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Leben.

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Präsentation zum Thema: "Leben."—  Präsentation transkript:

1 Leben

2 Lebensversicherung Lebensversicherung Stand 1/07

3 Die Lebensversicherung
Welche Arten von Lebensversicherungen gibt es? Kapitalversicherung Er- und Ablebensversicherung Die Er- und Ablebensversicherung auf zwei Leben Rentenversicherung Rentenversicherung mit Ablebensschutz Lebensversicherung mit Kapitalzahlung im Todesfall = Risikoversicherung Stand 1/07

4 Die Lebensversicherung
Aufbau der Lebensversicherung Die am häufigsten abgeschlossene Form der Kapitalversicherung ist die Er- und Ablebensversicherung Sie wird auch „gemischte“ Lebensversicherung genannt Stand 1/07

5 Ziel einer Er- und Ablebensversicherung
Eine Er- und Ablebensversicherung soll einerseits ein Sparziel des Kunden sicherstellen (Auszahlung eines Kapitals am Ende der vereinbarten Dauer), andererseits eine finanzielle Absicherung im Todesfall für die Hinterbliebenen darstellen (Auszahlung der Versicherungsleistung im Todesfall) Stand 1/07

6 Die Lebensversicherung
Wann wird eine Leistung fällig? Die Versicherungsleistung wird fällig, wenn der Versicherte innerhalb der vereinbarten Versicherungsdauer stirbt oder wenn er den Ablauf der Versicherungsdauer erlebt Stand 1/07

7 Welche Leistung wird beim Ableben der versicherten Person fällig?
Die Leistungen Welche Leistung wird beim Ableben der versicherten Person fällig? Im Fall des vorzeitigen Ablebens des Versicherten bedeutet das die Auszahlung der Versicherungsleistung zur Versorgung der Bezugsberechtigten Welche Leistung wird im Erlebensfall fällig? Im Erlebensfall steht dem Versicherten das gesamte angesparte Kapital zur Verfügung, z.B. als Zusatzpension (bei Rentenversicherungen mit Ablebensschutz) oder in Form einer einmaligen Auszahlung Stand 1/07

8 Er- und Ablebensversicherung auf zwei Leben
Hier gibt es zwei versicherte Personen Stirbt einer der beiden kommt es zum Leistungsfall Diese Variante wird oft bei Ehepartnern angewandt um beide Partner günstig abzusichern Bitte beachten Sie aber dass im Todesfall beider (gemeinsame Autofahrt) die Versicherungsleistung nur einmal ausbezahlt wird Stand 1/07

9 Personen des Versicherungsvertrages
Stand 1/07

10 Personen des Versicherungsvertrages
Welche Personen sind an einem Lebensversicherungsvertrag beteiligt? Stand 1/07

11 Personen des Versicherungsvertrages
Versicherer = VR Muss seine Einwilligung zum Abschluss des Vertrages geben Zahlt Prämie – hat Rechte und Pflichten Zahlt bei Erleben Leistung Versicherte Person = VP Zahlt im Todesfall der VP die Leistung Im Todesfall während der Laufzeit löst er den Versicherungsfall aus Antragsteller = VN Wählt der VN aus Bezugsberechtigten Stand 1/07

12 Die Bezugsberechtigung
Der Bezugsberechtigte ist jene natürliche oder juristische Person, die nach dem Willen des Versicherungsnehmers im Versicherungsfall die vereinbarte Leistung erhalten soll Im Ablebensfall kann der Bezugsberechtigte den Anspruch auf die im Versicherungsfall vereinbarte Leistung selbstständig geltend machen Im Ablebensfall unterliegt die Versicherungsleistung der Erbschaftsteuer Einzige Ausnahme: VN und VP sind nicht ident und der VN ist der Bezugsberechtigte Stand 1/07

13 Bestandteile der Lebensversicherung

14 Bestandteile der Lebensversicherung
Bestandteile der Er- und Ablebensversicherung Prämie Versicherungssumme Gewinne Stand 1/07

15 Die Prämie setzt sich aus einem
Sparanteil Risikoanteil Verwaltungskostenanteil zusammen Stand 1/07

16 Sparanteil der Prämie Sparanteil der Prämie Der Sparanteil der Prämie ist jener Teil der von der bezahlten Prämie nach Abzug von Risikoanteil, Kosten und Steuer veranlagt werden kann Dies wird regelmäßig von der Finanzaufsichtsbehörde überprüft Der Sparanteil bietet die ideale Möglichkeit innerhalb einer festgesetzten Zeit ein erwünschtes Sparziel zu erreichen Durch den Sparanteil der Versicherungsprämie erwirtschaftet der Kunde im Laufe der Zeit sein Kapital oder seine Zusatzpension Stand 1/07

