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Das Altersvermögensgesetz

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Präsentation zum Thema: "Das Altersvermögensgesetz"—  Präsentation transkript:

1 Das Altersvermögensgesetz
Eine Reform des Rentenrechts, die alle Versicherten betrifft. Single Alleinstehend mit Kind Verheiratet mit einem Kind Verheiratet mit zwei Kindern 1

2 Situation Rentenreform 2000 Expertenwissen VorsorgePlusPlan Start

3 Situation Rentenreform 2000 Expertenwissen VorsorgePlusPlan Start

4 Situation Rentenreform 2000 Expertenwissen VorsorgePlusPlan Start

5 Assistent zum Altersvermögensgesetz
Ende Assistent zum Altersvermögensgesetz Situation Rentenreform 2000 Expertenwissen VorsorgePlusPlan Start

6 Das Fundament beginnt zu bröckeln
Die Bevölkerung überaltert:  Geburtenrate sinkt  Anteil der Älteren steigt Situation Bevölkerungsentwicklung Lebenserwartung GRV Beamtenversorgung Rentenreform 2000 Expertenwissen VorsorgePlusPlan Start

7 Das Fundament beginnt zu bröckeln
Die Lebenserwartung steigt Lebenserwartung von 60-jährigen (in Jahren) Situation Bevölkerungsentwicklung Lebenserwartung GRV Beamtenversorgung Rentenreform 2000 Expertenwissen VorsorgePlusPlan Quelle: Schallöhr März 06 Start

8 Das Fundament beginnt zu bröckeln
Der Beitragssatz steigt Entwicklung des Beitragssatzes und Beitragssatzprognose Situation Bevölkerungsentwicklung Lebenserwartung GRV Beamtenversorgung Rentenreform 2000 Expertenwissen VorsorgePlusPlan Start Quelle: vdr

9 Situation in der Beamtenversorgung
Zahl der Versorgungsempfänger in der Beamten-/ und Soldatenversorgung Situation Bevölkerungsentwicklung Lebenserwartung GRV Beamtenversorgung Rentenreform 2000 Expertenwissen VorsorgePlusPlan Start Quelle: 2. Versorgungsbericht der Bundesregierung

10 Situation in der Beamtenversorgung
Versorgungsausgaben in der Beamten-/ und Soldatenversorgung (in Mrd. DM) Situation 177,4 Bevölkerungsentwicklung Lebenserwartung GRV Beamtenversorgung Rentenreform 2000 42,9 8,7 Expertenwissen VorsorgePlusPlan Start Quelle: 2. Versorgungsbericht der Bundesregierung

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13 Expertenwissen Ausnahme bei Ehegatten: Gehört nur ein Ehegatte zum begünstigten Personenkreis und hat dieser einen eigenen Altersvorsorgevertrag abgeschlossen, erhält der andere Ehegatte auch eine (abgeleitete) Zulagenberechtigung, wenn ein auf seinen Namen lautender Altersvorsorgevertrag abgeschlossen wird. Situation Rentenreform 2000 Expertenwissen Personenkreise Beispiel für das Jahr 2008: Ehemann angestellt Euro Vorjahres-Bruttoeinkommen, Ehefrau Hausfrau ohne Einkommen 4% von abzgl. Zulagen (2x154.-) Eigenbeitrag p.a Schließt der Ehemann einen Altersvorsorgevertrag in Höhe des Eigenbeitrags ab, erhält die Ehefrau die volle Grundzulage in ihren eigenen Vertrag. Wird der Eigenbeitrag nur anteilig geleistet, fließen auch alle Zulagen nur anteilig. Staatliche Förderung Fachbegriffe Geförderte Verträge Steuer Vertragsänderungen Leistungsfälle VorsorgePlusPlan Start

