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Geothermie Ausblick zum Planungs- und Entwicklungsstand im Regierungsbezirk, Anträge und erteilte Genehmigungen, Neuerungen und Erkenntnisse, Genehmigungsverfahren,

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Präsentation zum Thema: "Geothermie Ausblick zum Planungs- und Entwicklungsstand im Regierungsbezirk, Anträge und erteilte Genehmigungen, Neuerungen und Erkenntnisse, Genehmigungsverfahren,"—  Präsentation transkript:

1 Geothermie Ausblick zum Planungs- und Entwicklungsstand im Regierungsbezirk, Anträge und erteilte Genehmigungen, Neuerungen und Erkenntnisse, Genehmigungsverfahren, etc. Johannes Baron, Regierungspräsident Darmstadt, 11. Juni 2013

2 1. Erdwärme – Was hat das mit Bergbau zu tun?
Regierungspräsidium Darmstadt 1. Erdwärme – Was hat das mit Bergbau zu tun? Erdwärme und die im Zusammenhang mit ihrer Gewinnung auftretenden anderen Energien gehören zu den bergfreien Bodenschätzen (§ 3 Abs. 3 Nr. 2b BBergG). Bergfreie Bodenschätze sind Bodenschätze, auf die sich das Recht an einem Grundstück nicht erstreckt (§ 3 Abs. 2 Nr. 2 BBergG). Wer bergfreie Bodenschätze aufsuchen will, bedarf der Erlaubnis, wer bergfreie Bodenschätze gewinnen will, der Bewilligung oder des Bergwerkseigentums (§ 6 BBergG). Erdwärme ist die im Inneren der Erde vorhandene Wärme. Ein Teil ist seit Entstehung der Erde dort, der Rest entsteht fortlaufend durch radioaktiven Zerfall. Im Bereich der Erdoberfläche (10-20 m) kann zudem der solare Eintrag genutzt werden. Im Allgemeinen werden oberflächennahe (bis 400 m) und tiefe Geothermie (ab 400 m) unterschieden. Oberflächennah wird mittels Wärmepumpe (Kühlschrank-Prinzip) die konstante Untergrundtemperatur zum Heizen und Kühlen genutzt.

3 2. Rechtliche Rahmenbedingungen
Regierungspräsidium Darmstadt 2. Rechtliche Rahmenbedingungen Wasserrecht und Bergrecht bilden die Rechtsgrundlage für die geothermische Nutzung. Oberflächennahe Erdwärmenutzung bedarf der wasserrechtlichen Erlaubnis. Bohrungen, die mehr als 100 m tief in den Untergrund eindringen sollen, unterliegen der Bergaufsicht (§ 127 BBergG). Gleiches gilt bei Auswirkungen über die Grundstücksgrenze hinaus (§ 4 Abs. 2 Nr. 1 BBergG). Die Bergbehörde erteilt die wasserrechtliche Erlaubnis mit, sofern sie zuständig ist. Liegt keine bergrechtliche Gewinnung vor, wird sie durch die zuständige Wasserbehörde erteilt.

4 Versagungsgründe (§ 11 BBergG)
Regierungspräsidium Darmstadt Versagungsgründe (§ 11 BBergG) Gebundene Entscheidung – es besteht also ein Rechtsanspruch auf die Erteilung der Erlaubnis, sofern kein Versagungsgrund vorliegt. Die Versagungsgründe lassen sich einteilen in Vorschriften, die die Transparenz der bergbaulichen Tätigkeit gegenüber der zuständigen Behörde sicherstellen sollen (Nr. 1, 2, 3), die Solidität des Bergbauunternehmens verlangen (Nr. 6, 7) und dem besonderen Schutz öffentlicher Interessen dienen (Nr. 4, 8, 9, 10). Bei der Prüfung eines Vorhabens spielt der Schutz der Umwelt immer eine entscheidende Rolle. Ob die Anlage später funktioniert, ist für die Behörde nicht vorrangig.