17 Wie erreicht man sein Sparziel?
Die Höhe der Prämien und die Dauer der Versicherung bestimmen das Sparziel Praktische Formel (näherungsweise) Versicherungssumme (VS) = Prämie x Laufzeit (LZ) oder Prämie = Versicherungssumme (VS) / Laufzeit Stand 1/07

18 Der VN kann über sein angespartes Kapital auch frei verfügen
Verfügbarkeit Der Sparanteil der Prämie zur Lebensversicherung wird von der Versicherung gewinnbringend angelegt Der VN kann über sein angespartes Kapital auch frei verfügen frühestens nach einem Jahr (wenn keine Vinkulierung/Verpfändung/Abtretung vorhanden ist) Stand 1/07

19 Risikoanteil der Prämie
Das Besondere an der Lebensversicherung ist aber ihr zweiter Teil, der Risikoanteil Die Lebensversicherung ermöglicht die finanzielle Absicherung im Todesfall Stirbt der Kunde innerhalb der Laufzeit der Versicherung erfolgt die Auszahlung der Versicherungssumme und der bis dahin angesammelten Gewinnanteile Dieses Risiko des Versicherers spiegelt sich im Risikoanteil der Prämie wieder Stand 1/07

20 Prämie Der Risikoanteil der Prämie ist der Preis für die „Ware“ Versicherungsschutz Sie richtet sich nach dem Alter der versicherten Person, dem Geschlecht, der Versicherungssumme und der gewählten Versicherungsdauer Je länger die Versicherungsdauer umso länger ist für die Versicherung das Risiko des Todes zu tragen Die Risikoprämie ist die Gegenleistung des Kunden für die Leistung der Versicherung im Ablebensfall Stand 1/07

21 Berechnung des Risikos
Wie wird das Risiko berechnet? – ein ø Beispiel Aufgrund der Volkszählung weiß man, das pro Jahr von 1000 zwanzigjährigen Männern zwei sterben werden Wenn die Victoria-Volksbanken Versicherung zwanzigjährige Männer mit einer Versicherungssumme von je € ,- versichert hat, so weiß sie, das sie in diesem Jahr zweimal € ,- ausbezahlen muss Die Gefahrengemeinschaft (alle 20 jährigen bei der VVV versicherten Männer) muss also einen Betrag von € ,- bereitstellen Das heißt, jeder dieser 1000 zwanzigjährigen Männer muss 1/1000 der erforderlichen Summe als Risikobeitrag in diesem Jahr bezahlen Stand 1/07

22 Berechnung der Risikoprämie
jährige Männer mit je einer VS von Euro Laut Statistik werden 2 sterben, das heißt die VVV muss Euro auszahlen 20 x 1000 = Risikotopf muss Euro beinhalten Jeder Mann muss Euro 20.- in den Topf als Risikoprämie zahlen, damit die VVV die VS zahlen kann Stand 1/07

23 Sterbetafeln Sterbetafel Aufgrund der letzten Volkszählung werden die Sterbewahrscheinlichkeiten jedes Alters ermittelt So ist zum Beispiel die Wahrscheinlichkeit, dass ein 20- jähriger Mann innerhalb des nächsten Jahres stirbt 13,65‰ Für die Rentenversicherungen wird das zukünftige Langlebigkeitsrisiko in einer eigenen Rententafel berücksichtigt Stand 1/07

24 Verwaltungskostenanteil
Kostenanteile Mit dem Verwaltungskostenanteil beteiligt sich der Kunde an den Kosten, die der Betrieb einer Lebensversicherung mit sich bringt (Provisionen, Bestandsverwaltung etc.) Stand 1/07

25 Versicherungssumme Die Versicherungssumme ist die vertraglich vereinbarte Leistung und wird auf der Polizze dokumentiert Die Versicherungssumme erhöht sich durch die bis dahin angefallenen Gewinne Die Höhe der Versicherungssumme richtet sich nach dem Alter des Kunden, Prämie und Laufzeit des Vertrages Die Versicherungsleistung unterliegt bei der Auszahlung im Todesfall der Erbschaftssteuer Die Versicherungssumme ist die garantierte Auszahlungssumme plus die variablen Gewinnanteile Stand 1/07

