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Deutschland hat gewählt – wie geht es weiter in der Sozialpolitik –

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Präsentation zum Thema: "Deutschland hat gewählt – wie geht es weiter in der Sozialpolitik –"—  Präsentation transkript:

1 Deutschland hat gewählt – wie geht es weiter in der Sozialpolitik –
bei Rente, Gesundheit und Pflege? Jubilarehrung und Mitgliederversammlung Sulzbach-Rosenberg, 27. November 2009 Judith Kerschbaumer, Leiterin des Bereichs Sozialpolitik ver.di Bundesverwaltung

2 Bundestagswahl 27.9.2009 Wahlberechtigte 62 Mio. Nichtwähler 18 Mio.
= rd. 30% Union/FDP: 332 SPD/Grüne/Linke: 290

3 Landtagswahl NRW im Mai 2010 (NRW hat 6 Stimmen im BR)
Wie geht es nun weiter? - Politische Ausgangsbedingung nach den Landtagswahlen (Stand: ) Landtagswahl NRW im Mai 2010 (NRW hat 6 Stimmen im BR)

4 Deutschland hat gewählt – was bedeutet das für die Alterssicherung?
Teil 1 Deutschland hat gewählt – was bedeutet das für die Alterssicherung?

5 Sozialpolitische Informationen 2/2009 – Ausgabe zur BT-Wahl
Material: Sozialpolitische Informationen 2/2009 – Ausgabe zur BT-Wahl ver.di-Broschüre „Wann in Rente? Wie in ATZ?“ mit Tabellen sopoaktuell Nr. 73 – Die ver.di Forderungen zur Rente im Überblick Nr. 74 – Das Konjunkturpaket II aus sozialpolitischer Sicht Nr. 76 – Idee richtig – Weg Falsch! Nr. 79 – Rentenanpassung zum Nr. 81 – Rentenanpassungen müssen transparent und zuverlässig sein! Nr. 82 – Rentenanpassung zum & Rentengarantie Nr. 86 – Anmerkungen zum Sozialbericht 2009 und Synopsen zur Bundestagswahl Nr. 87 – Die Krise – Auswirkungen auf die sozialen Sicherungssysteme Nr. 88 – Der Koalitionsvertrag aus sozialpolitscher Sicht – eine erste Bewertung

6 Sicherungsniveau (Rentenniveau) vor Steuern in %:
Rentenreform 2001: „Die Bundesregierung hat den gesetzgebenden Körperschaften geeignete Maßnahmen vorzuschlagen, wenn…“ (§ 154 Abs. 3 SGB VI) „Beitragssatzstabilität“ bis 2020: nicht über 20% bis 2030: nicht über 22% Sicherungsniveau: bis 2020: nicht unter 46% bis 2030: nicht unter 43% Rentenniveau vor Steuern (Brutto – KV und PflV) der verfügbaren Standardrente mit 45 EP 45 Jahre und mehr: aBL: Frauen 3,8%; Männer 38% nBL: Frauen 11,7%; Männer 54% (Versichertenrenten; Rentenbestand am ) Quelle: Rentenversicherungsbericht 2007

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8 Wir brauchen einen gesetzlichen Mindestlohn!

9 Erforderliche Anzahl an Beitragsjahren zur Sicherung des Grundsicherungsbedarf (664 €) mit der Nettorente (nach Arbeitnehmerkammer Bremen) Info: Werte für 2010: Durchschnittsverdiener rd € jährlich

10 Anteil der Empfänger/innen von Fürsorgeleistungen
Anteil der Empfänger/innen von Fürsorgeleistungen* an der Gesamtbevölkerung (nach Altersgruppen) * Hilfe zum Lebensunterhalt, Alg II und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

11 Struktur der Empfänger/innen von „Grundsicherung im Alter und bei Invalidität“ (1) (Stand )

12 Struktur der Empfänger/innen von „Grundsicherung im Alter und bei Invalidität“ (2) (Stand )

13 Mögliche künftige Rentenanpassung:
Lohnentwicklung Nachhaltig-keitsfaktor1 Entwicklung Beitragssatz2 Riester-Faktor3 + + + = Anpassung Schutzklauseln & Ost-Schutzklausel Rentengarantie-Klausel Minianpassungen bzw. Nullrunden für Jahre? aBL: - x % nBL: - x % § 68 a Abs. 1 S. 1 SGB VI neu durch das 3. SGB IV ÄndG : „(1) Abweichend von § 68 vermindert sich der bisherige aktuelle Rentenwert nicht, wenn der nach § 68 berechnete aktuelle Rentenwert geringer ist als der bisherige aktuelle Rentenwert.“

