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Gliederung: 01. Einführung 02. Leitbilder 03. Tarifverhandlungen

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Präsentation zum Thema: "Gliederung: 01. Einführung 02. Leitbilder 03. Tarifverhandlungen"—  Präsentation transkript:

1 Gliederung: 01. Einführung 02. Leitbilder 03. Tarifverhandlungen
04. Gesamtwirtschaftliche Verteilungstheorie 05. Institutionelle Unterschiede 06. Finanzpolitik 07. Geschichte der Sozialversicherung 08. Rentenversicherung 09. Krankenversicherung 10. Arbeitslosenversicherung 11. Vermögenspolitik 12. Bildungspolitik

2 Kapitel X: Arbeitslosenversicherung

3 Gliederung: 01. Zielsetzungen 02. Mitteleinsatz 03. Zielrealisierung

4 Gliederung: 01. Zielsetzungen 02. Mitteleinsatz 03. Zielrealisierung

5 Frage 1: Welche Ziele werden in der GAV angestrebt? (1)
Allokative Ziele Ähnlich wie dies bereits für die Einrichtungen der Ren-tenversicherung sowie der Krankenversicherung ver-merkt wurde, verfolgt auch die Arbeitslosenversicherung in allokativer Hinsicht primär das Ziel, dem einzelnen be-troffenen Arbeitnehmer einen materiellen Schutz bei Ausbruch des Risikos, also bei Arbeitslosigkeit zu gewäh-ren. Ein materieller Schutz ist hierbei in erster Linie deshalb notwendig, da der Arbeitnehmer während seiner Arbeits-losigkeit über keine regulären Leistungseinkommen ver-fügt.

6 Frage 1: Welche Ziele werden in der GAV angestrebt? (2)
Gleichzeitig entstehen dem Arbeitslosen im Zusammen-hang mit der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz wei-tere Kosten, die eigentlichen Suchkosten, sowie Kosten einer etwaigen notwendig gewordenen Umschulung. Hierbei hat sich allerdings erst sehr spät die Vorstellung herausgebildet, dass der Arbeitslose von einer Arbeitslo-senversicherung neben der Einkommensersatzfunktion auch einen Anspruch auf Ersatz der weiteren durch Ar-beitslosigkeit verursachten Kosten habe.

7 Frage 1: Welche Ziele werden in der GAV angestrebt? (3)
Nun geht man im allgemeinen davon aus, dass eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass ein von einem so-zialen Risiko Betroffener einen Versicherungsschutz er-halten soll, darin liege, dass der Betroffene den Aus-bruch dieses Risiko nicht selbst verursacht habe und auch durch sein Verhalten nicht entscheidend beein-flusst habe. Gerade im Hinblick auf das Risiko ‚Arbeitslosigkeit‘ ist diese Annahme allerdings fragwürdig. Wir unterscheiden im allgemeinen zwischen freiwilliger und unfreiwilliger Arbeitslosigkeit.

8 Frage 1: Welche Ziele werden in der GAV angestrebt? (4)
Sofern der Arbeitnehmer seinen bisherigen Arbeitsplatz selbst aufkündigt oder durch schuldhaftes Verhalten eine Kündigung seitens des Arbeitgebers auslöst, sprechen wir von freiwilliger Arbeitslosigkeit, bei der folgerichtig zunächst auch kein Anspruch auf Arbeitslosigkeit besteht. Ist der einzelne - gleichgültig aus welchen Gründen - einmal längere Zeit arbeitslos, so hängt die Dauer seiner Arbeitslosigkeit selbst wiederum u. a. von seinem Verhal-ten ab, ob er bereit ist, jeden ihm angebotenen und zu-mutbaren Arbeitsplatz auch anzunehmen.

9 Frage 1: Welche Ziele werden in der GAV angestrebt? (5)
Im Rahmen der derzeitigen Arbeitslosenversicherung geht man davon aus, dass ein Arbeitnehmer auch dann, wenn er seinen bisherigen Arbeitsplatz selbst gekündigt hat, von einer bestimmten Dauer der Arbeitslosigkeit an wiederum als unfreiwillig arbeitslos zu gelten hat, sofern der Betroffene bereit ist, eine ihm angebotene neue Stelle anzunehmen, wobei allerdings überprüft wird, ob es zumutbar ist, diese Stelle anzunehmen. Hierbei kann sich die Zumutbarkeit sowohl auf die Ar-beitsbedingungen als auch auf die Lohnhöhe beziehen.

10 Frage 1: Welche Ziele werden in der GAV angestrebt? (6)
Als Regel gilt derzeit die Vorstellung, dass eine neue Arbeitsstelle nur dann als zumutbar angesehen wird, wenn sie nicht mehr als eine Stufe im Hinblick auf den Lohn unterhalb der bisherigen Beschäftigung liegt und wenn sie darüber hinaus dem Ausbildungsstand des Betroffenen entspricht.

11 Frage 1: Welche Ziele werden in der GAV angestrebt? (7)
Bei der Diskussion der Renten- und Krankenversiche-rung gingen wir davon aus, dass die Politiker in der Regel einen meritorischen Standpunkt einnehmen und mit Böhm-Bawerk unterstellen, dass die Individuen systematisch die Ziele der Alters- und Krankenvorsorge unterschätzen und dass es gerade aus diesen Gründen notwendig werde, dass der einzelne zu einem Versicherungsschutz gezwungen werde.

12 Frage 1: Welche Ziele werden in der GAV angestrebt? (8)
Natürlich gilt diese Vorstellung in gewissem Maße auch für das Arbeitslosenrisiko, auch hier gehen die Politiker oftmals davon aus, dass der einzelne Beschäftigte von sich aus nicht in ausreichendem Maße bereit ist, Vorsorge für den Fall von Arbeitslosig-keit zu betreiben. Trotzdem steht bei der Begründung eines politischen Handlungsbedarfes eine andere Vorstellung im Vorder-grund. Sowohl für das Kranken- wie auch für das Altersrisiko besteht nämlich durchaus auch die Möglichkeit, durch private Versicherungseinrichtungen Vorsorge zu betrei-ben.

