.h. Risikoausgleich zwischen den von Risiken bedrohten Personen und den bereits Geschädigten, aber das Ausmaß des individuellen Risikos ist in der RV unbeachtlich, d.h. keine Risiko bezogenen Beiträge, etwa nach Geschlecht, Eintrittsalter, Vorerkrankungen oder Zahl der Familien-angehörigen. Die Beitragssätze und Leistungen für Frauen und Männer, Kranke und Gesunde, Arbeitslose und Erwerbstätige richten sich allein nach deren Einkommen.

7 Einschätzung der persönlichen Finanzsituation
Private Altersvorsorge Einschätzung der persönlichen Finanzsituation „Jede Reise beginnt mit dem ersten Schritt!“ Häufig genannte Gründe für das „Nichtsparen“: Ich bin noch in der Schule. Ich habe noch nicht genug Geld. Ich bin gerade erst mit der Schule fertig. Ich will erst einmal leben und nicht sparen. Ich habe gerade geheiratet. Wir müssen zunächst unsere Wohnung einrichten. Da bleibt nicht mehr viel übrig. Wir haben gerade Nachwuchs bekommen. Jetzt geht es nicht. Wir haben gerade gebaut. Die finanzielle Belastung ist jetzt zu hoch. Unsere Kinder studieren noch. Das ist sehr teuer. Ich bin jetzt Rentner. Jetzt ist es zu spät.

8 Einschätzung der persönlichen Finanzsituation
Private Altersvorsorge Einschätzung der persönlichen Finanzsituation Das richtige Produkt? Gibt es nicht! aber geeignete Produkte Entscheidungshilfen: Rentabilität (Beitrags- / Leistungsverhältnis) Kurz- 2-3 Jahre, mittel Jahre, langfristige Anlage? Sichere Anlage, mit Risikoanteilen, hohe Risikoanteile möglich Kosten und Gebühren (Zillmerung, Verwaltung, Ausgabeauf- schläge etc. beachten)

9 Einschätzung der persönlichen Finanzsituation
Private Altersvorsorge Einschätzung der persönlichen Finanzsituation 1. Absicherung vor Altersvorsorge Tod, Krankheit, Invalidität, Haftung haben Vorrang vor der Altersvor- sorge. Treten diese Risiken ein und sind nicht abgesichert, ist ohnehin kein Geld für Altersvorsorge übrig. 2. Entschuldung vor Altersvorsorge Kosten für Schuldentilgung, Rate plus Kreditzinsen sind regelmäßig höher als Erträge aus Altersvorsorgeaufwendungen und schränken die Liquidität und den Vorsorgespielraum ein. Argumentation der RV: Altersvorsorge ist mehr als Geldanlage. Vergleich Guthabenzinsen zu Dispo-Zinsen 3. Liquiditätsreserve vor Altersvorsorge Altersvorsorge ist langfristiger Konsumverzicht, plötzliche Kosten (z. B. Reparaturen etc.) sollen nicht zu Lasten der Vorsorge gehen und nicht zu Schulden führen. Gleiches gilt für langfristig geplante Ausgaben (z. B. Urlaub oder Auto).

10 Versorgungsanalyse aktuell Liquidität noch vorhanden?
Private Altersvorsorge Einschätzung der persönlichen Finanzsituation Versorgungsanalyse aktuell Was habe ich bereits für das Alter (z.B. Renteninformation, etc)? Zuerst Absicherung Existenz bedrohender Risiken: Krankheit Unfall Volle Erwerbsminderung Tod Überschuldung Haftung Entwicklungen des Bestands (Prognose)? Was brauche ich im Alter? Versorgungslücke? Absicherung vorhanden? Liquidität noch vorhanden?

