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Kommunale Selbstverwaltung in der Bundesstadt

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Präsentation zum Thema: "Kommunale Selbstverwaltung in der Bundesstadt"—  Präsentation transkript:

1 Kommunale Selbstverwaltung in der Bundesstadt
Wie funktioniert Bonn? Kommunale Selbstverwaltung in der Bundesstadt © Christiane Overmans, 2012

2 Wer darf wählen und gewählt werden?
Ab dem vollendeten 16ten Lebensjahr darf man wählen, ab dem vollendeten 18ten Lebensjahr gewählt werden Wählen: Erstwohnsitz mindestens 16 Tage vor der Wahl, mindestens drei Monate um gewählt zu werden Deutsche Staatangehörigkeit oder EU-Bürger. (EU-Bürger prüfen am besten, ob sie in der Wählerliste sind) Im vollen Besitz der bürgerlichen Rechte ist Von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind all diejenigen, die in einem Beschäftigungsverhältnis zur Kommune stehen: zB Angestellte und Beamte der Stadt Bonn, aber nicht Lehrer (Land) oder Mitarbeiter eines Eigenbetriebes © Christiane Overmans, 2012

3 Die Gremien die von Bürgerinnen und Bürgern direkt gewählt werden
- Für jeden der vier Stadtbezirke eine Bezirksvertretung - ein gemeinsamer Stadtrat für die ganze Stadt Für diese Gremien gilt: - die Mitglieder sind ehrenamtlich tätig - es gibt keine Sperrklausel - die Wahlperiode dauert 5 Jahre - Ein(e) direkt gewählte(r) OberbürgermeisterIn Wappen des Stadtbezirks Alt-Bonn © Christiane Overmans, 2012

4 Bezirksvertretung Bonn
19 Mitglieder ausschließlich über Listenwahl (Personen hier) zum Stadtbezirk Alt-Bonn, gehören die Orteile: Endenich, Dransdorf, Buschdorf, Tannenbusch, Auerberg, Graurheindorf, Castell, Nordstadt, Innenstadt, Südstadt, Poppelsdorf, Venusberg, Ippendorf, Röttgen, Ueckesdorf, Kessenich, Dottendorf und Gronau wählt aus eigenen Reihen einen Vorsitzende(n): den/die BezirksbürgermeisterIn ca 8 Sitzungen pro Jahr + Fraktionssitzungen © Christiane Overmans, 2012

5 Zuständigkeiten der Bezirksvertretung
Sie ist zuständig soweit die Angelegenheit nur für den Stadtbezirk Bedeutung hat, inbesondere bei Pflege des Ortsbildes sowie der Grünpflege, Denkmalschutz Unterhaltung und Ausstattung der Schulen und sonstigen öffentlichen Einrichtungen Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und Initiativen. kulturelle Angelegenheiten. Information, Dokumentation und Repräsentation Festlegung der Reihenfolge von Unterhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten auf Straßen, Wegen und Plätzen Soweit nicht der Rat ausschließlich zuständig ist und soweit es sich nicht um Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt, entscheiden die Bezirksvertretungen unter Beachtung der Belange der gesamten Stadt und im Rahmen der vom Rat erlassenen allgemeinen Richtlinien und der vom Rat bereit gestellten Haushaltsmittel in allen Angelegenheiten, deren Bedeutung nicht wesentlich über den Stadtbezirk hinausgeht. Insbesondere sind dies: Unterhaltung und Ausstattung der im Stadtbezirk gelegenen Schulen und sonstigen öffentlichen Einrichtungen (Sportplätze, Alten- und Jugendheime, Friedhöfe usw.) deren Bedeutung nicht wesentlich über den Stadtbezirk hinausgeht (§ 37 Abs. 1 Buchst. a GO) Pflege des Ortsbildes sowie der Grünpflege, Angelegenheiten des Denkmalschutzes mit bezirklicher Bedeutung (§ 37 Abs. 1 Buchst. b GO) Festlegung der Reihenfolge von Unterhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten auf Straßen, Wegen und Plätzen ( § 37 Abs. 1 Buchst. c GO) Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und Initiativen im Stadtbezirk wie z.B. Sport-, Gesang-, Heimatvereine, Karnevalsgesellschaften usw. (§37 Abs. 1 Buchst. d GO) kulturelle Angelegenheiten des Stadtbezirks, z.B. Heimatfeste, Kirmes usw., sowie Information, Dokumentation und Repräsentation in Angelegenheiten des Stadtbezirks, wodurch die Repräsentationsaufgabe des/ der Oberbürgermeisters/ -meisterin nach § 40 Abs. 2 GO eingeschränkt wird ( § 37 Abs. 1 Buchst. e und f GO) Information, Dokumentation und Repräsentation in Angelegenheiten des Stadtbezirks Dieser bereits in der Gemeindeordnung gesetzlich verankerte Katalog der Entscheidungsbefugnisse wird in § 7 der Bonner Bezirkssatzung, die Anlage zur Hauptsatzung, ist noch weiter konkretisiert. So entscheiden die Bezirksvertretungen z.B. auch über Anregungen und Beschwerden -sog. Bürgeranträge -, sofern Entscheidungsbefugnisse der Bezirksvertretungen berührte sind. Neben den Entscheidungsbefugnissen haben die Bezirksvertretungen aber auch weitgehende Anhörungs- und Mitwirkungsrechte. Zu allen Angelegenheiten, die den Stadtbezirk betreffen, können sie Vorschläge und Anregungen an den Rat, einen Ausschuss oder die Oberbürgermeisterin richten. Zusammensetzung derzeit in Alt-Bonn: 7 CDU 6 SPD 4 Grüne 1 FDP 1 BBB Neben den Entscheidungsbefugnissen haben die Bezirksvertretungen aber auch Anhörungs- und Mitwirkungsrechte. Zu Angelegenheiten, die den Stadtbezirk betreffen, können sie Anregungen an den Rat, einen Ausschuss oder den/die Oberbürgermeister/in richten. © Christiane Overmans, 2012