13 Frage 1: Welche Ziele werden in der GAV angestrebt? (9)
Im Hinblick auf das Risiko Arbeitslosigkeit hatten sich in der Vergangenheit jedoch nahezu keine privaten Versi-cherungen herausgebildet, obwohl gerade in diesem Bereich erst relativ spät - im Zusammenhang mit der Weltwirtschaftskrise der 30er Jahre des letzten Jahrhun-derts - eine staatliche Zwangsversicherung geschaffen wurde. Man erklärt diesen Umstand, dass sich keine privaten Organisationen herausgebildet haben, oftmals damit, dass das Risiko Arbeitslosigkeit nicht oder zumindest nur äußerst schwer (privat) versicherbar sei.

14 Frage 1: Welche Ziele werden in der GAV angestrebt? (10)
Zur Versicherungsfähigkeit gehöre nämlich, dass das Ausmaß eines Risikos für die gesamte Versicherungsge-meinschaft berechenbar sei und eine solche Berechenbarkeit sei nur möglich, wenn der Umfang des Risikos nicht selbst wiederum entscheidend vom Verhalten der politischen Einrichtungen abhänge. Gerade hier wird jedoch davon ausgegangen, dass der Staat (und die Notenbank) durch eine falsche Geld- und Fiskalpolitik Arbeitslosigkeit mit verursachen könne und dass es Aufgabe des Staates sei, Arbeitslosigkeit zu be-kämpfen.

15 Frage 1: Welche Ziele werden in der GAV angestrebt? (11)
Es sind also mit anderen Worten in sehr viel stärkerem Maße Marktmängel oder auch politische Mängel als meritorische Vorstellungen, die zur Rechtfertigung einer gesetzlichen Arbeitslosenversicherung im Allgemeinen angeführt werden.

16 Frage 1: Welche Ziele werden in der GAV angestrebt? (12)
Distributive Ziele Auch in der Arbeitslosenversicherung werden wiederum zahlreiche distributive Ziele verfolgt, obwohl hier davon ausgegangen werden kann, dass die distributiven Ziele etwas in den Hintergrund treten. Wie in jeder Versicherung geht es distributiv zunächst darum, denjenigen, der in überdurchschnittlichem Maße von diesem Risiko betroffen wird, materiell zu Lasten derjenigen zu begünstigen, die in geringerem Maße vom Risiko befallen sind.

17 Frage 1: Welche Ziele werden in der GAV angestrebt?(13)
Darüber hinaus deutet die Existenz von Staatszuschüs-sen sowie die Einrichtung von Arbeitgeberbeiträgen da-rauf hin, dass man offensichtlich die Gruppe der Versi-cherten auf Kosten der Unternehmer sowie der Allge-meinheit begünstigen möchte. Weiterhin werden oft Kinderzulagen gewährt, was auf die Zielsetzung des Familienlastenausgleichs hinweist. Das in den anderen Einrichtungen ausgeprägte Ziel, die Empfänger geringen Einkommens zu entlasten, tritt bei der Arbeitslosenversicherung allerdings in den Hinter-grund.

18 Frage 1: Welche Ziele werden in der GAV angestrebt? (14)
Zwar werden auch hier die Beiträge einkommenspropor-tional erhoben; da sich aber die Arbeitslosenversicherung vorwiegend auf Geldleistungen bezieht und diese auch wiederum proportional zum bisherigen Ein-kommen gewährt werden, entfällt hier der Umvertei-lungseffekt (Ausnahme: Arbeitslosengeld II). Auch bei den Sachleistungen (Übernahme der Umschu-lungskosten) muss davon ausgegangen werden, dass die Ausgaben hier eher mit dem bisherigen Einkommen posi-tiv korrelieren, sodass also auch im Hinblick auf die Sachleistungen der Arbeitslosenversicherung keine größere Umverteilungs-absicht verbunden ist.

19 Frage 1: Welche Ziele werden in der GAV angestrebt? (15)
Nebenwirkungen In viel stärkerem Maße als für die sonstigen Ver-sicherungseinrichtungen wird im Rahmen der Arbeits-losenversicherung die Frage diskutiert, wie sich die Art der Versicherungsordnung auf den Umfang der Arbeits-losigkeit selbst auswirkt.

20 Frage 1: Welche Ziele werden in der GAV angestrebt? (16)
Bekanntlich hatte die keynes‘sche Schule die Vorstellung entwickelt, dass von der Arbeitslosenversicherung Ar-beitslosigkeit abbauende Wirkungen ausgehen, wobei gerade aus diesen Gründen die Zielsetzung ent-wickelt wurde, die Arbeitslosenversicherung so einzurich-ten, dass sie wie ein eingebauter Stabilisator wirke. Auf der anderen Seite wurde von neoklassischen Theore-tikern schon sehr früh die Befürchtung geäußert, dass ge-rade aufgrund des Umstandes, dass es eine Arbeitslosen-versicherung gebe, das Ausmaß der Arbeitslosigkeit so-gar erhöht werde.

21 Fazit: (1a) Im Vordergrund der Ziele der gesetzlichen Arbeitslosenver-sicherung steht die allokative Einkommensersatzfunktion. Die Arbeitslosenversicherung wurde vorwiegend geschaffen, um Arbeitnehmern während der Zeit der Arbeitslosigkeit ein Ar-beitslosengeld zu gewähren. Allerdings übernimmt die Arbeitslosenversicherung auch einen Teil der Kosten, die zur Überwindung der Arbeitslosigkeit notwendig sind (Kosten der Arbeitsplatzsuche, Kosten der Um-schulung).

22 Fazit: (1b) Während im Bereich der Kranken- und Rentenversicherung eine Pflichtversicherung vor allem deshalb geschaffen wurde, weil die Arbeitnehmer in zu geringem Maße zu einer freiwilligen Vor-sorge bereit seien (also zu ihrem Glück gezwungen werden müss-ten) steht bei der Entstehung der gesetzlichen Arbeitslosenversiche-rung der Gedanke im Vordergrund, dass sich das Arbeitslosen-risiko nur sehr schwer im Rahmen einer erwerbswirtschaftlichen Lösung versichern lässt und dass deshalb aufgrund dieser Marktmängel eine politische Lö-sung notwendig sei.