14 VorsorgePlusPlan Tarif VR3
Druckstücke 3063 Kunden-Info AVmG 3169 Gute Gründe VorsorgePlusPlan 3180 Flyer 3060 Antwortpostkarte VR3 3622 Postkarte 154 Euro 3623 Postkarte 185 Euro 3624 Postkarte 300 Euro 3483 Postkarte mit Info AVmG 3068 Antrag VorsorgePlusPlan VR3 3182 Ausfüllhilfe 3467 Allgemeine Vertragsinformation VR3 3377 Die Investmentfonds im Überblick Situation Rentenreform 2000 Expertenwissen VorsorgePlusPlan Start

15 Die Rentenreform 2000 und das Altersvermögensgesetz
Situation Rentenreform 2000 Ziele Personenkreis Staatliche Förderung Prüfen Sie selbst Expertenwissen VorsorgePlusPlan Start

16 Ziele der Reform 2000 Im Überblick
Stabilität des Beitragssatzes Absenkung des Rentenniveaus Situation Rentenreform 2000 Ziele Durch Kombination von gesetzlicher Rente und privater Eigenvorsorge im Rahmen des Alters-vermögensgesetzes soll ein Gesamt-Versorgungs-niveau von 67 % des Nettoeinkommen erreicht werden. Personenkreis Staatliche Förderung Prüfen Sie selbst Expertenwissen VorsorgePlusPlan Start

17 Förderung der privaten Altersvorsorge
Förderung erhalten: alle sozivalversicherungs- pflichtigen Personen Angestellte öff. Dienst Beamte, Richter, Soldaten Auszubildende Wehr- / Zivildienstleistende Empfänger von Arbeitslosengeld I+II Kindererziehende Landwirte Empfänger einer vollen EM-, EU- bzw. DU-Rente Keine Förderung erhalten: Selbständige Freiberufler Rentner geringfügig Beschäftigte (sozialversicherungsfrei) Ausnahme bei Ehegatten: abgeleiteter Anspruch Situation Rentenreform 2000 Ziele Personenkreis Staatliche Förderung Prüfen Sie selbst Wer erhält die Förderung Expertenwissen VorsorgePlusPlan Start

18 werden vom Staat belohnt
Eigenverantwortung und Eigeninitiative werden vom Staat belohnt Situation Rentenreform 2000 Ziele Wer zusätzlich etwas für seine Altersvorsorge tut, wird vom Staat umfassend gefördert. Mit Zulagen und Steuererleichterungen. Hierbei gilt grundsätzlich: Niemand wird zur zusätzlichen Altersvorsorge gezwungen. Wer sich jedoch dazu entschließt, wird gefördert! Personenkreis Staatliche Förderung Zulagen Sonderausgaben Sparleistung Eigenbeitrag Prüfen Sie selbst Welche Zulage gibt es? Expertenwissen Bitte wählen Sie links ein Stichwort. VorsorgePlusPlan Start

19 Sparleistung Situation Gesamtaufwand (Eigenbeitrag plus Zulagen) in % des rentenversicherungspflichtigen Vorjahres-Einkommen. Rentenreform 2000 Ziele Personenkreis Staatliche Förderung Maximal Zulagen Sonderausgaben seit % 2.100 Euro Sparleistung Eigenbeitrag Prüfen Sie selbst Expertenwissen VorsorgePlusPlan Start

20 Jährlicher Sockelbetrag
Situation Um eine staatliche Förderung zu erhalten, muss mindestens der Sockelbetrag selbst aufgebracht werden. Rentenreform 2000 Ziele Personenkreis Staatliche Förderung Sockelbetrag für den Zulagenberechtigten: Zeit- raum Zulagen kein Kind 1 Kind 2 Kinder und mehr Sonderausgaben Sparleistung Seit 2005 Eigenbeitrag 60 Euro 60 Euro 60 Euro Prüfen Sie selbst Expertenwissen VorsorgePlusPlan Start