6 Gremien die von Bürgerinnen und Bürgern direkt gewählt werden
- Für jeden der vier Stadtbezirke eine Bezirksvertretung - Ein gemeinsamer Stadtrat Für diese Gremien gilt: - die Mitglieder sind ehrenamtlich tätig - es gibt keine Sperrklausel - die Wahlperiode dauert 5 Jahre Ein/e direkt gewählte(r) Oberbürgermeister/In Wappen der Bundesstadt Bonn © Christiane Overmans, 2012

7 Der Bonner Stadtrat Normalerweise 66 Stadtverordnete, derzeit 80 Stadtverordnete (Personen hier) + Oberbürgermeister/In - 33 Direktwahlkreise, 33 Listenplätze Bei der letzten Wahl 2009 hat es aufgrund der vielen CDU-Direkt-Mandate Überhang- und Ausgleichsmandate gegeben, so dass der Bonner Stadtrat nun 80 Mitglieder plus Oberbürgermeister hat Die Wahl erfolgt mit gemeinsamer Stimme für Direktkandidat und Parteiliste Im derzeitigen Stadtrat sind die Stadtverordneten zusammengeschlossen in 1 Gruppe und 6 Fraktionen, die je nach Größe unterschiedlich mit Personal, Räumen und Mitteln ausgestattet sind. Die Oberbürgermeisterin führt den Vorsitz im Rat und hat dort auch eine Stimme, obgleich sie nicht Mitglied des Rates ist; denn sie ist ein eigenständiges Organ der Stadt. Die Ratsmitglieder wählen zu Beginn der fünfjährigen Amtsperiode aus ihrer Mitte Bürgermeister/innen als ehrenamtliche Stellvertreter/innen für die Leitung der Sitzungen und die Repräsentation der Stadt. Zusammensetzung derzeit in Bonn: 25 CDU 19 SPD 11 Grüne 6 FDP 2 BBB 1 PDS Gröner 1 UWG © Christiane Overmans, 2012

8 Aufgaben des Rates Allzuständigkeit des Rates: Auch Entscheidungen, die normalerweise die Verwaltung im „laufenden Geschäft“ regelt, kann der Rat an sich ziehen. Wahl der Dezernenten und Bürgermeister: Die hauptamtlichen Dezernenten werden auf 8 Jahre, die ehrenamtlichen Bürgermeister/in-nen für die Dauer der Ratsperiode gewählt Den Haushalt der Bundesstadt Bonn beschließt der Rat jedes Jahr oder alle zwei Jahre (Doppelhaushalt) auf Vorlage der Verwaltung. Damit gibt er vor, welche finanziellen Mittel für welche Bereiche zur Verfügung stehen. r vertritt die Bürgerschaft gemeinsam mit der Oberbürgermeisterin. Er ist grundsätzlich für alle Angelegenheiten zuständig. Entlastet wird er jedoch durch die Bezirksvertretungen und die Ausschüsse, die ebenfalls die Befugnis haben bestimmte Dinge zu entscheiden und Empfehlungen oder Anregungen an den Rat auszusprechen. Haushalt Die Aufgaben können grob in Pflichtaufgaben und freiwillige Aufgaben aufgeteilt werden, wobei die Stadt überwiegend Pflichtaufgaben zu erfüllen hat. Pflichtaufgaben sind beispielsweise die Abfallbeseitigung, die Straßenreinigung, die Auszahlung von Sozialhilfe und Wohngeld, der Bau und die Unterhaltung von Kindergärten und Schulen. In diesen Angelegenheiten kann die Stadt nicht selbst entscheiden, ob sie diese Leistung erbringt, sondern sie setzt lediglich gesetzliche Vorgaben um. Ein Handlungsspielraum besteht oft auch nicht bei der Umsetzung, dem „Wie“ der Aufgabenerfüllung, weil einheitliche Standards vorgeschrieben sind. Was an freiwilligen Aufgaben vorzufinden ist, richtet sich in vielen Fällen auch nach der Größe und Leistungsfähigkeit der Kommune. Hier entscheidet die Gemeinde selbst, ob sie tätig werden will oder nicht. Beispiele für freiwillige Leistungen sind z.B. Theater, Sport, Stadtbibliothek, Zuschüsse an Vereine und Wohlfahrtsverbände. © Christiane Overmans, 2012

