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Die neue FFG - Österreichs zentrale Organisation zur Förderung von Forschung und Innovation DI Dr. Alexander Reiterer I DI Dr. Rita Litauszky 05.

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1 Die neue FFG - Österreichs zentrale Organisation zur Förderung von Forschung und Innovation DI Dr. Alexander Reiterer I DI Dr. Rita Litauszky April 2005, Festspielhaus Bregenz - Seefoyer

2 DI Dr. Alexander Reiterer Basisprogramme (BP)
FFG – Der österreichische One-Stop-Shop für wirtschaftsbezogene Forschungs- und Technologieförderung DI Dr. Alexander Reiterer Basisprogramme (BP) Allgemeine Tipps: Fragen stellen, z.B bei Überleitung zur nächster Folie (z.B. Wer kann an EU-Projekte teilnehmen?) Mitgebrachte Unterlagen hochhalten wenn ich sie erwähne.

3 FFG - Forschungsförderungsgesellschaft
Der Nationalrat hat am 17. Juni 2004 die Forschungsreform beschlossen. Mit dieser Reform werden die wirtschafts- nahen Forschungsförderungseinrichtungen in der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) gebündelt und der Wissenschaftsfonds FWF reformiert. Das Gesetz ist seit 1. September 2004 in Kraft.

4 FFG - Forschungsförderungsgesellschaft
In der neuen Gesellschaft zusammengefasst sind: FFF – Forschungsförderungsfonds für die gewerbliche Wirtschaft TIG – Technologieimpulse-Gesellschaft ASA – Austrian Space Agency BIT – Büro für internationale Technologiekooperation Gesamt ca. 170 Mitarbeiter und € 350 Mio. Fördervolumen

5 FFG – Eigentümer & Geschäftsführung
Dr. Klaus Pseiner Dr. Henrietta Egerth (bisher: ASA) (bisher: BMWA)

6 FFG - Aufsichtsrat BMVIT BMWA BMF IV WKÖ BAK BMBWK RFT  FWF
nur beratend – ohne Stimmrecht RFT: Vorsitzender + Stellvertreter FWF: Vorsitzender des Aufsichtsrates BMVIT (Vorsitz) unternehmerische Erfahrung ist Voraussetzung Erfahrung ist Voraussetzung BMWA BMF IV WKÖ BAK Betriebsratsvertreter BMBWK (Vorsitz-Stv.) FFG - Aufsichtsrat

7 Kernkompetenzen der FFG
Die FFG kann bei der Erfüllung ihrer Aufgaben auf eine Anzahl spezieller Kompetenzen zurückgreifen. Um das Leistungsspektrum effizient und in hoher Qualität erbringen zu können, ist auf die Erhaltung und Weiter- entwicklung der Kernkompetenzen wesentlich zu achten. Fünf wichtige Kernkompetenzen können unterschieden werden:

8 Kernkompetenzen der FFG
Spezialist für die Abwicklung von Forschungs- und Entwicklungsförderung Fähigkeit zur Gestaltung von funktionsfähigen und erfolgreichen Förderungsprogrammen Fähigkeiten zum Management komplexer internationaler Projekte mit vielen Partnern Know-how-Zentrum auf dem Gebiet Forschung, Entwicklung und Innovation Know-how für eine wirkungsvolle Öffentlichkeitsarbeit

9 3-Prozent-Szenario (Lissabon-Barcelona-Ziel)
Ö, 2004 Ziel 2010 F&E-Ausgaben der Wirtschaft F&E-Aufwendungen / % zum BIP € 5,3 Mrd. € 8,5 Mrd. Ausgaben des Bundes

10 Innovationsförderung in Österreich
Grundlagen- forschung   FWF FFG AWS (ERP-Fonds) Angewandte Forschung Entwicklung Fertigungs- überleitung

11 Struktur der FFG

12 -initiativen der Wirtschaft soweit zu stärken und zu
FFG – Basisprogramme Bereichsleitung: Mag. Klaus Schnitzer Zielsetzung des Bereiches ist es, Forschungsideen und -initiativen der Wirtschaft soweit zu stärken und zu unterstützen, dass konkrete Forschungsprojekte in Angriff genommen und erfolgreich zu Ende geführt werden. Dabei handelt es sich um die Förderung von Einzelprojekten. Die Förderungen sind weder an bestimmte Themen, noch an Termine oder Ausschreibungen gebunden. Voraussetzung ist einzig die Erfüllung der entsprechend definierten und generell publizierten Qualitätskriterien.

13 FFG - Strukturprogramme
Bereichsleitung: Dr. Dorothea Sturn Strukturfördernde Programme sind nicht auf bestimmte F&E-Gebiete beschränkt, im Gegensatz zu den Thematischen Programmen, wo spezifische Wissensgebiete gefördert werden sollen. Sie sind aber - wie Thematische Programme auch - im Allgemeinen zeitlich beschränkt, und folgen in ihren jeweiligen Einzelzielen internationalen oder nationalen strategischen Schwerpunkten zu Verbesserung von F&E-Strukturen.

