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„Aktuelle Entwicklungen des Energierechts“

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Präsentation zum Thema: "„Aktuelle Entwicklungen des Energierechts“"—  Präsentation transkript:

1 „Aktuelle Entwicklungen des Energierechts“
von Rechtsanwalt Dr. Christian Theobald, Mag. rer. publ. Becker Büttner Held Rechtsanwälte · Wirtschaftsprüfer · Steuerberater Köpenicker Straße Berlin Telefon: 030 / – 10 Telefax: 030 / – im Rahmen der Veranstaltung an der Technischen Universität zu Berlin am /79395.ppt

2 Inhalt des Vortrages Kennzeichen des deutschen Marktes
Das Aufbrechen alter, das Verhindern neuer wettbewerbsbehindernder Strukturen Energielieferverträge Der verhandelte Netzzugang in Theorie und Praxis Regulierung durch Selbstregulierung: die VV II Die aktuelle EnWG-Novelle (BT-Drucksache 14/5969 vom Neuer EG-Richtlinien-Entwurf vom i. d. F /79395.ppt

3 Inhalt des Vortrages Kennzeichen des deutschen Marktes
Das Aufbrechen alter, das Verhindern neuer wettbewerbsbehindernder Strukturen Energielieferverträge Der verhandelte Netzzugang in Theorie und Praxis Regulierung durch Selbstregulierung: die VV II Die aktuelle EnWG-Novelle (BT-Drucksache 14/5969 vom Neuer EG-Richtlinien-Entwurf vom /79395.ppt

4 Chronologie der Entwicklung der deutschen Energiewirtschaft (I)
1885/86 Edison-Gesellschaft erhält Konzession für Bau u. Betrieb eines Elektrizitätswerks in Berlin 1885 – 1889 Gründung erster staatlicher und privater EVU 1889 Rheinisch-Westfälische-Elektrizitätswerke AG (RWE) 1898 Vereinigung der Elektrizitätswerke (VdEW) bestehend aus 16 Energieversorgungs-unternehmen 1900 Deutschland: 652 EVU existieren 1921 Gründung der Bayernwerk AG am 1924 Gründung der Aktiengesellschaft Sächsische Werke /79395.ppt

5 Chronologie der Entwicklung der deutschen Energiewirtschaft (II)
1928 Gründung der Preußische Elektrizitäts AG (PreußenElektra) durch Gesetz v Aktiengesellschaft zur Förderung der deutschen Elektrizitätswirtschaft 1929 Gründung der Interessengemeinschaft kommunaler Elektrizitätswerke (IKE) 1935 Deutsche Gemeindeordnung (DGO) v Gesetz zur Förderung der Energiewirtschaft (EnWG) v 1947 Gründung der Vereinigung Industrieller Kraftwirtschaft (VIK) /79395.ppt

6 Chronologie der Entwicklung der deutschen Energiewirtschaft (III)
1949 Gründung der Deutschen Verbundgesellschaft (DVG) Gründung des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) Gründung der Vereinigung deutscher Elektrizitätswerke (VDEW) als Nachfolgerin der VdEW 1957 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) v 1958 Bundestarifordnung Gas (BTOGas) 1960 Atomgesetz (AtG) v (heute gültig i. d. F. v ) 1971 Bundestarifordnung Elektrizität (BTOElt) v 1975 Energiesicherungsgesetz (EnSG) v 1976 Energieeinsparungsgesetz (EnEG) v /79395.ppt

7 Chronologie der Entwicklung der deutschen Energiewirtschaft (IV)
1979 Verordnungen über die Allgemeinen Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden (AVBEltV) sowie für die Gasversorgung von Tarifkunden (AVBGasV) v 1990 Stromeinspeisungsgesetz (StrEG), v 1991 Mineralölsteuergesetz (MinöStG) v 1992 Konzessionsabgabenverordnung (KAV) v Sog. Verständigungslösung ("Stromvergleich") vor dem BVerfG v 1997 Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie (EltRl) 96/92 EG v /79395.ppt