9 Rechte und Pflichten von Stadtverordneten
Recht auf Auskunft und Kontrolle Stadtverordnete haben auf Antrag, die Möglichkeit, die städtischen Akten einzusehen. Wenn die Verwaltung sie nicht rechtzeitig und vollständig über alle einer Entscheidung zugrunde liegenden Fakten informiert, können sie auf Nichtigkeit des entsprechenden Ratsbeschlusses klagen. Treuepflicht gegenüber der Stadt Stadtverordnete dürfen insbesondere in Rechtsangelegenheiten nicht gegen die Interessen der Stadt handeln bzw entgegen gerichtete Interessen vertreten. Zum Beispiel dürfen sie keinen Prozess gegen die Stadt als Rechtsanwalt führen Ehrenordnung und Befangenheit Um die Uneigennützigkeit des Handelns zu gewährleisten, dürfen kommunale Mandatsträger sich bei Dingen, die sie selbst, einen nahen Angehörigen u.ä. betreffen weder mitdiskutieren noch mit abstimmen. Die Stadt Bonn hat darüber hinaus eine Ehrenordnung, die unter anderem die Annahme von Annehmlichkeiten begrenzt und dazu verpflichtet Einkünfte aus aus der Ratstätigkeit resultierenden Aufwandsentschädigungen dritter (Aufsichtsräte) zu spenden. © Christiane Overmans, 2012

10 Was macht ein(e) Stadtverordnete(r)
Zum Beispiel in 2013 für mich ca.210 Gremiensitzungen Fraktion, Stadtrat, Ausschüsse, sonstige Gremien ca. 190 sonstige politische Termine von Gesprächen mit Verwaltungsmitarbeitern über Fachtagungen bis zu Nachbarschaftstreffen und Bürgerversammlungen Über 100 Präsenztermine im vorpolitischen Raum von Jahresempfängen, Schulfesten und Aufführungen bis hin zu Karnevalssitzungen Das sind pro Jahr über Stunden nur für Termine. Hinzu kommen s, Telefonate, Recherche, Fachlektüre, Antragsformulierung, Newsletter, DOWNTOWN, Adresspflege, Archivierung, Verteilen, Plakatieren, Vorträge und und und © Christiane Overmans, 2012

11 Und wie wird man Stadtverordnet(r)
Wer stellt auf? Wählervereinigungen und Parteien stellen Listen und Direktbewerber für die Wahlen auf. Es gibt auch für Einzelkandidaten die Möglichkeit, zu kandidieren – Neue Listen und Einzelkandidaten müssen erst ausreichend Unterschriften bekommen, um kandidieren zu können. Wie geht das mit dem Beruf? Arbeitgeber müssen Mitarbeiter für Sitzungen freistellen und das Gehalt weiterzahlen bzw. es ich von er Stadt erstatten lassen. Freiberufler und Hausfrauen erhalten eine Entschädigung für die Zeit bis 19 Uhr, falls die Zeit nicht nachgearbeitet werden kann. Alle erhalten einen Aufwandsentschädigung, von der aber meisten ein relevanter Teil an die Partei für deren Dienstleistungen z.B. im Wahlkampf abgetreten wird. Wahlkampf Die Parteien und Gruppierungen stellen meist die zentralen Kampagnen für die Wahlkämpfe. Den Wahlkampf vor Ort müssen die Kandidaten und die Aktiven selbst stemmen - finanziell und hinsichtlich der notwendigen Arbeitsleistungen. © Christiane Overmans, 2012

12 Wie kommen Entscheidungen zustande?
„Dries dich op dinge Oper, ich bruch minge Kanal“ Natürlich gibt es sehr unterschiedliche Auffassungen darüber, was vordringlich und was richtig ist bei Kommunalpolitikern. Für die Entscheidungen gibt es daher einen formalen Rahmen, damit nicht alles kreuz und quer geht: - Zuständigkeiten: In welchen Ausschüssen eine Entscheidung vor dem Rat vorberaten wird regelt die Zuständigkeitsordnung des Rates, Diese wird in der Regel zu Beginn einer Wahlperiode überarbeitet. - Sitzungsabläufe: Ebenfalls zu Beginn einer Ratsperiode überarbeitet der Rat seine Geschäftsordnung. Darin wird z.B. geregelt in welcher Reihenfolge was wie behandelt wird. - Einfluß der Parteien: Parteien bestimmen die Aufstellung der Bewerber und haben somit einen großen Einfluß auf die personell Zusammensetzung. Im Rat treten sie als Fraktionen auf, die besondere Rechte und auch eine eigene Ausstattung haben. Abläufe: Vorlagen, Fraktionsarbeitskreise, Gesamtfraktion, Ausschüsse, Rat Einfluß der Parteien © Christiane Overmans, 2012