23 Fazit: (1c) Obwohl mit Hilfe der hohen Staatszuschüsse sowie mit Hilfe von Arbeitgeberbeiträgen de facto eine gewisse soziale Umverteilung auch in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung angestrebt wird, spielen die distributiven Zielsetzungen hier doch eine ge-ringere Rolle als in der GKV. Dies hängt damit zusammen, dass in der GKV die Sach-leistungen überwiegen, sodass der einkommensproportionale Bei-tragssatz die Empfänger geringerer Einkommen begünstigt.

24 Fazit: (1d) In der Arbeitslosenversicherung überwiegen die Geldleistungen, diese steigen jedoch mit dem Einkommen an, sodass der einkom-mensproportionale Beitragssatz keine Umverteilung mit sich bringt. In viel stärkerem Maße als bei den übrigen Einrichtungen der Sozialversicherung wurde im Rahmen der Arbeitslosenversiche-rung die Frage diskutiert, welche Rückwirkungen von der Exi-stenz der Arbeitslosenversicherung auf den Umfang der Arbeits-losigkeit selbst ausgehen.

25 01. Zielsetzungen 02. Mitteleinsatz 03. Zielrealisierung
Gliederung: 01. Zielsetzungen 02. Mitteleinsatz 03. Zielrealisierung

26 Frage 2: Mit welchen Instrumenten lassen sich die Aufgaben der GAV lösen ? (1)
Bei der Diskussion der einzelnen Lösungsmöglichkeiten einer Gesetzlichen Arbeitslosenversicherung (GAV) können wir uns kurz fassen. Auf der einen Seite ähneln sich die Lösungsmöglichkeiten den für die Krankenversicherung bereits besprochenen In-strumenten, auf der anderen Seite werden die einzelnen Alternativen auch gar nicht so stark kontrovers diskutiert. Wie bereits angedeutet, mangelt es an privaten Einrichtun-gen, eine Vorsorge für Arbeitslosigkeit kann also nur im Rahmen einer gesetzlichen Versicherung bzw. Einrichtung vorgenommen werden, wobei auch hier im Allgemeinen eine Versicherungspflicht für die Gruppe der Arbeiter und Angestellten vorgesehen ist.

27 Frage 2: Mit welchen Instrumenten lassen sich die Aufgaben der GAV lösen ? (2)
Größere Unterschiede ergeben sich im Zusammenhang mit der Finanzierung der Ausgaben. In der BRD geht man auch hier wieder von der Vorstellung aus, dass die Finanzierung schwergewichtig über Beiträge der Arbeitnehmer und Arbeitgeber erfolgen soll, allerdings hat der Staat die Verpflichtung, etwaige Defizite der Arbeitslosenversicherug durch Staatszuschüsse zu finan-zieren, darüber hinaus werden auch die Ausgaben für Arbeitslosen-hilfe (ab 2005 für das Arbeitslosengeld II) aus dem Steuer-aufkommen finanziert.

28 Frage 2: Mit welchen Instrumenten lassen sich die Aufgaben der GAV lösen ? (3)
Der einzelne Arbeitnehmer hat nur für eine bestimmte Dauer der Arbeitslosigkeit einen Anspruch auf Arbeitslosen-geld, ist diese Frist überschritten, erhielt er bis 2004 Arbeitslo-senhilfe, die bedeutend unter dem Arbeitslosengeld lag. Das Arbeitslosengeld II wurde zum 1. Januar 2005 einge-führt (Hartz IV). Es trat an die Stelle der bisher gezahlten Arbeitslosenhilfe, orientiert sich aber anders als diese nicht an der Höhe des zuletzt erzielten Arbeitsentgelts, sondern an den Leistungen der Sozialhilfe. Das Arbeitslosengeld II wird wie die frühere Arbeitslosen-hilfe aus Steuermitteln finanziert.

29 Fazit: (2a) Die Arbeitslosenversicherung in der BRD wird zum Teil aus Beiträgen, zum Teil aus Steuermitteln finanziert. Wie auch in den anderen Teilen der Sozialversicherung werden die Beiträge im Grundsatz zur Hälfte von den Arbeitnehmern, zur Hälfte von den Arbeitgebern entrichtet. Der Staat ist verpflichtet, Ausgaben, die nicht aus den Beitrags-einnahmen gedeckt werden können, aus dem allgemeinen Steu-eraufkommen zu finanzieren, die Finanzierung der Arbeitslosenhilfe (Arbeitslosengeld II) er-folgt zu 100% aus Steuermitteln.

30 Fazit: (2b) Der Anspruch auf Arbeitslosengeld gilt nur für eine begrenzte Zeit, wobei dieser Zeitraum von der in den letzten drei Jahren zurückgelegten Beschäftigungszeit abhängt. Die Höhe des Arbeitslosengeldes hängt von der bisherigen Be-schäftigungszeit, von der Höhe des bisherigen Einkommens und vom Familienstand ab. Im Durchschnitt beträgt das Arbeitslosengeld zwischen 60 und 67% des bisherigen Nettolohnes. Nach Auslaufen des Anspruches auf Arbeitslosengeld, erhielt der Arbeitslose bis 2004 Arbeitslosenhilfe, die im Durchschnitt % des bisherigen Nettolohnes ausmachte. Im Jahre 2005 trat an die Stelle der Arbeitslosenhilfe das Ar-beitslosengeld II (Hartz IV), dessen Höhe sich an Sozialhilfe-grundsätzen ausrichtet.

31 Fazit: (2c) Um Missbrauch zu verhindern, hängt der Anspruch auf Arbeitslosengeld davon ab, dass der Arbeitslose eine ihm vom Ar-beitsamt vermittelte und zumutbare Arbeit annimmt. Im Allgemeinen gilt eine Stelle als zumutbar, die allenfalls um eine Leistungsklasse unterhalb der bisherigen liegt. Da sich in der praktischen Umsetzung dieser Grundsätze Schwie-rigkeiten einstellen können, wird darüber diskutiert, ob Emp-fänger von Arbeitslosengeld zu gemeinwirtschaftlichen Arbeiten herangezogen werden können.

