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Grundzüge des IT-Rechts und des Internetrechts

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Präsentation zum Thema: "Grundzüge des IT-Rechts und des Internetrechts"—  Präsentation transkript:

1 Grundzüge des IT-Rechts und des Internetrechts
Vortrag am 26.April 2011 in Moskau Dozent: Dr. Andreas Roß

2 Begriff und Infos Internetrecht
Gibt es ein „ IT-Gesetzbuch „ ? - Rechts-Newsletter der Kanzlei Dr. Bahr und Rubrik Rechts-Infos 2 aktuelle Skripten von Professor Hoeren mit je 500 Seiten zum deutschen Internetrecht und IT-Recht unter - IT-Literatur für Einsteiger ( z.B. RA Speichert ) - Lexikon für das IT-Recht Urheberrecht – eine Einführung für die pädagogische Mediennutzung –

3 Fliegender Gerichtsstand – die Grenzen verwischen durch das Internet
Dort, wo ein Internetauftritt bestimmungsgemäß abgerufen werden kann / soll, ist die internationale Tatortzuständigkeit des örtlichen Gerichts gegeben BGH: gilt auch für Auftritte österreichischer oder schweitzerischer Internetseiten, die sich auch an Deutsche „ richten ( der sog. Erfolgsort ! Gilt für innerdeutsche Fälle nach § 32 ZPO wie auch für EU-Fälle, vgl. Art. 5 Nr. 3 EuGVO;) Schutzlandprinzip: deutsches Recht kommt zur Anwendung ( und verdrängt das Recht des Begehungsortes, Serverstandort ), wenn bestimmungsgemäßer Aufruf in Deutschland

4 gibt es die „ freie Nutzung von Werken aus dem Internet „ ?
Content muss rechtmäßig sein Im Zweifel immer von einer Schutzfähigkeit ausgehen In aller Regel kein Recht, fremde Inhalte im Internet ins Internet zu stellen ! Soweit ein Foto auf einer Website verwendet wird, kommt ein Schutz als Lichtbildwerk ( § 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG ) oder Lichtbild ( § 72 UrhG als ergänzender Schutz ) in Betracht Es gibt keinen guten Glauben bei Nutzungsrechten Nutzung von P2P-Tauschbörsen Die Abmahnung

5 „ ungeschütztes „ WLAN BGH-Urteil vom 12.5.2010 – Az.: I ZR 121/08
BGH bejaht eine Mitstörerhaftung des WLAN-Betreibers für nicht hinreichend abgesicherte Funknetze Eine (Mit-) Haftung als Täter oder Teilnehmer komme hingegen nicht in Betracht, da ein unbekannter Dritter die Urheberrechtsverletzung im P2P-Netzwerk begangen habe. BGH bejaht einen Anspruch auf Unterlassung, verneint aber einen Anspruch auf Schadensersatz, da der Beklagte lediglich Störer sei Das WLAN müsse die marktüblichen Sicherungen enthalten und auch funktionieren; eine ständige Aktualisierung auf modernere Sicherungen wird nicht verlangt Reicht „ Unterschriftenliste „ ? Speicherdauer der „ Nutzerdaten „ Schadensersatz erst ab Verschulden – wohl erst ab Hinweis auf Mißbrauch - kostenloses Onlinebuch zu Rechtsfragen offener Netze AG Wuppertal vom : Einklinken in offenes und unverschlüsseltes , nicht für die Öffentlichkeit bestimmtes WLAN verstößt nicht gegen Abhörverbot nach § 89 TKG und ist nicht nach § 148 TKG strafbar; auch keine widerrechtliche Nutzung fremder personenbezogenen Daten ( die IP-Adresse ) und folglich kein Verstoß gegen BDSG

