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Vorlesungsreihe Digitale Lebenswelten Chancen und Risiken für Bürger

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Präsentation zum Thema: "Vorlesungsreihe Digitale Lebenswelten Chancen und Risiken für Bürger"—  Präsentation transkript:

1 Vorlesungsreihe Digitale Lebenswelten Chancen und Risiken für Bürger
Universität Hildesheim Fachbereich 3 – Sprach- und Informationswissenschaften Informationsgerechtigkeit über virtuelle Lebenswelten? Eine Herausforderung an die Informationsethik Rainer Kuhlen Fachbereich Informatik und Informations- wissenschaft Universität Konstanz

2 Gerechtigkeit – eine soziale und politische Kategorie
gerechte Löhne für gute Arbeit - flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn Altersarmut dauerhaft verhindern Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Bereichen gleichberechtigte Teilhabe der Zuwanderer in unserer Gesellschaft gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen Bildungssystem stärken und mehr Chancengleichheit erreichen.  alle Staaten der EU eine nachhaltige Wachstumsstrategie und nachhaltige Finanzpolitik Über die Ergebnisse der Koalitionsverhandlungen wird ein verbindliches Mitgliedervotum eingeholt, an dem alle Mitglieder beteiligt werden.

3 Gerechtigkeit – eine soziale und politische Kategorie
Der sozialdemokratischen Gerechtigkeit durch Umverteilung setzt Westerwelle sein Modell der Leistungs- und Chancengerechtigkeit entgegen. FDP.Die Liberalen

4 Informationsgerechtigkeit
Gerechtigkeit – eine soziale und moralische Kategorie Informationsgerechtigkeit Gerechtigkeit Verteilungsgerechtigkeit – Information for All Verteilungsgerechtigkeit Suffizienzgerechtigkeit Informationelle Grundversorgung Kompensatorische Gerechtigkeit Kompensation für strukturelle Unterinformation Soziale Gerechtigkeit – Bedingung für Vergesellschaftung Informationsfreiheit – informierte Teilhabe am öffentlichen Gechehen Politische Gerechtigkeit Information als öffentliches Gut Moralische Gerechtigkeit Zugriff auf Information ein Menschenrecht

5 Ist das informationsgerecht?
warum? warum nicht? Drittes Gesetz zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften (Drittes Hochschulrechtsänderungsgesetz – 3. HRÄG) - Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg

6 Gerechtigkeit

7 John Rawl „Nach Rawls hat eine Gesellschaft zwei Grundfunktionen: Die Förderung der Interessenharmonie und die Bewältigung von Konflikten. Um diese Aufgaben zu lösen, bedarf es der Gerechtigkeit” Wikipedia: Gerechtigkeitstheorien Rawl: „Der Gerechtigkeitsbegriff ist also für mich definiert durch seine Grundsätze für die Zuweisung von Rechten und Pflichten und die richtige Verteilung gesellschaftlicher Güter.“ (Eine Theorie der Gerechtigkeit 1975, 26)

8 in einem simulierten Urzustand - Modell der Vertragstheorien
John Rawl Schleier der Unwissenheit – veil of ignorance – als Bedingung für Fairness Eine Situation der vollkommenen Unwissenheit über die eigene und die Rolle aller anderen, die er/sie in der Gesellschaft spielen (werden). Alle beteiligten Personen wissen,, dass sie Interessen haben, dass sie gewisse Positionen in der Gesellschaft wahrnehmen, dass ihnen Ressourcen zur Befriedigung von Grundbedürfnisse zur Verfügung stehen, wissen aber nicht welche. Niemand wird sich zugunsten von Partikularinteressen entscheiden, da er/sie nicht, ob er/sie Begünstigter oder Benachteiligter der Regelungen zugunsten von Partikulargruppen ist. A Theory of Justice, by John Rawls, The Belknap Press of Harvard University Press, 1971

