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Aufbau der Vorlesung 01. Gegenstand und Aufgaben

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Präsentation zum Thema: "Aufbau der Vorlesung 01. Gegenstand und Aufgaben"—  Präsentation transkript:

1 Aufbau der Vorlesung 01. Gegenstand und Aufgaben
02. Währungspolitik: Historische Einführung 03. Währungspolitik: Theoretische Grundlagen 04. Währungspolitik: Das Instrumentarium 05. Währungspolitik: Die policy-mix-Strategie 06. Handelspolitik: Historische Einführung 07. Handelspolitik: Theoretische Grundlagen 08. Handelspolitik: Das handelspolitische Instrumentarium 09. Arbeitsmarktpolitik 10. Kapitalmarktpolitik 11. Integrationspolitik 12. Politik zugunsten der Entwicklungsländer

2 Kapitel XI: Integrationspolitik

3 Gliederung: 01. Einführung: Verschiedene Integrationsstufen
02. Vorstufen 03. Der Schumanplan 04. Die Bildung der EWG 05. Ausbau der EWG 06. Schritte auf eine Währungsunion 07. Der Binnenmarkt 08. handelsablenkende und handelsschaffende Effekte 09. Komplementarität und Wohlfahrtssteigerung 10. Kritik an der Theorie von Viner 11. Freihandelszone versus Zollunion 12. Freizügigkeit 13. Die Harmonisierungsdebatte 14. Die Währungsunion

4 Gliederung: 01. Einführung: Verschiedene Integrationsstufen
02. Vorstufen 03. Der Schumanplan 04. Die Bildung der EWG 05. Ausbau der EWG 06. Schritte auf eine Währungsunion 07. Der Binnenmarkt 08. handelsablenkende und handelsschaffende Effekte 09. Komplementarität und Wohlfahrtssteigerung 10. Kritik an der Theorie von Viner 11. Freihandelszone versus Zollunion 12. Freizügigkeit 13. Die Harmonisierungsdebatte 14. Die Währungsunion

5 Frage 1: Welche Formen der Integration werden unterschieden ? (1)
Zum Begriff: Unter Integration sollen alle Bemühungen zusammenge-fasst werden, Volkswirtschaften oder auch Teile einer Volkswirtschaft zusammenzuschließen. Es wird zwischen weltweiten und regionalen Integrationen unterschieden. Die ILO (International Labour Organisation) und die UNCTAD (United Nations Conference on Trade and De-velopment) zählen z.B. zur Gruppe weltweiter wirtschaft-licher Integrationen, allerdings auf einem sehr niedrigen Integrationsniveau. Die EG (Europäische Gemeinschaft) und die OECD (Organization for Economic Cooperation and Develop-ment) stellen eine regional begrenzte Form der Integra-tion dar.

6 Frage 1: Welche Formen der Integration werden unterschieden ? (2)
Freihandelszonen, Zollunionen und Wirtschaftsunionen hat es wiederholt im Verlauf der vergangenen Geschichte gege-ben. Erwähnt seien z.B.: der Zollverein von 1834 in der Nachkriegszeit zunächst die Benelux, die EWG außerhalb Europas der lateinamerikanische Zollbund, der Ostblock verschiedene Intensitäten der Integration: regional versus weltweit Unterscheidung Freihandelszone versus Zollunion

7 Frage 1: Welche Formen der Integration werden unterschieden ? (3)
Abbau der Beschränkungen begrenzt auf einzelne Märk-te oder auf alle Märkte (Montanunion versus EWG) Begrenzung des Abbaus auf außenwirtschaftspolitische Instrumente oder Einbezug des Wettbewerbsrechts, der Steuer-und Geldpolitik. Bildung einer Währungsunion mit einheitlicher Wäh-rung.

8 Fazit: (1a) Unter Integration werden alle Bemühungen zusammengefasst, Volkswirtschaften oder auch Teile einer Volkswirtschaft zusam-menzuschließen. Es wird erstens zwischen weltweiten und regionalen Integra-tionen unterschieden. Die ILO und die UNCTAD zählen z.B. zur Gruppe weltweiter wirtschaftlicher Integrationen, allerdings auf einem sehr niedri-gen Integrationsniveau. Die EG, die OECD etc. sind Beispiele für eine regional begrenzte Form der Integration.

