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UE36 EMV - EMVU Klasse A und E

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Präsentation zum Thema: "UE36 EMV - EMVU Klasse A und E"—  Präsentation transkript:

1 UE36 EMV - EMVU Klasse A und E
Ausbildung E13 UE36 EMV - EMVU Klasse A und E Ausbildungskursus zur Amateurfunklizenz Deutscher Amateur-Radio-Club e.V. Ortsverband Hamburg Alstertal E13

2 Ausbildung E13 erstellt durch Ehrhart Siedowski DF3XZ EMVU Referat E13

3 Gesetze und Verordnungen: Kurzer Rückblick
Ausbildung E13 Gesetze und Verordnungen: Kurzer Rückblick AFuG Amateurfunkgesetz von 1997 AFuV Amateurfunkverordnung (2006) BEMFV Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder VO. EMVG Elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten (Februar 2008) FTEG Funkanlagen und TK-Einrichtungen (§12 Personenschutz) Gesetz TKG Telekommunikationsgesetz (Teil7 – Frequenzordnung) (6x) Gesetze und Verordnungen Das Amateurfunkgesetz AFuG regelt die Definition des Amateurfunk, zum Beispiel die Begriffsbestimmungen für Prüfungen, Rechte und Pflichten von Funkamateuren sowie technische und betriebliche Rahmenbedingungen. Die Amateurfunkverordnung AFuV regelt hingegen den gesamten Bereich der Amateurfunkprüfungen, die Zulassung zum Amateurfunkdienst, Rufzeichenzuteilung, Genehmigung von Clubstationen und automatischen Stationen, sowie die Störungsproblematik, aber auch die Anerkennung von Prüfungsbescheinigungen und Genehmigungen, sowie technische und betriebliche Rahmenbedingungen für Amateurfunkstellen. Den Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern regelt die BEMFV. Grundlage dafür ist AFuG §7, Absatz 3 Das EMVG ist das Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln. Für den Amateurfunkdienst sind in erster Linie die § 4: grundlegende Anforderungen und § 5: Vermutungswirkung von Bedeutung. Auf FTEG (Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen) und auf das Telekommunikationsgesetzes TKG wird teilweise nur verwiesen und der Amateurfunkdienst wird darin nur am Rande in einzelnen Paragrafen mit behandelt. Diese Gesetze gelten auch für kommerzielle Dienste.

4 EMVG §1: Anwendungsbereich
Ausbildung E13 EMVG §1: Anwendungsbereich Das Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG) in der Fassung vom gilt für alle Betriebsmittel, die elektromagnetische Störungen verursachen können oder deren Betrieb durch elektromagnetische Störungen beeinträchtigt werden kann. Das Gesetz regelt in 24 Paragrafen das Inverkehrbringen, Weitergeben, Ausstellen, Inbetriebnehmen und Betreiben von Betriebsmitteln, das heißt von elektrischen Geräten und Anlagen, die elektromagnetische Störungen verursachen können oder die durch sie beeinträchtigt werden können. EMVG § 1 Das EMVG definiert weiterhin einen Handlungsrahmen für die Bundesnetzagentur zur Ausführung des Gesetzes im Rahmen der Störungsbearbeitung, die allein in nationalstaatlicher Verantwortung erfolgt.

5 Ausbildung E13 EMVG §2 Ausnahmen Punkt 4: Dieses Gesetz gilt nicht für: Funkgeräte und Bausätze, die von Funkamateuren nach § 2 Nr. 1 des Amateurfunkgesetzes zusammengebaut werden, und handelsübliche Geräte, die von Funkamateuren zur Nutzung durch Funkamateure umgebaut werden. EMVG §2 Das EMVG gilt natürlich nicht nur für Funkamateure, sondern für alle Funkdienste und Betriebsmittel die elektromagnetischer Störungen verursachen oder durch sie gestört werden können. Der Amateurfunkdienst ist allerdings gegenüber allen anderen Funkdiensten berechtigt, seine Sende-, Empfangsgeräte und Bausätze selbst zu bauen oder umzubauen. AFuG §2 Nr. 1: Im Sinne dieses Gesetzes ist 1. Funkamateur der Inhaber eines Amateurfunkzeugnisses oder einer harmonisierten Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung auf Grund der Verfügung 9/1995 des Bundesministeriums für Post und Telekommunikation vom 11. Januar 1995 (Amtsblatt S. 21), der sich mit dem Amateurfunkdienst aus persönlicher Neigung und nicht aus gewerblich-wirtschaftlichem Interesse befasst, 5

6 EMVG §3: Begriffsbestimmungen
Ausbildung E13 EMVG §3: Begriffsbestimmungen 2. Gerät ein für den Endnutzer bestimmtes fertiges Produkt mit einer eigenständigen Funktion ….. ein Bauteil oder eine Baugruppe, die jeweils dazu bestimmt sind, vom Endnutzer in ein Gerät eingebaut zu werden, ….. ein serienmäßig vorbereiteter Baukasten, der nach der Montage eine eigenständige Funktion erfüllt und elektromagnetische Störungen verursachen kann, eine bewegliche Anlage in Form einer Verbindung von Geräten oder weiteren Einrichtungen ….. 3. Ortsfeste Anlage: eine besondere Verbindung von Geräten unterschiedlicher Art oder weiteren Einrichtungen mit dem Zweck, auf Dauer an einem vorbestimmten Ort betrieben zu werden. (4x) EMVG §3 Der Paragraph 3 enthält die Begriffsbestimmungen zum Beispiel für Geräte und ortsfeste Anlagen. Die Begriffsbestimmung ortsfeste Anlage trifft natürlich auch auf den Amateurfunkdienst zu, obwohl hier von Geräten und nicht von Funkanlagen gesprochen wird.

7 EMVG §3: Begriffsbestimmungen
Ausbildung E13 EMVG §3: Begriffsbestimmungen Elektromagnetische Verträglichkeit: die Fähigkeit eines Betriebsmittels, in seiner elektromagnetischen Umgebung zufriedenstellend zu arbeiten, ohne elektromagnetische Störungen zu verursachen, die für andere in dieser Umgebung vorhandene Betriebsmittel unannehmbar wären. EMVG §3 Paragraph 3 definiert aber auch die elektromagnetische Verträglichkeit mit der ganz klaren Aussage, dass ein Betriebsmittel keine Störungen anderer Betriebsmittel verursachen darf. Ein Funkdienst darf durch andere Betriebsmittel in seiner Funktion also nicht gestört oder unannehmbar beeinflusst werden. Andererseits dürfen Funkdienste auch keine elektromagnetischen Störungen z.B. in Form von Oberwellen verursachen.

8 EMVG §3: Begriffsbestimmungen
Ausbildung E13 EMVG §3: Begriffsbestimmungen Elektromagnetische Störung: jede elektromagnetische Erscheinung, die die Funktion eines Betriebsmittels beeinträchtigen könnte. eine elektromagnetische Störung kann ein elektromagnetisches Rauschen, ein unerwünschtes Signal oder eine Veränderung des Ausbreitungsmediums sein. (1x) EMVG Begriffsbestimmungen Hier wird, auf Intervention des RTA, erstmals eindeutig festgelegt, dass eine elektromagnetische Störung nur durch ein unerwünschtes Signal, nicht jedoch durch ein erwünschtes Signal hervorgerufen werden kann. Ein erwünschtes Signal ist grundsätzlich, dass auf einer zugeteilten Frequenz ausgestrahlte Nutzsignal. Oberwellen oder andere, durch nichtlineare Verzerrungen hervorgerufene Aussendungen sind unerwünschte Signale. Ebenso außerhalb von Lichtleitungen aufnehmbares Breitbandrauschen von PLC (im Draht sind das Nutzsignale, außerhalb sind es unerwünschte Signale (Veränderung des Ausbreitungsmediums))

9 EMVG §3: Begriffsbestimmungen
Ausbildung E13 EMVG §3: Begriffsbestimmungen Störfestigkeit: ist die Fähigkeit eines Betriebsmittels, unter Einfluss einer elektromagnetischen Störung ohne Funktionsbeeinträchtigung zu arbeiten. EMVG Begriffsbestimmungen Prüfungsfragen zum EMVG beziehen sich ausschließlich auf Störfälle und deren Behandlung VG101 – VG113 Es geht hier um die elektromagnetische Störung, nicht um Beeinflussung durch Nutzsignale

10 EMVG §3: Begriffsbestimmungen
Ausbildung E13 EMVG §3: Begriffsbestimmungen Elektromagnetische Umgebung: die Summe aller elektromagnetischen Erscheinungen, die an einem bestimmten Ort festgestellt werden kann. EMVG Begriffsbestimmungen Zu der Summe aller elektromagnetischen Erscheinungen, die an einem bestimmten Ort festgestellt werden können, zählt selbstverständlich auch die Feldstärke eines mit der maximal zulässigen Ausgangsleistung arbeitenden Amateurfunksenders.

11 EMVG §4 - Grundlegende Anforderungen
Ausbildung E13 EMVG §4 - Grundlegende Anforderungen (1) Betriebsmittel müssen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik so entworfen und gefertigt sein, dass 1. die von ihnen verursachten elektromagnetischen Störungen kein Niveau erreichen, bei dem ein bestimmungsgemäßer Betrieb von Funk- und Telekommunikationsgeräten oder anderen Betriebsmitteln nicht möglich ist. 2. sie gegen die bei bestimmungsgemäßem Betrieb zu erwartenden elektromagnetischen Störungen hinreichend unempfindlich sind, um ohne unzumutbare Beeinträchtigung bestimmungsgemäß arbeiten zu können. (2x) EMVG Grundlegende Anforderungen Wikipedia: Die (allgemein) anerkannten Regeln der Technik sind technische Regeln für den Entwurf und die Ausführung von baulichen Anlagen oder technischen Objekten. Es sind Regeln, die in der Wissenschaft als theoretisch richtig erkannt sind und feststehen, in der Praxis bei dem nach neuestem Erkenntnisstand vorgebildeten Techniker durchweg bekannt sind und sich aufgrund fortdauernder praktischer Erfahrung bewährt haben. Sie haben erhebliche Bedeutung für die Bestimmung der Soll-Eigenschaften von Sachen und als Haftungsmaßstab.

12 EMVG §4 - Grundlegende Anforderungen
Ausbildung E13 EMVG §4 - Grundlegende Anforderungen (2) Ortsfeste Anlagen: müssen zusätzlich zu den Anforderungen nach Absatz 1 nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik installiert werden. Die zur Gewähr- leistung der grundlegenden Anforderungen angewandten allgemein anerkannten Regeln der Technik sind zu dokumentieren. EMVG §4 Zu den allgemein anerkannten Regeln der Technik würde ich zum Beispiel die VDE Vorschriften zählen. 12

13 EMVG §5 - Vermutungswirkung
Ausbildung E13 EMVG §5 - Vermutungswirkung Stimmt ein Betriebsmittel mit den einschlägigen harmonisierten Normen überein, so wird widerleglich vermutet, dass das Betriebsmittel mit den von diesen Normen abgedeckten grundlegenden Anforderungen des §4 übereinstimmt. Diese Vermutung der Konformität beschränkt sich auf den Geltungsbereich der angewandten harmonisierten Normen und gilt nur innerhalb des Rahmens der von diesen harmonisierten Normen abgedeckten grundlegenden Anforderungen. (1x) EMVG § 5 Vermutungswirkung Grundsätzlich wird vermutet, dass Geräte mit CE Kennzeichnung die einschlägigen Normen einhalten. Im Streitfall könnte das bedeuten, dass der Funkamateur beweisen müsste das ein gestörtes Gerät diese Normen eben nicht einhält.

14 Ausbildung E13 EMV / EMVU EMV Elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln regelt das EMVG vom Februar EMVU Elektromagnetische Verträglichkeit Umwelt wird geregelt im Bundesimmissionsschutzgesetz, der 26. Verordnung zur Durchführung des Immissionsschutzgesetzes und der BEMFV, der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder. (4x) Drei Gesetzte, bzw. Verordnungen befassen sich mit EMV/EMVU EMVG Der Verträglichkeit von Betriebsmitteln also der Verträglichkeit verschiedener Betriebsmittel untereinander (TV, Radio, WLAN, Telefon, Funk, Transformatoren etc., eben alles was elektromagnetische Strahlung aussenden, oder dadurch gestört werden kann. BimschG In Deutschland ist der Schutz der Bevölkerung vor elektromagnetischen Feldern und Strahlung durch frequenzabhängige Grenzwerte aus der 26. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz geregelt. Diese Verordnung gilt für ortsfeste Anlagen, also nicht für Mobiltelefone, Fahrzeuge usw. Für mobile Geräte gilt die Europanorm 1999/5/EG. Für elektromagnetische Felder am Arbeitsplatz gibt es außerdem die berufsgenossenschaftliche Unfallverhütungsvorschrift BGV B11. All diese Normen beruhen auf Empfehlungen der Internationalen Kommission für den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (ICNIRP e.V.), eines die Weltgesundheitsorganisation beratenden Sachverständigengremiums. BEMFV ist die Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder. Diese Verordnung für ortsfeste Funkanlagen betrifft uns Funkamateure besonders, weil wir vor Betriebsaufnahme der Behörde die Berechnungsunterlagen und die ergänzenden Messprotokolle für die ungünstigste Antennenkonfiguration unserer ortsfesten Amateurfunkanlage vorzulegen haben. In der Amateurfunkprüfung gibt es ein paar Fragen zum EMVG. Breiten Raum nehmen jedoch die Fragen zur BEMFV ein 14

15 Ausbildung E13 BEMFV – Was ist das? Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder. Die BEMFV enthält keine Grenzwerte, sondern bezieht sich auf DIN VDE 0848 Teil 3-1/A1 und die 6. BimSchV (Bundes Immissions Schutz Verordnung) -Personenschutz und Grenzwerte). Es geht um den Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern. (2x) BEMFV Am wurde die Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder BEMFV rechtsgültig.