14 FFG - Strukturprogramme
Die Strukturprogramme können in drei Programmfamilien zusammengefasst werden: Kompetenzzentren Es werden Zentren (und nicht Projekte) gefördert. Die Hauptansprechpartner für K-plus-Zentren sind die Universitäten und die Wirtschaft, K-ind-Zentren legen den Fokus stärker auf die Vernetzung wirtschaftlicher Kompetenzen. Innovation und Kooperation Zusammenfassung der Programme, die Intermediäre und Forschungseinrichtungen beim Auf- und Ausbau ihrer Forschungs-, Innovations- und Kooperationsfähigkeit unterstützen, oder die Innovationsnetzwerke unterstützen.

15 FFG - Strukturprogramme
Humanressourcen und Gender Optimierung des Instrumentariums der Exzellenz- und Mobilitätsprogramme im Humanressourcenbereich, insbesondere der Frauenförderungsprogramme, vor allem auch in Hinblick auf einen attraktiven Karriereverlauf sowie zur Erhöhung der internationalen Mobilität und der Durchlässigkeit zwischen Wissenschaft und Wirtschaft.

16 FFG – Thematische Programme
Bereichsleitung: Dr. Emmanuel Glenck Zweck dieses Bereiches ist es, ausgewählte Themenfelder im Rahmen der F&E-Vorhaben österreichischer Unternehmen und Forschungseinrichtungen gezielt zu forcieren. Dadurch soll erreicht werden, dass in jenen Themen, denen aus strategischen Überlegungen heraus besondere Bedeutung für Wirtschaft und Technologieentwicklung zugesprochen wird, mehr Forschungsvorhaben durchgeführt werden, um eine kritische Masse in diesen Feldern zu erreichen. Der Bereich nimmt sämtliche Aufgaben des Programm- und Schirmmanagements für thematisch fokussierte Forschungsförderung wahr.

17 FFG – Thematische Programme
Er ist die Anlaufstelle für die strategische Entwicklung der Themenbereiche und deckt in diesen Themenfeldern auch die Kooperation und Abstimmung mit dem FWF, der aws und den Bundesländern ab. Die vielfältigen Aufgaben umfassen folgende Schwerpunkte: Beratung, Vernetzung, Finanzierung

18 FFG – Europäische & Internationale Programme
Bereichsleitung: Hon.-Prof. DI Manfred Horvat Ziel des Bereiches ist die Sicherung und Steigerung der österreichischen Beteiligung an europäischen und interna- tionalen F&E-Programmen. Damit wird - über die finanzielle Förderung hinaus - die Vernetzung und eine bessere Sichtbarkeit der österreichischen F&E-Szene auf europäischer und internationaler Ebene angestrebt. Der Bereich ist die Koordinationsstelle des nationalen österreichischen NCP-Netzwerks, und damit zugleich die nationale Ansprechstelle für die EU in allen Angelegenheiten der europäischen Forschungsrahmenprogramme. Dabei erfolgt eine enge Abstimmung mit dem für das Forschungs- rahmenprogramm federführend zuständige Ressort (BMBWK).

19 FFG – Europäische & Internationale Programme
Hauptaufgabe des Bereichs ist die Beratung und Betreuung von Organisationen aus Wissenschaft und Wirtschaft in Österreich in allen Fragen der Teilnahme an internationalen Programmen und Initiativen der Forschungsförderung. Die Mitarbeiter/-innen des Bereichs nehmen unter anderem Funktionen als National Contact Points in Österreich für alle spezifischen Programme des EU-Rahmenprogramms sowie für EUREKA wahr.

20 FFG – Agentur für Luft- und Raumfahrt
Leitung: Ing. Harald Posch Die Themen Luftfahrt und Raumfahrt sind durch eine spezielle Konstellation gekennzeichnet: Die damit verbundenen Technologien gelten als Schlüsselfaktoren für die wirtschaftlich-technische Entwicklung, andererseits sind die notwendigen Aufwendungen, die technischen Anforderungen und damit die Risken so hoch, dass sie die Möglichkeiten einzelner Unternehmen oder auch Staaten übersteigen.

21 FFG – Agentur für Luft- und Raumfahrt
Agenturfunktion im Auftrag der Republik Österreich im Rahmen von bzw. als Gesprächspartner von ESA, EC, Nationale Agenturen GALILEO, JU, Nationale Agenturen EC, Nationale Agenturen Einheitliche Verantwortlichkeiten für die Agenturfunktionen und die komplementären strategischen Programme Nachhaltiger Aufbau und Stärkung eines österreichischen Luft- und Weltraumclusters Absicherung der österreichischen Wettbewerbsposition im internationalen Vergleich Aufbau und Pflege von Netzwerken für Wissenschaft, Forschung und Industrie auf dem Gebiet von Luft- und Raumfahrt.