8 Chronologie der Entwicklung der deutschen Energiewirtschaft (V)
1998 Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts (NeuregelungsG) v Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (EnWG) Änderungen des StrEG Änderungen des GWB Verbändevereinbarung (VV) I Strom v Gasbinnenmarktrichtlinie 98/30/EG v 1999 6. GWB-Novelle v Gesetz zum Einstieg in die ökologische Steuerreform ("Ökosteuergesetz", ÖkoStG), v : Einführung des Stromsteuergesetzes (StromStG) v , zuletzt geändert durch Gesetz vom Änderungen MinöStG, zuletzt geändert durch Gesetz v /79395.ppt

9 Chronologie der Entwicklung der deutschen Energiewirtschaft (VI)
2000 Gesetz zum Schutz der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG) v Verbändevereinbarung (VV) II Strom v Verbändevereinbarung (VV) Gas v 2001 Verbändevereinbarung (VV) II Strom plus vom 2002 Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung vom (KWKModG) Verbändevereinbarung (VV) II Gas vom Gesetz zur Novellierung des EnWG, beschlossen vom Deutschen Bundestag am , gescheitert im Bundesrat und damit erneuter Anlauf in 15. Legislatur-periode /79395.ppt

10 Rechtsquellen (Quelle: Theobald/Theobald „Grundzüge des Energiewirtschaftsrechts“, C.H. Beck Verlag 2001, S. 197, Abb: Verbindliche und unverbindliche Regelungen betreffend die Netznutzung) WettbR EnergieR i. e. S. EnergieumweltR EGV GWB EltRL EnWG StromStG BTOElt AVBEltV AVBGasV AVBFernwärmeV KAV VertikalVO GasRL MinÖStG KWKModG EnSG AtG EEG VV II Plus Strom VV II Gas GridCode Distribution Code /79395.ppt

11 Stromnetz in Deutschland (aus: Grundzüge des Energierechts, Theobald/Theobald, S. 55, Abb. 11)
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12 Struktur der EVU in Deutschland (aus: Grundzüge des Energierechts, Theobald/Theobald, S. 56, Abb. 12) Unternehmenstyp Spannungsebene Funktion Verbund- unternehmen 380 und 220 kV Betrieb des Verbundnetzes Reservevorhaltung Regionaler u. internationaler Stromhandel Belieferung von Endkunden RVU 110 kV 20 kV Eigentümer und Betreiber von Mittelspannungsnetzen Weiterverteilung von Elektrizität in Flächenregionen Stromerzeugung in geringem Umfang Partielle Endkundenbelieferung Kommunale EVU 20 kV, 10 kV, 0,4 kV Bezug von Elektrizität von Verbundunternehmen oder RVU und Verteilung bzw. Verkauf an Endkunden Teilweise Stromerzeugung, häufig gekoppelt mit Wärme und Verteilung an Endkunden /79395.ppt

13 Wertschöpfungskette in der Gasversorgung (aus: Grundzüge des Energierechts, Theobald/Theobald, S. 59, Abb. 13) Unternehmenstyp Funktion Produzenten Zumeist staatseigene ausländische Monopolunternehmen in Deutschland: Oligopolitische Marktstruktur mit wenigen konkurrierenden Anbietern Ferngasgesellschaften Förderung von Erdgas aus Lagerstätten in Deutschland oder Import von ausländischem Erdgas Verkauf an überregionale, regionale und örtliche Gasversorgungsunternehmen Speicherung von Gas und Sicherung der Gasqualität Take-or-Pay-Verträge mit den Produzenten Überregionale Gasversorger Transport von Erdgas über große Distanzen in Hochdrucknetzen Verkaufen von Gas an Endabnehmer sowie an die nachgelagerten Regional- und Ortsgasversorger Regional- und Ortsgasgesellschaften Verteilen von Gas an kleinere Abnehmer Betrieb und Überwachung des Leitungsnetzes in den Regionen und Kommunen Gasspeicherung wird nur in kleinen Mengen vorgenommen; auf den Gastransport in Hochdrucknetzen verzichten sie /79395.ppt

