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Veröffentlicht von:Antje Ragle Geändert vor über 10 Jahren
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Unterrichtsmaterial zum Thema Flucht und Asyl ab 9
Unterrichtsmaterial zum Thema Flucht und Asyl ab 9. Jahrgang Flüchtlingsrat Schleswig-Holsten
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Themen A) Fluchtursachen B) Fluchtwege
C) Europäische Flüchtlingspolitik D) Das Asylverfahren E) Das Leben der Flüchtlinge in SH
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A) Fluchtursachen Definition Flucht: - unfreiwilliges Verlassen eines
Landes oder eines Ortes - Ausweichen aus einer nicht zu bewältigenden [Lebens]-Situation
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Fluchtursachen Umwelt individuell gesellschaftlich - Dürre
- Flutkatastrophe - Überschwemmung - Erdbeben - radioaktive Unfälle - vergiftete Gewässer - Wirbelstürme/ Tsunami - höhere Bildung - besseres Leben - gesundheitliche Versorgung - familiäre Verfolgung - Kriege - Bürgerkriege - Menschenrechts- verletzungen - staatliche und vom Staat geduldete Gewalt - Armut - frauenspezifische Fluchtgründe Umwelt individuell gesellschaftlich
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B) Fluchtwege Weltweit über 40 Millionen Menschen auf der Flucht
80-85 % bleiben innerhalb ihrer Heimatregion Flüchtlinge aus Ruanda in Ost-Zaire Verschiedene Gründe verhindern Weiterreise: Geld, Krankheit, Alter, (kleine) Kinder…
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Fluchtmittel: Alle Transportmittel können als Fluchtmittel dienen:
Boot, Flugzeug, Fahrrad, zu Fuß, schwimmend, Karren, Auto, Bus, Bahn, kriechend, kletternd...
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Gefahren auf dem Fluchtweg
März 2009, Mittelmeer: 600 Flüchtlinge auf dem Weg nach Italien. Mindestens ein Boot sank, 300 bis 500 Personen sind ertrunken. (Quelle: FAZ)
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C) Europäische Flüchtlingspolitik
Die Grenzzäune von Ceuta und Melilla (Spanische Exklaven im Norden Marokkos) Zwei Zäune (6 Meter hoch), mit Natodraht, Überwachungskameras, Mikrofonen und Infrarot-Überwachungssystem. Zwischen den Zäunen: Motorrad-Patrouillen der spanischen Polizei.
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Frontex „Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen“ Ziel: Flüchtlingsboote in inter- nationalen Gewässern verfolgen und zurückdrängen 2005: 6,2 - Millionen Euro, : 90 - Millionen Euro Koordination von nationalen Grenzschützern Foto: Noborder Network
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Die Dublin II - Verordnung
§§§§ Zuständigkeit für Asylverfahren Gültigkeit: EU-Staaten sowie Norwegen, Schweiz und Island Grundgedanke: Betritt ein Flüchtling den Boden eines EU-Landes, so ist dieses Land allein für die Durchführung des Asylantrag zuständig.
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Übernahmeersuchen 2008 und 2009
von Deutschland an die Mitgliedsstaaten: 2008: 6261 2009: 8284 von den Mitgliedstaaten an Deutschland: 2008: 3118 2009: 2859
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D) Das Asylverfahren – Entscheidungen
§§§§ 1a) Anerkennung als Asylberechtigte/r - nach Art.16a Grundgesetz 1b) Die Anerkennung als Flüchtling - nach § 60 Abs.1 Aufenthaltsgesetz 2) Abschiebungsschutz -nach § 60 Abs. 2, 3, 5 oder 7 des Aufenthaltsgesetzes 3) Ablehnung des Asylgesuchs §§§§
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Verteilung auf die Bundesländer
nach einer Quote, dem „Königsteiner Schlüssel“
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E) Das Leben der Flüchtlinge in Schleswig-Holstein
Erste (offizielle) Station für Flüchtlinge in SH: Landesunterkunft in ehemaliger Kaserne in Neumünster Schleswig-Holstein nimmt ca. 3,3 % der Asylsuchenden in Deutschland auf
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Was geschieht in der EAE?
ED-Behandlung, ärztliche Untersuchung Größere Geldbeträge werden abgenommen Anhörung BAMF Wohnverpflichtung Frauenflur in der Landesunterkunft
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Das Leben mit der Residenzpflicht
„Residenzpflicht“: Landkreis darf ohne behördliche Genehmigung nicht verlassen werden (z.B. von Norderstedt nach Hamburg).
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Das Leben der Flüchtlinge - Arbeitsverbot
Generelles Arbeitsverbot im ersten Jahr des Aufenthalts für Flüchtlinge Nach einem Jahr kann Arbeitserlaubnis beantragt werden, aber “nachrangiger Arbeitsmarktzugang“!
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Das Leben in Neumünster - Sachmittel
(Grund-)Versorgung in Form von „Sachmitteln“ 40 Euro „Taschengeld“ im Monat (Streichung wenn Meldepflicht verletzt wird) Besuche von Außen: zeitliche Beschränkung, Ausweis an Pforte zeigen Essen in Kantine, Kochverbot in Zimmern Kantinenküche in Neumünster
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Verteilung in die Kommunen
Verteilung in die Kreise und Kommunen innerhalb Schleswig-Holsteins (“Transfer”) Situation dort sehr unterschiedlich: Gemeinschaftsunterkünfte Wohnungen Container etc. Unterkunft in Wahlstedt, Sommer 2009
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Abschiebungshaft Nach Ablehnung: Aufforderung Deutschland zu verlassen. Abschiebungshaft: - wer nicht freiwillig geht und abgeschoben werden kann, sowie - Flüchtlinge an den Bundesgrenzen Kosten tragen Flüchtlinge, wenn sie wieder einreisen wollen.
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Weitere Informationen
Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V. Pro Asyl Vernetzung gegen Abschiebehaft Infos zu den EU-Außengrenzen Material erstellt von Mamo Baran 2003 Aktualisiert von Enno Schöning und Andrea Dallek 2010
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