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Schulungsunterlagen zum Erwerb von Grundwissen als Basis für die notwendige Sachkenntnis zur Abgabe von besonders gefährlichen Chemikalien Version 11.5.06.

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1 Schulungsunterlagen zum Erwerb von Grundwissen als Basis für die notwendige Sachkenntnis zur Abgabe von besonders gefährlichen Chemikalien Version Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Gesundheit BAG Federal Department of Home Affairs DHA Federal Office of Public Health FOPH

2 Inhaltsverzeichnis Ziel der Schulung 5 Was ist Sachkenntnis? 6
Was ist Grundwissen? Was ist produktespezifisches Wissen? Wer muss Sachkenntnis haben? Woher nehme ich die Information, um den Kunden zu beraten? 12 Was sind Chemikalien? Wo kommen Chemikalien vor? Was sind Pflanzenschutzmittel und Biozide? Welche Gefahren gehen von Chemikalien aus? R-Sätze Wie können Unfälle mit Chemikalien vermieden werden? 22 S-Sätze Gefahren durch physikalisch-chemische Eigenschaften 24 Explosionsgefährlich Brandfördernd Hochentzündlich Leichtentzündlich Entzündlich Gesundheitsgefährdende Eigenschaften Begriffe: Toxizität, MAK-Wert Aufnahmewege Sehr giftig Giftig Ätzend Gesundheitsschädlich

3 Inhaltsverzeichnis Reizend 42 Sensibilisierend 43 Krebserzeugend 44
Erbgutverändernd Fortpflanzungsgefährdend Umweltgefährliche Eigenschaften Einstufung Für welche Produkte besteht die Beratungspflicht? Was ist beim Verkauf von besonders gefährlichen Produkten zu beachten? 55 Kennzeichnung Beispiel-Etikette Kontrollfragen Sicherheitsdatenblatt (SDB): Warum SDB‘s, Woher kriegt man sie, Was steht drin? Die 16 Kapitel 73 Kontrollfragen Kurzleitfaden Etikette / Sicherheitsdatenblatt Kontrollfragen Chemikalien-Ansprechperson Welche Gesetze sind wichtig? Welche Schweizer Gesetze sind wichtig? Welche EU-Gesetze sind wichtig? Kontrollfragen Wie können Mensch und Umwelt vor dem Einfluss gefährlicher Chemikalien geschützt werden? 152 Produkt Anwendung – Verpackung Anwendung – Lagerung Anwendung – Umgang Entsorgung

4 Inhaltsverzeichnis Kontrollfragen 26-30 162
Was muss ein Verkäufer beachten? Welche Chemikalien dürfen im Detailhandel verkauft werden? 167 Allgemeine Informationspflicht Rückgabe- und Rücknahmepflicht, Entsorgungspflicht Besondere Pflichten beim Verkauf – Hinweise auf Schutzmassnahmen 172 Besondere Pflichten beim Verkauf – Aufnahme von Kundendaten 173 Besondere Pflichten beim Verkauf – Mündigkeit und SDB - Abgabe 175 Übersicht über Pflichten eines Verkäufers beim Verkauf besonders gefährlicher Chemikalien an Privatpersonen Wie gehe ich konkret vor (Abläufe im Geschäft)? Kontrollfragen Grundlagen des produktespezifischen Wissens Welches sind die wichtigsten Informationsquellen für produktespezifisches Wissen? 187 Biozide Pflanzenschutzmittel Weitere Produktegruppen Produktespezifisches Wissen: Beispiel Wespenspray: Beratungsthemen, Informationsauswertung (Etikette, SDB, Gebrauchsanweisung), Verkaufs/Beratungsgespräch ANHANG Liste der R-Sätze Liste der S-Sätze Glossar Lösungen zu den Kontrollfragen

5 Ziel der Schulung Chemische Produkte sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Geschirrspülmittel, Entkalker, Farben, Lacke, Mückenspray, Unkrautvertilger, Imprägniermittel, WC-Reiniger – alle diese Haushaltsprodukte enthalten mehr oder minder gefährliche Chemikalien. Ziel der Schulung ist, Unfälle mit solchen Chemikalien zu vermeiden. Ein Verkäufer von gefährlichen Chemikalien muss in der Lage sein, insbesondere Privatkunden kompetent über den sicheren Umgang mit diesen gefährlichen Stoffen und Produkten zu informieren. Er muss über die sichere Verwendung und Handhabung, die richtige Lagerung und korrekte Entsorgung, sowie über die Erste-Hilfe-Massnahmen und Notrufnummern Auskunft geben können. Dafür ist ein Grundwissen über Chemikalien notwendig. Die Vermittlung dieses Grundwissens ist Gegenstand dieser Schulung.

6 Was ist Sachkenntnis? Damit ein Verkäufer den Kunden beim Kauf von chemischen Produkten kompetent beraten kann, muss er über besondere Sachkenntnis verfügen. Die Notwendigkeit von besonderer Sachkenntnis ist in der Chemikalienverordnung aus dem Jahre 2005 verankert. Dort steht in Artikel 81: „Wer einen besonders gefährlichen Stoff oder eine besonders gefährliche Zubereitung gewerblich abgibt … muss über besondere Sachkenntnis verfügen“. Dies bedeutet: Wer besonders gefährliche Chemikalien (Definition: siehe ab S. 50) an Privatpersonen verkauft, muss die Gefahren dieser Produkte kennen und seine Kunden entsprechend informieren können. Mindestens eine Person in einem Verkaufsbetrieb muss über besondere Sachkenntnis verfügen.

7 Abgabe von gefährlichen Chemikalien
Was ist Sachkenntnis? Die Sachkenntnis ist in der „Verordnung des Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) über die erforderliche Sachkenntnis zur Abgabe besonders gefährlicher Stoffe und Zubereitungen“ vom Juni 2005 definiert. Über Sachkenntnis verfügt, wer Grundwissen nachweisen kann und über das notwendige produktespezifische Wissen verfügt. Grundwissen kann durch das Bestehen einer Prüfung nachgewiesen werden. Auf diese Prüfung soll diese Schulung vorbereiten. Abgabe von gefährlichen Chemikalien Grundwissen Produktespezifi-sches Wissen Sachkenntnis Als Nachweis von Grundwissen gilt unter bestimmten Voraussetzungen auch eine unter dem alten Giftgesetz erteilte Giftbewilligung. Berufserfahrung kann ebenfalls geltend gemacht werden. Weitere Informationen siehe:

8 Was ist Grundwissen? In der Schweiz gibt es ca. 15‘000 gefährliche chemische Produkte (Definition S. 17). Darunter fallen fast 1000 besonders gefährliche chemische Produkte (Definition ab S. 50), über die Verkäufer produktespezifisches Wissen haben müssen. Diese Anzahl ist zu gross, um sie in einer Schulung für Verkäufer besprechen zu können. Deshalb ist das so genannte Grundwissen wichtig. Grundwissen ist dasjenige Wissen, welches dem Verkäufer ermöglicht, sich das produktespezifische Wissen selbständig zu erarbeiten. Das Grundwissen ist unabhängig von der Produktepalette und bildet die Basis der Sachkenntnis. Das Grundwissen wird durch diese Schulung vermittelt.

9 Was ist Grundwissen? Das Grundwissen beinhaltet die Kenntnis der Pflichten eines Verkäufers von Chemikalien nach dem Gesetz. Ausserdem muss ein Verkäufer die Elemente der Kennzeichnung (Etikette, siehe ab S. 56) von Chemikalien kennen und verstehen. Er muss fähig sein, die Information auf der Etikette dem Kunden zu erklären. Des weiteren muss er die Informationen in Sicherheitsdatenblätten, (siehe ab S.73) verstehen und dem Kunden, der die Chemikalie verwenden will kundengerecht weitergeben können. Auch muss er über Grundlagen des produktespezifischen Wissens verfügen. Das heisst er muss einschlägige Informationsquellen über Chemikalien kennen und benutzen können, damit er sich das produktespezifische Wissen, welches für das Warensortiment in seinem Geschäft erforderlich ist, selbst erarbeiten kann.

10 Was ist produktespezifisches Wissen?
Produktespezifisches Wissen hat, wer beim Verkauf von Chemikalien den Kunden ausreichend über den sachgemässen Umgang mit dem Produkt informieren kann. Der Verkäufer muss informieren können über: den Verwendungszweck der Chemikalie die sachgemässe Verwendung der Chemikalie (Dosierung, Schutzmassnahmen) die besonderen Gefahren, die von den Eigenschaften der Chemikalie ausgehen können die besonderen Gefahren, die bei der Verwendung von der Chemikalie ausgehen können die richtige Lagerung der Chemikalie die richtige Entsorgung der Chemikalie Erste-Hilfe-Massnahmen Notrufnummern im Falle eines Unfalles. Das produktespezifische Wissen ist abhängig von der Produktepalette, die im betreffenden Geschäft im Angebot ist. Das produktespezifische Wissen wird kurz anhand von Beispielen im letzten Kapitel behandelt. Weitergehende Kenntnisse über Sortimentschemikalien müssen selbst erarbeitet werden.

11 Wer muss Sachkenntnis haben?
Wenn in einem Geschäft mehrere Verkäufer besonders gefährliche Chemikalien verkaufen, muss mindestens eine Person im Geschäft Sachkenntnis haben („Sachkenntnisträger“). Die anderen Verkäufer müssen aber genug produktespezifisches Wissen haben, um die Kunden beim Verkauf auf die besonderen Gefahren, die von den Chemikalien ausgehen, hinzuweisen. Der Sachkenntnisträger ist dafür verantwortlich, dass die Qualität der Weitergabe der Informationen an den Kunden gewährleistet ist, auch wenn er nicht persönlich den Kunden berät. Der Sachkenntnisträger ist verantwortlich für die Ausbildung der anderen Verkäufer, z. B. durch betriebsinterne Schulungen oder Unterlagen zum Selbststudium. Der Sachkenntnisträger sollte beim Verkauf anwesend sein.

12 Woher nehme ich die Informationen für die Kundenberatung?
Die wichtigsten Informationsquellen sind: Etikette Auf der Etikette finden sich die wichtigsten Informationen über das Produkt in Kurzform. Gebrauchsanweisung In der Gebrauchsanweisung wird der Kunde über die sachgerechte und gefahrlose Anwendung des Produktes aufgeklärt. Sicherheitsdatenblatt Im Sicherheitsdatenblatt finden sich detaillierte Informationen über Gefahren, Verwendung und Schutzmassnahmen.

13 Woher nehme ich die Informationen für die Kundenberatung?
Sicherheitsdatenblätter müssen kritisch gelesen und mit der eigenen Erfahrung und eventuell anderen Datenquellen verglichen werden. Finden sich gegensätzliche Angaben über ein Produkt, kann der Hersteller (Lieferant) des Produktes Auskunft geben. Alternative Informationsquellen werden im Abschnitt „Grundlagen des produktespezifischen Wissens“ (S. 187) genauer beschrieben. Diese können beispielsweise sein: Internet Bücher Hersteller des Produktes (Die Telefonnummer und Adresse des Herstellers sind jeweils auf der Etikette sowie im Sicherheitsdatenblatt angegeben). Alle Informationsquellen werden im Laufe dieser Schulung genauer beschrieben. Es wird erklärt, wo die zur Weitergabe an den Kunden wichtige Information zu finden ist.

14 Grundlagen Bevor die Details von Etikette und Sicherheitsdatenblatt behandelt werden können, muss einiges an grundlegendem Wissen erarbeitet werden. Dabei werden Fragen beantwortet wie: Was sind Chemikalien? Wo kommen Chemikalien vor? Welche Gefahren gehen von Chemikalien / chemischen Produkten aus? Welche Gefahren ergeben sich z.B aus den physikalisch- chemischen Eigenschaften von Chemikalien? Welche Gesundheitsgefahren gibt es? Wie können Chemikalien die Umwelt gefährden? Wie sind Chemikalien gekennzeichnet?

15 Was sind Chemikalien? Die Bezeichnung „Chemikalie“ wird in diesen Schulungsunterlagen synonym zur Bezeichnung „chemische Produkte“ verwendet. Im Schweizer Gesetz werden Chemikalien als Stoffe und Zubereitungen bezeichnet. Stoffe sind natürliche oder durch ein Produktionsverfahren hergestellte chemische Verbindungen (als chemische Verbindung bezeichnet man eine Substanz, die aus zwei oder mehr verschiedenen chemischen Elementen (z. B. Wasserstoff, Sauerstoff) besteht). Zubereitungen sind Mischungen von zwei oder mehr Stoffen. Zum Beispiel ist Natronlauge (Natriumhydroxid) ein Stoff, wenn sie aber in einem WC-Reiniger zusammen mit anderen Stoffen enthalten ist, ist der WC-Reiniger eine Zubereitung.

16 Was sind Chemikalien? Im Schweizer Gesetz gibt es auch so genannte Gegenstände. Gegenstände bestehen aus einem oder mehreren Stoffen oder Gemischen von Stoffen. Bei Gegenständen ist die Form für die Funktion des Gegenstandes wichtiger als die chemische Beschaffenheit. Gegenstände, die Chemikalien enthalten, sind z. B. Batterien oder auch ein Tisch, aus dem Chemikalien abdampfen, die für die Behandlung des Holzes eingesetzt wurden. Alle Dinge, deren Zweck es ist, Chemikalien an die Umgebung abzugeben, werden nicht als Gegenstände bezeichnet, sondern sind chemische Produkte. Z. B: Es ist nicht der Zweck des Tisches Chemikalien zu verdampfen, sondern ein Tisch zu sein. Daher ist der Tisch ein Gegenstand. Der Zweck einer Mottenkugel hingegen ist es, Mottengift freizusetzen. Die Mottenkugel ist daher nach dem Gesetz kein Gegenstand, sondern ein chemisches Produkt. Oder: Der Zweck eines Lufterfrischers ist es, Duftstoffe freizusetzen, daher ist der Lufterfrischer ein chemisches Produkt.

17 Wo kommen Chemikalien vor?
Chemikalien sind in vielen Produkten des täglichen Lebens enthalten. Dazu gehören: Geschirrspülmittel, Klebstoffe, Farben, Lacke, Batterien, WC-Reiniger, Reinigungsmittel, Waschmittel, Raumspray, Rasierschaum und so weiter. Eine spezielle Gruppe von Chemikalien sind die Pflanzenschutzmittel. Sie werden z. B. vom Landwirt auf dem Feld einsetzt, um die Ernte vor Schädlingen zu schützen. Sie werden auch zum Schutz von Zimmerpflanzen oder im Garten z.B gegen Blattläuse eingesetzt. Eine weitere Gruppe von Chemikalien sind die Biozide wie z. B. Mottenkugeln, Mücken- oder Ameisenspray.

18 Was sind Pflanzenschutzmittel und Biozide?
Pflanzenschutzmittel sind spezielle chemische Produkte. Der Zweck von Pflanzenschutzmitteln ist es, wie der Name sagt, Pflanzen oder Pflanzenerzeugnisse (z. B. Früchte, abgeerntetes Getreide etc.) z. B. vor Frass durch Raupen, vor Blattläusen oder vor Pilzkrankheiten zu schützen. Pflanzenschutzmittel dienen auch dazu, andere Pflanzen („Unkraut“), die z. B. Getreide beim Wachsen hindern können, zu vernichten. Ein Unkrautvernichtungsmittel, welches auf dem Acker angewendet wird, ist daher z. B. ein Pflanzenschutzmittel. Biozide sind chemische Produkte, die nicht unter die Definition der Pflanzenschutzmittel fallen. Sie sind dazu bestimmt, schädliche Organismen abschrecken, unschädlich zu machen oder zu zerstören. Rattengift, welches zum Schutz der Speisekammer gestreut werden muss, ist beispielsweise ein Biozid. Ameisenköderdosen, die ins Haus gestellt werden, um Ameisen zu vernichten, sind ebenfalls Biozide.

19 Umweltgefährliche Eigenschaften
Welche Gefahren gehen von Chemikalien aus? Es gibt drei Kategorien von gefährlichen Eigenschaften: gefährliche physikalisch-chemische Eigenschaften (z. B. hochentzündlich), gesundheitsgefährdende Eigenschaften (z. B. giftig) und - umweltgefährliche Eigenschaften. Chemikalien, die einer gefährlichen Eigenschaft zugeordnet werden können heißen „gefährliche Chemikalien“. Gesundheits-gefährdende Eigenschaften Gefährliche physikalisch-chemische Eigenschaften Umweltgefährliche Eigenschaften Gefährliche Eigenschaften

20 Welche Gefahren gehen von Chemikalien aus?
Gefährliche Chemikalien müssen als solche gekennzeichnet werden. Zur Kennzeichnung gehören u.a. folgende Elemente: Gefahrensymbol Gefahrenbezeichnung. in diesem Fall: Explosionsgefährlich. E Einige gefährliche Eigenschaften von Chemikalien werden nicht durch ein Symbol dargestellt, z. B.: Entzündlich.

21 Welche Gefahren gehen von Chemikalien aus?
Gefährliche Chemikalien werden neben den Gefahrensymbolen mit Hinweisen auf die besonderen Gefahren, den R-Sätzen gekennzeichnet : R-Sätze (R für Risiko) sind Hinweise auf die besonderen Gefahren, die von Chemikalien ausgehen. Es gibt insgesamt 66 R-Sätze, nummeriert von R1 bis R 68 (Es gibt kein R13 und R47) Beispielsweise bedeutet R1: „In trockenem Zustand explosionsgefährlich“. Form: Zwischen den Ziffern steht: ein Bindestrich (-) zur getrennten Angabe der besonderen Gefahren z.B. R12-36, das heißt R12 und R36 gilt. (nicht R12 bis R36) oder ein Schrägstrich (/) zur kombinierten Angabe der besonderen Gefahren z.B. R36/37, das heißt aus R36 „Reizt die Augen“ und R37 „Reizt die Atmungsorgane“ wird R36/37 „Reizt die Augen und die Atmungsorgane“. Eine Liste aller R-Sätze befindet sich im Anhang (ab S.216)

22 Wie können Unfälle mit Chemikalien vermieden werden?
Chemikalien werden mit „Ratschlägen für die sichere Verwendung“ den S-Sätzen gekennzeichnet. S-Sätze (S für Sicherheit) sind Ratschläge für die sichere Verwendung von Chemikalien. Sie liefern dem Kunden wichtige Hinweise für die richtige Verwendung und helfen somit Unfälle mit Chemikalien zu vermeiden. Es gibt insgesamt 54 S-Sätze, nummeriert von S1 bis S 64, z. B. S1: „Unter Verschluss aufbewahren“. Wie bei den R-Sätzen gibt es auch für die S-Sätze die getrennte Angabe mit dem Bindestrich (z. B. S1-13) und kombinierte S-Sätze zur kombinierten Angabe von Sicherheitsratschlägen mit dem Schrägstrich (z. B. S29/56). Eine Liste aller S-Sätze befindet sich im Anhang (ab S.225) .

23 Wie können Unfälle mit Chemikalien vermieden werden?
Der Kunde ist darauf hinzuweisen, dass bei der Verwendung aller gefährlichen Produkte grundsätzlich folgendes zu beachten ist: Kontakt (Einatmen, Berühren, Verschlucken) mit dem Produkt ist in jedem Fall zu vermeiden. Während der Verwendung nicht essen, trinken oder rauchen. Nach jeder Verwendung Hände gründlich waschen.

24 Gefahren durch physikalisch-chemische Eigenschaften
O F E F+ Explosionsgefährlich Brandfördernd Hochentzündlich Leichtentzündlich Entzündlich (kein Symbol)

25 Explosionsgefährlich (E)
Gefahren durch physikalisch-chemische Eigenschaften Explosionsgefährlich (E) Beispiel für einen zugehörigen R-Satz: R2: Durch Schlag, Reibung, Feuer oder andere Zündquellen explosionsgefährlich. Explosionsgefährlich sind Chemikalien, wenn sie bei Erhitzen, Erschütterung, Reibung, Feuer oder anderen Zündquellen explodieren. Beispiel: Feuerwerkskörper Information für den Verwender: Bedingungen vermeiden, bei denen Explosionsgefahr besteht (z. B. nicht in die Nähe von Feuer bringen etc.)

26 Brandfördernd (O) Gefahren durch physikalisch-chemische Eigenschaften
Beispiel für einen zugehörigen R-Satz: R 8: Feuergefahr bei Berührung mit brennbaren Stoffen. Brandfördernd sind Chemikalien, die in der Regel selbst nicht brennbar sind. In Kontakt mit anderen brennbaren Chemikalien entwickeln sie aber Hitze. Daher erhöhen sie die Brandgefahr und die Heftigkeit eines Brandes beträchtlich. Beispiel: Unkrautvertilgungsmittel, welches Natrium- oder Kaliumchlorat enthält („Unkraut-Ex“), Feuerwerkskörper Information für den Verwender: Nicht in die Nähe von Feuer bringen.

27 Gefahren durch physikalisch-chemische Eigenschaften
Hochentzündlich (F+) Zugehöriger R-Satz: R 12 Hoch entzündlich. Hochentzündlich sind Chemikalien, wenn sie flüssig sind und schon bei einer niedrigen Temperatur (z. B. Raumtemperatur) sieden. Außerdem brennen sie, wenn der Dampf mit einer Zündquelle in Kontakt kommt. Hochentzündlich sind Chemikalien auch, wenn sie gasförmig sind und bei gewöhnlicher Temperatur und Normaldruck mit Luft gemischt explodieren können. Beispiel: Spraydosen mit hochentzündlichen Treibgasen (Propan / Butan), z. B. Haarspray und Haarschaum. Information für den Verwender: Nicht in die Nähe von Feuer bringen, nicht in Flammen sprühen.

28 Leichtentzündlich (F)
Gefahren durch physikalisch-chemische Eigenschaften Leichtentzündlich (F) Beispiel für einen zugehörigen R-Satz: R 15: Reagiert mit Wasser unter Bildung hochentzündlicher Gase. Leichtentzündlich sind Chemikalien, wenn sie sich bei Raumtemperatur an der Luft von selbst erhitzen und schließlich entzünden können, in festem Zustand sich an Zündquellen entzünden und nach deren Entfernen weiterbrennen oder weiterglimmen, sich in flüssigem Zustand an einer Zündquelle bei niedriger Temperatur (<21°C) entzünden können, bei Berührung mit Wasser oder mit feuchter Luft hochentzündliche Gase in gefährlicher Menge bilden, als Gas bei normalem Druck nach dem Anzünden an der Luft brennen. Beispiel: Brennspiritus, Frostschutzmittel, Benzin Information für den Verwender: Nicht in die Nähe von Feuer bringen, nicht in Flammen sprühen.