9 Fazit: (1b) Ein weiterer Unterschied bezieht sich auf den Umfang der Integration: In einer Freihandelszone beschränkt man sich auf einen Abbau der Handelsbeschränkungen zwischen den Integrationspartnern, überlässt jedoch die Beziehungen zu Drittstaaten den einzelnen Integrationsmitgliedern. Bei einer Zollunion hingegen wird zusätzlich zum Abbau der Bin-nenzölle ein gemeinsamer Außenzoll (gemeinsame Handelsbe-schränkungen gegen Drittstaaten) erhoben. Bei einer Wirtschaftsunion schließlich wird auch ein Teil der Wirtschaftspolitik auf die Organe des Zusammenschlusses über-tragen. Die Währungsunion ist ein spezielles Beispiel einer solchen Wirt-schaftsunion.

10 Gliederung: 01. Einführung: Verschiedene Integrationsstufen
02. Vorstufen 03. Der Schumanplan 04. Die Bildung der EWG 05. Ausbau der EWG 06. Schritte auf eine Währungsunion 07. Der Binnenmarkt 08. handelsablenkende und handelsschaffende Effekte 09. Komplementarität und Wohlfahrtssteigerung 10. Kritik an der Theorie von Viner 11. Freihandelszone versus Zollunion 12. Freizügigkeit 13. Die Harmonisierungsdebatte 14. Die Währungsunion

11 Frage 2: Welche Vorstufen der Europäischen Gemeinschaft wurden durchlaufen ? (1)
Im Jahre 1948 kam es zur Bildung der OEEC (Organization for European Economic Cooperation). Hauptzweck: Verwaltung und Verteilung der Marshallplangelder, Aufstellung von Wiederaufbauprogrammen. Allerdings hatte die OEEC auch die Aufgabe eines schrittweisen Abbaus handelspolitischer Behinderun-gen (Kontingente etc.)

12 Frage 2: Welche Vorstufen der Europäischen Gemeinschaft wurden durchlaufen ? (2)
1951 kam es nach Auslaufen des Marshallplans zur Bildung der EZU (Europäische Zahlungsunion). Hauptaufgabe: Multilaterales Clearing, durchgeführt von der Bank für internationalen Ausgleich in Basel; Verrechnungseinheit in Anlehnung an US-Dollar, Ge-währung von Beistandskrediten. 1958 schließen die europäischen Staaten ein Währungsab-kommen EWA (Europäisches Währungsabkommen) ab. Zielsetzung: Engere Bandbreiten, da die cross-rates (Bandbreiten zwischen Nichtleitwährungsländern) größer sind als die zum Leitwährungsland.

13 Frage 2: Welche Vorstufen der Europäischen Gemeinschaft wurden durchlaufen ? (3)
Darüber hinaus wird ein größerer Umfang von Bei-standskrediten als bisher gewährt, allerdings nicht mehr automatisch, sondern auf Beschluss und mit wirtschaftspolitischen Auflagen. 1960 Umwandlung OEEC in OECD (Organisation für wirt-schaftl. Zusammenarbeit und Entwicklung); USA und Kanada werden Vollmitglied, bisher waren sie nur assoziiert.

14 Fazit: (2) Bereits 1948 kam es zur Bildung der OEEC (Organisation für europäische wirtschaftliche Zusammenarbeit), deren Hauptzweck in der Verwaltung der Marshallplangelder und in der Aufstellung von Wiederaufbauprogrammen bestand. Im Jahre 1951 wurde dann die EZU (Europäische Zahlungs-union) geschaffen. Hauptzweck war ein multilaterales Clearing und die Gewährung von Beistandskrediten. Im Jahre 1958 schließlich vereinbarten die europäischen Staaten im EWA (Europäisches Währungsabkommen) eine Zusammen-arbeit in währungspolitischen Fragen.