16 Die gesetzlichen Grundlagen zur Anwendung der BEMFV
Ausbildung E13 Die gesetzlichen Grundlagen zur Anwendung der BEMFV AFuG §7, Abs. 3 der Funkamateur hat der Regulierungsbehörde vor Betriebsaufnahme die Berechnungsunterlagen und die ergänzenden Messprotokolle für die ungünstigste Antennenkonfiguration seiner Amateurfunkstelle vorzulegen. In AFuG § 7 Abs. 1 wird übrigens ausdrücklich darauf hingewiesen, dass beim Betrieb einer Amateurfunkstelle abweichend von den sonstigen Vorschriften des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten (EMVG) nur die Schutzanforderungen zur Gewährleistung der elektro-magnetischen Verträglichkeit im Sinne des § 4 jenes Gesetzes einzuhalten sind. (1x) AFuG § 7 Schutzanforderungen Zunächst noch einmal ein kurzer Hinweis, worauf sich die Vorschrift zur Anwendung der BEMFV stützt. Hier wird ganz unmissverständlich die Aussage getroffen dass man vor Betriebsaufnahme die Berechnungsunterlagen und ergänzenden Protokolle für die ungünstigsten Antennenkonfiguration seiner Amateurfunkstelle der Behörde vorzulegen hat. Welche Unterlagen das im Einzelnen sind und wie sie aussehen werden wir im weiteren Verlauf des Vortrags kennen lernen.

17 BEMFV - Inhalt Ausbildung E13 § 1 Zweck und Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen § 3 Grenzwerte § 4 Standortbescheinigung § 5 Erteilen der Standortbescheinigung § 6 Standortmitbenutzung § 7 Widerruf und Erlöschen einer Standortbescheinigung § 8 Ortsfeste Amateurfunkanlagen § 9 Anzeige ortsfester Amateurfunkanlagen § 10 Weiterer Schutz von Trägern aktiver Körperhilfen § 11 Inbetriebnahme und Außerbetriebnahme einer Funkanlage § 12 Änderung der Funkanlage § 13 Überprüfung § 14 Anordnungen der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post § 15 Gebühren und Auslagen § 16 Übergangsbestimmungen § 17 Inkrafttreten (4x) BEMFV - Inhalt § 1: Zweck und Anwendungsbereich Diese Verordnung regelt das Nachweisverfahren zur Gewährleistung des Schutzes von Personen in den durch den Betrieb von ortsfesten Funkanlagen entstehenden elektromagnetischen Feldern. Die BEMFV regelt das Anzeigeverfahren für Funkdienste. Uns interessieren besonders die Paragraphen 8, 9 und 10.

18 BEMFV § 2: Begriffsbestimmungen
Ausbildung E13 BEMFV § 2: Begriffsbestimmungen Eine ortsfeste Amateurfunkanlage ist eine Funkanlage, die während ihres bestimmungsgemäßen Betriebes keine Ortsveränderung erfährt, und die gemäß § 2 Nr. 3 des Amateurfunkgesetzes betrieben wird. Standort ist ein Installationsort, an dem eine ortsfeste Funkanlage errichtet wurde oder errichtet werden soll. Zum Standort gehören alle Funkanlagen, die auf demselben Mast oder in unmittelbarer Nähe (die Sicherheitsabstände der einzelnen Antennen überlappen sich) voneinander betrieben werden. Standortbezogener Sicherheitsabstand ist der erforderliche Abstand zwischen der Bezugsantenne und dem Bereich, in dem die Grenzwerte nach § 3 Satz 1 unter Einbeziehung der relevanten Feldstärken umliegender ortsfester Funkanlagen eingehalten werden. (2x) BEMFV Begriffsbestimmungen Zum Begriff ortsfeste Amateurfunkanlage werden immer wieder Fragen gestellt. Dabei ist die Definition ganz eindeutig: wenn während des Betriebes keine Ortsveränderung durchgeführt wird, ist die Amateurfunkanlage ortsfest. (Natürlich nicht wenn ich mich mit meinem Handfunkgerät beim Drücken der Sendetaste nicht bewege, oder wenn ich beim Betrieb im Auto vor einer Ampel anhalte!). Aber der Betrieb in einem Camping Fahrzeug auf einem Campingplatz ist definitionsgemäß selbstverständlich eine ortsfeste Amateurfunkanlage und bedarf einer Anzeige gemäß BEMFV. Der standortbezogene Sicherheitsabstand wird definiert durch den Abstand um die Antenne, in dem die Grenzwerte eingehalten werden. Mit zusätzlicher Einbeziehung anderer umliegender ortsfester Funkanlagen. D.h. der standortbezogene Sicherheitsabstand beginnt zum Beispiel im errechneten Abstand rund um die Antenne und im Gegensatz zum systembezogenen Sicherheitsabstand plus der eventuell zusätzlichen Belastung durch weitere am Standort befindliche Sendeanlagen, weil die Feldstärken addiert werden.

19 BEMFV § 2: Begriffsbestimmungen
Ausbildung E13 BEMFV § 2: Begriffsbestimmungen Bezugsantenne ist die Sendeantenne mit der niedrigsten Montagehöhe über Grund, die einen systembezogenen Sicherheitsabstand erfordert oder aufgrund ihrer Charakteristik bei der Berechnung des standortbezogenen Sicherheitsabstands berücksichtigt werden muss. Systembezogener Sicherheitsabstand ist der Abstand zwischen einer einzelnen ortsfesten Antenne und dem Bereich, in dem die Grenzwerte nach § 3 Satz 1 eingehalten werden. Kontrollierbarer Bereich ist der Bereich, in dem der Betreiber über den Zutritt oder Aufenthalt von Personen bestimmen kann oder in dem aufgrund der tatsächlichen Verhältnisse der Zutritt von Personen ausgeschlossen ist. (2x) BEMFV Begriffsbestimmungen Die grauen Flächen in diesem Beispiel entsprechen den errechneten Sicherheitsabständen um die jeweilige Antenne. Bezugsantenne ist die Sendeantenne mit der niedrigsten Montagehöhe über Grund. Die Drahtantenne (Dipol) ist mit 7 m über Grund die Bezugsantenne, weil die Vertikalantenne im Beispiel 12 m über Grund ist. Insofern ist der systembezogene Sicherheitsabstand in diesem Beispiel auf den Dipol bezogen, und nicht auf die Vertikalantenne. Der standortbezogene Sicherheitsabstand wird definiert durch den systembezogenen Sicherheitsabstand unter zusätzlicher Berücksichtigung eventuell anderer vorhandener ortsfester Funkstellen. (Der dem Funkamteur meistens gar nicht bekannt ist). Der kontrollierbare Bereich ist der Bereich, in dem der Betreiber über den Zutritt oder Aufenthalt von Personen bestimmen kann. (hier gelb markiert).

20 BEMFV § 8: Ortsfeste Amateurfunkanlagen
Ausbildung E13 BEMFV § 8: Ortsfeste Amateurfunkanlagen (1) Eine ortsfeste Amateurfunkanlage bedarf einer Standortbescheinigung, wenn sich am vorgesehenen Standort der Anlage bereits ortsfeste Funkanlagen befinden, auf die die Regelungen des § 4 (Standortbescheinigung) anzuwenden sind. (2) Eine ortsfeste Amateurfunkanlage, an deren Standort eine Gesamtstrahlungsleistung (EIRP) von 10 Watt oder mehr erreicht wird, darf ansonsten nur betrieben werden, wenn 1. der standortbezogene Sicherheitsabstand innerhalb des kontrollierbaren Bereichs liegt, 2. der Betreiber die Anlage nach § 9 angezeigt hat, 3. die Betriebsdaten die Anzeige- oder Antragsdaten nicht überschreiten und 4. durch den Betrieb keine Personen, insbesondere Träger von aktiven Körperhilfen, gesundheitlich geschädigt werden können. (5x) BEMFV Der Amateurfunkdienst ist der einzige Funkdienst, der seiner Anzeigepflicht gemäß BEMFV selbst nachkommen darf. Eine wichtige Ausnahme beschreibt jedoch Abs. 1: wenn sich am Standort bereits eine andere Funkanlage befindet die der Standortbescheinigung und der liegt, muss auch für die Amateurfunkstelle eine Standortbescheinigung beantragt werden. Abs. 2 bestimmt, in welchen Fällen keine BEMFV Anzeige gemacht werden muss, nämlich wenn die Gesamt Strahlungsleistung 10 W EIRP nicht überschreitet. Gesamt Strahlungsleistung bedeutet in diesem Zusammenhang das diese 10 W EIRP auch beim gleichzeitigen Betrieb mehrerer Sender nicht überschritten werden darf. EIRP Equivalent isotropically radiated power, zu deutsch die äquivalente Sendeleistung, ist ein theoretischer Wert, der sich auf einen isotropen Kugelstrahler, eine punktförmige Strahlungsquelle bezieht. Sie errechnet sich aus dem Verhältnis der Antennenleistung zu der Leistung einer theoretischen, isotropen Antenne und wird in Watt (W) oder dBW angegeben. Die isotrope Strahlungsleistung gibt an, welche Leistung man in einen isotrope Kugelstrahler einspeisen müsste, um ein Fernfeld zu erzeugen, das dieselbe Leistungsdichte in Dezibel isotrop (dBi) aufweist, wie eine Richtantenne in ihrer Hauptstrahlrichtung. Umrechnungsfaktor: 1 dB = 2,14 dBi.

21 BEMFV § 8: Ortsfeste Amateurfunkanlagen
Ausbildung E13 BEMFV § 8: Ortsfeste Amateurfunkanlagen (3) Von der Voraussetzung des Absatzes 2 Satz 1 Nr. 1 darf der Betreiber hinsichtlich der Einhaltung der Grenzwerte nach § 3 Nr. 3 abweichen, wenn er 1. der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post im Rahmen der Anzeige gemäß § 9 den Bereich außerhalb des kontrollierbaren Bereichs darstellt, in dem die Grenzwerte nach § 3 Nr. 3 nicht eingehalten werden (Ergänzungsbereich für aktive Körperhilfen), 2. dafür Sorge trägt, dass sich Träger von aktiven Körperhilfen während des Betriebs der Amateurfunkanlage nicht im Ergänzungsbereich aufhalten. (2x) BEMFV Wenn der standortbezogene Sicherheitsabstand nicht innerhalb des kontrollierbaren Bereichs liegt darf der Funkamateur hinsichtlich der Einhaltung der Grenzwerte abweichen, wenn er in seiner BEMFV-Anzeige 1. einen Ergänzungsbereich für aktive Körper helfen einzeichnet und 2. dafür Sorge trägt dass sich während des Funkbetriebs niemand im Ergänzungsbereich aufhalten kann.

22 BEMFV § 9: Anzeige ortsfester Amateurfunkanlagen
Ausbildung E13 BEMFV § 9: Anzeige ortsfester Amateurfunkanlagen Der Betreiber einer ortsfesten Amateurfunkanlage mit einer äquivalenten isotropen Strahlungsleistung von 10 Watt EIRP oder mehr hat diese vor Inbetriebnahme der Regulierungs-behörde für Telekommunikation und Post anzuzeigen. Hierbei ist die im Amtsblatt der Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation veröffentlichte Anleitung zur Durchführung der Anzeige anzuwenden. Der Betreiber hat den zur Einhaltung der Grenzwerte erforderlichen Sicherheitsabstand rechnerisch oder messtechnisch auf der Grundlage der Norm DIN VDE 0848 Teil 1 (Ausgabe August 2000) zu ermitteln und in nachvollziehbarer Form zu dokumentieren. (1x) BEMFV § 9 Ganz klare Aussage: wenn mit mehr als 10 W ERP gesendet werden soll ist der Bundesnetzagentur die BEMFV-Anzeige vor Betriebsaufnahme anzuzeigen. Die Einhaltung der vorgeschriebenen Grenzwerte kann rechnerisch oder messtechnisch ermittelt und dokumentiert werden.

23 BEMFV § 9: Anzeige ortsfester Amateurfunkanlagen
Ausbildung E13 BEMFV § 9: Anzeige ortsfester Amateurfunkanlagen Der Anzeige ist eine nachvollziehbare zeichnerische Darstellung des standortbezogenen Sicherheitsabstands und des vom Betreiber kontrollierbaren Bereichs beizufügen. Der Betreiber hat ferner ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme die nachfolgenden Unterlagen zur Verfügung zu halten: Dokumentation über die Einhaltung der Anforderungen des § 8 Absätze 2 und 3, Antennendiagramme, sofern es sich um handelsübliche Antennen handelt, einen Lageplan auf der Grundlage des Bebauungs-, Liegenschafts- oder Flächennutzungsplans, in dem die angrenzenden Grundstücke bzw. Gebäude und deren Nutzung zum Betriebsort der angezeigten Funkanlage sowie die Bereiche, in denen die Grenzwerte nach § 3 einzuhalten sind, wiederzugeben sind, BEMFV § 9 Wichtig ist die maßstabsgerechte zeichnerische Darstellung mit eingezeichnetem kontrollierbaren Bereich und standortbezogenem Sicherheitsabstand. Bei Montage der Antenne auf einem Bauwerk ist ggfs. Auch eine Seitenansicht erforderlich. Der Anzeige beizufügen sind die geforderte Dokumentation, eventuell für die Anzeige verwendete Antennendiagramme, sowie ein Lageplan.