14 Gründe für steigende Gefahr von Altersarmut
Sinkendes Sicherungsniveau in der GRV Längere Alg II-Zeiten und schlechtere rentenrechtliche Absicherung Rente mit 67 bedeutet für viele ein längeres Verweilen im Alg II und damit Altersarmut Ausreichende zusätzliche Alterssicherung für viele nicht möglich Prekäre Beschäftigungsverhältnisse nehmen zu (Minijobs, Soloselbstständige, Leiharbeit, Befristungen Niedriglohnbereich nimmt zu

15 Das will die Koalition von Union und FDP
Kap. I: „Wohlstand für alle“ Kap. III: „Sozialer Fortschritt durch Zusammenhalt und Solidarität“ „Rente ist kein Almosen. Wer sein Leben lang hart gearbeitet hat, der hat auch einen Anspruch auf eine gute Rente. …für eine längere Teilhabe Älterer…“ (S. 24) Soziale Kälte Mehr privat – weniger Staat Koalitions- Vertrag Wachstum. Bildung. Zusammenhalt.

16 Alterssicherung im Koalitionsvertrag:
Verbesserung der Kindererziehungszeiten (Prüfauftrag) Stärkung der kapitalgedeckten Altersvorsorge (Prüfauftrag) Kampf gegen Altersarmut (Regierungskommission soll faire Anpassungsregel entwickeln) Rentenangleichung Ost/West

17 Verbesserung der Kindererziehung in der Alterssicherung
Kapitel III: Sozialer Fortschritt durch Zusammenhalt und Solidarität - 8. Rente (S. 83/84) Verbesserung der Kindererziehung in der Alterssicherung Wir werden im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten prüfen, wie wir die familienpolitische Komponente stärken und deshalb Erziehungsleistungen in der Alterssicherung noch besser berücksichtigen können. Stärkung der kapitalgedeckten Altersvorsorge Wir bekennen uns zur staatlich geförderten Altersvorsorge. Eine Vielzahl von Menschen nutzt diesen Weg, um private Vorsorge zu betreiben. Wir werden prüfen, ob es notwendig und finanziell darstellbar ist, weiteren Personengruppen, insbesondere Selbständigen, den Zugang zur staatlich geförderten Altersvorsorge zu ermöglichen.

18 Kampf gegen Altersarmut
Kapitel III: Sozialer Fortschritt durch Zusammenhalt und Solidarität - 8. Rente (S. 83/84) Kampf gegen Altersarmut Wir verschließen die Augen nicht davor, dass durch veränderte wirtschaftliche und demographische Strukturen in Zukunft die Gefahr einer ansteigenden Altersarmut besteht. Deshalb wollen wir, dass sich die private und betriebliche Altersvorsorge auch für Geringverdiener lohnt und auch diejenigen, die ein Leben lang Vollzeit gearbeitet und vorgesorgt haben, ein Alterseinkommen oberhalb der Grundsicherung erhalten, das bedarfsabhängig und steuerfinanziert ist. Hierzu wird eine Regierungskommission einen Vorschlag für eine faire Anpassungsregel entwickeln.

19 Rentenangleichung Ost / West
Kapitel III: Sozialer Fortschritt durch Zusammenhalt und Solidarität - 8. Rente (S. 83/84) Rentenangleichung Ost / West Das gesetzliche Rentensystem hat sich auch in den neuen Ländern bewährt. Wir führen in dieser Legislaturperiode ein einheitliches Rentensystem in Ost und West ein.

