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Der große Preis! Aufsichtspflicht Schulrecht Action

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Präsentation zum Thema: "Der große Preis! Aufsichtspflicht Schulrecht Action"—  Präsentation transkript:

1 Der große Preis! 20 40 60 80 100 Aufsichtspflicht Schulrecht Action
Gruppen 20 40 60 80 100 © Viktoria Pum

2 Leider FALSCH! © Viktoria Pum

3 Aufsichtspflicht 20 Wann beginnt und endet die Aufsichts-pflicht bei einem regelmäßigen Jugendgruppenangebot? a) Immer dann wenn der/die MitarbeiterIn kommt b) Im Rahmen der angegebenen Zeit © Viktoria Pum

4 Aufsichtspflicht 20 Antwort
Die Aufsichtspflicht beginnt und endet mit mit der vereinbarten Uhrzeit der Gruppenstunde. © Viktoria Pum

5 Aufsichtspflicht 40 JOKER © Viktoria Pum

6 Aufsichtspflicht 60 Bringe die Begriffe zur allgemeinen Aufsichtspflicht in die richtige Reihenfolge und erkläre die einzelnen Schritte. Belehren & warnen Durchgreifen Informieren Überwachen Verbieten © Viktoria Pum

7 Aufsichtspflicht 60 Antwort
Informieren: wichtige Infos weitergeben Belehren & warnen: TN müssen vor Gefahren gewarnt werden Überwachen: bei unfallträchtigen Aktionen reicht eine Belehrung nicht aus, hier muss ein Mia dabei sein (Darts, Klettern...) Verbieten: auch ein Verbot muss sein, wenn´s zu gefährlich wird Durchgreifen: Verbote sanktionieren © Viktoria Pum

8 Aufsichtspflicht 80 Der 16-jährige Klaus übernimmt die Jugendgruppe in seinem Fußballverein. Kann ihm überhaupt die Aufsichtspflicht übertragen werden, auch wenn er noch nicht volljährig ist? a) ja b) nein © Viktoria Pum

9 Aufsichtspflicht 80 Antwort
JA; Grundsätzlich ist das möglich. Nur müssen bei nicht volljährigen JugendleiterInnen deren Erziehungsberechtigte über die Tätigkeit und die damit verbundenen Pflichten informiert sein. Die Zustimmung kann mündlich oder stillschweigend sein. Klaus darf also nach Rücksprache mit seinen Eltern die Fußballgruppe leiten. Auch die Eltern der TN sollten informiert werden! © Viktoria Pum

10 Aufsichtspflicht 100 Eine Jugendgruppe führt einen Tages-ausflug durch. Der/Die JugendleiterIn bittet die einzelnen Gruppenmitglieder, sich die mündliche Genehmigung der Eltern einzuholen. Ist so die Übertragung der Aufsichtspflicht möglich? a) Ja b) Nein © Viktoria Pum

11 Aufsichtspflicht 100 Antwort
JA, es ist rechtlich ausreichend, die Aufsichtspflicht mündlich einzufordern, da stillschweigendes Handeln des/der Erziehungsberechtigten auf eine Über-tragung der Aufsichtspflicht schließen lässt. hier mehr © Viktoria Pum

12 Aufsichtspflicht 100 Antwort II
Grundsätzlich unterliegen Kinder & Jugendliche der Aufsichtspflicht der Eltern (gesetzliche Aufsichtspflicht); diese Aufsichtspflicht können die Erziehungs-berechtigten zum Teil auf den/die JugendleiterIn übertragen. Die Eltern müssen aber über die Tätigkeit in der Gruppe unterrichtet sein und dem Eintritt des Kindes zugestimmt haben. © Viktoria Pum

13 Schulrecht 20 Welchen rechtlichen Status hat ein SBK?
a) SBK´s sind eigenständige Gruppen b) SBK geht nur mit Lehrer c) SBK versteht sich als eigene Gruppe innerhalb der SMV © Viktoria Pum

14 Schulrecht 20 Antwort SBK bedürfen einer Genehmigung durch den Schulleiter und müssen für jede/n SchülerIn offen sein. Rechtlich gibt es 2 Möglichkeiten: SBK ist eine eigenständige Gruppe, welche die Schule als Veranstaltungsort nutzt, aber eine eigene Versicherung braucht. SBK ist eine Gruppe innerhalb der SMV, darf aber keine einseitige Zielsetzung haben. Hier ist der SBK eine Schulveranstaltung und über die Schule versichert © Viktoria Pum

15 Schulrecht 40 Die SMV des Goethe-Gymnasiums möchte eine Disco in der Turnhalle für die Mittelstufe veranstalten. Jetzt überlegen sie noch wie es mit einer Versicherung aussieht, falls etwas passiert. Was ratet ihr ihnen? a) auf jeden Fall eine zusätzliche Versicherung abschließen b) sie brauchen keine extra Versicherung, da es eine Schulveranstaltung ist © Viktoria Pum

