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„Was sind Sie wert?“ Einstiegsgehälter nach der Ausbildung oder dem Studium sowie Tipps zum Arbeitsvertrag Vortrag cebit 2007.

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Präsentation zum Thema: "„Was sind Sie wert?“ Einstiegsgehälter nach der Ausbildung oder dem Studium sowie Tipps zum Arbeitsvertrag Vortrag cebit 2007."—  Präsentation transkript:

1 „Was sind Sie wert?“ Einstiegsgehälter nach der Ausbildung oder dem Studium sowie Tipps zum Arbeitsvertrag Vortrag cebit 2007

2 Welche Info´s bieten wir Ihnen?
Wie setzt sich ein Jahresgehalt zusammen? Mit Berechnungsbeispielen. Was sind Firmenwagen, Aktien und andere Leistungen wert? Die ultimative Erhebung zu Absolventen-gehältern! Die Daten für: BWLer & VWLer ITler & Ingenieure Mathematiker & Physiker Die Tücken des Ziel-Gehalts Was heißt jährliche Gehaltsüberprüfung? Ein paar Tipps zum Arbeitsvertrag

3 Auf das Jahresgehalt kommt es an !
Zusammensetzung 12 Monatsgehälter 13 Monatsgehälter Tarifgehalt IGM in Niedersachsen: 12 Monatsgehälter +Leistungszulage +Urlaubsgeld +Sonderzahlung ergibt Jahresgehalt = 12 x Monatsgehalt = 13 x Monatsgehalt = 13,25 x Monatsgehalt

4 Monatsgehalt ist nicht gleich Monatsgehalt
Jahresgehalt in Zahlen: Monatsgehalt von € bei 12 Gehältern € bei 13 Gehältern € bei 13,25 Gehältern €

5 Berechnungsbeispiel:
Grundlage Entgeltgruppe 11* € 3.281,00 + Leistungszulage 10 % (Durchschnitt) € 328,10 Zwischensumme € 3.609,10 Einkommen für 12 Monate € ,20 + zusätzliche Urlaubsvergütung (70 % von 3.281) € 2.296,70 + Sonderzahlung (55 % von 3.281) € 1.804,55 Jahreseinkommen € ,45 *Tarifgehalt für 35 Std./Woche in Niedersachsen ab 1. Juni 2006

6 Tarifforderung 2007 6,5 % mehr Entgelt auf die Werte in der Tabelle
Tarifvertrag für Studierende im Praxisverbund (in Niedersachsen) Facharbeiterinitiative (Sachsen-Anhalt)

7 Firmenwagen, Optionen und andere Leistungen
altersvorsorgewirksa-me Leistungen (VL) Aktienkaufprogramm Firmenwagen Betriebliche Alters-versorgung ca. Wert: meist € 160 p.a. (bei Tarif 320 p.a.) Achtung: Geldwerten Vorteil beachten (Steuer) kann sehr viel wert sein Betriebliche Altersversorgung: Sehr viel wert vor allem bei Invalidität. Achtung: Unverfallbarkeit i.d.R. erst ab 5 Jahren Betriebszugehörigkeit & Alter >= 30.

8 Datenbasis der Erhebung Einstiegsgehälter
Eigene Erhebung der IG Metall im III. Quartal 2006 mit über Nennungen aus 45 großen Unternehmen der Bereiche Automobil, Elektro, TK-Hersteller, IT-Unternehmen und Maschinenbau soweit bekannt, mit Abstand breiteste Erhebung Basis ist die 35-Stunden-Woche, Mehrarbeit wurde entsprechend hochgerechnet Quelle sind Betriebsräte  anonymisierte Daten

9 Datenbasis der Erhebung Einstiegsgehälter
Die Erhebung berücksichtigt nur die „harten“ Gehaltsbestandteile, die nicht einseitig vom Unternehmen geändert werden können, also fixes Monatsgehalt und ggf. 13. Gehalt, Leistungszulage, Urlaubsgeld, Sonderzahlung usw. Die „weichen“ Gehaltsbestandteile, die einseitig vom Unternehmen geändert oder gar abgeschafft werden können, gehen nicht ein (Firmenwagen, Aktienprogramme usw.).

10 Einstiegsgehälter für Studienabsolventen

11 Das Zielgehalt und seine Tücken
Gelegentlich werden Absolventen „Ziel“-Gehälter angeboten Vorsicht beim Vergleich mit Fixgehältern Bewertung hängt von den Details ab Im Zweifelsfall bei Vergleichen nur das Garantie-Einkommen zu Grunde legen Beispiel: (€/Jahr) Ziel übertroffen 160% ,- Ziel erreicht 100% ,- Garantie- Einkommen 70% ,- Gelegentlich werden Absolventen auch schon sog. Zielgehälter angeboten. Das Problem: „optisch“ sehen die Zielgehälter hoch aus. Im Beispiel auf der Folie wäre das Zieleinkommen bei 100% Zielerfüllung € , bei Übertreffen der vorgegeben Ziele um 60% wäre das Einkommen gar € klingt verlockend. In Wirklichkeit aber ist das „100%-Einkommen“ nur erzielbar, wenn die vereinbarten oder vorgegeben Ziele auch tatsächlich zu 100% erreicht wurden. Ob das im vorhinein betrachtet realistisch ist, können Beschäftigte mit langer Erfahrung eher abschätzen, Berufsanfänger sind da in der Regel völlig überfordert. Arbeitsvertragsangebote mit Zieleinkommen müssen also außerordentlich genau analysiert werden, wenn man sie mit den üblichen Arbeitsvertrags-angeboten zu fixem Einkommen vergleichen will. Als grobe Faustformel gilt im Zweifelsfall: Beim Vergleich zu anderen Angeboten wird nur das auf jeden Fall garantierte Einkommen zu Grunde gelegt, das bei Zielgehältern häufig 70% bis 90% des ausgelobten „100%-Zieleinkommens“ beträgt, im Beispiel auf der Folie wären das € Der variable Anteil, der oberhalb des Garantieeinkommens liegt, wird als „nice to have on top“ klassifiziert und ähnlich wie andere „weiche“ Gehaltsbestandteile als nachrangig bei der Entscheidungsfindung angesetzt.

