Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Herzlich willkommen Zur Informationsveranstaltung

Ähnliche Präsentationen


Präsentation zum Thema: "Herzlich willkommen Zur Informationsveranstaltung"—  Präsentation transkript:

1 Herzlich willkommen Zur Informationsveranstaltung
für Prüfungsexpertinnen und Prüfungsexperten 2013

2 Tagesprogramm 23. März 2013 Begrüssung, Vorstellung
Rückblick auf das QV 2012 Rolle Prüfungsexpertin/Prüfungsexperte – die Vorbereitung Prüfungsadministration – Ausblick 2013 Prüfungstermine 2013 Regionale Prüfungsstandorte – Standorthauptexpert/innen Regionen unter sich – Prüfungseinteilung Gemeinsames Mittagessen Ende der Veranstaltung

3 Begrüssung - Vorstellung
Thomas Jeker, Chefexperte Gabi Portmann, Prüfungssekretariat Dijana Petrovic, Leiterin Geschäftsstelle Kaufmännische Grundbildung Vorstellung Standorthauptexpert/innen Kt. / Gde. Zug Ueli Matter, Gemeinde Baar Kt. / Gde. Uri Toni Waser, Kantonale Verwaltung Uri Kt. / Gde. Schwyz Martina Joller, Geschäftsstelle VSZGB Kt. / Gde. OW/NW Myriam Anderes-Durrer, (Präsid. KuKo), Kant. Verw. OW Gemeinden Luzern Elmar Stöckli, Gemeinde Ettiswil Kanton Luzern Thomas Jeker, Kant. Verwaltung Luzern Standorthauptexperten  Ansprechpartner der PEX in den Regionen Ev. Verabschiedung Eveline Glanzmann!!! Haben alle die Fr abgeholt?  Dijana Vielen Dank für‘s Kommen. Wie erwähnt nicht gross anderes Programm als in den letzten Jahren! Standorthauptexpert/innen: Ihre Ansprechperson! Können nicht überall sein. Unbedingt die Natelnummer Ihrer Bezugsperson speichern. Er/Sie wiederum muss meine Nummer haben! Im Notfall, mich kontaktieren

4 Rückblick QV 2012 - MÜNDLICH
Mündliches QV 2012 Total 175 Kandidat/innen in allen 6 Kantonen (2011: 178 KandidatInnen) 0 ungenügende Noten 21 x 6-er (12.07%) 57 x 5-er (32.76%) 11 x 4-er (6.32%) Rest dazwischen Notendurchschnitt Zentralschweiz 5.07 (Vorjahr 5.08) Grosses Dankeschön für den Einsatz im letzten Jahr!!! Reibungsloser Ablauf  Kaum Probleme

5 Rückblick QV 2012 - SCHRIFTLICH
Schriftliches QV 2012 Total 175 Kandidat/innen in allen 6 Kantonen (2010: 178 KandidatInnen) 8 ungenügende Noten (5 x 3.5 / 3 x 3.0) 0 x 6-er (0.00%) 41 x 5-er (23.56%) (im Vorjahr 61 x !!) 59 x 4-er (33.91%) (im Vorjahr 24 x !!) Rest dazwischen Notendurchschnitt Zentralschweiz 4.52 (Vorjahr 4.71) - Zentrale Korrektur

6 Die Notenentwicklung 2008 - 2012

7 Es gibt (relativ) viel zu tun…!!!
im Prüfungsjahr 2013 167 Kandidatinnen und Kandidaten im Prüfungsjahr 2012 175 9. April 2011

8 Ihre besten Voraussetzungen
Um die Qualifikationsverfahren professionell durchzuführen, braucht es: Grosses berufliches Fachwissen Freude an der Arbeit mit Lernenden (Wissen abfragen und nicht Unwissen suchen) Organisationstalent Kenntnisse über den Prüfungsablauf Gute Vorbereitung Da sie über diese Punkte verfügen, sind Sie (wieder) PEX in der Branche Öffentliche Verwaltung! Wir sind PrüfungsexpertInnen und keine ‚Monster‘. D.h., wir kümmern uns auch um das Wohl der KandidatInnen! Wichtigkeit einer Lehrabschlussprüfung! Eigene ‚Ehrfurcht‘ vor diesem Thema ansprechen. Es ist ein Aufwand – der sich aber lohnt!!!