29 Entzündlich Gefahren durch physikalisch-chemische Eigenschaften
Zugehöriger R-Satz: R 10: Entzündlich.  Kein Gefahrensymbol) Entzündlich sind Chemikalien, wenn sie sich in flüssigem Zustand bei niedriger Temperatur an einer Zündquelle entzünden können. Dieser gefährlichen Eigenschaft ist kein Symbol zugeordnet. Sie wird nur durch R10 „Entzündlich“ gekennzeichnet. Beispiel: manche Anstrichfarben Information für den Verwender: Nicht in die Nähe von Feuer bringen, nicht in Flammen sprühen.

30 Gesundheitsgefährdende Eigenschaften: Begriffe
Exposition = Ausgesetztsein des Körpers gegenüber Chemikalien. Ein Bergarbeiter ist z.B gegenüber Steinstaub exponiert, ein Passivraucher gegenüber Zigarettenrauch, ein Maler gegenüber Lösungsmitteldämpfen. Eine Exposition muss nicht unbedingt sofort krank machen. Sie ist aber eine mögliche Ursache für eine spätere Krankheit.

31 Gesundheitsgefährdende Eigenschaften: Begriffe
Toxizität = Giftigkeit = Fähigkeit einer Chemikalie, eine Schädigung der Gesundheit von Mensch und Tier zu bewirken. Dies äußert sich z. B. in Kopfschmerzen, Atemnot, Benommenheit, Erbrechen…

32 Gesundheitsgefährdende Eigenschaften: Begriffe
MAK-Werte: Maximale Arbeitsplatzkonzentration (MAK) ist die Konzentration einer Chemikalie in der Luft am Arbeitsplatz, bei der im Allgemeinen die Gesundheit der Arbeitnehmer nicht beeinträchtigt wird. Bestimmung: in der Regel durch Messungen am Arbeitsplatz. Angabe: in der Regel in mg / m3 Luft

33 Gesundheitsgefährdende Eigenschaften: Begriffe
Wirkungen von Chemikalien beinhalten: akute Wirkungen = sofort auftretende Wirkungen chronische Wirkungen = verzögert auftretende Wirkungen

34 Gesundheitsgefährdende Eigenschaften
Aufnahmewege Chemikalien können in den Körper gelangen durch Einatmen über die Lunge Eindringen in die Haut Verschlucken in den Mund, dann in Speiseröhre, Magen und Darm. Ebenfalls können Chemikalien über die Placenta der Mutter in das ungeborene Kind aufgenommen werden. Chemikalien können Gesundheitsschädigungen z. B. von Haut, Lunge, Darm, Nieren, Magen, Leber, Nervensystem hervorrufen.

35 Gesundheitsgefährdende Eigenschaften
Im Folgenden sind alle gesundheitsgefährdenden Eigenschaften mit ihren Gefahrensymbolen aufgeführt, mit denen eine Chemikalie gekennzeichnet sein muss, die eine solche Eigenschaft besitzt.

36 Gesundheitsgefährdende Eigenschaften
Sehr giftig T Giftig Xn Gesundheitsschädlich Xi Reizend C Ätzend

37 Gesundheitsgefährdende Eigenschaften
Xn Xi oder T Sensibilisierend Krebserzeugend Das gleiche Gefahrensymbol kann hier mehrere gesundheits-gefährdende Eigenschaften bezeichnen. Zur Unterscheidung der Eigenschaften dienen die R-Sätze (siehe ab S. 41) Erbgutverändernd Fortpflanzungs gefährdend

38 Sehr giftig (T+) Gesundheitsgefährdende Eigenschaften
Beispiel für einen zugehörigen R-Satz: R 26: Sehr giftig beim Einatmen. Sehr giftig sind Chemikalien, wenn sie in sehr geringer Menge beim Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme über die Haut zum Tode führen oder akute oder chronische Gesundheitsschäden verursachen können. Sehr giftige Produkte dürfen nicht an Privatpersonen verkauft werden. Beispiel: manche Mittel zur Bekämpfung von Nagetieren, Brom, weisser Phosphor, Cyankali Information für den Verwender: Jeglichen Kontakt mit dem menschlichen Körper vermeiden und bei Unwohlsein sofort den Arzt aufsuchen.

39 Giftig (T) Gesundheitsgefährdende Eigenschaften
Beispiel für einen zugehörigen R-Satz: R 24 Giftig bei Berührung mit der Haut. Giftig sind Chemikalien, wenn sie in geringer Menge beim Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme über die Haut zum Tode führen oder akute oder chronische Gesundheitsschäden verursachen können. Beispiel: einige Biozide, Phenol, Methanol Information für den Verwender: Jeglichen Kontakt mit dem menschlichen Körper vermeiden und bei Unwohlsein sofort den Arzt aufsuchen.

40 Ätzend (C) Gesundheitsgefährdende Eigenschaften
Beispiel für einen zugehörigen R-Satz: R 35 Verursacht schwere Verätzungen. Ätzend sind Chemikalien, wenn sie lebendes Gewebe bei Berührung zerstören, d.h. Haut und Augen verätzen. Beispiel: Abflussreiniger, viele Entkalker Information für den Verwender: Dämpfe nicht einatmen und Berührung mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden (z. B. Handschuhe anlegen, Brille tragen, Schutzkleidung tragen. Bei Kontakt sofort mit viel Wasser abwaschen).

41 Gesundheitsschädlich (Xn)
Gesundheitsgefährdende Eigenschaften Gesundheitsschädlich (Xn) Beispiel für einen zugehörigen R-Satz: R Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. Gesundheitsschädlich sind Chemikalien, wenn sie beim Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme über die Haut zum Tode führen oder akute oder chronische Gesundheitsschäden verursachen können. Beispiel: Abbeizmittel, Entfettungsmittel Information für den Verwender: Kontakt mit dem menschlichen Körper, auch einatmen der Dämpfe, vermeiden und bei Unwohlsein den Arzt aufsuchen.

42 Reizend (Xi) Gesundheitsgefährdende Eigenschaften
Beispiel für einen zugehörigen R-Satz: R 36 Reizt die Augen. Reizend sind Chemikalien, wenn sie ohne ätzend zu sein bei kurzzeitigem, länger andauerndem oder wiederholtem Kontakt mit Haut oder Schleimhaut eine Entzündung hervorrufen können. Beispiel: Maschinen-Geschirrspülmittel Information für den Verwender: Dämpfe nicht einatmen und Berührung mit der Haut und den Augen vermeiden.

43 Sensibilisierend (Xn oder Xi)
Gesundheitsgefährdende Eigenschaften Sensibilisierend (Xn oder Xi) Xn Bei Einatmen: R42: Sensibilisierung durch Einatmen möglich Xi Über die Haut: R43: Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich Sensibilisierend sind Chemikalien, wenn sie bei Einatmen oder Aufnahme über die Haut Überempfindlichkeitsreaktionen hervorrufen können (z. B. Asthma, Hautausschläge), so dass bei späterem Kontakt mit der Chemikalie charakteristische Störungen („Allergien“) auftreten. Beispiel: Gewisse isocyanathaltige Leime, Isothiazolinonsalze (z.B Farbkonservierungsmittel) Information für den Verwender: Wenn sensibilisierend durch Einatmen: Jeglichen Kontakt durch Einatmen von Gas/Dampf/Rauch/Aerosol vermeiden. Wenn sensibilisierend über die Haut: Jeglichen Kontakt durch Berührung mit der Haut vermeiden.

44 Krebserzeugend (kanzerogen)
Gesundheitsgefährdende Eigenschaften Krebserzeugend (kanzerogen) Kategorie (kat) 1 und 2 (Chemikalie ist erwiesenermassen krebserzeugend: R45: Kann Krebs erzeugen; R49: Kann Krebs erzeugen beim Einatmen) Kategorie (kat) 3 (Chemikalie steht im Verdacht, Krebs zu erzeugen: R40: Verdacht auf krebserzeugende Wirkung) T Xn Krebserzeugend sind Chemikalien, wenn sie beim Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme über die Haut Krebs erregen oder die Krebshäufigkeit erhöhen. Krebserzeugende Produkte der Kategorien 1 und 2 dürfen nicht an Privatpersonen verkauft werden. Beispiele: Kat 1: Manche Erdölprodukte (Benzol), Asbest, Kat 2: Acrylnitril, Bromethan Information für den Verwender: Jeglichen Kontakt mit dem menschlichen Körper vermeiden.

45 Erbgutverändernd (teratogen)
Gesundheitsgefährdende Eigenschaften Erbgutverändernd (teratogen) Xn T Kategorie 1 und 2 (Chemikalie ist erwiesenermassen erbgutverändernd: R46: Kann vererbbare Schäden verursachen) Kategorie 3 (Chemikalie steht im Verdacht, das Erbgut zu verändern: R68: Irreversibler Schaden möglich) Erbgutverändernd sind Chemikalien, wenn sie beim Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme über die Haut vererbbare genetische Schäden zur Folge haben oder deren Häufigkeit erhöhen. Erbgutverändernde Produkte der Kategorien 1 und 2 dürfen nicht an Privatpersonen verkauft werden. Beispiel: Diethylsulfat, 2-Nitrotoluol Information für den Verwender: Jeglichen Kontakt mit dem Körper vermeiden und bei Kontakt umgehend den Arzt aufsuchen.

46 Fortpflanzungsgefährdend (reproduktionstoxisch)
Gesundheitsgefährdende Eigenschaften Fortpflanzungsgefährdend (reproduktionstoxisch) Xn T Kategorie 1 und 2 (Chemikalie ist erwiesenermassen fortpflanzungsgefährdend: R60: Kann die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen; R61: Kann das Kind im Mutterleib schädigen) Kategorie 3 (Chemikalie steht im Verdacht, die Fortpflanzung zu gefährden: R62: Kann möglicherweise die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen; R63: Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen) Fortpflanzungsgefährdend (reproduktionstoxisch) sind Chemikalien, wenn sie beim Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme über die Haut nicht vererbbare Schäden der Nachkommenschaft hervorrufen oder deren Häufigkeit erhöhen (fruchtschädigend) oder eine Beeinträchtigung der männlichen oder weiblichen Fortpflanzungsfunktionen oder -fähigkeiten zur Folge haben. Fortpflanzungsgefährdende Produkte der Kategorien 1 und 2 dürfen nicht an Privatpersonen verkauft werden. Beispiel: Blei und Bleiverbindungen (z.B „Bleimeninge“) Information für den Verwender: Jeglichen Kontakt mit dem Körper vermeiden.

47 Umweltgefährlich (N) Umweltgefährliche Eigenschaften N
Beispiel für einen zugehörigen R-Satz: R 50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkung haben. Umweltgefährlich sind Chemikalien, wenn sie die Gesundheit von Lebewesen, d. h. Tieren oder Pflanzen, gefährden. Beispiel: viele Insektizide, Schädlingsbekämpfungsmittel, Biozide Information für den Verwender: Je nach Gefährdungspotential nicht in Kanalisation, Boden oder Umwelt gelangen lassen. Besondere Entsorgungsvorschriften beachten!

48 Übersicht über alle gefährlichen Eigenschaften
Xn Xi Sehr giftig Giftig (einschliesslich krebserzeugend, fruchtschädigend und erbgutschädigend Kategorien 1 und 2) Ätzend Gesundheitsschädlich (einschliesslich krebserzeugend, fruchtschädigend und erbgutschädigend Kategorie 3, und sensibilisierend beim Einatmen) Reizend (einschliesslich sensibilisierend über die Haut) Gesundheitsgefährdende Eigenschaften Gefährliche physikalisch-chemische Eigenschaften Explosionsgefährlich E Brandfördernd O Hochentzündlich F+ Leichtentzündlich F Entzündlich (Kein Symbol) N Umweltgefährlich Umweltgefährliche Eigenschaften

49 Einstufung Als Einstufung bezeichnet man die Zuordnung von
Gefahrensymbolen und Hinweisen auf die besonderen Gefahren (R-Sätze) zu Chemikalien. Die Einstufung wird vom Hersteller oder Importeur vorgenommen.

50 chemisch-physikalischen Daten (physikalisch-chemische Eigenschaften)
Einstufung Die Einstufung von Chemikalien beruht auf: chemisch-physikalischen Daten (physikalisch-chemische Eigenschaften) Daten aus Tierversuchen (z. B. Ratten) (gesundheitsgefährdende Eigenschaften) Versuchen mit Wasserorganismen (z. B. Fische, Wasserflöhe, Algen) (umweltgefährliche Eigenschaften)

51 Einstufung Die Einstufung von chemischen Produkten, wenn sie Gemische verschiedener Stoffe sind (Definition Stoff siehe S. 13), wird nach genau definierten Regeln vorgenommen. Die Einstufung des Produktes ergibt sich dabei rechnerisch aus der Einstufung der Stoffe. Beispiel: Stoff 1 Stoff 2 Stoff 3 Physikalisch-chemische Eigenschaf-ten 1 Gesundheits-gefährdende Eigenschaf-ten 1 Umweltge-fährliche Eigenschaf-ten 1 Physikalisch-chemische Eigenschaf-ten 2 Gesundheits-gefährdende Eigenschaf-ten 2 Umweltge-fährliche Eigenschaf-ten 2 Physikalisch-chemische Eigenschaf-ten 3 Gesundheits-gefährdende Eigenschaf-ten 3 Umweltge-fährliche Eigenschaf-ten 3 Produkt Physikalisch-chemische Eigenschaf-ten Produkt Gesundheits-gefährdende Eigenschaf-ten Produkt Umweltge-fährliche Eigenschaf-ten Produkt

52 Für welche Produkte besteht die Beratungspflicht?
Die Beratungspflicht besteht nach Artikel 81 der Chemikalienverordnung für besonders gefährliche Produkte. Besonders gefährliche Produkte sind gekennzeichnet mit: Sehr giftig (Produkte, die mit „Sehr giftig“ gekennzeichnet sind, dürfen nicht an Privatpersonen verkauft werden.) Giftig (Biozide, die mit „giftig gekennzeichnet sind, dürfen nicht an Privatpersonen verkauft werden. Ätzend T+ T C E Explosionsgefährlich

53 Für welche Produkte besteht die Beratungspflicht?
Besonders gefährliche Produkte sind gekennzeichnet mit (Fortsetzung): Leicht entzündlich mit den R-Sätzen R15 Reagiert mit Wasser unter Bildung hochentzündlicher Gase, oder R17 Selbstentzündlich an der Luft F Umweltgefährlich mit dem R-Satz R50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkung haben N Chemikalien, die der Selbstverteidigung dienen (z.B Pfeffersprays)

54 Für welche Produkte besteht die Beratungspflicht?
Besonders gefährliche Produkte sind gekennzeichnet mit (Fortsetzung): Mit einem der folgenden R-Sätze, die auf weitere physikalisch- chemische Gefahren hinweisen: R1 In trockenem Zustand explosionsgefährlich R4 Bildet hoch empfindliche explosionsgefährliche Metallverbindungen R5 Beim Erwärmen explosionsfähig R6 Mit und ohne Luft explosionsfähig R16 Explosionsgefährlich in Mischung mit brandfördernden Stoffen R19 Kann explosionsfähige Peroxide bilden, oder R44 Explosionsgefahr bei Erhitzen unter Einschluss.

55 Was ist beim Verkauf von besonders gefährlichen Produkten zu beachten?
Besonders gefährliche Produkte dürfen nicht in Selbstbedienung verkauft werden (Artikel 78 Chemikalienverordnung). Sie müssen im Geschäft für Unbefugte unzugänglich aufbewahrt werden. z.B. in einem speziellen, abgeschlossenen Schrank.

56 Kennzeichnung Etikette
Als Kennzeichnung bezeichnet man die Angaben auf der Verpackung von Chemikalien (Etikette), welche die Gefahren näher beschreiben, die von den Chemikalien ausgehen. Etikette Auf der Etikette finden sich die wichtigsten Informationen über das Produkt in Kurzform. Eine Reihe von Fragen lassen sich daher bereits anhand der Etikette klären: Wo finde ich Angaben über die Inhaltsstoffe des Produktes? Wo finde ich Angaben über die möglichen Gefahren, die von dem Produkt ausgehen? Wo finde ich Hinweise darauf, wie der Kunde das Produkt in sicherer Weise verwenden kann? Wo finde ich Adresse und Telefonnummer des Herstellers?

57 Fa. Mustermann AG, Bundesplatz 4, 3000 Bern, Tel. +41 31-000 00 00
Beispiel-Etikette Inhaltsstoffe: Auf der Etikette sind die gefährlichen Chemikalien, die im Produkt oberhalb einer festgelegten Konzentration enthalten sind, angegeben. Diese Information ist z. B. wichtig für den Arzt bei einem Unfall. Fa. Mustermann AG, Bundesplatz 4, 3000 Bern, Tel enthält: Schwefelsäure acide sulfurique ätzend corrosif (C) WC-Reiniger - Nettoyant WC, 500 ml Gefahrenhinweise (R-Sätze) R35 Verursacht schwere Verätzungen. Provoque des graves brûlures. Sicherheitsratschläge (S-Sätze) S2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Conserver hors de portée des enfants. S26 Bei Berührungen mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. En cas de contact avec les yeux, laver immédiatement et abondamment avec de l'eau et consulter un spécialiste. S30 Niemals Wasser dazugiessen. Ne jamais verser de l'eau dans ce produit. Wo finde ich Angaben über die Inhaltsstoffe des Produktes? ?

58 Fa. Mustermann AG, Bundesplatz 4, 3000 Bern, Tel. +41 31-000 00 00
Beispiel-Etikette ? Wo finde ich Angaben über die möglichen Gefahren, die vom Produkt ausgehen? Mögliche Gefahren: Auf der Etikette sind die möglichen Gefahren durch das Gefahrensymbol die Gefahren-bezeichnung sowie durch die R-Sätze angegeben. In diesem Beispiel ist der Kunde darauf hinzuweisen, dass es sich um ein ätzendes Produkt handelt, d.h. es kann Haut und Augen verätzen. Fa. Mustermann AG, Bundesplatz 4, 3000 Bern, Tel enthält: Schwefelsäure acide sulfurique ätzend corrosif WC-Reiniger - Nettoyant WC, 500 ml Gefahrenhinweise (R-Sätze) R35 Verursacht schwere Verätzungen. Provoque des graves brûlures. Sicherheitsratschläge (S-Sätze) S2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Conserver hors de portée des enfants. S26 Bei Berührungen mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. En cas de contact avec les yeux, laver immédiatement et abondamment avec de l'eau et consulter un spécialiste. S30 Niemals Wasser dazugiessen. Ne jamais verser de l'eau dans ce produit. c R-Sätze Gefahrensymbol Gefahrenbezeichnung

59 Fa. Mustermann AG, Bundesplatz 4, 3000 Bern, Tel. +41 31-000 00 00
Beispiel-Etikette ? Wo finde ich Hinweise darauf, wie der Kunde das Produkt in sicherer Weise verwenden kann? Sicherer Umgang: Auf der Etikette sind Hinweise für den sicheren Umgang mit dem Produkt durch S-Sätze angegeben. In diesem Beispiel ist der Kunde darauf hinzuweisen, dass das Produkt von Kindern fernzuhalten ist, was bei Kontakt mit den Augen zu tun ist und dass man kein Wasser zum Produkt dazu giessen(*) darf. Fa. Mustermann AG, Bundesplatz 4, 3000 Bern, Tel enthält: Schwefelsäure acide sulfurique ätzend corrosif WC-Reiniger - Nettoyant WC, 500 ml Gefahrenhinweise (R-Sätze) R35 Verursacht schwere Verätzungen. Provoque des graves brûlures. Sicherheitsratschläge (S-Sätze) S2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Conserver hors de portée des enfants. S26 Bei Berührungen mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. En cas de contact avec les yeux, laver immédiatement et abondamment avec de l'eau et consulter un spécialiste. S30 Niemals Wasser dazugiessen. Ne jamais verser de l'eau dans ce produit. c S-Sätze (*) Anmerkung: In diesem Fall erscheinen S26 und S30 widersprüchlich zu sein: einmal soll Wasser verwendet werden (S26) und einmal soll kein Wasser dazugegossen werden (S30). Dabei kommt es auf das Verhältnis von Wasser zu Produkt an. Wird wenig Wasser zum Produkt gegeben, kann es zur Erhitzung des Produktes und evtl. zum Verspritzen kommen (Säure). Bei Berührungen mit den Augen handelt es sich aber wahrscheinlich nur um sehr geringe Mengen des Produktes, so dass keine Gefahr besteht, wenn Wasser hinzugegeben wird.

60 Fa. Mustermann AG, Bundesplatz 4, 3000 Bern, Tel. +41 31-000 00 00
Beispiel-Etikette Adresse und Telefonnummer: Auf der Etikette sind Adresse und Telefonnummer des Herstellers angegeben. Diese Information ist wichtig, wenn der Hersteller z. B. wegen fehlender Information kontaktiert werden muss. Fa. Mustermann AG, Bundesplatz 4, 3000 Bern, Tel enthält: Schwefelsäure acide sulfurique ätzend corrosif WC-Reiniger - Nettoyant WC, 500 ml Gefahrenhinweise (R-Sätze) R35 Verursacht schwere Verätzungen. Provoque des graves brûlures. Sicherheitsratschläge (S-Sätze) S2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Conserver hors de portée des enfants. S26 Bei Berührungen mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. En cas de contact avec les yeux, laver immédiatement et abondamment avec de l'eau et consulter un spécialiste. S30 Niemals Wasser dazugiessen. Ne jamais verser de l'eau dans ce produit. c ? Wo finde ich Adresse und Telefonnummer des Herstellers?

61 Fa. Mustermann AG, Bundesplatz 4, 3000 Bern, Tel. +41 31-000 00 00
Beispiel-Etikette: Zusammenfassung ? Wo finde ich Angaben über die möglichen Gefahren, die vom Produkt ausgehen? Fa. Mustermann AG, Bundesplatz 4, 3000 Bern, Tel enthält: Schwefelsäure acide sulfurique ätzend corrosif WC-Reiniger - Nettoyant WC, 500 ml Gefahrenhinweise (R-Sätze) R35 Verursacht schwere Verätzungen. Provoque des graves brûlures. Sicherheitsratschläge (S-Sätze) S2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Conserver hors de portée des enfants. S26 Bei Berührungen mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. En cas de contact avec les yeux, laver immédiatement et abondamment avec de l'eau et consulter un spécialiste. S30 Niemals Wasser dazugiessen. Ne jamais verser de l'eau dans ce produit. c Wo finde ich Hinweise darauf, wie der Kunde das Produkt in sicherer Weise verwenden kann? ? ? Wo finde ich Angaben über die Inhaltsstoffe des Produktes? ? Wo finde ich Adresse und Telefonnummer des Herstellers?