14 Deutschland bis 1998: Energiewirtschaftliches Monopol
Kartellrechtlicher Ausnahmebereich (§§ 103, 103a GWB a.F.) Verflechtungen in Verbänden und Unternehmensstrukturen Exklusive Konzession/ Genehmigung (i.d.R. 20 Jahre) Zulässigkeit von Gebietsab-sprachen / Demarkation (i.d.R. 20 Jahre) Natürliches Monopol (Netzbereich) Lokal, regional, überörtlich Langfristige vertikale Lieferverträge (bis zu 20 Jahren) /79395.ppt

15 Inhalt des Vortrages Kennzeichen des deutschen Marktes
Das Aufbrechen alter, das Verhindern neuer wettbewerbsbehindernder Strukturen Energielieferverträge Der verhandelte Netzzugang in Theorie und Praxis Regulierung durch Selbstregulierung: die VV II Die aktuelle EnWG-Novelle (BT-Drucksache 14/5969 vom Neuer EG-Richtlinien-Entwurf vom /79395.ppt

16 EU-Richtlinien Strom und Gas (I) (aus: Grundzüge des Energierechts, Theobald/Theobald, S. 47, Abb. 10) Inhalte EltRL GasRL Stromerzeugungs- bzw. Erdgas-anlagen Nichtdiskriminierendes Genehmigungsverfahren, d. h. jedermann kann eine Genehmigung zum Bau von Kraftwerken oder Direktleitungen beantragen (Art. 5) oder (Art. 4) Öffentliches Ausschreibungsverfahren für neue Erzeugerkapazitäten (Art. 6) Nichtdiskriminierendes Genehmigungsverfahren (Art. 4 Abs. 2) Versagungsgründe (Art. 4 Abs. 3 und 4) Netznutzung Verhandelter Netzzugang (Art. 17 Abs. 1) oder Geregelter Netzzugang (Art. 17 Abs. 4) oder Alleinabnehmersystem (Art. 18) Diskriminierungsfreier Netzzugang (Art. 11 Abs. 2) Streitbeilegung durch zu errichtende Schiedsstelle (Art. 20 Abs. 3) Verhandelter (Art. 15) oder Geregelter Netzzugang (Art. 16) Diskriminierungsfreier Netzzugang (Art. 10 Abs. 2) Errichtung einer Schiedsstelle (Art. 21 Abs. 2) Zugelassene Kunden Große Industrieabnehmer, d. h. > 100 GWh Jahresverbrauch (Art. 19 Abs. 3) Weitere Industrieabnehmer und Verteiler nach nationalem Ermessen, solange die nationale Mindestöffnungsquote erreicht wird, d. h. > 40 GWh, 20 GWh, 9 GWh Jahresverbrauch (Art. 19 Abs. 1, 2) Betreiber von gasbefeuerten Strom-erzeugungsanlagen (Art. 18 Abs. 2) Große Endverbraucher, d. h. > 25 Mio m² Jahresverbrauch (Art. 18 Abs. 2) Stufenweise Absenkung auf Verbrau-cher > 15 Mio m² bzw. > 5 Mio m² (Art. 18 Abs. 6) Netzzugangsver-weigerungsgründe Kapazitätenengpaß (Art. 17 Abs. 5) Kapazitätenengpaß (Art. 17 Abs. 1) Take-or-Pay-Verpflichtungen /79395.ppt

