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Das Management Blatt – Symbol des Lebens

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Präsentation zum Thema: "Das Management Blatt – Symbol des Lebens"—  Präsentation transkript:

1 Ihr Ansprechpartner für Krankenversicherung, Unfallversicherung sowie Pensionsservice

2 Das Management Blatt – Symbol des Lebens
Generaldirektor Dr. Gerhard Vogel Blatt – Symbol des Lebens Präsident Fritz Neugebauer 2

3 Werte Kundin! Werter Kunde!
weitreichendes Serviceangebot Leistungen der KV, der UV und Pensionsservice für Bundesbeamte im Ruhestand Nur ein gut informierter Kunde ist ein zufriedener Kunde! Service-Center

4 Inhaltsverzeichnis Allgemeines Krankenversicherung Unfallversicherung
Pensionsservice

5 BVA Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter 800.000 Kunden
Ambulatorien in Wien und Salzburg Hauptstelle in Wien 7 Landesstellen 2 Außenstellen 4 Rehabzentren (SKA) Pensionsservice

6 Unsere Kunden B-KUVG: kranken- und unfallversichert
Personen, in öffentlich-rechtlichem Dienstverhältnis Vertragsbedienstete des Bundes Vertragsbedienstete der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände Arbeitnehmer der Universitäten B-KUVG: nur krankenversichert Ruhe- oder Versorgungsgenussbezieher mit ordentlichem Wohnsitz im Inland Bezieher von Kinderbetreuungsgeld (BVA)

7 Unsere Kunden B-KUVG nur unfallversichert geringfügig Beschäftigte
ausgenommen von der KV/UV nach dem B-KUVG wenn durch Landesgesetz eine Krankenfürsorgeeinrichtung zuständig ist Zivildiener

8 Unsere Kunden Pensionsservice der BVA
für in den Ruhestand versetzte Bundesbeamte Ruhe-, Versorgungsbezüge und Hinterbliebenenleistungen (und eventuell Pflegegeld) werden berechnet und ausbezahlt

9 Ihr Partner in den Bundesländern
Einheitliche Rufnummer Hauptstelle in Wien Standort Pensionsservice Landesstelle für Wien, NÖ und Bgl ASt St. Pölten ASt Eisenstadt LSt für Steiermark LSt für Salzburg LSt für OÖ LSt für Kärnten LSt für Tirol LSt für Vorarlberg

10 Krankenversicherung Definition Krankheit
Übernahme der notwendigen Krankenbehandlung muss ausreichend und zweckmäßig sein darf das Maß des Notwendigen nicht überschreiten

11 Pflichtleistungen der KV
ärztliche Hilfe der ärztlichen Hilfe gleichgestellte Leistungen Zahnbehandlung und Zahnersatz Geldleistungen Medikamente Heilbehelfe und Hilfsmittel Anstaltspflege Mutterschaftsleistungen

12 Leistungen der KV Vorsorgeuntersuchung = Pflichtleistung
Med. Rehabilitation = Pflichtaufgabe Freiwillige Leistungen Maßnahmen der erweiterten Heilbehandlung (zB Kuren) an vorherige Bewilligung gebunden kein durchsetzbarer Rechtsanspruch Fahrtkosten

13 Behandlungsbeitrag Kostenbeteiligung des Versicherten
Grundsätzlich 20 % des Vertragstarifes Behandlungsbeitrag beispielsweise für Ordinationen, Visiten ärztliche Diagnose- und Therapiegespräche bildgebende Diagnoseverfahren Zahnbehandlung, Laboruntersuchungen Vorschreibung des BB im Nachhinein Anspruchsberechtigte Kinder sind vom BB befreit (außer KIR)

14 Nachsicht des BB Netz für sozial Schwache
finanzielle Lage nach dem Familien-Nettoeinkommen und Zahl der anspruchs-berechtigten Familien-angehörigen (nach Richtlinien) formloser Antrag

15 Anspruchsberechtigung
Mitversicherte Angehörige Ehegatte, eingetr. Partner Kinder, Enkel Haushaltsführer Eltern Voraussetzung gewöhnlicher Aufenthalt im Inland nicht selbst krankenversichert