9 Die Ausgangslage der PEX
Die „Reihenfolge der Hilfsmittel“ Der Praxisbericht 2. Das Ausbildungsprogramm 3. Der Kontakt mit dem Lehrbetrieb Neu im Praxisbericht: Die PE Themen Kriterienraster Inhaltssicherheit Download Kriterienraster:  / Geschäftsstelle Kaufm. Grundbildung / Ausbildung Reglement 2003 / Qualifikationsverfahren / mündliche Prüfungen / Unterlagen für PEX Um dieses Amt (erneut) auszuüben, haben Sie diese Ausgangslage: Dies ist keine PEX-Schulung! Deshalb wird nicht auf Vorgehend bezüglich Prüfungs- (Fall-) Entwicklung eingegangen! Nach den Diskussionen an der letztjährigen PEX-Tagung hat die KuKo entschieden, dass diese Reihenfolge gilt! Prüfungsfall wird für jeden Lernenden individuell erstellt Klar kann auf bestehende Fälle zurückgegriffen werden Thema: Unterlage vom Lehrbetrieb (davon ausgehen dass LL sie bringt oder PEX) Sorgfältige Auswahl der Kriterien im Rollenspiel! 9-er Probe betreffend Kriterien und Rollenspiel (Kann ich die Kriterien überhaupt in diesem Fall überprüfen?) Gut verständliche Ausgangslage und Situation schaffen (in Fall) Fall gegenlesen lassen (wenn möglich)

10 Excel-Fallvorlage Die Fallvorlage
welche Fallvorlage soll verwendet werden Unsere Zentralschweizer Fallvorlage (1 x E-Profil 1x B-Profil) auf: / Geschäftsstelle Kaufm. Grundbildg. / Reglement 2003 / Qualifikationsverfahren / mündliche Prüfungen / Dokumente für PEX Langer Text in „Ausgangslage“, „Situation“ und „Aufgabe“ Ab Zeile 9 ff geht Text gerade weiter!  Umbruch mit „Alt-Enter“ Gewissenhaftes Ausarbeiten der Fallvorlage Verwendung der kompletten Fallvorlage Wir empfehlen klar unsere Fallvorlage!!! (Eigentlich bitten wir darum, diese zu verwenden…)  Unbedingt Fallvorlage richtig verwenden!!!!!!! Sie ersparen sich viel Aufwand und Ärger!  Gute Vorbereitung: Papiere für den Kandidaten / Papiere für die PEX. Lieber etwas doppelt kopieren anstatt u.U. wegschmeissen und dann vermissen.  Für die Bepunktung und vor allem NOTIZEN benutzen Sie das Protokoll!!!! Immer wieder werden Fälle abgegeben auf denen im Fall Notizen stehen!!!!!!!  Die Punkte werden ja sowiso von Hand eingetragen und zusammengerechnet!!!  Die beiden Punkte „Sanitarische Antrittsfrage“ und „Identitätsprüfung“ unbedingt machen!!!

11 Fallorientierte mündliche Prüfungen
Prüfen Sie mündlich das, was sie anders nicht prüfen können! Der Leitsatz! für die Mündliche Lehrabschlussprüfung d.h. z.B. das Verhalten des Kunden: der darf auch mal ‚sauer‘ sein, aber vielleicht nicht in beiden Fällen ein überaus ausfälliger Kunde! auf der Basis des Modelllehrgangs!

12 Gesetzes-Änderungen Hinweis:  Es wird das geprüft, was zum Zeitpunkt des Aufenthalts des Lernenden in der Abteilung gelernt hat. gegebenenfalls gibt's ein Merkblatt von der Branche. Kantonale Gegebenheiten berücksichtigen und gleiche Handhabung erreichen Merkblatt "Vormundschaftswesen" von der schweizerischen Branche Schauen ob im Praxisbericht ersichtlich ist, zu welchem Zeitpunkt der Lernende in der Abteilung war. Falls nicht klar ersichtlich allenfalls im Betrieb nachfragen Das Prüfen was effektiv gelernt wurde.  ev. auch altes Recht Das Merkblatt wurde den Standorthauptexperten zugestellt  diese müssen Euch bedienen…  Ich habe ein Exemplar dabei!