9 Gerechtigkeitsgrundsätze
John Rawl Gerechtigkeitsgrundsätze 1. Jede Person hat das gleiche Recht auf ein völlig adäquates System gleicher Grundfreiheiten, das mit einem gleichartigen System von Freiheiten für alle vereinbart ist. 2. Soziale und ökonomische Ungleichheiten müssen zwei Bedingungen genügen: a) erstens müssen sie mit Ämtern und Positionen verbunden sein, die allen unter Bedingungen fairer Chancengleicheit offen stehen; b) und zweitens müssen sie den größten Vorteil für die am wenigstens begünstigten Mitglieder der Gesellschaft bringen (Differenzprinzip). Vorrang der Freiheit: Grundfreiheiten dürfen nur eingeschränkt werden, wenn diese Einschränkung die Freiheit im Gesamtsystem stärkt und alle dieser Einschränkung zustimmen können. A Theory of Justice, by John Rawls, The Belknap Press of Harvard University Press, 1971

10 John Rawl Grundfreiheiten
politische Freiheit (das Recht zu wählen und öffentliche Ämter zu bekleiden) und die Rede- und Versammlungsfreiheit; die Gewissens- und Gedankenfreiheit; die persönliche Freiheit, zu der der Schutz von psychologischer Unterdrückung und körperlicher Mißhandlung und Verstümmelung gehört (Unverletzlichkeit der Person); das Recht auf persönliches Eigentum und der Schutz vor willkürlicher Festnahme und Haft, wie es durch den Begriff der Gesetzesherrschaft festgelegt. Diese Freiheiten sollen nach dem ersten Grundsatz für jeden gleich sein. A Theory of Justice, by John Rawls, The Belknap Press of Harvard University Press, Rawls 1979, 12.

11 Recht auf kompetente Nutzung der Ressourcen
Alle Gerechtigkeitstheorien beruhen auf Vorstellungen von Gleichheit. Sie sind sich nur uneinig darin, was gleich zu verteilen ist John Rawls: Gleiche Verteilung der Ressourcen = Primärgüter = Grundfreiheiten = Grundrechte resources approach Amartya Sen: Möglichkeiten der Nutzung der Primärgüter für die jeweils eigenen Zwecke capability approach Recht auf kompetente Nutzung der Ressourcen Recht auf Ressourcen Konvertierung Amartya Kumar Sen: Die Idee der Gerechtigkeit 2009

12 Konvertierung Konvertierung
Recht auf kompetente Nutzung der Ressourcen Recht auf Ressourcen Konvertierung Recht auf Information durch Zugriff auf Wissen Recht auf Wissen Konvertierung

13 Reformulierung der Rawl´schen Gerichtigkeitsprizipien als Prinzipien informationeller Gerechtigkeit
Karsten Weber 1. Jedermann soll gleiches Recht auf Zugang zum umfangreichsten System von Informationen und Wissen haben, das mit dem gleichen System für alle anderen vereinbar ist. 2. Informationelle Ungleichheiten sind so zu gestalten, dass a) vernünftigerweise zu erwarten ist, dass sie zu jedermanns Vorteil dienen, und b) sie mit Positionen und Ämtern verbunden sind, die jedem offen stehen, Karsten Weber: Informationelle Gerechtigkeit. In: Hermut. F. Spinner; Michael Nagenborg, Karsten Weber: Bausteine zu einer neuen Informationsethik. Philo Verlag: Berlin, Wien 2001, S. 168

14 Information ist Wissen in Aktion
Pragmatischer Primat von Information Recht auf Information durch Zugriff auf Wissen Recht auf Wissen Konvertierung Transformation Wissen Information Information ist Wissen in  Aktion

15 Recht auf Common Pool Resources Konvertierung
Recht auf kompetente Nutzung der Ressourcen Recht auf Ressourcen Konvertierung Recht auf Wissen Recht auf Information durch Zugriff auf Wissen Konvertierung Reinterpretiert für eine informationsethisch begründete Institutionenökonomik Recht auf Common Pool Resources Konvertierung Recht auf Commons (Gemeingüter)