22 Haus der Forschung An der städtebaulich markanten Ecke Spitalgasse / Sensengasse im 9. Wiener Gemeindebezirk wird schon bald ein „Haus der Forschung“ ( für die FFG entstehen (Bezugstermin: Ende 2006). In dieses Haus für die Bundeseinrichtungen zur Forschungsförderung sollen neben der FFG auch der Wissenschaftsfonds, die Christian Doppler Gesellschaft, die Geschäftsstelle des Rates für Forschung und Technologie- entwicklung und die Austrian Cooperative Research einziehen.

23 Eingereichte – geförderte Projekte (1968 – 2004)
Seit 1968 / Basisprogramme: Forschungsvorhaben mit 2,625 Mrd. Euro gefördert

24 Förderungsziele für Basisprogramme der FFG
Erschließung des innovatorischen und technologischen Potenzials von österreichischen Unternehmen, Forschungsinstituten und Erfindern Umsetzung der nationalen und internationalen österreichischen Technologiepolitik Anregung von nationalen und internationalen Kooperationen Förderung junger Forscher Stimulierung forschungsschwacher Branchen

25 Förderungsgrundsätze für Basisprogramme der FFG
Nicht nur eine Idee, sondern eine genaue Projektbeschreibung mit wesentlichem Neuheitsgehalt und detailliertem Arbeitsplan zählt die Kosten-/Nutzeneinschätzung, Projektgröße und die Zielerreichung muss realistisch sein auch die volkswirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung wird bewertet

26 Förderungsstrategie für Basisprogramme der FFG
Die Förderungsstrategie umfasst im Basisprogramm die Förderung von F&E-Projekten aller Wirtschaftszweige und Branchen, die nachfolgend erläuternden Kriterien entsprechen. Zusätzlich gibt es auch regelmäßig zeitlich befristete Aktionslinien.

27 Allgemeine Förderungskriterien für Basisprogramme
Technische Kriterien Die beiden Hauptkriterien sind der gehobene Innovationsgrad (technologische Neuheit) und der Schwierigkeitsgrad (technologisches Entwicklungsrisiko) Wirtschaftliche Kriterien In wirtschaftlicher Hinsicht liegt das Hauptaugenmerk auf der Verwertungsmöglichkeit der Entwicklung für den Antragsteller und in seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.

28 Allgemeine Förderungskriterien für Basisprogramme
Technische Kriterien Wirtschaftliche Markterfahrung Marktaussichten Verwertung Externe Effekte Soziale Aspekte Finanzielle Leistungsfähigkeit Management Know-how-Zuwachs F&E-Dynamik Durchführbarkeit Technologische Neuheit Schwierigkeitsgrad der Entwicklung Nutzen Umwelt Firma Projekt

29 Häufigste Ablehnungsgründe
Neuheit Schwierigkeit (zu geringer technischer Anspruch) Durchführbarkeit Finanzierung (Firmengröße / Projektgröße)

30 Woran prinzipiell förderungswürdige Projekte noch scheitern können
Schlecht nachvollziehbare bzw. keine Kostenaufzeichnungen vorhanden Änderungen der Kostenstruktur ohne Information an die FFG Wesentliche Änderungen im Projektablauf oder beim Unternehmen Verschweigen von anderen in Anspruch genommenen Förderungen

31 internationaler Konzerne (Stärkung F&E-Standort)
Förderstrategie  Strategische Großprojekte  Österreichische Töchter internationaler Konzerne (Stärkung F&E-Standort) Betriebsgröße Großbetriebe  F&E-Dynamik  Feasibility-Studies  Kooperation Wissenschaft-Wirtschaft Klein- und Mittelbetriebe  Start up- Förderungen Start ups Einzelunternehmen Zahl der Betriebe

32 Welche Kosten fördern wir ?
Alle F&E-relevanten Projektkosten bis zu einem serienfähigen Prototypen bzw. einem serienfähigen Verfahren. Beiträge zu Personalkosten Forschungseinrichtungen Versuchsanordnungen, Modelle Subaufträge an Dritte sonstiger Sachaufwand (Reisen,Versuchsmaterial) Achtung: Diese Kosten müssen nachgewiesen werden!

33 KEINE förderbaren Kosten
Marketing- und Vertriebskosten Einrichtungen, die zur Aufrechterhaltung der normalen Geschäftstätigkeit erforderlich sind (Büroeinrichtung, Mess- und Prüfgeräte) Kosten, die nicht im Förderzeitraum angefallen sind Kosten, die zum Zeitpunkt der Rechnungsprüfung noch nicht bezahlt worden sind

34 KEINE förderbaren Kosten
Kosten, die bereits durch andere Förderungen gedeckt sind Kosten, die nach Fertigstellung des serienreifen Prototypen anfallen Beraterkosten (ausgenommen technische Beratung sowie Beratung im Rahmen von EU Anbahnungen)

35 ... für wirtschaftlich verwertbare Forschungsprojekte
Wie fördern wir ? Basisprogramme fördert die FFG mit 50 % der insgesamt anerkennbaren Projektkosten mit einem Mix aus Zuschüssen zinsengünstigen Darlehen (2 %) Zinsenzuschüssen für Bankkredite Haftungen ... für wirtschaftlich verwertbare Forschungsprojekte von Unternehmen aller Größen, Forschungsinstituten, Arbeitsgemeinschaften, Einzelforschern und Erfindern.