62 Kontrollfragen Einstufung und Kennzeichnung
1. Wie werden leichtentzündliche Chemikalien gekennzeichnet? • a mit folgendem Symbol: • b mit folgendem Symbol: • c mit der Bezeichnung "leichtentzündlich„ • d mit dem Kennbuchstaben "F+"

63 Kontrollfragen Einstufung und Kennzeichnung
2. Das Gefahrensymbol kann bedeuten: • a gesundheitsschädlich • b giftig • c explosionsgefährlich • d reizend

64 Kontrollfragen Einstufung und Kennzeichnung
3. Wie lautet die Gefahrenbezeichnung einer Chemikalie mit folgendem Gefahrensymbol? • a giftig • b reizend • c umweltgefährlich • d gesundheitsschädlich T

65 Kontrollfragen Einstufung und Kennzeichnung 4. Was sind R-Sätze?
a Hinweise auf besondere Gefahren b Sicherheitsratschläge für den Umgang mit einem Produkt c vom Hersteller freiwillig anzugebende Standardsätze d Sätze für Erste-Hilfe-Massnahmen in Punkt 4 des Sicherheitsdatenblatts

66 Kontrollfragen Einstufung und Kennzeichnung
5. Welche Wirkungen sind laut Definition gesundheitsgefährdend? a entzündlich b reizend c erbgutverändernd d ätzend

67 Kontrollfragen Einstufung und Kennzeichnung
6. Welche Angaben finden sich auf einer Etikette? a S-Sätze b Adresse des Herstellers c Erste-Hilfe-Massnahmen d MAK-Werte

68 Kontrollfragen Einstufung und Kennzeichnung
7. Welche physikalisch-chemischen Eigenschaften sind laut Definition gefährlich? a gasförmig b entzündlich c staubförmig d brandfördernd

69 Kontrollfragen Einstufung und Kennzeichnung
8. Wo finde ich die Gefahreninformationen über ein Produkt? a in Fachbüchern b in der Gebrauchsanweisung c auf der Etikette d im Sicherheitsdatenblatt

70 Kontrollfragen Beratungspflicht
9. Für den Verkauf welcher Produkte muss ich den Kunden beraten? a giftig b Leicht entzündlich mit dem R-Satz R17: Selbstentzündlich an der Luft c sensibilisierend mit R42 oder 43 d reizend

71 Kontrollfragen Beratungspflicht
10. Für den Verkauf welcher Produkte muss ich den Kunden beraten? a gesundheitsschädlich b umweltgefährlich mit R 50/53 c brandfördernd mit R7 d gekennzeichnet mit R16: Explosionsgefährlich in Mischung mit brandfördernden Stoffen

72 Kontrollfragen Beratungspflicht
11. Muss ich den Kunden beraten, wenn das Produkt ausschliesslich mit folgendem Gefahrensymbol gekennzeichnet ist? a Das Produkt ist leicht entzündlich. Wenn es auch noch mit R15 „Reagiert mit Wasser unter Bildung hochentzündlicher Gase“, oder R17 „Selbstentzündlich an der Luft“ gekennzeichnet ist, muss ich den Kunden beraten. b Das Produkt ist hochentzündlich. Es besteht keine Beratungspflicht. c Das Produkt ist entzündlich. Es besteht keine Beratungspflicht. d Das Produkt ist brandfördernd. Es besteht keine Beratungspflicht. F

73 Sicherheitsdatenblatt (SDB)
Warum braucht es Sicherheitsdatenblätter? Um den Schutz der Gesundheit, die Sicherheit am Arbeitsplatz, sowie den Schutz der Umwelt zu gewährleisten. Woher bekomme ich Sicherheitsdatenblätter? Für alle gefährlichen Chemikalien muss der Lieferant (Hersteller) SDB‘s bereitstellen. Er ist verpflichtet, diese bei der ersten Lieferung z.B an das Detailhandelsgeschäft abzugeben. Jedes Geschäft muss dafür sorgen, dass SDB‘s an einem zentralen Ort aufbewahrt werden. Wie lange müssen Sicherheitsdatenblätter aufbewahrt werden? Ein Geschäft muss SDB‘s solange aufbewahren, wie die betreffende Chemikalie sich im Sortiment befindet.

74 Inhalte eines Sicherheitsdatenblattes
16 Punkte (Kapitel): Bezeichnung der Chemikalie / des Produktes (Stoff / Zubereitung) und Firmenbezeichnung Zusammensetzung / Angaben zu Inhaltsstoffen Mögliche Gefahren Erste-Hilfe-Massnahmen Massnahmen zur Brandbekämpfung Massnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung Handhabung und Lagerung Expositionsbegrenzung und persönliche Schutzausrüstung Physikalisch-chemische Eigenschaften Stabilität und Reaktivität Angaben zur Toxikologie Angaben zur Ökologie Hinweise zur Entsorgung Angaben zum Transport Vorschriften Sonstige Angaben Viele Fragen über die gefahrlose Benutzung der Chemikalie und die Vermeidung von Unfällen lassen sich anhand des Sicherheitsdatenblattes klären. Anhand eines Beispiels werden im Folgenden die einzelnen Punkte des Sicherheitsdatenblattes erläutert.

75 S I C H E R H E I T S D A T E N B L A T T Raumspray Zitronenduft
? Wo finde ich Angaben über den Verwendungszweck des Produktes? Im Punkt 1 des Sicherheitsdatenblattes ist der Verwendungszweck angegeben. S I C H E R H E I T S D A T E N B L A T T Raumspray Zitronenduft 1. STOFF- / ZUBEREITUNGS- UND FIRMENBEZEICHNUNG Chemische Charakterisierung Raumspray mit Butan/Propan, Ethanol und Parfümen (Aerosolpackung). Hersteller/Lieferant Firma Mustermann Musterstrasse 2 CH-0000 Musterdorf Schweiz Tel Notrufnummer

76 S I C H E R H E I T S D A T E N B L A T T Raumspray Zitronenduft
? Adresse und Telefonnummer: In Punkt 1 des Sicherheitsdatenblatts sind Adresse und Telefonnummer des Herstellers angegeben. Diese Information ist wichtig, wenn der Hersteller z. B. wegen fehlender oder zusätzlicher Information kontaktiert werden muss. Wo finde ich die Adresse und Telefonnummer der Herstellerfirma? S I C H E R H E I T S D A T E N B L A T T Raumspray Zitronenduft 1. STOFF- / ZUBEREITUNGS- UND FIRMENBEZEICHNUNG Chemische Charakterisierung Raumspray mit Butan/Propan, Ethanol und Parfümen (Aerosolpackung). Hersteller/Lieferant Firma Mustermann Musterstrasse 2 CH-0000 Musterdorf Schweiz Tel Notrufnummer

77 S I C H E R H E I T S D A T E N B L A T T Raumspray Zitronenduft
? Notrufnummer: In Punkt 1 des Sicherheitsdatenblatts ist die Notrufnummer des Herstellers angegeben, die im Falle eines Unfalls mit dem Produkt kontaktiert werden kann. In jedem Fall sollte bei einem Unfall aber ein Arzt kontaktiert werden. Welche Nummer gibt Auskunft ist im Notfall / bei einem Unfall mit dem Produkt? S I C H E R H E I T S D A T E N B L A T T Raumspray Zitronenduft 1. STOFF- / ZUBEREITUNGS- UND FIRMENBEZEICHNUNG Chemische Charakterisierung Raumspray mit Butan/Propan, Ethanol und Parfümen (Aerosolpackung). Hersteller/Lieferant Firma Mustermann Musterstrasse 2 CH-0000 Musterdorf Schweiz Tel Notrufnummer

78 ? Sicherheitsdatenblatt
Aus welchen Inhaltsstoffen besteht das Produkt und wie hoch ist der prozentuale Anteil der Inhaltsstoffe im Produkt? Inhaltsstoffe: In Punkt 2 des Sicherheitsdatenblatts sind die Inhaltsstoffe, die oberhalb bestimmter Konzentrationsgrenzen im Produkt enthalten sind, und der prozentuale Anteil (Konzentrationsbereich) aufgelistet. Diese Information ist z. B. wichtig für den Arzt bei einem Unfall. 2. ZUSAMMENSETZUNG / ANGABEN ZU INHALTSSTOFFEN Gefährliche Inhaltsstoffe Enthält: ca % Propan/Butan. CAS-Nr / ; EINECS-Nr / Symbole: F+; R-Sätze: R12 ca % Ethanol. CAS-Nr ; EINECS-Nr Symbole: F; R-Sätze: R11 ca % Parfümöle. Symbole: Xn, N; R-Sätze: R /53-65 ca. 3-4% Aldehyde. Symbole: Xi; R-Sätze: R38-52/53 ca. 1-5% ätherisches Öl Symbole: Xi; R-Sätze: R38-43

79 ? Sicherheitsdatenblatt Mögliche Gefahren
In Punkt 2. Sie werden durch das Gefahrensymbol (Buchstaben- und/oder Bild-Kennzeichnung) sowie durch die R-Sätze angegeben. Die R-Sätze für die Inhaltsstoffe sind im Kapitel 16 des Sicherheitsdatenblatts im Wortlaut aufgeführt. ? Wie gefährlich sind die Inhaltsstoffe? 2. ZUSAMMENSETZUNG / ANGABEN ZU INHALTSSTOFFEN Gefährliche Inhaltsstoffe Enthält: ca % Propan/Butan. CAS-Nr / ; EINECS-Nr / Symbole: F+; R-Sätze: R12 ca % Ethanol. CAS-Nr ; EINECS-Nr Symbole: F; R-Sätze: R11 ca % Parfümöle. Symbole: Xn, N; R-Sätze: R /53-65 ca. 3-4% Aldehyde. Symbole: Xi; R-Sätze: R38-52/53 ca. 1-5% ätherisches Öl Symbole: Xi; R-Sätze: R38-43 Gefahren-symbol R-Sätze

80 Sicherheitsdatenblatt
Identifikationsnummern: Auf den meisten Sicherheitsdatenblättern sind in Punkt 2 Nummern für die eindeutige Identifizierung der Inhaltsstoffe angegeben. Die wichtigsten Identifikationsnummern sind die CAS-Nummer (Chemical Abstract Service, internationale Identifikationsnummer) und die EINECS-Nummer (European Inventory of Existing Commercial Substances). 2. ZUSAMMENSETZUNG / ANGABEN ZU INHALTSSTOFFEN Gefährliche Inhaltsstoffe Enthält: ca % Propan/Butan. CAS-Nr / ; EINECS-Nr / Symbole: F+; R-Sätze: R12 ca % Ethanol. CAS-Nr ; EINECS-Nr Symbole: F; R-Sätze: R11 ca % Parfümöle. Symbole: Xn, N; R-Sätze: R /53-65 ca. 3-4% Aldehyde. Symbole: Xi; R-Sätze: R38-52/53 ca. 1-5% ätherisches Öl Symbole: Xi; R-Sätze: R38-43

81 ? Sicherheitsdatenblatt Mögliche Gefahren
In Punkt 3: Sie werden durch das Gefahrensymbol und R-Sätze angegeben. In diesem Beispiel ist der Kunde darauf hinzuweisen, dass es sich um ein hochentzündliches, reizendes und umweltgefährliches Produkt handelt. D.h es darf nicht in Flammen gesprüht werden (F+), es kann Entzündungen hervorrufen (Xi) und es darf nicht in die Kanalisation oder in offene Gewässer gelangen (N). ? Wie gefährlich ist das Produkt? 3. MÖGLICHE GEFAHREN Gefahrenbezeichnung F+ - Hochentzündlich Xi - Reizend N - Umweltgefährlich Besondere Gefahrenhinweise R12 Hochentzündlich. R38 Reizt die Haut. R 36 Kann Augenreizungen hervorrufen. R43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. R51/53 Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben Gefahrensymbole R-Sätze

82 ? Sicherheitsdatenblatt Mögliche Gefahren
In Punkt 3. Sie werden durch R-Sätze weiter beschrieben. Aus den hier aufgeführten R-Sätzen ist beispielsweise zu entnehmen, dass das Produkt auf keinen Fall mit der Haut und den Augen in Kontakt gebracht werden darf, und es nicht in Gewässer gelangen darf. ? Was muss der Kunde bei der Verwendung allgemein beachten? 3. MÖGLICHE GEFAHREN Gefahrenbezeichnung F+ - Hochentzündlich Xi – Reizend (Sensibilisierend) N - Umweltgefährlich Besondere Gefahrenhinweise R12 Hochentzündlich. R38 Reizt die Haut. R 36 Kann Augenreizungen hervorrufen. R43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. R51/53 Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben R-Sätze

83 ? Sicherheitsdatenblatt Massnahmen bei einem Unfall:
In Punkt 4. Hier sind die Massnahmen zur Ersten Hilfe für verschiedene Expositionswege aufgelistet. Bei diesem Produkt ist der Kunde z. B. zu informieren, dass bei Kontakt mit dem Produkt sofort mit Wasser gespült werden muss und unter gewissen Umständen ein Arzt aufzusuchen ist. ? Welche Massnahmen müssen bei einem Unfall mit dem Produkt ergriffen werden? 4. ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN Nach Einatmen Sofort an die frische Luft. Nach Hautkontakt Sofort mit viel Wasser abwaschen. Bei allergischer Reaktion einen Arzt konsultieren. Nach Augenkontakt Gründlich mit Wasser ausspülen und Arzt konsultieren. Nach Verschlucken Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.

84 ? Sicherheitsdatenblatt
In Punkt 4 ist beschrieben, in welchen Fällen ein Arzt aufzusuchen ist. Bei diesem Produkt ist der Kunde z.B. zu informieren, dass bei allergischer Reaktion, Augenkontakt oder bei Verschlucken ein Arzt aufzusuchen ist und diesem die Verpackung oder das Etikett des Produktes gezeigt werden soll. ? In welchen Fällen muss ein Arzt aufgesucht werden? 4. ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN Nach Einatmen Sofort an die frische Luft. Nach Hautkontakt Sofort mit viel Wasser abwaschen. Bei allergischer Reaktion einen Arzt konsultieren. Nach Augenkontakt Gründlich mit Wasser ausspülen und Arzt konsultieren. Nach Verschlucken Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.

85 ? Sicherheitsdatenblatt Besonderes Mittel (Antidot):
In Punkt 4 mancher Sicherheitsdatenblätter ist ein Gegenmittel (Antidot, hier: Calciumgluconat) genannt, welches im Vergiftungsfall zu verabreichen ist. Der Kunde muss darauf hingewiesen werden, dass Dieses bei Verwendung des Produktes verfügbar sein muss. ? Ist ein besonderes Mittel erforderlich, das bei einem Unfall verabreicht werden muss? Nach Hautkontakt: Sofort mit viel Wasser abwaschen, dann Calciumgluconatgel auftragen und vom Arzt Calciumgluconat-Lösung spritzen lassen. Siehe gesondertes Hinweisblatt! Nach Augenkontakt: Sofort mindestens 15 Minuten bei geöffnetem Lidspalt mit Wasser spülen. Augenarzt! Nach Kleidungskontakt: Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. 4. ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN

86 ? Sicherheitsdatenblatt Löschmittel:
In Punkt 5 des Sicherheitsdatenblatts wird darauf verwiesen, was im Falle eines Brandes des Produktes zu tun ist. In diesem Beispiel sind geeignete Löschmittel Kohlendioxid (CO2), Löschpulver oder Wassersprühstrahl. Wichtig: Auch ungeeignete Löschmittel sind aufgeführt ? Im Falle eines Brandes: Welche Löschmittel dürfen / dürfen nicht verwendet werden? Geeignete Löschmittel: CO2, Löschpulver oder Wassersprühstrahl. Grösseren Brand mit Wassersprühstrahl oder Schaum bekämpfen. Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel: Wasser im Vollstrahl. Nach Kleidungskontakt: Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Weitere Angaben: Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln, darf nicht in die Kanalisation gelangen. Gefährdete Behälter mit Wassersprühstrahl kühlen. 5. MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG

87 ? Sicherheitsdatenblatt Im Brandfall:
In Punkt 5 des Sicherheitsdatenblatts finden sich weitere Hinweise. z. B. Schutzausrüstung und Entsorgung des Löschwassers. Oft gelten sie wie hier jedoch für grössere Mengen des Produktes, beispielsweise in einer Lagerhalle, und sind für den Kunden nicht mehr relevant. ? Was ist sonst im Brandfall zu beachten? Geeignete Löschmittel: CO2, Löschpulver oder Wassersprühstrahl. Grösseren Brand mit Wassersprühstrahl oder Schaum bekämpfen. Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel: Wasser im Vollstrahl. Nach Kleidungskontakt: Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Weitere Angaben: Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln, darf nicht in die Kanalisation gelangen. Gefährdete Behälter mit Wassersprühstrahl kühlen. 5. MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG

88 ? Sicherheitsdatenblatt
In Punkt 6 des Sicherheitsdatenblatts ist festgehalten, was bei unbeabsichtigter Freisetzung des Produktes, sei es als Gas, als Staub, oder als Pulver, zum Schutz von Personen zu tun ist. In diesem Fall muss der Raum gut gelüftet werden, da es sich um einen Spray handelt. ? Was ist zum Schutz von Personen zu tun, wenn das Produkt unbeabsichtigt verschüttet / verstreut wird oder in die Luft gelangt? 6. MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG Schutz von Personen Schutzausrüstung tragen. Ungeschützte Personen fernhalten. Für ausreichende Lüftung sorgen. Schutz der Umwelt Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Aufräumarbeiten Mechanisch aufnehmen. Reste mit Wasser abspülen.

89 ? Sicherheitsdatenblatt
In Punkt 6 des Sicherheitsdatenblatts ist festgehalten, was bei unbeabsichtigter Freisetzung des Produktes zum Schutz der Umwelt zu tun ist. In diesem Fall müssen Vorkehrungen getroffen werden, dass das Produkt nicht in die Kanalisation oder in Gewässer kommt, d.h. flüssige Abfälle dürfen nicht in grösseren Mengen ins Waschbecken oder in das WC gespült werden. ? Was ist zum Schutz der Umwelt zu tun, wenn das Produkt unbeabsichtigt verschüttet / verstreut wird oder in die Luft gelangt? 6. MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG Schutz von Personen Schutzausrüstung tragen. Ungeschützte Personen fernhalten. Für ausreichende Lüftung sorgen. Schutz der Umwelt Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Aufräumarbeiten Mechanisch aufnehmen. Reste mit Wasser abspülen.

90 ? Sicherheitsdatenblatt Gefahrlose Beseitigung:
Wie kann der Verwender das Produkt bei unbeabsichtigter Freisetzung gefahrlos beseitigen? Gefahrlose Beseitigung: In Punkt 6 des Sicherheitsdatenblatts ist beschrieben, wie bei Verschütten des Produktes vorzugehen ist. In diesem Fall soll das Produkt mit einem geeigneten Tuch aufgenommen und entsorgt werden (Hausmüll). 6. MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG Schutz von Personen Schutzausrüstung tragen. Ungeschützte Personen fernhalten. Für ausreichende Lüftung sorgen. Schutz der Umwelt Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Aufräumarbeiten Mechanisch aufnehmen. Reste mit Wasser abspülen.

91 ? Sicherheitsdatenblatt Gefahrloser Umgang:
In Punkt 7.1 des Sicherheitsdatenblatts ist beschrieben, wie sich der Verwender vor Gefahren, die von dem Produkt ausgehen, schützen kann. In diesem Beispiel ist bei der Verwendung für ausreichende Lüftung zu sorgen. Das Produkt ist vorsichtig zu handhaben (wie alle Sprays). ? Was muss der Kunde beachten, um gefahrlos mit dem Produkt umzugehen? 7. HANDHABUNG UND LAGERUNG 7.1. Handhabung Behälter steht unter Druck. Vor Sonnenbestrahlung und Temperaturen über 50 °C schützen. Für ausreichende Lüftung sorgen. Mit Vorsicht öffnen und Handhaben. Nicht gegen Flammen oder auf glühende Gegenstände sprühen. Von Zündquellen und Elektrogeräten fernhalten. Nicht rauchen. Schutz vor elektrostatischen Aufladungen.

92 ? Sicherheitsdatenblatt Brände oder Explosionen:
Wenn Spraydosen wie in diesem Beispiel zu heiss werden oder in Flammen gesprüht werden, kann die Dose explodieren. Daher sind insbesondere Flammen oder hohe Temperaturen zu meiden. Elektrostatische Aufladungen können zu Funkenbildung führen und sind daher ebenfalls zu vermeiden. ? Wie kann sich der Kunde vor Bränden oder Explosionen schützen? 7. HANDHABUNG UND LAGERUNG 7.1. Handhabung Behälter steht unter Druck. Vor Sonnenbestrahlung und Temperaturen über 50 °C schützen. Für ausreichende Lüftung sorgen. Mit Vorsicht öffnen und Handhaben. Nicht gegen Flammen oder auf glühende Gegenstände sprühen. Von Zündquellen und Elektrogeräten fernhalten. Nicht rauchen. Schutz vor elektrostatischen Aufladungen

93 ? Sicherheitsdatenblatt Aufbewahrung
In Punkt 7.2. Es muss selbstverständlich sein, dass alle chemischen Produkte ausserhalb der Reichweite von Kindern aufbewahrt werden. Auch wird in diesem Punkt die Frage beantwortet, ob es Chemikalien gibt, neben denen das Produkt nicht gelagert werden darf, weil bei gegenseitigem Kontakt gefährliche Reaktionen auftreten könnten. (Zusammenlagerverbote) Selbstverständlich und daher nicht erwähnt ist, dass chemische Produkte nicht neben Lebensmitteln gelagert werden dürfen, da möglicherweise entweichende Chemikaliendämpfe Lebensmittel vergiften können. ? Was muss bei der Aufbewahrung beachtet werden? Wo darf das Produkt gelagert werden, wo nicht? 7. HANDHABUNG UND LAGERUNG 7.2. Lagerung Behälter dicht geschlossen halten. Ausser Reichweite von Kindern aufbewahren.

94 ? Sicherheitsdatenblatt
Wenn der Kunde das Produkt umfüllen will, woraus muss die Verpackung bestehen? Verpackung: Im Punkt 7.2 des Sicherheitsdatenblatts werden oft spezielle Angaben zu geeignetem Verpackungsmaterial gemacht.

