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Lärmschutz der EU Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm Ruhr-Universität Bochum Geographisches Institut Dozent: Prof.

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Präsentation zum Thema: "Lärmschutz der EU Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm Ruhr-Universität Bochum Geographisches Institut Dozent: Prof."—  Präsentation transkript:

1 Lärmschutz der EU Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm Ruhr-Universität Bochum Geographisches Institut Dozent: Prof. Dr. H. Fleer Studienprojekt I: Lärm Referent: Martin Stadtkowitz Winter-Semester 2006/2007

2 Gliederung Teil 1 EU RL 2002/49/EG Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm 1.1 Was ist Umgebungslärm? 1.2 Ziel der Richtlinie 1.3 Geltungsbereich 1.4 Lärmkarten 1.5 Strategische Lärmkarten 1.6 Aktionspläne 1.7 Berichterstattung

3 Gliederung Teil 2 Umsetzung der Richtlinie auf Bundesebene
2.1 Zeitlicher Rahmen 2.2 Kartierungsumfang 2.3 Eingangsdaten 2.4 Datenbereitstellung 2.5 Kosten der Kartierung Teil 3 Kartierung in NRW 3.1 Situation in NRW 3.2 Forderungen der Kommunen

4 Gliederung Teil 4 Umsetzung der Richtlinie am Beispiel Düsseldorf
4.1 Situation in Düsseldorf 4.2 Lärmkartierung 4.3 Ziel der Kartierung 4.4 Zu klärende Fragen 4.5 Datengrundlage 4.5.1 Emissionsquellen 4.5.2 Digitales Stadtmodell 4.5.3 Gebäudemodell 4.5.4 Lärmschutzanlagen 4.5.5 Genauigkeit der Eingangsdaten

5 EU RL 2002/49/EG Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm
Teil 1 EU RL 2002/49/EG Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm

6 Was ist Umgebungslärm? unerwünschte oder gesundheitsschädliche Geräusche im Freien → die durch Aktivitäten des Menschen verursacht werden Lärm von Verkehrsmitteln → Straßenverkehr → Eisenbahnverkehr → Flugverkehr Lärm von Industriegeländen

7 Ziel der Richtlinie Ermittlung der Belastung durch Umgebungslärm
→ anhand von Lärmkarten einholen von Informationen der Öffentlichkeit über Umgebungslärm Erstellen von Aktionsplänen → um Umgebungslärm zu mindern und zu verhindern

8 Geltungsbereich Die Richtlinie 2002/49/EG zielt auf die Bekämpfung von Lärm ab, der: von der Bevölkerung in bebauten Gebieten in öffentlichen Parks in ruhigen Gebieten auf dem Land in Schulen, Krankenhäusern und anderen vor Lärm zu schützenden Gebäuden und Gebieten wahrgenommen wird.

9 Geltungsbereich Diese Richtlinie gilt nicht für:
Lärm der von den Betroffenen selbst verursacht wird Lärm der durch Tätigkeiten innerhalb von Wohnungen entsteht Nachbarschaftslärm Lärm am Arbeitsplatz und in Verkehrsmitteln Lärm der auf Tätigkeiten auf militärisch genutzten Gebieten zurückzuführen ist

10 Lärmkarten Inhalt: aktuelle, frühere oder vorhersehbare Lärmsituationen Grenzwertüberschreitungen Geschätzte Anzahl an Menschen, Wohnungen, Schulen und Krankenhäusern in einem Lärmbelasteten Gebiet

11 Lärmkarten Lärmkarten können der Öffentlichkeit vorgelegt werden als:
Grafik Zahlenangaben in Tabellen Zahlenangaben in elektronischer Form

12 Lärmkarten Lärmkarten für Ballungsräume weisen besonders Lärm aus folgenden Quellen auf: Straßenverkehr Eisenbahnverkehr Flughäfen Industriegeländen

13 Strategische Lärmkarten
Eine Karte zur Gesamtbewertung der auf verschiedene Lärmquellen zurückzuführenden Lärmbelastung in einem bestimmten Gebiet oder für die Gesamtprognosen für ein solches Gebiet