15 Gliederung: 01. Einführung: Verschiedene Integrationsstufen
02. Vorstufen 03. Der Schumanplan 04. Die Bildung der EWG 05. Ausbau der EWG 06. Schritte auf eine Währungsunion 07. Der Binnenmarkt 08. handelsablenkende und handelsschaffende Effekte 09. Komplementarität und Wohlfahrtssteigerung 10. Kritik an der Theorie von Viner 11. Freihandelszone versus Zollunion 12. Freizügigkeit 13. Die Harmonisierungsdebatte 14. Die Währungsunion

16 Frage 3: Welches sind die wichtigsten Bestimmungen des Schumanplans
1950 Integrations-Vorschlag des französischen Außenmi-nisters Robert Schuman: Bildung eines gemeinsamen Marktes für den Montan-bereich, also insbesondere für Kohle und Stahl; 1952 Bildung der Montan-Union entsprechend diesen Plä-nen Drei Maßnahmenblöcke: Abschaffung der Binnenzölle Abschaffung der Kontingente Vereinheitlichung des Wettbewerbsrechts Mitglieder sind: Frankreich, BRD, Italien, Benelux

17 Frage 3: Welches sind die wichtigsten Bestimmungen des Schumanplans
Es bestand der Plan, nach diesem Vorbild für weitere Sek-toren gemeinsame Märkte zu schaffen, vor allem: für die Landwirtschaft, für die Energiewirt-schaft und den Verkehr; de facto kam es lediglich 1957 zur Schaffung der Euratom zur Kontrolle des friedlichen Einsatzes von A-tomkraft; Bald setzte sich die Erkenntnis durch, dass eine Integration nur auf gesamtwirtschaftlicher Ebene erreichbar ist , da sektorale Integrationen den Integrationsprozess eher behindern und da sonst für jeden Markt unterschiedliche Regeln gefun-den werden und damit eine spätere Vereinheitlichung er-schwert wird.

18 Fazit: (3) Im Jahre 1952 kam es auf Vorschlag des damaligen französischen Außenministers R. Schuman zur Bildung der Montanunion, die in den Sektoren Kohle und Stahl eine Abschaffung der Binnen-zölle und Kontingente sowie eine Vereinheitlichung des Wettbe-werbsrechtes brachte. An dieser Montan-Union beteiligten sich Frankreich, die BRD, Italien und die Beneluxstaaten. Nach dem Vorbild der Montanunion waren Zusammenschlüsse für weitere Sektoren (Landwirtschaft, Energie, Verkehr) vorgese-hen; de facto kam es jedoch nur noch 1957 zur Bildung der Euratom zur Kontrolle des friedlichen Einsatzes von Atomkraft. Es setzte sich nämlich die Erkenntnis durch, dass sektorale Integrationen den gesamten Integrationsprozess eher behindern.

19 Gliederung: 01. Einführung: Verschiedene Integrationsstufen
02. Vorstufen 03. Der Schumanplan 04. Die Bildung der EWG 05. Ausbau der EWG 06. Schritte auf eine Währungsunion 07. Der Binnenmarkt 08. handelsablenkende und handelsschaffende Effekte 09. Komplementarität und Wohlfahrtssteigerung 10. Kritik an der Theorie von Viner 11. Freihandelszone versus Zollunion 12. Freizügigkeit 13. Die Harmonisierungsdebatte 14. Die Währungsunion

20 Frage 4: Welches sind die wichtigsten Bestimmungen der EWG ? (1)
1958 Bildung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft. Hauptziel: Errichtung eines gemeinsamen Marktes im Prinzip für alle Sektoren, über schrittweise Anpassung der nationalen Politiken Förderung des wirtschaftlichen Wachstums, Abbau von Unterschieden in den einzelnen Mitglieds-ländern. Maßnahmen: Abschaffung der Binnenzölle und Kontingente Gemeinsamer Außenzoll, in diesem Sinne wurde eine Zollunion und nicht eine Freihandelszone geschaffen;

21 Frage 4: Welches sind die wichtigsten Bestimmungen der EWG ? (2)
Es wurde Freizügigkeit bei Faktorwanderungen (Arbeit und Kapital) angestrebt; Es wurde eine gemeinsame Agrarmarktordnung geschaf-fen. hier zunächst Zielsetzung der Beschränkung auf we-nige Schlüsselprodukte, vor allem auf Getreide; Festlegung von Richtpreisen und Stützung durch staatliche Marktintervention, flankierender Schutz durch variable Zölle in Form von Abschöpfungen (automatische Anpassung der Zollhöhe an Auslandspreis); Bsp.: pAus = 100 pInl = 120 z = Schutzzoll! Reaktion des Auslandes: pAus = 85 variabler Zoll steigt auf z = 35 !