36 Zuschuss / Darlehen Der Zuschuss wächst mit dem Risiko / Schwierigkeitsgrad Technologiesprung Das Darlehen wächst mit dem Investitionsanteil

37 Förderbarwert in Mio. Euro (2000-2004)

38 Antrags- und Förderungsstruktur (2004, Mio. Euro)
Anträge geförderte Projekte Zuschüsse FFG (inkl. Land, KKZ) € 52,95 Mio. Zuschüsse Nationalstiftung € 38,65 Mio. Darlehen € 81,70 Mio. Haftungen € 54,88 Mio. Sonstige (EU, Land) € 19,97 Mio. Gesamt € 248,16 Mio.

39 Förderungsübersicht nach Beschäftigten 2004

40 Herkunft der Förderungsmittel 2004 in Mio. Euro

41 Erfüllung der F&E-Ziele der EU + 15 % grenzüberschreitend + 10 %
Fördergrenzen der EU Zuschläge KMU % Region: Ziel % Ziel % Erfüllung der F&E-Ziele der EU % grenzüberschreitend % Kooperation % Vorwettbewerbliche Entwicklung 25 %-Basis Maximaler Barwert 50 %-Basis

42 Gemeinsamer Datenbestand Übersicht über mehrere Projekte
eAntrag Vorteile: Gemeinsamer Datenbestand Übersicht über mehrere Projekte Online-Rückmeldung bzgl. Projektstatus Schnellst möglicher Infofluss

43 Genehmigungsverfahren für Basisprogramme
Einreichung Bestätigungsschreiben Techn. Sachbearbeiter Beiratssitzung Förderung Kurzes Schreiben Übereinkommen Kfm. Sachbearbeiter Ablehnung

44 Die Entscheidung Bei positiver Entscheidung schließen wir mit Ihnen ein Förderungsübereinkommen, in dem die Art und Höhe der Förderung, die gegenseitigen Rechte und Pflichten sowie die Terminisierung des Projektes festgehalten werden.

45 Förderungsabwicklung bei Basisprogrammen
Genehmigung löst einen Vertrag (Übereinkommen) aus Anweisung der 1. Rate ( 50 % der Mittel ) Zwischenbericht und Zwischenabrechung bei positiver Bewertung: Anweisung der 2. Rate (30 %) Endbericht/Endabrechnung nach Revision bei positiver Bewertung: Schlussrate ( 20 % ) Abfolge wiederholt sich für Folgejahre von mehrjährigen Projekten.

46 Aktionslinien BRIDGE Nachwuchsförderung Start up-Förderung Feasibility Studies Mikrotechnik/Nanotechnologie EUREKA EU-Einstiegsförderung

47 BRIDGE – Das Brückenschlagprogramm

48 BRIDGE – Das Brückenschlagprogramm
Ziele Weiterentwicklung und Nutzbarmachung von Erkenntnissen der Grundlagenforschung für wirtschaftliche Anwendungen Vertiefung der Forschungskooperation zwischen Wissenschaft und Wirtschaft Schließen der „Förderlücke“ zwischen FWF und FFG in Richtung Wirtschaft Förderung von Projekten an der Schnittstelle „Grundlagenforschung – Anwendung und Verwertung“ Weiterführung und Ergänzung des Programms „Translational Research“ des FWF im Sinne eines Brückenschlags zur FFG

49 BRIDGE – Das Brückenschlagprogramm
Förderbare Projekte Es werden Projekte mit überwiegendem Grundlagen- forschungscharakter gefördert, die bereits ein realistisches Verwertungspotenzial erkennen lassen, sodass eine oder mehrere Firmen bereit sind, das Projekt mitzufinanzieren bzw. begleitend auch am Projekt teilzunehmen. Die Förderung bezieht sich auf Einzelprojekte und ist offen für alle Forschungsthemen.

50 BRIDGE – Das Brückenschlagprogramm
AntragstellerInnen: Forschungsinstitute, Firmen oder EinzelforscherInnen. Das Konsortium muss aus mindestens zwei Partnern (1 Wissenschaft, 1 Wirtschaft) bestehen. Förderungsnehmer Konsortium von mindestens zwei Partnern (1 Wissenschaft, 1 Wirtschaft). Der Grundlagenforschungsanteil wird definitionsgemäß überwiegen. Die Beteiligung der Firma kann entweder in Form von eigenen Forschungsleistungen und einem Barzuschuss erfolgen oder auch ausschließlich in einem finanziellen Engagement bestehen.