5 Regierungspräsidium Darmstadt Verfahrensgang tiefe Erdwärmegewinnung
Bergrecht bei Regierungspräsidium (momentan ohne UVP): Projektphase 1 2 3 4 erforderliche Genehmigung Erlaubnis („Claim“ zum Suchen) Hauptbetriebsplan zur Aufsuchung (ggf. SBPs) Bewilligung („Claim“ zum Fördern) Hauptbetriebsplan für die Gewinnung und Aufbereitung Inhalt Arbeitsprogramm zur Erkundung Erkundung: Recherche 2D-Seismik 3D-Seismik Bohrplatz 1. Bohrung Fundnachweis Arbeitsprogramm zur Gewinnung Betrieb: 2. und ggf. 3. Bohrung ggf. Stimulation Förderbetrieb Kurz das gestufte bergrechtliche Verfahren. Weitere Genehmigungen in der Regel ebenfalls bei der Bergbehörde: Wasserrecht Naturschutz Baurecht beim Kreis: Errichtung des Kraftwerkes

6 Karte der bestehenden Erdwärme-Erlaubnis- und Bewilligungsfelder
Regierungspräsidium Darmstadt Karte der bestehenden Erdwärme-Erlaubnis- und Bewilligungsfelder im hessischen Bereich nördlicher Oberrhein (gem. § 7 und § 8 BBergG) So ist die aktuelle Lage

7 3. Erdwärmesondenanlagen in Hessen
Regierungspräsidium Darmstadt 3. Erdwärmesondenanlagen in Hessen Gesamtzahl: Anlagen Bis 30 kW: ca (94%) Über 30 kW: ca. 450 (6%), max. 900 kW Hessische Durchschnittsanlage Wohngebäude (1-2 Familienhaus) 10-11 kW Heizleistungsbedarf 2 Bohrungen (Doppel-U-Sonden 94 m tief (HLUG, Stand )

8 4. Standortbeurteilung „Wasser“
Regierungspräsidium Darmstadt 4. Standortbeurteilung „Wasser“ Hydrogeologische Beurteilung Einteilung in günstige oder ungünstige Gebiete Abhängig von der geologischen/ hydrogeologischen Situation Wasserwirtschaftliche Beurteilung Einteilung in günstige, ungünstige oder unzulässige Gebiete Lage zu Trinkwasser-/ Heilquellenschutzgebieten Im Einzelfall: Lage zu kontaminierten Altlastbereichen etc. Hochaufgelöste aktuelle Karten zur Standortbeurteilung unter

9 Regierungspräsidium Darmstadt
Hydrogeologische und wasserwirtschaftliche Standortbeurteilung für die Errichtung von Erdwärmesonden

10 5. Ist Geothermie gefährlich?
Regierungspräsidium Darmstadt 5. Ist Geothermie gefährlich? Jede Bohrung ist ein Eingriff und eine potenzielle Gefahr für das Grundwasser Sicherheitsvorsprung durch fachgerechter Planung und Umsetzung Bei einer undichten Sonde würde die Heizung nicht richtig funktionieren. Was aber, wenn die Verpressung nicht dauerhaft dicht ist? Hauptgefahrenquelle: Aufgrund von Unkenntnis, Unerfahrenheit oder fehlerhaft durchgeführte Bohrungen oder Ausbauten oder mangelnder Überwachung, oder…

11 Qualitätssicherung und -entwicklung
Regierungspräsidium Darmstadt Qualitätssicherung und -entwicklung Qualität verbessern und sichern Qualifizierte Ingenieure und fachkundige Betriebe Kontinuierliche Weiterbildung Weiterentwicklung von Bohrungen, Sonden und Materialien Zertifikate für Bohrfirmen 2. Einhaltung bestehender Regeln kontrollieren Überwachung und Dokumentation von Bohrarbeiten und Verfüllung Enge Zusammenarbeit von Branche und Behörden Regeln aktualisieren Ausschlusskriterien, Ausschlussgebiete festlegen (siehe Schweiz)

12 Aktuelle Mindestanforderungen (oberflächennah)
Regierungspräsidium Darmstadt Aktuelle Mindestanforderungen (oberflächennah) Anzeige (§ 4 LagerstG) und Genehmigung des Vorhabens Maßgebende DIN-Normen, VDI-Richtlinien, DVGW-Regelwerke Prävention von Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen Mindestabstand von 10 m zwischen benachbarten Anlagen Qualifikation des Bohrunternehmens nach DVGW W120 Abschätzen und minimieren der Bohrrisiken Anlage nach dem aktuellen Stand der Technik Dokumentation sämtlicher Arbeitsvorgänge Weitere Informationen sind auch in der Broschüre „Erdwärmenutzung in Hessen“ des HLUG nachzulesen.

13 6. Finanzierung einer oberflächennahen Erdwärmeanlage
Regierungspräsidium Darmstadt 6. Finanzierung einer oberflächennahen Erdwärmeanlage Förderung durch das Marktanreizprogramm des Bundes (BAFA) Günstige Darlehen der KfW-Bank des Bundes Wärmepumpentarife der örtlichen Stromversorger Amortisierung für ein Einfamilienhaus ohne Kostensteigerung bei entsprechender Auslegung (Fußbodenheizung, gute Dämmung) Ölheizung: 5-10 Jahre Gasheizung: 8-13 Jahre Nur durch die Qualität der Anlage können die Anforderungen des Kunden, des Ressourcenschutzes und insb. des Grundwassers erreicht werden.