32 01. Zielsetzungen 02. Mitteleinsatz 03. Zielrealisierung
Gliederung: 01. Zielsetzungen 02. Mitteleinsatz 03. Zielrealisierung

33 Frage 3: Wie effizient sind die einzelnen Instrumente im Hinblick auf das Ziel Reduzierung der Arbeitslosigkeit ? (1) An dieser Stelle wollen wir uns darauf beschränken, die wirtschaftswissenschaftliche Kontroverse darzustellen, unter welchen Voraussetzungen beschäftigungssteigernde oder – mindernde Effekte von der Einrichtung der Arbeitslosenver-sicherung ausgehen. Beginnen wir zunächst mit der Keynesianischen Betrach-tung, wonach die Arbeitslosenversicherung Arbeitslosigkeit beseitigen hilft. Entsprechend keynesianischer Vorstellung muss Arbeitslo-sigkeit damit erklärt werden, dass Güter, die keinen Absatz finden, gar nicht erst produziert werden.

34 Frage 3: Wie effizient sind die einzelnen Instrumente im Hinblick auf das Ziel Reduzierung der Arbeitslosigkeit ? (2) Geht die Güternachfrage zurück, werden die Unterneh-mungen auch die Nachfrage nach Arbeitskräften einschrän-ken. Wenn man Arbeitslosigkeit damit erklärt, dass es an Güter-nachfrage mangelt, kann man die Aufgabe des Staates in diesem Zusammenhang darin sehen, in ausreichendem Maße Nachfrage zu schaffen und zwar dadurch, dass man die Staatsausgaben defizitär finanziert. Die Einrichtung der Arbeitslosenversicherung kann nun auf zweierlei Weise in Zeiten der Rezession und Depression zum Abbau der Arbeitslosigkeit beitragen.

35 Frage 3: Wie effizient sind die einzelnen Instrumente im Hinblick auf das Ziel Reduzierung der Arbeitslosigkeit ? (3) Auf der einen Seite gehen in der Rezession mit der Beschäfti-gung (B) und dem Einkommen (e) bei gleich bleibendem Beitragssatz (b) auch die Beitragseinnahmen (BE) automa-tisch zurück. Auf der anderen Seite steigen die Ausgaben (A) der Versicherung über Gewährung von Arbeitslosengeldern (Ag) automatisch mit der Zahl der Arbeitslosen (Arbl) an. Dies bedeutet, dass das Defizit der Arbeitslosenversicherung um so größer ist, je größer der Konjunkturabschwung ist und dies wiederum hat zur Folge, dass nachfragesteigernde, Arbeitslosigkeit abbauende Effekte mit der Schwere der Re-zession zunehmen. Es liegt ein eingebauter Stabilisator vor.

36 Arbeitslosenversicherung
BE = b * e * B A = Ag * Arbl Sinkt die Beschäftigung (B), sinken die Beitragseinnahmen (BE). Steigt die Arbeitslosenzahl (Arbl), steigen die Ausgaben (A).

37 Frage 3: Wie effizient sind die einzelnen Instrumente im Hinblick auf das Ziel Reduzierung der Arbeitslosigkeit ? (4) Diese Effekte sind allerdings nur unter gewissen Voraus-setzungen zu erwarten. Erstens dürfen die Politiker die Tatsache, dass die Arbeits-losenversicherung defizitär wird, nicht zum Anlass nehmen, in Zeiten der Rezession den Beitragssatz heraufzusetzen. In gleicher Weise dürfen die Überschüsse der Arbeitslosen-versicherung die Politiker zweitens nicht veranlassen, die Ausgaben der Versicherung in Zeiten der Rezession herabzusetzen.

38 Frage 3: Wie effizient sind die einzelnen Instrumente im Hinblick auf das Ziel Reduzierung der Arbeitslosigkeit ? (5) Da die Möglichkeit der Finanzierung von Defiziten stets begrenzt sein wird, kommt es drittens auch darauf an, dass die Politiker in Zeiten der Hochkonjunktur die Bildung von Überschüssen zulassen. Die Beitragseinnahmen steigen hier mit der Beschäftigung automatisch an, gleichzeitig sinken mit den Arbeitslosenzah-len auch die Ausgaben. Nehmen die Politiker die günstige Finanzlage der Arbeitslo-senversicherung zum Anlass, die Beiträge herabzusetzen und/oder die Ausgaben zu erhöhen, so erschweren sie die Möglichkeit, sich in Zeiten der Rezession antizyklisch zu ver-halten.

39 Frage 3: Wie effizient sind die einzelnen Instrumente im Hinblick auf das Ziel Reduzierung der Arbeitslosigkeit ? (6) De facto war die vergangene Politik fast immer prozyklisch bestimmt. Auch dann, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, ist eine beschäftigungssteigernde Wirkung keinesfalls immer garan-tiert. Sofern die Defizite der Arbeitslosenversicherung mit Staats-zuschüssen gedeckt werden, kommt es darauf an, wie diese Zuschüsse selbst wiederum finanziert werden. Generell gilt, dass an keiner anderen Stelle der Volkswirt-schaft aufgrund der Staatszuschüsse Nachfrageminderun-gen eintreten dürfen.

40 Frage 3: Wie effizient sind die einzelnen Instrumente im Hinblick auf das Ziel Reduzierung der Arbeitslosigkeit ? (7) Die erwünschten beschäftigungssteigernden Effekte bleiben aus, oder fallen günstigenfalls geringer aus, wenn: der Staat anlässlich der Zuschüsse die Steuern erhöht, oder andere Staatsausgaben dementsprechend kürzt, oder wenn die Zuschüsse über Kapitalmarktanleihen fi-nanziert werden und wenn die Mehrnachfrage des Staates nach Kapital zu Zinssteigerungen führt, die selbst wiederum investitions-mindernd wirken.

