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Stand: 06/08.

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Präsentation zum Thema: "Stand: 06/08."—  Präsentation transkript:

1 Stand: 06/08

2 Was ist das Freiwillige Soziale Jahr?
Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) ist ein sozialer Dienst, der in gemeinwohlorientierten Einrichtungen von Freiwilligen geleistet wird. Dies sind u.a. Einrichtungen für: Kranke alte Menschen behinderte Menschen Kinder Jugendhilfe, Jugendbildung und Jugendarbeit Einrichtungen der Kultur und der Denkmalpflege, sowie Sporteinrichtungen.

3 Was ist das Freiwillige Soziale Jahr?
Der Dienst ist eine überwiegend praktische Hilfstätigkeit, zur Unterstützung der Fachkräfte in den Einrichtungen. Die Einsatzzeit eines Freiwilligen beträgt mindestens drei und höchstens 18 Monate. In der Regel dauert sie ein Jahr. Regelmäßig Beginn am 1. September und Ende am 31. August des folgenden Jahres.

4 Was ist das Freiwillige Soziale Jahr?
Der Dienst ist eine überwiegend praktische Hilfstätigkeit, zur Unterstützung der Fachkräfte in den Einrichtungen. Die Einsatzzeit eines Freiwilligen beträgt mindestens sechs und höchstens 18 Monate. In der Regel dauert sie ein Jahr, eventuell in Teilabschnitten von mindestens drei Monaten. Regelmäßig Beginn am 1. September und Ende am 31. August des folgenden Jahres.

5 Was ist das Freiwillige Soziale Jahr?
Das Freiwillige Soziale Jahr versteht sich als praktisches Jahr zwischen Schule und Beruf, besonders zur Orientierung und Vorbereitung auf soziale Berufe. Es kann als Praktikum für sozialpflegerische und sozialpädagogische Ausbildungen aner-kannt werden. Bei der Vergabe von Studienplätzen durch die ZVS wird es auf die Wartezeit angerechnet.

6 Wozu ein FSJ? Erfahrungen im sozialen Bereich sammeln
Eigene Fähigkeiten und Grenzen erfahren Nach der Schule etwas Praktisches tun Teamarbeit und Arbeitsleben kennenlernen Hilfe zur Berufsfindung Wartezeiten gezielt und sinnvoll nutzen Vorbereitung/Praktikum für eine Ausbildung ... und weil es mehr ist als ein Praktikum.

7 Welches sind die rechtlichen Grundlagen?
Die rechtliche Grundlage des Einsatzes ist das Jugendfreiwilligendienstgesetz (JFDG) vom 16. Mai Dieses Gesetz löst die bisherigen Gesetze über das freiwillige soziale Jahr und das freiwillige ökologische Jahr ab.

8 Beteiligte Freiwillige Einsatzstellen Träger

9 Vereinbarungen Die rechtlichen Beziehungen der Beteiligten sind so geregelt, dass es eine Vereinbarung zwischen dem Freiwilligen und dem Träger über die Ableistung des FSJ und eine Vereinbarung zwischen dem Träger und der Einsatzstelle über den Einsatz von Freiwilligen gibt.

10 Kein Arbeitsverhältnis
Die Freiwilligen stehen nicht in einem Arbeitsverhältnis zu ihrer Einsatzstelle. Ihre Tätigkeit ist ein freiwilliger sozialer Dienst. Die Zuständigkeit für den Einsatz und aller aus der Vereinbarung mit dem Freiwilligen folgenden Verbindlichkeiten liegt beim Träger.

11 Welches Alter? Der Freiwilligendienst kann nach der Erfüllung der Vollzeitschulpflicht (Hauptschule, Realschule) bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres geleistet werden.

12 Berufschule Für die Dauer des FSJ besteht keine Berufschulpflicht:
Entweder wird auf Antrag davon befreit oder die FSJ-Seminare werden als Ersatz gewertet.

13 FSJ als Ersatzdienst Anerkannte Kriegsdienstverweigerer, die ein Freiwilliges Soziales Jahr absolvieren, sind vom Ersatzdienst befreit.

14 FSJ im Ausland Anerkannte deutsche Träger können des FSJ auch im Ausland durchführen. Derzeit gibt es nur wenige Plätze im Ausland. Ein kombinierter Dienst im In- und Ausland ist möglich und kann insgesamt bis 24 Monate betragen.

15 Was tun die Freiwilligen?
Die Freiwilligen sollen zur Unterstützung und Entlastung des Fachpersonals eingesetzt werden. Sie übernehmen dabei Tätigkeiten, die nicht unbedingt von einer Fachkraft ausgeführt werden müssen. Dabei unterliegen sie den Anweisungen und der Aufsicht der Fachkräfte. Die beim Einsatz notwendigen Fachkenntnisse werden in der Einsatzstelle vermittelt.

