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Abgeltungssteuer Retten Sie Ihr Geld Noch ist Zeit genug

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Präsentation zum Thema: "Abgeltungssteuer Retten Sie Ihr Geld Noch ist Zeit genug"—  Präsentation transkript:

1 Abgeltungssteuer Retten Sie Ihr Geld Noch ist Zeit genug
Panikmache gilt nicht Dipl. Bw. Wolfgang Räther . Hasselbusch 36 a Henstedt-Ulzburg Tel Fax

2 Abgeltungssteuer Der Bundesrat hat dem Bundestagsbeschluss zur Unternehmenssteuerreform mit großer Mehrheit zugestimmt. Mit der Einführung der Abgeltungssteuer wird die Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen grundlegend neu geregelt . Ziel : Vereinfachung des Steuerrechts ! Dipl. Bw. Wolfgang Räther . Hasselbusch 36 a Henstedt-Ulzburg Tel Fax

3 Abgeltungssteuer - Die Eckpunkte:
Ab dem wird eine einheitliche Besteuerung von Erträgen und Gewinnen aus der Veräußerung privater Kapitalanlagen mit einem einheitlichen Steuersatz von 25 % (flat tax) zuzüglich Solidaritätszuschlag 5,5 % und ggf. Kirchensteuer verlangt. Die Abgeltungssteuer wird, wenn möglich, gleich an der Quelle vom dem Finanzinstitut eingehalten, über das die Auszahlung erfolgt. Der Sparerpauschbetrag gilt b.a.w. weiterhin in Höhe von 801 €. Weitere Werbungskosten sind nicht mehr anrechenbar (Depotgebühren, Finanzierungszinsen, Vermögensverwalterkosten, Fachzeitschriften). Die Abgeltungssteuer gilt nur für Privatanleger. Anlagen, die im Unternehmen gehalten werden, unterliegen der normalen Besteuerung. Dipl. Bw. Wolfgang Räther . Hasselbusch 36 a Henstedt-Ulzburg Tel Fax

4 Abgeltungssteuer - Die Eckpunkte:
Das Halbeinkünfteverfahren für Privatanleger wird gestrichen. Damit müssen 100% der Kursgewinne und Dividenden versteuert werden. Die Spekulationsfrist von 1 Jahr wird aufgehoben. Das gilt für alle nach dem erworbenen Kapitalanlagen. Bemessungsgrundlage sind die Bruttoerträge, die nur durch den Sparerpauschbetrag (801 €) reduziert werden. Dipl. Bw. Wolfgang Räther . Hasselbusch 36 a Henstedt-Ulzburg Tel Fax

5 Abgeltungssteuer - Die Eckpunkte:
Wegfall der so genannten „Veräußerungsfrist“, d.h. Besteuerung von Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften unabhängig von der Anlagedauer beim Anleger. Anwendung der Neu- Regelung nur für nach dem erworbene Kapitalanlagen. Mit dem Steuerabzug ist die Steuerschuld zukünftig abgegolten. Dipl. Bw. Wolfgang Räther . Hasselbusch 36 a Henstedt-Ulzburg Tel Fax

6 Abgeltungssteuer: Welche Produkte sind betroffen?
Regelung bis 2008 Steuersatz 0% - 45% Regelung ab 2009 Steuersatz 0% - 25% Verzinsliche Konten Zinsen sind steuerpflichtig Zinsen unterliegen der Abgeltungssteuer Garantiezertifikate Jegliche Erträge sind voll Steuerpflichtig („Finanzinnovationen“) Erträge unterliegen der Abgeltungssteuer Dipl. Bw. Wolfgang Räther . Hasselbusch 36 a Henstedt-Ulzburg Tel Fax