11 Private Altersvorsorge
Wertzuwachs Ausgangsdaten 25-jähriger Mann 75.- EUR mtl. 100,- EUR 42 Jahre 4,5 % Zins

12 Private Altersvorsorge
Wertzuwachs Ausgangsdaten 45-jähriger Mann 75.- EUR mtl. 100,- EUR 22 Jahre 4,5 % Zins

13 Private Altersvorsorge
Zinseszinseffekt STELLEN SIE SICH DAS AUF IHREM KONTO VOR: Manche Sachen lässt man besser in Ruhe. Zum Beispiel Ihr Geld. Denn dann vermehrt es sich dank Zinseszins schneller und schneller und …

14 Zusätzlich geförderte Altersvorsorge
Fördervoraussetzungen unbeschränkte Einkommensteuerpflicht in Deutschland begünstigter Personenkreis förderbares Produkt betriebliche Altersvorsorge in bestimmten Fällen private Altersvorsorge mit zertifiziertem Vertrag Hinweis: Es ist ausreichend, wenn die persönlichen Fördervoraussetzungen nur in einem Teil des jeweiligen Beitragsjahres (Veranlagungsjahr) vorliegen.

15 Begünstigte Personen Abs.1 Abs.2 Abs.3
Zusätzlich geförderte Altersvorsorge Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht Begünstigte Personen Als begünstigte Person kommt nur in Betracht, wer der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht (§ 1 Abs. 1 bis 3 EStG) unterliegt. Abs.1 Natürliche Personen mit Wohnsitz o. gewöhnlichen Aufenthalt im Inland Abs.2 Deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz o. gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland, die in einem Dienstverhältnis zu einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts stehen und dafür Arbeitslohn aus einer inländischen öffentlichen Kasse beziehen (z.B. Diplomaten) einschl. deren Angehörige, die zum Haushalt gehören, deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder keine Einkünfte beziehen Abs.3 deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz o. gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland (auf Antrag), soweit sie inländische Einkünfte im Sinne von § 49 EStG haben

16 Zusätzlich geförderte Altersvorsorge
Begünstigte Personen Unmittelbar begünstigte Personen Nicht unmittelbar begünstigte Personen Mittelbar zulageberechtigte Personen (“Huckepack-Ehepartner“)

17 Der Staat unterstützt private Altersvorsorge
Einschätzung der persönlichen Finanzsituation Der Staat unterstützt private Altersvorsorge z.B. durch Zulagen und ggf. zusätzlichen Sonderausga- benabzug („Riesterrente“) z.B. durch stufenweise Steuer- freistellung der Beiträge (Basis-/„Rürup“-Rente) Lebenslange Versorgung Lebenslange Versorgung

18 Zusätzlich geförderte Altersvorsorge
Allgemeines Versorgungslücke Versorgungslücke Rente der gesetzlichen Rentenversicherung „Riester“-Rente Rente der gesetzlichen Rentenversicherung Bis 2001 Seit 2002

19 Zusätzlich geförderte Altersvorsorge mit zertifiziertem Vertrag
Förderbare Produkte kapitalgedeckte private Altersvorsorge mit zertifiziertem Vertrag betriebliche Altersvorsorge i. S. d. § 82 Abs. 2 EStG Direktversicherung Pensionskasse Pensionsfonds private Rentenversicherung Fondssparplan Banksparplan sowie Erwerb weiterer Genossenschaftsanteile und (kombinierter Spar-) Darlehensvertrag neu seit

20 Zusätzlich geförderte Altersvorsorge setzt sich zusammen aus
Allgemeines Fördersystem setzt sich zusammen aus Zulagengewährung (Abschnitt XI EStG) Steuervergünstigung durch zusätzlichen Sonderausgabenab-zug (§ 10a EStG)

21 Steuerliches Grundmodell (abstrakt)
Summe aller Einnahmen, die der Einkommen- steuer unterliegen - Werbungskosten steuerliche Freistellung - Sonderausgaben - weitere abziehbare Beiträge Hinweis M.E. sollte die betreffende Darstellung bereits zu Beginn erfolgen. Hier wir erläutert was denn steuerliche Freistellung ist und in den vorhergehenden Folien wir dieser Begriff wie selbstverständlich benutzt !! = zu versteuerndes Einkommen steuerliche Bemessungs- grundlage =

22 Zusätzlich geförderte Altersvorsorge
Altersvorsorgezulage Die Altersvorsorgezulage setzt sich aus einer Grundzulage (§ 84 EStG) und eine Kinderzulage (§ 85 EStG) zusammen. Jeder Zulageberechtigte erhält eine Grundzulage; diese beträgt nach § 84 EStG: seit dem Jahr 2008 jährlich 154 Euro

23 Zusätzlich geförderte Altersvorsorge
Altersvorsorgezulage Neben der Grundzulage erhält der Zulageberechtigte für jedes Kind, für das ihm Kindergeld ausgezahlt wird, nach § 85 EStG eine Kinderzulage: seit dem Jahr 2008 jährlich Euro Für jedes ab 2008 geborene Kind beträgt die Kinderzulage 300 Euro.