16 KV-Schutz für Ihren Urlaub
Im Inland e-card Im Ausland Europäische Krankenversicherungs-karte (EKVK) in jedem Mitgliedsland der Europäischen Gemeinschaft, des EWR und in der Schweiz

17 KV-Schutz für Ihren Urlaub
Vertragsstaaten eigener Betreuungsschein für Länder mit bilateralen Abkommen: Bosnien und Herzegowina, Mazedonien, Montenegro, Serbien und Türkei Nichtvertrags-Staaten Krankenbehandlung zunächst selbst bezahlen Betrag rückerstattet, der bei gleicher Behandlung im Inland entstanden wäre

18 Prinzip der freien Arztwahl
Verträge mit Ärzten, Spitälern, Optikern, Bandagisten, Ambulatorien etc. Vorlage der e-card ohne Vorfinanzierung Ihrerseits Wahlarzt und Wahleinrichtung Kostenerstattung

19 e-card Chipkarte Leistungen papierlos zugänglich
Überweisungsscheine erforderlich e-card-Serviceline Einheitliche BVA-Rufnummer

20 Ersatzleistungen Kosten nach Prüfung rückerstattet
Betrag den BVA bei vergleichbarem Vertragspartner bezahlen würde, abzüglich Selbstbehalte Originalrechung + Einzahlungsbeleg Antrag spätestens 42 Monate nach Inanspruch-nahme der Leistung

21 Gesundheitsvorsorge Vorsorgeuntersuchung
Anspruch auf Vorsorgeuntersuchung (1x im Jahr) kein Behandlungsbeitrag (ausgen. Folgebehandlungen) Pneumokokken-Impfung Zuschuss von EUR 7,00 für Personen über 60 Jahre chronisch erkrankte Personen immungeschwächte Personen gänzliche Kostenübernahme für Kinder

22 Gesundheitsvorsorge FSME-Impfung
in der Satzung festgesetzter Zuschuss (aktuell EUR 16,00) Humangenetische Untersuchungen genetische Familienberatung pränatale Diagnostik zytogenetische Untersuchungen

23 Ärztliche Hilfe Vertragsarzt/Gruppenpraxis
Ambulatorium der BVA in Wien Vertragseinrichtungen (zB Spitäler, Ambulatorien) den Ärzten gleichgestellte Vertragspartner (ärztl. Zuweisung erforderlich!) Einrichtungen, die keinen Vertrag haben

24 Ärztliche Hilfe gleichgestellte Leistungen
Physiotherapie (zB Heilgymnastik) Heilmassage Ergotherapie Logopädie klinische Psychologie Psychotherapie

25 Medikamente (Heilmittel)
Kassenrezept direkt in der Apotheke einlösen 1 Monat ab Ausstellungsdatum gültig Privatrezept bei Wahlärzten ohne Rezeptbefugnis direkt in der Apotheke einlösen, wenn aus grünem Bereich des Erstattungskodex bewilligungspflichtige Präparate an Landes- oder Außenstelle zur Bewilligung senden

26 Medikamente (Heilmittel)
Befreiung von der Rezeptgebühr Rezeptgebührenobergrenze über Antrag befreit Bewilligung durch den Chefarzt seit „Erstattungskodex“ Großteil der bisher bewilligungspflichtigen Medikamente frei verschreibbar Ärzte-Bewilligung auf elektronischem Weg einholen

27 Heilbehelfe und Hilfsmittel
zur Heilung oder Linderung einer Krankheit zB Brillen, Bandagen Hilfsmittel Funktion fehlender Körperteile übernehmen Beeinträchtigungen mildern oder beseitigen

28 Anstaltspflege ohne zeitliche Beschränkung, wenn Gesundheitszustand dies erfordert öffentliche und private landesfonds-finanzierte Krankenanstalten, private Vertragskrankenanstalten private Krankenanstalten ohne Vertrag, Sonderklasse in öffentlichen Krankenanstalten bzw. in privaten Vertragskrankenanstalten