24 BEMFV § 9: Anzeige ortsfester Amateurfunkanlagen
Ausbildung E13 BEMFV § 9: Anzeige ortsfester Amateurfunkanlagen 4. bei Montage der Sendeantenne auf einem Bauwerk eine Bauzeichnung oder Skizze mit Bemaßung (Seitenansicht und Draufsicht) und 5. Angabe der Konfiguration der installierten ortsfesten Amateurfunkanlage, einschließlich ihrer Sendeleistung und aller anderen technischen Parameter, die zur Beurteilung der von der Anlage ausgehenden maximalen elektromagnetischen Felder erforderlich sind. (4) Der Betreiber einer Amateurfunkanlage ist auch nach Abgabe seiner Anzeige verpflichtet, sich zu vergewissern, ob seine gemachten Angaben weiterhin zutreffend sind. In den Fällen, in denen die Anzeige nicht mehr den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht, ist vom Betreiber das Anzeigeverfahren erneut durchzuführen. (2x) BEMFV § 9 Zusätzlich sind eventuell eine Bauzeichnung oder Skizze mit dem Maserung und die Konfiguration der installierten Amateurfunkanlage mit der Anzeige einzureichen. Die Skizze muss man selbst machen. Die Konfiguration der Amateurfunkanlage wird in den dazu vorgesehenen Konfigurationsdatenblättern dokumentiert.

25 BEMFV § 10: Aktive Körperhilfsmittel
Ausbildung E13 BEMFV § 10: Aktive Körperhilfsmittel Wer eine ortsfeste Funkanlage oder eine Amateurfunkanlage in einem Frequenzbereich von 9 Kilohertz bis 3 Gigahertz betreibt, hat in geeigneter Art und Weise den Schutz von Trägern aktiver Körperhilfsmittel zu ermöglichen, die sich in dem Bereich aufhalten, in dem die Grenzwerte nach Entwurf DIN VDE /A1 (Ausgabe Februar 2001) nicht eingehalten werden (Einwirkungsbereich für aktive Körperhilfen). Er hat eine Dokumentation der von ihm getroffenen Maßnahmen bereit zu halten und den zuständigen Behörden auf Verlangen vorzulegen. Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post weist den Einwirkungsbereich für aktive Körperhilfen, soweit er über den in der Standortbescheinigung festgelegten Sicherheitsabstand hinaus reicht, in der Standortbescheinigung aus. Der Betreiber einer ortsfesten Amateurfunkanlage, die der Anzeigepflicht des § 8 Abs. 2 oder 3 unterliegt, hat den Einwirkungsbereich für aktive Körperhilfen in einer zeichnerischen Darstellung anzugeben. § 9 Abs. 2 gilt entsprechend. (1x) BEMFV § 9 Besonderer Schutz gilt Trägern aktiver Körperhilfsmittel wie zum Beispiel Herzschrittmachern. Die dazu einzuhaltenden Grenzwerte werden deshalb auch HSM-Grenzwerte genannt. Die Herzschrittmachergrenzwerte sind Spitzenwerte, d.h. sie dürfen im Gegensatz zu den Personenschutzgrenzwerten, für die ein 6 Minuten Intervall gilt, zu keinem Zeitpunkt überschritten werden. Aus der zeichnerischen Darstellung muss hervorgehen, dass der Sicherheitsbereich für Personenschutzgrenzwerte innerhalb des kontrollierbaren Bereiches liegt. Falls der Sicherheitsbereich für Herzschrittmachergrenzwerte außerhalb des kontrollierbaren Bereiches liegt muss dieser als Ergänzungsbereich gesondert eingezeichnet werden.

26 Ausbildung E13 AFu Sonderstellung Der Amateurfunkdienst ist der einzige Funkdienst, dem es gestattet ist, die Einhaltung der Sicherheits- abstände zum Schutz von Personen in elektro-magnetischen Feldern selbst zu dokumentieren. Alle anderen Funkdienste benötigen eine kostenpflichtige Standortbescheinigung. Danke lieber DARC! (2x) Afu Sonderstellung

27 HSM-Grenzwerte nach DIN VDE 0848 Teil 3-1/A1
Ausbildung E13 HSM-Grenzwerte nach DIN VDE 0848 Teil 3-1/A1 Die in der Tabelle aufgelisteten HSM-Grenzwerte sind Effektivwerte. Sie gelten oberhalb 16,9 MHz immer, darunter unter Fernfeldbedingungen. Werden sie in diesem Frequenzbereich jedoch im Nahfeld verwendet, stellen sie höhere Anforderungen, als eigentlich notwendig wäre. Daher ist man grundsätzlich auf der sicheren Seite. (2x) Die einzuhaltenden Grenzwerte sind in DIN VDE 0848 festgelegt. Die DIN 0848 gibt es lediglich als Entwurf aus dem Jahr Er wurde nie in eine Norm umgesetzt. Unterschieden wird zwischen Personenschutz- und Herzschrittmacher Grenzwerten. Einzuhalten sind jeweils beide, so dass der ungünstigere der beiden Werte für die Berechnungen relevant ist. Reaktives Nahfeld = Lambda durch 2 Pi (Z.B. auf 80m 13,63m – auf 10m 1,70m)

28 Danke lieber DARC! HSM-Grenzwerte (E) DIN 0848 Ausbildung E13
Erklärung zur Tabelle Ursprünglich waren in der DIN VDE 0848 keine amateurfunkspezifischen Modulationsarten enthalten. Durch die vom DARC in Auftrag gegebenen CETECOM Studie wurden für die Betriebsarten FM, SSB und CW deutlich günstigere Grenzwerte in die DIN aufgenommen. (Vergleiche die AM-Werte!) (*1) Bei den blauen Werten handelt es sich um eine Inter- oder Extrapolation der Nachbarwerte für die Spitzenspannungen in der Norm unter Berücksichtigung des durchschnittlichen Einflusses der Betriebsart auf das Beeinflussungsverhalten eines HSM. Diese sind zwar sinnvoll, jedoch messtechnisch nicht abgesichert und daher nur unter Vorbehalt zu verwenden. (*2) Für die roten Werte liegt für die entsprechende Betriebsart kein Grenzwert in der Norm vor. Gemäß der Norm, wird als Grenzwert dann derjenige für die nächst störendere Betriebsart gewählt. Dies fällt für die Bänder 70cm, 23cm und 13cm leicht, da dort nur eine untersuchte Betriebsart (TV bzw. GSM) existiert. Im 2m Band wurde der Wert für AM-TV auch für AM verwendet.

29 Berechnung des Sicherheitsabstandes
Ausbildung E13 Berechnung des Sicherheitsabstandes dHSM = Sicherheitsabstand HSM EGrenzwert = Grenzwert aus der Tabelle PEIRP = zeitlich gemittelte isotrope Strahlung Berechnung des Sicherheitsabstandes Sieht doch eigentlich ganz einfach aus. Den Grenzwert finden wir in der Tabelle der vorigen Folie. Mit der Berechnung der effektiven Strahlungsleistung wird es schon schwieriger: Sendeleistung minus Kabelverluste plus Antennengewinn ggf. noch abzüglich Winkeldämpfung. Aber dafür gibt es ja Programme. In den Prüfungsbögen kommt bisher keine Frage zur Berechnung des Sicherheitsabstandes vor

30 Kontrollierbarer Bereich
Ausbildung E13 Kontrollierbarer Bereich Kontrollierbarer Bereich Darstellung des kontrollierbaren Bereiches: Gelb dargestellt Der Kontrollierbare Bereich ist jener Bereich, in dem der Betreiber über den Zutritt oder Aufenthalt von Personen bestimmen kann, oder in dem aufgrund der tatsächlichen Verhältnisse der Zutritt von Personen ausgeschlossen ist

31 Berechnete Sicherheitsabstände
Ausbildung E13 Berechnete Sicherheitsabstände Berechnete Sicherheitsabstände Die berechneten Sicherheitsabstände liegen hier im kontrollierbaren Bereich

32 Messpunkte Ausbildung E13 Messpunkte
Für den Dipol wurden Messpunkte eingezeichnet und an jedem dieser Punkte eine Feldstärkemessung sowohl im E- als auch im H-Feld durchgeführt. Die Messergebnisse werden in ein Messprotokoll eingetragen. Die Auswertung der Messergebnisse erledigt z.B. das Programm Watt32 automatisch und gibt gleichzeitig Auskunft darüber, zu wieviel Prozent die zulässige Feldstärke an jedem Messpunkt erreicht wird. Die Zeichnung wird mit der BEMFV-Erklärung eingereicht und es wird erklärt dass die Grenzwerte an allen Messpunkten eingehalten werden. Das Messprotokoll verbleibt beim Funkamateur an der Station. Wenn man schon Feldstärkemessungen durchführt, sollte man die Feldstärken für alle Systeme messen, und nicht nur, wie in dieser Zeichnung, für den Dipol. Die Messpunkte würden dann sinnvoller Weise entlang der vier Grundstücksgrenzen, jeweils etwa 20cm innerhalb der Grenze. Für die Dokumentation sind die Messpunkte miteinander zu verbinden.

33 Ausbildung E13 Reaktives Nahfeld Ist der Bereich, der von der Antenne bis zu einer Entfernung von Sendebetriebswellenlänge l/2p reicht. Bei 80m sind das 13,64m. Innerhalb dieses Bereiches ist entweder eine Feldstärkemessung oder eine Nahfeldabschätzung nach Prof. Wiesbeck erforderlich. Berechnung reaktives Nahfeld l/2p: Lambda = (Lichtgeschwindigkeit) geteilt durch Frequenz in Hertz 2p = 6,28312 Für das 80m-Band ergibt sich somit folgender Abstand: (l) : (f) : (2p) 6,28312 = 13,64 m Innerhalb dieser Entfernung ist eine Fernfeldberechnung nicht zulässig! (5x) Reaktives Nahfeld Lambda = 300‘000 geteilt durch Frequenz in Hertz 80m (3500 Hz) 300‘000 : 3500 : 6,28312 = 13,64 m Wenn der berechnete Sicherheitsabstand kleiner ist als das reaktive Nahfeld gibt es zwei Möglichkeiten zur Lösung: Feldstärkemessung Wiesbeckberechnung

34 Wiesbeck Berechnung Ausbildung E13
Die Berechnung nach Prof. Wiesbeck beschränkt sich im Programm Watt32 auf wenige Mausklicks. Die violett hinterlegten Felder zeigen im Programm an, dass sich der berechnete Abstand im reaktiven Nahfeld befindet. Die Ergebnisse sind in den Spalten A und B in Zeile 13 und 14 darge-stellt. (3x) Wiesbeck Berechnung Hier sehen wir in Spalte A, dass die berechneten Sicherheitsabstände im reaktiven Nahfeld liegen (viloett hinterlegt). Im rechten Fenster unten ist der Abstandswert des reaktiven Nahfeldes (13,63m) violett hinterlegt. In Spalte B die Wiesbeck Berechnung. Rechts die Wiesbeck-Optionen im Watt Programm. Wiesbeck Berechnung

35 Einzureichende Unterlagen
Ausbildung E13 Einzureichende Unterlagen Anzeigeformblätter 3 BNetzA-Formblätter Maßstäbliche Skizze Der kontrollierbare Bereich ist in einer maßstäblichen Skizze darzustellen. In der Skizze soll der Standort der Bezugsantenne(n), sowie der dazugehörige standortbezogene Sicherheitsabstand dargestellt werden. Die Skizze muss wiedergeben, dass der standortbezogene Sicherheitsabstand innerhalb des kontrollierbaren Bereichs endet. (2x) Einzureichende Unterlagen der Anzeige Die bei der jeweiligen BNetzA-Außenstelle einzureichende Anzeige ist an eine bestimmte Form gebunden. Dazu existieren diverse Formblätter, die in der Anlage 1 der „Anleitung zur Durchführung der Anzeige ortsfester Amateurfunkanlagen nach § 9 BEMFV“ zur Verfügung gestellt werden. Folgende Unterlagen sind ausgefüllt bei der zuständigen BNetzA-Außenstelle einzureichen: „Anlage 1 Anzeige“ (insgesamt 3 Blätter): In diesen drei Formblättern sind Angaben zu machen über den Standort und den Betreiber der ortsfesten Amateurfunkanlage. Des weiteren findet sich eine Erklärung darüber, dass sowohl die Personenschutz- als auch die Herzschrittmachergrenzwerte eingehalten werden. Schließlich werden Angaben über die genutzten Frequenzbereiche und die jeweiligen Sendeleistungen verlangt. Maßstäbliche Skizze: In einer maßstäblichen Skizze sind die einzelnen Antennenstandorte der ortsfesten Amateurfunkanlage, die zugehörigen Sicherheitsabstände (bei Rechnung) bzw. die Messpunkte (bei Messung) und der kontrollierbare Bereich darzustellen. Bei einer Messung sollte in der Skizze darauf hingewiesen werden, dass an den jeweiligen Messpunkten die elektrische bzw. magnetische Feldstärke gemessen wurde und die zugehörigen Feldstärke-Grenzwert-Bedingungen eingehalten werden. Bei einer Rechnung kann aus Gründen der Übersichtlichkeit die maßstäbliche Skizze auch aus mehreren Blättern bestehen, in welche die einzelnen Sicherheitsabstände eingezeichnet werden.