24 Zusätzlich geförderte Altersvorsorge
Grundzulage / Kinderzulage

25 STOP Jeder Zulageberechtigte hat Anspruch auf eine Grundzulage
Zusätzlich geförderte Altersvorsorge Grundzulage (§ 84 EStG) Jeder Zulageberechtigte (unmittelbar o. mittelbar) hat Anspruch auf eine Grundzulage STOP Eine Übertragung der Grundzulage auf den Ehepartner ist nicht zulässig

26 Zusätzlich geförderte Altersvorsorge
Altersvorsorgebeitrag max. 2100,- € max. 1575,- € max. 1050,- € max. 525,- €

27 Zusätzlich geförderte Altersvorsorge Mit zwei oder mehr Kindern
Förderungsbeträge auf einen Blick Veranla- gungs- zeitraum Grund- zulage Zulage je Kind Sonder-ausgaben pro Jahr (max.) Bemes- sungs-grundlage Sockelbetrag Ohne Kind Mit einem Kind Mit zwei oder mehr Kindern in Prozent* 2002 und 38 46 525 1 45 30 2004 76 92 1050 2 2005 einheitlich 60 2006 und 114 138 1575 3 Ab 2008 154 185 2100 4 * des maßgebenden Vorjahreseinkommens

28 Zusätzlich geförderte Altersvorsorge
Ermittlung des Mindesteigenbeitrages (MEB) Maßgebliche Einnahmen des Vorjahres (bei Landwirten des vorvergangenen Jahres) ………….…… 4 % der Einnahmen ………………. Vergleich mit Höchstbetrag nach § 10a EStG ……………..... Niedrigerer Betrag ist der Ausgangsbetrag ………..……... abzüglich der Grundzulage(n) - abzüglich der Kinderzulage(n) - Der (errechnete) Mindesteigenbetrag beträgt ……………….. Vergleich mit Sockelbetrag EUR Höherer Betrag ist der zu leistende Mindesteigenbeitrag* ……………….. *Wird weniger als der MEB gezahlt, sind sämtliche Zulagen im entsprechenden Verhältnis zu kürzen

29 Zusätzlich geförderte Altersvorsorge
Ermittlung des Mindesteigenbeitrages (MEB) Zulagenrechner z.B.

30 Tilgungsleistungen Tilgungsleistungen zugunsten eines auf den eigenen
Zusätzlich geförderte Altersvorsorge Förderbare Produkte – selbst genutzte Immobilie Neu seit Tilgungsleistungen Tilgungsleistungen zugunsten eines auf den eigenen Namen lautenden zertifizierten Vertrags Beiträge zugunsten eines zertifizierten Altersvorsorgevertrags, die zur Tilgung eines im Rahmen des Altersvorsorgevertrages abgeschlossenen Darlehens abgetreten wurden … wenn das Darlehen für eine nach dem vorgenommene wohnungswirtschaftliche Verwendung im Sinne von § 92a Abs. 1 Satz 1 EStG eingesetzt wurde.