17 EU-Richtlinien Strom und Gas (II) (aus: Grundzüge des Energierechts, Theobald/Theobald, S. 48, Abb. 10) Inhalte EltRL GasRL Unbundling Vertikale Trennung der Rechnungslegung in Erzeugung, Übertragung u. Verteilung sowie sonstige Aktivitäten (Art. 14) Abgeschwächte organisatorische Trennung des UNB von anderen Unternehmensbereichen (Art. 7). Vertikale Trennung der internen Buch-führung Erdgasfernleitung, verteilung und –speicherung sowie sonstige Aktivitäten (Art. 13 A) Verbot der Diskriminierung von Netz-nutzern zugunsten der mit Netzbetreibern verbundenen EVU (Art. 7 Abs. 2) Organisation des Strom-/Gasmarktes Auferlegung von öffentlichen Dienstleistungs-pflichten (z.B. Netzbetrieb Art. 7 EltRI) der Staaten gegenüber den EVU, Druckmittel: Durch teilweise Nicht-Umsetzung der Wettbewerbsregeln, wie sie in §3 Abs. 2 EltRI definiert sind Belieferungspflicht der Verteiler-/Netz-betriebsunternehmen für ein bestimmtes Gebiet kann durch Mitgliedstaaten ange-ordnet werden (Art. 10 EltRI) Regenerative Energien Vorrangabnahmeregelung bei KWK-Strom: Beim Abruf der Kraftwerke kann denjenigen, die KWK-Energiequellen verwenden oder KWK produzieren, ein Vorrang eingeräumt werden (Art. 8 Abs. 3 u. 11 Abs. 3 EltRl) Aufsicht Unabhängige Stelle (Art. 20 Abs. 3 EltRL) Unabhängig Stelle; Schlussfolgerung innerhalb von 12 Wochen (Art. 21 Abs. 2 GasRL) /79395.ppt

18 Wesentliche Neuerung des Ordnungs-rahmens für Strom- und Gasversorgung am 29.04.1998
Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts: insbesondere Art. 1: Energiewirtschaftsgesetz neu Art. 2: Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Sofortige, stufenlose Marktöffnung /79395.ppt

19 Wettbewerb ersetzt energiewirtschaftliches Monopol
Anwendbarkeit und Erweiterung des Kartellrechts (Art. 2 NeuregelungsG) Trennung von Netz- und Vertriebsstrukturen im ÜNB-Bereich Unzulässigkeit exklusiver Konzessionen Zugang zu den Netzen, verhandelter Netzzugang Unzulässigkeit von Gebietsabsprachen / Demarkation Kartellrechtliche Wirksamkeitskontrolle langfristiger Lieferverträge /79395.ppt

20 Kartellrechtliche Wirksamkeitskontrolle langfristiger Lieferverträge (I)
Maßstab: § 1 GWB Verbot von Verträgen zwischen miteinander im Wettbewerb stehenden Unternehmen, soweit eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezweckend oder bewirkend § 19 Abs. 1 GWB Verbot des missbräuchlichen Ausnutzens einer marktbeherr-schenden Stellung § 20 GWB Verbot der unbilligen Behinderung anderer Unternehmen durch marktbeherrschendes Unternehmen /79395.ppt

21 Kartellrechtliche Wirksamkeitskontrolle langfristiger Lieferverträge (II)
Art. 81, 82 EGV (unmittelbar anwendbar) Art. 81 (ex Art. 85) EGV: Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen = umfassendes Kartellverbot Art. 82 (ex Art. 86) EGV: Verbot des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung Fusionskontrolle auf der Grundlage der Fusionskontrollverordnung Umsetzung Aufsicht durch das BKartA Aufsicht durch die Europäische Kommission maßgeblich sind die Auswirkungen auf den europäischen Markt auch Unternehmen aus Nicht-Mitgliedstaaten werden überwacht /79395.ppt