21 Grundzulage je Vertrag
Jährliche Zulagen Situation Grundzulage je Vertrag Kinderzulage je Kind Rentenreform 2000 seit Euro seit Euro Ziele Personenkreis Staatliche Förderung Neu seit 2008: Zulagen Sonderausgaben Berufseinsteiger, die das 25. Lj. noch nicht vollendet haben, erhalten zusätzlich ab 2008 eine einmalige Zulage von 200 Euro Für Kinder, die ab dem Jahr 2008 geboren sind, beträgt die Kinderzulage 300 Euro. Sparleistung Eigenbeitrag Prüfen Sie selbst Expertenwissen VorsorgePlusPlan Start

22 Eigenbeitrag 4% des Vorjahres-Einkommen*) = Eigenbeitrag - Grundzulage
Seit 2008 gilt: Situation 4% des Vorjahres-Einkommen*) - Grundzulage - Kinderzulage = Eigenbeitrag Rentenreform 2000 Ziele Personenkreis Staatliche Förderung Zulagen Sonderausgaben Sparleistung Eigenbeitrag Die volle Zulage wird gezahlt, wenn für den Vorsorgevertrag ein bestimmter Prozentsatz des rentenversicherungs-pflichtigen Vorjahres-Einkommen*) aufgebracht wird - vermindert um die Zulagen, die dem Förderberechtigten zustehen (Mindesteigenbeitrag). Bei geringeren Eigenbeiträgen wird die staatliche Zulage anteilig gewährt. Dies gilt auch für den Berufseinsteigerbonus Prüfen Sie selbst Expertenwissen VorsorgePlusPlan Start

23 Staatliche Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge
Förderquote in Prozent der Sparleistung ab 2008 82 62 87 32 34 35 30 26 39 41 37 28 42 57 85 92 29 27 31 Verheiratet 2 Kinder Situation Verheiratet 1 Kind Alleinstehend 1 Kind Rentenreform 2000 Single Ziele Personenkreis Staatliche Förderung Prüfen Sie selbst Expertenwissen VorsorgePlusPlan Start

24 Ausnahme bei Ehegatten
Gehört nur ein Ehegatte zum begünstigten Personenkreis und hat dieser einen eigenen Altersvorsorgevertrag abgeschlossen, erhält der andere Ehegatte auch eine (abgeleitete) Zulagenberechtigung, wenn ein auf seinen Namen lautender Altersvorsorgevertrag abgeschlossen wird. Situation Beispiel für das Jahr 2008: Ehemann angestellt Euro Vorjahres-Bruttoeinkommen, Ehefrau Hausfrau ohne Einkommen 4% von abzgl. Zulagen (2x154.-) Eigenbeitrag p.a Schließt der Ehemann einen Altersvorsorgevertrag in Höhe des Eigenbeitrags ab, erhält die Ehefrau die volle Grundzulage in ihren eigenen Vertrag. Wird der Eigenbeitrag nur anteilig geleistet, fließen auch alle Zulagen nur anteilig. Rentenreform 2000 Ziele Personenkreis Staatliche Förderung Prüfen Sie selbst Expertenwissen VorsorgePlusPlan Start

25 Entscheiden Sie sich für die staatliche Förderung?
Was spricht dafür: Deckung der neuen Rentenlücke aus den Reformen Aufbau einer privaten Altersversorgung Staatliche Förderung durch Zulagen evtl. zusätzliche Förderung durch Sonderausgabenabzug 30% Teilkapitalisierung zu Beginn der Auszahlungsphase möglich Kein Zugriff bei Arbeitslosigkeit Recht auf Kündigung oder Beitragsfreistellung Besteuerung der Renten als Einkommen im Alter Finanzierung v. Wohneigentum Was noch wichtig ist: keine Abtretung und Beleihung möglich Rückzahlung der staatlichen Förderung bei Kapitalauszahlung über 30% zu Beginn der Auszahlungsphase Rückzahlung der Förderung bei Wohnsitz (und Besteuerung) im Ausland Situation Rentenreform 2000 Ziele Personenkreis Staatliche Förderung Prüfen Sie selbst Expertenwissen VorsorgePlusPlan Start