22 Frage 4: Welches sind die wichtigsten Bestimmungen der EWG ? (3)
später allerdings Schaffung von Marktordnungen für fast alle Produkte im Agrarbereich, wobei zum Teil dem Beispiel des Getreidemarktes mit Markt-Interventionen gefolgt wird, teilweise aber auch lediglich eine Unterstützung bei Krisen vorgesehen wurde. Bildung einer europäischen Investitionsbank nach dem Vorbild der Weltbank zur Finanzierung von Entwick-lungsprojekten; Bildung eines Sozialfonds zur finanziellen Unterstützung unterentwickelter Regionen.

23 Frage 4: Welches sind die wichtigsten Bestimmungen der EWG ? (4)
Bildung einer Währungsunion als Zielsetzung (jedoch erst sehr spät verwirklicht) aber sofort wurde eine Koordination der nationalen Geld-und Fiskalpolitik vorgesehen. Mitglieder: Zunächst fand eine Diskussion statt, ob die Europäische Gemeinschaft lediglich auf die Mitglieder der Montan-union beschränkt werden oder auf möglichst viele euro-päische Staaten (europäische Länder der OECD) ausge-weitet werden sollte. Vor allem wegen Differenzen zwischen Frankreich und England kam es schließlich zunächst zur Bildung einer kleineuropäischen Lösung.

24 Frage 4: Welches sind die wichtigsten Bestimmungen der EWG ? (5)
In Antwort darauf schließen sich die übrigen OECD-Länder (Dänemark, Großbritannien, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden und Schweiz) in der EFTA (European Free Trade Association) zusammen. Dieser Zusammenschluss entspricht einer Freihandels-zone und nicht einer Zollunion. Allerdings werden unterschiedliche Zielsetzungen inner-halb der EFTA verfolgt. Großbritannien z. B. betrachtete die EFTA lediglich als Zwischenlösung und Druckmittel, um Beitritts-verhandlungen zur EG zu fördern. Österreich betrachtete die EFTA als Dauerlösung, da ein Beitritt zur EG damals wegen der politischen Neutralität Österreichs nicht in Frage kam.

25 Frage 4: Welches sind die wichtigsten Bestimmungen der EWG ? (6)
Institutionell werden innerhalb der EWG einheitliche Organisationen für den gesamten Bereich der Montanunion etc. gebildet, der Verwaltungsaufbau entspricht den föderativen Grund-sätzen: Hohe Behörde als Exekutive, Ministerrat als entscheidendes Organ Europäisches Parlament als Legislative Europäischer Gerichtshof als Jurisprudenz.

26 Fazit: (4) Im Jahre 1958 wurde die EWG (Europäische Wirtschafts-gemeinschaft) gegründet; sie sieht die Errichtung eines gemeinsamen Marktes für alle Sektoren vor. Es kam zu einer Abschaffung der Binnenzölle und Kontingente, zu einem gemeinsamen Außenzoll (Merkmal einer Zollunion). Im Agrarbereich wurde zunächst eine auf wenige Produkte beschränkte, später jedoch stark ausgeweitete Marktordnung er-richtet. Es wurden periodisch Richtpreise festgelegt, die staatlichen Einfuhr- und Vorratsstellen kauften zu einem (vom Richtpreis abhängigen) Interventionspreis den Angebotsüberhang auf. Ein flankierender Schutz vor Importen zu den weitaus billigeren Weltmarktpreisen wurde durch variable Zölle in Form von Ab-schöpfungen erreicht.

27 Gliederung: 01. Einführung: Verschiedene Integrationsstufen
02. Vorstufen 03. Der Schumanplan 04. Die Bildung der EWG 05. Ausbau der EWG 06. Schritte auf eine Währungsunion 07. Der Binnenmarkt 08. handelsablenkende und handelsschaffende Effekte 09. Komplementarität und Wohlfahrtssteigerung 10. Kritik an der Theorie von Viner 11. Freihandelszone versus Zollunion 12. Freizügigkeit 13. Die Harmonisierungsdebatte 14. Die Währungsunion

28 Frage 5: Worin bestand der Ausbau der Europäischen Gemeinschaft ?
Im weiteren Verlauf werden weitere Länder in die Euro-päische Gemeinschaft aufgenommen, deshalb erfolgte auch eine Namensänderung von EWG in EG (Europäische Ge-meinschaft), zunächst treten England, Irland und Dänemark bei, später folgen Länder wie Griechenland, Portugal und Spanien, Österreich, weiterhin einige frühere Ostblock-staaten weitere Länder wie Türkei bemühen sich um Beitritt.