13 Aufgabenverteilung Stadtrat / Verwaltung
Idealiter gibt der Stadtrat, also die Politik, die Arbeitsziele und die verfügbaren Finanzmittel vor, diese werden durch die Stadtverwaltung erledigt, was wiederum vom Stadtrat auf den Erfolg hin kontrolliert wird. In der Realität sieht es aber meist anders aus. Die Oberbürgermeisterin bestimmt z.B. den Mitarbeitereinsatz und kann daher auch die Abarbeitung der Ratsbeschlüsse steuern. Meist müssen sich aber die Stadtverordneten um die alltäglichen Sorgen von Bürgerinnen und Bürgern kümmern, die eigentlich in den Aufgabenbereich der Verwaltung fallen. © Christiane Overmans, 2012

14 Gremien, die vom Stadtrat besetzt werden
Ratsausschüsse Stadtverordnete im Integrationsrat Mitglieder des Verwaltungsvorstandes Vertreter in Aufsichtsgremien städtischer Firmen und Stiftungen ua. Mitglieder von Vertreterversammlungen - im Regierungsbezirk und im Landschaftsversammlung - auf Landesebene - auf Bundesebene - auf internationaler Ebene (hier finden Sie Beteiligungsgremien und Verbandsorgane mit städtischer Beteiligung) © Christiane Overmans, 2012

15 Ratsausschüsse In jeder Gemeinde müssen ein Hauptausschuss, ein Rechnungsprüfungsausschuss und ein Finanzausschuss gebildet werden, wobei die Aufgaben des Finanzausschusses - wie in Bonn gehandhabt - auch vom Hauptausschuss wahrgenommen werden können. Daneben gibt es die Verpflichtung weitere Ausschüsse einzurichten, wie z.B. Schulausschuss und Jugendhilfeausschuss Außerdem kann der Rat nach eigenem Willen Ausschüsse einrichten. Der Bonner Rat hat neben Ausschüssen auch Unterausschüsse und Projektbeiräte gebildet. Eine Überblick über die Sitzungstermine finden Sie hier. Jede Sitzung wird in den Fraktionen durch Sitzungen der entsprechenden Fraktionsarbeitskreises sowie in den wöchentlichen Sitzungen der Ratsfraktionen vorbereitet. Die Aufgaben und Zuständigkeiten der Ausschüsse sind in der Zuständigkeitsordnung geregelt. Die Ausschüsse entlasten den Rat in begrenztem Umfang bei Entscheidungszuständigkeiten haben im Wesentlichen aber die Funktion, die Entscheidungen des Rates vorzubereiten und Empfehlungen an den Rat auszusprechen. Über die Besetzung der Ausschüsse entscheidet der Rat. Neben Ratsmitgliedern gehören den Ausschüssen in der Regel auch sachkundige Bürger und sachkundige Einwohner an. Ausschuss für Internationale Beziehungen und Lokale Agenda</option> <option value='6'>Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie</option> <option value='13'>Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz</option> <option value='33'>Ausschuss für Soziales, Migration, Gesundheit und Wohnen</option> <option value='24'>Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz</option> <option value='14'>Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Technologie</option> <option value='7'>Bau- und Vergabeausschuss</option> <option value='150'>Betriebsausschuss SGB</option> <option value='3'>Bezirksvertretung Bad Godesberg</option> <option value='4'>Bezirksvertretung Beuel</option> <option value='2'>Bezirksvertretung Bonn</option> <option value='5'>Bezirksvertretung Hardtberg</option> <option value='21'>Bürgerinnen- und Bürgerausschuss</option> <option value='12'>Hauptausschuss</option> <option value='19'>Integrationsrat</option> <option value='177'>Kommunaler Wahlausschuss</option> <option value='17'>Kulturausschuss</option> <option value='16'>Kunstkommission</option> <option value='26'>Landschaftsbeirat</option> <option value='8'>Personalausschuss</option> <option value='173'>Projektbeirat Festspielhaus</option> <option value='171'>Projektbeirat Haus der Bildung - Bottlerplatz</option> <option value='167'>Projektbeirat Kennedybrücke</option> <option value='170'>Projektbeirat zur Umsetzung des Bäderkonzeptes</option> <option value='1'>Rat</option> <option value='18'>Rechnungsprüfungsausschuss</option> <option value='10'>Schulausschuss</option> <option value='25'>Sportausschuss</option> <option value='20'>Unterausschuss Bauplanung</option> <option value='37'>Unterausschuss des Hauptausschusses 'Zukunft Bonn'</option> <option value='156'>Unterausschuss Finanzen- und Beteiligungsmanagement</option> <option value='22'>Unterausschuss für Denkmalschutz</option> <option value='157'>Unterausschuss für Kinder- und Jugendhilfe</option> <option value='11'>Unterausschuss Schulausschuss</option> <option value='38'> Unterausschuss Wissenschaft und Forschung Wahlprüfungsausschuss © Christiane Overmans, 2012

