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Verkehrsregeln.

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Präsentation zum Thema: "Verkehrsregeln."—  Präsentation transkript:

1 Verkehrsregeln

2 Geltungsbereich Sie gelten in der Schweiz
Im Ausland wenn keine Vorschriften bestehen Der Kommandant ist für die Einhaltung verantwortlich Motorsegler mit laufendem Motor gelten als Motorflugzeuge

3 See and avoid

4 Ausnahme Artikel 6 1 Der Kommandant hat im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, der Weisungen des Halters eines Luftfahrzeuges und der anerkannten Regeln der Luftfahrt alle erforderlichen Massnahmen zu treffen, um die Interessen der Fluggäste, der Besatzung, der an der Ladung Berechtigten und des Luftfahrzeughalters zu wahren. 2 In Notfällen hat der Kommandant alle zum Schutze des Lebens, des Luftfahrzeuges und der Ladung unmittelbar erforderlichen Massnahmen zu treffen.

5 Vortritt 1 Grundsatz: Rechtsvortritt Landendes vor startendem Flugzeug
Anflug: Ohne Motor vor motorisiertem Flugzeug Anflug: Unter Segelflugzeugen: Tieferes vor noch höherem Startende und landende Flugzeuge vor rollenden

6 Vortritt 2 !

7 Kreuzen Grundsätzlich hat das von Rechts kommende Luftfahrzeug Vortritt Auch das von Rechts kommende Luftfahrzeug hat sich vorsichtig und rücksichtsvoll zu verhalten kreuzen vor dem Vortrittsberechtigten, über- oder unterfliegen nur mit genügendem Abstand

8 Überholen 70° 70°

9 Ausweichen

10 Abstand / Formationsflug
Es ist genügend Abstand zu anderen Luftfahrzeugen einzuhalten Formationsflug ist nur zulässig, wenn dies vorab zwischen den Piloten abgesprochen worden ist. Gefahren: Mangelnde Koord., Turbulenzen, Unvorhergesehenes,…

11 Night and Day? Segelflug ist grundsätzlich auf den Tag beschränkt
Tag- und Nachtgrenzen VFR-Guide Ausnahmebewilligung durch das BAZL erteilbar

12 Mindestflughöhen 300 Meter 150 Meter

13 Wolkenabstände 1

14 Wolkenabstände 300 Meter Sonderfall:
Im Golf (bis 600m AGL) outside clouds 1500 Meter 300 Meter

15 Mindestsichtwerte C / D / E G 8km 1,5km 3050m /10‘000ft
Umkehrkurve innert Sichtweite Ausserhalb von Wolken Ständige Sicht auf den Boden 5km

16 Hangsegeln

17 Thermikflüge

18 Wolkenabstände in Segelflugräumen
50 Meter 100 Meter 50 Meter

19 Abwerfen von Dingen Ohne Bewilligung dürfen abgeworfen
oder versprüht werden: Ballast in Form von Wasser oder feinem Sand Treibstoff im Notfall Gegenstände oder Stoffe zur Hilfeleistung Schleppseile und abwerfbare Fahrwerke auf Flpl Winddriftanzeiger Raucherzeuger für die Landung Meldetaschen bei fliegerischen Wettbewerben

20 Flugplan Für die folgenden VFR-Flüge muss ein Flugplan ausgefüllt werden: Für Flüge bei denen Flugverkehrsleitdienst in Anspruch genommen wird Bei Nachtflügen ausser in Platznähe Flüge über die Landesgrenzen Zur Erleichterung des Such- und Rettungsdienstes kann ein Flugplan eingereicht werden. Flug in die Alpen oder bei schlechtem Wetter

21 Fit for flying! Wer sich krank fühlt, ermüdet ist oder unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln, Alkohol, Medikamenten, Rauschgift usw. steht, so dass er in der Ausübung seiner Funktion beeinträchtigt ist, darf nicht als Flugbesatzungsmitglied tätig sein!

22 Fragen ??


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