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Jahreswechsel 2008/2009 Personalwirtschaft.

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Präsentation zum Thema: "Jahreswechsel 2008/2009 Personalwirtschaft."—  Präsentation transkript:

1 Jahreswechsel 2008/2009 Personalwirtschaft

2 Baustelle Jahreswechsel 2008/2009 Was erwartet uns?
Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz (UVMG) Gesundheitsreform Neue Meldepflichten Authentifizierung

3 Die Unfallversicherung
Bisher: Berufsgenossenschaft Gebündelt 1 x pro Jahr Daten zur Unfallversicherung

4 Die Unfallversicherung
Neu ab Januar 2009: Berufsgenossenschaft Lohnnachweis wie bisher 1 x pro Jahr Daten zur Unfallversicherung Rentenversicherungsträger Verarbeitung & Prüfung Krankenkassen Daten zur Unfallversicherung* personenbezogen mit jeder Entgeltmeldung * inkl. kurzfristig Beschäftigte (Arbeitsverhältnis auf 2 Monate oder 50 Tage)

5 Was ist zu beachten? Ab Januar 2009: Personenbezogene Übermittlung folgender Daten an die Krankenkasse mit jeder Entgeltmeldung Zuständige Berufsgenossenschaft Ihre Mitgliedsnummer bei der Berufsgenossenschaft Strukturschlüssel oder Gefahrtarif Stundenermittlungsverfahren Wie können Sie uns unterstützen? Veranlagungsbescheid für 2009 sofort nach Erhalt an uns weitergeben (Gefahrtarifstelle bzw. Strukturschlüssel sind darin enthalten)

6 Die Insolvenzgeldversicherung
Bisher: Jährliche Übermittlung Berufsgenossenschaft Bundesagentur für Arbeit

7 Die Insolvenzgeldversicherung
Bisher: Neu ab Januar 2009: Jährliche Übermittlung Monatliche Übermittlung* Berufsgenossenschaft Krankenkassen Bundesagentur für Arbeit *mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag

8 Was ist zu beachten? Ab Januar 2009 zusammen mit der Lohn-Abrechnung zu ermitteln Erstmals Berücksichtigung der Insolvenzgeldumlage für den Schätzbeitragsnachweis Januar 2009 auf Basis der Dezember-Abrechnung 2008 Dokumentation im Lohnjournal Achtung! Monatliche Abführung der Insolvenzgeldumlage d.h. Berücksichtigung und Planung der notwendigen finanziellen Mittel jetzt monatlich und nicht mehr jährlich

9 Gesundheitsreform – Wie funktioniert der Gesundheitsfonds?
Versicherte Möglichkeit eines Zusatzbeitrages Rückerstattung Gesetzliche Krankenkassen Einheitlicher Betrag für alle Versicherten Gesundheitsfonds Bundeszuschuss Einheitlicher prozentualer Beitrag Einheitlicher prozentualer Beitrag Staat Beitragszahler/-innen Arbeitgeber/-innen

10 Der Gesundheitsfonds – Fakten im Überblick
Einheitlicher KK-Beitragssatz von 15,5% Erhöhter Beitragssatz entfällt zum (automatische Umstellung der Betroffenen Arbeitnehmer) Erhebung Zusatzbeitrag durch Kassen möglich Beiträge, die noch das Jahr 2008 betreffen, werden noch nach alter Berechnung den Krankenkassen zugeschrieben (sogenannter Vorjahresbeitragsnachweis)

11 Was ist zu beachten? Alle anfallenden Umstellungen und Meldungen werden durch uns für Sie automatisch vorgenommen!

12 Die Sofortmeldung - NEU
Gilt ab Januar 2009 in 9 Branchen: Baugewerbe Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe Personenbeförderungsgewerbe Speditionsgewerbe Transport- und damit verbundene Logistikgewerbe Schaustellergewerbe Gebäudereinigungsgewerbe Unternehmen der Forst- und Fleischwirtschaft Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen

13 Die Sofortmeldung - NEU
Verfahren: Meldung des Arbeitnehmers muss durch den Arbeitgeber vor dem Tag des Beschäftigungsbeginns an die erfolgen. Wichtig: Eine fehlende oder verspätete Meldung führt zum Verdachtsmoment der Schwarzarbeit!

14 Was ist zu beachten? Aktive und rechtzeitige Sofortmeldung für neue Mitarbeiter Ab Januar 2009 benötigte Daten für jede Sofortmeldung: Tag der Beschäftigungsaufnahme Familien- und Vorname Versicherungsnummer oder Geburtsdatum, Geburtsort und Anschrift Betriebsnummer des Arbeitgebers Es ist mit uns abzustimmen, wie der Ablauf bei der Einstellung von neuen Mitarbeitern erfolgen soll

15 Meldung an Berufsständische Versorgungswerke
Bisher: Freiwillige Übermittlung der monatlichen Meldung auf Papier an das entsprechende Versorgungswerk. Versorgungswerk Arbeitgeber: Beitragsnachweise Mitgliedsnummer des Arbeitnehmers  13 Stellen Versorgungswerk Versorgungswerk

16 Meldung an Berufsständische Versorgungswerke
Neu: Ab Januar 2009 gesetzliche Pflicht zur elektronischen Datenübermittlung der Beitragsnachweise. Arbeitgeber: Beitragsnachweise Kopie DEÜV-Meldung Mitgliedsnummer des Arbeitnehmer  NEU 17 Stellen 01/09 Versorgungswerk

17 Was ist zu beachten? Ende November 2008: Erhalt des Versorgungswerksbescheides mit neuer 17-stelliger Mitgliedsummer: Die neuen Mitgliedsnummern bitte sofort nach Erhalt an uns weitergeben! Ab Januar 2009: Übermittlung der Daten wie gewohnt 13-stellige Mitgliedsnummer 3-stellige Versorgungswerknummer 1 Prüfziffer

18 Authentifizierung Ab Januar 2009: Datenübermittler (Arbeitgeber oder in seinem Auftrag ein Dritter) muss sich bei der Steuerdaten-Übermittlung authentifizieren: Nutzer des DATEV-Rechenzentrums sind auf der sicheren Seite: Rechenzentrum Automatische authentifizierte Übermittlung durch die DATEV- Sicherheitsmechanismen Kanzlei/ Mandant Finanzbehörde

19 Authentifizierung Nutzen Sie nicht das DATEV-Rechenzentrum, müssen Sie folgenden Prozess vor der authentifizierten Datenübermittlung beachten: Aktivierungscode per Post an die zur Steuernummer hinterlegte Anschrift Datenübermittlung mit persönlicher Signatur Registrierung im ELSTEROnline-Portal mit Angabe der Steuernummer und -Adresse Aktivierung und Download der persönlichen Signatur ELSTER- Clearingstelle Speicherung der Signatur auf Datenträger Aktivierungs-ID per Mail

20 „Der Wille öffnet die Türen zum Erfolg. Stoßen wir die Türen auf
„Der Wille öffnet die Türen zum Erfolg. Stoßen wir die Türen auf! Machen wir uns an die Arbeit.“ Louis Pasteur ( ), frz. Chemiker u. Bakteriologe

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