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Medienrecht und Datenschutz in Kindergarten und Hort

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Präsentation zum Thema: "Medienrecht und Datenschutz in Kindergarten und Hort"—  Präsentation transkript:

1 Medienrecht und Datenschutz in Kindergarten und Hort
Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung Medienrecht und Datenschutz in Kindergarten und Hort Johannes Philipp, 2012

2 Was regelt das Urheberrecht?
Anerkennung der Urheberschaft Veröffentlichungsrecht Schutz vor Entstellung des Werks Foto: © Thorben Wengert / pixelio.de

3 Was regelt das Urheberrecht?
Vervielfältigungsrecht Verbreitungsrecht Ausstellungsrecht Recht der öffentlichen Wiedergabe Foto: © Thorsten de Jong / pixelio.de

4 Einsatzformen von Medien in Kindergarten und Hort
präsentieren, publizieren, veröffentlichen ansehen, vorführen kopieren, verteilen, zur Verfügung stellen gestalten, bearbeiten

5 Einsatzformen von Medien in Kindergarten und Hort
Kindergärten, Horte, Freizeitstätten sind öffentlich!

6 Einsatzformen von Medien in Kindergarten und Hort
Urheberrecht, Jugendschutz, Allgemeine Gesetze ansehen, vorführen Grundsätzlich möglich? Erlaubnis einholen? GEMA, andere Lizenzen? Günstige Bezugsquellen? Wichtig: „Augenmaß“

7 Einsatzformen von Medien in Kindergarten und Hort
kopieren, verteilen, zur Verfügung stellen Urheberrecht Grundsätzlich nein! Ausnahmen: „Freie“ Nutzung (CC, GPL) Lizenz erworben, Genehmigung eingeholt Unmittelbare Verlinkung im Internet Quellenangabe!

8 Einsatzformen von Medien in Kindergarten und Hort
Urheberrecht, Persönlichkeitsrechte, Allgemeine Gesetze gestalten, bearbeiten Datenschutz Recht am eigenen Bild Auch Schüler sind „Schöpfer“ Achtung bei Nutzung fremder Medien! Quellenangabe!

9 Einsatzformen von Medien in Kindergarten und Hort
Urheberrecht, Persönlichkeitsrechte, Allgemeine Gesetze präsentieren, publizieren, veröffentlichen Grundsätzlich nein! Ausnahmen: „Freie“ Nutzung (CC, GPL) Lizenz erworben, Genehmigung eingeholt Unmittelbare Verlinkung im Internet Quellenangabe!

10 Bezugsquellen von Medien
Nichtgewerbliche Medienverleiher: mediendienste_01.html Kauf mit Lizenz für „öffentliche Vorführung“ Nur Video-DVD: MPLC-Lizenz Musik: GEMA Pauschallizenz Internet: Nur Streaming, es sei denn Download ist erlaubt

11 Bezugsquellen von Medien
„Gemeinfreie Medien“ Quelle:

12 „Freie“ Medien im Internet finden
Suchtext eingeben

13 „Freie“ Medien im Internet finden
„Erweiterte Suche“ anwenden Nach unten scrollen zu „Nutzungsrechte“

14 „Freie“ Medien im Internet finden

15 „Freie“ Medien im Internet finden
Website: Freie Lizenz? Originale Herkunft?

16 „Freie“ Medien im Internet finden
Quelle: Freie Lizenz? Originale Herkunft?

17

18 Was sind „Persönlichkeitsrechte“?
Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Art. 2 GG: „Freie Entfaltung der Persönlichkeit“ „Recht auf Leben und körperliche Unverletzlichkeit“

19 Was sind „Persönlichkeitsrechte“?
Allgemeines Persönlichkeits- recht: Art. 1 GG: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“

20 Was sind „Persönlichkeitsrechte“?
Recht auf informationelle Selbstbestimmung: Bundesverfassungsgericht 1983: „Volkszählungsurteil“ =Datenschutz-Grundrecht: Jeder Bürger muss wissen, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über ihn weiß.

21 Was sind „Persönlichkeitsrechte“?
Europäische Menschenrechtskonvention: „Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung und ihrer Korrespondenz.“

22 Was sind „Persönlichkeitsrechte“?
Datenschutz: „Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person“ (BDSG) Beispiele: Name, Vorname Anschrift Alter/Geburtsdatum/Geschlecht Beruf Eigentums-/Vermögensverhältnisse Rasse, Religion, Krankheiten Politische Meinung, Gewerkschaftszugehörigkeit Schulnoten „Bildnisse“, z. B.: Fotos, Videos …

23 Was sind „Persönlichkeitsrechte“?
Datenschutz: „Automatisierte Verfahren“ Erhebung – Verarbeitung – Nutzung Wenn keine Regelung per Gesetz/Verordnung: Information und Zustimmungspflicht der Betroffenen Altersgrenzen: Unter 14 Jahre Erziehungsberechtigte 14 bis 17 Jahre Jugendlicher + Erziehungsberechtigte Ab 18 Jahre Betroffener allein

24 Was sind „Persönlichkeitsrechte“?
Recht am eigenen Bild: Art. 22 KunstUrhG: „Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. “ Ohne Einwilligung: Personen als Beiwerk Bilder von (öffentlichen) Versammlungen, Aufzügen etc. (Art. 23 KunstUrhG)

25 Veröffentlichung erlaubt?
Ja Nein!

26 Veröffentlichung erlaubt?
Ja, aber

27 Veröffentlichung erlaubt?
Unter Umständen

28 Veröffentlichung erlaubt?
Ja

29 Veröffentlichung erlaubt?
Ja

30 Veröffentlichung erlaubt?
Ja Nein!

31 Veröffentlichung erlaubt?
Facebook-Chat: Heidi2000: Schade, dass Herr Maier im Sommer die Schule wechselt. Schnuckelchen12: Was? Das findest Du schade?! Ich bin heilfroh, wenn der Arsch endlich weg ist!!! Sunnygirl17: Was regst du dich so auf? Der Maier ist doch ganz ok. Schnuckelchen12: Habt ihr sie noch alle? Dieser Spasti hat mir das ganze Schuljahr versaut. Nein!

32 Veröffentlichung erlaubt?

33 Veröffentlichung erlaubt?

34 Medienrecht und Datenschutz in Kindergarten und Hort
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