95 ? Sicherheitsdatenblatt MAK-Werte:
Maximale Arbeitsplatzkonzentration (MAK) ist die Konzentration einer Chemikalie in der Luft am Arbeitsplatz, bei der im Allgemeinen die Gesundheit der Arbeitnehmer nicht beeinträchtigt wird. Eine Überwachung dieser Grenzwerte kann nur in Betrieben geschehen, wo die Chemikalien in grösserem Massstab verwendet werden. Ein Privatbenutzer kann diese Werte nicht überwachen. Sind MAK-Werte angegeben so muss der Privatkunde nochmals ausdrücklich auf gute Belüftung bei der Verwendung des Produktes hingewiesen werden. Gibt es arbeitsplatzbezogene Grenzwerte (MAK-Werte)? Was bedeutet das für den Privatkunden? ? 8. EXPOSITIONSBEGRENZUNG UND PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten: Butan: MAK 2400 mg/m3; 1000 ml/m3 Propan: MAK 1800 mg/m3, 1000 ml/m3 Ethanol: MAK 960 mg/m3, 500 ml/m3 Zusätzliche Hinweise: Als Grundlage dienten die bei der Erstellung gültigen Listen

96 ? Sicherheitsdatenblatt
Gibt es eine spezielle Ausrüstung, die der Kunde bei der Verwendung tragen sollte, um sich vor schädlichen Einwirkungen zu schützen? Ausrüstung: In Punkt 8 des Sicherheitsdatenblatts wird ebenfalls beschrieben, ob bei der Verwendung des Produktes eine Schutzausrüstung, wie Schutzbrille, Handschuhe oder Atemschutz zu tragen sind. 8. EXPOSITIONSBEGRENZUNG UND PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG Persönliche Schutzausrüstung Schutzhandschuhe und Schutzbrille tragen (bei vorgesehener Verwendung keine Schutzausrüstung erforderlich) Atemschutz bei vorgesehener Verwendung kein Atemschutz erforderlich.

97 ? Sicherheitsdatenblatt Form, Farbe, Geruch:
In Punkt 9. Der Geruch ist wichtig als Frühwarnung. z. B. wenn das Produkt schädlich für die Atemwege oder giftig ist. Dieses Produkt ist zwar ein Lufterfrischer, aber als reizend eingestuft. Es sollte daher vermieden werden den Spray direkt einzuatmen. ? Wie sieht das Produkt aus, wie riecht es? Was ist zu beachten bezüglich dieser Eigenschaften? 9. PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN Form Aerosol. Farbe Farblos. Geruch Parfümöle. Physikalische und chemische Eigenschaften pH (25°C): --- Flammpunkt: -97°C Zündtemperatur: 365°C Dampfdruck: ca hPa Dichte: 0.8 g/cm3 Löslichkeit: nicht mischbar

98 ? Sicherheitsdatenblatt Physikalische und chemische Eigenschaften:
In Punkt 9. Aus einem Teil dieser Eigenschaften werden die Gefahrensymbole für physikalisch-chemische Eigenschaften und sonstigen Gefahrenhinweise ermittelt. Für den Verwender sind die physikalisch-chemischen Eigenschaften daher eher von zweitrangiger Bedeutung. Wichtig sind die gefährlichen Eigenschaften des Produktes, die sich hieraus ergeben. ? Wofür sind physikalisch-chemische Eigenschaften wichtig? 9. PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN Form Aerosol. Farbe Farblos. Geruch Parfümöle. Physikalische und chemische Eigenschaften pH (25°C): --- Flammpunkt: - 97°C Zündtemperatur: 365°C Dampfdruck: ca hPa Dichte: 0.8 g/cm3 Löslichkeit: nicht mischbar

99 ? Sicherheitsdatenblatt
Welche Gefahren können auftreten, wenn das Produkt in Kontakt mit bestimmten anderen Chemikalien kommt? Welche Regeln müssen eingehalten werden, damit es nicht zur Explosion oder anderen gefährlichen Reaktionen kommt? Kontakt mit anderen Chemikalien: In Punkt 10. Es finden sich Angaben, ob es andere Chemikalien gibt, mit denen das Produkt nicht in Kontakt kommen darf, da es zu gefährlichen chemischen Reaktionen kommen könnte. Das Produkt in diesem Beispiel ist stabil, sofern es nach Vorschrift gelagert und gehandhabt wird (Punkt 7 SDB) 10. STABILITÄT UND REAKTIVITÄT Stabilität Stabil unter Einhaltung der Lagerbedingungen aus Pkt. 7.

100 ? Sicherheitsdatenblatt Toxizität: 11. ANGABEN ZUR TOXIKOLOGIE
In Punkt 11 des Sicherheitsdatenblatts finden sich Angaben über die Giftigkeit (Toxizität) des Produktes oder, wie hier, Angaben zu einzelnen Inhaltsstoffe des Produktes (Ethanol). Oft sind Ergebnisse aus Tierversuchen, wie hier z. B. mit Ratten oder Kaninchen angegeben. Ein LD50-Wert ist die Menge eines Produktes (in mg pro kg Körpergewicht), bei der bei einmaligem Verzehr die Hälfte (50%) aller Versuchstiere sterben. LD steht für letale, d.h. tödliche, Dosis, LC für letale Konzentration (z. B. Konzentration in der Luft). Diese Werte lassen sich nur bedingt auf die Giftigkeit des Produktes für Menschen übertragen, geben jedoch ein relatives Mass für die Giftigkeit. Auf diesen und ähnlichen Werten basieren die Gefahrensymbole und sonstige Gefahrenhinweise bezüglich Gesundheitsgefährdung. Daher sind die hier angegebenen Toxizitätswerte im Einzelnen für den Verwender nicht von Bedeutung. Wichtig sind die gefährlichen Eigenschaften des Produktes, die sich daraus ergeben. Oral = Aufnahmeweg durch den Mund Dermal = Aufnahmeweg durch die Haut Inhalativ = Aufnahmeweg durch Einatmen ? Wie giftig (toxisch) ist das Produkt? Ethanol LD50 Oral Ratte : 7060 mg/kg LD50 Dermal Ratte : N.B. mg/kg LD50 Dermal Kaninchen : > mg/kg LC50 Inhalation Ratte : > 20 mg/l/4 Stdn LC50 Inhalation Ratte : N.B. ppm/4 Stdn 11. ANGABEN ZUR TOXIKOLOGIE

101 ? Sicherheitsdatenblatt Hautkontakt etc.:
In Punkt 11. Es finden sich Angaben über die Wirkungen des Produktes, wenn es in Kontakt mit der Haut, oder den Augen kommt. Aufgeführt werden auch Wirkungen, wenn das Produkt eingeatmet oder verschluckt wird, oder ob es zu sensibilisierenden Wirkungen (z. B. allergischen Reaktionen, Hautausschlägen) führen kann. Wenn das Produkt reizend für die Atemwege ist, ist bei empfindlichen Personen, z. B. mit Asthma, ganz besondere Vorsicht geboten. ? Was passiert bei Hautkontakt, bei Augenkontakt, beim Einatmen, oder beim Verschlucken? 11. ANGABEN ZUR TOXIKOLOGIE Akute Toxizität Keine akute Toxizität bekannt. Lokale Effekte Haut: Reizend. Augen: Kann Augenreizungen hervorrufen. Sensibilisierung Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.

102 ? Sicherheitsdatenblatt Biologische Abbaubarkeit und Toxizität
In Punkt 12 des Sicherheitsdatenblattes finden sich Angaben über die Abbaubarkeit des Produktes bzw. seiner Inhaltsstoffe. Falls das Produkt schwer biologisch abbaubar ist, kann es in der Abwasserreinigungsanlage schlecht abgebaut werden und Reste des Produktes können in die Umwelt (Fluss, Bach) gelangen, wo sie Wasserorganismen schädigen können. Für den Kunden ist wichtig, dass, falls die Inhaltsstoffe wie hier nicht leicht biologisch abbaubar sind, das Produkt nicht in die Kanalisation oder in Gewässer kommt, d.h. es darf nicht in grösseren Mengen ins Waschbecken oder in das WC gespült werden. Falls ein Produkt schädlich ist für Tiere und Pflanzen, ist die Freisetzung in die Umwelt unbedingt zu vermeiden, d.h. das Produkt darf nicht ins Waschbecken oder in das WC gespült werden. Reste des Produktes sind bei einer Sammelstelle oder in der Verkaufsstelle abzugeben. ? Was passiert, wenn das Produkt in die Umwelt gelangt? Ist das Produkt biologisch abbaubar? Wie giftig ist es für Tiere und Pflanzen? 12. ANGABEN ZUR ÖKOLOGIE Persistenz / Abbaubarkeit Aufgrund der Inhaltsstoffe nicht leicht biologisch abbaubar. Ökotoxische Wirkungen Giftig für Wasserorganismen.

103 ? Sicherheitsdatenblatt Anreicherung in der Nahrungskette
In Punkt 12. Es finden sich manchmal Angaben über das Bioakkumulations-potential eines Produktes. Diese Angabe gibt Auskunft, ob sich eine Chemikalie aus der Umwelt sich über die Nahrungskette in Lebewesen anreichert. Beispielsweise frisst ein Kleinkrebs Algen, ein Fisch frisst den Kleinkrebs, und eine Möwe frisst den Fisch. Der Prozess der Bioakkumulation ist dann darauf zurückzuführen, dass die Biomasse jeweils einer Stufe der Nahrungskette (z. B. die Möwe) aus sehr viel mehr Biomasse der nächst unteren Stufe (z.B Fisch) aufgebaut ist. Wenn nun eine Möwe doppelt so viel Fischmasse gefressen hat, wie ihr Körpergewicht beträgt, dann ist auch die Konzentration des Giftes pro Kilogramm Körpergewicht grob geschätzt doppelt so hoch wie im Fisch. Wenn nun eine Chemikalie über sehr viel mehr Stufen der Nahrungskette transportiert wird, dann ist sein Anreicherungsfaktor sehr groß. Falls sich eine Chemikalie in der Nahrungskette anreichert, ist die Freisetzung in die Umwelt unbedingt zu vermeiden. Die Chemikalie darf nicht ins Waschbecken oder ins WC gespült werden. Reste des Produktes sind bei einer Sammelstelle oder in der Verkaufsstelle abzugeben. ? Reichert sich das Produkt oder einer der Inhaltsstoffe in der Nahrungskette an?

104 ? Sicherheitsdatenblatt Ökotoxizität
In Punkt 12 finden sich Angaben über die Ökotoxizität. D.h. wie giftig das Produkt und / oder seine Inhaltsstoffe für Tiere und Pflanzen sind. Analog zu Punkt 11 (Toxizität) werden LC50-Werte für Fische aufgeführt (z. B. hier: Regenbogenforelle und anderer Fisch), sowie so genannte EC50-Werte für Algen und Wasserflöhe (Daphnia magna). EC50 bedeutet die Konzentration im Wasser, bei der entweder das Algenwachstum zu 50% reduziert ist, oder bei der Wasserflöhe zu 50% schwimmunfähig werden (EC = effektive Konzentration, d.h. die Konzentration, bei der ein Effekt gesehen wird). Auf diesen Werten basiert die Zuteilung des Gefahrensymbols „N“ und sonstiger Gefahrenhinweise bezüglich Umweltgefährdung. Daher sind die hier angegebenen Ökotoxizitätswerte im Einzelnen für den Verwender von zweitrangiger Bedeutung. Wichtig sind die umweltgefährlichen Eigenschaften des Produktes, die sich hieraus ergeben. ? Wie giftig ist das Produkt und / oder seine Inhaltsstoffe für Tiere und Pflanzen? Ethanol Daphnia magna (EC50) 48 Stunden: 2 mg/l Pimephales promelas (Fisch) (LC50) 96 Stunden: >100 mg/l Oncorhynchus mykiss (Regenbogenforelle) (LC50) 96 Stunden: mg/l 12. ANGABEN ZUR ÖKOLOGIE

105 ? Sicherheitsdatenblatt Entsorgung
Was ist bei der Entsorgung von Produktresten zu beachten? Entsorgung In Punkt 13 finden sich Angaben über die Entsorgung des Produktes bzw. von Produktresten. Diese Anweisungen ergeben sich aus den physikalisch-chemischen Daten, aus den gesundheitsgefährlichen und vor allem aus den umweltgefährdenden Eigenschaften. Insbesondere wenn das Produkt umweltgefährdende Eigenschaften aufweist, darf es nicht ins Abwasser gelangen (d.h. später über die Abwasserreinigungsanlage in den Fluss). Reste müssen der Verkaufsstelle oder einer Sammelstelle zurückgegeben werden. 13. HINWEISE ZUR ENTSORGUNG Produkt Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Darf nicht in die Kanalisation gelangen. Ungereinigte Verpackungen Entsorgung gemäss den behördlichen Vorschriften.

106 ? Sicherheitsdatenblatt Wie ist die leere Verpackung zu entsorgen?
Entsorgung In Punkt 13 finden sich Angaben über die Entsorgung der Verpackung des Produktes. „Gemäss den behördlichen Vorschriften“ bedeutet, dass die Verpackung der Verkaufsstelle oder einer Sammelstelle zurückgegeben werden muss. 13. HINWEISE ZUR ENTSORGUNG Produkt Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Darf nicht in die Kanalisation gelangen. Ungereinigte Verpackungen Entsorgung gemäss den behördlichen Vorschriften.

107 Sicherheitsdatenblatt
Transport In Punkt 14 finden sich Angaben über den Transport des Produktes. Diese Angaben sind normalerweise für den Privatkunden nicht wichtig. Sie sind für den kommerziellen Transport von grösseren Mengen des Produktes wichtig. 14. ANGABEN ZUM TRANSPORT ADR/RID Klasse 2 Ziffer 5F UN Nummer 1950 Bezeichnung Aerosole

108 ? Sicherheitsdatenblatt
Wo finde ich Angaben über die möglichen Gefahren, die von dem Produkt ausgehen? Mögliche Gefahren In Punkt 15 sind wie in Punkt 3 (ausführliche Erläuterung: siehe dort) alle Gefahrensymbole mit ihren Bezeichnungen sowie die R-Sätze im Wortlaut für das Produkt angegeben. Zusätzlich sind die S-Sätze für das Produkt im Wortlaut angegeben. 15. VORSCHRIFTEN Symbole F+ - Hochentzündlich. Xi - Reizend N - Umweltgefährlich R-Sätze R12: Hochentzündlich. R38: Reizt die Haut. R43: Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. R51/53: Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben S-Sätze S2: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. S16: Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen. S23: Aerosol nicht einatmen. S24: Berührung mit der Haut vermeiden. S26: Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. S29: Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. S47: Nicht bei Temperaturen über 50°C aufbewahren. S51: Nur in gut belüfteten Bereichen verwenden. Nationale Vorschriften WGK 3 (Selbsteinstufung), stark wassergefährdend gemäss § 19g Abs. 5 (WHG), VwVwS vom 17. Mai 1999. Gefahrensymbole R-Sätze

109 ? Sicherheitsdatenblatt Sicherer Umgang:
In Punkt 15 des Sicherheitsdatenblatts sind Hinweise für den sicheren Umgang mit dem Produkt in den S-Sätzen angegeben. Diese Hinweise finden sich auch auf der Etikette des Produktes. Die S-Sätze fassen zusammen, welche Vorsichtsmassnahmen der Verwender bei der Verwendung und Lagerung des Produktes treffen muss. ? Wo finde ich Hinweise darauf, wie der Kunde das Produkt in sicherer Weise verwenden kann? 15. VORSCHRIFTEN Symbole F+ - Hochentzündlich. Xi - Reizend N - Umweltgefährlich R-Sätze R12: Hochentzündlich. R38: Reizt die Haut. R43: Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. R51/53: Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben S-Sätze S2: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. S16: Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen. S23: Aerosol nicht einatmen. S24: Berührung mit der Haut vermeiden. S26: Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. S29: Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. S47: Nicht bei Temperaturen über 50°C aufbewahren. S51: Nur in gut belüfteten Bereichen verwenden. Nationale Vorschriften WGK 3 (Selbsteinstufung), stark wassergefährdend gemäss § 19g Abs. 5 (WHG), VwVwS vom 17. Mai 1999.

110 ? Sicherheitsdatenblatt
Gibt es weitere, nationale (Schweiz-bezogene) Vorschriften (Verbote und sonstige Klassifizierungen)? Nationale Vorschriften: In Punkt 15 sind zusätzlich Informationen über nationale, d.h. für Sicherheitsdatenblätter aus der Schweiz, Schweiz-bezogene Vorschriften angegeben. 15. VORSCHRIFTEN Symbole F+ - Hochentzündlich. Xi - Reizend N - Umweltgefährlich R-Sätze R12: Hochentzündlich. R38: Reizt die Haut. R43: Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. R51/53: Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben S-Sätze S2: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. S16: Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen. S23: Aerosol nicht einatmen. S24: Berührung mit der Haut vermeiden. S26: Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. S29: Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. S47: Nicht bei Temperaturen über 50°C aufbewahren. S51: Nur in gut belüfteten Bereichen verwenden. Nationale Vorschriften WGK 3 (Selbsteinstufung), stark wassergefährdend gemäss § 19g Abs. 5 (WHG), VwVwS vom 17. Mai 1999.

111 ? Sicherheitsdatenblatt Sonstige Angaben
In Punkt 16 des Sicherheitsdatenblatts finden sich weitere Informationen zum Produkt sowie die Telefonnummer einer Ansprechperson in der Herstellerfirma, die bei Fragen zum Sicherheitsdatenblatt kontaktiert werden kann. ? Wo finde ich weitere Informationen? Wen kann ich bei Fragen zum Sicherheitsdatenblatt kontaktieren? 16. SONSTIGE ANGABEN Überarbeitet am 6. November 2005 Datenblatt ausstellender Bereich: Sicherheitsmanagement Ansprechpartner: M. Mustermann, Tel

112 Kontrollfragen Sicherheitsdatenblatt
12. Woher kann man Sicherheitsdatenblätter beziehen, falls nicht vorhanden? a beim Bundesamt für Gesundheit b beim Hersteller des Produktes c bei der Anmeldestelle für Chemikalien d bei der EU

113 Kontrollfragen Sicherheitsdatenblatt
13. Welche Angaben finden sich im Sicherheitsdatenblatt? a Hinweise zur Entsorgung b Gebrauchsanweisung c Angaben zu den Inhaltsstoffen des Produktes d Mögliche Gefahren des Produktes

114 Kontrollfragen Sicherheitsdatenblatt
14. Welche Angaben finden sich im Sicherheitsdatenblatt? a Massnahmen zur Ersten Hilfe b Angaben über das Umweltverhalten des Produktes und seiner Inhaltsstoffe c Eine Zusammenfassung zur Beratung von Kunden d Massnahmen zur Brandbekämpfung

115 Kurzleitfaden Etikette / Sicherheitsdatenblatt
Anhand eines weiteren Beispiels wird ein Kurzleitfaden vorgestellt, nach dem vorgegangen werden kann, um aus der Etikette und dem Sicherheitsdatenblatt die für den Kunden wichtige Information zu erarbeiten. Als Beispiel dienen Etikette und Sicherheitsdatenblatt eines Klarwaschmittels XY, welches unter die Beratungspflicht fällt, da es sich um ein ätzendes Produkt handelt.

116 Kurzleitfaden Etikette / Sicherheitsdatenblatt
Bei der Beratung kann nach folgender Gliederung vorgegangen werden (die Reihenfolge ist nicht zwingend). Alle Punkte müssen angesprochen werden: Gefahren für Mensch und Umwelt Schutzmassnahmen und Verhaltensregeln Verhalten im Gefahrfall (Brand, unbeabsichtigte Freisetzung) Erste Hilfe Sachgerechte Entsorgung

117 Kurzleitfaden Etikette / Sicherheitsdatenblatt
Diese Tabelle gibt einen Überblick, wo die genannten Informationen zu finden sind. Gliederungspunkt Etikette Punkt des Sicherheitsdatenblatts Gebrauchsanweisung Gefahren für Mensch und Umwelt Gefahrensymbole, R-Sätze Gefahrensymbole, R-Sätze: 3, 15; Weitere Hinweise: 11 und 12 - Schutzmassnahmen und Verhaltensregeln S-Sätze S-Sätze: 15; Weitere Hinweise: 7 und 8 Die genaue Verwendung mit Schutzhinweisen ist beschrieben. Verhalten im Gefahrfall (Brand, unbeabsichtigte Freisetzung) 5, 6 und 8 Erste Hilfe 4 Sachgerechte Entsorgung Zum Teil sind Entsorgungshinweise angegeben 13

118 Fa. Mustermann AG, Bundesplatz 4, 3000 Bern, Tel. +41 31-000 00 00
Kurzleitfaden Etikette / Sicherheitsdatenblatt Gefahren für Mensch und Umwelt Gefahren für Mensch und Umwelt lassen sich aus den Gefahrensymbolen sowie den R-Sätzen ableiten. Diese sind in sowie auf der Etikette angegeben. Punkt 3 des Sicherheitsdatenblattes Etikette: Sicherheitsdatenblatt Punkt 3: Fa. Mustermann AG, Bundesplatz 4, 3000 Bern, Tel enthält: Silikate ätzend corrosif Klarwaschmittel XY, 500 ml Gefahrenhinweise (R-Sätze) R34 Verursacht Verätzungen. R37 Reizt die Atmungsorgane. Sicherheitsratschläge (S-Sätze) S2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. S24/25 Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. S26 Bei Berührungen mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. S39 Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. 3. MÖGLICHE GEFAHREN Gefahrenbezeichnung C - Ätzend Besondere Gefahrenhinweise R34 Verursacht Verätzungen. R37Reizt die Atmungsorgane.

119 Kurzleitfaden Etikette / Sicherheitsdatenblatt
Gefahren für Mensch und Umwelt Weitere Gefahren für Mensch und Umwelt lassen sich aus den Punkten 11 und 12 des Sicherheitsdatenblattes ableiten: 11. ANGABEN ZUR TOXIKOLOGIE Akute Toxizität Nicht akut toxisch. Lokale Effekte Haut: ätzend Augen: ätzend Atemwege: reizend Sensibilisierung Keine Sensibilisierung bekannt. 12. ANGABEN ZUR ÖKOLOGIE Ökotoxische Wirkungen Keine aquatische Toxizität bekannt. Persistenz / Abbaubarkeit Aufgrund der eingesetzten Rohstoffe biologisch gut abbaubar.