13 Umgebungsbedingungen und Durchführung der mündlichen Lehrabschluss- prüfung
Genau so wichtig wie die gute Fallvorbereitung ist bei der mündlichen LAP die richtige Umgebungs- und Situationsvorbereitung! An gewissen Orten wird der Raum eingerichtet, andernorts muss selber noch etwas gemacht werden. Hierfür gibt es gewisse ‚Richtlinien‘. Ziel: Die Umgebung und räumliche Voraussetzung für die Lernenden so gut wie möglich herstellen! Dem Lehrling soll‘s wohl sein! Man darf ihn auch fragen, wo er gerne sitzen möchte…

14 - „QV“ der Film -

15 Amt der Expertin und des Experten
Die Expertinnen und Experten werden offiziell durch die kantonale Behörde gewählt. Sie erhalten damit den Auftrag, im Namen des Kantons Prüfungen oder Teile von Prüfungen vorzubereiten und durchzuführen. Sie sind offizielle Vertreterinnen und Vertreter der Kantone. Aus diesem Grund müssen die Personen für dieses Amt explizit gewählt werden. WICHTIG!!! Es werden keine ExpertInnen entschädigt, die nicht fristgerecht über den offiziellen Weg gewählt worden sind: neuer PEX reicht „Bewerbung als ExpertIn“ beim Stao-Hauptexp. ein. Weiterleitung an Chefexperte/Prüfungssekretariat  Unterschrift Formular geht an Kompetenzzentrum für Qualifikationsverfahren Von dort weiter zur DS Berufs- und Weiterbildung  Genehmigung Definitive Wahl durch Kantonale Kommission für Qualifikationsverfahren Voraussetzung zur Wahl ausgewiesene Fachleute menschliche Qualifikationen PEX-Kurs!!!    ACHTUNG: Anwerbung von neuen PEX

16 Mandat Prüfungsexpert/innen erfüllen eine öffentliche Aufgabe und sind daher an die Regeln staatlicher Tätigkeit gebunden: Amtsgeheimnis Schweigepflicht Verwaltungshandeln (Gleichbehandlung versus Willkür) Ausstandspflicht Ermessenfrage Sie können zur Verantwortung gezogen werden, wenn sie fahrlässig oder vorsätzlich Ihre Pflichten verletzen.

17 Mandat (II) Die ernannten Personen dürfen für Ihre
Tätigkeit an den Prüfungen weder Weisungen einer Organisation der Arbeitswelt oder einer Schulinstanz entgegennehmen noch sind sie ihnen Rechenschaft schuldig. Niemand aussenstehender hat Ihnen vorzuschreiben, wie sie ihre Aufgabe ausführen müssen.

18 Ausstandspflicht Prüfungsexperten müssen unter bestimmten Voraussetzungen in den Ausstand treten, wenn sie in der Sache persönlich befangen erscheinen, insbesondere: in der Sache ein persönliches Interesse haben gesetzliche Vertreter der Lernenden sind mit den Lernenden in verwandtem oder verschwägerten Verhältnis stehen Die Standorthauptexperten schliessen durch gute Planung solche Fälle aus.

19 Aufgaben der Expert/innen während der Prüfungsdurchführung
Information Die ExpertInnen eröffnen das Verfahren der Prüfungen Sie sind für die umfassende Information über die Kriterien und Rahmenbedingen verantwortlich Die Zeit für Begrüssung, Platzanweisung und Orientierung zählt nicht zur eigentlichen Prüfungszeit! 2. Gesundheitszustand Vor jeder Prüfung erkundigen sich die ExpertInnen nach dem Gesundheitszustand der KandidatInnen Kleinere gesundheitliche Beschwerden werden protokolliert Bei grösseren Beschwerden sollte die Prüfung verschoben werden (Arztzeugnis nachträglich unabdingbar) Wenn Prüfung krank durchgeführt wird, gilt die Krankheit bei einer allfälligen Einsprache nicht als Grund! - wie im Film gesehen - Fall Erteilung - während oder nach Vorbereitungszeit keine Fragen mehr zum Fall - Nach Begrüssung: 5 Minuten Zeit für Einlesen und Vorbereiten - Prüfung 15 Minuten inkl. Frage nach dem weiteren Vorgehen Der Kunde muss die Zeit im Griff haben! Keine Gestiken vom Protokollführer!!! Protokollieren Sie lieber mal etwas mehr als etwas zu wenig!!!!!!!!  Insbesondere, wenn ein „ungutes Gefühl“ herrscht!!!  Sanitarische Eintrittsmusterung !!!  Identitätskontrolle!!  Kästchen auf Fallvorlage abhaken visieren!!  Es gibt keine Erleichterungen, o.ä. ohne dass Sie vorgängig darüber informiert worden wären. Kurzfristig mitgebrachte Arztzeugnisse bringen nichts mehr, ausser man lässt die Prüfung ausfallen… Stao-HEX kontaktieren