16 Schulrecht 40 Antwort Es ist keine zusätzliche Versicherung nötig, da die Disco in der Schule statt findet und vom Rektor das OK da ist. Es ist eine Schulveranstaltung und so über die Schulunfallversicherung versichert. Aufsichtsführende Lehrer sind wie im normalen Dienst abgesichert © Viktoria Pum

17 Schulrecht 60 Manuela (16) soll als CVJM-Jugendgruppenleiterin die Konfirmanden des nächsten Jahrgangs bei einem Wochenendcamp mitbetreuen. Zum Aufbau und zur Vorbereitung des Camps sollen die Mitarbeiter am Freitagmorgen um 8 Uhr abfahren. Am Tag davor trifft Manuela ihren Klassenlehrer, der zugleich ihr Mathematiklehrer ist, in der großen Pause auf der Treppe. Sie bittet um Beurlaubung am Freitag. Der Lehrer lehnt die Beurlaubung ab. Was hätte Manuela tun müssen, bzw. darf ihr Lehrer ihre Beurlaubung einfach so verbieten? © Viktoria Pum

18 Schulrecht 60 Antwort § 4 der Schulbesuchsverordnung sagt:
(1) Eine Beurlaubung vom Besuch der Schule ist [...] nur auf rechtzeitigen schriftlichen Antrag möglich. (2) Als Beurlaubungsgründe werden anerkannt: (...Kirchliche Veranstaltungen (Gottesdienste an konfessionellen Feiertagen, Montag nach Konfirmation/Kommunion, ...) 6. die Ausübung eines Ehrenamts [...]bei anerkannten Jugendverbänden und sozialen Diensten ... (5) Zuständig für die Entscheidung über Beurlaubung ist in den Fällen des Absatzes 2 sowie bis zu zwei unmittelbar aufeinanderfolgenden Unterrichtstagen in den Fällen des Absatzes 3 der Klassenlehrer, in den übrigen Fällen der Schulleiter. © Viktoria Pum

19 Schulrecht 80 JOKER © Viktoria Pum

20 Schulrecht 100 Gibt es einen Unterschied zwischen Schulgottesdienst und Schülergottesdienst? a) JA; die Verantwortlichkeit ist eine andere b) NEIN; da es ein Gottesdienst in der Schule für Schüler ist © Viktoria Pum

21 Schulrecht 100 Antwort Schulgottesdienste liegen in der Verantwortung der Schule. Der Charakter dieser Gottesdienste soll als Schulveranstaltung deutlich werden. Die Teilnahme ist freiwillig. Schülergottesdienste liegen in der Verantwortung der jeweiligen Religionsgemeinschaft, sollen aber von der Schule unterstützt werden. Hier mehr © Viktoria Pum

22 Schulrecht 100 Antwort II Schulgottesdienste können ökumenisch gestaltet werden Wenn in einer Schule kein regelmäßiger Schülergottesdienst statt findet, sollten verstärkt Schulgottesdienste oder Schülergottesdienste in best. Abständen oder zu besonderen Anlässen abgehalten werden. © Viktoria Pum

23 Action 20 Steffi will zum Jahresabschluss mit ihrem Jugendkreis in der nahen Kneipe Pizza essen gehen. Leider sind Stefan und Lisa erst 14. Kann sie die beiden trotzdem einladen? a) Nein, Kinder unter 14 dürfen nicht ohne Eltern in eine Gaststätte b) Ja, weil eine Mahlzeit eingenommen wird c) Ja, weil es eine Jugendarbeitsveranstaltung ist © Viktoria Pum

24 Action 20 Antwort Art. 1 aus dem Jugendschutzgesetz (JuSchG)
§3: Der Aufenthalt in Gaststätten darf Kindern und Jugendlichen gestattet werden, wenn ein Erziehungsberechtigter sie begleitet. Dies gilt nicht, wenn: 1. Es eine Veranstaltung der Jugendhilfe ist (nach KJHG -> anerkannte Träger) 2. Sie ein/e Getränk/Mahlzeit einnehmen 3. sie auf Reisen sind mehr © Viktoria Pum

25 Action 20 Antwort II Jugendlichen ab 16 ist der Aufenthalt in Gaststätten ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten bis 24h gestattet. Der Aufenthalt in Gaststätten, die als Nachtbar, oder Nachtclub geführt werden,[...] dürfen Kindern und Jugendlichen nicht gestattet werden. © Viktoria Pum

26 Action 40 Das Jugendcafé möchte an einem Gruppenabend einen Film zeigen. Was müssen die Jugendleiter tun und warum? a) gar nicht´s das geht einfach so b) eine Genehmigung der GEMA besorgen c) als eindeutiges Angebot der Jugend-arbeit ist die Veranstaltung gebührenfrei © Viktoria Pum

27 Action 40 Antwort Bei öffentlichen Veranstaltungen ist die Einwilligung der GEMA einzuholen. Dies gilt nicht, wenn: Bei der Veranstaltung kein Eintritt verlangt wird (und keine Bezahlung der Mia´s erfolgt) Es eine Veranstaltung der Jugendarbeit nach §11 KJHG ist Nur ein bestimmter Personenkreis Zugang hat © Viktoria Pum

