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am 11. November 2013 in der Ev. Diakonissenanstalt Karlsruhe-Rüppurr

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Präsentation zum Thema: "am 11. November 2013 in der Ev. Diakonissenanstalt Karlsruhe-Rüppurr"—  Präsentation transkript:

1 am 11. November 2013 in der Ev. Diakonissenanstalt Karlsruhe-Rüppurr
MAV-Treffen der diakonischen Krankenhäuser und der stationären Einrichtungen der Suchtkrankenhilfe am November in der Ev. Diakonissenanstalt Karlsruhe-Rüppurr

2 Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:
Top 1: Begrüßung Top 2: Festlegung des Termins für das nächste Treffen Top 3: Aufnahme von Nachträgen in die Tagesordnung MAV-Treffen der diakonischen Krankenhäuser und der stationären Einrichtungen der Suchtkrankenhilfe am

3 Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:
Top 4: Berichte aus den einzelnen Kliniken Top 5: Bericht vom Treffen des Arbeitskreises Krankenhäuser der AGMAV-Württemberg am 21. Oktober 2013 in Stuttgart Top 6: ARK-DW-EKD antreten zur nächsten Wahl ja oder nein? MAV-Treffen der diakonischen Krankenhäuser und der stationären Einrichtungen der Suchtkrankenhilfe am

4 Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:
Top 7: Überstunden im Schicht- u Wechselschichtdienst Top 8: Wertung der Umkleidezeiten in Krankenhäusern als Arbeitszeit MAV-Treffen der diakonischen Krankenhäuser und der stationären Einrichtungen der Suchtkrankenhilfe am

5 Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:
Top 9: Pflegekammer in Baden-Württemberg ? Top 10: Nachträge Top 11: Verschiedenes MAV-Treffen der diakonischen Krankenhäuser und der stationären Einrichtungen der Suchtkrankenhilfe am

6 Festlegung des Termins für das nächste Treffen
Das nächste Treffen findet am statt. MAV-Treffen der diakonischen Krankenhäuser und der stationären Einrichtungen der Suchtkrankenhilfe am

7 Aufnahme von Nachträgen in die Tagesordnung
Regelung über Maßstäbe und Grund-sätze für den Personalbedarf in der stationären Krankenpflege (Pflege-Personalregelung - PPR) Diakoniekrankenhaus Mannheim > GA – Baden ? > GMDW Pfalz ? MAV-Treffen der diakonischen Krankenhäuser und der stationären Einrichtungen der Suchtkrankenhilfe am

8 Aufnahme von Nachträgen in die Tagesordnung
Novellierung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) MAV-Treffen der diakonischen Krankenhäuser und der stationären Einrichtungen der Suchtkrankenhilfe am

9 Berichte aus den einzelnen Kliniken
MAV-Treffen der diakonischen Krankenhäuser und der stationären Einrichtungen der Suchtkrankenhilfe am

10 Bericht Treffen des Arbeitskreises Krankenhäuser der AGMAV-Württemberg am 21. Oktober 2013 im Karl-Olga-Krankenhaus in Stuttgart MAV-Treffen der diakonischen Krankenhäuser und der stationären Einrichtungen der Suchtkrankenhilfe am

11 ARK-DW-EKD Frage: ARK-DW-EKD antreten zur nächsten Wahl ja oder nein?
MAV-Treffen der diakonischen Krankenhäuser und der stationären Einrichtungen der Suchtkrankenhilfe am

12 ARK-DW-EKD Die Arbeitsbedingungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Diakonie werden in einer besonderen Form der Sozialpartner-schaft und Mitbestimmung geregelt ("Dritter Weg"), in der paritätisch besetzte Arbeits-rechtliche Kommissionen sich auf Arbeits-rechtliche Regelungen verständigen. MAV-Treffen der diakonischen Krankenhäuser und der stationären Einrichtungen der Suchtkrankenhilfe am

13 ARK-DW-EKD Die Arbeitsrechtliche Kommission des Diakonischen Werkes der EKD wurde im September 2010 neu gewählt. Sie setzt sich aus je 12 Vertreterinnen und Vertretern der Dienstnehmer- und Dienstgeberseite zusammen. Gewählt wurden sie auf den jeweiligen Delegiertenversammlungen. MAV-Treffen der diakonischen Krankenhäuser und der stationären Einrichtungen der Suchtkrankenhilfe am

14 Überstunden im Schicht- und Wechselschichtdienst
§ 7 TVöD Sonderformen der Arbeit c) im Falle von Wechselschicht- oder Schichtarbeit über die im Schichtplan festgelegten täglichen Arbeitsstunden einschließlich der im Schicht-plan vorgesehenen Arbeitsstunden, die be-zogen auf die regelmäßige wöchentliche Ar-beitszeit im Schichtplanturnus nicht ausge-glichen werden, angeordnet worden sind. MAV-Treffen der diakonischen Krankenhäuser und der stationären Einrichtungen der Suchtkrankenhilfe am