7 Abgeltungssteuer: Welche Produkte sind betroffen?
Regelung bis 2008 Steuersatz 0% - 45% Regelung ab 2009 Steuersatz 0% - 25% Anleihen Zinsen sind voll steuerpflichtig. Realisierte Kursgewinne sind steuerfrei, wenn zwischen An-und Verkauf (Veräußerungs-frist) mehr als ein Jahr liegt. Innerhalb der Veräußerungsfrist sind sie voll steuerpflichtig. Nur realisierte Kursverluste innerhalb der Veräußerungsfrist können mit steuerpflichtigen Kursgewinnen des Vorjahres und der Folgejahre verrechnet werden. Zinsen unterliegen der Abgeltungssteuer . Realisierte Kursgewinne unterliegen der Abgeltungssteuer Realisierte Kursverluste können mit späteren Kursgewinnen verrechnet werden. Dipl. Bw. Wolfgang Räther . Hasselbusch 36 a Henstedt-Ulzburg Tel Fax

8 Abgeltungssteuer: Welche Produkte sind betroffen?
Regelung bis 2008 Steuersatz 0% - 45% Regelung ab 2009 Steuersatz 0% - 25% Aktien Dividenden sind zur Hälfte steuerpflichtig (Halbeinkünfteverfahren) Realisierte Kursgewinne sind steuerfrei, wenn zwischen An- und Verkauf mehr als ein Jahr liegt (Ver- Äußerugnsfrist). Innerhalb der Veräußerungsfrist sind sie zur Hälfte steuerpflichtig Nur realisierte Kursverluste innerhalb der Veräußerungsfrist können zur Hälfte mit steuerpflichtigen Kursgewinnen des Vorjahres und der Folgejahre verrechnet werden. Dividenden unterliegen der Abgeltungssteuer Realisierte Kursgewinne unterliegen der Abgeltungs-steuer Realisierte Kursverluste können mit späteren Kursgewinnen verrechnet werden Dipl. Bw. Wolfgang Räther . Hasselbusch 36 a Henstedt-Ulzburg Tel Fax

9 Abgeltungssteuer: Welche Produkte sind betroffen?
Regelung bis 2008 Steuersatz 0% - 45% Regelung ab 2009 Steuersatz 0% - 25% Termingeschäfte Realisierte Gewinne sind steuerfrei, wenn zwischen Erwerb und Abgabe mehr als ein Jahr liegt (Veräußerungsfrist). Innerhalb der Veräußerungsfrist sind sie voll steuerpflichtig. Nur realisierte Verluste innerhalb der Veräußerungsfrist können mit steuerpflichtigen Gewinnen des Vorjahres und der Folgejahre verrechnet werden. Realisierte Kursgewinne unterliegen der Abgeltungssteuer. Realisierte Verluste können mit späteren Kursgewinnen verrechnet werden. Dipl. Bw. Wolfgang Räther . Hasselbusch 36 a Henstedt-Ulzburg Tel Fax

10 Abgeltungssteuer: Welche Produkte sind betroffen?
Regelung bis 2008 Steuersatz 0% - 45% Regelung ab 2009 Steuersatz 0% - 25% Indexzertifikate Realisierte Kursgewinne sind steuerfrei, wenn zwischen An- und Verkauf mehr als ein Jahr liegt (Veräußerungsfrist). Innerhalb der Veräußerungsfrist sind sie steuerpflichtig. Nur realisierte Kursverluste innerhalb der Veräußerungsfrist können mit steuerpflichtigen Gewinnen des Vorjahres und der Folgejahre verrechnet werden. Realisierte Kursgewinne unterliegen der Abgeltungssteuer. Realisierte Kursverluste können mit späteren Kursgewinnen verrechnet werden. Dipl. Bw. Wolfgang Räther . Hasselbusch 36 a Henstedt-Ulzburg Tel Fax