16 Was ist Informationsethik?

17 Das Ethos der Schweine ist der Stall
Ort des Wohnens Gewohnheit Sitte Das Ethos der Schweine ist der Stall Brauch

18 Das Ethos der Informationsgesellschaft ist das Internet
Das Ethos der Schweine ist der Stall Das Ethos der Informationsgesellschaft ist das Internet Ort des Wohnens Gewohnheit Sitte Brauch

19 Das Ethos der Informationsgesellschaft ist das Internet
in elektronischen Räumen Moral moralisches Verhalten neue Verhaltensformen neue Normen, neue Werte neue Moral

20 Informationsethik in sich verändernden Umwelten
Informationsethik analysiert, welche über Raum und Zeit variierende Annahmen, Regeln und Werte das Verhalten der Menschen beim Umgang mit Wissen und Information steuern. Informationsethik stellt Argumente dafür bereit, wie informationelle Grundfreiheiten zu aktiven Rechten gemacht werden können - wie ein gerechter, inklusiver und nachhaltiger Umgang mit Wissen und Information gesichert werden kann. 20

21 Zur Sicherung informationeller Grundfreiheiten
Informationsgerechtigkeit Informationelle Selbstbestimmung Wir erweitern den durch das Bundesverfassungsgericht eingeführten Begriffs der informationellen Selbstbestimmung als das Recht der Verfügung über die eigenen Daten (Datenschutz). In der erweiterten Bestimmung bedeutet informationelle Selbstbestimmung, dass alle Menschen einen Anspruch darauf haben, ihre privaten, professionellen und öffentlichen Angelegenheiten und Handlungen informationell selbstbestimmt initiieren, planen und durchführen zu können.

22 Informationsautonomie
Ethische Begründung für feien Zugriff auf Wissen, um Information zu erarbeiten Informationelle Selbstbestimmung (oder auch Informationsautonomie) ist der mündige, selbstbestimmte Umgang mit Wissen und Information. Autonomie Wissensautonomie Informationsautonomie Das geht zusammen mit Art. 19 Allgemeine Menschenrechte oder auch Art. 5 des deutschen Grundgesetztes: „Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.“

23 Ist Wissen eines der Rawls´schen Ressourcen – eines der Grundfreiheiten?
Ist Zugriff auf Wissen zur Erarbeitung von Information einer der Sen´schen “Möglichkeiten” zur realen Nutzung der Ressource Wissen?

24 Wissen ist Teil der Common Pool Resources
in der Terminologie der Informationsökologie als Teil der Institutionenökonomie Wissen ist Teil der Common Pool Resources Information, realisierter Zugriff auf Wissen und Grundlage von akuellem Handeln, ist Teil der Commons (GemeingüterI

25 Was sind Gemeingüter (Commons)?

26 Was sind Gemeingüter (Commons)?
Wasser Natürliche Ressourcen Öffentliche Räume Luft / der Himmel Wissen …. Aus: Peter Barnes: Capitalism 3.0

27 Was sind Gemeingüter (Commons)?
Wasser die Fische natürliche Ressourcen Luft …. natürlich Gemeingüter sind zum einen das Erbe, das uns die Natur ohne unser Zutun geschenkt hat. sozial Gemeingüter lassen überhaupt erst soziales Leben entstehen. Sie organisieren das Zusammenleben der Menschen: der öffentliche Raum, Plätze, Parks, Gesundheitsversorgung, Mitbestimmung und ein stabiles Finanzsystem …. kulturell Gemeingüter sind aber auch Ausprägungen des kulturellen Erbes, das die Menschheit von Beginn an bis zur Gegenwart entwickelt und an uns in der Gegenwart weitergegeben hat. Wissen