29 Fazit: (5a) Aufgrund von Meinungsverschiedenheiten vor allem zwischen Frankreich und England kam es zunächst zu einer kleineuropä-ischen Lösung (die Mitglieder der bisherigen Montan-Union), während die übrigen OECD-Länder eine Freihandelszone: die EFTA bildeten (Abschaffung von Binnenzöllen, aber kein ge-meinsamer Außenzoll). In der Folgezeit kam es wiederholt zu einer Ausweitung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft schließlich zur Bildung der EU (Europäische Union), so wurden zunächst Großbritannien, Irland und Dänemark auf-genommen, die den Beitritt zur EFTA lediglich gewählt hatten, um auf diesem Wege bessere Verhandlungsbedingungen beim Beitritt zur Europäischen Gemeinschaft zu erreichen.

30 Fazit: (5b) Später folgten Griechenland, Portugal, Spanien und Österreich und einige ehemalige Ostblockstaaten. Zu den zwölf Gründerstaaten der EU zählen Belgien, die BRD, Dänemark, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Portugal und Spanien. Seit dem 1. Januar 1995 gehören auch Finnland, Österreich und Schweden, seit dem 1. Mai 2004 Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, die Slowakische Republik, Slowenien, die Tschechische Republik, Ungarn und Zypern und seit dem 1. Januar 2007 Bulgarien und Rumänien dazu. Weitere Länder (wie die Türkei) bemühen sich um einen Beitritt.

31 Gliederung: 01. Einführung: Verschiedene Integrationsstufen
02. Vorstufen 03. Der Schumanplan 04. Die Bildung der EWG 05. Ausbau der EWG 06. Schritte auf eine Währungsunion 07. Der Binnenmarkt 08. handelsablenkende und handelsschaffende Effekte 09. Komplementarität und Wohlfahrtssteigerung 10. Kritik an der Theorie von Viner 11. Freihandelszone versus Zollunion 12. Freizügigkeit 13. Die Harmonisierungsdebatte 14. Die Währungsunion

32 Frage 6: Welches waren die Schritte auf eine Währungsunion? (1)
1970 kam es zur Bildung der Werner-Kommission Aufgabe: Vorschläge zur schrittweisen Realisierung der Währungsunion auszuarbeiten; Es entstand eine Kontroverse zwischen den Ökonomisten und den Monetaristen Die Position der Ökonomisten: Durch eine Freigabe des Wechselkurses führen die unter-schiedlichen nationalen Politiken zu LB-Ungleichgewich-ten und diese wiederum zu starken Kursschwankungen, dies aber bedeutet einen Zwang auf die Defizitländer, ihre Politik anzupassen, da starke Abwertungen das po-litisches Prestige gefährden würden.

33 Frage 6: Welches waren die Schritte auf eine Währungsunion? (2)
Die Position der Monetaristen : Es wird eine Reduzierung der Bandbreiten mit der Folge angestrebt, dass hohe LB-Ungleichgewichte entstehen, die Defizitländer stehen unter starkem Druck zur Koor-dination, da sie nur so ihren Verpflichtungen nach kom-men können. Der Wernerplan folgt eher den Vorschlägen der Moneta-risten: eine stufenweise Reduzierung der Bandbreiten. Festlegung gemeinsamer Ziele, an denen die nationale Konjunkturpolitik ausgerichtet werden soll, Vergrößerung der Beistandskredite zur Finanzierung der Defizite in der ZB, später Übertragung geldpolitischer Rechte auf EG und Schaffung einer eigenen Währung

34 Frage 6: Welches waren die Schritte auf eine Währungsunion? (3)
Kritik: Der Werner-Plan nimmt jeglichen Anreiz zur Koordi-nation, beide Pläne sahen ja durchaus Anreize vor, die entweder über eine Abwertung oder über Ungleichge-wichte in der LB entstanden wären, während der Werner-Plan diese Anreize reduziert, vor allem durch Aufstockung der Beistandskredite.