28 Action 60 JOKER © Viktoria Pum

29 Action 80 Tim ist mit seiner Jugendgruppe unterwegs, als drei von ihnen sich in einem Laden ein Bier und einen kleinen Schnaps kaufen wollen. a) Tim kann es ihnen erlauben, sie sind ja zu dritt und schon 15 b) Tim muss es ihnen verbieten, da sie noch nicht 16 sind und gar keinen Alkohol kaufen oder konsumieren dürfen © Viktoria Pum

30 Action 80 Antwort Art. 1 aus dem Jugendschutzgesetz (JuSchG)
§4 Abs. (1) In Verkaufsstellen [...] dürfen 1. Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel [...] 2. Andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden. © Viktoria Pum

31 Action 100 Du möchtest mit deiner Gruppe eine Wochenendfreizeit machen. Die Eltern sollen ihr Einverständnis schriftlich geben. Was muss der Infobrief für die Eltern enthalten? Nenne 7 Punkte die im Brief stehen sollten © Viktoria Pum

32 Action 100 Antwort Informationen über die geplante Aktion
(z.B. Programm, wer kommt als Mia mit...) Ort, Dauer, Termin Hinweis auf bestimmte Probleme (Transport, Essen/Vegetarier, Allergien /Medikamente, 3er Gruppen bei Stadtexkursion) Packliste (Bettwäsche, Regenjacke...) Veranstalter und verantwortliche Leitung Kosten Anmeldeabschnitt mit Unterschrift © Viktoria Pum

33 Gruppen 20 Klaus ist Jugendleiter auf einem Zeltlager. Kevin, einer seiner Zeltjungen, ärgert ihn schon den ganzen Tag. Nun ist es Klaus zuviel und er bindet Kevin für eine Stunde an einen Baum, damit er Ruhe gibt. Ist die Reaktion von Klaus in Ordnung? a) ja b) nein © Viktoria Pum

34 Gruppen 20 Antwort NEIN, Klaus darf Kevin nicht an den Baum binden.
Hier läge der Straftatbestand einer Freiheitsberaubung (§ 239 StGB) vor. © Viktoria Pum

35 Gruppen 40 JOKER © Viktoria Pum

36 Gruppen 60 Jenny streitet sich im Zeltlager ständig mit ihren Zeltmitbewohnerinnen. Es geht sogar so weit, dass Jenny andere Mädchen verprügelt. Auch nach mehreren Gesprächen ist Jenny nicht bereit ihr Verhalten zu ändern, so dass das Mitarbeiter-team beschließt Jenny mit dem Zug nach Hause zu schicken. Ist das in Ordnung, wenn Jennys Eltern Bescheid wissen? a) Ja b) Nein © Viktoria Pum

37 Gruppen 60 Antwort JA; nachdem die Jugendleiter die Eltern von dem Vorhaben, Jenny mit der Bahn nach Hause zu schicken, informiert haben und es sicher ist, dass Jenny zu Hause am Bahnhof abgeholt wird. (Tipp: schon im Elternbrief als mögliche Konsequenz für Regelverstöße ankündigen) © Viktoria Pum

38 Gruppen 80 Du hast zwei neue Kinder in deiner Jugendgruppe und möchtest gerne die Eltern informieren, was ihr in den Gruppenstunden macht. Was sollte in diesem Infobrief enthalten sein? Nenne 5 © Viktoria Pum

39 Gruppen 80 Antwort Absender (Kirchengemeinden-, CVJM-Briefkopf)
Kontaktadresse der MitarbeiterIn Hinweis über Kosten Uhrzeit (Beginn & Ende) Treffpunkt der Gruppe Rahmenbedingungen (Alter der anderen Kinder, Jungen und Mädchen getrennt oder gemischt ...) Inhalte der Gruppenstunden Profil © Viktoria Pum

40 Gruppen 100 Steffi will mit ihrer Jungschargruppe ins Freibad zum baden. Kann sie davon ausgehen, dass wenn die Eltern ihr Kind zur Gruppenstunde schicken, sie mit dem Badeausflug einverstanden sind? a) ja b) nein Auf welche Regeln muss Steffi beim Ausflug achten? Nenne 5 © Viktoria Pum

41 Gruppen 100 Antwort Steffi ist als Jugendleiterin besonders für die Gesundheit und das Leben der Gruppenmitglieder verantwortlich. Beim Baden hat sie eine sehr hohe Verantwortung! Deshalb ist erforderlich (auch zur Haftungs-begrenzung) von den Erziehungsberechtigten das ausdrückliche Einverständnis für den Badeausflug einzuholen. hier mehr © Viktoria Pum

42 Gruppen 100 Antwort II Bei einem Badeausflug müssen Jugend-leiterInnen auf folgende Dinge achten: Beaufsichtigtes oder unbeaufsichtigtes Gewässer? Wer hat den Rettungsschwimmer? Baderegeln der DLRG Gemeinsam zum Badeplatz kommen und ihn auch gemeinsam verlassen (TN zählen) Angemessene Gruppengröße Gegebenheiten der Badestelle und der Badenden abklären (kein voller Magen) © Viktoria Pum


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