16 Zusammensetzung der Ratsausschüsse
Ratsausschüsse spiegeln in ungefähr die Mehrheitsverhältnisse im Stadtrat. Sie müssen mehrheitlich aus Ratsmitgliedern bestehen. Daneben gehören ihnen in der Regel sachkundige Bürger, die von den Ratsfraktionen vorgeschlagen werden, und ggfls auch sachkundige Einwohner, die interfraktionell oder vom Integrationsrat bestimmt werden, an. Sachkundige Bürger unterliegen den gleichen Regeln wie ein Stadtverordneter, jedoch bezieht sich ihr Mandat nur auf den Ausschuss, für den sie gewählt werden. Sachkundige Einwohner haben kein Stimmrecht, für sie gelten aber auch nicht die Befangenheits- und Treueregeln der Gemeindeordnung. Sie dienen eigentlich als „ständige Experten“. Die Ausschüsse werden zu Beginn der Ratsperiode gebildet und die Vorsitze nach einem Höchstzahlenverfahren vergeben. Dabei können mehrere Fraktionen ihre Ansprüche zusammenlegen, d.h. z.B. im sogenannten Huckepackverfahren eine Gruppe, die sonst für einen Sitz zu klein wäre, mitberücksichtigen. Die Zusammensetzung der einzelnen Ausschüsse können Sie hier finden Die Sprecher der CDU-Fraktion für die einzelnen Ausschüsse hier. Sachkundige BürgerInnen Haben in den Ratsausschüssen die gleichen Rechte wie die Stadtverordneten, d.h. Rede- und Stimmrecht sowie Einsicht in nichtöffentliche Informationen. Sie unterliegen auch den gleichen Regeln zB der Befangenheit Sachkundige EinwohnerInnen Haben kein Stimmrecht und unterliegen nicht der Befangenheitsregelung. Sie sind mit Ausnahme der vom Integrationsrat entsandten in der Regel Vertreter von Lobbygruppen, so zB im Jugendhilfeausschuß, im Internationalen Ausschuß und im UA Denkmalschutz © Christiane Overmans, 2012

17 Gremien die von Bürgerinnen und Bürgern direkt gewählt werden
- Für jeden der vier Stadtbezirke eine Bezirksvertretung - Ein gemeinsamer Stadtrat Ein/e direkt gewählte(r) Oberbürgermeister/In © Christiane Overmans, 2012

18 Oberbürgermeister Wahlperiode derzeit 6 Jahre, künftig wieder 5 Jahre
2015 ist im 1. Wahlgang die absolute Mehrheit, die einfache im 2. Wahlgang erforderlich. Hauptamtlich tätig Der/die OberbürgermeisterIn führt den Vorsitz im Rat und hat dort bei den meisten Angelegenheiten auch Stimmrecht, obgleich sie/er nicht Mitglied des Rates ist. Er/sie leitet die Stadtverwaltung und repräsentiert die Stadt nach außen. (externe OB-Funktionen finden Sie hier) Die Ratsmitglieder wählen aus ihrer Mitte Bürgermeister/innen als ehrenamtliche Stellvertreter/innen für die Leitung der Sitzungen und die Repräsentation der Stadt. st Vorsitzende des Rates und des Hauptausschusses , ohne Ratsmitglied zu sein, hat Stimmrecht in Rat und Hauptausschuss, lädt zu den Sitzungen des Rates und des Hauptausschusses ein, stellt die Tagesordnungen auf und leitet die Sitzungen, kann Widerspruch gegen einen Beschluss des Rates oder der Bezirksvertretungen einlegen, wenn sie überzeugt ist, dass der Beschluss das Wohl der Gemeinde gefährdet, (Die letzte Entscheidung liegt dann beim Rat der Stadt.) kontrolliert die Beschlüsse des Rates, der Bezirksvertretungen und der Ausschüsse auf ihre Rechtmäßigkeit mit der Pflicht zur Beanstandung hat das Recht, gemeinsam mit einem Ratsmitglied eine Dringlichkeitsentscheidung zu fällen, wenn der Rat und der zuständige Ausschuss nicht mehr rechtzeitig zusammenkommen können, um einen dringend erforderlichen Beschluss zu fassen, ist die gesetzliche Vertreterin der Gemeinde in Rechts- und Verwaltungsgeschäften, leitet und verteilt die Geschäfte und Aufgaben der Verwaltung und trifft Entscheidungen im Rahmen der Geschäfte der laufenden Verwaltung. Darunter versteht man alle Angelegenheiten, die regelmäßig anfallen und mit einer gewissen Gleichmäßigkeit behandelt werden können. Natürlich geht das nicht allein, sondern nur in Zusammenarbeit mit den Beigeordneten und Beschäftigten der Verwaltung. ist nach der Gemeindeordnung verpflichtet, die Beschlüsse der politischen Gremien vorzubereiten und die gefassten Beschlüsse auszuführen. Die Vertretung der Oberbürgermeisterin übernimmt im Bereich der Verwaltungsleitung der Stadtdirektor, ein vom Rat bestimmter Beigeordneter. Dies ist in Bonn Stadtdirektor Dr. Volker Kregel. Im repräsentativen Bereich stehen ihr ehrenamtliche Bürgermeisterinnen bzw. Bürgermeister zur Seite, die die Ratsmitglieder aus ihrer Mitte wählen. Zur Zeit hat Bonn vier Bürgermeister. Sie vertreten die Oberbürgermeisterin auch bei der Sitzungsleitung. © Christiane Overmans, 2012