41 Frage 3: Wie effizient sind die einzelnen Instrumente im Hinblick auf das Ziel Reduzierung der Arbeitslosigkeit ? (8) In diesen Fällen tritt die staatliche Nachfrage an die Stelle privater Nachfrage, geringfügige positive Effekte treten allenfalls dann ein, wenn aufgrund dieser Verlagerung der Nachfrage die durchschnittliche Ausgabenneigung ansteigt. Auch dann, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, reicht die Arbeitslosenversicherung in keinem Falle aus, um wiederum Vollbeschäftigung zu garantieren.

42 Frage 3: Wie effizient sind die einzelnen Instrumente im Hinblick auf das Ziel Reduzierung der Arbeitslosigkeit ? (9) Dies lässt sich relativ einfach anhand folgendem Dia-gramm zeigen: Volkseinkommen und Beschäftigung seien durch Spar- und Investitionsfunktion bestimmt. Fragen wir uns, wie diese Determinanten bei Einfüh-rung einer Arbeitslosenversicherung modifiziert wer-den. Die Sparfunktion wird nun zur Kaufkraftstillegungs-funktion, zu den Einkommensteilen, die gespart werden, müs-sen nun diejenigen Einkommensteile hinzu addiert werden, die durch Beiträge abgeführt werden.

43 Frage 3: Wie effizient sind die einzelnen Instrumente im Hinblick auf das Ziel Reduzierung der Arbeitslosigkeit ? (10) Die Sparfunktion wird nach links-oben verschoben, je nach Höhe des Beitragssatzes. Die Investitionsfunktion wird zur Kaufkraftschöp-fungsfunktion. Im Zustand der Vollbeschäftigung entspricht die Hö-he der Gesamtausgaben der bisherigen Höhe, da kei-ne Arbeitslosengelder gezahlt werden müssen.

44 Frage 3: Wie effizient sind die einzelnen Instrumente im Hinblick auf das Ziel Reduzierung der Arbeitslosigkeit ? (11) Je geringer die Beschäftigung ist, um so größer ist der Umfang der Arbeitslosengelder und damit die Ge-samtausgabe der Versicherung, die Kaufkraftschöpfungskurve steigt also mit sinken-dem Einkommen an, wobei die Steigung dieser Kurve davon bestimmt wird, wie hoch das Arbeitslosengeld im Vergleich zum durchschnittlichen Pro-Kopf-Einkommen ist. Wenn wir davon ausgehen, dass das Arbeitslosengeld deutlich unter dem durchschnittlichen Pro-Kopf-Ein-kommen liegt, bedeutet dies, dass die Steigung dieser Kurve deutlich unter 45° liegt.

45 BG: Beitragseinnahmen
Beschäftigungseffekte der Arbeitslosenversicherung I, S S + BG Arbeitslosengeld S = f(Y) 45° I = const. Y Yvollb Y0 Y' Y1 BG: Beitragseinnahmen

46 Frage 3: Wie effizient sind die einzelnen Instrumente im Hinblick auf das Ziel Reduzierung der Arbeitslosigkeit ? (12) Fragen wir uns nun, wie sich der Schnittpunkt beider Kurven und damit auch der Beschäftigungsgrad auf-grund der Arbeitslosenversicherung verändert. Wo der Schnittpunkt zu liegen kommt, hängt ent-scheidend von der Höhe der Beitragssätze und der Höhe des Arbeitslosengeldes ab. Aber selbst dann, wenn man den Beitragssatz auf null ansetzen würde und ein Arbeitslosengeld in Höhe des Pro-Kopf-Einkommens gewähren würde, läge das neue Gleichgewicht deutlich unter der Vollbeschäfti-gung.

47 Frage 3: Wie effizient sind die einzelnen Instrumente im Hinblick auf das Ziel Reduzierung der Arbeitslosigkeit ? (13) Trotz allem zeigt dieses Diagramm auch, dass gewisse beschäftigungssteigernde Effekte durchaus erwartet werden können. Unsere bisherigen Überlegungen unterstellten aller-dings stillschweigend, dass die Arbeitslosigkeit mit zu geringer Nachfrage nach Gütern erklärt werden müs-se. Nur unter dieser Voraussetzung treten die aufgezeig-ten positiven Effekte der Arbeitslosenversicherung auf.

48 Frage 3: Wie effizient sind die einzelnen Instrumente im Hinblick auf das Ziel Reduzierung der Arbeitslosigkeit ? (14) Umgekehrt sind diese positiven Effekte nicht zu er-warten bei Vorliegen struktureller Arbeitslosigkeit oder dann, wenn zwar eine gesamtwirtschaftliche Arbeitslosig-keit vorliegt, diese aber damit erklärt werden muss, dass die Unter-nehmungsrendite zu gering ist, um eine ausreichende Anzahl der Unternehmungen zu einem für Vollbe-schäftigung ausreichenden Angebot an Gütern zu mo-tivieren.

49 Frage 3: Wie effizient sind die einzelnen Instrumente im Hinblick auf das Ziel Reduzierung der Arbeitslosigkeit ? (15) Damit wenden wir uns der neoklassischen Theorie zu, die von der These ausgeht, dass die Arbeitslosenversicherung dazu beigetragen habe, die Arbeitslosigkeit zu erhöhen. 1.These (Job-Search-Theorie) Ob der einzelne Arbeitslose bereit ist, ein Arbeitsangebot anzunehmen oder mit der Arbeitssuche fortfährt, hängt entscheidend davon ab, welchen Nutzen sich der einzelne von beiden Alternativen (Fortsetzung der Job-Suche oder Annahme des Arbeitsangebotes) verspricht. Nimmt er den nächstbesten Arbeitsplatz an, so verzichtet er auf die Aussicht, einen günstigeren und besser bezahl-ten Arbeitsplatz zu finden.