51 BRIDGE – Das Brückenschlagprogramm
Förderungsmodell Grundlagenforschung (industrielle Forschung) maximale Förderung lt. EU 50 % bei Kooperationen % bei Kooperationen mit Klein- und Mittelbetrieben 70 % für Projekte in Regional- Fördergebieten (Zuschlag + 5 %) 65 % / 75 %

52 BRIDGE – Das Brückenschlagprogramm
Förderungsmodell Voraussetzungen: Überwiegend Grundlagenforschungscharakter mindestens 80 % der Kosten bei Forscher / Forschungsinstitut (keine Leistung, die auch Firmen erbringen können) maximal 20 % der Kosten bei Firmenpartnern (eigene Personalleistung, Material, Geräte)

53 BRIDGE – Das Brückenschlagprogramm
Es gilt: Restfinanzierung der Forscher durch Firmenpartner Vertragliche Regelung der Verwertung Vollkosten (bei Nachweis auch für Forschungsinstitute) Förderung, daher keine Mehrwertsteuer (außer, sie ist bereits Kostenbestandteil)

54 BRIDGE – Das Brückenschlagprogramm
Förderungsempfehlungen werden auf Basis von internationalen Gutachten durch einen Fachbeirat, der von FFG und FWF gemeinsam errichtet wurde, getroffen. Informationen und Antragsformulare sind ab Mitte Jänner unter bzw. direkt: abrufbar.

55 Start up-Aktion (Frühphasenfinanzierung)

56 Start up-Aktion (Frühphasenfinanzierung)
Ziel ist die Verbesserung der Projektfinanzierung für technologieorientierte und junge Unternehmen Förderung von Feasibility-Studien Technology-Rating zur technischen Standortbestimmung Venture-Foren als Kontakt zu Kapitalgebern Umwandlung von FFG-Darlehen in Besserungsscheine zur „Bilanzoptimierung“. höhere Projektfinanzierung durch verstärkte Kooperationen mit Bundesländern

57 Start up-Aktion (Frühphasenfinanzierung)
Start up - Kriterien Unternehmen, die nicht älter als 3 Jahre sind maximal 50 Mitarbeiter Jahresumsatz unter 7 Mio. Euro Beteiligung durch ein Großunternehmen darf 25 % nicht überschreiten

58 Start up-Aktion (Frühphasenfinanzierung)
So viel Geld gibt es bis zu 50 % der gesamten anerkannten Projektkosten durch Kooperation mit Bundesländern deutliche Verbesserung der Projektfinanzierung Barwert von rund 30 % möglich, der inkl. der Landesförderung auf bis zu 50 % aufgestockt werden kann.

59 Start up-Aktion (Frühphasenfinanzierung)
Förderungsvoraussetzungen: Die Unternehmensgründung ist bereits erfolgt oder steht unmittelbar bevor Die Restfinanzierung muss nachgewiesen werden Vorgelagert kann die Erstellung einer Feasibility- Studie gefördert werden Es gelten dieselben Kriterien wie bei normalen FFG-Projekten, jedoch kommt der Einschätzung der Marktaussichten besondere Bedeutung zu Das Unternehmen sollte ein potenzieller Kandidat für VC-Kapital werden

60 Feasibility-Studies (Machbarkeitsstudien)

61 Feasibility-Studies (Machbarkeitsstudien)
Zielsetzung: Diese Aktion soll helfen, die Machbarkeit von Ideen zu bewerten, unrealistische Ideen frühzeitig auszuscheiden, den Grundstein für konkrete F&E-Projekte zu legen und zukünftige Kooperationen mit Universitäten zu erleichtern.

62 Feasibility-Studies (Machbarkeitsstudien)
Das setzen wir voraus Idee eines KMU, das näher untersuchenswert erscheint = Angebot eines externen Erstellers der Studie Problemstellung, Zielsetzung Stand der Technik Lösungsansätze geplante Arbeiten, Abgrenzung des Leistungsumfanges Projektleitung, Mitarbeiter

63 Feasibility-Studies (Machbarkeitsstudien)
Vereinfachtes Verfahren Antragsformular ausfüllen technische Beschreibung der Machbarkeitsstudie durch das Institut wirtschaftliche Bedeutung für das Unternehmen Kostenplan ist das Angebot des Forschungsinstitutes

64 Feasibility-Studies (Machbarkeitsstudien)
So viel Geld gibt es Nur die Kosten der externen Studien von Universitätsinstituten und außeruniversitären Forschungsinstituten Fachhochschulen qualifizierten Sachverständigen können mit max. 70 % , jedoch max. € gefördert werden.