19 Direkte Bürgerbeteiligung
Einwändungen zum Haushalt und Bürgerhaushalt Einwohneranfrage und Einwohnerantrag Bürgerbegehren und Bürgerentscheid © Christiane Overmans, 2012

20 Bürgeranfrage und Bürgerantrag
Formloses, schriftliches Vorbringen von Anregungen und Beschwerden. In Bonn nimmt der Bürgerinnen- und Bürgerausschuss diese Aufgaben als Beschwerdeausschuss für den Rat wahr. Antragstellerinnen und Antragsteller bekommen die Gelegenheit, ihren Antrag in der öffentlichen Sitzung zu erläutern. Der Bürgerinnen- und Bürgerausschuss stellt in der Sitzung seine Auffassung zu den Anliegen durch Beschluss fest. Darüber hinaus gibt er diese Empfehlung zur Beratung und Entscheidung an die in der Sache zuständige Bezirksvertretung, den sachlich zuständigen Ausschuss, den Stadtrat oder die Oberbürgermeisterin ab. © Christiane Overmans, 2012

21 Direkte Bürgerbeteiligung
Bürgeranfrage und Bürgerantrag Einwändungen zum Haushalt und Bürgerhaushalt Einwohneranfrage und Einwohnerantrag Bürgerbegehren und Bürgerentscheid © Christiane Overmans, 2012

22 Einwändungen zum Haushalt und Bürgerhaushalt
Der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen ist nach vorheriger Bekanntgabe an 7 Tagen öffentlich auszulegen.; Gegen den Entwurf können Einwohner und Abgabepflichtige innerhalb von 14 Tagen nach Beginn der Auslegung Einwändungen erheben, über die der Rat wie über einen Antrag entscheidet. © Christiane Overmans, 2012

23 Direkte Bürgerbeteiligung
Bürgeranfrage und Bürgerantrag Einwändungen zum Haushalt und Bürgerhaushalt Einwohneranfrage und Einwohnerantrag Bürgerbegehren und Bürgerentscheid © Christiane Overmans, 2012

24 Einwohneranfrage und Einwohnerantrag
EinwohnerInnen können gemeinsam mit anderen beantragen, dass der Rat oder eine Bezirksvertretung über eine Angelegenheit, die in deren Zuständigkeit liegt, berät und entscheidet. Dafür muß man mindestens drei Monate in Bonn wohnen und das 14. Lebensjahr vollendet haben. Zulässig ist der Antrag nur, wenn nicht innerhalb der letzten 12 Monate in derselben Angelegenheit bereits ein Antrag gestellt wurde. Der Rat entscheidet nach Vorprüfung durch die Verwaltung unverzüglich über die Zulässigkeit des Antrags. Innerhalb von vier Monaten nach Eingang muss der Rat oder die Bezirksvertretung nach Beratung ergebnisoffen entschieden haben. Es gelten Regelungen ähnlich dem Bürgerbegehren, dh. schriftliche Form, konkretes Begehren mit Begründung, vertretungsberechtigte Personen und ein Unterschriftenquorum Rat: EinwohnerInnen, BV-Bonn: EinwohnerInnen © Christiane Overmans, 2012

25 Direkte Bürgerbeteiligung
Bürgeranfrage und Bürgerantrag Einwändungen zum Haushalt und Bürgerhaushalt Einwohneranfrage und Einwohnerantrag Bürgerbegehren und Bürgerentscheid © Christiane Overmans, 2012

26 Bürgerbegehren und Bürgerentscheid
anstelle des Rates oder einer Bezirksvertretung über eine Angelegenheit der Stadt selbst zu entscheiden, soweit dies nicht über die sogenannte „Negativliste“ ausgeschlossen sind. Ausgeschlossen sind vor allem Personal- und Finanzfragen und Dinge, für die es gesetzliche Formen der Bürgerbeteiligung gibt (Planungsrecht) Bürgerentscheid: Wenn der Stadtrat sich einem Bürgerbegehren nicht anschließt findet eine Abstimmung vergleichbar einer Wahl über den Text des Bürgerbegehrens statt. Im Falle der Annahme wird die Stadt zwei Jahre an den Beschluß gebunden. Ratsbürgerentscheid: Der Stadtrat kann beschliessen, den BürgerInnen eine bestimmte Frage zur Abstimmung zu stellen statt selbst zu entscheiden © Christiane Overmans, 2012