36 BEMFV Anzeigeformblätter
Ausbildung E13 BEMFV Anzeigeformblätter BEMFV Anzeigeformblätter „Anlage 1 Anzeige“ (insgesamt 3 Blätter): In diesen drei Formblättern sind Angaben zu machen über den Standort und den Betreiber der ortsfesten Amateurfunkanlage. Des weiteren findet sich eine Erklärung darüber, dass sowohl die Personenschutz- als auch die Herzschrittmachergrenzwerte eingehalten werden. Schließlich werden Angaben über die genutzten Frequenzbereiche und die jeweiligen Sendeleistungen verlangt. 36

37 BEMFV Anzeigeformblätter
Ausbildung E13 BEMFV Anzeigeformblätter (1x) BEMFV Anzeigeformblätter Seite 1 und 2 der Anzeige. Auf Seite 2 das Kreuz an der richtigen Stelle machen! Ich erkläre weiter, dass ich die zulässigen Werte überschreite! Also NEIN ankreuzen! JA nur ankreuzen, wenn ein Ergänzungsbereich angegeben werden muss, weil die HSM-Grenzwerte außerhalb des kontrollierbaren Bereichs überschritten werden. Was ist dann während des Sendebetriebs zu beachten? BEMFV § 8: Es ist dafür Sorge zu tragen, dass sich während des Sendebetriebs keine Personen mit aktiven Körperhilfen im Ergänzungsbereich aufhalten. 37

38 BEMFV Anzeigeformblätter
Hier wird für jedes Band die effektive Strahlungsleistung EIRP eingetragen. Was heißt das? Strahlungsleistung = Senderleistung + Antennengewinn - Kabelverluste EiRP = ERP plus 2,14 (1x) BEMFV Anzeigeformblätter Seite 3 der Anzeige. Hier wird für jedes Band die effektive Strahlungsleistung EIRP eingetragen. Was heißt das? EiRP = ERP plus 2,14 Strahlungsleistung = Senderleistung + Antennengewinn - Kabelverluste

39 Blatt 3 als Ausschnitt: (1x) BEMFV Anzeigeformblätter Seite 3 der Anzeige. Fällt euch hier etwas auf? Klick Achtet mal auf die Spalte max EIRP. Auf 144 MHz ist hier eine Strahlungsleistung von über 18 KW angegeben. Wie kann das sein? Die maximal zulässige Sendeleistung liegt bekanntlich bei 750 Watt. Nun, aus den 750 Watt Sendeleistung wird durch knapp 15 dBi eine derart hohe effektive Strahlungsleistung.

40 Maßstäbliche Skizze Ausbildung E13 Maßstäbliche Skizze
Dieses Bild hatten wir vorhin schon einmal (berechnete Sicherheitsabstände) Hinweise zur zeichnerischen Darstellung des kontrollierbaren Bereichs (Original BNetzA) Die BEMFV fordert in §9 Absatz 3 die Vorlage einer nachvollziehbaren zeichnerischen Darstellung des standortbezogenen Sicherheitsabstandes und des kontrollierbaren Bereichs. In der Vergangenheit wurden Fragen zu den Anforderungen dieser zeichnerischen Darstellung gestellt. Aus diesem Anlass sind hier die Mindestanforderungen an diese Darstellung aufgeführt: Für die Darstellung ist keine offizielle Karte und auch kein Auszug aus dem Bebauungs- oder Nutzungsplan erforderlich. Es reicht aus, wenn eine selbstgefertigte Skizze eingereicht wird. Zur Nachvollziehbarkeit ist es erforderlich, dass die Skizze maßstäblich ist. Der Maßstab muss angegeben sein und der Nordpfeil muss vorhanden sein. Die Grenze des kontrollierbaren Bereichs muss maßstäblich eingezeichnet sein. Wenn der kontrollierbare Bereich "dreidimensional" ist (z.B. in einer gewissen Höhe über Grund größer als in Erdbodennähe), so muss dies erläutert sein. Dies kann ggf. auch durch eine geeignete Skizze erfolgen. Rechnerische Ermittlung: Der größte standortbezogene Sicherheitsabstand (in Bezug auf den kontrollierbaren Bereich) muss in die Skizze eingezeichnet werden und darf nicht über die Grenze des kontrollierbaren Bereichs hinausreichen. Messtechnische Ermittlung: Der standortbezogene Sicherheitsabstand ist darzustellen, in dem die gewählten Messpunkte in der Skizze so verbunden werden, dass der überprüfte Bereich innerhalb des kontrollierbaren Bereichs erkennbar ist.

41 Diese Unterlagen verbleiben an der Station:
Ausbildung E13 Diese Unterlagen verbleiben an der Station: Lageplan Blockschaltbild der Station Antennendiagramme (wenn in der Berechnung genutzt) Konfiguration der Station Diese Unterlagen verbleiben an der Station:

42 Lageplan BEMFV § 9 Absatz 3.3
Der Anzeige ist eine nachvollzieh-bare zeichnerische Darstellung des standortbezogenen Sicherheitsabstands und des vom Betreiber kontrollierbaren Bereichs beizufügen. Der kontrollierbare Bereich ist hier gelb hervorgehoben. Messpunkte sind eingezeichnet, jedoch noch nicht miteinander verbunden. (2x) Lageplan BEMFV § 9 Absatz 3.3 (3) Der Anzeige ist eine nachvollziehbare zeichnerische Darstellung des standortbezogenen Sicherheitsabstands und des vom Betreiber kontrollierbaren Bereichs beizufügen. Der Betreiber hat ferner ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme die nachfolgenden Unterlagen zur Verfügung zu halten (also nicht mit der Anzeige einzureichen!): Dokumentation über die Einhaltung der Anforderungen des § 8 Absätze 2 und 3, (Skizze aus der hervorgeht, dass der standortbezogene Sicherheitsabstand im kontrollierbaren Bereich liegt). 2. Antennendiagramme, sofern es sich um handelsübliche Antennen handelt, einen Lageplan auf der Grundlage des Bebauungs-, Liegenschafts- oder Flächennutzungsplans, in dem die angrenzenden Grundstücke bzw. Gebäude und deren Nutzung zum Betriebsort der angezeigten Funkanlage sowie die Bereiche, in denen die Grenzwerte nach § 3 einzuhalten sind, wiederzugeben sind, bei Montage der Sendeantenne auf einem Bauwerk eine Bauzeichnung oder Skizze mit Bemaßung (Seitenansicht und Draufsicht) und Angabe der Konfiguration der installierten ortsfesten Amateurfunkanlage, einschließlich ihrer Sendeleistung und aller anderen technischen Parameter, die zur Beurteilung der von der Anlage ausgehenden maximalen elektromagnetischen Felder erforderlich sind. (4) Der Betreiber einer Amateurfunkanlage ist auch nach Abgabe seiner Anzeige verpflichtet, sich zu vergewissern, ob seine gemachten Angaben weiterhin zutreffend sind. In den Fällen, in denen die Anzeige nicht mehr den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht, ist vom Betreiber das Anzeigeverfahren erneut durchzuführen.

43 Blockschaltbild Ausbildung E13 Blockschaltbild
Dieses Blockschatbild zeigt eine Übersicht der Amateurfunkanlage. Für die Berechnung von Verlusten wären hier zusätzlich Angaben zu Kabeltypen und –Längen, sowie Durchgangsdämfungen der eingeschleiften Schalter und Messbrücken erforderlich

44 Ausbildung E13 Antennendiagramm Beispiel für ein Antennendiagramm, automatisch erstellt mit dem Programm Watt32. Wenn mit Winkeldämpfung gerechnet wird, sind die Antennendiagramme Teil der Konfigurationsdoku-mente (die an der Station verbleiben). (1x) Antennendiagramm Wenn mit Winkeldämpfung gerechnet wird, sind die Antennendiagramme Teil der Konfigurationsdokumente (die an der Station verbleiben)

45 Konfigurations-Daten
Ausbildung E13 Konfigurations-Daten Dies ist das offizielle Formular zur Eingabe der Konfigurations-Daten. Für jede Konfiguration (Frequenz / Antenne) steht eine Spalte für die Berechnung zur Verfügung. Konfigurations-Daten Dies ist das offizielle Formular zur Eingabe der Konfigurations-Daten. Für jede Konfiguration (Frequenz / Antenne) steht eine Spalte für die Berechnung zur Verfügung.

46 Konfigurations-Daten
Ausbildung E13 Konfigurations-Daten (1x) Konfigurations-Daten Watt32 Dies ist das Eingabefenster des Watt Programms. Hier gibt es zu jeder Dateneingabe Hilfe in einem gesonderten Fenster. Für jede Konfiguration (Frequenz / Antenne) steht eine Spalte für die Berechnung zur Verfügung.

47 Ausbildung E13 Wohin mit der Anzeige? Für den Bereich Bremen, Oldenburg, Leer, Osnabrück, Soltau, Hannover und Braunschweig ist die BNetzA Köln zuständig: BNetzA Köln Stollberger Str Köln Für den Bereich Kassel, Fulda, Hamburg, Lübeck, Kiel, Rostock, Schwerin und Neubrandenburg ist die BNetzA Mühlheim zuständig: BNetzA Mülheim Aktienstr Mülheim Überprüfung ortsfester Amateurfunkanlagen Liegen der Bundesnetzagentur Hinweise vor, dass die Anforderungen der BEMFV nicht eingehalten werden, ordnet die Bundesnetzagentur eine Überprüfung der Amateurfunkanlagen an. Dazu hat der anzeigepflichtige Funkamateur die nach § 9 Abs. 3 (BEMFV) bereitzuhaltende Dokumentation vorzulegen. Neben diesen anlassbezogenen Überprüfungen werden von der Bundesnetzagentur eine bestimmte Anzahl von Anzeigen stichprobenweise überprüft und bei Bedarf auch Feldstärkemessungen durchgeführt. (2x) Wohin mit der Anzeige?

48 Rechnen Messen? Ausbildung E13 Einfach (mit Watt32)
EMVU-Messung einer Amateurfunkstelle mit dem Feldstärkemessgerät EMR-200 Einfach (mit Watt32) Auch für hohe Frequenzen Hohe Sicherheitsreserven in den Formeln (Fernfeld, Wiesbeck) führen zu höheren Sicherheitsabständen als Feldstärkemessungen Nur außerhalb des reaktiven Nahfeldes anwendbar Messen? Messungen sind leider erheblich zeitaufwändiger, führen jedoch gegenüber den Berechnungen oft zu deutlich geringeren Sicherheitsabständen. (4x) Rechnen oder Messen? Einfacher zu handhaben ist in jedem Fall die Berechnung. Allerdings sind in die Formeln zur Berechnung teils erhebliche Sicherheitsreserven eingebaut und die Berechnung nach Fernfeldformeln ist nur außerhalb des reaktiven Nahfeldes anwendbar. Messungen sind leider erheblich zeitaufwändiger, führen jedoch gegenüber den Berechnungen oft zu deutlich geringeren Sicherheitsabständen. 48

49 Kenntnis von Vorschriften: EMVG Frage VG101
Ausbildung E13 Kenntnis von Vorschriften: EMVG Frage VG101 Was hat der Funkamateur zu veranlassen, wenn bei ihm der Empfang auf Grund mangelnder Empfängerstörfestigkeit stark beeinträchtigt wird? Er braucht Störungen grundsätzlich nicht hinzunehmen. Er hat die Störungen in jedem Fall hinzunehmen. Er hat die Störungen hinzunehmen, wenn die störenden Geräte den Anforderungen des EMVG oder FTEG genügen. Er hat die Störungen nur dann hinzunehmen, wenn das störende Gerät von erheblicher Bedeutung für den Betreiber ist (z.B. von einer Alarmanlage). (6x) VG101 Wir erinnern uns an das AFuG § 7 - Schutzanforderungen: (2) Von den Schutzanforderungen zur Störfestigkeit im Sinne des § 4 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten darf der Funkamateur abweichen und kann den Grad der Störfestigkeit seiner Amateurfunkstelle selbst bestimmen. Erfüllt die Amateurfunkstelle die Schutzanforderungen im Sinne des § 4 Abs. 1 Nr. 2 jenes Gesetzes nicht, muss der Funkamateur elektromagnetische Störungen seiner Amateurfunkstelle durch andere Geräte hinnehmen, wenn diese Geräte den Schutzanforderungen nach § 4 Abs. 1 des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten genügen.