26 Bitte wählen Sie links ein Stichwort.
Situation Bitte wählen Sie links ein Stichwort. Rentenreform 2000 Expertenwissen Personenkreise Staatliche Förderung Fachbegriffe Geförderte Verträge Steuer Vertragsänderungen Leistungsfälle VorsorgePlusPlan Start

27 Expertenwissen Förderung erhalten: Keine Förderung erhalten:
Situation Förderung erhalten: alle sozivalversicherungs- pflichtigen Personen Angestellte öff. Dienst Beamte, Richter, Soldaten Auszubildende Wehr- / Zivildienstleistende Empfänger von Arbeitslosengeld I+II Kindererziehende Landwirte Empfänger einer vollen EM-, EU- bzw. DU-Rente Keine Förderung erhalten: Selbständige Freiberufler Rentner geringfügig Beschäftigte (sozialversicherungsfrei) Ausnahme bei Ehegatten: abgeleiteter Anspruch Rentenreform 2000 Expertenwissen Personenkreise Staatliche Förderung Fachbegriffe Geförderte Verträge Steuer Wer erhält die Förderung Vertragsänderungen Leistungsfälle VorsorgePlusPlan Start

28 Wann gibt es die Förderung?
Expertenwissen Wann gibt es die Förderung? Situation Rentenreform 2000 Die Zulage gibt es auf Antrag*) nach Ablauf des Veranlagungszeitraums und wird direkt auf den Altersvorsorgevertrag überwiesen. Zusätzlich können der Eigenbeitrag incl. der Zulagen bei der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden. Das Finanzamt prüft ob die Steuerersparnis höher ist als die gezahlten Zulagen. Die Differenz wird ggf. direkt erstattet. *) Dauerzulagenantrag: Der Anleger bevollmächtigt seinen Anbieter bei Antragstellung zur Beantragung der Zulage. Expertenwissen Personenkreise Staatliche Förderung Fachbegriffe Geförderte Verträge Steuer Vertragsänderungen Leistungsfälle VorsorgePlusPlan Start

29 Expertenwissen Zulagen Sonderausgabenabzug Welche Zulage gibt es?
Situation Rentenreform 2000 Zulagen Expertenwissen Personenkreise Staatliche Förderung Fachbegriffe Geförderte Verträge Sonderausgabenabzug Steuer Welche Zulage gibt es? Vertragsänderungen Leistungsfälle VorsorgePlusPlan Start

30 Grundzulage je Vertrag
Expertenwissen Jährliche Grund- und Kinderzulage Situation Rentenreform 2000 Expertenwissen Grundzulage je Vertrag Kinderzulage je Kind Personenkreise seit Euro seit Euro Staatliche Förderung Fachbegriffe Geförderte Verträge seit 2008: Steuer Vertragsänderungen Berufseinsteigerbonus Kinderzulage für ab 2008 Geborene Leistungsfälle VorsorgePlusPlan Start

31 Sonderausgabenabzug Höchstbeträge nach §10a EStG
Expertenwissen Sonderausgabenabzug Höchstbeträge nach §10a EStG Situation Rentenreform 2000 Expertenwissen Maximal seit Euro Personenkreise Staatliche Förderung Fachbegriffe Geförderte Verträge Steuer Vertragsänderungen Leistungsfälle VorsorgePlusPlan Start

32 Expertenwissen Eigenbeitrag Sparleistung
Der Beitrag, den der Kunde aufwenden muss, um die Zulagen in voller Höhe zu erhalten. Situation Rentenreform 2000 Expertenwissen Personenkreise Staatliche Förderung Fachbegriffe Sparleistung Der Betrag (Summe aus Eigenbeitrag und Zulagen) der in den Altersvorsorgevertrag fließt. Geförderte Verträge Steuer Vertragsänderungen Leistungsfälle VorsorgePlusPlan Start