29 Zahnbehandlung konservierende und chirurgische Zahnbehandlung
Untersuchung des Zustandes der Zähne und des Mundes daraus resultierende Behandlungen (wie Zahnfüllungen, Wurzelbehandlung)

30 Zahnbehandlung kieferorthopädische Behandlung
Verhütung schwerer Gesundheitsschädigungen Beseitigung berufsstörender Verunstaltungen abnehmbare Geräte Vertragsleistungen festsitzende Geräte außervertragliche Leistungen

31 Zahnersatz Kunststoffprothesen
Metallgerüstprothesen mit Klammerzahnkronen Zahnkronen, Brücken, Stiftzähne, Implantate abnehmbarer Zahnersatz festsitzender Zahnersatz

32 Medizinische Hauskrankenpflege
Ersatz für die Spitalspflege Krankenhausaufenthalte ersetzen oder verkürzen vom Arzt verordnet länger als vier Wochen = bewilligungspflichtig

33 Mutterschaftsleistungen
Anspruch auf Beistand durch einen Arzt, eine Hebamme oder Kinderkrankenschwester Medikamente und Heilbehelfe Pflege in einem Spital Wochengeld für weibliche Vertragsbedienstete Mutter-Kind-Pass Kinderbetreuungsgeld

34 Reise- und Fahrtkosten
Kosten werden übernommen, wenn die Entfernung vom Wohnort zur nächsten Behandlungsstelle mehr als 20 km beträgt. eigenes Formular Kosten innerhalb eines Stadtgebietes werden nicht übernommen. kein Rechtsanspruch

35 Transportkosten Kosten für medizinisch notwendigen Transport für gehunfähige Patienten werden übernommen Arzt muss verordnen Vertragspartner beauftragen kein Vertragspartner: Ersatzleistung

36 Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit
Vertragsbedienstete: zeitlich begrenzter Entgeltfortzahlungs-anspruch Krankengeld im Sinne des ASVG Meldung der Arbeitsunfähigkeit am ersten Tag

37 Ende der Arbeitsunfähigkeit
vor dem ärztlich bestätigten voraussichtlichen Ende formlose Meldung an Ihre LSt oder ASt am angenommenen Tag keinerlei Meldung erforderlich nach dem ärztlich bestätigten voraussichtlichen Ende ärztlich bestätigte Verlängerung

38 Krankengeld Ausmaß des Krankengeldes Bemessungsgrundlage
1/30 der um 1/6 erhöhten Beitragsgrundlage tägliches Krankengeld 50 % der Bemessungsgrundlage ab dem 43. Tag 60 % der Bemessungsgrundlage Antrag auf Krankengeld zur Bemessung benötigt die BVA eine Arbeits- und Entgeltbestätigung

39 Krankengeld Dauer des Krankengeldanspruches ab dem vierten Kalendertag
kann auch ruhen oder versagt werden für 26 Wochen wird geleistet unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 78 Wochen Auszahlung von Krankengeld für längstens vier Wochen im Nachhinein

40 Unterstützung in Notfällen
wenn durch Krankheit oder Gebrechen erhebliche Kosten entstehen Pflichtleistungen decken nur unzureichend ab Zuwendung aus dem Unterstützungsfonds

41 Rehabilitation und EH Medizinische Rehabilitation (Pflichtaufgabe)
Unterbringung in Rehabilitationseinrichtungen Gewährung von Körperersatzstücken, orthopädischen Behelfen und anderen Hilfsmitteln Gesundheitsfestigung Gesundheitszustand optimieren zB Kuren und Unterbringung in Erholungsheimen

42 Rehabilitation und EH Erweiterte Rehabilitation
Maßnahmen zur beruflichen Ausbildung Gewährung von orthopädischen Behelfen und Hilfsmitteln behindertengerechte Arbeitsplatz- bzw. Wohnungsadaptierung

43 Rehabilitation und EH Rehabilitationsaufenthalt, Kuraufenthalt bzw. Kurkostenbeitrag, Genesungs(Präventions)aufenthalt Antragsformular Ihre Zuzahlung vom monatlichen Bruttoerwerbseinkommen abhängig