14 Strategische Lärmkarten
Ausarbeitung strategischer Lärmkarten bis zum 30. Juni 2007 für: Ballungsräume > Einwohner Hauptverkehrsstraßen > 6 Mio. Kfz/Jahr Haupteisenbahnstrecken > Züge/Jahr Großflughäfen Lärmkarten werden alle 5 Jahre erneuert

15 Strategische Lärmkarten
Bis zum 31. Dezember 2008 sollen der Kommission: alle Ballungsräume alle Hauptverkehrsstraßen alle Haupteisenbahnstrecken mitgeteilt werden

16 Strategische Lärmkarten
Bis zum 30. Juni 2012 sollen für alle: Ballungsräume Hauptverkehrsstraßen Lärmkarten erstellen werden Diese werden ebenfalls alle 5 Jahre aktualisiert

17 Aktionspläne In denen sollen: Lärmprobleme Lärmauswirkungen
Lärmminderungen geregelt werden

18 Aktionspläne Aktionspläne sollen erstellt werden für:
Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen > 6 Mio. Kfz/Jahr Orte in der Nähe von Haupteisenbahnstrecken > Züge/Jahr Orte in der Nähe von Großflughäfen Ballungsräume > Einwohnern Ziel: Ruhige Gebiete gegen eine Zunahme des Lärms zu schützen

19 Aktionspläne Aktionspläne müssen folgende Angaben enthalten:
eine Beschreibung: → des Ballungsraums → der Hauptverkehrsstraßen → der Haupteisenbahnstrecken → der Großflughäfen → andere Lärmquellen die zuständige Behörde den rechtlichen Hintergrund

20 Aktionspläne Aktionspläne müssen folgende Angaben enthalten:
alle geltenden Grenzwerte eine Zusammenfassung der Daten der Lärmkarten Bewertung der geschätzten Anzahl an Personen, die Lärm ausgesetzt sind Angabe von Problemen und verbesserungsdürftigen Situationen Maßnahmen zur Lärmminderung und zum Schutz ruhiger Gebiete

21 Aktionspläne Aktionspläne müssen folgende Angaben enthalten:
geplante Maßnehmen für die nächsten 5 Jahre finanzielle Informationen Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Erstellung der Aktionspläne

22 Berichterstattung Fertigstellung eines Berichts über die Durchführung dieser RL bis zum 18. Juni 2009. Bericht soll enthalten: lang- und mittelfristige Ziele für die Verringerung der Anzahl an Personen, die unter Umgebungslärm leiden zusätzliche Maßnahmen für eine Minderung des Umgebungslärms

23 Umsetzung der Richtlinie auf Bundesebene
Teil 2 Umsetzung der Richtlinie auf Bundesebene

24 Zeitlicher Rahmen Zeitlicher Rahmen der Erstellung der Lärmkarten
Erste Stufe, bis zum 30. Juni 2007: Ballungsräume > Einwohner Hauptverkehrsstraßen > 6 Mio. Kfz/Jahr Haupteisenbahnstrecken > Zügen/Jahr Großflughäfen > Flugbewegungen/Jahr

25 Zeitlicher Rahmen Zeitlicher Rahmen der Erstellung der Lärmkarten
Zweite Stufe, bis zum 30. Juni 2012: Ballungsräume > Einwohnern Hauptverkehrsstraßen > 3 Mio. Kfz/Jahr Haupteisenbahnstrecken > Züge/Jahr

26 Kartierungsumfang Zu Kartieren sind: > 80 Ballungsräume
→ mehrer Tausend km kommunaler Straßen ca km Hauptverkehrsstraßen ca km Haupteisenbahnstrecke 11 Großflughäfen

27 Eingangsdaten Beispiel Bahnverkehr: Emissionsbezogene Eingangsdaten:
→ Anzahl/Arte der Züge → zeitliche Verteilung → Zuglänge → Fahrbahnart Wohnbebauung, -bevölkerung → Lage/Höhe der Bebauung → Anzahl der Einwohner

28 Eingangsdaten Geländedaten: → Geländemodell
→ Lagespezifische Daten von Straßen und Schienen

29 Datenbereitstellung Bereitzustellen sind:
emissionsbezogene Eingangsdaten von Verkehrsunternehmen und Anlagebetreibern Daten über die Wohnbevölkerung von den Gemeinden erforderliche Daten anderer Behörden. Diese Daten sind den zuständigen Behörden unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.