15 Wertung der Umkleidezeiten in Krankenhäusern als Arbeitszeit
BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom , 5 AZR 678/11 Umkleidezeit als vergütungspflichtige Arbeitszeit nach dem TV-L Leitsatz Umkleidezeiten und durch das Umkleiden veran-lasste innerbetriebliche Wegezeiten sind im An-wendungsbereich des TV-L vergütungspflichtige Arbeitszeit, wenn der Arbeitgeber das Tragen einer bestimmten Kleidung vorschreibt und das Um- kleiden im Betrieb erfolgen muss. MAV-Treffen der diakonischen Krankenhäuser und der stationären Einrichtungen der Suchtkrankenhilfe am

16 Pflegekammer in Baden-Württemberg ?
MAV-Treffen der diakonischen Krankenhäuser und der stationären Einrichtungen der Suchtkrankenhilfe am

17 Nachtrag - PPR „Die Pflege-Personalregelung wurde 1993 eingeführt, um die Leistungen der Pflege transparenter zu machen und eine Berechnungsgrundlage für den Personalbedarf zu haben. Experten gingen damals davon aus, daß sich durch konsequente Anwendung der PPR bundesweit ein Personal-mehrbedarf im fünfstelligen Bereich ergeben würde. Als sich ab-zeichnete, daß die daraus resultierenden Mehrkosten nicht zu tragen sind, wurde die Pflege-Personalregelung flugs ausgesetzt. Im Zeitalter der DRG kommt die Regelung ohnehin nicht mehr zum Tragen, weil die Anwendung bei Abrechnung über Fallpauschalen ausdrücklich ausge-schlossen ist. Manche Krankenhäuser verwendeten die PPR jedoch noch als internes Steuerungsinstrument weiter. Seit 2006 fließen die PPR-Zahlen in die DRGs mit ein, so daß Krankenhäuser, die viele pflegebedürftige Menschen versorgen, entsprechend höhere Umsätze erzielen können.“ Quelle: MAV-Treffen der diakonischen Krankenhäuser und der stationären Einrichtungen der Suchtkrankenhilfe am

18 Nachtrag - PPR Allgemeine Pflege: A1 umfaßt alle Leistungen für PatientInnen ohne besonderen Pflegebedarf. A2 bezeichnet PatientInnen, die Hilfestellungen in mindestens zwei Bereichen benötigen, z.B. Hilfe beim Aufstehen, Durchführung von Prophylaxen, Teilwäsche, Begleitung zum WC, Mahlzeiten mundgerecht aufbereiten. A3 bezeichnet PatientInnen, bei denen die Pflege in mindestens zwei Bereichen die Durchführung vollständig übernimmt, z.B. Lagerung, Ganzkörperwäsche, Versorgung bei Inkontinenz, Mahlzeiten anreichen, Überwachung bei Desorientierung. MAV-Treffen der diakonischen Krankenhäuser und der stationären Einrichtungen der Suchtkrankenhilfe am

19 Nachtrag - PPR Spezielle Pflege: S1 umfaßt Leistungen der Behandlungspflege, die nicht unter S2 oder S3 fallen, z.B. einmal täglich Blutdruck messen. S2 bezeichnet PatientInnen, die mindestens eine Leistung der Behandlungspflege mit erhöhtem Aufwand erhalten, z.B Dauerinfusionen, einfache Verbandswechsel, Kontrolle der Medikamenteneinnahme. S3 bezeichnet PatientInnen, die mindestens eine Leistung der Behandlungspflege mit hohem Aufwand erhalten, z.B. Transfusionen, aufwändige Verbandswechsel, Überwachung bei Nebenwirkungen von Medikamenten. MAV-Treffen der diakonischen Krankenhäuser und der stationären Einrichtungen der Suchtkrankenhilfe am

20 Nachtrag – Diakoniekranken-haus Mannheim
Das Diakoniekrankenhaus Mannheim gehört zu Diakonissen Speyer-Mannheim. Frage: Gründung einer gemeinsamen MAV? MAV-Treffen der diakonischen Krankenhäuser und der stationären Einrichtungen der Suchtkrankenhilfe am

21 Verschiedenes Ausgleich der Sonderformen der Arbeit (§ 8 TVöD, § 49 TVöD-BT-K) Tarifeinigung in den Tarifverhandlungen über die neue Entgeltordnung (TVöD-Bund) Anwendung des Reisekostenrechts MAV-Treffen der diakonischen Krankenhäuser und der stationären Einrichtungen der Suchtkrankenhilfe am

22 Verschiedenes Anspruch auf zweimalige Verringerung der Arbeitszeit während der Elternzeit Streikaufruf über das Intranet durch den Betriebsrat ist verboten Streit über Mehrfachbefristungen MAV-Treffen der diakonischen Krankenhäuser und der stationären Einrichtungen der Suchtkrankenhilfe am


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