44 Rehabilitation und EH Kuraufenthalt und Kurkostenbeitrag
innerhalb von fünf Kalenderjahren zwei Kuren Ansuchen frühestens 18 Monate nach Beendigung der letzten Kur Dauer: 21 Tage

45 Therapie- und Kurzentren
Rehabilitationszentrum Engelsbad Therapiezentrum Rosalienhof Rehabilitationszentrum Austria Therapiezentrum Buchenberg

46 Case Management Umfassendes Betreuungskonzept durch Case Manager der BVA Hilfe in schwierigen Lebenssituationen (zB nach Schlaganfall, Herzinfarkt, Krebserkrankungen) Beratung, Betreuung, Vermittlung, Führung durch das Gesundheitssystem

47 Unfallversicherung Versicherungsfälle Dienstunfall Berufskrankheit
Aufgaben alle Mittel und Maßnahmen werden gesetzt, damit der Betroffene wieder wie vor dem Unfall seine bisherige Tätigkeit ausüben kann

48 Dienstunfall örtlicher, zeitlicher und ursächlicher Zusammenhang mit der Berufsausübung Wegunfälle auf direktem Weg zwischen Wohnung und Dienststelle auf dem Weg zu einer ärztlichen Untersuchung, wenn gemeldet den Dienstunfällen gleichgestellte Unfälle

49 Berufskrankheit Erkrankung, die durch berufliche Tätigkeit verursacht wird, und in Berufskrankheitenliste (Anlage 1 zum ASVG) enthalten

50 Meldung eines Dienstunfalls
Dienstgeber muss der BVA melden jeden Dienstunfall jede Berufskrankheit, wenn Dienstnehmer mehr als drei Tage arbeitsunfähig bzw. getötet wurde binnen 5 Tagen

51 Unfallheilbehandlung
mit allen geeigneten Mitteln Körperschädigung sowie Minderung der Erwerbsfähigkeit beseitigen ärztliche Hilfe Beistellung von Heilmitteln Versorgung mit Heilbehelfen und Hilfsmitteln Anstaltspflege (UKH)

52 Rehabilitation bei schwerer körperlichen Schädigung
Gesundheitszustand wiederherstellen Erlernen der Handhabung von Körperersatzstücken versehrtengerechte Adaptierung jeder Einzelfall wird individuell behandelt

53 Keine Kostenbeteiligung
für alle Leistungen, die von der Unfallversicherung bezahlt werden Kosten auf Antrag von der BVA zurück

54 Versehrtenrente Minderung der Erwerbsfähigkeit mind. 20 %
aufgrund eines Dienstunfalls oder einer Berufskrankheit über drei Monate nach Eintritt des Versicherungsfalles Höhe abhängig von: Bemessungsgrundlage Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit

55 Anfall der Versehrtenrente
mit dem Tag nach Wegfall der Arbeitsunfähigkeit spätestens nach Ablauf des dritten Monates nach Eintritt des Versicherungs-falls

56 Bemessung der Versehrtenrente
zwei Kriterien Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit Bemessungsgrundlage Vollrente BMG um 1/3 reduzieren Teilrente Teil der Vollrente, der dem Grad der MdE entspricht

57 Schwerversehrte Minderung der Erwerbsfähigkeit mind. 50 % Zusatzrente
(Ausmaß: zusätzlich 20% der Rente) Minderung der Erwerbsfähigkeit mind. 70 % (Ausmaß: zusätzlich 50 % der Rente) gegebenenfalls Kinderzuschüsse

58 Kinderzuschuss für jedes Kind bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
Ausmaß: 10 % der gebührenden Rente + Zusatzrente (höchstens € 76,31 je Kind) in Ausbildung stehende Kinder nach Vollendung des 18. Lebensjahres: Antrag studierende Kinder: Studiennachweis

59 Witwen(Witwer)beihilfe
Witwe eines Schwerversehrten Tod nicht die Folge des Dienstunfalls oder Berufskrankheit einmalig das Sechsfache der Bemessungs-grundlage

