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DIE ORDENTLICHE GERICHTSBARKEIT NACH DEUTSCHEM RECHT

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Präsentation zum Thema: "DIE ORDENTLICHE GERICHTSBARKEIT NACH DEUTSCHEM RECHT"—  Präsentation transkript:

1 DIE ORDENTLICHE GERICHTSBARKEIT NACH DEUTSCHEM RECHT
Einheit 8 DIE ORDENTLICHE GERICHTSBARKEIT NACH DEUTSCHEM RECHT

2 Gerichtsbarkeit Gliederung nach Gerichtszweigen Arbeitsgerichtsbarkeit
Verwaltungsgerichtsbarkeit Sozialgerichtsbarkeit Finanzgerichtsbarkeit Patentgerichtsbarkeit Ordentliche Gerichtsbarkeit Verfassungsgerichtsbarkeit nimmt eine Sonderstellung ein

3 Ordentliche Gerichtsbarkeit beruht auf dem Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
ZUSTÄNDIGKEIT sachlich örtlich nach der Art des Sitz des Gerichtes Rechtstreites Gerichtsstand

4 Sachliche Zuständigkeit
die Entscheidungen aller privatrechlichen Streitigkeiten (ohne Arbeitsrechtssachen) alle Straftaten und Ordnungswidrigkeiten manche Streitigkeiten des öffentlichen REchts

5 Örtliche Zuständigkeit
Welches sachlich zuständige Gericht soll wegen seines Sitzes den Rechtsstreit erledigen? BUNDESGERICHTSHOF - BGH Unterschiedliche Zuständigkeiten der Gerichte in Zivilsachen und in Strafsachen Oberlandesgerichte (OLG) Landgerichte (LG) Amtsgerichte (AG)

6 Zivilsachen Die Bedeutung einer Sache bestimmt die Zahl der Gerichtsinstanzen AG = erste Instanz für Streitigkeiten bis zu 5000 EUR Mietangelegenheiten Ehe-, Kindschafts- und Unterhaltsachen Berufung gegen seine Entscheidung bei der Berufungssumme, die mehr als 750 EUR beträgt  das LG ist die zweite Instanz bei Familiensachen (Kindschaft)  das OLG ist die zweite Instanz unabhänigig von dem Wert

7 Zivilsachen LG = erste Instanz für alle anderen Zivilsachen
Berufung gegen die Entscheidung des LG können beim OLG eingeleitet werden Rechtsmittel gegen die Entscheidungen des OLG ist REVISION: Zuständigkeit des BGH fehlerhafte Anwendung eines Gesetzes, aber nicht falsche Feststellung von Tatsachen

8 Strafsachen Entscheidend ist vor welchem Gericht die Staatsanwaltschaft Anklage erhebt. AG = erste Instanz für leichtere und mittlere Kriminalität a) Entscheidung des Einzelrichters (Strafe: zwei Jahre) b) Entscheidungen des Schöffengerichts oder erweiterten Schöffengerichsts (Strafe: nicht länger als 4 Jahre) Berufung gegen seine Urteile beim LG

9 Strafsachen LG = erste Instanz für schwere Strafsachen OLG = erste Instanz bei besonderen Delikten (Landesverrat, terroristische Gewalttaten) KEINE Berufung gegen die erstinstanzlichen Urteile des LG und OLG Nur REVISION, über die der BGH entscheidet

10 Wichtige Ausdrücke ordentliche Gerichtsbarkeit privatrechtliche Streitigkeiten Streitigkeiten des öffentlichen Rechts das Gericht erster / zweiter Instanz erstinstanzlich zuständig sein Zuständigkeiten in Zivilsachen / Strafsachen Berufung gegen die Entscheidung / das Urteil Revision ist Rechtsmittel gegen... die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage der Einzelrichter entscheidet Freiheitsstrafe höher als vier (X) Jahre

11 Lesen Sie den Text, S. 52-53 und beanworten Sie folgende Fragen.
Wie kann man deutsche Gerichte nach ihrer Zuständigkeit einteilen? Worauf beruht gesetzlich die Arbeit der ordentlichen Gerichtsbarkeit? Wofür sind die Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit zuständig? Wie kann man die Gerichte der ordentliche Gerichtsbarkeit hierarchisch einteilen? Wann ist das AG als Gericht erster Instanz bei Zivilsachen zuständig? Welche Berufungsmöglichkeiten gibt es nach einer Entscheidung des AG? In welcher Situation werden Berufungen zum OLG eingeleitet?

12 Fragen – TEIL 2 8. Was ist Revision und wer entscheidet über Revisionen? 9. Was ist das Entscheidende bei Strafsachen? 10. In welcher Situation beschäftigt sich das AG mit einer Strafsache? 11. In welcher Situation trifft der Einzelrichter eine Entscheidung und wann muss das Schöffengericht entscheiden? 12. Bei welchen Straftaten ist das LG erstinstanzlich zuständig? 13. Wann muss das OLG als Gericht erster Instanz 14. Gibt es bei Strafsachen Berufungsmöglichkeiten? Wenn ja, welche?

13 Lesen Sie den Text A, S. 58 Was sind Vorteile und Nachteile der differenzierten Gerichtsorganisation in Deutschland? DER KONKRETE SACHVERHALT 2. Was ist passiert und mit welchen Folgen? 3. Was war die Ursache des Unfalls? 4. Warum wird dem Unfallverursacher die Fahrerlaubnis entzogen? 5. Warum verliert er die Arbeitsstelle? 6. Welche Gerichte können unter welchen Voraussetzungen für diesen Fall zuständig sein?

14 Lesen Sie den Text B und ergänzen Sie die Tabelle.
GERICHTE IN DER REPUBLIK KROATIEN Redovni sudovi općinski sudovi županijski sudovi Vrhovni sud RH Specijalizirani sudovi prekršajni sudovi trgovački sudovi Visoki prekršajni sud RH Visoki trgovački sud RH Upravni sud RH

15 Stellen Sie grafisch die Zuständigkeit der Gemeindegerichte dar.
____________ der Gemeindegerichte _________________ _________________

16 Entscheidungskompetenz der Gespanschaftsgerichte
in zweiter Instanz... in erster Instanz...

17 Entscheidungskompetenz der Handelsgerichte
a) in erster Instanz... b) im Bezug auf Handelsgesellschaften

18 Das Verwaltungsgericht der RK Wofür ist dieses Gericht zuständig?
Der Oberste Gerichtshof der RK Was ist die Aufgabe dieses Gerichts? Welche Berufungen werden in diesem Gericht behandelt?

19 Übersetzen Sie. ZAKON O SUDOVIMA - Članak 14.
(1) Prekršajni i općinski sudovi ustanovljavaju* se za područje jedne ili više općina, jednog ili više gradova ili dijela gradskog područja. (2) Županijski i trgovački sudovi ustanovljavaju se za područje jedne ili više županija. (3) Visoki prekršajni sud Republike Hrvatske, Visoki trgovački sud Republike Hrvatske i Upravni sud Republike Hrvatske ustanovljavaju se za područje Republike Hrvatske sa sjedištem u Zagrebu. (4) Vrhovni sud Republike Hrvatske ima sjedište u Zagrebu. * konstituieren


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