33 Expertenwissen Sockelbetrag Effektiver Aufwand
Der Beitrag, der immer zu zahlen ist, um überhaupt eine Zulage zu erhalten. Dies betrifft Personen mit einem niedrigen Einkommen bzw. mit mehreren Kindern. Situation Rentenreform 2000 Expertenwissen Personenkreise Staatliche Förderung Fachbegriffe Effektiver Aufwand Die Verrechnung eines möglichen Sonderausgabenabzuges mit dem Eigenbeitrag ermöglicht die Darstellung des tatsächlichen Aufwands pro Kalenderjahr. Geförderte Verträge Steuer Vertragsänderungen Leistungsfälle VorsorgePlusPlan Start

34 Expertenwissen Günstigerprüfung
Bei der Einkommenssteuererklärung prüft das Finanzamt zusätzlich, ob der Sonderausgabenabzug für die gezahlten Beiträge günstiger ist – und zahlt ggf. den Differenzbetrag zu den Zulagen über die Einkommensteuererstattung direkt aus. Situation Rentenreform 2000 Expertenwissen Personenkreise Staatliche Förderung Fachbegriffe Geförderte Verträge Steuer Vertragsänderungen Leistungsfälle VorsorgePlusPlan Start

35 Welche Verträge werden gefördert?
Expertenwissen Welche Verträge werden gefördert? Situation Rentenreform 2000 §10a EStG Gefördert werden Aufwendungen zu - Direktversicherungen - Pensionskassen - Pensionsfonds Achtung: bAV in Verbindung mit dem Altersvermögens- gesetz löst Krankenversicherungspflicht aus! Expertenwissen Personenkreise Staatliche Förderung Fachbegriffe Geförderte Verträge Steuer Vertragsänderungen Leistungsfälle VorsorgePlusPlan Start

36 Welche Verträge werden gefördert?
Expertenwissen Welche Verträge werden gefördert? Situation Rentenreform 2000 Wohn-Riester Gefördert werden Verträge in Verbindung mit dem Eigenheimrentengesetz (EigRentG). Unser Tarif VR3 kann zur Förderung nach dem Eigenheimrentengesetz (Wohn-Riester) verwendet werden. Expertenwissen Personenkreise Staatliche Förderung Fachbegriffe Geförderte Verträge Steuer Vertragsänderungen Eigenheimrentengesetz Leistungsfälle VorsorgePlusPlan Start

37 Welche Verträge werden gefördert?
Expertenwissen Welche Verträge werden gefördert? Situation Rentenreform 2000 Nach AVmG zertifizierte Verträge Die wichtigsten Merkmale: - laufende Beitragszahlung (Eigenbeiträge) - keine Leistungen vor Vollendung des 60. Lebensjahres - eingezahlte Beiträge stehen bei Beginn der Auszahlungs- phase zur Verfügung - lebenslange Leibrente wird gezahlt - Teilauszahlung bis zu 30% zu Beginn der Auszahlungs- phase möglich - Abtretung oder Übertragung ausgeschlossen - ... Expertenwissen Personenkreise Staatliche Förderung Fachbegriffe Geförderte Verträge Steuer Vertragsänderungen Leistungsfälle VorsorgePlusPlan Start

38 Laufende Pflichten des Versicherers
Expertenwissen Laufende Pflichten des Versicherers Situation Rentenreform 2000 Bei zertifizierten Verträgen erhält der Kunde jährlich eine Information über - die Verwendung der eingezahlten Beiträge - das bisher gebildete Kapital - die einbehaltenen Abschluss- und Vertriebskosten - die Kosten für die Verwaltung - die erwirtschafteten Erträge die Berücksichtigung von ethischen, sozialen und ökologischen Belangen bei der Kapitalanlage Expertenwissen Personenkreise Staatliche Förderung Fachbegriffe Geförderte Verträge Steuer Vertragsänderungen Leistungsfälle VorsorgePlusPlan Start