50 Kenntnis von Vorschriften: Frage VJ101
Ausbildung E13 Kenntnis von Vorschriften: Frage VJ101 Nach welchen Vorschriften müssen Außenantennenanlagen errichtet werden? Nach den geltenden Bauordnungen des jeweiligen Bundeslandes. Nach den Bestimmungen des AFuG. Nach den Empfehlungen der Amateurfunkvereine. Es müssen keine besonderen Vorschriften beachtet werden, da es sich um eine Amateurfunkanlage handelt. (6x) VJ101 für Hamburg gilt BPD 5/2000, der Bauprüfdienst für Sende- und Empfangsantennenanlagen. Für uns wichtig sind die von der Verordnung freigestellten Antennenanlagen: Freigestellt sind Antennenanlagen mit stabförmigen Antennen und Antennenträgern bis zu einer Gesamthöhe einschließlich der Antennenträger von 10 m. Nicht freigestellt sind zum Beispiel Antennenanlagen die in Vorgärten errichtet werden sollen und Sendeantennen mit einer Strahlungsleistung von mehr als 10 W EIRP. Das AFuG beschreibt in § 2, dass eine Amateurfunkstelle aus einer oder mehreren Sendefunkanlagen und Empfangsfunkanlagen einschließlich der Antennenanlagen usw. usw. besteht. Es enthält jedoch keinerlei bauliche Vorschriften für die Errichtung von Außenantennenanlagen. Die Amateurfunkvereine haben da gar nicht mitzureden und In jedem Fall müssen auch die VDE Vorschriften beachtet werden.

51 Kenntnis von Vorschriften: EMVG Frage VG103
Ausbildung E13 Kenntnis von Vorschriften: EMVG Frage VG103 Der Empfang einer Amateurfunkaussendung wird auf der Frequenz 145,5 MHz durch einen PC aus der Nachbarschaft elektromagnetisch gestört. Was trifft für diesen Fall nach den Regelungen des EMVG bzw. AFuG zu? Der PC darf in diesem Zustand nicht mehr betrieben werden, da er in einem Frequenzbereich stört, der dem Amateurfunkdienst primär zugewiesen ist. Der PC darf weiterhin betrieben werden, wenn er die Grenzwerte der für ihn gültigen europäischen Norm einhält. Der PC darf nur noch dann betrieben werden, wenn es den Funkamateur nicht stört. Der PC darf in jedem Fall weiterhin uneingeschränkt betrieben werden, wenn der Betreiber ein berechtigtes Interesse daran nachweisen kann. (6x) VG103 Die gewünschte Antwort b) ist aufgrund des geänderten EMVG §4 Grundlegende Anforderungen so nicht mehr richtig. Trotzdem muss b) als richtige Antwort angekreuzt werden! EMVG § 4: Grundlegende Anforderungen (1) Betriebsmittel müssen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik so entworfen und gefertigt sein, dass die von ihnen verursachten elektromagnetischen Störungen kein Niveau erreichen, bei dem ein bestimmungsgemäßer Betrieb von Funk- und Telekommunikationsgeräten oder anderen Betriebsmitteln nicht möglich ist; Man hat sich im EMVG allerdings durch § 5 ein Hintertürchen offen gelassen: Vermutungswirkung Stimmt ein Betriebsmittel mit den einschlägigen harmonisierten Normen überein, so wird widerleglich vermutet, dass das Betriebsmittel mit den von diesen Normen abgedeckten grundlegenden Anforderungen des § 4 übereinstimmt. abgedeckten grundlegenden Anforderungen. Für die Prüfung Antwort b ankreuzen!

52 Kenntnis von Vorschriften: EMVG Frage VG108
Ausbildung E13 Kenntnis von Vorschriften: EMVG Frage VG108 Durch den Betrieb einer Amateurfunkstelle auf 145,550 MHz wird der UKW Rundfunkempfang eines Nachbarn gestört. Eine Überprüfung ergibt, dass die Amateurfunkstelle und die Rundfunkempfangs-anlage vorschriftsmäßig betrieben werden. Das gestörte Rundfunk-gerät hält die nach Norm empfohlene Störfestigkeit ein, der Funk-amateur erzeugt jedoch am Ort des gestörten Empfängers eine höhere Feldstärke. Womit muss der Funkamateur rechnen, wenn er seinen Funkbetrieb uneingeschränkt fortsetzt? Mit einer gebührenpflichtigen Betriebseinschränkung oder einem vollständigen Betriebsverbot für seine Amateurfunkstelle. Mit der Durchführung behördlicher Maßnahmen nach dem AFuG, wobei dem Funkamateur die Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst entzogen werden kann. Mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren mit Betriebsverbot und Bußgeld auf der Grundlage der §§ 9 und 11 des AFuG Mit der Durchführung behördlicher Maßnahmen nach AFuV und EMVG (Überprüfung der Amateurfunkstelle und möglicherweise Betriebseinschränkungen). (3x) VG108 Hier zunächst der Hinweis auf AFuG §6, technische und betriebliche Rahmenbedingungen Das Bundesministerium für Post und Telekommunikation wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung unter Berücksichtigung internationaler Vereinbarungen und anderer den Amateurfunkdienst betreffenden internationalen Empfehlungen die technischen und betrieblichen Rahmenbedingungen für die Durchführung des Amateurfunkdienstes festzulegen, insbesondere für 4. Verfahren zur Beseitigung elektromagnetischer Unverträglichkeiten zwischen einer Amateurfunkstelle und anderen Geräten im Sinne des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten. Diese Festlegung findet sich in der AFuV in Paragraph 17 Störungen und Maßnahmen bei Störungen. (1) Die Regulierungsbehörde kann zur Ermittlung und zur Untersuchung von Störungsursachen oder zur Klärung frequenztechnischer Fragen den Betreiber einer Amateurfunkstelle zur Mitwirkung verpflichten. Hierbei kann sie insbesondere verlangen, dass der Funkamateur Angaben über den Betrieb der Amateurfunkstelle in schriftlicher Form festhält und vorlegt und dass der Funkamateur bei der Störungsuntersuchung Testaussendungen durchführt, die eine messtechnische Auswertung der Störszenarien ermöglichen. (2) Bis zur Aufklärung oder Beseitigung der Ursache von Störungen kann die Regulierungsbehörde gegenüber dem Betreiber einer Amateurfunkstelle die Sperrung bestimmter Frequenzbereiche, die Absenkung der Senderleistung oder weitere geeignete Maßnahmen anordnen. (3) Die Bestimmungen des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten vom 24. September 1998 (BGBl. I S. 2882) bleiben unberührt. (Das EMVG trat im Februar 2008 in seiner neuen Fassung in kraft. Insofern ist der Verweis im AFuG nicht mehr korrekt). Zum vorschriftsmäßigen Betrieb einer Rundfunkanlage gehört übrigens, dass sie entweder an einer Hochantenne oder am Kabelnetz betrieben wird. DVB-T Empfang mit einer Zimmerantenne ist kein vorschriftsmäßig betriebener Rundfunkempfang!

53 Kenntnisse von Vorschriften: Frage VG111
Ausbildung E13 Kenntnisse von Vorschriften: Frage VG111 Durch den Betrieb einer Amateurfunkstelle wird der Rundfunkempfang eines Nachbarn gestört. Eine Über- prüfung ergibt, dass sowohl das gestörte Rundfunkgerät, wie auch die störende Amateurfunkstelle die Vorschriften einhalten und Nachbesserungen nicht mehr möglich sind. Was hat der Funkamateur in diesem Fall zu tun? Er kann seinen Funkbetrieb wie bisher fortsetzen. Er hat den Betrieb seiner Amateurfunkstelle einzustellen. Er sollte seinen Funkbetrieb so einzurichten, dass der Empfang nicht mehr gestört wird. Er hat seinen Betrieb auf die Nutzung von Frequenzen unterhalb 144 MHz zu beschränken. (6x) Vorschriften VG111 Die Antwort finden wir im EMVG Zunächst gilt wieder §4 Absatz 2, Grundlegende Anforderungen Betriebsmittel müssen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik so entworfen und gefertigt sein, dass 2. sie gegen die bei bestimmungsgemäßem Betrieb zu erwartenden elektromagnetischen Störungen hinreichend unempfindlich sind, um ohne unzumutbare Beeinträchtigung bestimmungsgemäß arbeiten zu können. Aber § 5 enthält eine Vermutungswirkung Stimmt ein Betriebsmittel mit den einschlägigen harmonisierten Normen überein, so wird widerleglich vermutet, dass das Betriebsmittel mit den von diesen Normen abgedeckten grundlegenden Anforderungen des § 4 übereinstimmt. Diese Vermutung der Konformität beschränkt sich auf den Geltungsbereich der angewandten harmonisierten Normen und gilt nur innerhalb des Rahmens der von diesen harmonisierten Normen abgedeckten grundlegenden Anforderungen. Das heißt nichts Anderes, als dass vermutet wird, dass der Rundfunkempfänger die Normen einhält, wenn er ein CE-Kennzeichen trägt. Aber es heißt auch, das Nachbesserungen versucht werden müssen. Und ordnungsgemäß betrieben wird ein TV- oder Rundfunkgerät nur an einer Hochantenne, am Kabelnetz oder per Sat-Schüssel. DVBT-Empfang mit Breitband Beistellantenne ist kein ordnungsgemäßer Betrieb!

54 Kenntnis von Vorschriften: Frage VK101
Ausbildung E13 Kenntnis von Vorschriften: Frage VK101 Wer haftet für Schäden, die durch die Antennenanlage einer Amateurfunkstelle entstehen können? Die Amateurfunkvereinigung, wenn der Betreiber der Amateurfunkstelle Mitglied einer solchen Vereinigung ist. Die Bundesnetzagentur, da in den monatlichen Beiträgen auch ein Anteil für eine Gruppenversicherung für Antennenanlagen von Funkamateuren enthalten ist. Der Grundstückseigentümer. Er hat eine Antennenhaftpflicht-versicherung abzuschließen, selbst wenn er nicht Betreiber der Amateurfunkstelle ist. Der Eigner und Betreiber der Antennenanlage. (4x) VK101 Für DARC Mitglieder besteht eine Haftpflichtversicherung. Sieht deckt auch Schäden aus dem Amateurfunkbetrieb sowie dem Besitz von Amateurfunkanlagen. Trotzdem ist das nicht die Antwort, die auf den Prüfungsbögen angekreuzt werden soll. Die Bundesnetzagentur erhebt gar keine monatlichen Beiträge, aber selbst wenn, gäbe es auch keine Versicherung für Antennenanlagen. Der Grundstückseigner muss selbstverständlich keine Antennenhaftpflichtversicherung abschließen. Haften tut einzig und allein der Eigner und Betreiber der Antennenanlage.

55 Kenntnis von Vorschriften: Frage VK105
Ausbildung E13 Kenntnis von Vorschriften: Frage VK105 Darf eine Amateurfunkstelle auch an Bord eines Luftfahrzeuges betrieben werden? Ja, die Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst gilt für alle portablen und mobilen Einsätze von Amateurfunkstellen. Ja, mit einer entsprechenden Sondergenehmigung der Bundesnetzagentur. Ja, beispielsweise mit der Zustimmung des verantwortlichen Luftfahrzeugführers oder der zuständigen Luftfahrtbehörde. Ja, aber nur von Zulassungsinhabern der Klasse A, wenn für den Funkverkehr eine schon in das Luftfahrzeug installierte Funkstelle verwendet wird. (4x) VK105 Dazu gibt es eine Aussage im Amateurfunkgesetz § 6: Das Bundesministerium für Post und Telekommunikation wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung unter Berücksichtigung internationaler Vereinbarungen und anderer den Amateurfunkdienst betreffenden internationalen Empfehlungen die technischen und betrieblichen Rahmenbedingungen für die Durchführung des Amateurfunkdienstes festzulegen, insbesondere für 3. den Betrieb von Amateurfunkstellen auf Wasser- und in Luftfahrzeugen sowie ….. Außerdem wird der Betrieb an Bord eines Luftfahrzeugs in Vfg 12/2005 behandelt. Dort heißt es: Beim Betrieb einer Amateurfunkanlage an Bord eines Luftfahrzeugs ist das Zeichen/AM, bei Sprechfunkverkehr die Wörter „Aeronautisch Mobil“ an das Rufzeichen anzuhängen. Diese Vorschriften geben jedoch lediglich Auskunft darüber, dass Amateurfunk an Bord von Luftfahrzeugen nicht verboten ist. In jedem Fall ist die Zustimmung des verantwortlichen Flugzeugführers einzuholen (es sei denn, man fliegt die Kiste selbst).

56 Ausbildung E13 Fragen zur BEMFV Der Fragenkatalog enthält 23 Fragen zum Thema EMVU. Es ist keine Frage zur Berechnung des Sicherheitsabstandes dabei.