26 Gewinn Gewinnbeteiligung Die Gewinnbeteiligung ist der Gewinn der über den Rechnungszins hinaus erwirtschaftet wird Dieser Gewinn wird bei der Kapitalversicherung das erste Mal nach drei Jahren und bei der Rentenversicherung nach einem Jahr und in der Folge jährlich zugeteilt Einmal zugeteilte Gewinne gehören dem Kunden und können durch schlechtere Veranlagungserfolge der nächsten Jahre nicht geschmälert werden Am Ende der Sparzeit wird dem Kunden die Versicherungssumme mit den Gewinnanteilen ausgezahlt Stand 1/07

27 Gewinnanteile Die Gewinnanteile die dem Kunden jährlich gutgeschrieben werden erhöhen die Versicherungsleistung Der Kunde bekommt jährlich von der VVV ein Gewinnbeteiligungsschreiben zugesandt Stand 1/07

28 Garantierte Gewinne? Die exakte Höhe der Gewinnanteile kann natürlich für die Zukunft nicht garantiert, sondern nur geschätzt werden Deshalb enthält jede Aussage einer Gesellschaft über künftige Gewinnbeteiligungen folgenden Zusatz: „ Da die in künftigen Jahren erzielbaren Überschüsse nicht vorausgesehen werden können, beruhen Zahlenangaben über künftige Gewinnanteile auf Schätzungen, denen die gegenwärtigen Verhältnisse zugrunde gelegt sind. Diese Angaben sind daher unverbindlich.“ Stand 1/07

29 Zusammensetzung der Gewinnanteile
Die Gewinnanteile bestehen aus Bonussen ( Gewinne aus der Veranlagung), Basisanteilen (Gewinne aus Verwaltung und Sterblichkeit) und Schlussgewinnanteilen Es wird unterschieden in Versicherungen mit und ohne Indexklausel Indexklausel bedeutet, dass sich die Prämie jedes Jahr um einen bestimmten Prozentsatz erhöht und damit auch die Versicherungssumme Man sagt auch Dynamisierung dazu Verträge, die dynamisiert sind erhalten eine erhöhte Zuteilung an Basisanteilen Stand 1/07

30 Rentenversicherung Rentenversicherung Stand 1/07

31 Rentenversicherung Rentenversicherung Die Rentenversicherung ist eine optimale Form um für die Pension vorzusorgen Sie ist die einzige Möglichkeit bereits bei Abschluss des Vertrages die Höhe der Rente zu bestimmen Bereits bei Abschluss wird die Grundrente (vertraglich garantierte Rente) der Höhe nach von der Versicherung garantiert Die Höhe der Rente setzt sich aus einer vertraglich garantierten monatlichen Rente und einer Zusatzrente zusammen Stand 1/07

32 Rentenversicherung mit Ablebensschutz
Die Rente wird solange die versicherte Person lebt ausbezahlt, standardmäßig 10 Jahre (andere Varianten sind möglich) = sogenannte Garantiezeit = stirbt die versicherte Person zum Beispiel nach 3 Jahren Rentenbezug wird die Rente standardmäßig weitere 7 Jahre (3+7=10) an den Bezugsberechtigten ausbezahlt Die Garantiezeit kann - abhängig vom Rentenbeginnalter - auf längstens 20 Jahre erhöht werden Die Rente erhöht sich jedes Jahr um die aktuelle Gewinnbeteiligung* Die Rente ist nach dem Einkommenssteuergesetz (§29 Z 1EstG) zu versteuern *Da die in künftigen Jahren erzielbaren Überschüsse nicht vorausgesehen werden können, beruhen Zahlenangaben über die Gewinnbeteiligung auf Schätzungen, denen die gegenwärtigen Verhältnisse zugrunde gelegt sind. Diese Angaben sind daher unverbindlich. Stand 1/07

33 Ziel einer Rentenversicherung mit Ablebensschutz
Eine Rentenversicherung mit Ablebensschutz soll einerseits ein Vorsorgeziel des Kunden sicherstellen (Auszahlung einer lebenslangen Rente ab dem Rentenbeginn), andererseits eine finanzielle Absicherung im Todesfall für die Hinterbliebenen darstellen (Auszahlung der Versicherungsleistung im Todesfall) Stand 1/07

34 Höhe der Rente bei der Rentenversicherung mit Ablebensschutz
Die Höhe der lebenslangen Rente wird bei der Rentenversicherung mit Ablebensschutz bei Fälligkeit (= Ablauf der Aufschubzeit) nach den dann gültigen Sterbetafeln (= der durchschnittlichen Lebenserwartung) berechnet ACHTUNG: wesentlicher Unterschied zur „richtigen“ Rentenversicherung Stand 1/07