20 Situationen „Aussage gegen Aussage“ sind zu verhindern.
Prüfungsaufsicht Die ExpertInnen überwachen die Prüfungen selbständig, um den korrekten Prüfungsverlauf sicherzustellen. Der Umgang mit Kandidatinnen und Kandidaten bleibt dabei stets ruhig und sachlich. Fragen nach dem persönlichen Umfeld und dem Lehrbetrieb stören unter Umständen die Konzentration und sollten vermieden werden. Auf die Behauptung einer Kandidatin oder eines Kandidaten, sie oder er sei in einem bestimmten Gebiet nicht ausgebildet worden, darf nicht eingegangen werden. Solche Klagen werden zur Kenntnis genommen und protokolliert. Die Führung des Protokolls ist wichtig und gehört zur zentralen Aufgabe von Expertinnen und Experten. Situationen „Aussage gegen Aussage“ sind zu verhindern. - Wie im Film gesehen. Der Co-Experte bleibt im Raum (beantwortet aber keine Fragen)! 4. Punkt: Deshalb ist die gute Verwendung des Praxisberichts sehr wichtig: Bsp.: jeder war wahrsch. mal in der Buchhaltung und gibt dies im Bericht an. Trotzdem solche Fälle vermeiden! In diesem Fall wird die Prüfung trotzdem wie vorgesehen durchgeführt. Allenfalls Kandidat/in beruhigen. Aber nicht mit Aussagen; „Sie machen das schon gut“. Darauf hinweisen, dass das Thema aus dem Praxisbericht genommen wurde und deshalb eine Aussage der Kandidat/in war!

21 4. Zutrittsberechtigung
Drittpersonen haben keinen Rechtsanspruch auf Einsichtnahme in ein Verwaltungsverfahren. Auf das QV bezogen heisst dies, dass nur die beauftragten Expertinnen und Experten, die Chefexpertin oder der Chefexperte bzw. die Standorthauptexperten/Standorthauptexpertin und die Aufsichtsbehörde Zutritt zu den Prüfungsräumen haben. Mitglieder der Prüfungskommission haben eine Aufsichtsfunktion und können zu Qualitätssicherungszwecken Einsitz in Prüfungen nehmen. - Mami darf nicht mit dabei sein! Ausnahmefälle (z.B. psychische Probleme) sollten vorgängig von Kandidat/in angekündigt worden sein. Ansonsten umgehend Stao-HauptexpertIn, resp. Chefexperten kontaktieren. - Bezugsperson im Prüfungsraum ist aber nicht zu genehmigen! - Stao-Exp. und Chefexperten kennen Sie - allfällige Aufsichtsbehörden müssten sich ausweisen können! Ansonsten Zutritt verweigern.  2012 Besuch erhalten. Dieses Jahr nicht erwartet  würde angekündigt - Experten fragen den Lehrling wo sie sitzen wollen. - Es soll darauf hingewiesen werden, dass allfällige Gäste bezüglich der Experten und nicht bezüglich der KandidatInnen da sind !!!