57 Kenntnis von Vorschriften: EMVU Frage VI103
Ausbildung E13 Kenntnis von Vorschriften: EMVU Frage VI103 Was bedeutet die Abkürzung EMVU? Elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten. Elektronische Messung von elektromagnetischen Unverträglichkeiten. Elektromagnetische Verträglichkeit in der Umwelt. Eine Bürgerinitiative zum Schutz vor elektromagnetischen Unverträglichkeiten. (6x) VI103 Nachdem wir nun die betreffenden Gesetze und Verordnungen kennen gelernt haben wollen wir uns jetzt mit der Beantwortung der Fragen aus dem offiziellen Fragenkatalog der Bundesnetzagentur befassen. Es geht um die Elektro Magnetische Verträglichkeit, in diesem Fall um die Elektro Magnetische Verträglichkeit in der Umwelt. Elektromagnetische Felder beeinflussen biologisches Gewebe: Es geht um den Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern. EMV hingegen ist die Fähigkeit eines Apparats, einer Anlage oder Systems, in der elektromagnetischen Umwelt zufrieden stellend zu arbeiten, ohne dabei selbst elektromagnetische Störungen zu verursachen oder gestört zu werden. Es gibt also zwei Aspekte: Störung von anderen Geräten und Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern

58 Kenntnis von Vorschriften: EMVU Frage VI108
Ausbildung E13 Kenntnis von Vorschriften: EMVU Frage VI108 Welchen Status hat im Rahmen der EMVU die Anzeige einer ortsfesten Amateurfunkanlage? Die Anzeige ist die verbindliche Erklärung eines Funkamateurs über die eigenverantwortliche Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern. Die Anzeige ist eine unverbindliche Erklärung darüber, dass Funkamateure eigenverantwortlich handeln. Die Anzeige hat den gleichen rechtlichen Status wie eine Standortbescheinigung, gilt aber nur für nichtkommerzielle Anlagen. Die Anzeige ist die verbindliche Erklärung eines Funkamateurs über die eigenverantwortliche Einhaltung des Bundesimmissionsschutzgesetzes. (5x) VI108 Bitte achtet hier genau auf den Wortlaut der Antworten. Ist die Anzeige eine verbindliche oder eine unverbindliche Erklärung? Hat sie etwa den gleichen rechtlichen Status wie eine Standortbescheinigung? Keinesfalls! Und geht es hier etwa um die Einhaltung des Bundesimmissionsschutzgesetzes? Nein! Über das Bundes-Immissionsschutzgesetz haben wir noch gar nicht gesprochen es ist ein Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge. Grenzwerte finden wir in der 26. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetzes, und nicht im Gesetz (BImschG) selbst. Die BEMFV legt grundsätzlich keine eigenen Grenzwerte fest, sondern bezieht sich auf die Grenzwerte der 26. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über elektromagnetische Felder – 26. BImSchV), wobei allerdings der Anwendungsbereich des Bundesimmissionsschutzrechts insofern erweitert bzw. ergänzt wird, als alle Betreiber von ortsfesten Funkanlagen, also auch Funkamateure und öffentlich rechtliche Betreiber einbezogen werden und Frequenzbereiche, für die keine Grenzwerte festgelegt sind, ebenfalls erfasst werden. Ergänzend werden die Grenzwerte nach Entwurf DIN VDE /A1 (Ausgabe Februar 2001) herangezogen.

59 Kenntnis von Vorschriften: EMVU Frage VI119
Ausbildung E13 Kenntnis von Vorschriften: EMVU Frage VI119 Welche Aussendungen von Amateurfunkanlagen müssen bei der Ermittlung des standortbezogenen Sicherheitsabstandes berücksichtigt werden? Ausschließlich Aussendungen von ortsfest betriebenen Amateurfunkstellen mit einer Strahlungsleistung (EIRP) größer 10 Watt. Nur die Aussendungen bei der maximalen Sendeleistung. Alle Aussendungen mit einer Strahlungsleistung (EIRP) größer 10 Watt, auch Aussendungen im Mobilbetrieb. Alle Aussendungen der ortsfesten Amateurfunkstelle, die ein Funkamateur zeitgleich durchzuführen beabsichtigt. (5x) VI119 Antwort a hört sich schon mal gar nicht so falsch an. Nur aus Sendungen bei maximaler Sendeleistung träfe nur zu wenn die nicht größer als 10 W EiRP wäre, und von einer ortsfesten Amateurfunkstation abgestrahlt würde. Wie wir mittlerweile alle wissen, betrifft die Anzeigepflicht lediglich ortsfeste Amateurfunkanlagen. Diese Antwort solltet ihr ankreuzen. Zusätzlich zum Kriterium ortsfest geht es hier darum welche aus Sendungen zeitgleich durchgeführt werden können oder sollen. Was hier trotzdem fehlt ist die 10 W ERP Grenze, die ja auch bei mehreren gleichzeitig betriebenen Sendern zutreffen könnte. Also merken: ortsfest und zeitgleich!

60 Kenntnis von Vorschriften: EMVU Frage VI105
Ausbildung E13 Kenntnis von Vorschriften: EMVU Frage VI105 In welcher gesetzlichen Regelung ist das Verfahren zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern ortsfester Amateurfunkstellen festgelegt? In der VO Funk. In der BEMFV. Im EMVG. In der AFuV. Die VO Funk als internationales Regelwerk befasst sich nicht mit dem Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern. Die BEMFV ist die Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder. Die BEMFV gilt für alle Funkdienste. Sie enthält Begriffsbestimmungen, Grenzwerte, Standortbescheinigung, und behandelt in den Paragraphen 8 und 9 ortsfeste Amateurfunkanlagen und deren Anzeige. Das EMVG ist ein Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln und behandelt nicht den Schutz von Personen. Bei der Amateurfunkverordnung hingegen handelt es sich um Durchführungsbestimmungen zum Amateurfunkgesetz. (10x) VI105 Die VO Funk als internationales Regelwerk befasst sich nicht mit dem Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern. Die BEMFV ist die Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder. Die BEMFV gilt für alle Funkdienste. Sie enthält Begriffsbestimmungen, Grenzwerte, Standortbescheinigung, und behandelt in den Paragraphen 8 und 9 ortsfeste Amateurfunkanlagen und deren Anzeige. Das EMVG ist ein Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln und behandelt nicht den Schutz von Personen. Bei der Amateurfunkverordnung hingegen handelt es sich um Durchführungsbestimmungen zum Amateurfunkgesetz.

61 Kenntnis von Vorschriften: EMVU Frage VI101
Ausbildung E13 Kenntnis von Vorschriften: EMVU Frage VI101 Wer ist für die Sicherstellung der elektromagnetischen Umweltverträglichkeit verantwortlich? Die Bundesnetzagentur. Die Verfügung 306/97. Die BEMFV (Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder). Der Betreiber der ortsfesten Amateurfunkstelle. VI101 Die Bundesnetzagentur ist mit Sicherheit nicht verantwortlich für die Einhaltung von Grenzwerten einer Amateurfunkstation. Eine Verfügung oder Verordnung kann ich ebenfalls nicht verantwortlich sein. Die Verfügung 306/97 wurde 2002 durch die BEMFV ersetzt. Diese Antwort wäre schon deshalb falsch. Bleibt also nur der Betreiber der ortsfesten Funkstelle als Antwort übrig.

62 Kenntnis von Vorschriften: EMVU Frage VI107
Ausbildung E13 Kenntnis von Vorschriften: EMVU Frage VI107 Was versteht man nach der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektro- magnetischer Felder (BEMFV) unter dem Anzeigeverfahren ortsfester Amateurfunkanlagen? Ein Verfahren zur Berechnung des Abstandes zum nächstgelegenen Nachbarn. Die Erklärung des Funkamateurs, dass er den Grenzwert von 10 Watt ERP einhält. Die Erklärung des Funkamateurs, dass er den Grenzwert von 10 Watt EIRP einhält. Ein Verfahren, das es dem Funkamateur ermöglicht, eigenständig sicherzustellen und zu dokumentieren, dass von seiner ortsfesten Amateurfunkstelle keine Gefährdung für Personen ausgeht. (5x) VI107 Es gibt da schon lustige Antworten. Bei dem Anzeigeverfahren geht es nicht ausschließlich um Berechnung und nicht unbedingt zum Abstand des nächstgelegenen Nachbarn oder der nächstgelegenen Nachbarin. Von der 10 W EIRP Grenze haben wir schon gehört. Hier wird allerdings nach 10 W ERP gefragt. Wie groß ist denn der Unterschied zwischen ERP & EIRP? EIRP plus 2,14 = ERP. Die Erklärung des Funkamateur, dass er den Grenzwert von 10 W ERP einhält ist nicht das Anzeigeverfahren. Wenn er nicht mit mehr als 10 W ERP Strahlungsleistung sendet, ist er vom Anzeigeverfahren befreit. Entscheidend ist beim Anzeigeverfahren, die Sicherstellung und Dokumentation der Einhaltung von Grenzwerten bei ortsfesten Amateurfunkstellen.

63 Kenntnis von Vorschriften: EMVU Frage VI116
Ausbildung E13 Kenntnis von Vorschriften: EMVU Frage VI116 Wo und wann ist die Anzeige einer ortsfesten Amateurfunkstelle mit einer EIRP von mehr als 10 Watt einzureichen? Sie ist der zuständigen Außenstelle der Bundesnetzagentur vor der Betriebsaufnahme vorzulegen. Sie ist der für den Standort zuständigen Außenstelle der Bundesnetzagentur nach Aufforderung vorzulegen. Sie ist der für den Standort zuständigen Außenstelle der Bundesnetzagentur vorzulegen; ein Doppel ist dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt zuzuschicken. Sie ist entsprechend der 26.Verordung zum Bundesimmissionsschutzgesetz der dafür zuständigen Behörde zuzuschicken. (5x) VI116 Wo finden wir die entsprechende Vorschrift? BEMFV § 9, Anzeige ortsfester Amateurfunkanlagen gibt Auskunft: (1) Der Betreiber einer ortsfesten Amateurfunkanlage mit einer äquivalenten isotropen Strahlungsleistung (EIRP) von 10 Watt oder mehr hat diese vor Inbetriebnahme der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post anzuzeigen. Hierbei ist die im Amtsblatt der Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation veröffentlichte Anleitung zur Durchführung der Anzeige anzuwenden. Was ist der Bundesnetzagentur nur nach Aufforderung vorzulegen (gemäß BEMFV § 9)? Der Betreiber hat ferner ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme die nachfolgenden Unterlagen zur Verfügung zu halten: 1. Dokumentation über die Einhaltung der Anforderungen des § 8 Absätze 2 und 3, 2. Antennendiagramme, sofern es sich um handelsübliche Antennen handelt, 3. einen Lageplan auf der Grundlage des Bebauungs-, Liegenschafts- oder Flächennutzungsplans 4. bei Montage der Sendeantenne auf einem Bauwerk eine Bauzeichnung oder Skizze mit Bemaßung (Seitenansicht und Draufsicht) und 5. Angabe der Konfiguration der installierten ortsfesten Amateurfunkanlage, einschließlich ihrer Sendeleistung und aller anderen technischen Parameter, die zur Beurteilung der von der Anlage ausgehenden maximalen elektromagnetischen Felder erforderlich sind. (Blockschaltbild) Das Gewerbeaufsichtsamt hat damit überhaupt nichts zu tun. Wir erinnern uns: Funkamateure ist wer sich mit dem Amateurfunkdienst aus persönlicher Neigung und nicht aus gewerblich wirtschaftlichem Interesse befasst (AFuG § 2) In der 26. Verordnung gibt es keine Angaben, wohin ein Funkamateur seine BEMFV-Anzeige zu schicken hat.

64 Kenntnis von Vorschriften: EMVU Frage VI114
Ausbildung E13 Kenntnis von Vorschriften: EMVU Frage VI114 Wo sind die im Rahmen des Nachweisverfahrens zur Begrenzung elektromagnetischer Felder die anzuwendenden Grenzwerte zu finden? Im Bundesgesetzblatt. Im Gesetz über den Amateurfunk in Verbindung mit der Verordnung zum Gesetz über den Amateurfunk und der 26. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz. In der 26. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz, in der Empfehlung 1999/519/EG des Rates der europäischen Union und in der DIN VDE 0848 Teil 3-1 (06/1999) in Verbindung mit DIN VDE 0848 Teil 3-1/A1 (02/2001). Im Bundesimmissionsschutzgesetz. (5x) VI114 Im Bundesgesetzblatt ganz bestimmt nicht. Im Amateurfunkgesetz wird in § 7 Abs. 3 lediglich gesagt, dass der Funkamateur der Regulierungsbehörde vor Betriebsaufnahme die Berechnungsunterlagen vorzulegen hat. Von Grenzwerten steht in diesem Gesetz nichts! Die Formeln zur Berechnung findet man in der DIN VDE 0848 und im Anhang 1 zur 26. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz. Dort ist zum Beispiel der Effektivwert der Feldstärke quadratisch gemittelt über 6 min Intervalle getrennt für elektrische und magnetische Feldstärken angegeben. In der Verordnung finden wir jedoch lediglich Personenschutzgrenzwerte und keine HSM-Grenzwerte. Für den Bereich von MHz sind das zum Beispiel sieben und 20,5 V/m, bzw. 73 mA/m. Die DIN VDE 0848 ist nie eine Norm geworden, es gibt lediglich einen Entwurf! Im Bundesimmissionsschutzgesetz selbst finden sich keine Grenzwerte sondern lediglich in der 26. Verordnung dazu.

65 Kenntnis von Vorschriften: EMVU Frage VI106
Ausbildung E13 Kenntnis von Vorschriften: EMVU Frage VI106 Die Feldstärkegrenzwerte für den Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern sind von der Frequenz abhängig, weil niederfrequente elektromagnetische Felder energiereicher sind als hochfrequente. hochfrequente elektromagnetische Felder energiereicher sind als niederfrequente. die Fähigkeit des Körpers, hochfrequente Strahlung zu absorbieren, frequenzabhängig ist. die spezifische Absorptionsrate bei einigen Frequenzen nicht messbar ist. (6x) VI106 Diese Frequenzabhängigkeit findet ihren Niederschlag in den Formen der DIN 0848 Teil 2-1, welche die Grundlage für die Berechnung von Sicherheitsabständen bildet.