65 Mikrotechnik Österreich inkl. Nanotechnologie

66 Mikrotechnik Österreich inkl. Nanotechnologie
Mikro-/Nano- elektronik Mikro- magnetik Mikro-/Nano- robotik Mikrooptik Mikrobio- technologie Nano- wissenschaft Mechatronik Mikrofluidik Mikro-/Nano- mechanik Mikro-/Nano- sensorik Mikro-/Nano- technologie Nano- materialien

67 Mikrotechnik Österreich inkl. Nanotechnologie
Evaluierung der Initiative 2004 Fortführung unter Einbeziehung der Evaluierungsergebnisse und in Abstimmung mit dem RFT-Programm Ausbau der nationalen Kooperationen (NanoNet Styria, Österr. Gesellschaft für Mikrosystemtechnik, etc.) Ausbau der internationalen Kooperationen (ERA-NET, 6. Rahmenprogramm)

68 Mikrotechnik Österreich inkl. Nanotechnologie
Im Rahmen der bereits im Jahr 2001 gestarteten Initiative konnten insgesamt 250 Projektanträge verzeichnet werden. Mit einer Fördersumme von rund 95 Mio. Euro konnten insgesamt 175 Projekte gefördert werden.

69 EU-Anbahnungsförderung

70 EU-Anbahnungsförderung
Die FFG bietet für die österreichischen Unternehmen unter Berücksichtigung der dafür vorhandenen Budgetmittel das folgende Spektrum an Unterstützungsmaßnahmen für das 6. RP an: „neue Instrumente“ (IP, NoE) „klassische Instrumente“ (CRAFT, STREP) „sonstige Instrumente“ (CR: ja; SSA, CA: nein) „neue Instrumente“ „klassische Instrumente“ „sonstige Instrumente“

71 EU-Anbahnungsförderung
Grundvoraussetzung für die Anbahnungs-finanzierung der FFG ist der F&E-Gehalt des einzureichenden EU-Projektes. Eine überwiegende Projektmanagementtätigkeit zählt beispielsweise nicht dazu. Projektvorschlag muss relevant für die Innovationstätigkeit der beteiligten österreichischen Unternehmen sein! „neue Instrumente“ „klassische Instrumente“ „sonstige Instrumente“

72 EU-Anbahnungsförderung
Anträge für die EU-Anbahnungsfinanzierung möglichst frühzeitig (mindestens 3 Wochen vor EU-Einreichung) bei der FFG einreichen (Förderwirkung!) Zum Zeitpunkt des Antrages auf EU-Anbahnungsförderung sollten maximal 50 % der anfallenden Anbahnungskosten erreicht worden sein. Nicht berücksichtigt werden können Anträge, die später als drei Wochen vor Ende des betreffenden EU-Calls bei der FFG einlangen. „neue Instrumente“ „klassische Instrumente“ „sonstige Instrumente“

73 2004: Förderungen Vorarlberg

74 2004: Förderungen Österreich

75 So können Sie uns erreichen
Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) Basisprogramme Kärntner Straße 21-23, 1015 Wien : Fax: Internet:

76 Fördermöglichkeiten für Kleine und Mittlere
Unternehmen (KMU) im 6. EU-Rahmenprogramm DI Dr. Rita Litauszky Europäische und Internationale Programme (EIP) Allgemeine Tipps: Fragen stellen, z.B bei Überleitung zur nächster Folie (z.B. Wer kann an EU-Projekte teilnehmen?) Mitgebrachte Unterlagen hochhalten wenn ich sie erwähne. FFG - Ihr Partner für erfolgreiche Forschungs- und Technologiekooperation

77 Die Wichtigkeit europäischer KMU
EUROPAS WIRTSCHAFTSMOTOR FÜR VERÄNDERUNGEN Entwicklung neuer Produkte & Technologien High-tech KMU schaffen 2-mal mehr Innovationen pro Beschäftigten als Großfirmen Unterstützung der Wettbewerbsfähigkeit 50% aller KMU sind Subunternehmer Schaffung neuer Arbeitsplätze KMU und Kleinstfirmen stellen 80% der neuen

78 Welcher Betrieb gilt als KMU?
Bis zu 250 Mitarbeiter Höchstens 50 M Euro Jahresumsatz oder höchstens 43 M Euro Jahresbilanz Max. 25% des Unternehmen dürfen sich im Besitz eines Unternehmens befinden, das kein KMU ist (z.B. Konzern) NEU!!!