50 Frage 3: Wie effizient sind die einzelnen Instrumente im Hinblick auf das Ziel Reduzierung der Arbeitslosigkeit ? (16) Erhält nun der Arbeitnehmer während seiner Zeit der Arbeitslosigkeit ein Arbeitslosengeld, so steigt der Ge-samtnutzen der Alternative: Weitersuchen. Dies hat zur Folge, dass der einzelne ein Interesse daran hat, länger als bisher die Arbeitssuche fortzusetzen und länger als bisher arbeitslos zu sein. Die Arbeitslosenversicherung vergrößert also die Arbeits-losigkeit dadurch, dass der einzelne im Durchschnitt länger arbeitslos bleibt. Zur Kritik an dieser Theorie wird zunächst darauf hin-gewiesen, dass hier freiwillige Arbeitslosigkeit erklärt werde,

51 Frage 3: Wie effizient sind die einzelnen Instrumente im Hinblick auf das Ziel Reduzierung der Arbeitslosigkeit ? (17) während die Arbeitslosenversicherung nur den unfrei-willig Arbeitslosen begünstigen wolle. Es bleibt allerdings der Tatbestand, dass in praxi beide Zustände (freiwillig/unfreiwillig) ineinander übergehen können mit der Folge, dass entgegen der Zielsetzung auch ein freiwillig Arbeitsloser materiell begünstigt sein kann, und dass die offizielle Statistik zu viele Arbeitnehmer als un-freiwillige Arbeitslose ausweist. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass in der BRD zahlreiche Vorkehrungen getroffen sind, um zu ver-hindern, dass von der Arbeitslosenversicherung diese Fehlanreize ausgehen.

52 Frage 3: Wie effizient sind die einzelnen Instrumente im Hinblick auf das Ziel Reduzierung der Arbeitslosigkeit ? (18) Wer seinen Arbeitsplatz selbst kündigt, hat für eine ge-wisse Zeit keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld; der Arbeitslose hat nur solange Anspruch auf Arbeitslo-sengeld, als er dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, also eine ihm angebotene und zumutbare Arbeit an-nimmt; durch relativ lange Kündigungszeiten kann der Arbeit-nehmer, dem gekündigt wurde, schon bereits während der Zeit, in der er noch der alten Beschäftigung nachgeht, die Arbeitssuche aufnehmen.

53 Frage 3: Wie effizient sind die einzelnen Instrumente im Hinblick auf das Ziel Reduzierung der Arbeitslosigkeit ? (19) Schließlich wird hier stets unterstellt, dass ausreichende Arbeitsplätze angeboten werden; oftmals scheitert die Arbeitssuche daran, dass überhaupt keine geeigneten Arbeitsplätze angeboten werden. Die Job-Search-Theorie setzt strukturelle Arbeitslosig-keit voraus, de facto ist jedoch ein Teil der Arbeitslosig-keit in der Regel gesamtwirtschaftlicher Natur.

54 Frage 3: Wie effizient sind die einzelnen Instrumente im Hinblick auf das Ziel Reduzierung der Arbeitslosigkeit ? (20) 2. These: Disziplinierung des Gewerkschaftsverhaltens Die Existenz einer Arbeitslosenversicherung veranlasst die Gewerkschaften zu einem aggressiveren Verhalten bei den Lohnforderungen. Wenn die Gewerkschaften wissen, dass auch dann, wenn die Durchsetzung einer Lohnforderung zu Arbeitslosig-keit führt, die Arbeitslosen materiell abgesichert sind, werden sie eher bereit sein, aggressive Lohnforderungen durchzusetzen. Allerdings setzt dieses Argument voraus, dass die Arbeit-nehmer die Finanzierungskosten des Arbeitslosengeldes zumindest nicht 100% tragen müssen.

55 Frage 3: Wie effizient sind die einzelnen Instrumente im Hinblick auf das Ziel Reduzierung der Arbeitslosigkeit ? (21) Nun wird das Arbeitslosengeld zum großen Teil über Arbeitnehmerbeiträge finanziert. Trotzdem kann man davon ausgehen, dass die Arbeit-nehmer zumindest einen Teil der Finanzierungskosten auf Dritte abwälzen können. Wir haben gesehen, dass die Arbeitslosengelder z. T. über Staatszuschüsse finanziert werden; weiterhin tragen die Arbeitgeber 50% der Beiträge;

56 Frage 3: Wie effizient sind die einzelnen Instrumente im Hinblick auf das Ziel Reduzierung der Arbeitslosigkeit ? (22) Allerdings ist es strittig, ob es den Arbeitgebern nicht ge-lingt, diese Beitragslasten auf die Löhne zurückzuwälzen. Immerhin ist es denkbar, dass die Arbeitnehmer aus der Illusion heraus, dass die Hälfte der Beiträge von den Ar-beitgebern gezahlt werden müsse, aggressiver verhan-deln, auch dann, wenn de facto die Arbeitgeberbeiträge von den Arbeitnehmern letztendlich getragen werden müssen.

57 Frage 3: Wie effizient sind die einzelnen Instrumente im Hinblick auf das Ziel Reduzierung der Arbeitslosigkeit ? (23) Weiterhin werden die Beiträge einheitlich für alle Arbeit-nehmer festgesetzt, unabhängig von der Aggressivität der einzelnen Gewerkschaften, mit der Folge, dass eine aggressivere Gewerkschaft die Lasten dieser Politik auf andere Wirtschaftszweige ab-wälzen kann. Gerade aus diesen Gründen wurde bisweilen (vor allem von Herbert Giersch) die Forderung erhoben, die Ar-beitslosenversicherung in die volle Verantwortung der Gewerkschaften zu stellen.

58 Frage 3: Wie effizient sind die einzelnen Instrumente im Hinblick auf das Ziel Reduzierung der Arbeitslosigkeit ? (24) 3. These: Disziplinierung des Unternehmerverhaltens Die Unternehmungen werden Arbeitnehmer eher ent-lassen, wenn sie damit rechnen können, dass die Entlas-senen materiell abgesichert sind. Diese Argumentation verkennt, dass die Unternehmer nur unter monopolistischen Bedingungen überhaupt in der Lage sind, sich altruistisch zu verhalten, je stärker der Konkurrenzkampf unter den Unterneh-mungen ist, um so stärker steht der einzelne Unterneh-mer unter dem Zwang, Arbeitskräfte, die nicht mehr zur Produktion benötigt werden, zu entlassen.