120 Kurzleitfaden Etikette / Sicherheitsdatenblatt
Gefahren für Mensch und Umwelt Im Beratungsgespräch kann dieser Punkt folgendermassen abgehandelt werden: „Bei diesem Produkt muss ich Sie darauf hinweisen, dass es sich um ein ätzendes Waschmittel handelt. Es verätzt Haut und Augen. Es kann beim Einatmen der Dämpfe die Lunge reizen. Für die Umwelt besteht keine Gefahr, es ist biologisch gut abbaubar.“

121 Fa. Mustermann AG, Bundesplatz 4, 3000 Bern, Tel. +41 31-000 00 00
Kurzleitfaden Etikette / Sicherheitsdatenblatt 2. Schutzmassnahmen und Verhaltensregeln 15. VORSCHRIFTEN Symbole C - Ätzend. R-Sätze R34 Verursacht Verätzungen. R37 Reizt die Atmungsorgane. S-Sätze S2: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. S24/25: Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. S26: Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. S39: Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. Schutzmassnahmen und Verhaltensregeln lassen sich aus den S-Sätzen ableiten. Diese sind in Punkt 15 des Sicherheitsdatenblattes sowie auf der Etikette angegeben. Klarwaschmittel XY, 500 ml Gefahrenhinweise (R-Sätze) R34 Verursacht Verätzungen. R37 Reizt die Atmungsorgane. Sicherheitsratschläge (S-Sätze) S2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. S24/25 Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. S26 Bei Berührungen mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. S39 Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. ätzend corrosif enthält: Silikate Fa. Mustermann AG, Bundesplatz 4, 3000 Bern, Tel

122 Kurzleitfaden Etikette / Sicherheitsdatenblatt
2. Schutzmassnahmen und Verhaltensregeln Weitere Schutzmassnahmen und Verhaltensregeln lassen sich aus den Punkten 7 und 8 des Sicherheitsdatenblattes ableiten: 7. HANDHABUNG UND LAGERUNG Handhabung Berührung mit der Haut und den Augen vermeiden. Vermeiden von Staubentwicklung. Lagerung Behälter dicht geschlossen halten. Nicht an der Sonne lagern. 8. EXPOSITIONSBEGRENZUNG UND PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG Expositionsgrenzwert(e) Keine arbeitshygienischen Grenzwerte. Persönliche Schutzausrüstung Schutzhandschuhe und Schutzbrille tragen. Atemschutz Beim Auftreten von Stäuben: Aktivkohlemaske oder Atemschutzgerät tragen.

123 Kurzleitfaden Etikette / Sicherheitsdatenblatt
2. Schutzmassnahmen und Verhaltensregeln Im Beratungsgespräch kann dieser Punkt folgendermassen abgehandelt werden: „Bei der Verwendung des Produktes müssen Sie diese Sicherheitsratschläge auf der Etikette beachten. Es muss kindersicher aufbewahrt werden und es darf nicht auf die Haut oder in die Augen kommen. Zu Ihrem Schutz sollten Sie Handschuhe und eine Brille tragen, wenn Sie das Produkt verwenden. Auch sollten Sie darauf achten, dass kein Staub aufgewirbelt wird, weil das Produkt sonst eingeatmet werden kann. Der Behälter sollte immer dicht verschlossen gelagert werden und nie in der Sonne stehen.“

124 Kurzleitfaden Etikette / Sicherheitsdatenblatt
3. Verhalten im Gefahrfall (Brand, unbeabsichtigte Freisetzung) Das Verhalten im Gefahrfall, also bei Brand und unbeabsichtigter Freisetzung, lässt sich zum Teil aus Punkt 8 (siehe oben) sowie aus den Punkten 5 und 6 des Sicherheitsdatenblattes ableiten. 5. MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG Geeignete Löschmittel CO2, Löschpulver oder Wassersprühstrahl. Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel Wasser im Vollstrahl. Besondere Gefährdungen Keine. Besondere Schutzausrüstung Übliche Massnahmen bei Bränden mit Chemikalien. Besondere Löschhinweise Keine besonderen Massnahmen erforderlich. 6. MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG Schutz von Personen Schutzausrüstung tragen. Für ausreichende Lüftung sorgen. Schutz der Umwelt Nicht unverdünnt in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Aufräumarbeiten Mechanisch aufnehmen. Reste mit Wasser abspülen.

125 Kurzleitfaden Etikette / Sicherheitsdatenblatt
3. Verhalten im Gefahrfall (Brand, unbeabsichtigte Freisetzung) Im Beratungsgespräch kann dieser Punkt folgendermassen abgehandelt werden: „Wenn dennoch Staub auftritt, sollten Sie diesen nicht einatmen, d.h. gut lüften, den Raum verlassen und an die frische Luft gehen. Sollten Sie etwas von dem Produkt verschütten, können Sie es normal aufwischen und in den Abfall geben. Reste können Sie mit Wasser nachspülen. Wenn das Pulver ins Waschbecken oder WC gelangt, mit viel Wasser nachspülen. Im Falle eines Brandes kann mit dem Hausfeuerlöscher oder mit Wasser (feuchte Decke) gelöscht werden.“

126 Kurzleitfaden Etikette / Sicherheitsdatenblatt
4. Erste Hilfe Erste Hilfe-Massnahmen lassen sich aus Punkt 4 des Sicherheitsdatenblattes ableiten. 4. ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN Nach Einatmen Sofort an die frische Luft, bei Beschwerden Arzt aufsuchen. Nach Hautkontakt Sofort mit viel Wasser abwaschen. Nach Augenkontakt Sofort mit viel Wasser abspülen und bei Beschwerden Arzt konsultieren. Nach Verschlucken Mund sofort mit viel Wasser ausspülen und ärztlichen Rat einholen. (Verpackung oder Etikett vorzeigen).

127 Kurzleitfaden Etikette / Sicherheitsdatenblatt
4. Erste Hilfe Im Beratungsgespräch kann dieser Punkt folgendermassen abgehandelt werden: „Falls Sie das Pulver trotz aller Vorsichtsmassnahmen einatmen, müssen Sie sofort an die frische Luft gehen. Wenn Sie Beschwerden haben, den Arzt aufsuchen. Wenn das Produkt an die Haut oder in die Augen kommt, sofort mit viel Wasser abwaschen und bei Beschwerden ebenfalls sofort den Arzt aufsuchen. Falls jemand das Produkt verschluckt, den Mund sofort mit viel Wasser ausspülen und auf jeden Fall zum Arzt gehen. Wenn Sie wegen einem Unfall mit dem Produkt zum Arzt müssen, sollten Sie immer entweder das Etikett oder gleich die ganze Verpackung mitnehmen und dem Arzt zeigen.“

128 Kurzleitfaden Etikette / Sicherheitsdatenblatt
5. Sachgerechte Entsorgung Hinweise auf die sachgerechte Entsorgung lassen sich aus Punkt 13 des Sicherheitsdatenblattes ableiten. 13. HINWEISE ZUR ENTSORGUNG Produkt Müllverbrennung mit Genehmigung der örtlichen Behörde. Ungereinigte Verpackungen Müllverbrennung mit Genehmigung der örtlichen Behörde.

129 Kurzleitfaden Etikette / Sicherheitsdatenblatt
5. Sachgerechte Entsorgung Im Beratungsgespräch kann dieser Punkt folgendermassen abgehandelt werden: „Falls Sie Reste vom Produkt nicht mehr brauchen, müssen Sie diese uns zurückbringen oder in der Sammelstelle Ihrer Gemeinde abgeben. Die Verpackung bringen Sie am besten auch zu uns zur Entsorgung zurück.“ Vielen Dank.

130 Kontrollfragen Beratung
15. Was sollte der Kunde bei der Verwendung von umweltgefährlichen Produkten beachten? a nicht ins WC schütten b nicht im Freien verwenden c nicht in die Kanalisation gelangen lassen d das Produkt darf nicht in den Hausmüll gegeben werden.

131 Kontrollfragen Beratung
16. Wie muss ich den Kunden beraten, wenn das Produkt ausschliesslich mit folgendem Gefahrensymbol gekennzeichnet ist? a Das Produkt ist umweltgefährlich. Es sollte nicht in die Kanalisation gelangen. b Das Produkt ist ätzend. Sie sollten bei der Verwendung eine Brille / Schutzbrille tragen. c Das Produkt ist ätzend. Sie sollten bei der Verwendung eine Atemschutzmaske tragen. d Das Produkt ist ätzend. Sie sollten bei der Verwendung Handschuhe tragen. C

132 Kontrollfragen Beratung
17. Wie muss ich den Kunden beraten, wenn das Produkt ausschliesslich mit folgendem Gefahrensymbol gekennzeichnet ist? a Das Produkt ist umweltgefährlich. Es sollte nicht in die Kanalisation gelangen. b Das Produkt ist ätzend. Sie sollten bei der Verwendung eine Brille / Schutzbrille tragen. c Das Produkt ist gesundheitsschädlich. Sie sollten bei der Verwendung einen Schutzanzug tragen. d Das Produkt ist umweltgefährlich. Die leere Verpackung müssen Sie hier oder bei einer Sammelstelle abgeben. N

133 Kontrollfragen Beratung
18. Wie muss ich den Kunden beraten, wenn das Produkt ausschliesslich mit folgendem Gefahrensymbol gekennzeichnet ist? a Das Produkt ist giftig. Es darf in die Hände von Kindern gelangen. b Das Produkt ist gesundheitsschädlich. Für die Verwendung gibt es keine speziellen Anweisungen. c Das Produkt ist sehr giftig. Sie sollten bei der Verwendung einen Schutzanzug tragen. d Das Produkt ist giftig. Sie sollten jeglichen Kontakt mit dem menschlichen Körper vermeiden und bei Unwohlsein sofort den Arzt aufsuchen. T

134 Kontrollfragen Beratung
19. Wie muss ich den Kunden beraten, wenn das Produkt ausschliesslich mit folgendem Gefahrensymbol gekennzeichnet ist? a Das Produkt ist gesundheitsschädlich. Jeglicher Kontakt mit dem menschlichen Körper sollte vermieden und bei Unwohlsein sofort der Arzt aufgesucht werden. b Das Produkt ist gesundheitsschädlich. Es besteht keine Beratungspflicht. c Das Produkt ist gesundheitsschädlich. Es sollte nicht in die Kanalisation gelangen. d Das Produkt ist reizend. Es besteht keine Beratungspflicht. Xn

135 Kontrollfragen Beratung
20. Wie muss ich den Kunden beraten, wenn das Produkt mit folgendem R-Satz gekennzeichnet ist: R6: „Mit und ohne Luft explosionsfähig“? a Das Produkt kann explodieren. Es sollte nicht in die Nähe von Zündquellen kommen. b Das Produkt ist nicht mit einem Gefahrensymbol gekennzeichnet. Es besteht keine Beratungspflicht. c Das Produkt kann explodieren. Bei der Verwendung nicht rauchen. d Nur wenn das Produkt auch noch mit dem Symbol gekennzeichnet ist, besteht eine Beratungspflicht. E

136 Chemikalien-Ansprechperson
Jeder Betrieb und jedes Geschäft, das gefährliche Chemikalien benutzt oder verkauft, muss eine Chemikalien-Ansprechperson bezeichnen. Sie dient den kantonalen Vollzugsbehörden als Kontaktperson und muss in bestimmten Fällen unaufgefordert mitgeteilt werden (siehe Art. 3 der Verordnung über die Chemikalien- Ansprechperson SR ). Z.B muss jeder Betrieb der eine Person mit Sachkenntnis beschäftigt den kantonalen Vollzugsbehörden unaufgefordert eine Chemikalien- Ansprechperson mitteilen. Die Chemikalien-Ansprechperson muss in erster Linie diejenigen Personen bezeichnen können, die die Pflichten gegenüber den Behörden, die sich aus dem Umgang des Betriebs mit gefährlichen Chemikalien ergeben, wahrnehmen. Weitere Auskünfte bei den kantonalen Vollzugsbehörden:

137 § Welche Gesetze sind wichtig?
Am wurde ein neues Chemikalienrecht in der Schweiz in Kraft gesetzt. Die wichtigste Neuerung besteht in der weitgehenden Anpassung an das Chemikaliengesetz der Europäischen Union. Vielfach bezieht sich das Schweizer Chemikalienrecht auf die Gesetze der Europäischen Union (EU). Grundkenntnisse der EU-Chemikaliengesetzgebung sind deshalb wichtig. Ziel dieser Gesetze ist, das Leben und die Gesundheit des Menschen sowie die Umwelt vor schädlichen Einwirkungen durch Chemikalien zu schützen.

138 Welche Schweizer Gesetze sind wichtig?
Chemikaliengesetz (ChemG) = Bundesgesetz über den Schutz vor gefährlichen Stoffen und Zubereitungen (bereits im Jahr 2000 in Kraft getreten) Das Schweizer Chemikaliengesetz ist das übergreifende Gesetz für den Bereich Chemikalien und regelt den Umgang mit allen Chemikalien, d.h. das Herstellen, Im- oder Exportieren, Verkaufen, Lagern, Verwenden oder Entsorgen.

139 Welche Schweizer Gesetze sind wichtig?
Chemikalienverordnung (ChemV) = Verordnung über den Schutz vor gefährlichen Stoffen und Zubereitungen (am in Kraft getreten) Die Chemikalienverordnung regelt die Beurteilung der Gefahren und Risiken für das Leben und die Gesundheit des Menschen und der Umwelt, die von Chemikalien ausgehen können, die Voraussetzungen für das Inverkehrbringen (d.h. Verkauf, Abgabe, Import) von Chemikalien, die Pflichten des Herstellers und der Betriebe, die Chemikalien verkaufen, nach dem Inverkehrbringen, die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung von Chemikalien, den Umgang mit Chemikalien, die den Menschen oder die Umwelt gefährden können, die Bearbeitung von Daten über Chemikalien durch die Vollzugsbehörden, d.h Bundesbehörden oder kantonale Behörden.

140 Welche Schweizer Gesetze sind wichtig?
Chemikalien-Risiko-Reduktionsverordnung (ChemRRV) = Verordnung zur Reduktion von Risiken beim Umgang mit bestimmten besonders gefährlichen Stoffen, Zubereitungen und Gegenständen (in Kraft getreten am ) Die ChemRRV verbietet oder schränkt den Umgang mit bestimmten besonders gefährlichen Stoffen (Definition von Stoff siehe S. 13), Gemischen von Stoffen (Zubereitungen) und Gegenständen, die Chemikalien enthalten, ein. Die ChemRRV regelt, wer mit bestimmten besonders gefährlichen Stoffen, Zubereitungen und Gegenständen umgehen darf und was er dabei wissen und beachten muss. In den Anhängen dieser Verordnung befindet sich eine Liste von Chemikalien, die in der Schweiz verboten sind bzw. deren Verwendung eingeschränkt ist.

141 Welche Schweizer Gesetze sind wichtig?
Biozidprodukteverordnung (VBP) = Verordnung über das Inverkehrbringen von und den Umgang mit Biozidprodukten (am in Kraft getreten) Die VBP regelt das Inverkehrbringen (d.h. Verkauf, Abgabe, Import) von Biozidprodukten und ihren Wirkstoffen (Ein Wirkstoff ist ein chemischer Stoff, der als Biozid (Def: S. 231) oder Pflanzenschutzmittel (Def: S. 237) wirkt. Ein Biozidprodukt ist ein Gemisch aus einem oder mehreren Wirkstoffen und Hilfsstoffen.). Ausserdem regelt sie den Umgang mit Biozidprodukten. Beispielsweise wird die Zulassung von Biozidprodukten und ihre Kennzeichnung in der VBP geregelt.

142 Welche Schweizer Gesetze sind wichtig?
Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV) (am in Kraft getreten) Die PSMV soll sicherstellen, dass Pflanzenschutzmittel (Def: S. 237) für den Zweck, für den sie hergestellt sind, auch funktionieren und dass Nebenwirkungen auf Mensch, Tier und Umwelt so klein wie möglich sind. Ausserdem regelt die PSMV das Inverkehrbringen von und den Umgang mit Pflanzenschutzmitteln, z. B. die Zulassung solcher Produkte und ihre Kennzeichnung.

143 Welche Schweizer Gesetze sind wichtig?
Verordnung des Eidgenössischen Departement des Innern über die erforderliche Sachkenntnis zur Abgabe besonders gefährlicher Stoffe und Zubereitungen (am in Kraft getreten) Diese Verordnung definiert die Sachkenntnis und legt fest, wer über Sachkenntnis verfügen muss. Verordnung des Eidgenössischen Departement des Innern über die Chemikalien-Ansprechperson (VAP), in Kraft getreten am Diese Verordnung legt fest, dass Betriebe, die mit Chemikalien umgehen, eine Chemikalien-Ansprechperson bezeichnen müssen und welches die Aufgaben und Anforderungen an diese Person sind. (Siehe S. 136)

144 Welche Schweizer Gesetze sind wichtig?
Umweltschutzgesetz (USG) = Bundesgesetz über den Schutz der Umwelt von 1983 Das Ziel dieses Gesetzes ist, Menschen, Tiere, Pflanzen, ihre Lebensgemeinschaften und Lebensräume gegen schädliche oder lästige Einwirkungen zu schützen sowie die natürlichen Lebensgrundlagen, insbesondere die biologische Vielfalt und die Fruchtbarkeit des Bodens dauerhaft erhalten. Auch Ziel ist die Vorsorge gegen schädliche Einwirkungen.

145 Welche EU-Gesetze sind wichtig?
Für chemische Stoffe: Richtlinie 67/548/EWG (1967) Diese Richtlinie trat 1967 in der EU in Kraft, um die nationalen Bestimmungen der Mitgliedsländer zu vereinheitlichen. Bisher ist sie siebenmal geändert worden, das letzte Mal Sie regelt die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Chemikalien. Diese Richtlinie enthält eine Vielzahl technischer Anhänge, z. B. in Anhang I die Liste gefährlicher Stoffe (ca Stoffe; Definition Stoff siehe S. 13) mit ihren Einstufungen und in Anhang II die Gefahrensymbole und –bezeichnungen für gefährliche Stoffe und Zubereitungen (Gemischen von Stoffen).

146 Welche EU-Gesetze sind wichtig?
Verbotsrichtlinie: Richtlinie 76/769/EWG (1976) Diese Richtlinie regelt die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Gemische von Stoffen (Zubereitungen). Sie ist 2002 definitiv in Kraft getreten. Diese Richtlinie legt die einzelnen Punkte des Sicherheitsdatenblatts für gefährliche Chemikalien fest. Diese Richtlinie legt Beschränkungen und Verbote für gewisse gefährliche Chemikalien fest. Für Zubereitungen: Richtlinie 1999/45/EG des Europäischen Parlaments und des Rates Sicherheitsdatenblätter: Richtlinie 91/155/EWG (1991)

147 Kontrollfragen Gesetze
21. Der Zweck des Schweizer Chemikaliengesetzes ist es, den Menschen und die Umwelt vor schädlichen Einwirkungen gefährlicher Chemikalien zu schützen. Zu diesem Zweck beinhaltet das Chemikaliengesetz a Gebrauchsanweisungen für Pflanzenschutzmittel. b konkrete Anweisungen für Verkaufsgespräche von Verkäufer zu Kunde (basierend auf Sicherheitsdatenblatt, Etikette und Gebrauchsanweisung). c Bestimmungen über den Umgang mit allen Chemikalien. d Bestimmungen über die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung von Chemikalien.

148 Kontrollfragen Gesetze
22. Das übergreifende Schweizer Gesetz für Chemikalien heisst: a Chemikalien-Risiko-Reduktionsverordnung. b Chemikaliengesetz. c Chemikalienverordnung. d Richtlinie 1999/45/CH.

149 Kontrollfragen Gesetze
23. In welchem Gesetz finde ich eine Liste von in der Schweiz verbotenen Chemikalien? a Chemikalien-Risiko-Reduktionsverordnung. b Chemikaliengesetz. c Chemikalienverordnung. d Richtlinie 1999/45/CH.

150 Kontrollfragen Gesetze
24. In welchem Gesetz kann ich die offizielle Einstufung und Kennzeichnung von ca Stoffen nachlesen? a Anhänge der Chemikalien-Risiko-Reduktionsverordnung. b Chemikaliengesetz. c Chemikalienverordnung. d Anhang I der Richtlinie 67/548/EWG.

151 Kontrollfragen Gesetze
25. Die Verordnung des Eidgenössischen Departement des Innern über die erforderliche Sachkenntnis zur Abgabe besonders gefährlicher Stoffe und Zubereitungen legt fest: a was Sachkenntnis ist. b wie ein Verkaufsgespräch für bestimmte besonders gefährliche Chemikalien konkret auszusehen hat. c wer über Sachkenntnis verfügen muss. d das Aufgabenfeld der Chemikalien-Ansprechperson.

152 Wie können Mensch und Umwelt vor dem Einfluss gefährlicher Chemikalien geschützt werden?
Auf der Seite des Produktes: Gefährliche Produkte können durch ungefährliche Chemikalien ersetzt werden, die den gleichen Zweck erfüllen. Gefährliche Inhaltsstoffe in Produkten können durch weniger gefährliche Inhaltsstoffe ersetzt werden. Auf der Seite der Anwendung: Zum Schutz von Mensch und Umwelt ist auf die sachgemässe Verpackung, Lagerung und den sachgemässen Umgang zu achten. Auf der Entsorgungsseite: Zum Schutz von Mensch und Umwelt ist auf eine sachgerechte Entsorgung gefährlicher Produkte und ihrer Behälter zu achten.

153 Wie können Mensch und Umwelt vor dem Einfluss gefährlicher Chemikalien geschützt werden?
Produkteseite: Gefährliche Chemikalien sollen wenn möglich durch ungefährliche Chemikalien ersetzt werden, die den gleichen Zweck erfüllen. Beispiel: Statt des gefährlichen Naphthalins, welches früher in Mottenkugeln verwendet wurde, sind heute Mottenfallen erhältlich, die die Motten mit sogenannten Pheromonen anlocken. Dies sind von Motten selbst produzierte, ungefährliche Lockstoffe. Überlegen Sie, ob Sie im Sortiment in Ihrem Geschäft gefährliche Chemikalien nicht durch harmlosere ersetzen und verkaufen können.

154 Anwendung – Verpackung:
Wie können Mensch und Umwelt vor dem Einfluss gefährlicher Chemikalien geschützt werden? Anwendung – Verpackung: Die Verpackungen gefährlicher Produkte müssen so beschaffen sein, dass vom Inhalt nichts ungewollt nach außen gelangen kann. D.h. sie müssen genügend dicht sein. Gefährliche Produkte dürfen nicht in solche Behälter verpackt oder bei der Abgabe abgefüllt werden, durch deren Form oder Bezeichnung der Inhalt mit Lebensmitteln verwechselt werden kann. Das heißt zum Beispiel, das ein ätzender, flüssiger WC-Reiniger niemals in eine Cola-Flasche umgefüllt werden darf, da es zu Verwechslungen kommen kann.