6 Haftung des DSL-Anschlussinhabers
OLG Köln, Urteil vom , 6 U 101/09: Der DSL-Anschlussinhaber haftet für Rechtsverstöße, die von Familienmitgliedern über den Anschluss begangen werden D.h.: er ist immer Störer und ihn trifft Pflicht zur Abgabe der Unterlassungserklärung ( Anschlussinhaber haftet „ nur „ auf Unterlassung LG Köln vom : Haftung für P2P-Rechtsverletzungen durch Familienmitglieder Zuordnung zu Nutzer führt zu internem Ausgleichsanspruch LG Frankfurt vom : Ein Hotel haftet nicht für die von seinen Gästen begangenen Urheberrechtsverletzungen in P2P-Tauschbörsen, wenn der Betreiber die Hotelgäste dahingehend belehrt hat, dass die Nutzung des Internet-Zugangs nur zu gesetzlichen Zwecken erlaubt sei Den in Anspruch genommenen Anschlussinhaber trifft eine sekundäre Darlegungslast zur Angabe der Person, die nach seiner Kenntnis den Verstoß über den betreffenden Anschluss begangen haben kann Das bloße gegenüber zwei Jungen im Alter von 10 und 13 Jahren ausgesprochene Verbot, an Tauschbörsen teilzunehmen, genügte zur Vermeidung von Rechtsverletzungen durch die Kinder nicht !

7 Haftung eines Internet-Cafes für P2P-Urheberrechtsverletzungen seiner Kunden
LG Hamburg, Beschluss v – Az.: 310 O 433/10: Der Betreiber eines Internet-Cafes haftet für die rechtswidrigen Handlungen seiner User, wenn er keine Schutzmaßnahmen ergriffen hat „ Denn er habe sämtliche möglichen Schutzmaßnahmen unterlassen, die eine Urheberrechtsverletzung hätten vermeiden können, z.B. die für das Filesharing erforderlichen Ports zu sperren. Aufgrund dieses Umstandes hafte der Unternehmer mit „

8 Minderjähriger haftet für Verlinkung auf rechtswidrige P2P-Website
Haftung für das Setzen von Links ? ( Grundsatz / zu-Eigen-machen ) BGH – Beschluss vom : Ein Minderjähriger, der auf seiner Homepage auf urheberrechtswidrige Internetseiten verlinkt, haftet für die damit einhergehende Urheberrechtsverletzung Er ist verpflichtet, 7000,- EUR Schadensersatz und mehr als 2000,- EUR Abmahnkosten zu zahlen BverfG: Internetforum-Betreiber nicht strafrechtlich für Link eines Nutzers auf Seite mit strafbaren Inhalten verantwortlich BGH Oktober 2010: Verlag Heise haftet nicht für eine Verlinkung auf Seite mit Downloadmöglichkeiten einer Kopierschutzumgehungssoftware ! ( nur im Rahmen eines Artikels verlinkt ! )

9 Anspruch auf Löschung von Einträgen in Online-Archiven
BGH – Urteile vom 15. Dezember 2009: Ein verurteilter Straftäter hat gegen eine Zeitung, die in der Vergangenheit über ihn berichtet hat, auch unter dem Gesichtspunkt der Resozialisierung keinen Anspruch auf Löschung BGH – Urteil vom : Zeitung darf in Online-Archiv Meldung mit namentlicher Nennung eines Mörders bereit halten Digitaler Radiergummi ( x-pire ) startet

10 Die neuen personenbezogenen Bewertungsplattformen
Entscheidung spickmich.de des BGH Meinungsfreiheit – allgemeines Persönlichkeitsrecht Rottenneighbor.com Mobbing-Plattform iShareGossip – Pöbeln als Geschäftsmodell LG Hamburg vom – Az.: 325 O 206/09 LG Hamburg vom – Az.: 325 O 111/10: Speicherung von Daten ( öffentlich zugängliche Daten wie z.B. Name etc., die auf Klinik-Website standen ) für Online-Bewertungsportal für Ärzte zulässig