28 Was sind Gemeingüter (Commons)?
Wasser Natürliche Ressourcen Öffentliche Räume Die Luft Das Klima Wissen …. Zugang zum Commons Wasser ist ein fundamentales menschliches Recht- Teil der Grundfreiheiten knowledge is the water of the mind Zugang zum Commons Wissen sollte ebenfalls als ein fundamentales menschliches Recht explizit kodiert sein

29 Ein Verständnis von Wissen als Commons
Elinor Oström: Gemeingüter (Commons) gibt es nicht als solche. Sie werden aus dem allgemeinen Pool der natürlichen, sozialen und immateriellen Ressourcen gebildet, wenn sich Organisationsformen, auch Wertmuster für den Umgang mit diesem Pool entwickeln und verfestigt, eben institutionalisiert haben.

30 Common Pool Resources Commons
Commons als Institutionalisierungsformen von “common-pool-resources” Common Pool Resources Prinzipien/Werte Commons Institutiona- lisierung Verfahren Saubere Luft und Wasser Rohstoffe der öffentliche Raum Gesundheit Finanzen Wissen Kommunikation Konsensfindungsverfahren Verpflichtungen Verträge Regel, Gesetze, bindende Vorschriften Kontrollmechanismen, Sanktionen

31 Institutiona- lisierung
Institutionenökonomik - theoretische Grundlage für Wissensökonomie und -ökologie Kommerzialisierung Privatisierung „enclosure of the mind“ Profitabilität verknappte Ressource Gerechtigkeit, Fairness Inklusion Nachhaltigkeit, Offenheit, Teilen Wissens-ressourcen Prinzipien/Werte Zugriff (access) zu Informations-objekten (Produkten und Dienstleistungen) Institutiona- lisierung Verfahren Gemeingüter Commons Private Güter Kommunikation Konsens Verpflichtungen Verträge Regeln, Rechte, Gesetze, bindende Vorschriften Kontrollmechanismen, Sanktionen

32 Kommerzielles Informationsmarktmodel für die Institutionalisierung von Wissen
2.000 wissenschaftliche Zeitschriftenverlage mehr als 3 Millionen Artikel verarbeitet etwa 1,5 Millionen durch peer review validierte Beiträge über 40 Mio eArtikel für Recherchen und Downloads 28,100 active scholarly peer-reviewed journals in mid 2012 Exklusive Rechte für Verwertung/Nutzung Objekte Handel mit Informations- objekten mit der Konsequenz, dass Wissen ein knappes Gut wird Transformation von Ver-werterrechten der Auto-ren in Nutzungsrechte kommerzieller Verwerter Urheber-recht DRM Vertragliche Vereinba-rungen Lizenzen 32

33 Aber die normativen Einstellungen haben sich gewandelt
Auf der Grundlage der geltenden Informationspolitik und der sie unterstützten Informationswirtschaft ist ein freizügiger und offener Umgang mit Wissen und Information in der Informationsgesellschaft für jedermann nicht kurzfristig zu erreichen. Zugang a2k Gesetz Technik Werte Markt Aber die normativen Einstellungen haben sich gewandelt

34 Open Access als Form der Institutionalisierung von Wissen

35 Nicht Nutzer, sondern Autoren oder ihre Institutionen zahlen
Open Access als Institutionalisierung von Wissen Open Access ist eine Form der Institutionalisierung von Wissen, durch die es zu einem Commons und zu einem „common property“ mit freien Nutzungsregeln werden kann. nachhaltig gerecht Paradigmenwechsel Nicht Nutzer, sondern Autoren oder ihre Institutionen zahlen

36 zunehmend von Interesse für kommerzielle Anbieter
Formen der Verfügbarkeit durch OA-Publikationen Publikationsmärkte - ansteigend durch das Open-Access-Paradigma bestimmt OA-Zeitschriften Primärpublikation „golden“ zunehmend von Interesse für kommerzielle Anbieter SpringerOpen IEEE Sekundärpublikation In OA-Repositories „green“ Directory of OA Journals 7183 (7449) journals (745962) articles ( ) ( ) 1,6% (18.6%) des komm. Marktes OpenDOAR Database Worldwide ca. 80% Institutional OAR “Ulrich’s Directory lists 4365 peer reviewed OA journals, or about 13% of the total number of peer reviewed journals included” “Scopus covers 18,500 peer-reviewed journals, of which 1800 or 9.7% are open access.”- STM report 2012