59 Frage 3: Wie effizient sind die einzelnen Instrumente im Hinblick auf das Ziel Reduzierung der Arbeitslosigkeit ? (25) Allerdings muss berücksichtigt werden, dass Unterneh-mungen auf einen Rückgang in der Güternachfrage auf mehrere Arten reagieren können; so können Arbeitnehmer entlassen werden oder die Unternehmungen können Kurzarbeit für alle Arbeitnehmer vorsehen. Für welche Alternative sich die Unternehmer entschei-den, hängt davon ab, welche Alternative für die Unter-nehmer billiger ist.

60 Frage 3: Wie effizient sind die einzelnen Instrumente im Hinblick auf das Ziel Reduzierung der Arbeitslosigkeit ? (26) Rechnet der Unternehmer damit, dass der Absatz in Zu-kunft bald wieder ansteigt, ist es für ihn insgesamt bil-liger, die Arbeitskräfte zu halten, da mit der Neuein-stellung von Arbeitskräften in der Regel Kosten ver-bunden sind. Für welche Alternative sich die Unternehmungen ent-scheiden, hängt aber auch vom Verhalten der Arbeits-losenversicherung ab, so kann die Gewährung von Kurzarbeitsgeld von Seiten der Arbeitslosenversicherung diese Alternative für die Unternehmungen kostengünstiger gestalten.

61 Frage 3: Wie effizient sind die einzelnen Instrumente im Hinblick auf das Ziel Reduzierung der Arbeitslosigkeit ? (27) Die Beitragskosten der Unternehmungen steigen bei be-stehender Beitragsgestaltung mit wachsender Beschäf-tigung an. Dies bedeutet, dass eine Neueinstellung von Arbeits-kräften materiell mit zusätzlichen Kosten verbunden ist, während umgekehrt eine Entlassung zu Kosteneinspa-rungen (zu geringeren Beitragszahlungen) führt. Hier könnte eine andere Beitragsgestaltung beschäfti-gungsgünstigere Anreize setzen; z. B. dann, wenn der Beitragssatz bei vermehrten Einstel-lungen verringert würde. Dies hätte allerdings einen konzentrationsfördernden Effekt.

62 Frage 3: Wie effizient sind die einzelnen Instrumente im Hinblick auf das Ziel Reduzierung der Arbeitslosigkeit ? (28) Es wird auch diskutiert, die Arbeitgeberbeiträge nicht mehr auf die Lohnsummen, sondern auf die Gesamt-kosten zu beziehen, um auf diese Weise auch die kapitalintensiven Unter-nehmungen stärker zur Finanzierung der Arbeitslosen-versicherung mit heranzuziehen.

63 Fazit: (3a) Entsprechend der keynesianischen Theorie trägt eine Arbeits-losenversicherung im Sinne eines eingebauten Stabilisators dazu bei, den Umfang der Arbeitslosigkeit zu verringern. In Zeiten des Konjunkturabschwungs gehen mit den Einkom-men die Beitragseinnahmen zurück, gleichzeitig steigen mit der Zahl der Arbeitslosen die Ausgaben an. Es kommt zu einem Defizit im Haushalt der Arbeitslosenver-sicherung, was im Sinne der keynesianischen Theorie nachfrage- und damit beschäftigungssteigernd wirkt. Diese positiven Beschäftigungseffekte treten jedoch nur dann ein, wenn weder die Beitragssätze noch die Höhe des Arbeitslosen-geldes der Konjunkturlage angepasst werden.

64 Fazit: (3b) Auch dann, wenn die Arbeitslosenversicherung Defizite macht, hängt der beschäftigungspolitische Erfolg davon ab, wie das Defi-zit der Arbeitslosenversicherung letztlich finanziert wird. Der gewünschte Beschäftigungseffekt tritt dann nicht bzw. nur in geringerem Maße auf, wenn: das Defizit aus dem allgemeinen Steuerhaushalt finanziert wird und die Staatszuschüsse dadurch aufgebracht werden, dass ent-weder andere Staatsausgaben gekürzt oder Steuern erhöht wer-den, oder dass im Zuge von Kapitalanleihen der Zinssatz steigt und die privaten Investitionen zurückgehen. Eine Beschäftigungssteigerung ist nur dann zu erwarten, wenn die gesamte effektive Nachfrage nach Gütern steigt; in den oben genannten Fällen tritt jedoch vorwiegend nur eine Verlagerung der Nachfrage ein.

65 Fazit: (3c) Die verbleibenden positiven Effekte bestehen dann lediglich darin, dass die Steuerzahler eine geringere Konsumneigung ha-ben als die Empfänger der staatlichen Leistungen. Ein beschäftigungspolitischer Erfolg ist darüber hinaus nur dann zu erwarten, wenn die Arbeitslosigkeit damit erklärt werden muss, dass die gesamte Nachfrage nach Gütern zu gering ist. Bei einer kostenbedingten Arbeitslosigkeit bleibt der erhoffte Be-schäftigungseffekt aus. Die Anhänger der Job-Search-Theorie kamen zu dem Ergebnis, dass die Existenz der Arbeitslosenversicherung zu einer Auswei-tung der Arbeitslosigkeit beitrage. Je größer das Arbeitslosengeld sei, um so längere Zeit verbringe der Arbeitslose mit der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz. Wenn jedoch die durchschnittliche Suchdauer ansteige, nehme auch die Arbeitslosenrate zu.

66 Fazit: (3d) Gegen die Thesen der Job-Search-Theorie wurde eingewandt, dass sie nur freiwillige Arbeitslosigkeit erkläre, während die Einrichtung der Arbeitslosenversicherung primär diejenigen Arbeitnehmer begünstige, die unfreiwillig in Arbeits-losigkeit geraten seien. Auf jeden Fall hängt es von den speziellen Vorkehrungen einer konkreten Arbeitslosenversicherung ab, inwieweit mit negativen Beschäftigungseffekten zu rechnen ist.