12 Was heißt jährliche Gehaltsüberprüfung ?
„Zum 1.1. eines Jahres findet eine Über-prüfung des Gehalts statt.“ Das bedeutet keinen Anspruch auf Gehaltserhöhung, sondern nur Überprüfung. Ergebnis kann auch 0%-„Erhöhung“ sein. Die Tarife der IG Metall beinhalten eine starke Gehaltsdynamik in den ersten Jahren, bis zu 10% p.a.: Tariferhöhung + Höherstufung + erhöhte Sonderzahlung. Zusätzliche individuelle Erhöhungen sind immer möglich. Die häufige Formulierung in Arbeitsverträgen: „Eine Überprüfung des Gehalts findet zum 1.1. jeden Jahres statt“ beinhaltet keineswegs einen Anspruch auf jährliche Gehaltserhöhung. Die Formulierung besagt genau das, was die Worte beinhalten: Das Gehalt wird überprüft, aber keineswegs zwingend erhöht. So kommen immer wieder Fälle vor, wo ein Beschäftigter völlig aus den Wolken fällt, wenn der Chef ihm mitteilt, das bei der diesjährigen Gehaltsüberprüfung leider nur wenig rausgekommen ist. Auch Fälle, in denen 0% Gehalts-“erhöhung“ gezahlt werden, kommen leider vor. Einen gesetzlichen Anspruch auf Gehaltserhöhung gibt es nicht. Anders beim Tarif: Gilt für den Beschäftigten ein Tarifvertrag, so hat er oder sie im allgemeinen einen verbürgten Anspruch auf Gehaltserhöhung. Was viele nicht wissen: Tarifverträge, besonders die Industrietarifverträge der IG Metall, beinhalten in den ersten Berufsjahren eine beträchtliche Gehaltsdynamik. Ich bekomme als Beschäftigter nicht nur die reguläre Tariferhöhung. Sondern ich mache auch meistens einen zusätzlichen Gehaltssprung durch Aufstieg innerhalb einer Tarifgruppe (sog. Gruppenjahre oder Stufen). Schließlich erhöht sich in den ersten Jahren jährlich die Sonderzahlung („Weihnachtsgeld“). Die Summe dieser drei Komponenten kann bis zu 10% pro Jahr ausmachen. Außerdem sind zusätzliche individuelle Erhöhungen „on top“ auf die tariflichen Erhöhungen keineswegs ausgeschlossen.

13 Ein paar Tipps zum Arbeitsvertrag
genaue Bezeichnung des Arbeitgebers mit Adresse genaue Angabe des Arbeitsorts präzise Beschreibung der Tätigkeit genaue Zusammen-setzung des Gehalts kurze Kündigungsfrist ist besser Urlaubsdauer: 30 Arbeitstage nicht selbstverständlich (gesetzlich nur 24 Werk-tage = 20 Arbeitstage!) Arbeitszeit: am besten Mo.-Fr., 35 bzw. 38 Std. (bei mehr Stunden Aufschlag verlangen) Genaue Angabe des Unternehmens mit genauer Angabe des Firmensitzes sehr wichtig, da ich sonst bei rechtlichen Problemen (Streit, Kündigung, Betriebs-übergang usw.) größte Probleme hätte. Genaue Angabe des Arbeitsorts wichtig, da ich sonst bei Versetzungen an einen anderen Ort schlecht "nein" sagen kann, wenn ich nicht möchte. Genaue Zusammensetzung des Gehalts wichtig, damit ich genau weiß, was ich im Jahr verdiene. Kurze Kündigungsfrist besser, wenn ich den Arbeitsplatz wechseln möchte. Eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Quartalsende erschwert mir das: kündige ich z.B. am 15.6., so endet bei einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Quartalsende das Arbeitsverhältnis erst zum , also fast ein halbes Jahr später ! Also kurze Kündigungsfristen vereinbaren. In Tarifverträgen gelten praktisch immer 30 Arbeitstage Urlaub. In nicht tarifgebundenen Unternehmen gilt der Urlaub, der im Arbeitsvertrag steht, oder die gesetzliche Regelung, welche nur 24 Werktage = 20 Arbeitstage vorsieht. Es gibt immer noch nicht-tarifgebundene Firmen, die nur 24 Werktage = 20 Arbeitstage Urlaub gewähren wollen: wegverhandeln und im Arbeitsvertrag 30 Arbeitstage Urlaub vereinbaren. Aufpassen, dass Montag bis Freitag als Arbeitstag vereinbart ist, sonst zählt auch der Samstag dazu!

14 Wo gibt es noch gute Infos?
z.B. bei: Bundesagentur für Arbeit jobpilot.de Computerwoche FAZ, Süddeutsche oder gute Regionalpresse DGB und die anderen DGB-Gewerkschaften (z.B. Ver.die, IG BCE) V D I – Nachrichten BITKOM Gesamtmetall Z V E I, VDMA

15 ...und nach dem Vortrag... Am Stand der IG Metall in dieser Halle stehen wir Ihnen für alle Fragen zur Verfügung „Einstiegsgehälter für Absolventen“ (kostenlos) „Ratgeber Arbeitsvertrag“ *) „IT Entgeltanalyse 2007“ *) Vortrag zum Download unter *) zur Ansicht und Bestellmöglichkeit


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