39 Expertenwissen Steuer Während der Ansparphase Während der Rentenphase
Situation Rentenreform 2000 Während der Ansparphase Förderung einer privaten Altersvorsorge durch Zulagen vom Staat evtl. zusätzlich Steuerersparnis durch den Sonderausgabenabzug Während der Rentenphase Die Renten sind im Alter als Einkommen zu versteuern. Das gleiche gilt für die Option einer 30%-igen Teilkapitalisierung. Expertenwissen Personenkreise Staatliche Förderung Fachbegriffe Geförderte Verträge Steuer Vertragsänderungen Leistungsfälle VorsorgePlusPlan Start

40 Gestaltungsmöglichkeiten während
Expertenwissen Gestaltungsmöglichkeiten während der Ansparphase Situation Rentenreform 2000 Ruhen Der Vertrag kann beitragsfrei gestellt werden, es erfolgt keine Auszahlung des Kapitals: keine Rückzahlung der Förderung Übertragung*) Mit einer Frist von 3 Monaten zum Quartal kann der Vertrag schriftlich gekündigt und auf einen anderen Vertrag des gleichen oder auch anderen Anbieters übertragen werden: Kündigung*) Kündigung vor Beginn der Auszahlungsphase ist jederzeit schriftlich möglich. Es erfolgt die Auszahlung des Rückkaufswertes. Rückzahlung der Förderung Expertenwissen Personenkreise Staatliche Förderung Fachbegriffe Geförderte Verträge Steuer Vertragsänderungen Leistungsfälle VorsorgePlusPlan Start *) Hierbei entstehen Kosten (siehe dazu Allgemeine Vertragsinformation)

41 Expertenwissen Erlebensfall
Lebenslange Rentenzahlung mit bis zu 30% Teilauszahlung bei Rentenbeginn Situation Rentenreform 2000 Expertenwissen Beitragszahler Personenkreise Staatliche Förderung Fachbegriffe Geförderte Verträge Auszahlung Rente / Kapital Steuer Vertragsänderungen Lebensver-sicherer Leistungsfälle Erlebensfall Finanzamt Todesfall VorsorgePlusPlan Rückzahlung der Förderung Start

42 Expertenwissen Erlebensfall Kapitalauszahlung vor Rentenbeginn oder
über 30% Teilauszahlung bei Rentenbeginn Situation Rentenreform 2000 Expertenwissen Lebensver-sicherer Beitragszahler Finanzamt Personenkreise Staatliche Förderung Fachbegriffe Geförderte Verträge Kapital-auszahlung Steuer Vertragsänderungen Leistungsfälle Erlebensfall Todesfall Rückzahlung der Förderung VorsorgePlusPlan Start

43 Übertragung auf Vertrag
Expertenwissen Tod des Leistungsempfängers vor Rentenbeginn Situation Rentenreform 2000 Expertenwissen Lebensver-sicherer Finanzamt Beitragszahler Übertragung auf Vertrag Personenkreise Staatliche Förderung Fachbegriffe Geförderte Verträge Ehegatte Steuer Vertragsänderungen Leistungsfälle Erlebensfall Todesfall VorsorgePlusPlan Start

44  Expertenwissen Tod des Leistungsempfängers vor Rentenbeginn
Situation Rentenreform 2000 Expertenwissen Lebensver-sicherer Finanzamt Beitragszahler Kapitalauszahlung Personenkreise Staatliche Förderung Fachbegriffe Geförderte Verträge Ehegatte, Kinder und Dritte Steuer Vertragsänderungen Leistungsfälle Erlebensfall Todesfall VorsorgePlusPlan Rückzahlung der Förderung Start

45  Expertenwissen Tod des Leistungsempfängers nach Rentenbeginn
Situation Rentenreform 2000 Expertenwissen Beitragszahler Personenkreise Staatliche Förderung Fachbegriffe Geförderte Verträge Ehegatte / Kinder*) Rentenzahlung Steuer Vertragsänderungen Lebensver-sicherer Leistungsfälle Erlebensfall Finanzamt Todesfall VorsorgePlusPlan Rückzahlung der Förderung Start *) kindergeldberechtigt