67 Fazit: (3e) In der BRD halten sich die negativen Beschäftigungseffekte in Grenzen, da Arbeitnehmer, die ihren Arbeitsplatz selbst gekündigt haben eine gewisse Zeit keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld besitzen, und da der Arbeitslose verpflichtet ist, eine ihm angebotene zu-mutbare Arbeit auch anzunehmen, und schließlich deshalb, weil ab einer bestimmten Dauer nur noch ein Anspruch auf eine bedeutend niedrigere Arbeitslosen-hilfe (bzw. Arbeitslosengeld II) besteht.

68 Fazit: (3f) Im Rahmen der Neoklassik wurde weiterhin die These vertreten, dass die Gewerkschaften bei Bestehen einer Arbeitslosenversi-cherung eher bereit seien, eine expansive Lohnpolitik zu betrei-ben und damit Arbeitslosigkeit in Kauf zu nehmen, da sie davon ausgehen können, dass die entlassenen Arbeitskräfte materiell versorgt sind. In ähnlicher Weise wurde die These vertreten, dass die Arbeit-geber sehr viel schneller zur Entlassung von Arbeitskräften be-reit sind, wenn sie davon ausgehen können, dass die Entlassenen Arbeitskräfte ein Arbeitslosengeld erhalten. Kritisch muss gegen diese Thesen eingewandt werden, dass das Verhalten der Gewerkschaften wesentlich dadurch bestimmt wird, ob die Gewerkschaftsmitglieder die Arbeitslosenversiche-rung selbst finanzieren müssen. In ähnlicher Weise hängt das Verhalten der Unternehmer ent-scheidend von der Wettbewerbslage auf den Gütermärkten ab.

69 Fragen zu Kapitel 10: (1) 01. Warum ist die Einkommensersatzfunktion der GAV besonders wichtig? 02. Welche weiteren Kosten außer dem Einkommensausfall entste-hen bei Arbeitslosigkeit? 03. Was versteht man unter freiwilliger Arbeitslosigkeit? 04. Inwiefern hängt die Dauer der Arbeitslosigkeit auch vom Verhal-ten des Arbeitslosen ab? 05. Was besagt die Zumutbarkeitsregel? 06. Was ist gemeint, wenn man davon spricht, dass das Arbeitslo-senrisiko schwer versicherbar ist? 07. Worin besteht das primäre Umverteilungsziel der GAV? 08. Warum treten trotzdem innerhalb der GAV die distributiven Ziele im Vergleich zu den anderen Sozialversicherungseinrich-tungen in den Hintergrund?

70 Fragen zu Kapitel 10: (2) 09. Warum spricht man im Zusammenhang mit der GAV von einem eingebauten Stabilisator? 10. Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, dass die GAV wie ein eingebauter Stabilisator wirkt? 11. Reicht es aus, dass in Zeiten des konjunkturellen Abschwungs die GAV Staatszuschüsse erhält? 12. Lässt sich die GAV so einrichten, dass die von ihr ausgelösten Nachfragesteigerungen ausreichen, um Vollbeschäftigung zu ga-rantieren?

71 Antworten zu Kapitel 10: (1)
01. Die Einkommensersatzfunktion der GAV ist deshalb besonders wichtig, da die Arbeitslosen zumeist außer ihrer Arbeitskraft über keine weiteren Einkommensquellen verfügen. 02. Neben dem Einkommensausfall entstehen bei Arbeitslosigkeit Kosten im Zusammenhang mit der Suche eines Arbeitsplatzes und eventuell einer notwendigen Umschulung. 03. Freiwillige Arbeitslosigkeit liegt dann vor, wenn der Arbeitneh-mer selbst seinen Arbeitsverhältnis gekündigt hat. 04. Wird einem Arbeitslosen ein Arbeitsplatz angeboten, ohne dass er diesen annimmt, liegt die weitere Arbeitslosigkeit auch am Verhalten des Arbeitslosen. 05. Als Regel gilt derzeit die Vorstellung, dass eine neue Arbeitsstelle nur dann als zumutbar angesehen wird, wenn sie nicht mehr als eine Stufe im Hinblick auf den Lohn unterhalb der bisherigen Beschäftigung liegt und wenn sie darüber hinaus dem Ausbil-dungsstand des Betroffenen entspricht.

72 Antworten zu Kapitel 10: (2)
06. Wenn ein Risiko als nur schwer versicherbar bezeichnet wird, bringt man zum Ausdruck, dass nicht damit zu rechnen ist, dass der Markt von selbst private Versicherungseinrichtungen her-beiführen wird. 07. Das primäre Umverteilungsziel einer GAV besteht darin, dass man diejenigen Arbeitnehmer, welche in überdurchschnittlichen Maße von Arbeitslosigkeit betroffen sind, zu Lasten der übrigen Arbeitnehmer entlasten will. 08. Da das Arbeitslosengeld einen bestimmten Prozentsatz des bis-herigen Einkommens ausmacht, findet im Rahmen der GAV keine Umverteilung zugunsten der unteren Einkommensklassen statt. 09. Man sieht in der GAV einen eingebauten Stabilisator, da in dem Maße, indem die Arbeitslosigkeit ansteigt, von der Einrichtung der GAV konjunkturstabilisierende Wirkungen ausgehen.

73 Antworten zu Kapitel 10: (3)
10. In Zeiten des konjunkturellen Abschwungs dürfen die Beitrags-sätze nicht angehoben und der Umfang des Arbeitslosengeldes nicht reduziert werden. 11. Nur dann, wenn die Staatszuschüsse nicht selbst wiederum zu einer Verminderung der Nachfrage an anderer Stelle führen, lösen die Staatszuschüssen den erwünschten nachfragesteigern-den Effekt aus. 12. Selbst dann, wenn der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung auf null sinken würde und wenn das Arbeitslosengeld voll dem bis-herigen Einkommen entsprechen würde, bliebe immer noch ein bestimmter Umfang an Arbeitslosigkeit bestehen.

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