27 Die Gemeindeordnung NRW und die Vernetzung der Kommunen
Bonn ehemalige Rheinprovinz Land NRW Bezirksvertretung Landschaftsverband Landtag Stadtrat Landesregierung Oberbürgermeister Regierungspräsident Ministerpräsident Regionalrat Stadtverwaltung Städtetag ua Städt. Firmen Regio Köln/Bonn RGRE ua Landschaftsverband Rheinland: Im sozialen Bereich übernehmen die Landschaftsverbände die Trägerschaft für überörtliche Sozial-, Behinderten- und Jugendhilfe (z.B. dem Landesjugendamt) sowie für bedeutende soziale Einrichtungen, wie z.B. Fach- und insbesondere psychiatrische Krankenhäuser, Förderschulen für behinderte Kinder. Weiterhin sind sie für die Kultur- und Denkmalpflege zuständig. Eine Besonderheit in Deutschland ist dabei die Tatsache, dass es in Nordrhein-Westfalen jeweils zwei Landeskonservatoren und Ämter für Denkmalpflege gibt. Für das Gebiet des LVR ist das Rheinische Amt für Denkmalpflege und für das Gebiet des LWL das Westfälische Amt für Denkmalpflege zuständig. Die Landschaftsversammlung beschließt über Grundsatzangelegenheiten, verabschiedet den Haushalt und wählt den Direktor („Landesdirektor") sowie die Landesrätinnen und Landesräte (Dezernatsleitungen). Der Landschaftsausschuss trifft nach Vorberatung in Fachausschüssen Entscheidungen, die nicht der Landschaftsversammlung vorbehalten sind. Der Direktor führt die Geschäfte der laufenden Verwaltung, bereitet die Beschlüsse der Gremien vor und führt sie aus. Er ist der gesetzliche Vertreter des Verbandes. Regierungspräsident und regionalrat Der Regionalrat ist ein Entscheidungsgremium, das mit kommunalen Vertretern besetzt ist. Es entscheidet über wesentliche Fragen der Raum- und Regionalplanung und berät über raumbedeutsame und strukturwirksame Förderprogramme des Landes. Aufgaben Regionalplanung Der Regionalrat ist "Herr" aller Verfahren zur Regionalplanung, er trifft die sachlichen und verfahrensmäßigen Entscheidungen zur Erarbeitung des Regionalplanes und beschließt die Aufstellung. Förderprogramme/Fördermaßnahmen von regionaler Bedeutung Der Regionalrat ist von der Bezirksregierung über alle regional bedeutsamen Entwicklungen zu unterrichten. Er berät mit der Bezirksregierung die Vorbereitung und Festlegung von raumbedeutsamen und strukturwirksamen Planungen sowie Förderprogrammen und - maßnahmen des Landes von regionaler Bedeutung Der Regionalrat kann von der Bezirksregierung jederzeit Auskunft über Stand und Vorbereitung dieser Planungen, Programme und Maßnahmen verlangen. Der Regionalrat kann in diesem Zusammenhang auch Vorschläge für Förderprogramme und -maßnahmen von regionaler Bedeutung unterbreiten. Dabei sind Vorschläge aus der Region, insbesondere der Regionalkonferenzen zu berücksichtigen, zusammenzuführen und zu bewerten. Verkehr Ein besonderer Schwerpunkt der Arbeit des Regionalrates liegt nach dem 2. Modernisierungsgesetz beim Verkehr. Der Regionalrat beschließt auf der Grundlage des Landesentwicklungsprogrammes, des Landesentwicklungsplanes, der integrierten Gesamtverkehrsplanung und des Regionalplanes über die Vorschläge der Region für die Verkehrsinfrastrukturplanung (gesetzliche Bedarfs- und Ausbaupläne des Bundes und des Landes) die jährlichen Ausbauprogramme für Landesstraßen, Förderprogramme für den kommunalen Straßenbau und den öffentlichen Personennahverkehr. Weiterhin legt der Regionalrat für Um- und Ausbau von Landesstraßen bis zu 3 Millionen Euro Gesamtkosten je Maßnahme nach Lage des Landeshaushaltes die Prioritäten fest. Dabei dürfen keine Maßnahmen finanziert werden, denen das zuständige Ministerium im Einzelfall widersprochen hat. Regio KölnBonn Mitglieder des Region Köln/Bonn e.V. Stadt Köln, Rhein-Sieg-Kreis, Rhein-Erft-Kreis, Bundesstadt Bonn, Oberbergischer Kreis, Rheinisch-Bergischer Kreis, Stadt Leverkusen, Kreissparkasse Köln, Sparkasse KölnBonn, Sparkasse Leverkusen, DGB-Kreis Region Köln-Leverkusen-Erft-Berg, Landschaftsverband Rheinland . Regionale 2010 ologne Bonn Business The Regional Marketing Cologne Bonn Ltd. (Standortmarketing Region Köln/Bonn GmbH) was established with the support of 3 major bodies: commerce, financial institutions and a total of 7 territorial authorities in December Founders of the organization include: The Business Initiative Region Cologne/Bonn Association, The Region Cologne/Bonn-Savings Banks - non-trading partnership and The Region Cologne/Bonn Association. In early 2005 the Regional Marketing Cologne Bonn Ltd. began operating under a new name: “COLOGNE BONN BUSINESS”. CBB aims to increase the awareness of investors regarding the Cologne Bonn region and to emphasize the attractive investment potential it has to offer. Therefore Cologne Bonn Business began focusing on a distinct profile of the area and the region’s strongest business contenders: the automotive and engineering industries, the chemical industry, the finance and insurance industries, trade and commerce, IT/telecommunications, logistics and the media. These businesses’ decided success is genuine proof for the extremely innovative and dynamic business region