79 Thematische Prioritäten
KMU im 6. Rahmenprogramm KMU Horizontale Maßnahmen Thematische Prioritäten ca. 400 Mio Euro ca. 1,7 Mrd. Euro 3 - 5 Jahre bis zu einigen 10 Mio € mind. 3 Länder 1 - 3 Jahre 0,5 - 5 Mio € mind. 3 Länder

80 KMU-Beteiligung in den Horizontalen Maßnahmen
Auftragsforschung für und mit KMU Kooperative Forschung (CRAFT = Cooperative Research Action For Technology): Gruppe einzelner KMU Kollektive Forschung: Industrielle Organisationen & KMU

81 CRAFT - 300 Mio Euro Partner: mind. 2 F&E-Dienstleister aus 2 Ländern
Thema: jedes Thema aus Wissenschaft & Technik Partner: mind. 3 KMU aus mind. 2 Ländern UND mind. 2 F&E-Dienstleister aus 2 Ländern (EU-Mitgliedsländer und Kandidatenländer gleichgestellt) Größe: Gesamtkosten: 0,5 - 2 Mio € EU-Beitrag >50% von Projektkosten Dauer: 1-2 Jahre

82 Schutz des geistigen Eigentums:
CRAFT Mio Euro Förderung: Forschung & Innovation: bis zu 50% Konsortiums Management: bis zu 100%, (max. 7% EU-Förderung) Schutz des geistigen Eigentums: Eigentumsrechte bei KMU-Einreichern

83 CRAFT - Beispiel Biowissenschaften : CEX
Entwicklung eines probiotischen Futtermittel-Zusatzes (CEX) für die Geflügelproduktion gemäß den Anforderungen der Europäischen Registrierung 5 KMU aus 4 Nationen Österr. Koordinator 3 Forscher aus 3 Nationen Projektdauer: 01/ /04 Projektkosten: 0,95 Mio €

84 Partner: CRAFT - Beispiel Industrielle Technologien:
„Wasserglass“ in leather production (in order to reduce tannery wastes): 07/ /99 Partner: AT: Werner Vogl & Co. DE: Lederfabrik Josef Heinen IT: Industria Conciaria Nobel IT: Conceria Martucci Teresa AT: HBLVA für Chem. Ind. DE, IT: Lederinstitute Horizontales Konsortium Produzenten von: Automobil & Polsterwaren; Schuhleder; Lederwaren & Schuhe; Kleidung & Schuhe

85 CRAFT - Beispiel Energie: Colourface - Färbige Kollektor Fassaden für Solare Heizsysteme und Gebäudeisolation 6 KMU aus 3 Nationen Österr. Koordinator 3 Forscher aus 3 Nationen Projektdauer: 01/ /03 Projektkosten: ca. 1,6 Mio. Euro

86 Chancen für KMU durch CRAFT
Mehr Geld für FTE Zusätzliche personelle Ressourcen Know-How Risikoteilung Beschleunigung von Innovationsprozessen Stärkung der Marktposition durch neue Technologien Neue Märkte durch internationale Kontakte

87 Kollektive Forschung - 100 Mio Euro
Thema: jedes Thema aus Wissenschaft & Technik Partner mindestens: 2 nationale Industrielle Vereinigungen ODER 1 Europäische Industrielle Vereinigung KMU-Kerngruppe mit mind. 2 KMU mind. 2 Forschungsdienstleister Größe: Gesamtkosten: Mio € EU-Beitrag: >50% von Projektkosten Dauer: 2-3 Jahre

88 Kollektive Forschung - 100 Mio Euro
Förderung: Forschung & Innovation: bis zu 50% Training: bis zu 100% Konsortiums Management: bis zu 100% Schutz des geistigen Eigentums: Eigentumsrechte bleiben bei den Einreichern

89 Einreichfristen bei CRAFT & Kollektive Forschung
CRAFT: letzte Einreichfrist Kollektive Forschung : letzte Einreichfrist 2-stufiges Einreichverfahren

90 KMU-Beteiligung in den Thematischen Prioritäten
Thema den 7 Thematischen Prioritäten zugeordnet Mind. 15% für KMU 1. Integrierte Projekte 2. Exzellenz-Netzwerke 3. Specific Targeted Research Projects

91 Die 7 Thematischen Prioritäten bei Großprojekten
1 - Biowissenschaften, Genomik und Biotechnologie im Dienste der Gesundheit 2 - Technologien für die Informationsgesellschaft 3 - Nanotechnologien und -wissenschaften 4 - Luft- und Raumfahrt 5 - Lebensmittelqualität und -sicherheit 6 - Nachhaltige Entwicklung, globale Veränderungen und Ökosysteme 7 - Bürger und Staat in der Wissensgesellschaft

92 KMU Beteiligung in den Thematischen Prioritäten
Teilnahme von KMU-Vereinigungen Spezielle Evaluationskriterien für KMU Gezielte Ausschreibungen in für KMU relevanten Bereichen Vorab zugewiesenes Budget für Take-up measures Vertragserweiterung für die zusätzliche Aufnahme von KMU

93 KMU Beteiligung in IP und NoE
Wie? in Management involviert (v.a. KMU-Gruppierungen) KMU als Forscher / Technologieanbieter Vorteile: Take-up-measures: Assessment / Test / Validierung von erfolgsversprechenden Technologien Take-up-measures: frühzeitige Anwendung und Verwertung von Technologien Erleichterter Zugang zu / Transfer von Best Practice Training von KMU-Executives / technischem Personal Verbreitung der Ergebnisse