155 Wie können Mensch und Umwelt vor dem Einfluss gefährlicher Chemikalien geschützt werden?
Anwendung - Lagerung Räume, in denen gefährliche Produkte gelagert werden, sollen kühl und gut belüftet sein. Gefährliche Produkte sind so aufzubewahren, dass Missbrauch und Fehlgebrauch nach Möglichkeit verhindert werden. Alle besonders gefährlichen Chemikalien müssen unzugänglich für unbefugte Personen aufbewahrt werden (z. B. geschlossener „(Gift)schrank“ im Geschäft, keine Selbstbedienung). Auch ist das Verfallsdatum der Produkte zu beachten. Wenn Verpackungen, z. B. Spraydosen, nach zu langer Lagerung durchrosten, können gefährliche Inhaltsstoffe austreten und Menschen in Gefahr bringen. Chemische Produkte sollten grundsätzlich nicht in der Nähe von Lebensmitteln (auch verpackten) gelagert werden, da Dämpfe auch aus verschlossenen Verpackungen austreten und die Lebensmittel vergiften können.

156 Wie können Mensch und Umwelt vor dem Einfluss gefährlicher Chemikalien geschützt werden?
Anwendung - Lagerung Bei der Lagerung muss ebenfalls darauf geachtet werden, ob es Chemikalien gibt, neben denen das Produkt nicht gelagert werden darf (Sicherheitsdatenblatt Punkt 7), weil es zu gefährlichen chemischen Reaktionen kommen könnte. (Zusammenlagerverbote) Beispielsweise sollten Säuren (z. B. Essigreiniger) nicht neben Laugen (z. B. Abflussreiniger, WC-Reiniger) gelagert werden, da sie miteinander heftig, d.h. unter Verspritzen und Wärmeentwicklung, reagieren können. Eine (unvollständige) Übersicht gibt die folgende Tabelle. Es sind aber zusätzlich die spezifischen Anweisungen im Sicherheitsdatenblatt zu beachten.

157 Wie können Mensch und Umwelt vor dem Einfluss gefährlicher Chemikalien geschützt werden?
Anwendung - Lagerung anderen Chemikalien und nebeneinander Hochreaktive Produkte (Sicherheitsdatenblatt beachten) hochentzündlichen, leichtentzündlichen und entzündlichen Produkten, Zündquellen Oxidationsmittel, z. B. brandfördernde Produkte Oxidationsmitteln, z. B. brandfördernden Produkten Hochentzündliche, leicht- entzündliche und entzündliche Flüssigkeiten Säuren (s.o.) Laugen (s.o.) Organischen Säuren, z. B. Essig, Essigreiniger Starke Oxidationsmittel (brandfördernde Produkte), z. B. gewisse Unkrautvertilgungsmittel (“Unkraut-Ex”), Feuerwerkskörper Laugen, z. B. Abflussreiniger, WC-Reiniger Säuren, z. B. Essigreiniger Nicht lagern neben… Chemisches Produkt

158 Wie können Mensch und Umwelt vor dem Einfluss gefährlicher Chemikalien geschützt werden?
Anwendung - Umgang Unter dem Ausdruck „Umgang“ mit Chemikalien“ versteht man nicht nur das Arbeiten in Laboratorien, wie vielleicht nahe liegt, sondern jede Tätigkeit im Zusammenhang mit Chemikalien. Insbesondere ist das Herstellen, Einführen, Ausführen, Verkaufen, Lagern, Aufbewahren, Transportieren, Verwenden, Entsorgen damit gemeint.

159 Wie können Mensch und Umwelt vor dem Einfluss gefährlicher Chemikalien geschützt werden?
Anwendung - Umgang Für jeden, der mit Chemikalien umgeht, besteht die so genannte Sorgfaltspflicht: Er muss die gefährlichen Eigenschaften beachten und die zum Schutz von Leben, Gesundheit und Umwelt erforderlichen Maßnahmen treffen. Insbesondere sind die Informationen des Herstellers zu beachten, also Etikette, Gebrauchsanweisung und Sicherheitsdatenblatt. Der „Umgang“ mit Bioziden und Pflanzenschutzmitteln (in der Schweiz in der Biozidprodukteverordnung und in der Pflanzenschutzmittelverordnung geregelt) ist an besondere Anforderungen geknüpft. So dürfen giftige (mit T: gekennzeichnete) Biozide nicht an Privatpersonen verkauft werden.

160 Wie können Mensch und Umwelt vor dem Einfluss gefährlicher Chemikalien geschützt werden?
Anwendung - Umgang Insbesondere der direkte Kontakt mit Chemikalien, wie z. B. beim Umfüllen oder Verwenden, kann eine persönliche Schutzausrüstung erfordern. Hinweise darauf sind den S-Sätzen (Etikette, Sicherheitsdatenblatt) sowie aus Punkt 8 des Sicherheitsdatenblattes zu entnehmen. Eine persönliche Schutzausrüstung besteht beispielsweise aus: Atemschutz: Gasfilter, Partikelfilter, Isoliergeräte Augenschutz: Schutzbrille, Gesichtsschirm Handschutz: Handcreme, Handschuhe Körperschutz: Schürze, Schutzkleidung

161 Wie können Mensch und Umwelt vor dem Einfluss gefährlicher Chemikalien geschützt werden?
Entsorgung Zum Schutz von Mensch und Umwelt ist auf eine sachgerechte Entsorgung von chemischen Produkten bzw. Produktresten und leeren Behältern zu achten. Angaben über die Entsorgung finden sich auf der Etikette (z. B. S-Sätze) sowie in Punkt 13 des Sicherheitsdatenblatts. Insbesondere wenn das Produkt umweltgefährdende Eigenschaften aufweist, darf es nicht in die Kanalisation gelangen (d.h. später über die Abwasserreinigungsanlage in den Fluss). Grundsätzlich sollten überhaupt keine chemischen Produkte über das Abwasser entsorgt werden. Chemikalien können biologische Reingungsstufen in Kläranlagen zerstören ( Kosten!) und gelangen danach unverändert in die Umwelt. Reste von chemischen Produkten müssen der Verkaufsstelle oder einer Sammelstelle zurückgegeben werden. Verkaufsstellen sind zur Rücknahme aller gefährlichen Chemikalien von Privatkunden verpflichtet. Weitere Informationen zum Thema Entsorgung und Rücknahme finden sich im Kapitel „Was muss ein Verkäufer beachten?“

162 Kontrollfragen Schutz von Mensch und Umwelt vor gefährlichen Chemikalien 26. Wie kann ein Geschäft dazu beitragen, dass Mensch und Umwelt vor gefährlichen Chemikalien geschützt werden? a Anstatt gefährlicher Produkte weniger gefährliche, die den gleichen Zweck erfüllen, verkaufen. b Für eine sachgerechte Entsorgung zurückgegebener gefährlicher Produkte sorgen. c Bei der Lagerung darauf achten, dass chemische Produkte nicht neben Lebensmitteln gelagert werden. d Beim Verkauf immer die persönliche Schutzausrüstung tragen.

163 Kontrollfragen Schutz von Mensch und Umwelt vor gefährlichen Chemikalien 27. Wie kann ein Geschäft dazu beitragen, dass Mensch und Umwelt vor gefährlichen Chemikalien geschützt werden? a die Kunden beim Kauf von gefährlichen Produkten umfassend beraten. b besonders gefährliche Chemikalien in Selbstbedienung verkaufen. c besonders gefährliche Chemikalien unzugänglich für unbefugte Personen aufbewahren. d die Informationen des Herstellers (Etikette, Sicherheitsdatenblatt, Gebrauchsanweisung) in jedem Fall beachten.

164 Kontrollfragen Schutz von Mensch und Umwelt vor gefährlichen Chemikalien 28. Bei der Lagerung von chemischen Produkten ist darauf zu achten, dass a nur giftige Produkte nicht neben Lebensmitteln gelagert werden dürfen, weil Chemikaliendämpfe die Lebensmittel vergiften könnten. b hochentzündliche nicht neben brandfördernden Produkten gelagert werden dürfen. c gefährliche Produkte zugänglich für unbefugte Personen gelagert werden. d sie grundsätzlich nicht neben Lebensmitteln gelagert werden dürfen.

165 Kontrollfragen Schutz von Mensch und Umwelt vor gefährlichen Chemikalien 29. Die Verpackungen gefährlicher Produkte müssen folgendermaßen beschaffen sein: a vom Inhalt darf nichts ungewollt nach außen gelangen. b sie müssen genug dicht sein. c sie dürfen nicht mit Lebensmitteln verwechselt werden können. d ätzende Produkte dürfen nicht in Flaschen verkauft werden.

166 Kontrollfragen Schutz von Mensch und Umwelt vor gefährlichen Chemikalien 30. Bei der Entsorgung gefährlicher Produkte muss ein Kunde wissen, dass a sie in die Kanalisation entsorgt werden dürfen, weil sie in der Abwasserreinigungsanlage abgebaut werden. b Produktreste bei der Verkaufsstelle oder einer Sammelstelle abgegeben werden müssen. c die Verkaufsstelle nicht zur Rücknahme des Produktes verpflichtet ist. d insbesondere umweltgefährdende Chemikalien nicht in die Kanalisation gelangen dürfen.

167 Was muss ein Verkäufer beachten?
Welche Chemikalien dürfen im Detailhandel an Privatpersonen verkauft resp. nicht verkauft werden? Nur zugelassene, registrierte oder anerkannte (und dementsprechend gekennzeichnete) Produkte dürfen im Detailhandel verkauft werden. Sehr giftige Produkte (T+) dürfen nicht an Privatpersonen verkauft werden (Ausnahme: Motorentreibstoffe wie Benzin, Diesel) Biozide, die giftig (T) sind, dürfen nicht an Privatpersonen verkauft werden. Besonders gefährliche Chemikalien (Definition S. 52) dürfen nicht in Selbstbedienung abgegeben werden (Ausnahmen: Motorentreibstoffe wie Benzin, Diesel) Für den Verkauf von Pflanzenschutzmitteln muss bei der Zulassungsstelle (Bundesamt für Landwirtschaft, eine Verkaufserlaubnis eingeholt werden.

168 Was muss ein Verkäufer beachten?
Allgemeine Informationspflicht Laut Chemikaliengesetz (Artikel 7) besteht eine allgemeine Informationspflicht gegenüber dem Kunden. Der Verkäufer von Chemikalien muss den Kunden sowohl über die gesundheits- und umweltrelevanten Eigenschaften und Gefahren, sowie über die erforderlichen Vorsichts- und Schutzmassnahmen informieren. Im Einzelhandel braucht es dafür besondere Sachkenntnis. Die Informationen müssen verständlich und richtig an den Kunden weitergegeben werden. Dies bedingt, dass Sicherheitsdatenblätter, Gebrauchsanweisungen und Etiketten richtig interpretiert und verstanden werden.

169 Was muss ein Verkäufer beachten?
Rückgabe- und Rücknahmepflicht, Entsorgungspflicht Rückgabepflicht: Der Kunde muss Reste gefährlicher Chemikalien der Verkaufsstelle oder zu einer Sammelstelle zurückbringen. Rücknahmepflicht: Der Verkäufer ist zur Rücknahme aller gefährlicher Chemikalien (betrifft auch Biozide) von Privatkunden verpflichtet (Artikel 22, Chemikaliengesetz). Kleinere Mengen müssen kostenlos entgegengenommen werden. Entsorgungspflicht: zurückgenommene gefährliche Chemikalien müssen vom Betrieb fachgerecht entsorgt werden. Im Allgemeinen nehmen die Hersteller Chemikalienreste zur Entsorgung zurück.

170 Was muss ein Verkäufer beachten?
Rückgabe- und Rücknahmepflicht, Entsorgungspflicht Batterien und Akkumulatoren Für Batterien und Akkumulatoren gelten besondere Bestimmungen beim Verkauf und bei der Rücknahme (Chemikalien-Risiko-Reduktionsverordnung, Anhang 2.15). Verkaufsstellen müssen an gut sichtbarer Stelle deutlich darauf hinweisen, dass gebrauchte Batterien und Akkumulatoren einer Verkaufs- oder Sammelstelle übergeben werden müssen, gebrauchte Batterien und Akkumulatoren in der Verkaufsstelle zurückgenommen werden Batterien und Akkumulatoren zur Finanzierung der Entsorgung mit einer Gebühr belastet sind.

171 Was muss ein Verkäufer beachten?
Rückgabe- und Rücknahmepflicht, Entsorgungspflicht Batterien und Akkumulatoren Kunden müssen gebrauchte Batterien und Akkumulatoren einer Verkaufs- oder Sammelstelle zurückbringen. Batterien und Akkumulatoren bis zu einem Gewicht von 5 kg müssen unentgeltlich zurückgenommen werden. Batterien und Akkumulatoren mit einem Gewicht von über 5 kg, die im Sortiment geführt werden, müssen ebenfalls zurückgenommen werden.

172 Was muss ein Verkäufer beachten?
Besondere Pflichten beim Verkauf Wenn im Detailhandel besonders gefährliche Chemikalien verkauft werden, muss der Verkäufer den Kunden über erforderliche Schutzmassnahmen und die vorschriftsmäßige Entsorgung angemessen informieren. Ausdrücklich auf Schutzmassnahmen und Entsorgung hinzuweisen ist bei Chemikalien, die sehr giftig (T+) giftig (T) mit den R-Sätzen R45: Kann Krebs erzeugen, R46: Kann vererbbare Schäden verursachen, R49: Kann Krebs erzeugen beim Einatmen, R60: Kann die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen, oder R61: Kann das Kind im Mutterleib schädigen, oder explosionsgefährlich (E) sind. Verkauf an Privatperso-nen nicht erlaubt. Abgabe nur an Berufsleute

173 Was muss ein Verkäufer beachten?
Besondere Pflichten beim Verkauf – Aufnahme von Kundendaten Bei der Abgabe im Detailhandel von Chemikalien, die sind und Produkten zur Selbstverteidigung (Pfeffersprays) muss der Verkäufer folgende Daten aufzeichnen: Identität des Käufers (Identitätskarte, Name, Adresse), Name und Menge der Chemikalie, Verwendungszweck, Verkaufsdatum. Ausserdem ist eine schriftliche Bestätigung des Käufers einzuholen, dass er das Produkt unter der Berücksichtigung der sicherheitsrelevanten Hinweise des Herstellers sachgerecht verwendet. oder ätzend (C) (mit R35: Verursacht schwere Verätzungen) giftig (T), explosionsgefährlich (E), Diese Aufzeichnungen müssen 3 Jahre aufbewahrt werden. Eine Vorlage für die Datenaufzeichnung (Abgabebuch) kann bestellt (siehe nächste Seite) oder auf den Websites der kantonalen Vollzugsbehörden heruntergeladen werden.

174 Was muss ein Verkäufer beachten?
Besondere Pflichten beim Verkauf – Aufnahme von Kundendaten Vorlage für die Datenaufzeichnung (Abgabebuch) Zu Beziehen unter unter der Nummer

175 Was muss ein Verkäufer beachten?
Besondere Pflichten beim Verkauf Alle besonders gefährlichen Chemikalien dürfen nur an mündige, urteilsfähige Personen (d.h. z. B. nicht an Kinder) abgegeben werden. Dies bedeutet, dass der Kunde imstande sein muss, die gefährlichen Eigenschaften zu beachten und die zum Schutz von Leben, Gesundheit und Umwelt erforderlichen Maßnahmen zu treffen. (Ausnahme: unmündige Personen, die beruflich oder gewerblich mit diesen Stoffen umzugehen haben. Z.B Lehrlinge)

176 Was muss ein Verkäufer beachten?
Besondere Pflichten beim Verkauf Abgabepflicht für Sicherheitsdatenblätter: Ein Sicherheitsdatenblatt muss im Detailhandel kostenlos in der vom Kunden gewünschten Amtssprache abgegeben werden, wenn ein beruflicher oder gewerblicher Verwender dieses verlangt. Wenn z. B. ein Maler für berufliche Zwecke einen besonders gefährlichen Lack kauft und ein Sicherheitsdatenblatt verlangt, muss der Verkäufer ihm eines abgeben.

177 Erlaubt 18 Jahre Verboten Nicht erforderlich Erforderlich
Übersicht über die Pflichten eines Verkäufers von besonders gefährlicher Chemikalien an Privatpersonen Erforder-lich Selbst-verteidi-gungs-sprays Erforderlich Nicht anwendbar Sachkenntnis des Verkäufers Information des Käufers durch den Verkäufer Nicht erforderlich Erforder-lich wenn R 35 („stark ätzend“) Aufzeichnung des Kaufes durch den Verkäufer (Personalien des Käufers) Verboten Verkauf in Selbstbedienung 18 Jahre Mindestalter Käufer (ausser Lehrlinge) Erlaubt Erlaubt (ausser Biozidprodukte mit T sowie Produkte mit R45, R46, R49, R60, R61) Verkauf an Private Produkte mit R1, R4, R5, R6, R16, R19, R44 Leichtent-zündlich mit R 15 oder R17 F Umweltge-fährlich mit R 50/53 N Explo-sionsge-fährlich E Ätzend C Giftig T Sehr giftig T+ Gefahren- merkmal Verkaufs- Vorschriften

178 Wie gehe ich konkret vor (Abläufe im Geschäft)?
(Ein Vorschlag: je nach Betrieb können Anpassungen erforderlich sein.) Von allen Produkten, für die eine Kunden-Beratungspflicht besteht (alle besonders gefährlichen Chemikalien) eine Liste machen. Dafür sorgen, dass diese Produkte für die Kunden unzugänglich aufbewahrt werden („Giftschrank“). Anhand der verfügbaren Daten (Sicherheitsdatenblatt, Etikette, Gebrauchsanweisung etc.) für jedes Produkt eine Zusammenfassung mit den wichtigsten Punkten schreiben, über die der Kunde beraten werden muss. Eine Liste aller Produkte erstellen, die giftig (T), explosionsgefährlich (E) oder ätzend (C) (mit R35) sind. Beim Verkauf dieser Produkte muss der Verkäufer die Identität des Käufers etc. aufschreiben (S. 173). Ein Formular erstellen/bestellen, in welches diese Daten beim Verkauf eingetragen werden können. Eine Liste aller Produkte erstellen, die als giftig mit R45, R46, R49, R60 oder R61 oder als explosionsgefährlich gekennzeichnet sind. Für diese Produkte besteht eine besonders ausdrückliche Beratungspflicht resp ein Verkaufsverbot an Privatkunden.

179 Wie gehe ich konkret vor (Abläufe im Geschäft)?
Schulung aller Verkäufer im Geschäft, die besonders gefährliche Produkte verkaufen: Inhalte der Zusammenfassungen aus Punkt 3 (produktespezifisches Wissen) und die Pflicht, beim Verkauf der Produkte aus Punkt 4 gewisse Daten über den Kunden aufzunehmen. Die Listen der besonders gefährlichen Produkte an einem zentralen Ort aufbewahren und alle Verkäufer über diesen Ort informieren: Listen aus Punkt 1, 4 und 5 sowie das Formular aus Punkt 4. Die Zusammenfassungen aus Punkt 3 ebenfalls zentral aufbewahren und alle anderen Verkäufer entsprechend informieren. Kunden-Beratungsgespräche üben (siehe Kurzleitfaden).

180 Kontrollfragen Was muss ein Verkäufer beachten?
31. Ich muss Name und Adresse des Kunden aufschreiben, wenn er ein folgendermaßen gekennzeichnetes Produkt kauft: a Selbstverteidigungsspray. b Umweltgefährlich „N“ mit R50/53. c Gesundheitsschädlich „Xn“. d. Ätzend mit R35

181 Kontrollfragen Was muss ein Verkäufer beachten?
32. Ich muss Name und Adresse des Kunden aufschreiben, wenn er ein folgendermaßen gekennzeichnetes Produkt kauft: a Brandfördernd „O“. b Explosionsgefährlich „E“. c Giftig „T“. d Hochentzündlich „F+“ mit R12.

182 Kontrollfragen Was muss ein Verkäufer beachten?
33. Ich muss dem Kunden beim Verkauf ein Sicherheitsdatenblatt abgeben, wenn: a er dies verlangt. b er das Produkt für berufliche Zwecke verwenden will. c das Produkt mit sehr giftig (T+) gekennzeichnet ist. d er ein besonders gefährliches Produkt kauft.

183 Kontrollfragen Was muss ein Verkäufer beachten?
34. Beim Verkauf von besonders gefährlichen Chemikalien ist zu beachten: a sie dürfen nur an mündige, urteilsfähige Privatpersonen und an berufliche Verwender abgegeben werden. b sie dürfen an Minderjährige verkauft werden, wenn sie diese für ihre Eltern kaufen. c sehr giftige (T+) Produkte dürfen nicht an Privatpersonen verkauft werden. d in jedem Fall ist Name und Adresse des Kunden aufzuschreiben.

184 Kontrollfragen Was muss ein Verkäufer beachten?
35. Folgende Produkte dürfen nicht an Privatpersonen verkauft werden: a sehr giftige Produkte. b giftige Produkte mit R45, R46, R49, R60, oder R61. c giftige Biozide. d besonders gefährliche Produkte.

185 Kontrollfragen Was muss ein Verkäufer beachten?
36. Folgende Produkte dürfen nicht an Privatpersonen verkauft werden: a Pflanzenschutzmittel. b umweltgefährliche Produkte. c nicht zugelassene, registrierte, oder anerkannte Produkte. d brandfördernde Produkte mit R8.

186 Kontrollfragen Was muss ein Verkäufer beachten?
37. Folgende Produkte dürfen nicht in Selbstbedienung verkauft werden: a Motorentreibstoffe, z. B. Benzin, Diesel. b giftige Produkte mit R45, R46, R49, R60, oder R61. c Biozide. d besonders gefährliche Produkte.

187 Grundlagen des produktespezifischen Wissens
Die vorliegende Schulung vermittelt nur die Grundlagen von produktespezifischem Wissen. Sachkenntnis hat erst, wer die gefährlichen Eigenschaften von allen gefährlichen Produkten in seinem Sortiment kennt. Welches sind die wichtigsten Informationsquellen zur selbständigen Aneignung von produktespezifischem Wissen? Hauptinformationsquellen: Etikette, Sicherheitsdatenblatt und Gebrauchsanweisung. Sicherheitsdatenblätter sind kritisch zu lesen und mit der eigenen Erfahrung und eventuell anderen Datenquellen zu vergleichen. Finden sich in verschiedenen Datenquellen gegensätzliche Angaben, ist am besten vom schlimmsten Fall auszugehen Weitere Informationsquellen sind: Informationen und Angaben des Herstellers Die Telefonnummer und Adresse des Herstellers ist jeweils auf der Etikette sowie dem Sicherheitsdatenblatt angegeben. Anhänge der Chemikalien-Risikoreduktionsverordnung (ChemRRV) für besonders gefährliche Klassen von Chemikalien, z. B. Auftaumittel, Anstrichfarben- und Lacke, Batterien und Akkumulatoren, etc.