Cologne Bonn. You can find further information about the Cologne Bonn region’s businesses and investment opportunities by clicking on the “business highlights “ button or you can contact Ms Katrin Rüffer, CEO and Ms Gabriele Schmitt. Kommunale Fachverbände: Kommunale Fachverbände und Institutionen Deutschland » KGSt - Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement » VKA - Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände » VDV - Verband Deutscher Verkehrsunternehmen » VKU - Verband Kommunaler Unternehmen » VKS - Verband Kommunale Abfallwirtschaft und Stadtreinigung » DIFU - Deutsches Institut für Urbanistik » VfK - Verein für Kommunalwissenschaften Europa » RGRE - Rat der Gemeinden und Regionen Europas / Deutsche Sektion » CCRE - Conseil des Communes et Regions d'Europe, Section Européenne de IULA Weltweit » UCLG - United Cities and Local Governments Weitere Fachverbände und -organisationen Recht und Verfassung » Bund deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen » Deutsche Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen » Verein Deutscher Juristentag » Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes Schule und Bildung » Bundesinstitut für Berufsbildung » Kommunikations- und Informationssystem Berufliche Bildung » Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung » Deutscher Volkshochschulverband » Deutsches Studentenwerk » Institut für Film und Bild in Wissenschaft und Unterricht » Konzertierte Aktion Weiterbildung beim Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft » Schulen ans Netz » Weiterbildungsportal WebKollegNRW Kultur » Deutscher Bibliotheksverband » Deutscher Bühnenverein » Deutscher Musikrat » Deutsches Nationalkomitee für Denkmalschutz » Fonds Soziokultur »  Institut für Museumskunde (Berlin) » Institut für vergleichende Städtegeschichte (Münster, Westfalen) » Kulturpolitische Gesellschaft e.V. » Kulturstiftung der Länder » Verband deutscher Musikschulen Soziales, Jugend, Gesundheit » Arbeitsgemeinschaft für Erziehungshilfe (AFET) » Arbeitsgemeinschaft für Jugendhilfe (AGJ) » Bundesagentur für Arbeit » Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter » Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe » Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen » Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung » Deutsche Krankenhausgesellschaft » Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen » Deutsch-Französisches Jugendwerk » Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge » Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht » Deutsches Jugendherbergswerk » Deutsches Zentralinstitut für soziale Fragen » Gesellschaft für sozialen Fortschritt » Internationaler Jugendaustausch- und Besucherdienst der BRD » Kuratorium Deutsche Altershilfe » Stiftung Deutsches Hilfswerk / ARD-Fernsehlotterie Stadtentwicklung, Bauen, Wohnen und Verkehr » Akademie für Raumforschung und Landesplanung » Deutsche Geodätische Kommission (DGK) » Deutscher Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung » Deutsches Institut für Normung / Normenausschuss Bauwesen (NABau) » Deutsches Volksheimstättenwerk » Institut für Städtebau und Wohnungswesen (München) » Schader-Stiftung » Bundesweite Servicestelle Lokale Agenda 21 » Arbeitsgemeinschaft deutscher Verkehrsflughäfen » Bundesverband öffentlicher Binnenhäfen » Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen Umwelt » Abwassertechnische Vereinigung » Deutscher Forstwirtschaftsrat » Duales System Deutschland » Entente Florale Deutschland » Entsorga » Gesellschaft für Umweltrecht » International Federation of Park and Recreation Administration » IKT - Institut für Unterirdische Infrastruktur » Internationale Fachmesse für Entsorgung und Abfalltechnik » Jury Umweltzeichen » Stiftung Wald in Not Wirtschaft » Deutsche Zentrale für Tourismus » Deutsches Institut für Normung / Normenausschuss Kommunale Technik (NKT) » Deutscher Tourismusverband » Deutsches Seminar für Tourismus (DSFT) Berlin » Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN - Normenausschuss KRdL » Stiftung Warentest Finanzen » Deutscher Sparkassen- und Giroverband » IFO-Institut für Wirtschaftsforschung (München) Personal und Organisation » Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung » Bundesakademie für öffentliche Verwaltung » Bundesverband Deutscher Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademien Statistik » Statistisches Bundesamt » Verband Deutscher Städtestatistiker Datenverarbeitung/Informationstechnologie/Telekommunikation » Arbeitsgemeinschaft Kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen » Gemeinsamer Ausschuss Elektronik im Bauwesen » Kooperationsausschuss ADV Bund/Länder/Kommunaler Bereich (KoopA ADV) - Städtewettbewerb Multimedia » Kommunale Datenverarbeitung Nordrhein-Westfalen © Christiane Overmans, 2012

28 Informationsquellen Gemeindeordnung + Kommunalwahlgesetz: Bonner Ratsinformations System: Politische Informationen: © Christiane Overmans, 2012


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