22 1 wenn der/die PEX ausfällt… Merkblatt Notfallszenario 1
Wir haben uns diesen Sommer Gedanken gemacht über dieses Notfallszenario: - Der PEX erwacht krank… - Siehe Notizen im Notfallszenario

23 Wenn‘s bei den Kandidat/innen schief läuft…
Verspätetes Antreten Tritt eine Kandidatin oder ein Kandidat verspätet zur Prüfung an, so ist es nicht die Aufgabe des Expertenteams, die Stichhaltigkeit der vorgebrachten Gründe zu überprüfen. Trägt die Kandidatin oder der Kandidat nicht offensichtlich selbst Schuld an der Verspätung, besteht das Anrecht auf eine ungekürzte Prüfungszeit. Abwesenheit Bei Nichterscheinen fragt der Chefexperte bzw. der Standorthauptexperte sofort den Lehrbetrieb oder die gesetzlichen Vertreter an. Eine Krankheit ohne Zeugnis gilt als unentschuldigte Absenz. Die Prüfungsbehörde wird sofort orientiert. Diese entscheidet, ob die Prüfung wiederholt werden kann oder ob sie als nicht bestanden zu bewerten ist. Rücksprache mit Stao-Hauptexp. oder Chefexperten. Vernünftiges Verhalten. Bsp. vorletztes Jahr!

24 Prüfungsunterbruch Bei einem Unfall oder einer Erkrankung wird die Prüfung unterbrochen. Nach der Genesung kann sie entweder weitergeführt oder neu begonnen werden. Die kantonale Prüfungsbehörde entscheidet. Prüfungsabbruch Verlässt der Lernende die Prüfung wird sie als nicht bestanden bewertet. Der Vorfall wird im Protokoll festgehalten. Die Prüfungsbehörde muss orientiert werden. Dies ist während der Prüfung eher selten! sollte aber sowas vorkommen, sofort Stao-, resp. Chefexperten kontaktieren! Wenn‘s Kandidat/in ‚aaschisst‘ - Auf die Konsequenzen aufmerksam machen: - Besser mit einem schlechten Gefühl durchziehen, als aufzugeben und sicher eine ungenügende Note haben - Ändert aber nichts an der Objektivität der Prüfungsbewertung!

25 Massnahmen bei Unregelmässigkeiten
Übertreten der Prüfungsordnung Die Prüfung muss dauernd durch die ExpertInnen überwacht werden. Bei Vorfällen muss die Prüfungsbehörde informiert werden. Der Vorgang wird protokolliert und mögliche Beweisstücke werden eingezogen. Die Betroffenen und allfällige Zeugen unterzeichnen das Protokoll. Die Prüfungsexpert/innen richten sich in diesen Situationen nach den Abmachungen und Rahmenbedingungen, wie sie anlässlich der Vorbesprechung durch das Expertenteam definiert wurden. -

26 Prinzipiell müssen die Betroffenen bei ungebührlichem Benehmen zuerst
Massnahmen Prinzipiell müssen die Betroffenen bei ungebührlichem Benehmen zuerst verwarnt werden, bevor sie im Wiederholungsfall von der Prüfung ausgeschlossen werden. Bei einer Wegweisung spielt es keine Rolle, ob die Prüfung erst vor kurzer Zeit begonnen hat oder nur noch kurze Zeit dauert. Grundsätzlich soll mit einer Wegweisung sorgfältig umgegangen werden. Vorgängig soll der Chefexperte bzw. der Standorthauptexperte/die Standorthauptexpertin kontaktiert werden. Liegt ein offensichtlicher Prüfungsbetrug vor, wird die Prüfung sofort unterbrochen und der Vorfall protokolliert. Die Prüfungsbehörde erlässt eine rekursfähige Verfügung. Es gilt die Grundregel: Bei Unklarheiten/Unsicherheiten/Fragen: Den Stao-Hauptexperten, resp. den Chefexperten kontaktieren Unser Hauptziel, das Prüfungsprogramm möglichst ungehindert durchziehen zu können!

27 Ergebnisse und Resultate
Die Prüfungsresultate und Noten werden den Kandidatinnen/Kandidaten in einer schriftlichen Verfügung durch die Prüfungsbehörde bekannt gegeben und sind somit Bestandteil des verwaltungsrechtlichen Vorgangs. Die Noten dürfen also weder den Lernenden noch den Lehrbetrieben bekannt gegeben werden!