188 Grundlagen des produktespezifischen Wissens
Informationsquellen zur Erarbeitung von produktespezifischem Wissen (Fortsetzung): Vorsicht: Alle Informationen müssen kritisch hinterfragt werden!!  search classlab  Anhang I der Richtlinie 67/548/EWG: Liste von ca 7000 offiziell eingestufter gefährlicher Stoffe. Offizielle und verlässliche Informationsquelle. Weitere Stofflisten der EU (Esis: European chemical substance information system) Es kann nach Substanznamen, CAS-Nummern, R-Sätzen etc. gesucht werden. Oft keine Gefahrstoffinfo. Gestis-Stoffdatenbank des berufsgenossenschaftlichen Instituts für Arbeitsschutz: Gefahrstoffinfo, Handhabung, Lagerung, Entsorgung, MAK-Werte etc. Sicherheitsdatenblätter bei Merck: Sicherheitsdatenblätter bei Sigma-Aldrich: Betrieblicher Umweltschutz Baden-Württemberg (nach Branchen): Informationen über gefährliche Chemikalien nach Branchen:

189 Grundlagen des produktespezifischen Wissens
Chemische Produkte, für deren Verkauf ein Verkäufer Sachkenntnis besitzen muss, lassen sich in verschiedene Gruppen einteilen: Biozide (Definition S. 232) Pflanzenschutzmittel (Definition S. 237) Reinigungsmittel Klebstoffe Farben und Lacke, Lasuren…. Diese Liste ist nicht vollständig, es gibt eine Reihe von weiteren Produkten, die nicht unter diese Kategorien fallen. Über die genannten Gruppen von Produkten und ihre Untergruppen soll im Folgenden ein Überblick gegeben werden.

190 Grundlagen des produktespezifischen Wissens
Biozide: Biozide lassen sich laut der Verordnung für Biozidprodukte in der Schweiz in folgende vier Hauptgruppen unterteilen: Hauptgruppe 1: Desinfektionsmittel und allgemeine Biozidprodukte Hauptgruppe 2: Schutzmittel Hauptgruppe 3: Schädlingsbekämpfungsmittel Hauptgruppe 4: Sonstige Biozidprodukte Diese Hauptgruppen wiederum enthalten 23 Untergruppen (Produktarten).

191 Grundlagen des produktespezifischen Wissens
Biozide: Produktarten Biozide: Hauptgruppe 1: Desinfektionsmittel und allgemeine Biozidprodukte Produktart 1: Biozidprodukte für die menschliche Hygiene Produktart 2: Desinfektionsmittel für den Privatbereich und den Bereich des öffentlichen Gesundheitswesens sowie andere Biozidprodukte im Bereich des öffentlichen Gesundheitswesens Produktart 3: Biozidprodukte für die Hygiene im Veterinärbereich (Tierarzt) Produktart 4: Desinfektionsmittel für den Lebens- und Futtermittelbereich Produktart 5: Trinkwasserdesinfektionsmittel

192 Grundlagen des produktespezifischen Wissens
Biozide: Produktarten von Bioziden: Hauptgruppe 2: Schutzmittel Produktart 6: Topf-Konservierungsmittel (Produkte zum Schutz von Fertigerzeugnissen (ausser Lebens- und Futtermitteln) in Behältern gegen mikrobielle Schädigung zwecks Verlängerung ihrer Haltbarkeit.) Produktart 7: Beschichtungsschutzmittel Produktart 8: Holzschutzmittel Produktart 9: Schutzmittel für Fasern, Leder, Gummi und polymerisierte Materialien Produktart 10: Schutzmittel für Mauerwerk Produktart 11: Schutzmittel für Flüssigkeiten in Kühl- und Verfahrenssystemen Produktart 12: Schleimbekämpfungsmittel Produktart 13: Schutzmittel für Metallbearbeitungsflüssigkeiten

193 Grundlagen des produktespezifischen Wissens
Biozide: Produktarten von Bioziden: Hauptgruppe 3: Schädlingsbekämpfungsmittel Produktart 14: Rodentizide (Bekämpfungsmittel gegen Mäuse, Ratten und andere Nagetiere.) Produktart 15: Avizide (Bekämpfungsmittel gegen Vögel.) Produktart 16: Molluskizide (Bekämpfungsmittel gegen Mollusken, z. B. Schnecken) Produktart 17: Fischbekämpfungsmittel Produktart 18: Insektizide, Akarizide und Produkte gegen andere Arthropoden (Bekämpfungsmittel gegen Arthropoden (z.B. Insekten, Spinnentiere und Schalentiere)). Produktart 19: Repellentien und Lockmittel (Produkte zur Fernhaltung oder Köderung von Schadorganismen (wirbellose Tiere wie z.B. Flöhe, Wirbeltiere wie z.B. Vögel): hierzu gehören Produkte, die entweder unmittelbar oder mittelbar für die menschliche Hygiene oder die Hygiene im Veterinärbereich verwendet werden.)

194 Grundlagen des produktespezifischen Wissens
Biozide: Produktarten von Bioziden: Hauptgruppe 4: Sonstige Biozidprodukte Produktart 20: Schutzmittel für Lebens- und Futtermittel (Produkte zum Schutz von Lebens- und Futtermitteln gegen Schadorganismen.) Produktart 21: Antifouling-Produkte (Produkte zur Bekämpfung des Wachstums und der Ansiedlung von bewuchsbildenden Organismen (Mikroben und höhere Pflanzen- und Tierarten) an Wasserfahrzeugen, an Ausrüstung für die Aquakultur und an anderen im Wasser eingesetzten Bauten.) Produktart 22: Flüssigkeiten für Einbalsamierung und Taxidermie (Produkte zur Desinfektion und Konservierung von Leichen oder Tierkadavern oder Teilen davon.) Produktart 23: Produkte gegen sonstige Wirbeltiere (Bekämpfungsmittel gegen Schädlinge.)

195 Grundlagen des produktespezifischen Wissens
Pflanzenschutzmittel: Klassen von Pflanzenschutzmitteln: Akarizide (Bekämpfung von Milben und Zecken) Bakterizide (Bekämpfung von Mikroorganismen, Bakterien) Fungizide (Bekämpfung von Pilzen) Herbizide (Bekämpfung von Pflanzen) Insektizide (Bekämpfung von Insekten) Molluskizide (Bekämpfung von Schnecken) Nematizide (Bekämpfung von Fadenwürmern) Biochemikalien (z. B. Pheromone = Lockstoffe) Phytoregulatoren (z. B. Wachstumsförderer) Repellentien ((Insekten)abwehrstoffe) Rodentizide (Bekämpfung von Nagetieren, z. B. Ratten) Talpizide (Bekämpfung von Maulwürfen) Virizide (Bekämpfung von Viren) Sonstige

196 Grundlagen des produktespezifischen Wissens
Weitere Produktgruppen, die oft gefährliche Eigenschaften haben : Reinigungsmittel/ Lösungsmittel Klebstoffe Farben und Lacke, Lasuren Entkalker Treibstoffe u.s.w

197 Produktespezifisches Wissen - Beispiel
Im Folgenden wird ein Beispiel aus der Produktkategorie Biozide besprochen. Allenfalls werden später weitere Beispiele aus anderen Produktkategorien (z. B. Pflanzenschutzmittel, WC-Reiniger, Entkalker Klebstoffe etc.) und Gefahrenklassen (z. B. umweltgefährlich, explosionsgefährlich, ätzend, giftig) folgen. Aus Sicherheitsdatenblatt, Gebrauchsanweisung und Etikette sind die wichtigsten Punkte zusammengestellt und für eine Kundenberatung aufgearbeitet. In etwa dieser Art muss der Kunde beraten werden.

198 Produktespezifisches Wissen - Beispiel
Beispiel 1: Wespenspray. Er ist umweltgefährlich, gesundheitsschädlich und hochentzündlich. Eine Kundenberatung muss erfolgen, weil das Produkt als umweltgefährlich mit R50/53 eingestuft ist. Über die anderen gefährlichen Eigenschaften „gesundheitsschädlich“ (Xn) oder „hochentzündlich“ (F+) muss nicht zwingend informiert werden. Als Wespenspray ist dieses Produkt ein Biozid (Produktart 18: Insektizide). Wie bereits im Kurzleitfaden besprochen, muss über folgende Punkte informiert werden: Gefahren für Mensch und Umwelt Schutzmassnahmen und Verhaltensregeln Verhalten im Gefahrfall (Brand, unbeabsichtigte Freisetzung) Erste Hilfe Sachgerechte Entsorgung

199 Produktespezifisches Wissen - Beispiel
Folgende Tabelle gibt einen Überblick, wo die vorgenannten Informationen zu finden sind. Gliederungspunkt Etikette Punkt des Sicherheitsdatenblatts Gebrauchsanweisung Gefahren für Mensch und Umwelt Gefahrensymbole, R-Sätze Gefahrensymbole, R-Sätze: 3, 15; Weitere Hinweise: 11 und 12 - Schutzmassnahmen und Verhaltensregeln S-Sätze S-Sätze: 15; Weitere Hinweise: 7 und 8 Die genaue Verwendung mit Schutzhinweisen ist beschrieben. Verhalten im Gefahrfall (Brand, unbeabsichtigte Freisetzung) 5, 6 und 8 Erste Hilfe 4 Sachgerechte Entsorgung Zum Teil sind Entsorgungshinweise angegeben 13

200 Produktespezifisches Wissen – Beispieletikette Wespenspray
Fa. Mustermann AG, Bundesplatz 4, 3000 Bern, Tel Wirkstoffe: - 50g/kg Permethrin - 50g/kg Tetramethrin g/kg Piperonylbutoxid (2-(2-Butoxyethoxy)ethyl-6- propylpiperonylether) (enthält ausserdem: Organische Lösungsmittel >30% Treibmittel: Propan / Butan 40-50%) Aerosol. Behälter steht unter Druck. Vor Sonnenbestrahlung und Temperaturen über 50°C schützen. Auch nach Gebrauch nicht gewaltsam öffnen oder verbrennen. Nicht in Augen, gegen Flamme oder auf glühenden Gegenstand sprühen. Von Zündquellen fernhalten – Nicht rauchen. Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen (S46). Vor Gebrauch beiliegendes Merkblatt (Gebrauchsanweisung) lesen. Chargennr: Muster 1500, Zulassungsnummer : CHZB XXXX, Zu verbrauchen bis: siehe Dosenboden Weitere Angaben: siehe Verpackung. Hinweis: Zu Übungszwecken einsprachige Kennzeichnung Gesundheitsschädlich (Xn) Umweltgefährlich (N) Hochentzündlich (F+) Wespenspray 500 ml, Insektizid Gefahrenhinweise (R-Sätze) (R12 Hochentzündlich) R20/21/22 Gesundheitsschädlich beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut. R36 Reizend für die Augen. R43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. R50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben R65 Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. R66 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. Sicherheitsratschläge (S-Sätze) S2: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. S13: Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. S16: Von Zündquellen fernhalten. S23: Dämpfe nicht einatmen. S24: Berührung mit der Haut vermeiden. S29/35: Nicht in die Kanalisation gelangen lassen; Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. S36/37 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen Produktespezifisches Wissen – Beispieletikette Wespenspray

201 Produktespezifisches Wissen - Beispiel
Produktbeispiel Wespenspray, Sicherheitsdatenblatt Punkte 1 - 5

202 Produktespezifisches Wissen - Beispiel
Produktbeispiel Wespenspray, Sicherheitsdatenblatt Punkt

203 Produktespezifisches Wissen - Beispiel
Produktbeispiel Wespenspray, Sicherheitsdatenblatt Zulassung BLW: CHZB XXXX

204 Produktespezifisches Wissen - Beispiel
Produktbeispiel Wespenspray, Gebrauchsanweisung: (Die Gebrauchsanweisung ist meistens auf der Verpackung zu finden.) Anwendungsgebiet: Im Freien oder in Nebenräumen wie Speicher oder Garage. Nicht in Wohnräumen anwenden. Gebrauchsanweisung: Die Insekten besprühen, wo sie in grosser Zahl vorkommen, wie z. B. in der Nähe von Wespennestern. Aus sicherer Entfernung von ca. 1-2 m direkt während ein paar Sekunden besprühen. Nicht gegen den Wind sprühen. Bester Erfolg frühmorgens und spätabends, wenn die meisten Wespen im Nest sind. Brille und Schutzkleidung tragen. Vor Gebrauch beachten: Nie direkt auf Menschen oder Tiere sprühen. Offene Lebensmittel oder Gegenstände, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, sowie Aquarien und Tierkäfige abdecken oder entfernen. Kann Flecken hinterlassen. Nicht einnehmen, Aerosol nicht einatmen. Vorsicht bei Asthma!

205 Produktespezifisches Wissen - Beispiel
Wespenspray: Zusammenfassung der Information und Kundenberatung Im Folgenden ist aufgezeichnet, wie eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte, über die der Kunde beraten werden muss, für das Beispiel „Wespenspray“ aussehen kann (Punkt 3 der Liste: „Wie gehe ich konkret vor (Abläufe im Geschäft; S. 178)?“) Im Anschluss daran wird aufgezeigt, wie ein Beratungsgespräch für dieses Produkt konkret ablaufen könnte.

206 Produktespezifisches Wissen - Beispiel
Beispiel: Zusammenfassung der gefährlichen Eigenschaften des Wespensprays für Verkaufsgespräche: 1. Gefahren für Mensch und Umwelt  Aus Gefahrensymbolen / R-Sätzen (Etikette) / Sicherheitsdatenblatt: Umweltgefährlich => Beratungspflicht Sehr giftig für Wassertiere, z. B. Fische. Wird schlecht biologisch abgebaut und kann daher längerfristig zu Schäden im Gewässer führen (N, R50/53, Sicherheitsdatenblatt Punkt 12). Die gesundheitsschädlichen und physikalisch-chemischen Eigenschaften müssen im Beratungsgespräch nicht erwähnt werden. Die Beratungspflicht für dieses Produkt besteht aufgrund der umweltgefährlichen Eigenschaften.

207 Produktespezifisches Wissen - Beispiel
2. Schutzmassnahmen und Verhaltensregeln Aus S-Sätzen, Sicherheitsdatenblatt und Gebrauchsanweisung: Lagerung: Von Kindern fernhalten und nicht in der Nähe von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln lagern oder verwenden (S2, S13) Kühl, trocken und gut gelüftet lagern, nicht in die Sonne stellen oder zu heiss werden lassen; nicht im PKW-Innenraum mitnehmen (Sicherheitsdatenblatt) Verwendung: Produkt darf nicht in die Kanalisation, d.h. ins Abwasser gelangen (S29/35) Nicht in Wohnräumen verwenden. Unter Umständen Aquarien und Tierkäfige abdecken oder entfernen ( Gebrauchsanweisung). Gut Lüften Gebrauchsanweisung beachten

208 Produktespezifisches Wissen - Beispiel
3. Verhalten im Gefahrfall (Brand, unbeabsichtigte Freisetzung) Aus Sicherheitsdatenblatt: Brandfall: Löschen mit Hausfeuerlöscher möglich Spraydose kann explodieren! Spraydosen aus der Gefahrenzone bringen oder mit Wassersprühstrahl kühlen Unbeabsichtigte Freisetzung: Falls das Produkt unbeabsichtigt aus der Spraydose austritt: Für ausreichende Lüftung sorgen, Dämpfe nicht einatmen, Zündquellen und Feuer fernhalten. Kleine Mengen ausgasen lassen. Flüssiges Produkt darf nicht in die Kanalisation oder Gewässer kommen

209 Produktespezifisches Wissen - Beispiel
4. Erste Hilfe Aus Sicherheitsdatenblatt: Punkt 4 muss für dieses Produkt nicht zwingend behandelt werden, da die Beratungspflicht in diesem Fall nur aufgrund der umweltgefährlichen Eigenschaften besteht.

210 Produktespezifisches Wissen - Beispiel
5. Sachgerechte Entsorgung Aus Sicherheitsdatenblatt: Reste vom Produkt: zur Verkaufsstelle zurückbringen oder in der Gemeindesammelstelle abgeben Verpackung zur Entsorgung zurück zur Verkaufsstelle Leere Verpackung oder Reste des Produktes nicht in den Hausmüll geben Produkt oder Verpackung nicht in die Kanalisation gelangen lassen

211 Produktespezifisches Wissen - Beispiel
Beispiel für ein Verkaufsgespräch 1. Gefahren für Mensch und Umwelt Dieses Wespenspray ist umweltgefährlich. Daher muss ich Sie über den Umgang damit genauer informieren. Das Produkt ist sehr giftig für Wassertiere, z. B. Fische. Es wird schlecht biologisch abgebaut und kann daher längerfristig zu Schäden in Flüssen oder Seen führen. Es darf nicht in die Kanalisation gelangen. Sie dürfen es z.B nicht ins WC oder ins Lavabo sprühen.

212 Produktespezifisches Wissen - Beispiel
Verkaufsgespräch 2. Schutzmassnahmen und Verhaltensregeln Der Spray muss von Kindern ferngehalten werden und darf nicht in der Nähe von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln gelagert oder verwendet werden. Das Produkt muss kühl, trocken und gut gelüftet gelagert werden. Es sollte nicht in der Sonne stehen oder zu heiss werden. Die Spraydose kann sonst explodieren. Sie sollten das Produkt z.B nicht im PKW-Innenraum mitnehmen. Weil es umweltgefährlich ist, darf das Produkt nicht in die Kanalisation, d.h. ins Abwasser, oder in Gewässer kommen. Bei der Verwendung sollten Sie Aquarien und Tierkäfige abdecken oder entfernen. Des Weiteren beachten Sie bitte die Gebrauchsanweisung hier auf der Verpackung. Schliesslich beachten Sie bitte das Verfallsdatum am Dosenboden des Produktes. Nach Ablauf dieses Datums sollte es nicht mehr weiter gelagert bzw. verwendet werden. Bringen Sie es uns zurück

213 Produktespezifisches Wissen - Beispiel
Verkaufsgespräch 3. Verhalten im Gefahrfall (Brand, unbeabsichtigte Freisetzung) Im Brandfall können Sie mit dem Hausfeuerlöscher löschen. Bei Hitze, wie sie im Brandfall auftritt, kann die Spraydose explodieren, also Vorsicht! Spraydosen müssen aus der Gefahrenzone gebracht werden. Falls dies nicht möglich ist: Vorsichtige Kühlung mit einem Wassersprühstrahl. Falls das Produkt unbeabsichtigt aus der Spraydose austritt, sollten Sie für ausreichende Lüftung sorgen und die Dämpfe nicht einatmen. Auch Zündquellen und Feuer sollten ferngehalten werden. Kleinere Mengen können Sie ausgasen lassen. Das Produkt darf nicht in die Kanalisation oder Gewässer kommen.

214 Produktespezifisches Wissen - Beispiel
Verkaufsgespräch 5. Sachgerechte Entsorgung Da das Produkt schädlich für die Umwelt ist, ist die Entsorgung ein wichtiger Punkt. Falls Sie Reste des Produktes entsorgen müssen, bringen Sie diese zu uns zurück. Sie können Reste auch in der Gemeindesammelstelle abgeben. Die Verpackung muss auch bei uns wieder abgegeben werden. Wir kümmern uns dann um eine fachgerechte Entsorgung. Die leere Verpackung oder Reste des Produktes dürfen Sie nicht mit dem Hausmüll entsorgen. Wie gesagt: das Produkt oder seine Verpackung dürfen auch nicht in die Kanalisation gelangen.

215 ANHANG - Liste der R- und S-Sätze - Glossar - Lösungen der Kontrollfragen

216 Liste der R-Sätze R 1 In trockenem Zustand explosionsgefährlich.
R 2 Durch Schlag, Reibung, Feuer oder andere Zündquellen explosionsgefährlich. R 3 Durch Schlag, Reibung, Feuer oder andere Zündquellen besonders explosionsgefährlich. R 4 Bildet hoch empfindliche explosionsgefährliche Metallverbindungen. R 5 Beim Erwärmen explosionsfähig. R 6 Mit und ohne Luft explosionsfähig. R 7 Kann Brand verursachen. R 8 Feuergefahr bei Berührung mit brennbaren Stoffen. R 9 Explosionsgefahr bei Mischung mit brennbaren Stoffen. R 10 Entzündlich. R 11 Leicht entzündlich. R 12 Hoch entzündlich. R 14 Reagiert heftig mit Wasser. R 15 Reagiert mit Wasser unter Bildung hochentzündlicher Gase. R 16 Explosionsgefährlich in Mischung mit brandfördernden Stoffen.

217 Liste der R-Sätze R 17 Selbstentzündlich an der Luft.
R 18 Bei Gebrauch Bildung explosionsfähiger/leicht entzündlicher Dampf/Luft-Gemische möglich. R 19 Kann explosionsfähige Peroxide bilden. R 20 Gesundheitsschädlich beim Einatmen. R 21 Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut. R 22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. R 23 Giftig beim Einatmen. R 24 Giftig bei Berührung mit der Haut. R 25 Giftig beim Verschlucken. R 26 Sehr giftig beim Einatmen. R 27 Sehr giftig bei Berührung mit der Haut. R 28 Sehr giftig beim Verschlucken. R 29 Entwickelt bei Berührung mit Wasser giftige Gase. R 30 Kann bei Gebrauch leicht entzündlich werden. R 31 Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase. R 32 Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase.

218 Liste der R-Sätze R 33 Gefahr kumulativer Wirkung.
R 34 Verursacht Verätzungen. R 35 Verursacht schwere Verätzungen. R 36 Reizt die Augen. R 37 Reizt die Atmungsorgane. R 38 Reizt die Haut. R 39 Ernste Gefahr irreversiblen Schadens. R 40 Verdacht auf krebserzeugende Wirkung. R 41 Gefahr ernster Augenschäden. R 42 Sensibilisierung durch Einatmen möglich. R 43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. R 44 Explosionsgefahr bei Erhitzen unter Einschluss. R 45 Kann Krebs erzeugen. R 46 Kann vererbbare Schäden verursachen. R 48 Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition. R 49 Kann Krebs erzeugen beim Einatmen. R 50 Sehr giftig für Wasserorganismen.

219 Liste der R-Sätze R 51 Giftig für Wasserorganismen.
R 52 Schädlich für Wasserorganismen. R 53 Kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkung haben. R 54 Giftig für Pflanzen. R 55 Giftig für Tiere. R 56 Giftig für Bodenorganismen. R 57 Giftig für Bienen. R 58 Kann längerfristig schädliche Wirkungen auf die Umwelt haben. R 59 Gefährlich für die Ozonschicht. R 60 Kann die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen. R 61 Kann das Kind im Mutterleib schädigen. R 62 Kann möglicherweise die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen. R 63 Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen. R 64 Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen. R 65 Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. R 66 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. R 67 Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. R 68 Irreversibler Schaden möglich.