35 Frage 6: Welches waren die Schritte auf eine Währungsunion? (4)
1987 Einheitliche Europäische Akte: Aufnahme des Zieles einer WWU (Wirtschafts- und Währungsunion) in den Vertrag 1988/89 Delors-Bericht mit Drei-Stufenplan zur Verwirkli-chung einer Währungsunion Stufe I: vollständige Liberalisierung des Kapitalverkehrs verstärkte Koordination der Wirtschaftspolitiken Stufe II: Bildung eines Europäischen Währungsinstitutes zur Vorbereitung der Währungsunion Änderungen von Wechselkursparitäten nur noch aus-nahmsweise, gemeinsame Grundsätze der Haushaltspolitik ohne Sanktionen

36 Frage 6: Welches waren die Schritte auf eine Währungsunion? (5)
Stufe III: totales Einfrieren der Paritäten EURO wird als allgemeines Zahlungsmittel einge-führt. Bildung einer Europäischen Notenbank mit dezen-traler Struktur, keine Weisungsbindung gegenüber der Notenbank von Seiten der EG oder der Regierungen der Mit-gliedsstaaten ausdrückliche Zielsetzung: Geldwertstabilität Interventionsmöglichkeit auf Devisen- und Kapital-märkten 1990 weitgehende Verwirklichung der ersten Stufe

37 Frage 6: Welches waren die Schritte auf eine Währungsunion? (6)
1991 Vertrag von Maastricht: Beschluss zur Einführung der WWU Zeitplan zur Verwirklichung der WWU 1994 Übergang zur zweiten Stufe Überprüfung, ob Mehrheit der Mitgliedsstaaten fol-gende Konvergenzkriterien erfüllen: Preissteigerungsrate nicht mehr als 1,5% oberhalb der Inflationsrate der drei stabilsten Länder Neuverschuldung nicht größer als 3% des BIP Gesamtverschuldung nicht größer als 60% des BIP Währungsparitäten zwei Jahre lang spannungsfrei Zinsabstand nicht mehr als zwei Prozentpunkte von den drei stabilsten Ländern

38 Frage 6: Welches waren die Schritte auf eine Währungsunion? (8)
Wenn Mehrheit diese Kriterien erfüllt, sollte 1997 der Übergang zur III. Stufe erfolgen, (nicht eingetreten) andernfalls war die Einleitung der III. Stufe ab 1999 vorgesehen, allerdings beschränkt auf die Staaten, welche die Konvergenzkriterien erfüllen. Im Jahre 1998 erfüllten 11 europäische Länder die Aufnah-mekriterien für 1999.

39 Fazit: (6a) Erst Ende der 60er Jahre begannen Bemühungen zur Schaffung einer Europäischen Währungsunion. Die Frage, auf welchem Wege dieses Ziel erreicht werden kann, wurde zunächst kontrovers diskutiert. Nach Meinung der Ökonomisten sollten zunächst die Wechsel-kurse freigegeben werden, da nur der freie Markt realistische Wechselkurse ermitteln könne. In dieser Übergangszeit hätten die traditionellen Defizitländer einen starken Anreiz, ihre Konjunkturpolitik der Konjunktur-politik der übrigen Länder anzunähern, da sich eine inflationäre Konjunkturpolitik automatisch in einer Abwertung der eigenen Währung niederschlage. Nach Meinung der Monetaristen hingegen sei es lediglich not-wendig, die Bandbreite immer mehr einzuengen, bis es dann schließlich, wenn die Bandbreiten auf null abgesunken seien, nur noch ein technisches Problem sei, eine einheitliche Währung ein-zuführen.

40 Fazit: (6b) Auch hier ging man davon aus, dass die einzelnen Mitglieds-länder unter starkem Koordinationsdruck stünden, da sich überdurchschnittliche Inflationsraten automatisch in De-visenbilanzdefiziten niederschlagen, die langfristig wieder abge-baut werden müssen. Der Anfang der 70 er Jahre veröffentlichte Werner-Plan folgte weitgehend den Vorstellungen der Monetaristen (Reduzierung der Bandbreiten, Aufforderung zur Kooperation in konjunktur-politischen Fragen). Da allerdings der Kreditfonds in der Übergangszeit wesentlich vergrößert werden sollte, entfiel der Anreiz der Mitgliedsstaaten zur Kooperation.