35 Unterschied Der Unterschied zwischen einer Er- und Ablebensversicherung und einer Rentenversicherung mit Ablebensschutz liegt unter anderem in der steuerlichen Geltendmachung der Prämien im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung Nur bei der Rentenversicherung mit Ablebensschutz kann man die Prämien im Rahmen der Sonderausgaben geltend machen Jedoch kann man bei beiden Varianten am Ende der Laufzeit zwischen einer Kapitalabfindung und einer lebenslangen Rente wählen, wobei sich die VVV bei Er- und Ablebensversicherungen im Einzelfall vorbehält über die Auszahlung in Form einer Rente zu entscheiden Hat man die Prämien geltend gemacht, so sind sie bei Kapitalabfindung mit dem Einheitssteuersatz von 30% nach zu versteuern Der Versicherer ist verpflichtet dem Finanzamt Meldung zu erstatten Stand 1/07

36 Die Höhe der Rente setzt sich aus einer
vertraglich garantierten monatlichen Rente + Zusatzrente zusammen Stand 1/07

37 Rentensteigerung /Rente
Die Rente wird lebenslang monatlich ausbezahlt Die Rente ist nach § 29 Z1 EStG zu versteuern Bei der Rentenversicherung gibt es einen zeitlich begrenzten Rentenübergang an Hinterbliebene = Garantiezeit Die Rentenversicherung der VVV steigt in der Auszahlungsphase pro Jahr um die aktuelle Gewinnbeteiligung* an *Da die in künftigen Jahren erzielbaren Überschüsse nicht vorausgesehen werden können, beruhen Zahlenangaben über die Gewinnbeteiligung auf Schätzungen, denen die gegenwärtigen Verhältnisse zugrunde gelegt sind. Diese Angaben sind daher unverbindlich. Stand 1/07

38 Arten der Rentenversicherung
Stand 1/07

39 Rentenversicherung Die Rentenversicherung kann gegen laufende als auch gegen einmalige Prämie abgeschlossen werden Es kann eine aufgeschobene Rente als auch eine sofortbeginnende Rente beantragt werden Aufgeschobene Rente bedeutet das nach Ende der vereinbarten Ansparzeit die Rentenzahlung beginnt Sofortbeginnende Rente bedeutet das sofort nach Abschluss des Vertrages die Rentenzahlung beginnt Funktioniert nur mit Einmalerlag Stand 1/07

40 temporär Die Rente kann sowohl temporär (zeitlich befristet) als auch lebenslang vereinbart werden Bei temporären Renten muss die Garantiezeit kleiner als die vereinbarte Zeit sein Eine temporäre Rente kann steuerlich nicht als Sonderausgabe genutzt werden Es ist auch möglich Garantiezeiten oder Rentenübergänge vor dem Beginn der Rentenphase zu vereinbaren Es kann auch eine Rentenversicherung mit Ablebensschutz beantragt werden Stand 1/07

41 Garantiezeit Garantiezeit bedeutet dass bei Tod der VP innerhalb der vereinbarten Garantiezeit die Rente an den Bezugsberechtigten weiterausgezahlt wird, bis die vereinbarte Garantiezeit erreicht ist z.B.: 10 Jahre Garantiezeit vereinbart VP bezieht 3 Jahre die Rente und stirbt 7 Jahre lang wird die Rente an den Bezugsberechtigten ausbezahlt 3 + 7 = 10 Stand 1/07

42 Rentenübergang Rentenübergang bedeutet dass bei Tod der VP in der Rentenzahlungsphase die Rente an den Bezugsberechtigten lebenslang gezahlt wird Die ganze Rente oder prozentuelle Teile davon Jede Garantie kostet etwas Soll also die Rente bei Tod der VP an eine wesentlich jüngere Person übergehen wird sich natürlich die Rente im Verhältnis zum vorhandenen Kapital und dem Alter der Person verringern Stand 1/07

43 Tod in der Ansparphase Stirbt die versicherte Person während der Aufschubdauer (= in der Ansparphase) so werden die eingezahlten Nettoprämien (Prämien exklusive Versicherungssteuer und Unterjährigkeit) und die bis dahin angefallenen Gewinne ausbezahlt Die Prämien sind bis zum Ende des Versicherungsjahres in dem der Versicherte stirbt zu bezahlen Stand 1/07


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