66 Kenntnis von Vorschriften: EMVU Frage VI106
Ausbildung E13 Kenntnis von Vorschriften: EMVU Frage VI106 Frequenzabhängige Eindringtiefe von Hochfrequenz in den menschlichen Körper Bis 30 MHz große Eindringteife in menschlichen Körper; inhomogene Verteilung der absorbierten Leistung 30 – 300 MHz sogenannter „Resonanzbereich“; Größe des Menschen oder einzelner Körperteile sind der Wellenlänge der Sendefrequenz ähnlich. Die Energie der Felder wird daher am effektivsten absorbiert. Daher bestehen in diesem Frequenzbereich die niedrigsten Grenzwerte 300 MHz – 10 GHz Eindringtiefe in menschlichen Körper wird immer geringer (6x) VI106 Diese Frequenzabhängigkeit findet ihren Niederschlag in den Formen der DIN 0848 Teil 2-1, welche die Grundlage für die Berechnung von Sicherheitsabständen bildet.

67 Kenntnis von Vorschriften: EMVU Frage VI110
Ausbildung E13 Kenntnis von Vorschriften: EMVU Frage VI110 Kann die Bundesnetzagentur für den Betrieb einer ortsfesten Amateurfunkstelle eine Standortbescheinigung fordern? Nein, für Amateurfunkanlagen gilt das Anzeigeverfahren. Nur wenn die Amateurfunkstelle gewerblich genutzt wird. Ja, wenn die effektive Strahlungsleistung der Amateurfunkstelle 750 Watt überschreitet. Nur wenn sich am Standort der vorgesehenen ortsfesten Amateurfunkstelle bereits ortsfeste Funkanlagen befinden, die selbst eine Standortbescheinigung benötigen. (5x) VI110 Natürlich gilt für Amateurfunkanlagen das Anzeigeverfahren, aber es gibt eine Ausnahme, nämlich dann, wenn am Standort eine weitere Funkstelle vorhanden ist, die eine Standortbescheinigung benötigt. Z.B. Mobilfunk oder BOS. Wenn eine Amateurfunkstelle gewerblich genutzt wird verstößt man gegen welches Gesetz? AFuG § 5: eine Amateurfunkstelle darf nicht zu gewerblich-wirtschaftlichen Zwecken betrieben werden. Und wie ist es mit der Überschreitung der effektiven Strahlungsleistung von 750 W? Darf die effektive Strahlungsleistung überhaupt 750 W überschreiten? Ja sie darf! In der Tabelle zu Amateurfunkverordnung sind Sendeleistungen und nicht Strahlungsleistungen festgelegt. Die Strahlungsleistung kann durch den Antennengewinn erheblich über der Sendeleistung liegen. Richtig ist hier Antwort D: eine Standortbescheinigung für eine Amateurfunkstelle kann erforderlich sein wenn sich an ihrem Standort bereits eine andere Funkanlage befindet die selbst eine Standortbescheinigung benötigt.

68 Kenntnis von Vorschriften: EMVU Frage VI113
Ausbildung E13 Kenntnis von Vorschriften: EMVU Frage VI113 Welche der nachfolgenden Aussagen in Bezug auf die Herzschrittmachergrenzwerte ist richtig? Die Grenzwerte der elektrischen und magnetischen Feldstärke für den Personenschutz sind identisch mit den Herzschrittmachergrenzwerten. Die Personenschutzgrenzwerte sind nicht identisch mit den Herzschrittmachergrenzwerten. Zum Schutz von Herzschrittmacherträgern gibt es in der Normenreihe DIN 0848 Grenzwerte, die sicherstellen, dass von Sendefunkanlagen keine Gefährdung für Herzschrittmacherträger ausgeht. Die Grenzwerte der elektrischen und magnetischen Feldstärke für den Schutz von Herzschrittmacherträgern ergeben sich aus dem EMVG (Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten) und sind deshalb nicht zwangsweise identisch mit den Personenschutzgrenzwerten. Herzschrittmachergrenzwerte sind von Modell zu Modell unterschiedlich (unterschiedliche Einstrahlfestigkeit). Deshalb gibt es keine besonderen Grenzwerte für Herzschrittmacher, es gelten die Personenschutzgrenzwerte. (6x) VI113 Hier muss man aufpassen um nicht in die irre geführt zu werden. Personenschutzgrenzwerte sind grundsätzlich nicht identisch mit Herzschrittmachergrenzwerten. Im Gegenteil, sie unterscheiden sich teils erheblich voneinander. Die Grenzwerte zum Schutz von Herzschrittmacherträgern sind im Entwurf der DIN 0848 definiert. Richtig! Die 0848 gibt es nur als Entwurf der nie Verordnungscharakter erhielt. Bei Antwort C könnte man geneigt sein zu zustimmen weil es sich ja beim EMVG über ein Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln handelt, und man Herzschrittmacher als Geräte ansehen könnte, die eventuell vor elektromagnetischer Strahlung eventuell geschützt werden müssten. Natürlich ist die einzig oral Festlichkeit verschiedener Herzschrittmacher unterschiedlich. Aber darum geht es hier gar nicht. Die Frage ist doch, ob es unterschiedliche Grenzwerte für Herzschrittmacher und Personenschutz gibt. Zur Verdeutlichung hier noch einmal das Konfigurationsdatenblatt für eine ortsfeste Amateurfunkanlage die in den Zeilen 13 und 14 getrennte Sicherheitsabstände für Personenschutz und HSM vorsieht.

69 Kenntnis von Vorschriften: EMVU Frage VI113
Ausbildung E13 Kenntnis von Vorschriften: EMVU Frage VI113 Die Personenschutzgrenzwerte sind nicht identisch mit den Herzschrittmachergrenzwerten. VI113 In den Zeilen 13 und 14 sehen wir die errechneten Sicherheitsabstände für die einzelnen Konfigurationen jeweils für Personenschutz in Zeile 13 und für Herzschrittmacherwerte in Zeile 14. Wir sehen hier auch, dass auf den höheren Bändern 28, 24 und 21 MHz die Sicherheitsabstände für Herzschrittmacher größer sind als die Personenschutzabstände und dass sich dieser Effekt auf den unteren Bändern 18, 14 und 7 MHz umkehrt, um für das 2 m Band erneut zu invertieren.

70 Kenntnis von Vorschriften: EMVU Frage VI109
Ausbildung E13 Kenntnis von Vorschriften: EMVU Frage VI109 Für welche Amateurfunkstellen muss der Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern vom Funkamateur dokumentiert werden? Für alle Amateurfunkstellen. Für alle ortsfesten Amateurfunkstellen. Für alle Amateurfunkstellen ab einer äquivalenten Strahlungsleistung von 10 Watt EIRP. Für alle ortsfesten Amateurfunkstellen ab einer äquivalenten Strahlungsleistung von 10 Watt EIRP. (5x) VI109 Wir erinnern uns: BEMFV § 8, ortsfeste Amateurfunkanlagen Eine ortsfeste Amateurfunkanlage, an deren Standort eine Gesamtstrahlungsleistung (EIRP) von 10 Watt oder mehr erreicht wird, darf ansonsten nur betrieben werden, wenn ….. Also nicht für alle Amateurfunkstellen, die Anzeigepflicht besteht nur für ortsfeste Amateurfunkanlagen. Hier ist die Anlage zur ortsfest aber es gibt keine Aussage zur Strahlungsleistung. Der Hinweis auf die 10 W ERP ist korrekt, es fehlt jedoch das Merkmal ortsfest. Erst hier sind alle relevanten Bedingungen genannt also ortsfest und mehr als 10 Watt EiRP Sendeleistung.

71 Kenntnis von Vorschriften: EMVU Frage VI117
Ausbildung E13 Kenntnis von Vorschriften: EMVU Frage VI117 Was hat ein Funkamateur zu beachten, nachdem er seine ortsfeste Amateurfunkstelle bei der Bundesnetzagentur gemäß BEMFV angezeigt hat? Er hat eine Dokumentation über die Einhaltung der Anforderungen mit allen erforderlichen Unterlagen bereitzuhalten und fortlaufend zu prüfen, ob die Bedingungen unter denen die Anzeige durchgeführt wurde noch zutreffend sind. Bei Änderungen, die einen größeren Sicherheitsabstand erforderlich machen oder bei der Aufnahme des Sendebetriebs bei zusätzlichen Frequenzen, ist die Amateurfunkstelle erneut anzuzeigen. Mit der Anzeige seiner ortsfesten Amateurfunkstelle ist ein Funkamateur seinen Verpflichtungen zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern nachgekommen und muss diesbezüglich nichts weiter beachten. Das Anzeigeverfahren ist jedes Jahr erneut durchzuführen, um die Aktualität zu gewährleisten. Nachdem die ortsfeste Amateurfunkstelle in Betrieb genommen wurde, ist die Dokumentation über die Einhaltung der Anforderungen mit allen erforderlichen Unterlagen der zuständigen Außenstelle der Bundesnetzagentur vorzulegen. VI117 Die Antwort finden wir in BEMFV § 9 Anzeige ortsfester Amateurfunkanlagen im Abs. 4: Der Betreiber einer Amateurfunkanlage ist auch nach Abgabe seiner Anzeige verpflichtet, sich zu vergewissern, ob seine gemachten Angaben weiterhin zutreffend sind. In den Fällen, in denen die Anzeige nicht mehr den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht, ist vom Betreiber das Anzeigeverfahren erneut durchzuführen. Nur solange die in der Anzeige bescheinigten Angaben bezüglich der Einhaltung der Sicherheitsabstände auch nach Änderungen an der Amateurfunkstelle noch zu treffen, ist keine erneute Anzeige erforderlich. Anzeigeverfahren ist keinesfalls jedes Jahr erneut durchzuführen. Welche Unterlagen sind der Bundesnetzagentur vorzulegen? Die Antwort finden wir in der BEMFV § 9, Absatz 3: Der Anzeige ist eine nachvollziehbare zeichnerische Darstellung des standortbezogenen Sicherheitsabstands und des vom Betreiber kontrollierbaren Bereichs beizufügen. Aber der Betreiber hat ferner ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme die nachfolgenden Unterlagen zur Verfügung zu halten: 1. Dokumentation über die Einhaltung der Anforderungen des § 8 Absätze 2 und 3, 2. Antennendiagramme, sofern es sich um handelsübliche Antennen handelt, 3. einen Lageplan auf der Grundlage des Bebauungs-, Liegenschafts- oder Flächennutzungsplans, in dem die angrenzenden Grundstücke bzw. Gebäude und deren Nutzung zum Betriebsort der angezeigten Funkanlage sowie die Bereiche, in denen die Grenzwerte nach § 3 einzuhalten sind, wiederzugeben sind, 4. bei Montage der Sendeantenne auf einem Bauwerk eine Bauzeichnung oder Skizze mit Bemaßung (Seitenansicht und Draufsicht) und 5. Angabe der Konfiguration der installierten ortsfesten Amateurfunkanlage, einschließlich ihrer Sendeleistung und aller anderen technischen Parameter, die zur Beurteilung der von der Anlage ausgehenden maximalen elektromagnetischen Felder erforderlich sind.

72 Kenntnis von Vorschriften: EMVU Frage VI122
Ausbildung E13 Kenntnis von Vorschriften: EMVU Frage VI122 Von wem müssen die Herzschrittmachergrenzwerte eingehalten werden? Ausschließlich von den Herstellern der Herzschrittmacher (gemäß EMVG). Von allen Funkamateuren. Nur von Funkamateuren, die einen Herzschrittmacher tragen. Nur von Funkamateuren, die einen Herzschrittmacher tragen oder einen Herzschrittmacherträger in der Nachbarschaft haben. (5x) VI122 Die Hersteller der Herzschrittmacher können zwar eventuell nach dem Produkthaftungsgesetz haftbar gemacht werden. Für die Einhaltung von Herzschrittmachergrenzwerten können sich jedoch nicht herangezogen werden, obwohl EMVG §4 Absatz 2 fordert, das Betriebsmittel nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik so entworfen und gefertigt sein müssen, dass sie gegen bei bestimmungsgemäßem Betrieb zu erwartenden elektromagnetischen Störungen hinreichend unempfindlich sind und ohne unzumutbare Beeinträchtigung bestimmungsgemäß arbeiten zu können. Von allen Funkamateuren, (die Antwort ist wieder etwas unscharf fokussiert, denn die 10 W ERP Regelung wird hier gar nicht erwähnt), oder Nur von Funkamateuren die einen Herzschrittmacher tragen? Oder sollte man die Nachbarn mit einbeziehen? Die Antwort auf diese Frage finden wir in der BEMFV § 10: Weiterer Schutz von Trägern aktiver Körperhilfsmittel (1) Wer eine ortsfeste Funkanlage oder eine Amateurfunkanlage in einem Frequenzbereich von 9 Kilohertz bis 3 Gigahertz betreibt, hat in geeigneter Art und Weise den Schutz von Trägern aktiver Körperhilfsmittel zu ermöglichen, die sich in dem Bereich aufhalten, in dem die Grenzwerte nach Entwurf DIN VDE /A1 (Ausgabe Februar 2001) nicht eingehalten werden (Einwirkungsbereich für aktive Körperhilfen). Er hat eine Dokumentation der von ihm getroffenen Maßnahmen bereit zu halten und den zuständigen Behörden auf Verlangen vorzulegen.