41 Fazit: (6c) Im Zuge der Freigabe der Wechselkurse gegenüber den Drittstaaten Mitte der 70 er Jahre gingen immer mehr europä-ische Länder dazu über, auf Devisenmarktinterventionen auch dann zu verzichten, wenn die Wechselkursparitäten unter den europäischen Staaten bedroht waren. Deshalb schuf man 1979 aus Furcht, die europäischen Staaten würden sich währungspolitisch immer weiter voneinander entfer-nen, das EWS (Europäisches Währungssystem) Eine ausführliche Darstellung des EWS erfolgte in der Vorlesung Außenwirtschaftspolitik 2.5 Ähnlich wie das IWF ist auch das EWS ein Wechselkurssystem, in dem feste Paritäten vereinbart und durch Devisenmarkt-interventionen der Notenbanken verteidigt werden.

42 Fazit: (6d) Anders als im IWF wurde jedoch im EWS keine Währung eines Mitgliedslandes zur Leitwährung erklärt, sondern eine künstliche Korbwährung (der ECU) aus dem Durchschnitt der bestehenden nationalen Währungen gebildet. Eine Intervention wurde notwendig, wenn die bilateralen Tages-kurse von den festgesetzten Paritäten mehr als die erlaubte Band-breite abwichen. Aber auch dann, wenn für die einzelnen Währungen gegenüber dem ECU 75 % der maximal möglichen Abweichung festgestellt wurde (Abweichungsindikator), sollten wirtschaftspolitische Maßnahmen von den hiervon betroffenen Staaten eingeleitet wer-den.

43 Fazit: (6e) Ende der 80 er Jahre wurden erneut Anstrengungen zur Rea-lisierung einer Europäischen Währungsunion unternommen. Der Delor-Bericht sieht vor, dass die Währungsunion in drei Schritten verwirklicht wird. In der 1. Stufe, die 1990 beschlossen wurde, wurde der Kapital-markt vollkommen liberalisiert. In der 2. Stufe (1994 verwirklicht) wurde ein europäischen Wäh-rungsinstitut als Vorläufer einer europäischen Zentralbank ge-schaffen, es wurde beschlossen, dass Wechselkursparitäten nur noch in Ausnahmefällen korrigiert werden.

44 Fazit: (6f) Die 3. Stufe (1997/99) sollte den Übergang zu einer einheitlichen Währung (dem EURO) bringen, wobei nur die Staaten in die Währungsunion aufgenommen werden sollten, die folgende Kon-vergenzkriterien erfüllen: Preissteigerungsrate nicht mehr als 1,5% oberhalb der Inflations-rate der drei stabilsten Länder; Neuverschuldung nicht größer als 3% des BIP; Gesamtverschuldung nicht größer als 60% des BIP; Währungsparitäten zwei Jahre lang spannungsfrei; Zinsabstand nicht mehr als zwei Prozentpunkte von den drei stabilsten Ländern. Elf der Mitgliedsländer erfüllten 1998 diese Konvergenzkriterien und traten 1999 der Währungsunion bei.

45 Gliederung: 01. Einführung: Verschiedene Integrationsstufen
02. Vorstufen 03. Der Schumanplan 04. Die Bildung der EWG 05. Ausbau der EWG 06. Schritte auf eine Währungsunion 07. Der Binnenmarkt 08. handelsablenkende und handelsschaffende Effekte 09. Komplementarität und Wohlfahrtssteigerung 10. Kritik an der Theorie von Viner 11. Freihandelszone versus Zollunion 12. Freizügigkeit 13. Die Harmonisierungsdebatte 14. Die Währungsunion

46 Frage 7: Welche Weiterentwicklung fand im nicht-monetären Bereich statt? (1)
In den 80 er Jahren gab es wiederholt Bemühungen einer Reform des Agrarmarktes, ausgelöst durch systembedingte finanzielle Schwierigkeiten: Der Interventionsbedarf steigt, da die Produktivität in der Landwirtschaft eher höhere Zuwachsraten als in der Industrie aufweist, gleichzeitig findet aber ein unterproportionales Wachs-tum des Bedarfs statt. Abkehr von Marktinterventionen, die 100% aus allgemei-nem Steueraufkommen finanziert werden; stärkere Beteiligung der Landwirtschaft an der Finanzie-rung, stärkerer Einsatz strukturpolitischer Maßnahmen (also Sub-ventionen und Steuern); Die Agenda 2000 sollte diese Reform einleiten.