46 Kurzinformation zum Eigenheimrentengesetz
Expertenwissen Kurzinformation zum Eigenheimrentengesetz Situation Rentenreform 2000 Unter bestimmten Voraussetzungen können bis zu 100%, bei Teilentnahmen bis zu 75%, des angesparten geförderten Kapitals aus Riester-Verträgen entnommen und zum Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum verwendet werden (Altersvorsorge-Eigenheimbetrag). Das Objekt muss sich im Inland befinden und als Hauptwohnsitz dienen. Anders als bisher ist eine Rückzahlung in den Vertrag nicht notwendig. Es gibt zwei Verwendungsarten: - Kapitalentnahme in der Ansparphase zur Herstellung/Anschaffung eines Eigenheims Kapitalentnahme zu Beginn der Auszahlungsphase zur Entschuldung/Darlehenstilgung des Eigenheims Expertenwissen Personenkreise Staatliche Förderung Fachbegriffe Geförderte Verträge Steuer Vertragsänderungen Leistungsfälle VorsorgePlusPlan Start

47 Sonderausgabenabzug Höchstbeträge nach §10a EStG
Situation Maximal seit Euro Bei der Einkommenssteuererklärung prüft das Finanzamt zusätzlich, ob der Sonderausgabenabzug für die gezahlten Beiträge günstiger ist – und zahlt ggf. den Differenzbetrag zu den Zulagen über die Einkommenssteuererstattung direkt aus. Rentenreform 2000 Ziele Personenkreis Staatliche Förderung Zulagen Sonderausgaben Sparleistung Eigenbeitrag Prüfen Sie selbst Expertenwissen VorsorgePlusPlan Start

48 Tod des Leistungsempfängers
Expertenwissen Tod des Leistungsempfängers nach Rentenbeginn Situation Rentenreform 2000 Expertenwissen Lebensver-sicherer Finanzamt Beitragszahler Rentenzahlung Dritte Rückzahlung der Förderung Personenkreise Staatliche Förderung Fachbegriffe Geförderte Verträge Steuer Vertragsänderungen Leistungsfälle Erlebensfall Todesfall VorsorgePlusPlan Start

49 Leistungsfälle Bitte wählen Sie links ein Stichwort.
Situation Ob die erhaltene Förderung wieder zurück gezahlt werden muss, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Der Gesetzgeber unterscheidet: Leistungszeitpunkt (vor oder nach Rentenbeginn) Anspruchnehmer (Beitragszahler oder Hinterbliebene) Leistungsart (Rente oder Kapital) Rentenreform 2000 Expertenwissen Personenkreise Staatliche Förderung Fachbegriffe Geförderte Verträge Steuer Vertragsänderungen Leistungsfälle Erlebensfall Bitte wählen Sie links ein Stichwort. Todesfall VorsorgePlusPlan Start

50  Expertenwissen Tod des Leistungsempfängers nach Rentenbeginn
Situation Rentenreform 2000 Expertenwissen Lebensver-sicherer Finanzamt Beitragszahler Kapitalauszahlung Ehegatte, Kinder und Dritte Rückzahlung der Förderung Personenkreise Staatliche Förderung Fachbegriffe Geförderte Verträge Steuer Vertragsänderungen Leistungsfälle Erlebensfall Todesfall VorsorgePlusPlan Start

51 VorsorgePlusPlan Tarif VR3
Fondsgebundene Rentenversicherung mit Mindestgarantie Garantierente aus Beiträgen und Zulagen Überschussrente aus Fondsanlage Die Leistung bei Ablauf erfolgt als lebenslange Leibrente Teilauszahlung bis zu 30% möglich Situation Rentenreform 2000 Expertenwissen VorsorgePlusPlan Start