31 Zusätzlich geförderte Altersvorsorge
Grundzulage (§ 84 EStG) neu seit Erhöhte Grundzulage „Berufseinsteiger-Bonus“ in Höhe von 200 Euro - unmittelbar zulageberechtigt, - zu Beginn des Kalenderjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet und - Beantragung der Zulage Hinweis: Gilt auch für Altverträge

32 Zusätzlich geförderte Altersvorsorge
Förderbare Produkte Anbieter von Altersvorsorgeverträgen Inland EU-Ausland Lebensversicherungs- unternehmen Kreditinstitute Kapitalanlagegesellschaften Bausparkassen Lebensversicherungs- unternehmen Kreditinstitute Verwaltungs- und Investmentgesellschaften neu seit Unternehmen mit Sitz außerhalb EU unter bestimmten Voraussetzungen Genossenschaften ohne Erlaubnis zum Betreiben des Einlagegeschäfts (soweit in Genossenschaftsregister eingetragen bei Erfüllung weiterer Voraussetzungen) neu seit

33 Wohnungswirtschaftliche Verwendung
Zusätzlich geförderte Altersvorsorge Förderbare Produkte – selbst genutzte Immobilie neu seit Wohnungswirtschaftliche Verwendung Anschaffung / Herstellung einer Wohnung Erwerb von Geschäftsanteilen (Pflichtanteilen) an einer eingetragenen Genossenschaft (Selbstnutzung) Begünstigte Wohnung: Wohnung im eigenen Haus eigene Eigentumswohnung Genossenschaftswohnung Lebens- mittel- punkt im Inland zu eigenen Wohnzwecken Haupt- wohnsitz

34 Zusätzlich geförderte Altersvorsorge Geförderte Altersvorsorgebeiträge
Förderbare Produkte Geförderte Altersvorsorgebeiträge Geförderte Altersvorsorgebeiträge sind im Rahmen der im § 10a genannten Grenzen Beiträge und 2. Tilgungsleistungen, die der Zulageberechtigte (§ 79) zugunsten eines auf seinen Namen lautenden Vertrags leistet, der nach § 5 AltZertG zertifiziert ist (Altersvorsorgevertrag). neu seit

35 Zertifizierungsbehörde
Zusätzlich geförderte Altersvorsorge Zertifizierung Zertifizierungsbehörde Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Aufgaben: Zertifizierung von Produkten ggf. Rücknahme oder Widerruf von Zertifizierungen Keine Prüfung, ob Vertrag wirtschaftlich tragfähig ist!

36 Zusätzlich geförderte Altersvorsorge
Zertifizierungsverfahren (Kriterien ab 2005) Anbieter Zertifizie- rungs- nummer Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Prüfung des Altersvorsorgevertrages Ansparphase Auszahlungsphase Mögliches Ruhen/ Übertragung auf andere Altersvor-sorgeverträge Verteilung der Ab-schluss- und Ver-triebskosten auf mindestens 5 Jahre Eigenheim-Entnah-memöglichkeit Nicht vor 60. Lj. oder Beginn einer Leistung aus gesetzl. Alterssicherungssystem Zusage, dass zu Beginn der Auszahlungsphase mind. die eingezahlten Beiträge (+Zulagen) z. Verfügung stehen Lebenslange Rentenzahlung bzw. Auszahlungsplan mit Teilkapitalverrentung (30% Teilkapitalauszahlung erlaubt) Ausschluss von Abtretung / Übertragung an Dritte ggf. Erwerbsminderungs-/ Hinterbliebenenabsicherung bei Neuverträgen ab dem : „Unisex-Tarife“ Zertifizierung

37 Servicezentrum für Altersvorsorge Mannheim
Das neugeschaffene Servicezentrum für Altersvorsorge des Regionalzentrums Mannheim informiert Sie über die Möglichkeiten der privaten, als auch betrieblichen Altersvorsorge. Umfassende Auskünfte und Informationen helfen Ihnen, sich einen Weg durch die Informationsflut zu bahnen und sich für ein Vorsorgeprodukt zu entscheiden. Die Auskünfte sind neutral, kostenlos und anbieterunabhängig. Wir empfehlen Ihnen eine Terminvereinbarung.

38 Regionalzentrum Mannheim
Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Regionalzentrum Mannheim Mozartstr. 3 68161 Mannheim Tel.: (0621) Fax (0621) Sprechzeiten: Dienstag, Mittwoch von 8 bis16 Uhr Montag u. Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 18 Uhr Freitag von 8 bis 12 Uhr Um längere Wartezeiten für Sie vermeiden zu können, bitten wir, unter angegebener Telefonnummer einen Termin zu vereinbaren.


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