20 ver.di-Vorstellungen zu einer solidarischen, zukunftsfähigen und armutsfesten Alterssicherung in Deutschland Das System der Alterssicherung in Deutschland hat Zukunft, wenn folgende Aspekte beachtet werden: Änderungen im Rentenrecht der letzten Jahre, die die Kürzung der rentenrechtlichen Absicherung z. B. von Zeiten der Arbeitslosigkeit und von Ausbildung zum Ziel hatten, sowie die „Dämpfungsfaktoren“ in der Rentenformel, müssen rückgängig gemacht, Fehler korrigiert werden. Die gesetzliche Rentenversicherung kann die Fehler der Arbeitsmarktpolitik (z. B. die mageren Gehaltssteigerungen der letzten Jahre, die die Inflation nicht einmal ausgleichen) nicht kompensieren. Alterssicherungspolitik ist kein Reparaturbetrieb für eine verfehlte Arbeitsmarktpolitik (Wo nichts reinkommt, kann auch nichts rauskommen). ver.di will die umlagefinanzierte, solidarische, paritätische und dem Äquivalenzprinzip verpflichtete gesetzlichen Rentenversicherung stärken und ausbauen und damit zukunftssicher und armutsfest gestalten. Wenn nicht unverzüglich gegengesteuert wird, kann Altersarmut für breite Bevölkerungskreise zum Problem werden. Deshalb müssen Lösungen für die vier wichtigsten Armutsrisiken politisch umgesetzt werden. Armutsrisiken sind: Beschäftigung im Niedriglohnbereich, Langzeitarbeitslosigkeit, Invalidität bzw. Erwerbsminderung und Versicherungslücken. Betriebliche Altersversorgung und Riester-Rente sind dank guter tariflicher Regelungen und sozial gerechter und angestiegener Zulagen aus der Alterssicherungsplanung unserer Kolleginnen und Kollegen nicht mehr wegzudenken. Deshalb muss zusätzliche Vorsorge attraktiver gemacht werden (z. B. durch verstärkte Arbeitgeberbeteiligung und Freibeträge bei der Grundsicherung). Verbesserungen im System, die die Erwerbsbiographien betreffen Gesetzl. Mindestlohn, der eine Alterssicherung oberhalb der Grundsicherung garantiert, für alle Fortentwicklung der gesetzl. Rentenversicherung zu einer Erwerbstätigenversicherung Bessere rentenrechtliche Absicherung von Zeiten des Alg II-Bezugs Absicherung von Menschen mit langjährigen Erwerbsbiographien bei geringen Verdiensten („Rente nach Mindesteinkommen“) – steuerfinanziert Absicherung von „Patchworkbiographien“ („Modell der flexiblen Anwartschaften“) Verbesserungen, die die Belastungen im Erwerbsleben betreffen „Gesund bis zur Rente“ – altersgerechte Erwerbsarbeit – betriebliche Gesundheitsförderung Rücknahme der Rente ab 67 Rücknahme der Verschlechterungen bzw. Verbesserung bei den Erwerbsminderungsrenten Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in die Rente Altersteilzeit (mit BA-Förderung) Teilrenten Langzeit-/Lebensarbeitszeitkonten nach dem Flexi-Gesetz Verbesserungen, die die gesamte Gesellschaft betreffen Verbesserte Absicherung von Pflegearbeit Gleichbehandlung von Kindererziehungszeiten bei Kindern, die vor 1992 geboren sind verbesserte Hochwertung von Kinderberücksichtigungszeiten bis zur BBG Grundsicherung im Alter Zwei Freibeträge: „Renten-Freibetrag“ und „Zusätzlicher Altersvorsorge-Freibetrag“ Konsequenzen aus dem Drei-Säulen-Modell der Alterssicherung Verpflichtende Weitergabe der sozialversicherungsrechtlichen Einsparungen beim Arbeitgeber bei Entgeltumwandlung Obligatorische Absicherung des Erwerbsminderungsrisikos auch in der bAV und bei der Riester-Rente („EM-Riester“) bzw. gleichwertige betriebliche Lösungen Unisex-Tarife auch in der bAV Dynamisierung der Zulagen bei Riester-Renten Rentenangleichung Ost/West ver.di-Modell eines Angleichungszuschlags in Stufen Rentenniveau Rentenformel nach der Lohn- und Gehaltsentwicklung und ohne Dämpfungsfaktoren (mind. Inflationsausgleich) Schwerpunkte für 2009: 1. Rückgängigmachen der Rente mit 67; 2. Unteren Einkommensbereich absichern durch: gesetzl. Mindestlohn, Rente nach Mindesteinkommen und bessere Absicherung von Alg II-Zeiten; 3. Freibeträge bei der Grundsicherung im Alter; 4. Rentenformel ohne Kürzungsfaktoren 5. ver.di-Modell zur Ost-Renten-Angleichung

21 Teil 2: Was ist in der Gesundheitspolitik geplant?

22 Das neue Bundesministerium für Gesundheit
Dr. Philipp Rösler, FDP Bundesminister für Gesundheit Arzt geb. am Daniel Bahr (Münster), FDP Bankkaufmann, Volkswirt geb. am MdB seit 2002 Annette Widmann-Mauz, CDU/CSU Assistentin geb. am MdB seit 1998