73 Kenntnis von Vorschriften: EMVU Frage VI111
Ausbildung E13 Kenntnis von Vorschriften: EMVU Frage VI111 Bis zu welchem Bereich darf der in der Anzeige der ortsfesten Amateurfunkanlage angegebene standortbezogene Sicherheitsabstand höchstens reichen? Bis zur Grenze des Nachbargrundstücks. Bis zu dem Bereich, in dem sich nicht eingewiesene Personen aufhalten können. Bis zur Grenze des kontrollierbaren Bereichs oder ggf. des Ergänzungsbereichs für aktive Körperhilfen. Bis zu dem Punkt, an welchem sich der Funkamateur während des Sendebetriebs aufhält. (5x) VI111 Antwort a dürfte in den meisten Fällen zutreffen, berücksichtigt jedoch nicht den Ergänzungsbereich für aktive Körperhilfen. Es geht darum, den Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern sicherzustellen. Unabhängig davon ob Personen eingewiesen sind oder nicht. Der Aufenthalt des Funkamateur unterliegt keinen Beschränkungen er kann sich dort aufhalten wo er will. BEMFV § 3, Begriffsbestimmungen 4. ist der standortbezogene Sicherheitsabstand der erforderliche Abstand zwischen der Bezugsantenne und dem Bereich, in dem die Grenzwerte nach § 3 Satz 1 unter Einbeziehung der relevanten Feldstärken umliegender ortsfester Funkanlagen eingehalten werden, 7. ist der kontrollierbare Bereich der Bereich, in dem der Betreiber über den Zutritt oder Aufenthalt von Personen bestimmen kann oder in dem aufgrund der tatsächlichen Verhältnisse der Zutritt von Personen ausgeschlossen ist. BEMFV § 9, Absatz 2 (2) Der Betreiber hat den zur Einhaltung der Grenzwerte erforderlichen Sicherheitsabstand rechnerisch oder messtechnisch auf der Grundlage der Norm DIN VDE 0848 Teil 1 (Ausgabe August 2000) zu ermitteln und in nachvollziehbarer Form zu dokumentieren. Entscheidend ist die Einhaltung der Grenzwerte für Personenschutz innerhalb des kontrollierbaren Bereiches. Für Herzschrittmacher kann ein Ergänzungsbereich außerhalb des kontrollierbaren Bereiches ausgewiesen werden.

74 Kenntnis von Vorschriften: EMVU Frage VI112
Ausbildung E13 Kenntnis von Vorschriften: EMVU Frage VI112 Welche physikalischen Größen werden für die Angabe der Konfiguration im Rahmen des Anzeigeverfahrens benötigt? Senderausgangsleistung, Verluste zwischen Senderausgang und Antenneneingang, Antennengewinn, Funkgerätetyp, Frequenz, Modulationsverfahren, Korrekturabschläge, Sicherheitsabstände. Senderausgangsleistung, Verluste zwischen Senderausgang und Antenneneingang, Antennengewinn, Frequenz, Modulationsverfahren, Antennenwirkungsgrad, Korrekturabschläge, Sicherheitsabstände. Senderausgangsleistung, Verluste zwischen Senderausgang und Antenneneingang, Antennengewinn, Antennenhöhe, Abstrahlrichtung, Frequenz, Modulationsverfahren, standortbezogener Sicherheitsabstand. Senderausgangsleistung, Verluste zwischen Senderausgang und Antenneneingang, Antennengewinn, Frequenz, Modulationsverfahren, Impedanz des Antennenkabels, Korrekturabschläge, Sicherheitsabstände. (6x) VI112 Diese Frage lässt sich nicht allein durch Studium der Gesetze und Verordnungen beantworten, sondern man muss die Zusammenhänge verstehen die für die Abstrahlung der Sendeleistung zusammenwirken. Die in allen vier möglichen Antworten zu Anfang genannten Faktoren sind unstrittig: Senderausgangsleistung, Verluste zwischen Senderausgang und Antenneneingang, Antennengewinn. Frequenz, Modulationsverfahren und der Sicherheitsabstand sind ebenfalls notwendig. Der Funkgerätetyp spielt absolut keine Rolle für die Senderausgangsleistung. Der Antennenwirkungsgrad ist im Antennengewinn bereits enthalten. Auch die Intendanz des Antennenkabels geht nicht in die Berechnung des Sicherheitsabstandes ein. Auch hier ist es wieder sinnvoll, sich das Formular zur Eingabe der Konfigurationsdaten vor Augen zu führen. Für die Berechnung sind natürlich auch noch andere Faktoren von Bedeutung, nach denen hier jedoch nicht gefragt wird wie zum Beispiel der Montagehöhe der Antenne über Grund, der Hauptstrahlrichtung oder der Faktoren für Personenschutz bzw. Herzschrittmacher.

75 Kenntnis von Vorschriften: EMVU Frage VI115
Ausbildung E13 Kenntnis von Vorschriften: EMVU Frage VI115 Wo sind die DIN-Normen mit den Herzschrittmachergrenzwerten zu finden? DIN-Normen können über den Buchhandel bezogen oder in Bibliotheken eingesehen werden. Im Bundesgesetzblatt. Im Gesetz über den Amateurfunk in Verbindung mit der Verordnung zum Gesetz über den Amateurfunk und der 26. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz. Im Bundesimmissionsschutzgesetz. (5x) VI115 Man mag es kaum glauben, aber die zur Einhaltung von Herzschrittmachergrenzwerten notwendigen Formeln sind nur in der DIN 0848 zu finden, die man sich dann freundlicherweise kaufen darf. Zu bemerken ist zusätzlich das es sich nicht um eine Norm sondern lediglich um einen Normenentwurf handelt, der nie in eine Norm umgesetzt wurde. Insofern darf die Pflicht zur Anwendung ohnehin bezweifelt werden. Aber das ist natürlich nicht das, was man in der Prüfung hören möchte: Richtige Antwort A: man findet die Herzschrittmachergrenzwerte in dem DIN Normentwurf im Buchhandel. Sie stehen weder im Bundesgesetzblatt Noch im Gesetz über den Amateurfunk Oder im Bundes-Immissionsschutzgesetz

76 Kenntnis von Vorschriften: EMVU Frage VI121
Ausbildung E13 Kenntnis von Vorschriften: EMVU Frage VI121 Wer muss seine Amateurfunkstelle bei der Bundesnetzagentur anzeigen? Alle Funkamateure. Alle Funkamateure, die ortsfeste Amateurfunkstellen mit Strahlungsleistungen oberhalb der in der BEMFV genannten Grenze betreiben möchten. Alle Funkamateure der Zeugnisklasse A. Alle Funkamateure, die auf der Kurzwelle aktiv sind. (5x) VI121 Die Antwort finden wir in der BEMFV § 9, Absatz 1: Der Betreiber einer ortsfesten Amateurfunkanlage mit einer äquivalenten isotropen Strahlungsleistung (EIRP) von 10 Watt oder mehr hat diese vor Inbetriebnahme der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post anzuzeigen. Hierbei ist die im Amtsblatt der Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation veröffentlichte Anleitung zur Durchführung der Anzeige anzuwenden. Also nicht alle Funkamateure – nur wenn mehr mit als 10W IERP ortsfest gesendet werden soll. Mit der Zeugnisklasse hat das gar nichts zu tun Und es spielt auch keine Rolle, ob man nur auf Kurzwelle oder auch auf den VHF- UHF-Bändern Funkbetrieb macht.

77 Kenntnis von Vorschriften: EMVU Frage VI123
Ausbildung E13 Kenntnis von Vorschriften: EMVU Frage VI123 Wenn die Herzschrittmacher Grenzwerte außerhalb des kontrollierbaren Bereiches überschritten werden, hat der Funkamateur den Sendebetrieb für immer einzustellen. die Strahlungsleistung soweit zu vermindern, bis dort der Personenschutzgrenzwert eingehalten wird. dafür Sorge zu tragen, dass sich während des Betriebs keine Herzschrittmacherträger im Ergänzungsbereich aufhalten. in jedem Fall die Nachbarn von der Überschreitung in Kenntnis zu setzen. (5x) VI123 Den Sendebetrieb für immer einzustellen trifft schon mal gar nicht zu. Hier wird nach Herzschrittmachergrenzwerten und nicht nach Personenschutzgrenzwerten gefragt. Für HSM gilt der keinesfalls zu überschreitende Spitzenwert, während für Personenschutz ein 6 Minuten Intervall gilt. Genau darum geht es. Die Antwort finden wir in der BEMFV § 10, weiterer Schutz von Trägern aktiver Körperhilfsmittel: (1) Wer eine ortsfeste Funkanlage oder eine Amateurfunkanlage in einem Frequenzbereich von 9Kilohertz bis 3 Gigahertz betreibt, hat in geeigneter Art und Weise den Schutz von Trägern aktiver Körperhilfsmittel zu ermöglichen, die sich in dem Bereich aufhalten, in dem die Grenzwertenach Entwurf DIN VDE /A1 (Ausgabe Februar 2001) nicht eingehalten werden (Einwirkungsbereich für aktive Körperhilfen). Er hat eine Dokumentation der von ihm getroffenen Maßnahmen bereit zu halten und den zuständigen Behörden auf Verlangen vorzulegen. Das können durchaus technische Hilfsmittel sein. Der Text selbst steht in BEMFV § 8: ortsfeste Amateurfunkanlagen Abs. 3 Punkt 2: (3) Von der Voraussetzung des Absatzes 2 Satz 1 Nr. 1 darf der Betreiber hinsichtlich der Einhaltung der Grenzwerte nach § 3 Nr. 3 abweichen, wenn er dafür Sorge trägt, dass sich Träger von aktiven Körperhilfen während des Betriebs der Amateurfunkanlage nicht im Ergänzungsbereich aufhalten. Mit den Nachbarn hat das nur sekundär zu tun. Der Geltungsbereich musste nicht beim Nachbarn sein, sondern kann durchaus auf öffentlichem Gelände liegen.

78 Kenntnis von Vorschriften: EMVU Frage VI102
Ausbildung E13 Kenntnis von Vorschriften: EMVU Frage VI102 Was müssen Zulassungsinhaber in Bezug auf den Personenschutz einhalten? Nichts. Die Personenschutzgrenzwerte. Eine Strahlungsleistung von kleiner 10 Watt EIRP. Die EMV-Schutzanforderungen für Funkgeräte. (5x) VI102 Wenn jetzt jemand a), also „Nichts“ sagt, bin ich echt beleidigt. Da sich die Frage lediglich auf den Personenschutz bezieht müssen wir hier auch nur die Personenschutzgrenzwerte, also b ankreuzen. Die Strahlungsleistung kleiner 10 W ERP hört sich auf den ersten Blick auch nicht falsch an; aber gefragt ist doch, was in Bezug auf Personenschutz einzuhalten ist und in Antwort c dürften wir dann überhaupt nicht mit mehr als 10 W EIRP senden. Die EMV Schutzanforderungen für Funkgeräte haben den Personenschutz natürlich absolut gar nichts zu tun.

79 Kenntnis von Vorschriften: EMVU Frage VI120
Ausbildung E13 Kenntnis von Vorschriften: EMVU Frage VI120 Für die Berechnung des Sicherheitsabstandes wird in der Regel der Antennengewinnfaktor (G) verwendet. Der Antennengewinnfaktor G ist gleich dem Antennengewinn g (in dB). das logarithmische Verhältnis der benutzten Antenne zu einer Referenzantenne. der Kehrwert des Antennengewinns g (in dB). der lineare Faktor, aus dem sich durch Multiplikation mit der Antenneneingangsleistung die effektiv abgestrahlte Leistung errechnen lässt. (6x) VI120 gi = isotroper Antennengewinn in dB

80 Kenntnis von Vorschriften: EMVU Frage VI104
Ausbildung E13 Kenntnis von Vorschriften: EMVU Frage VI104 In welchem Regelungswerk ist der Schutz von Personen bei der Einwirkung elektromagnetischer Felder auch ausführlich für den Amateurfunk geregelt? Im EMVG. In der BEMFV. In der AFuV. In der VO Funk. (5x) VI105 Das EMVG ist das Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln. Es regelt nicht den Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern! Den Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern regelt die BEMFV. Grundlage dafür ist AFuG §7, Absatz 3. Die Amateurfunkverordnung AFuV regelt den gesamten Bereich der Amateurfunkprüfungen, die Zulassung zum Amateurfunkdienst, Rufzeichenzuteilung, Genehmigung von Clubstationen und automatischen Stationen, sowie die Störungsproblematik, aber auch die Anerkennung von Prüfungsbescheinigungen und Genehmigungen, sowie technische und betriebliche Rahmenbedingungen für Amateurfunkstellen. Die VO Funk (12/2001) wurde nicht in Deutsch übersetzt, ist jedoch die gesetzlich bindende Grundlage für alle Mitgliedstaaten. Die VO Funk gibt Empfehlungen (Recommendations). Richtlinie 2004/108 EG des Europäischen Parlaments und des Rates (2) Die Mitgliedstaaten haben zu gewährleisten, dass die Funkdienstnetze, einschließlich Rundfunkempfang und Amateurfunkdienst, die gemäß der Vollzugsordnung für den Funkdienst (VO-Funk) tätig werden, gegen Störungen geschützt werden. – Also nicht der Schutz von Personen!

81 Alles klar? Euer EMVU Ansprechpartner: Ausbildung E13
im Distrikt Hamburg DF3XZ, Ehrhart Im Ortsverband E13 DF3XZ, Ehrhart

82 Ausbildung E13 Dies war eine Präsentation des Deutschen Amateur-Radio-Club e.V. Ortsverband Hamburg-Alstertal E13 2012 OV Hamburg-Alstertal 82


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