94 Wie gehen Sie vor ? Innovative Idee Grobkonzept
Partner? Partnersuche mit Netzwerken Partnersuch-tools der FFG Initiativen Anbahnungsfinanzierung durch FFG (BP) Ausarbeitung des Projektvorschlags Rechtzeitige Einreichung in Brüssel

95 FFG-Initiativen für KMU (1)
Industrielle Technologien Kunststoff: PLASTeam Nano-Technologie implementieren: NanoRoadSme Nano- und Mikro-Technologie: NaoMITec Holz: Woodism Kontakt: DI Marcus Bidmon Biowissenschaften: Food: SMEs for Food Biowissenschaften, Genomik: SMEs go Life Sciences Kontakt: Dr. Rita Litauszky

96 FFG-Initiativen für KMU (2)
Umwelt und Energie RURAL-ETINET Kontakt: DI Siegfried Loicht Kooperation mit Russland: Russische KMU: CREATION Kontakt: Dipl.-Phys. Ralf König ffg.at) IPR für KMU: Rechtliches für KMU, Software: IPR-GUIDE Kontakt: Mag. Christian Hopp ffg.at)

97 Unser Service für SIE (durch regionale Partner Büros und das FFG/EIP)
Ihre Kontaktstelle für den Zugang zu europäischen und internationalen Forschungs- und Technologieprogrammen Information, individuelle Beratung und Coaching zu allen Aspekten Ihres Projektes Projektpartnersuche, Internationales Networking Unsere Kunden: Firmen, Universitäten, Forschungsorganisationen, etc. Unser Service ist kostenlos!!!

98 Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Internationale Programme (EIP)
Ihr Partner FFG - Europäische und Internationale Programme (EIP)

99 Für weitere Informationen:
FFG - Europäische und Internationale Programme (EIP) Donau-City-Straße 1, 1220 Wien Wenn Sie regelmäßig informiert werden möchten, registrieren Sie sich unter Dr. Rita Litauszky Tel.: 05 / Zu dieser Folie: Für weitere Informationen finden Sie alle Kontaktdaten in den Unterlagen. Wir beraten Sie gerne über die versch. Beteiligungsmöglichkeiten, Partnersuche usw. Unsere Serviceleistungen sind kostenlos!

100 Evaluierung - Kernkriterien
Relevanz für Ziele des spez. Programms Wissenschaftl. & technolog. Qualität Zusatznutzen durch EU-Unterstützung kritische Masse der mobilisierten Ressourcen, erwartete Wirkung oder Beitrag zur Gemeinschaftspolitik Nutzung und Verbreitung der Kenntnisse, Auswirkung auf Innovation, IPR-Management Fähigkeit zur erfolgreichen Durchführung Kompetenz des Konsortiums, Ressourcen, Management Genaueres im Arbeitsprogramm!

101 6.RP 5.RP Anhang: CRAFT - Änderungen im 6.RP (1)
Jedes Thema aus gesamten Bereich Wissenschaft und Technologie Themen entsprechend der 4 Thematischen Programme im 5. Rahmenprogramm mind. 2 F&E-Dienstleister mind. 1 F&E-Dienstleister Großunternehmen und Endverbraucher können teilnehmen (war nicht möglich) Mitgliedsstaaten und EU-Beitrittskandidatenländer sind gleichberechtigt bei Teilnahme (war nicht der Fall)

102 6.RP 5.RP CRAFT: Änderungen im 6.RP (2)
F&E-Dienstleister waren Subauftragnehmer, Koordination war nicht möglich F&E-Dienstleister können Koordinator sein KMUs mit unzureichenden Forschungskapazitäten und auch High-tech KMUs KMUs mit unzureichenden Forschungskapazitäten Die Personalkosten der F&E Einreicher werden im Zuge der Evaluierung bewertet Auswahlkriterium: F&E-Dienstleister mind. 50% der Personenstunden

103 6.RP 5.RP CRAFT: Änderungen im 6.RP (3) Unabhängige Rechtspersonen;
Unabhängig voneinander Unabhängig und nicht mit anderen verbunden Projektgröße: mind. 0,5 M EURO Projektgröße: mind. 0,3 M EURO Vereinfachte Finanzierungsregeln für F&E Projekte; ein Kostenmodell je Teilnehmer; keine Kostenkategorien mehr Kompliziertere Finanzierungsregeln

104 6.RP 5.RP CRAFT: Änderungen im 6.RP (4)
EU-Förderung an gesamtes Konsortium EU-Förderung: max. 50% der Kosten der individuellen KMU-Antragsteller Konsortialabkommen ist verpflichtend; Konsortium hat größere Autonomität Konsortialabkommen ist keine Bedingung

105 Weitere Informationen
Wirtschafts-Standort Vorarlberg GmbH Stadtstrasse 33, 6850 Dornbirn T / ,


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