30 Kosten der Kartierung Bis Juni 2007: 18.600.000 € bis 34.000.000 €
Gesamtsumme: € bis €

31 Teil 3 Kartierung in NRW

32 Situation in NRW 12 Ballungsräume 3.800 km Straßen 2 Großflughäfen
250 Kommunen

33 Situation in NRW große Städte besitzen Daten, haben Erfahrung und können Lärmkarten selbst erstellen es mangelt an Erfahrung zur Gewerbelärm-Kartierung kleinere Städte an Hauptverkehrsstraßen besitzen keine Daten, sind fachlich, personell und finanziell nicht in der Lage die Lärmkartierung zu erstellen Hauptproblem liegt in der Erhebung und Aufbereitung von Daten

34 Forderungen der Kommunen
Bereitstellung ausreichender Finanzmittel Unterstützung der kleinen Kommunen Weiterverwendung bisheriger Daten

35 Umsetzung am Beispiel Düsseldorf
Teil 4 Umsetzung am Beispiel Düsseldorf

36 Situation in Düsseldorf
Düsseldorf ist ein Ballungsraum > Einwohner → Lärmkartierung bis zum 30. Juni 2007 Städtisches Umweltamt ist zuständig für: → Verkehrslärmschutz → Lärmkataster → Lärmminderungsplanung

37 Lärmkartierung Lärmkarten mit getrennten Geräuscharten → Straße
→ Schiene → Flugzeug → Industrie Darstellung von Grenzwertüberschreitungen Darstellung der unter Lärm leidenden Personen Darstellung der Flächengröße und Anzahl an Wohnungen, Schulen und Krankenhäusern

38 Ziel der Kartierung Erfassung der Daten, die der EU-Kommision zu übermitteln sind Informationsquellen für die Öffentlichkeit Grundlage für die Aktionsplanung

39 Zu klärende Fragen Welche Lärmarten sind relevant?
Was ist der Untersuchungsraum? Eigene Berechnungen oder Vergabe an ein Fachgutachter? verfügbare Finanzmittel?

40 Datengrundlage

41 Emissionsquelle Beispiel Straße: Lage und Höhe Fahrbahnquerschnitt
Verkehrsdaten Beschaffenheit der Fahrbahnoberfläche signalgeregelte Kreuzungen

42 Emissionsquelle Beispiel Straße: Steigungen > 5 %
Informationen über die Straße → ID → Datenquelle → Erfassungsstand Emissionspegel aus Berechnung

43 Digitales Stadtmodell
natürliche Geländehöhen Lärmschutzanlagen Gebäude / weitere Schallhindernisse Anzahl der Einwohner/Wohnungen Stand der Datenerfassung

44 Gebäudemodell Lagedaten aus digitalisierter Stadtgrundkarte
Gebäudehöhen → Lagegenauigkeit: ± 0,5 m → Höhengenauigkeit: ± 1 m Reflektionsverlust der Außenwände Anzahl der Wohnungen und Einwohner

45 Lärmschutzanlagen weitgehend im digitalen Geländemodell enthalten
Erfassung durch Ortsbegehung

46 Genauigkeit der Eingangsdaten
Gelände-/Höhenmodell: → vertikale Genauigkeit ± 1 m Gebäudemodell: → Lage ± 0,5 m → Höhe ± 1 m Gebäude unter 2 m Höhe und 5 m Länge bleiben unberücksichtigt Schallschirme: → Lage/Höhe ± 0,5 m

47 Noch Fragen? Quellen: EU Richtlinie 2002/49/EG
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit [Hrsg.], Scholz (Autor): Umsetzung der EG-Umgebungslärmrichtlinie. Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen [Hrsg.], Dr. Elke Stöcker-Meier (Autor): Lärmkartierung in NRW. Umweltamt Düsseldorf [Hrsg.], Dipl.-Ing. Gerd Wiechers (Autor): Lärmkartierung aus fachlicher Sicht.


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