60 Pflegegeld Bezieher einer Vollrente (100 % MdE)
Pflegebedürftigkeit mehr als 50 Stunden im Monat Pflegebedürftigkeit kausal Dienstunfall Berufskrankheit

61 Bestattungskosten und U-Fonds
Teilersatz der Bestattungskosten in der Höhe der Bemessungsgrundlage Überführung des Leichnams auf Antrag: Zuschuss zu den Begräbniskosten aus dem U-Fonds Unterstützung (U-Fonds) in Notfällen in besonders berücksichtungswürdigen Fällen können Zuwendungen beantragt werden

62 Hinterbliebenenrenten
bei Dienstunfällen oder Berufskrankheiten mit tödlichem Ausgang Waisenrenten Halbwaise: 20 % der Bemessungsgrundlage Vollwaise: 30 % der Bemessungsgrundlage Witwen(Witwer)renten Witwe und Witwer: 20 % oder 40 % der Bemessungsgrundlage

63 Pensionsservice mit 1.1.2007 bei BVA
Pensionsbehörde erster Instanz für Bundesbeamte Entscheidungsträger nach dem Bundespflegegeld-gesetz und Kriegsge- fangenenentschädigungs-gesetz

64 Ruhestandsversetzung
durch Erklärung des Beamten gegenüber der Aktivdienstbehörde bei Vorliegen des gesetzlichen Pensionsalters bei Inanspruchnahme der „Hacklerregelung“ bei Inanspruchnahme des „Pensionskorridors“ mit Bescheid der Aktivdienstbehörde bei Vorliegen von dauernder Dienstunfähigkeit bei Inanspruchnahme des „Lehrermodells“ und der „Schwerarbeiterregelung“

65 Bemessung Ruhegenuss Daten werden übermittelt
vorschussweise Auszahlung endgültige Bemessung erfolgt nach den jeweils maßgeblichen Bestimmungen des Pensionsgesetzes 1965

66 Auszahlung monatlich unbar auf Pensionskonto
bei Kreditinstitut im Gebiet der EU für Überweisungen im EU-Ausland Formular erhältlich beim Pensionsservice

67 Hinterbliebenenversorgung
Versorgungsgenuss Höhe bis zu 60 % des Ruhegenusses des verstorbenen Beamten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr gebührt Kindern Versorgungsbezug ab dem vollendeten 18. Lebensjahr nur auf Antrag für Halbwaise 24 % und für Vollwaise 36 % des Ruhegenusses

68 Pflegegeld Anspruchsvoraussetzung
ständiger behinderungsbedingter Pflegebedarf der mindestens 6 Monate andauert gewöhnlicher Aufenthalt in Österreich oder in einem EU(EWR)Staat bzw. in der Schweiz

69 Pflegegeld Wer hat einen Anspruch?
Bezieher einer Grundleistung nach bundesgesetzlichen Bestimmungen Bezieher einer Grundleistung nach landesgesetzlichen Bestimmungen Personen, die keine der angeführten Leistungen beziehen (zB mitversicherte Angehörige)

70 Pflegegeld Wo ist der Antrag einzubringen?
Bezieher einer Vollrente (DU oder BK) beim jeweiligen Unfallversicherungsträger Bezieher einer Pension aus der SV beim jeweiligen Pensionsversicherungsträger Bezieher eines Beamtenruhe- oder Versorgungsgenusses bei der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter

71 Pflegegeld Wo ist der Antrag einzubringen?
Bezieher einer Leistung aus der Kriegsopfer- und Heeresversorgung beim Bundessozialamt und seinen Landesstellen Bezieher einer Leistung nach der Bundesbahn-Pensionsordnung 1966 oder Bundesbahn-Pensionsgesetz bei der Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau Bezieher deiner Leistung nach dem Opferfürsorgegesetz bei der Pensionsversicherungsanstalt Anträge sind schriftlich bei der zuständigen Stelle einzubringen

72 www.bva.at 050405 Besuchen Sie uns im Internet
Österreichweit einheitliche Rufnummer 050405


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