11 Smart Cameras Sehr weitgehende technische Möglichkeiten der neuen Generation von Smart Cameras / hohe Eingriffsintensität Recht auf informationelle Selbstbestimmung Gleichbehandlung Eingriff in Versammlungsrecht Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit

12 Karlsruhe kippt am 3. März 2010 Vorratsdatenspeicherung
Alle Daten müssen gelöscht werden Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist nicht gewahrt Diffus bedrohliches Gefühl des Beobachtetseins Grenzenlose Persönlichkeitsprofile Weitgehend offene Datenpools unzulässig Kein Grundsatz-Aus für Datenspeicherung Strengste Bedingungen für Speicherung Die Vorgaben des TKÜV Dienstleistungen für die Öffentlichkeit BVerfG: Verkehrsdaten nur bei schweren Straftaten herauszugeben Klagen der Provider / BVerfG-Entscheidung Bedeutung für Gastzugänge / Hotspots / Jugendtreffs …

13 Im Internet ist alles zu sehen
Google Street View – ungeheure virtuelle Datenmacht ( : wie können Bürger Aufnahmen ihrer Häuser verhindern ) – Bundesrat beschließt „Google Street View-Gesetz“, neue Regelung in § 30 b BDSG ) Google Street View: Ungeheure virtuelle Datenmacht Verletzung der Privatspähre Widerspruchsrecht der „ Betroffenen „ Neue Rechtsgutachten: zu finden unter:

14 Nutzung der www-Dienste durch Mitarbeiter
Jedes 4. deutsche Großunternehmen verbietet die private Nutzung , Studie unter Das Fernmeldegeheimnis auf eigenes Risiko Haftung für Urheberrechtsverstößen der Mitarbeiter ? Außerordentliche Kündigung wegen exzessiver Nutzung privater s am Arbeitsplatz Kontrollmöglichkeiten des Arbeitgebers

15 Was bedeutet Datenschutzrecht ?
Datenschutzrecht= Information über Einzelpersonen ( personenbezogene Daten ) Datenschutzrecht= Gewährleistung der Integrität der Daten und Selbstbestimmung über die o.g. Informationen Große Schnittmenge zwischen Datenschutz und IT-Sicherheit

16 Web-Shops und E-Commerce – Grundlagen und gute Rechtsinfos für „ Onlinehändler „
Liegt ein Fernabsatzgeschäft vor ? Unternehmer / Verbraucher Erfasst werden nur privatrechtliche Beziehungen Checkliste Widerrufsrecht und Rückgaberecht im Onlinehandel ( Stand April 2008: E-Commerce Kompetenzzentrum in Bayern

17 Domainrecht Informationen im Internet: Domain räumt kein ( absolutes ) Recht an dem Namen ein – das Domainrecht ist ungeregelt Die Registrierung der Domain führt zu keinerlei Verpflichtung, unter der Adresse auch tatsächlich eine Website zu führen Wichtig: unberechtigte Domainführung führt nicht zu Übertragungsanspruch ! Löschung der Domain: ein Löschungsanspruch ist nur gegeben, wenn jedwede Nutzung der Domain durch deren Inhaber Rechte Dritter verletzen würde ( „ Schlechthinbenutzungsverbot „ ) Der wichtigste Anspruch : Anspruch auf Untersagung der Nutzung einer Domain für Websites mit rechtsverletzenden Inhalten Infos im Internet: first come, first served Domaingrabbing

18 Die Gruppe der computertypischen Straftaten
Das Tatgeschehen ist dadurch geprägt, dass mit neuer Technologie neue Straftatbestände verwirklicht werden, z.B. Ausspähen von Daten DoS-Attacken ( Denial-of-Service-Attacken ): durch Überlastung oder Beendigung eines Dienstes ist ein Zugriff durch normale Nutzer nicht mehr möglich Phishing Hacking / Hacker-Tools Computerviren/-würmer Pharming Spoofing §§ 202a, 202c, 303a,303b, 263a,269 StGB


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