23 Kap. III: „Sozialer Fortschritt durch Zusammenhalt und Solidarität“ (9
Kap. III: „Sozialer Fortschritt durch Zusammenhalt und Solidarität“ (9. Gesundheit und Pflege - Auszüge) „…innovationsfreundlich, leistungsgerecht und demographiefest…“ „…Solidarität und Eigenverantwortung…“ „…Struktur, Organisation und Finanzierung der GKV müssen angepasst werden…“ „…Wettbewerb…“ „…einkommensunabhängige Arbeitnehmer-beiträge, die sozial ausgeglichen werden….. der Arbeitgeberanteil bleibt fest“ „…Regierungskommission legt notwendige Schritte fest…“ Koalitions- Vertrag Wachstum. Bildung. Zusammenhalt. Das bedeutet: Mehr privat – weniger Staat

24 Was geschah bisher?

25 Gesundheitsfonds Stimmen zum Gesundheitsfonds:
CDU: Grundstruktur erhalten CSU: Deutliche Überarbeitung FDP: Abschaffen Stimmen zum Gesundheitsfonds:

26 (Union) (Gewerkschaften, SPD, Linke)
Reformvorstellungen in der Gesundheitspolitik: Kopfpauschale ./. Bürgerversicherung (Union) (Gewerkschaften, SPD, Linke) Der Murks-Kompromiss: Der Gesundheitsfonds künftig: unsolidarische Kopfpauschale: 1.000 € Gehalt/Rente Versichertenbeitrag: €? 3.000 € Gehalt/Rente Versichertenbeitrag: €? + sozialer Ausgleich Solidarisch: einkommensabhängig: 1.000 € Gehalt/Rente Versichertenbeitrag: € 3.000 € Gehalt/Rente Versichertenbeitrag : 237 €

27 Politische Anforderungen der Koalitionär/innen
Schließung der Finanzlücke von 7,45 Mrd. € für (Schätzerkreis) Festlegung, dass Arbeitgeberbeitrag nicht steigt (wg. Lohnnebenkosten): 7% Festlegung, dass keine weitere Erhöhung der Steuermittel (2010: 11,8 Mrd. €) Leistungskürzungen ausgeschlossen Forderung nach stärkerer Regionalisierung (von CSU und FDP) Kassen sollen Beitragsautonomie zurück erhalten Grundstruktur des Fonds soll unverändert bleiben (Festlegung Kanzlerin) bzw. Abschaffung des Fonds (FDP) oder deutliche Änderung (CSU) Suche nach Lösung für unpraktikable 1%/8€- Überforderungsklausel Keine Gefährdung der NRW-Landtagswahl Mai 2010

28 Gesundheitspolitik in der schwarz-gelben Koalition 2009
Teil 3: Was ist in der Pflegepolitik geplant?

29 Gesundheitspolitik in der schwarz-gelben Koalition 2009
Kap. III: „Sozialer Fortschritt durch Zusammenhalt und Solidarität“ (9. Gesundheit und Pflege - Auszüge) „Jeder Mensch hat das Recht, in Würde gepflegt zu werden“ „…Rahmenbedingungen überprüfen…“ „…ausländische Hilfskräfte…“ „…neue differenzierte Definition der Pflegebedürftigkeit …“ „…angemessene Pflegeleistungen zu einem bezahlbaren Preis…“ „…Ergänzung durch Kapitaldeckung…“ Koalitions- Vertrag Wachstum. Bildung. Zusammenhalt. Das bedeutet: Mehr Kosten für die Versicherten!

30 (Koalitionsvertrag vom 26.10.2009, S. 93)
Gesundheitspolitik in der schwarz-gelben Koalition 2009 „Alle Bemühungen um eine finanzielle Absicherung des Pflegerisikos im Rahmen der Pflegeversicherung entbinden den Einzelnen aber nicht davon, seine Eigenverantwortung und Eigeninitiative zur Absicherung des Pflegerisikos und zur Gestaltung der Pflege wahrzunehmen.“ (Koalitionsvertrag vom , S. 93)

31 Gesundheitspolitik in der schwarz-gelben Koalition 2009
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit und nun interessante, spannende Diskussionen und: bleibt gesund !


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