28 Aktenführung und Beschwerdeverfahren
Die Akten werden gemäss den kantonalen Verfahren aufbewahrt. Der Chefexperte übernimmt hierfür die Verantwortung. Die Lernenden haben grundsätzlich das Recht auf Akteneinsicht. Ebenfalls dürfen die Aufsichtskommissionsmitglieder Einsicht nehmen. Die Prüfungsbehörde bestimmt, wann und wo die Einsichtnahme stattfindet und wer die notwendigen Erläuterungen abgibt. Also: Saubere, orthographisch richtige Protokolle verfassen! Es ist eminent wichtig, wie die Papiere geführt werden. Im ersten und den meisten Fällen sind diese für den internen Gebrauch. Wenn‘s aber drauf und dran kommt, ist das Erscheinungsbild enorm wichtig! Deshalb: Nur sachliche und fachliche Feststellungen niederschreiben KEINE persönlichen Vorwürfe gegen Kandidaten aufführen KEINE Hinweise auf Mängel beim Lehrbetrieb aufführen  Ins Protokoll gehört, was der LL nicht gekonnt hat  der Rest auf ein separates Dokument

29 Warum ist das so wichtig?
wenn‘s ganz unglücklich läuft… 2 Im Normalfall passieren keine Fehler und all die Punkte sind/wären nicht so wichtig. ABER: Rekursfall 2010 Fälle vertauscht (Fall 1 vorgelegt, Fall 2 gespielt) 2. Fall war nicht ganz identisch mit Fallvorgabe Kandidatin gefragt, ob Sie Zeit will, sich neu einzulesen. Nicht beansprucht Note: 3.5 (unabhängig vom Verfahrensfehler!) Wirklich nicht genügende Leistung. Lernende schloss mit Gesamtnote um 5.0 ab, hatte aber die 3.5 drin und machte Rekurs Stellungnahme von mir und den ExpertInnen Unterlagen waren schlecht (kein richtiges Protokoll) Rekurs stattgegeben  Prüfungswiederholung Wenn „ungutes Gefühl“  Protokollieren!! Allenfalls mit Stao-Hauptexperten Kontakt aufnehmen. Wenn mit „etwas“ zu rechnen ist  vorgängig Fall schriftlich zusammenfassen

30 Expert/innen-Honorar 2012
Der Sturm im Wasserglas 50.- Fr./h Die beiden PDF auflegen!

31 Prüfungsadministration
23. März 2013: Fr. 50.– Pauschalspesen & Mittagessen Abrechnungswesen Abrechnungsformular wird in den nächsten Tagen an PEX gesandt Mittagessen ab 5 Stunden Einsatz (Pauschal Fr. 24.-) Für sämtliche Spesen müssen Belege beigefügt werden keine Pauschalspesen mehr z. B. für Kopien!  Handquittung Spätestens bis 21. Juni 2013: alle Abrechnungen beim Sekretariat Auszahlung erfolgt spätestens im September 2013 (!!!) Versand LAP-Programm (Festführer) ca. Woche 15 ( April 2013) Verteilung schriftliche Prüfung (voraussichtlich) am 29. Mai 2013 nachmittags Immer noch gleiches Abrechnungsformular   Achtung: Falls Kopien zu Hause geltend gemacht werden - keine Quittung vorhanden - eine Handquittung erstellen

32 Prüfungstermine (siehe auch www.vwbz.ch)
Schriftliche Prüfung Mittwoch 5. Juni 2013 / Uhr – Uhr Korrektur schriftliche Prüfung Zentral: Freitag, 7. Juni 2013 in Luzern (AAL) Mündliche Prüfung - Gemeinden des Kantons Luzern: 13./ Mai 2013 (mo/do/fr) - Alle übrigen: 5. Juni 2013 Nachmittags Resultate zur Erfassung bis spätestens am Dienstag, 11. Juni 2013 (Mittag) an Gabi Portmann Es kann ev. vorkommen, dass mit einzelnen mündlichen Prüfungen auf Donnerstag, 9. Juni ausgewichen werden muss. Dies weil so viel mehr KandidatInnen sind…

33 Regionale Prüfungsorte Standorthauptexpert/innen
Einteilung der Expertinnen und Experten Neue PEX mit erfahrenen PEX kombinieren Definitive Einteilung bis spätestens 27. März 2013 ans Prüfungssekretariat  Die Regionen unter sich…

34 Viel Spass und Erfolg am QV 2013
…Vielen Dank… Viel Spass und Erfolg am QV 2013 Mittagessen um ca Uhr Wein auf eigene Kasse!!!


Herunterladen ppt "Herzlich willkommen Zur Informationsveranstaltung"

Ähnliche Präsentationen


Google-Anzeigen