11 Abgeltungssteuer: Welche Produkte sind betroffen?
Regelung bis 2008 Steuersatz 0% - 45% Regelung ab 2009 Steuersatz 0% - 25% Immobilien Überschüsse aus dem laufenden Betrieb sind steuerpflichtig. Verluste aus dem laufenden Betrieb können mit anderen Einkünften verrechnet werden. Realisierte Veräußerungsgewinne sind steuerfrei, wenn zwischen An- und Verkauf mehr als zehn Jahre liegen (VeräußeRungsfrist). Innerhalb der Veräußerungsfrist sind sie steuerpflichtig. Nur realisierte Veräußerungsverluste innerhalb der Veräußerungsfrist können mit steuerpflichtigen Veräußerungsgewinnen des Vorjahres und der Folgejahre verrechnet werden. Keine Änderung der Rechtslage. Dipl. Bw. Wolfgang Räther . Hasselbusch 36 a Henstedt-Ulzburg Tel Fax

12 Abgeltungssteuer und Fonds - Besonderheiten
Die Besteuerung richtet sich nach den Produkten, die im Fonds enthalten sind. Es gibt einige Besonderheiten: Immer Einkünfte aus Kapitalvermögen, unabhängig von der Werten, die der Fonds hält. Versteuerungszeitpunkt: Unabhängig davon, wann die Erträge dem Fonds zufließen, gibt es immer nur einen Besteuerungszeitpunkt für den Anleger und zwar bei „thesaurierenden“ (Wiederanlage) Fonds zum Ende des Wirtschaftsjahres des Fonds; bei ausschüttenden Fonds zum Zeitpunkt der tatsächlichen Ausschüttung. Veräußerungsgewinne werden erst bei Ausschüttung besteuert, d.h. sie werden erst besteuert, wenn sie tatsächlich durch den Fonds ausgeschüttet werden. Das bedeutet, dass thesaurierende Fonds so lange unbesteuert bleiben, bis man die Anteile verkauft oder der Fonds aufgelöst wird. Dipl. Bw. Wolfgang Räther . Hasselbusch 36 a Henstedt-Ulzburg Tel Fax

13 Abgeltungssteuer -Was ist zu tun?
Übergangsregelung nutzen Für alle Wertpapiere, die vor dem Stichtag angeschafft wurden, bleibt es bei der Steuerfreiheit der Veräußerungsgewinne. Es gilt zu beachten: Es sind nur die vor 2009 gekauften z.B. Fondsanteile geschützt. Der Abschluß eines Investmentsparvertrages ist kein Wertpapierkauf. Ausschüttungen aus „alten Fonds“ sind nicht begünstigt, sondern nur der Anstieg im Kurs/Rücknahmepreis. Daher sind „Theasaurierende (wiederanlegende) Fonds zu bevorzugen. „Thesaurierungsvorteile“ nutzen: Bei thesaurierenden Fonds bleibt ein großer Teil der Erträge unbesteuert bis der Fonds verkauft wird. Diesen ‚Steuerkredit‘ sollte man nutzen und zwar durch Wahl von thesaurierenden Einzel- oder besser Dachfonds. Dipl. Bw. Wolfgang Räther . Hasselbusch 36 a Henstedt-Ulzburg Tel Fax

14 Abgeltungssteuer – Die Auswirkung
Rechenbeispiel Fondsanlage Annahmen: Ausgangswert Depot über Euro 7% Kursgewinn pro Jahr 20 Jahre Laufzeit bis zur Auflösung des Depots 25% Umschichtungen pro Jahr durch aktives Management Dipl. Bw. Wolfgang Räther . Hasselbusch 36 a Henstedt-Ulzburg Tel Fax

15 Abgeltungssteuer – das Ergebnis
Fondsdepot (aktuelles Recht) Fondsdepot (nach 2009) Endvermögen ,45 Euro Vermögensnachteil von ,47 Euro bei Investition nach 2009 Endvermögen ,98 Euro Quelle: Sauren Fonds 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 Dipl. Bw. Wolfgang Räther . Hasselbusch 36 a Henstedt-Ulzburg Tel Fax