37 zunehmend von Interesse für kommerzielle Anbieter
kommerzielle Verwertung durch Verlage Wissensobjekte Objekte Open Access Publizieren freiwillige Erlaubnis für die Zweitpublikation goldener Ansatz Publikation in proprietären Medien goldener Ansatz finanziert durch die Öffentlichkeit grüner Ansatz Exklusive Nutzungs-rechte Originale (erste) Publikation in einem Open-Access-Medium (z.B. Zeitschrift) Zweitpublikation Selbstarchivierung in Open Access Repositorien erzwungen durch das Urheberrecht bzw.

38 Ist das informationsgerecht?
warum? warum nicht? Drittes Gesetz zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften (Drittes Hochschulrechtsänderungsgesetz – 3. HRÄG) - Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg

39 Modell zur Institutionalisierung von Wissen im Paradigma von „commons-basierten“ Informationsmärkten
Wissensobjekte Wissensobjekte Eigentum der Menschheit als Ausnahme möglich: kommerzielle Verwertung default: Open Access mit freier Nutzbarkeit unter der Bedingung zugerechnet Einfache, nicht exklusive Verwertungs-/Nutzungsrechte Open Access für jedermann ist garantiert dem Schöpfer von Wissen mit seinen Persönlichkeitsrechten Kompensationsleistungen an die Öffentlichkeit erforderlich verwendet als Mittel zur persönlichen und gesellschaftlichen Entwicklung informationelle Mehrwertleistungen gegenüber dem Ausgangs-produkt Gebühren, Steuern, finanzielle Beteiligung an der (primären) Wissensproduktion 39

40 Was tun? Offene Fragen

41 Wie dem Charakter von Wissen und Information als Commons Rechnung tragen ?
Zur Bewahrung, Nutzung und Entwicklung des Commons Wissen sind im Sinne der Institutionenökonomik gänzlich neue Modelle, neue Institutionalisierungsformen vonnöten. Öffentlichkeit sollte nicht länger auf mehrfache Weise für Wissen und Information zahlen 41

42 Ein neues Verständnis von (intellektuellem) Eigentum
Paradigmenwechsel benötigt Ein neues Verständnis von (intellektuellem) Eigentum Wissen als Commons ist keinesfalls ein res nullius, dessen sich jedermann nach Belieben für welchen Zweck auch immer benutzen kann. Wissen und die daraus abgeleiteteten Informationsobjekte können insbesondere nicht als exklusives privates Eigentum reklamiert werden.

43 Wohin geht die Reise? - Fazit
1. Auf „commons-based information markets“ soll zumindest das in öffentlicher Umgebungen überwiegend mit Steuergeldern unterstützt produzierte und publizierte Wissen allen Menschen frei und möglichst ohne Verzögerung zugänglich gemacht werden. Das muss nicht im Widerspruch zu kommerziellen Verwertungsmodellen der Informationswirtschaft stehen.

44 Wohin geht die Reise? - Fazit
(2) Für commons-based information markets ist die Entwicklung und Anwendung von Modellen erforderlich, auf deren Grundlage auch die ökonomische Nutzung des Commons Wissen möglich ist. aber Exklusive Verwertungsrechte am Commons Wissen sind nicht mehr sinnvoll und nicht akzeptabel

45 Wohin geht die Reise? - Fazit
3. Geschäfts- und Organisationsmodelle der Informationswirtschaft werden im Bereich der Wissenschaft nur unter Anerkennung des Open-Access-Paradigma möglich sein. Je freier der Zugriff zu Wissen und Information gemacht wird, umso höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass auch weiterhin in der Wirtschaft damit verdient werden kann.

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