52 VorsorgePlusPlan Tarif VR3
Besonderheiten bei der Fondsanlage 6 aktuelle Anlagedepots zusätzlich 6 gemanagte Depots keine Ausgabeaufschläge 5 x Switchen innerhalb von 365 Tage kostenlos 5 x Shiften innerhalb von 365 Tage kostenlos Individuelle Erhöhungen und Sonderzahlungen möglich Situation Rentenreform 2000 Expertenwissen VorsorgePlusPlan Start

53 VorsorgePlusPlan Tarif VR3
Wachstumsplan individueller %-Satz von 3 bis 10 Prozent Mindest-Beitrag 180 € jährlich bzw. 15 € monatlich 60 € jährlich bzw. 5 € monatlich für Zulagenvertrag Kindererziehungszeit Auszubildende Mindest-Vertragslaufzeit 7 Jahre Höchsteintrittsalter 60 Jahre Kapitalrückgewähr oder Rentengarantiezeit max. 25 Jahre, höchstens Endalter 85 Situation Rentenreform 2000 Expertenwissen VorsorgePlusPlan Start

54 Staatliche Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge
Förderquote in Prozent der Sparleistung ab 2008 Verheiratet 2 Kinder Situation Rentenreform 2000 Ziele Personenkreis Staatliche Förderung Prüfen Sie selbst Expertenwissen VorsorgePlusPlan Start

55 Staatliche Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge
Förderquote in Prozent der Sparleistung ab 2008 Situation Verheiratet 1 Kind Rentenreform 2000 Ziele Personenkreis Staatliche Förderung Prüfen Sie selbst Expertenwissen VorsorgePlusPlan Start

56 Staatliche Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge
Förderquote in Prozent der Sparleistung ab 2008 82 41 37 32 28 42 Situation Alleinstehend 1 Kind Rentenreform 2000 Ziele Personenkreis Staatliche Förderung Prüfen Sie selbst Expertenwissen VorsorgePlusPlan Start

57 Staatliche Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge
Förderquote in Prozent der Sparleistung ab 2008 35 30 26 39 42 Situation Single Rentenreform 2000 Ziele Personenkreis Staatliche Förderung Prüfen Sie selbst Expertenwissen VorsorgePlusPlan Start

58 Situation Rentenreform 2000 Ziele Personenkreis Staatliche Förderung Prüfen Sie selbst Expertenwissen VorsorgePlusPlan Start

59 Expertenwissen Berufseinsteigerbonus:
Situation Berufseinsteigerbonus: Berufseinsteiger (Zulagen berechtigt), die zu Beginn eines Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhalten ab dem (ggf. rückwirkend) zusätzlich eine einmalige Zulage in Höhe von 200 Euro. Die vollen 200 Euro werden nur gewährt, wenn der volle Mindest- eigenbeitrag geleistet wird. Ansonsten wird anteilig gekürzt. Rentenreform 2000 Expertenwissen Personenkreise Staatliche Förderung Fachbegriffe Geförderte Verträge Kinderzulage: Für Kinder, die ab dem Jahr 2008 geboren sind, beträgt die Kinder- zulage 300 Euro pro Kalenderjahr. Steuer Vertragsänderungen Leistungsfälle VorsorgePlusPlan Start

60 Staatliche Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge
Single Staatliche Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge 35 30 26 39 42 Förderquote in Prozent der Sparleistung ab 2008

61 Staatliche Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge
Verheiratet mit einem Kind Staatliche Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge 62 87 29 27 41 31 Förderquote in Prozent der Sparleistung ab 2008

62 Staatliche Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge
Alleinstehend mit Kind Staatliche Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge 82 41 37 32 28 42 Förderquote in Prozent der Sparleistung ab 2008

63 Staatliche Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge
Verheiratet mit zwei Kindern Staatliche Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge 32 34 42 57 85 92 Förderquote in Prozent der Sparleistung ab 2008


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