16 Abgeltungssteuer und Versicherungsprodukte?
Unabhängig von evtl. Vor- und Nachteilen sieht es steuerlich zunächst so aus: Ziel Versicherungsprodukt ab 2009 Investmentprodukt Kapitalauszahlung vor dem 60. Lebensjahr Fondsgebundene Versicherung Erträge (Differenz zwischen Auszahlung und Beiträgen) unterliiegen der Abgeltungssteuer Investmentsparplan (Aktien, Renten) Alle Ausschüttungen und - thesaurierte zinsen, Dividenden unterliegen der Abgeltungssteuer (Thesaurierte) Kursgewinne unterliegen erst bei der Veräußerung der Fondsanteile der Abgeltungssteuer Kapitalauszahlung nach dem 60. Lebensjahr Keine steuerl. Änderung Grundsatz: Die Hälfte der Erträge ist mit dem pers. Steuersatz (0% - 45%) zu versteuern. Wie oben Dipl. Bw. Wolfgang Räther . Hasselbusch 36 a Henstedt-Ulzburg Tel Fax

17 Abgeltungssteuer und Versicherungsprodukte?
Beispiel einer Versicherungslösung – (schematische Darstellung) 50% Ertrag Zu zahlende Steuer* Steuerpflichtig (0% - 45%) 50% Ertrag Ertrag/ Kursgewinne Auszahlung nach Steuer Einmalbeitrag steuerfrei Eingezahlter Beitrag Ansparphase 65 Dipl. Bw. Wolfgang Räther . Hasselbusch 36 a Henstedt-Ulzburg Tel Fax

18 Abgeltungssteuer und Versicherungsprodukte?
Unabhängig von evtl. Vor-und Nachteilen sieht es steuerlich zunächst so aus: Ziel Versicherungsprodukt ab 2009 Investmentprodukt Laufende Auszahlung Oder Rente Fondsgebundene Versicherung Keine steuerliche Änderung Besteuerung des Ertragsanteils der Rentenzahlungen mit dem individuellen Steuersatz (0%-45%). Der Ertragsanteil ist abhängig vom Alter bei Rentenbeginn Investmentsparplan (Aktien, Renten) mit Entnahmeplan Alle Ausschüttungen und - thesaurierte Zinsen, Dividenden unterliegen der Abgeltungssteuer. (Thesaurierte) Kursgewinne unterliegen erst bei der Veräußerung der Fondsanteile der Abgeltungssteuer Dipl. Bw. Wolfgang Räther . Hasselbusch 36 a Henstedt-Ulzburg Tel Fax

19 Abgeltungssteuer und Versicherungsprodukte?
Ertragsanteile – Ausschnitt Alter bei Rentenbeginn Ertragsanteil in % 54 27 62 21 55-56 26 63 20 57 25 64 19 58 24 65-66 18 59 23 67 17 60-61 22 68 16 Dipl. Bw. Wolfgang Räther . Hasselbusch 36 a Henstedt-Ulzburg Tel Fax

20 Abgeltungssteuer und Versicherungsprodukte?
Unabhängig von evtl. Vor- und Nachteilen sieht es steuerlich zunächst so aus: Ziel Versicherungsprodukt ab 2009 Investmentprodukt „ Riester „ - Produkte Keine steuerliche Änderung Alle Ausschüttungen / Zahlungen an den Anleger sind voll steuerpflichtig (0%-45%) „ Rürup „ - Produkte Dipl. Bw. Wolfgang Räther . Hasselbusch 36 a Henstedt-Ulzburg Tel Fax

21 Abgeltungssteuer -Was ist zu tun?
Nochmal: Focus auf nicht ausschüttende (thesaurierende) Fonds legen, zumindest als Haupt-Investment ; ggf. Dachfonds wählen. Neupositionierung vor und nicht nach dem , um „Altanlagen“ zu bekommen. „Altanlagen“ von „Neuanlagen, gerade auch bei Sparplänen“ trennen, damit man bei Verkäufen erst die „Neuanlagen“ verkaufen kann. Dipl. Bw. Wolfgang Räther . Hasselbusch 36 a Henstedt-Ulzburg Tel Fax

22 Danke für Ihre Aufmerksamkeit Ich wünsche Ihnen viel Anlageerfolg
Dipl. Bw. Wolfgang Räther . Hasselbusch 36 a Henstedt-Ulzburg Tel Fax


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