16 Einsatzzeit Die wöchentliche Einsatzzeit der Freiwilligen entspricht derjenigen einer Vollzeitkraft der Einsatzstelle. Der Einsatz kann im Teil- oder Schichtdienst erfolgen. Überstunden sind mit Zustimmung des Trägers möglich und müssen mit Freizeit ausgeglichen werden.

17 Seminare Im Laufe eines Jahres finden fünf Wochen-seminare statt. Während dieser Zeit sind die Freiwilligen vom Dienst in der Einsatzstelle freigestellt. Die Kosten für die Seminare werden vom Träger übernommen.

18 Seminare In einem Einführungsseminar werden die Freiwilligen auf ihre Tätigkeit vorbereitet. Begleitseminare bieten die Möglichkeit, sich mit den Erfahrungen der Helfertätigkeit auseinander zusetzen, sowie Probleme und deren Lösungen zu bearbeiten. Weiter werden konkrete Themen behandelt, die von den Seminarteilnehmern mit festgelegt werden. Auch Informationen und Anregungen für die persönliche Weiterbildung werden gegeben.

19 Seminare Die Seminare sind Bestandteil des FSJ. Somit besteht Pflicht zur Teilnahme. Zur Zeit der Seminare kann kein Urlaub genommen werden. Gegenüber der Einsatzstelle gilt ein Seminar als eine Woche Einsatzzeit. Da das FSJ in der Regel zwischen Schule und Beruf, Familie und Eigenständigkeit liegt, bietet es ein Chance sich mit daraus resultierenden Problemen zu beschäftigen. Die Mitglieder der Seminargruppe bestimmen jeweils das Thema mit, welches in der nächsten Seminarwoche schwerpunktmäßig behandelt werden soll. Weiter werden Probleme und Erfahrungen aus der Einsatzstelle ausgetauscht und bearbeitet.

20 Welche Leistungen erhalten die Freiwilligen?
Monatlich erhalten die Freiwilligen: Taschengeld Verpflegungsgeld Falls sich die Einsatzstelle nicht am Wohnort befindet, kann ein Wohnkosten-Zuschuss gegeben oder ein Zimmer gestellt werden.  Übernahme der Beiträge zur Sozialversicherung

21 Sozialversicherung Die Freiwilligen sind voll sozialversichert:
Kranken-Versicherung Renten-Versicherung Arbeitslosen-Versicherung Pflege-Versicherung Die Beiträge zur Sozialversicherung werden voll vom Träger übernommen. Gegen Unfallschäden sind die Freiwilligen gleichfalls versichert.

22 Öffentliche Leistungen
Für die Dauer der Teilnahme am FSJ besteht ein Anspruch auf: Kindergeld Waisenrente u.ä. Öffentlich Einrichtungen können mit Verbilligung in Anspruch genommen werden (z.B. Museen)

23 Bescheinigungen und Zeugnisse
Zu Beginn und am Ende ihres Dienstes wird den Freiwilligen eine Bescheinigung ausgestellt. Auf Wunsch können sie am Dienstende ein qualifiziertes Zeugnis erhalten.

24 Urlaub Die Freiwilligen erhalten einen Jahresurlaub. Er beträgt in der Regel 25 Tage. Für unter 18-jährige gibt es einige Urlaubstage mehr, nach den Vorgaben des Jugendarbeits-schutzgesetzes.

25 Kündigung Die ersten drei Monate gelten als Probezeit, während der eine Kündigung ohne Angabe von Gründen möglich ist. Danach kann nur mit einem "wichtigen Grund" (sogenannte fristlose Kündigung) gekündigt werden, da die Helfervereinbarung ja automatisch zum festgelegten Termin endet. Die Helfervereinbarung kann im gegenseitigen Einvernehmen aufgelöst werden.

26 Bewerbung Bewerbungen sind immer möglich.
Ab Januar eines Jahres werden die Stellen für den Einsatzzeitraum vom 1. September bis 31. August des folgenden Jahrs besetzt. Wenn die notwenigen Unterlagen vorgelegt werden, erhält der Bewerber eine Einladung zum Gespräch in der vorgesehene Einsatzstelle. Bewerbungsunterlagen: Personalbogen handgeschriebenen Lebenslauf drei Lichtbilder letztes Schulzeugnis (Kopie)

27 Träger Internationaler Bund Freiwilliges Soziales Jahr An der Zingelswiese Frankfurt am Main Telefon: Fax: Internet:

28 Freiwilliges Soziales Jahr
Ausprobieren Entwickeln Orientieren Helfen Lernen Erhalten !

29 Informationen im Internet


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