14 Regierungspräsidium Darmstadt
7. Welche Herausforderungen sind in der tiefen Geothermie zu bewältigen? Bohrplatzsuche (Abnehmer für Fernwärme, Wasser-, Naturschutz,) Fündigkeitsrisiko, Wirtschaftlichkeit Induzierte Seismizität (Messnetzaufbau, Gefährdungsabschätzung) Tiefbohrung durch Grundwasser und gasführende Schichten Heiße Salzwässer (Ausfallen von Mineralen, Aggressivität, Materialverschleiß) Natürliche Radioaktivität in Tiefenwässern (Scales) Akzeptanz (bei Bürgern und in der Politik) Insgesamt: Investitionen von rund 30 Millionen Euro bis zum fertigen Kraftwerk mit 5MW elektrisch grundlastfähig aber schlecht regelbar und MW thermisch. Nur Schlagworte: Sollen die Leute nachher fragen…

15 Stand der tiefen Geothermie (Projekte)
Regierungspräsidium Darmstadt Stand der tiefen Geothermie (Projekte) Kleine Felder zur Heizung und Kühlung von einzelnen Gewerbeobjekten Größere Felder der Entwicklung tiefengeothermischer Projekte In einigen Feldern wurden seismische Aufsuchung durchgeführt, aber nicht weiterverfolgt (z.B. Idstein, Lorch, Rhein-Main). Die Planung für die Errichtung von Kraftwerken ist in Groß-Gerau und Wiesbaden am weitesten fortgeschritten. In Groß-Gerau könnte noch im nächsten Winter die erste Erkundungsbohrung abgeteuft werden. In Wiesbaden wohl erst in 2014. Insgesamt sind wir von dem im Jahr 2010 im „Energieforum Hessen 2020“ formulierten Anspruch von 20 Geothermiekraftwerken (100 MW elektrisch) bis 2020 im Oberrheingraben noch ein sehr weites Stück entfernt.

16 Stand der tiefen Geothermie (Projekte)
Regierungspräsidium Darmstadt Stand der tiefen Geothermie (Projekte) Was stellen wir fest? Viele Inhaber von Konzessionen zur Aufsuchung warten ab – Arbeitsprogramme werden nicht konsequent durchgeführt. Was hat das zur Folge? Wir werden Konzessionen nicht automatisch verlängern! Was brauchen wir? Mehr Mut, mehr Engagement, Ingenieurinnen und Ingenieure, die sich etwas trauen. Weniger Angst vor „Wutbürgern“, mehr Mut zur offenen Kommunikation Konsequente Umsetzung von Zielen. Oder: es gibt nichts Gutes, außer man tut es

17 Regierungspräsidium Darmstadt Welche Geräte kommen zum Einsatz?
Bildquelle: RP Darmstadt

18 Regierungspräsidium Darmstadt
8. Nachhaltigkeit Erdwärme ist (in menschlichen Maßstäben) unerschöpflich Nahezu überall verfügbar, krisensicher Witterungs- und tageszeitenunabhängig (grundlastfähig) Heizen, kühlen und Warmwasserbereitung Stromerzeugung in der tiefen Geothermie Klimaneutraler Betrieb möglich (CO2-Einsparung, Klimafolgekosten) Geringe Betriebskosten, kurze Amortisationszeit und wartungsarm Erfüllung des EEWärmeG möglich Wie sieht es langfristig unter Berücksichtigung der Betriebsjahre der Erdwärmesonden und der Anlagen aus?

19 Erdwärme in Hessen - Zwischenfazit
Regierungspräsidium Darmstadt Erdwärme in Hessen - Zwischenfazit Das Potenzial der Geothermie ist groß und ihre Bedeutung wächst mit schwindenden Rohstoffen und dem Klimawandel stetig an. Geothermie war schon den Römern als Heizquelle bekannt, trotzdem wird sie (außer z.B. auf Island) erst seit wenigen Jahren in einem nennenswertem Umfang genutzt. Es bedarf weiterer Forschung und Entwicklung für einen energetisch und wirtschaftlich sinnvollen, kontinuierlichen Fortschritt. Vor allem werden Fachkräfte benötigt, die gewillt sind, sich stetig weiterzubilden und sich die neuesten Erkenntnissen anzueignen. Dazu bedarf es auch der Förderung von Fortbildungsmöglichkeiten.


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