47 Frage 7: Welche Weiterentwicklung fand im nicht-monetären Bereich statt? (2)
Der Staat möchte mit seiner Agrarpolitik den Landwirten einen höheren Preis garantieren als er sich auf einem freien Markt einstellen würde. Er erreicht dieses Ziel dadurch, dass er den Angebots-überhang , der bei diesem Preis zustande kommt, aufkauft. Langfristig haben wir davon auszugehen, dass die Nachfrage nach Agrarprodukten relativ zum BIP zurückgeht, was einer Verschiebung der Nachfragekurve nach links unten gleich-kommt. Gleichzeitig werden aufgrund der überdurchschnittlichen Produktivitätssteigerung in der Landwirtschaft die Kosten- und Angebotskurven relativ zu den gesamtwirtschaftlichen Kostenkurven nach rechts unten verschoben. Der dadurch entstehende Angebotsüberhang steigt somit permanent.

48 pI Das Finanzierungsproblem des Europäischen Agrarmarktes
Nachfrage- u. Produktivitätsentwicklung relativ zum Sozialprodukt p Interventionsbedarf AT pI NE X

49 Frage 7: Welche Weiterentwicklung fand im nicht-monetären Bereich statt? (3)
1992 Schaffung eines einheitlichen Binnenmarktes Definition des Binnenmarktes entsprechend der Akte von 1986: freier Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistun-gen und Kapital. Da Binnen-Zölle bereits abgeschafft sind, bezieht sich dieser Beschluss vor allem auf das Wettbewerbsrecht sowie auf steuerliche Maßnahmen, aber auch auf den Gesamtbereich der nicht-tarifären Handelshemmnisse. Beschlüsse, welche die Vereinheitlichung der Steuer-systeme sowie die Freizügigkeit der Arbeit betreffen, bedürfen der Einstimmigkeit!

50 Frage 7: Welche Weiterentwicklung fand im nicht-monetären Bereich statt? (4)
Interpretationsgrundlage: Entscheidung des Europäi-schen Gerichtshofes von 1979 (Cassis de Dijon). Anwendung des Äquivalenzprinzips: freier Zugang zu allen Märkten, ein Gut, das in einem Mitgliedsland rechtmäßig einge-führt ist, muss auch in allen anderen Mitgliedsstaa-ten zugelassen werden. Gegenseitige Anerkennung der nationalen Normen, Mindeststandards und Prüfverfahren. Problem: Wieweit setzt dieser Grundsatz vorherige Harmonisie-rung der Bestimmungen voraus? Kontroverse: Harmonisierung Voraussetzung oder Folge des Binnen-marktes?

51 Fazit: (7a) In den 80 er Jahren kam es zu Bemühungen, die Agrarmarkt-politik zu reformieren. Die bisherige Interventionspolitik kam in Schwierigkeiten, da aufgrund eines überproportionalen Anstieges der Produktivität und eines unterdurchschnittlichen Anstieges der Nachfrage nach Agrarprodukten der Staat einen tendenziell immer größer wer-denden Angebotsüberhang aus dem Markt nehmen musste. Die Reformen sollten auf der einen Seite eine Beteiligung der Landwirte an der Finanzierung der Marktinterventionen brin-gen, auf der anderen Seite sollten die Maßnahmen von den Markt-interventionen auf gezielte, die Marktstruktur beeinflussende Subventionen verlagert werden.

52 Fazit: (7b) Im Jahre 1992 wurde der Europäische Binnenmarkt geschaffen. Er brachte einen Abbau der nicht-tarifären Handelshemmnisse, eine vollständige Liberalisierung des Kapitalmarktes und auch eine Freizügigkeit im innereuropäischen Dienstlei-stungstransfer. Fortsetzung folgt!


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