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Nutzungsbeschränkungen in Grundwasserschutzzonen

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Präsentation zum Thema: "Nutzungsbeschränkungen in Grundwasserschutzzonen"—  Präsentation transkript:

1 Nutzungsbeschränkungen in Grundwasserschutzzonen
Abgeltung gemeinwirtschaftlicher Leistungen Feierabendgespräch Verband Aargauischer Ortsbürgergemeinden 28. Oktober 2009 Stefan Flückiger Geschäftsführer BWB dipl. Forsting. ETH

2 Themen Zahlen und Fakten Wo liegt das Problem?
Stärken/Schwächen, Chancen/Gefahren SWOT Wald – Eigentumsrechte – Behörden Was nun? Schlussfolgerungen

3 Zahlen und Fakten Instrumente im Grundwasserschutz
Grundwasserschutzareale: Freihaltung von unbebauten Zonen für künftige Grundwassergewinnung. (Vor allem im Wald und teilweise in der Landwirtschaft). Grundwasserschutzzonen umgeben Quell- und Grundwasserfassungen in 3 Zonen: S1: Fassungsbereich (Nutzungsbeschränkung: stark) S2: Engere Schutzzone (Nutzungsbeschränkung: mittel) S3: Weitere Schutzzone (Nutzungsbeschränkung: schwach)

4 Zahlen und Fakten

5 Zahlen und Fakten

6 Zahlen und Fakten Position Wert Grundwasserschutzzonen CH 42% im Wald
Trinkwasseranteil Wald 40%, 400 Mio. m3 Betroffene Waldfläche CH (= Waldfläche LU, UR, SZ, NW, OW) 125‘000 Hektaren Einsparung Aufbereitungskosten durch Schutzzonen im Wald CHF 80 Mio. pro Jahr Entgangener Nutzen für Waldeigentümer CHF / ha * Jahr

7 Zahlen und Fakten Wald als Trinkwasserlieferant - Vorzüge
Verzicht auf wassergefährdende Stoffe (Pestizide, Dünger) Fehlender Bodenumbruch Starke Filterwirkung durch gute Durchwurzelung

8 Gesetzliche Vorschriften + Empfehlungen = Mehrkosten & Mindererträge
Führen zu Mehrkosten Mindererträgen Wo liegt das Problem? Gesetzliche Vorschriften + Empfehlungen = Mehrkosten & Mindererträge

9 Wo liegt das Problem? Schutzzone S1 - Fassungsbereich Zone Vorschrift
Vorschriften Nur bauliche Eingriffe und andere Tätigkeiten zulässig, die der Trinkwasserversorgung dienen. Zone Vorschrift Empfehlung S1 Fassungsbereich Nur Eingriffe und Tätigkeiten, die der Trinkwasserversorgung dienen S2 engere Schutzzone S3 weitere Schutzzone Keine chemische Behandlung von gelagertem Holz und keine Lagerung von behandeltem Holz Keine ungeschützte Lagerung und Umfüllung von Betriebsstoffen Kein Nassholzlager Keine Pflanzenschutzmittel, Dünger Massnahmen zum Gewässerschutz bei Erstellung oder Änderung von Anlagen Bewilligung für Holzlager

10 Wo liegt das Problem? Schutzzone S3 – weiterer Bereich Zone Vorschrift
Vorschriften Keine chemischen Behandlung von gelagertem Holz Keine Lagerung von behandeltem Holz Keine ungeschützte Lagerung und Umfüllung von Betriebsstoffen Kein Nassholzlager Keine Pflanzenschutzmittel und kein Dünger Massnahmen zum Gewässerschutz bei Erstellung oder Änderung von Anlagen Bewilligung für Holzlager Empfehlungen Bevorzugen von Laubholzarten Möglichst kleinflächige Holzschläge Umweltverträgliche Treib- und Schmierstoffe Bodenschonende Befahrung Zone Vorschrift Empfehlung S1 Fassungsbereich Nur Eingriffe und Tätigkeiten, die der Trinkwasserversorgung dienen S2 engere Schutzzone S3 weitere Schutzzone Keine chemische Behandlung von gelagertem Holz und keine Lagerung von behandeltem Holz Keine ungeschützte Lagerung und Umfüllung von Betriebsstoffen Kein Nassholzlager Keine Pflanzenschutzmittel, Dünger Massnahmen zum Gewässerschutz bei Erstellung oder Änderung von Anlagen Bewilligung für Holzlager

11 Wo liegt das Problem? Schutzzone S2 – engerer Bereich
zusätzliche Vorschriften Kein Betanken von Maschinen Kein Reinigen von Fahrzeugen und Maschinen Kein Abstellen von Maschinen während der Nacht und an Wochenenden Keine Terrainveränderungen (Erschliessungen) Kein Kahlschlag Meldung der forstwirtschaftlichen Arbeiten an die Wasserversorgung zusätzliche Empfehlungen Entfernen von Schlagabraum

12 DAS SIND NUR TEILKOSTENBERECHNUNGEN
Wo liegt das Problem? Mehrkosten und Mindererträge in CHF/ha * Jahr Tatbestand in CHF / Hektare und Jahr Rückekosten 3 – 66 Marschkosten 11 – 90 Auffangwangen 10 Total Vorschriften S2: 24 – 166 | S3: Bodenpflegliche Befahrung 10 – 17 Umweltverträgliche Betriebsmittel 18 Mobiler Hacker 23 – 28 Erhöhung Laubholz 39 – 174 Total Empfehlungen S2: 20 – 192 | S3: Total Vorschriften und Empfehlungen S2: 33 – 358 | S3: DAS SIND NUR TEILKOSTENBERECHNUNGEN GEMEINKOSTEN-ANTEIL ES FEHLEN: OVERHEAD-ANTEIL GEWINN-ANTEIL