220 Liste der R-Sätze Kombinierte R-Sätze
R 14/15 Reagiert heftig mit Wasser unter Bildung hochentzündlicher Gase. R 15/29 Reagiert mit Wasser unter Bildung giftiger und hochentzündlicher Gase. R 20/21 Gesundheitsschädlich beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut. R 20/22 Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken. R 20/21/22 Gesundheitsschädlich beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut. R 21/22 Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken. R 23/24 Giftig beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut. R 23/25 Giftig beim Einatmen und Verschlucken. R 23/24/25 Giftig beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut. R 24/25 Giftig bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken. R 26/27 Sehr giftig beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut. R 26/28 Sehr giftig beim Einatmen und Verschlucken. R 26/27/28 Sehr giftig beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut. R 27/28 Sehr giftig bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken. R 36/37 Reizt die Augen und die Atmungsorgane.

221 Liste der R-Sätze R 36/38 Reizt die Augen und die Haut.
R 36/37/38 Reizt die Augen, Atmungsorgane und die Haut. R 37/38 Reizt die Atmungsorgane und die Haut. R 39/23 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen. R 39/24 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut. R 39/25 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Verschlucken. R 39/23/24 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut. R 39/23/25 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken. R 39/24/25 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. R 39/23/24/25 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. R 39/26 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen. R 39/27 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut.

222 Liste der R-Sätze R 39/28 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Verschlucken. R 39/26/27 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut. R 39/26/28 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken. R 39/27/28 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. R 39/26/27/28 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. R 42/43 Sensibilisierung durch Einatmen und Hautkontakt möglich. R 48/20 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen. R 48/21 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut. R 48/22 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Verschlucken. R 48/20/21 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Berührung mit der Haut.

223 Liste der R-Sätze R 48/20/22 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Verschlucken. R 48/21/22 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. R 48/20/21/22 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. R 48/23 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen. R 48/24 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut. R 48/25 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Verschlucken. R 48/23/24 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Berührung mit der Haut. R 48/23/25 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Verschlucken. R 48/24/25 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.

224 Liste der R-Sätze R 48/23/24/25 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. R 50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkung haben. R 51/53 Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkung haben. R 52/53 Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkung haben. R 68/20 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen. R 68/21 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut. R 68/22 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Verschlucken. R 68/20/21 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut. R 68/20/22 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken. R 68/21/22 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. R 68/20/21/22 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.

225 Liste der S-Sätze S 1 Unter Verschluss aufbewahren.
S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. S 3 Kühl aufbewahren. S 4 Von Wohnplätzen fernhalten. S 5 Unter … aufbewahren (geeignete Flüssigkeit vom Hersteller anzugeben). S 6 Unter … aufbewahren (inertes Gas vom Hersteller anzugeben). S 7 Behälter dicht geschlossen halten. S 8 Behälter trocken halten. S 9 Behälter an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren. S 12 Behälter nicht gasdicht verschliessen. S 13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. S 14 Von … fernhalten (inkompatible Substanzen sind vom Hersteller anzugeben). S 15 Vor Hitze schützen. S 16 Von Zündquellen fernhalten – Nicht rauchen. S 17 Von brennbaren Stoffen fernhalten. S 18 Behälter mit Vorsicht öffnen und handhaben.

226 Liste der S-Sätze S 20 Bei der Arbeit nicht essen und trinken.
S 21 Bei der Arbeit nicht rauchen. S 22 Staub nicht einatmen. S 23 Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen (geeignete Bezeichnung(en) vom Hersteller anzugeben). S 24 Berührung mit der Haut vermeiden. S 25 Berührung mit den Augen vermeiden. S 26 Bei Berührung mit den Augen sofort mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. S 27 Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. S 28 Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel … (vom Hersteller anzugeben). S 29 Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. S 30 Niemals Wasser hinzugiessen. S 33 Massnahmen gegen elektrostatische Aufladung treffen. S 35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. S 36 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen. S 37 Geeignete Schutzhandschuhe tragen.

227 Liste der S-Sätze S 38 Bei unzureichender Belüftung Atemschutzgerät anlegen. S 39 Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. S 40 Fussboden und verunreinigte Gegenstände mit … reinigen (Material vom Hersteller anzugeben). S 41 Explosions- und Brandgase nicht einatmen. S 42 Beim Räuchern/Versprühen geeignetes Atemschutzgerät anlegen (geeignete Bezeichnung(en) vom Hersteller anzugeben). S 43 Zum Löschen … (vom Hersteller anzugeben) verwenden (wenn Wasser die Gefahr erhöht, anfügen: «Kein Wasser verwenden»). S 45 Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen). S 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. S 47 Nicht bei Temperaturen über … °C aufbewahren (vom Hersteller anzugeben). S 48 Feucht halten mit … (geeignetes Mittel vom Hersteller anzugeben). S 49 Nur im Originalbehälter aufbewahren. S 50 Nicht mischen mit … (vom Hersteller anzugeben). S 51 Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden. S 52 Nicht grossflächig für Wohn- und Aufenthaltsräume zu verwenden.

228 Liste der S-Sätze S 53 Exposition vermeiden – vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. S 56 Diesen Stoff und seinen Behälter auf entsprechend genehmigter Sondermülldeponie entsorgen. S 57 Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden. S 59 Informationen zu Wiederverwendung/Wiederverwertung beim Hersteller / Lieferanten erfragen. S 60 Dieser Stoff und sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen. S 61 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen/Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen. S 62 Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder dieses Etikett vorzeigen. S 63 Bei Unfall durch Einatmen: Verunfallten an die frische Luft bringen und ruhig stellen. S 64 Bei Verschlucken Mund mit Wasser ausspülen (nur wenn Verunfallter bei Bewusstsein ist).

229 Kombinierte S-Sätze S 1/2 Unter Verschluss und für Kinder unzugänglich aufbewahren. S 3/7 Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen Ort aufbewahren. S 3/9/14 An einem kühlen, gut gelüfteten Ort, entfernt von … aufbewahren (die Stoffe, mit denen Kontakt vermieden werden muss, sind vom Hersteller anzugeben). S 3/9/14/49 Nur im Originalbehälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort, entfernt von … aufbewahren (die Stoffe, mit denen Kontakt vermieden werden muss, sind vom Hersteller anzugeben). S 3/9/49 Nur im Originalbehälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren. S 3/14 An einem kühlen, von … entfernten Ort aufbewahren (die Stoffe, mit denen Kontakt vermieden werden muss, sind vom Hersteller anzugeben). S 7/8 Behälter trocken und dicht geschlossen halten. S 7/9 Behälter dicht geschlossen an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren. S 7/47 Behälter dicht geschlossen und nicht bei Temperaturen über … °C aufbewahren (vom Hersteller anzugeben).

230 Liste der S-Sätze S 20/21 Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen. S 24/25 Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. S 27/28 Bei Berührung mit der Haut beschmutzte Kleidung sofort ausziehen und sofort auswaschen mit … (vom Hersteller anzugeben). S 29/35 Nicht in die Kanalisation gelangen lassen; Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. S 29/56 Nicht in die Kanalisation gelangen lassen; dieses Produkt und seinen Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen. S 36/37 Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen. S 36/37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. S 36/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. S 37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzbrille/ Gesichtsschutz tragen. S 47/49 Nur im Originalbehälter bei einer Temperatur von nicht über … °C (vom Hersteller anzugeben) aufbewahren.

231 Glossar akute Wirkungen = sofort auftretende Wirkungen
Antidot: Ein Antidot ist ein Gegenmittel, welches im Vergiftungsfall zu verabreichen ist. Dieses muss bei Verwendung des Produktes bereitstehen. Ätzend (Symbol: C) sind Chemikalien, wenn sie Haut und Augen bei Berührung zerstören können Aufnahmewege: Chemikalien können in den Körper gelangen durch Einatmen über die Lunge, Eindringen in die Haut, Verschlucken in den Mund, dann in Speiseröhre, Magen und Darm, sowie über die Placenta der Mutter in das ungeborene Kind. Bioakkumulationspotential bezeichnet den Grad der Anreicherung einer Chemikalie in Lebewesen beziehungsweise Ökosystemen über die Nahrung oder Aufnahme über die Haut (z. B. bei Fischen). Biologische Abbaubarkeit: Wenn ein Produkt schwer biologisch abbaubar ist, kann es in der Abwasserreinigungsanlage schlecht abgebaut werden und Reste des Produktes können in die Umwelt (Fluss, Bach) gelangen, wo sie Schäden anrichten können. Biozide sind Chemikalien, die nicht unter die Definition von Pflanzenschutzmittel fallen und die schädliche Organismen abschrecken, unschädlich machen oder zerstören sollen. (Vollständige Def: Siehe Biozidprodukteverordnung Art. 2) Brandfördernd sind Chemikalien, wenn sie in der Regel selbst nicht brennbar sind, aber bei Berührung mit brennbaren Chemikalien Hitze entwickeln und somit die Brandgefahr und die Heftigkeit eines Brandes beträchtlich erhöhen.

232 Glossar CAS-Nummer: internationale Identifikationsnummer, um die Identifizierung von Chemikalien zu erleichtern (Chemical Abstract Service) Chemikalien (Synonym: Chemische Produkte) sind Stoffe und Zubereitungen. Chemikalien-Ansprechperson ist verantwortlich für die Pflichten eines Betriebes gegenüber den Behörden, die sich aus dem Umgang des Betriebs mit gefährlichen Chemikalien ergeben. Jeder Betrieb und jedes Geschäft, das gefährliche Chemikalien benutzt oder verkauft, muss eine Chemikalien-Ansprechperson melden Chemikaliengesetz (ChemG) in der Schweiz ist das Bundesgesetz über den Schutz vor gefährlichen Stoffen und Zubereitungen und ist im Jahr 2000 in Kraft getreten. Chemikalien-Risiko-Reduktionsverordnung (ChemRRV) ist in der Schweiz die Verordnung zur Reduktion von Risiken beim Umgang mit bestimmten besonders gefährlichen Stoffen, Zubereitungen und Gegenständen (in Kraft getreten am ). Chemikalienverordnung (ChemV) in der Schweiz ist die Verordnung über den Schutz vor gefährlichen Stoffen und Zubereitungen (am in Kraft getreten). Chemische Produkte (Synonym: Chemikalien) sind Stoffe und Zubereitungen. Chemische Verbindungen sind Substanzen (z. B. Wasser), die aus zwei oder mehr verschiedenen chemischen Elementen (z. B. Wasserstoff, Sauerstoff) bestehen. chronische Wirkungen = verzögert auftretende Wirkungen

233 Glossar Daphnie: Wasserfloh, in Süsswasser lebende Kleinkrebse, mit denen Standardexperimente für die Beurteilung der Umweltgefährlichkeit von Chemikalien durchgeführt werden. Dermal = Aufnahmeweg durch die Haut EC50 bedeutet die Konzentration einer Chemikalie im Wasser, bei der entweder das Algenwachstum zu 50% reduziert ist, oder bei der Wasserflöhe zu 50% schwimmunfähig werden (EC = effektive Konzentration, d.h. die Konzentration, bei der ein Effekt gesehen wird). EINECS-Nummer: europäische Identifikationsnummer, um die Identifizierung von Chemikalien zu erleichtern (European Inventory of Existing Commercial Chemical Substances). Einstufung: Als Einstufung bezeichnet man die Zuordnung von Gefahrensymbolen und Hinweisen auf die besonderen Gefahren (R-Sätze) zu Chemikalien. Entzündlich sind Chemikalien, wenn sie sich in flüssigem Zustand bei niedriger Temperatur entzünden können. Erbgutverändernd (Symbol: T oder Xn) sind Chemikalien, wenn sie beim Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme über die Haut vererbbare genetische Schäden zur Folge haben oder deren Häufigkeit erhöhen. Erbgutverändernde Produkte der Kategorien 1 und 2 dürfen nicht an Privatpersonen verkauft werden. Etikette: auf der Etikette finden sich die wichtigsten Informationen über ein chemisches Produkt in Kurzform, u. a. das Gefahrensymbol, Gefahrenbezeichnung, R- und S-Sätze. Explosionsgefährlich sind Chemikalien, wenn sie bei Erhitzen, Erschütterung, Reibung, Feuer oder anderen Zündquellen explodieren.

234 Glossar Exposition = Ausgesetzt sein des Körpers gegenüber Chemikalien. Ein Bergarbeiter z.B. ist gegenüber Steinstaub exponiert, ein Passivraucher gegenüber Zigarettenrauch, ein Maler gegenüber Lösungsmitteldämpfen. Eine Exposition muss nicht unbedingt sofort krank machen, es ist aber eine mögliche Ursache für eine spätere Krankheit. Fortpflanzungsgefährdend (Symbol: T oder Xn) (reproduktionstoxisch) sind Chemikalien, wenn sie beim Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme über die Haut nicht vererbbare Schäden der Nachkommenschaft hervorrufen oder deren Häufigkeit erhöhen (fruchtschädigend) oder eine Beeinträchtigung der männlichen oder weiblichen Fortpflanzungsfunktionen oder -fähigkeiten zur Folge haben. Fortpflanzungsgefährdende Produkte der Kategorien 1 und 2 dürfen nicht an Privatpersonen verkauft werden. Gebrauchsanweisung: In der Gebrauchsanweisung wird der Kunde über die sachgerechte und gefahrlose Anwendung des Produktes aufgeklärt. Die Gebrauchsanweisung ist normalerweise auf der Verpackung zu finden oder liegt dem Produkt bei. Gefahrensymbol: Gefahrensymbole dienen zur Kennzeichnung von gefährlichen Chemikalien. Es gibt Gefahrensymbole für gefährliche physikalisch-chemische Eigenschaften (z. B. explosionsgefährlich), für gesundheitsgefährdende Eigenschaften (z. B. giftig) und für umweltgefährliche Eigenschaften (umweltgefährlich). Gefährliche Eigenschaften von Chemikalien beinhalten gefährliche physikalisch-chemische Eigenschaften, gesundheitsgefährdende Eigenschaften und umweltgefährliche Eigenschaften.

235 Glossar Gefährliche physikalisch-chemische Eigenschaften: gefährliche physikalisch-chemische Eigenschaften von Chemikalien sind die Eigenschaften, die aufgrund der chemischen Zusammensetzung und der physikalischen Eigenschaften die Chemikalie oder das Produkt gefährlich machen. Gefährliche physikalisch-chemische Eigenschaften sind zum Beispiel brandfördernd, leichtentzündlich, explosionsgefährlich. Gegenstände bestehen aus einer oder mehreren Stoffen oder Gemischen von Stoffen. Bei Gegenständen ist die Form für die Funktion des Gegenstandes wichtiger als die chemische Beschaffenheit. Gesundheitsgefährdende Eigenschaften: gesundheitsgefährliche Eigenschaften von Chemikalien sind die Eigenschaften, die aufgrund der Toxizität die Chemikalie oder das Produkt für die menschliche Gesundheit gefährlich machen. Gesundheitsgefährliche Eigenschaften sind zum Beispiel giftig, sensibilisierend und krebserzeugend. Gesundheitsschädlich (Symbol: Xn) sind Chemikalien, wenn sie beim Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme über die Haut zum Tode führen oder akute oder chronische Gesundheitsschäden verursachen können. Giftig (Symbol: T) sind Chemikalien, wenn sie in geringer Menge beim Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme über die Haut zum Tode führen oder akute oder chronische Gesundheitsschäden verursachen können.

236 Glossar Grundwissen: Grundwissen ist dasjenige Wissen, welches dem Verkäufer ermöglicht, sich das produktespezifische Wissen selbständig zu erarbeiten. Hochentzündlich sind Chemikalien, wenn sie als Flüssigkeit schon bei einer niedrigen Temperatur (z. B. Körpertemperatur) sieden, und brennen, wenn der Dampf mit einer Zündquelle in Kontakt kommt. Hochentzündlich sind Chemikalien auch, wenn sie als Gase bei gewöhnlicher Temperatur und Normaldruck in Mischung mit Luft explodieren können. Inhalativ = Aufnahmeweg durch Einatmen Inverkehrbringen: die Bereitstellung für Dritte und die Abgabe an Dritte sowie die Einfuhr zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken. Krebserzeugend (Symbol: T oder Xn) sind Chemikalien, wenn sie beim Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme über die Haut Krebs erregen oder die Krebshäufigkeit erhöhen können. Krebserzeugende Produkte der Kategorien 1 und 2 dürfen nicht an Privatpersonen verkauft werden. LC50-Wert ist die Konzentration eines Produktes (z. B. Konzentration in der Luft), bei der bei einmaligem Verzehr die Hälfte (50%) aller Versuchstiere (z. B. Ratten) sterben. LC steht für letale, d.h. tödliche, Konzentration. LD50-Wert ist die Menge eines Produktes (in mg pro kg Körpergewicht), bei der bei einmaligem Verzehr die Hälfte (50%) aller Versuchstiere (z. B. Ratten) sterben. LD steht für letale, d.h. tödliche, Dosis Leichtentzündlich sind Chemikalien, wenn sie sich bei sehr niedriger Temperatur entzünden können.

237 Glossar Letal: Tödlich. Zum Beispiel in LC50: Letale Konzentration einer Chemikalie (z. B. in der Luft), bei der 50% aller Versuchstiere sterben. MAK-Werte: Maximale Arbeitsplatzkonzentration (MAK) ist die Konzentration einer Chemikalie in der Luft am Arbeitsplatz, bei der im Allgemeinen die Gesundheit der Arbeitnehmer nicht beeinträchtigt wird. Bestimmung: in der Regel durch Messungen am Arbeitsplatz. Ökotoxizität bezeichnet, wie giftig ein Produkt für Tiere und Pflanzen ist. Oral = Aufnahmeweg durch den Mund Persönliche Schutzausrüstung: Die vollständige persönliche Schutzausrüstung besteht aus Schutzbrille, Handschuhen, Atemschutz und Körperschutz. Pflanzenschutzmittel sind spezielle chemische Produkte, die zum Schutz von Pflanzen oder Pflanzenerzeugnissen vor Schaden zu schützen. Pflanzenschutzmittel dienen aber auch dazu, andere Pflanzen („Unkraut“) zu vernichten. (Vollständige Def: Pflanzenschutzmittelverordnung Art. 3) Produktespezifisches Wissen hat, wer beim Verkauf von Chemikalien den Kunden ausreichend über den sachgemässen Umgang mit dem Produkt informieren kann. Reizend (Symbol: Xi) sind Chemikalien, wenn sie ohne ätzend zu sein bei kurzzeitigem, länger andauerndem oder wiederholtem Kontakt mit Haut oder Schleimhaut eine Entzündung hervorrufen können. R-Sätze: Die sogenannten R-Sätze (R für Risiko) sind Hinweise auf die besonderen Gefahren, die von Chemikalien ausgehen. Es gibt insgesamt 66 R-Sätze, nummeriert von R1 bis R 68.

238 Glossar Rückgabepflicht: Der Kunde muss Reste gefährlicher Chemikalien an die Verkaufsstelle oder an eine Sammelstelle bringen. Rücknahmepflicht: Der Verkäufer ist zur Rücknahme aller gefährlicher Chemikalien (betrifft auch Biozide) von Privatkunden verpflichtet (Artikel 22, Chemikaliengesetz). Kleinere Mengen müssen kostenlos entgegengenommen werden. Sachkenntnis: Wer besonders gefährliche chemische Produkte an Privatpersonen verkauft, muss ein besonderes Wissen (Sachkenntnis) über diese Produkte haben. Die Sachkenntnis besteht aus dem Grundwissen und dem produktespezifischen Wissen. Sehr giftig (Symbol: T+) sind Chemikalien, wenn sie in sehr geringer Menge beim Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme über die Haut zum Tode führen oder akute oder chronische Gesundheitsschäden verursachen können. Sensibilisierend (Symbol: Xi oder Xn) sind Chemikalien, wenn sie bei Einatmen oder Aufnahme über die Haut Überempfindlichkeitsreaktionen hervorrufen können (z. B. Asthma, Hautausschläge), so dass bei späterem Kontakt mit der Chemikalie charakteristische Störungen auftreten. Sicherheitsdatenblatt: Im Sicherheitsdatenblatt finden sich detaillierte Informationen über Gefahren, Verwendung und Schutzmassnahmen. Grundlage des Sicherheitsdatenblatts ist die Einstufung des Produktes.

239 Glossar Sorgfaltspflicht: Für jeden, der mit Chemikalien umgeht, besteht die sogenannte Sorgfaltspflicht: Er muss die gefährlichen Eigenschaften beachten und die zum Schutz von Leben, Gesundheit und Umwelt erforderlichen Massnahmen treffen. S-Sätze: Die sogenannten S-Sätze (S für Sicherheit) sind Hinweise für die sichere Verwendung von Chemikalien. Es gibt insgesamt 54 S-Sätze, nummeriert von S1 bis S 64. Stoffe sind natürliche oder durch ein Produktionsverfahren hergestellte chemische Verbindungen. Toxizität = Giftigkeit = Fähigkeit einer Chemikalie, in die normalen Funktionen eines bestimmten biologischen Systems störend einzugreifen. Dies äußert sich z. B. in Kopfschmerzen, Atemnot, Benommenheit, Erbrechen oder sonstiger Krankheit. Umgang mit Chemikalien: jede Tätigkeit im Zusammenhang mit Stoffen und Zubereitungen, insbesondere das Herstellen, Einführen, Ausführen, Inverkehrbringen, Lagern, Aufbewahren, Transportieren, Verwenden oder Entsorgen Umweltgefährlich (Symbol: N) sind Chemikalien, wenn sie selbst oder ihre Umwandlungsprodukte die Beschaffenheit des Naturhaushalts von Wasser, Boden oder Luft, Klima, Tieren, Pflanzen oder Mikroorganismen derart verändern können, dass dadurch sofort oder später Gefahren für die Umwelt herbeigeführt werden können. Wirkstoffe sind Chemikalien, die als Biozide oder als Pflanzenschutzmittel wirken. Zubereitungen sind Mischungen von zwei oder mehr Stoffen.

240 Lösungen zu den Kontrollfragen
1. a, c 2. a, d 3. a 4. a 5. b, c, d 6. a, b 7. b, d 8. c, d 9. a, b 10. b, d 11. a 12. b 13. a, c, d 14. a, b, d 15. a, c, d 16. b, d 17. a, d 18. d 19. a, b 20. a, c 21. c, d 22. b 23. a 24. d 25. a, c 26. a, b, c 27. a, c, d 28. b, d 29. a, b, c 30. b, d 31. a, d 32. b, c 33. b 34. a, c 35. a, b, c 36. c 37. b, d


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