13 SWOT Analyse: Grundwasser
Stärken Schwächen Einmalige natürliche Voraussetzung für die Erzeugung von hervorragendem Grundwasser Dritte verwandeln normalerweise das Wasser in ein wirtschaftliches Gut und verdienen „gutes Geld“ Standortsabhängigkeit der Grundwasseranbieter Waldeigentümer sind eine politische Minderheit Öffentlichkeit (BAFU) anerkennt fehlende Vermarktbarkeit von Waldleistungen Kostenorientierte Betrachtungsweise anstatt Nutzenorientierung Chancen Risiken Hochwertiges Wasser wird zunehmend knapper Weitere demokratisch/ politisch/ administrative Enteignung Waldbesitzerorganisationen setzen sich für Eigentumsrechte ein Vorschriften (Mehrkosten, Mindererlöse) nehmen zu Hochwertige Grundwassererzeugung ist durch Stickstoffeintrag (exogen) gefährdet

14 Wald – Eigentumsrechte - Behörden
Bundesverfassung Art. 77 Wald 1 Der Bund sorgt dafür, dass der Wald seine Schutz-, Nutz- und Wohlfahrtsfunktionen erfüllen kann. 2 Er legt Grundsätze über den Schutz des Waldes fest. 3 Er fördert Massnahmen zur Erhaltung des Waldes. Frei betretbar seit 1912! ZGB Art. 699 1 Das Betreten von Wald und Weide und die Aneignung wildwachsender Beeren, Pilze u. dgl. sind in ortsüblichem Umfange jedermann gestattet, soweit nicht im Interesse der Kulturen seitens der zuständigen Behörde einzelne bestimmt umgrenzte Verbote erlassen werden. Nebenbei Schweizer Bevölkerung 1912: ca. 3.5 Mio. Einwohner 2009: ca. 7.6 Mio. Einwohner

15 Wald – Eigentumsrechte - Behörden
Die Realität ist leider eine andere… Im Kanton Bern wurden den Waldeigentümern per auch die Haftung und vorsorgliche Verantwortung für Gemeindestrassen entlang von Wald übertragen… Das BAFU hat in diesem Jahr die Einführung von „Grundanforderungen an den naturnahen Waldbau“ geplant, welche vom Waldeigentümer weitgehende Leistungen – ENTSCHÄDINGUNGSLOS - verlangen… Das BAFU erarbeitet aktuell eine Biodiversitätsstrategie für die Schweiz – Waldeigentümer müssen weitere finanzielle Belastungen erwarten… Bei der Auflage von Waldstrassenplänen im Könizbergwald hat eine Waldbesucherin festgestellt: es sei unhaltbar, dass man 1000 Waldbesuchern mit Hund diesen Genuss verbieten will, wegen 14 Rehen – das sei doch Verhältnisblödsinn… Träume des Geschäftsführers des BWB… Negativer Deckungsbeitrag für Waldeigentümer Output Schutz Input Waldeigentümer Erholungsnutzen des Waldes gemäss einer Studie des BAFU: CHF 10 Mia. Franken pro Jahr oder CHF 8‘000.- pro Hektare und Jahr Output Wohlfahrt Negativer Deckungsbeitrag für Waldeigentümer Output Nutzung Negativer Deckungsbeitrag Positiver Deckungsbeitrag

16 Was nun? BAFU empfiehlt einvernehmliche Entschädigungslösung mit Wasserversorgern Kanton Solothurn: Punktierungssystem Produktivität Standort (Zuwachs) Hangneigung Erschliessung Behinderungen Nadelholzanteil Mittlere Distanz zu Schutzzonengrenze Kanton Bern: CHF Beträge pro Tatbestand Ertragsausfall Totholzentfernung Holzlagerung ausserhalb Schutzzone Entfernung Astmaterial und Schlagabraum Steuerung der Baumarten Auffüllen von Bodenvertiefungen wegen entwurzelten Stöcken

17 Schlussfolgerungen Eine nachhaltige Waldbewirtschaftung kann sich nicht nur auf den OUTPUT aus dem Wald konzentrieren. Waldeigentümer müssen sämtliche Waldfunktionen deckungsbeitragsbringend anbieten können. Forst- und Umweltbehörden müssen sich bewusst sein, dass mit jeder weiteren Verordnung und Vollzugshilfe, die kostendeckend oder unentgeltlich Leistungen vom Waldeigentümer verlangt, der Druck auf noch mehr Holzproduktion (v.a. Nadelholz) zunimmt. Waldeigentümer müssen glaubwürdig, gemeinsam und viel mehr erklären, warum Waldeigentümer Deckungsbeiträge und nicht nur Kostendeckung brauchen. Waldbewirtschaftung ist nicht (nur) wegen der Waldbewirtschaftung, wegen der Strukturen oder wegen der Holzpreise defizitär – sondern weil rechtliche Rahmenbedingungen die Entschädigung sämtlicher Waldleistungen verunmöglichen. Ein Unternehmen in der Privatwirtschaft müsste wohl unter heutigen Vorzeichen aus ökonomischen Überlegungen die strategischen Geschäftsfelder Wohlfahrt und Schutz eliminieren…

18 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
Lassen Sie uns an einer Waldzukunft arbeiten, in der der Waldeigentümer aus wirtschaftlichen Gründen einen Zielkonflikt hat, welcher Leistung er den Vorrang geben will… Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Verwendete Grundlagen: WSL/BAFU-Projekt Mehraufwand / Minderertrag in der Waldwirtschaft infolge des Trinkwasseschutzes


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