22 Urteil des LG Mannheim, Stromliefervertrag zwischen Lieferant und Weiterverteiler mit 10jähriger Laufzeit mit Demarkationsklausel/ Gebietsschutzvereinbarung, mit Kundenschutzklausel bzw. Gesamtbedarfsdeckungsklausel Verstoß gegen § 1 GWB, Kombination führte zur Gesamtnichtigkeit des Vertrages (§ 139 BGB) Marktaufteilungen zwischen Erzeugern und Weiterverteilern durch vertikale Lieferverträge unzulässig kein anzuerkennendes Interesse für Wettbewerbsbeschränkungen in der Gesamtschau /79395.ppt

23 Urteil des LG Köln, Gasliefervertrag (grenznah) zwischen Lieferanten und Weiter-verteiler mit Gesamtbedarfsdeckungsklausel und Festlaufzeit von 19 Jahren Kombination wurde als Verstoß gegen Art. 81 EGV bewertet und führte zur Gesamtnichtigkeit des Vertrages (§ 139 BGB), da die Laufzeitregelung und die Gesamtbezugsklausel essentielle Bestandteile des Vertrages sind Zur Amortisierung der Unternehmensinvestitionen sind gewisse Vertragslaufzeiten hinzunehmen. Eine Laufzeit von 19 Jahren ist unzulässig. /79395.ppt

24 Urteil des LG Düsseldorf, 29.09.1999
Stromliefervertrag zwischen marktbeherrschendem Lieferanten und Endabnehmer mit Gesamtbedarfsdeckungsklausel und Festlaufzeit von mehr als zwei Jahren (und englischer Klausel) Kombination von Gesamtbedarfsdeckung und Laufzeit wurde als Verstoß gegen § 20 Abs. 1 GWB gewertet und Verwendung untersagt /79395.ppt

25 Inhalt des Vortrages Kennzeichen des deutschen Marktes
Das Aufbrechen alter, das Verhindern neuer wettbewerbsbehindernder Strukturen Energielieferverträge Der verhandelte Netzzugang in Theorie und Praxis Regulierung durch Selbstregulierung: die VV II Die aktuelle EnWG-Novelle (BT-Drucksache 14/5969 vom Neuer EG-Richtlinien-Entwurf vom /79395.ppt

26 Energielieferverträge - Übersicht
Rechtsnatur eines Energieliefervertrages Abschluss und Zustandekommen Vertragsklauseln im Einzelnen: Art der Lieferung Liefermengen Laufzeit Netznutzung Lieferort Preis- und Entgeltbestimmungen Messung Klauseln zur Vertragsabwicklung

27 Rechtsnatur von Energielieferverträgen
Energielieferverträge sind i. d. R. Kaufverträge i.S.d. § 433 BGB, obwohl Strom und Gas keine „Sachen“ (§ 90 BGB) sind. Daher: Anwendung des allgemeinen Zivilrechts. Charakter als Dauerschuldverhältnis Hauptleistungspflichten Lieferung und Entgeltzahlung Ausnahme EEG / KWKG Einspeisungen: Keine Lieferpflicht Rahmenbedingungen: Insbesondere EnWG Allg. Versorgungspflicht § 10 Netzzugang nach §§ 6, 7 BGB (inkl. AGB-Vorschriften) Wettbewerbs- und Kartellrecht (GWB, UWG, PrAngV) Vielzahl sonstiger Bestimmungen (AVB, EEG, KWKG etc.) /79395.ppt

28 Begrifflichkeiten Tarifkunde (AVB) Allgemeine Versorgung § 10 EnWG
Vertragsinhalt durch AVB (Novellierung ?) Preise BTO Sonderkunde („jeder, der kein Tarifkunde ist“) Keine automatische Geltung der AVB Vertragsfreiheit / Gesetzliche Grenzen „Energieversorgung“: Trennung in Vertrieb (Verkauf) Stromliefervertrag = Wettbewerb Transport (Netznutzung) – Netznutzungsvertrag = Monopol /79395.ppt

29 Arten von Lieferverträgen (I)
Vollversorgungsvertrag („offener Vertrag“) Gesamtbedarf Kleinkunden nach standardisiertem Lastprofil Sonderkunden nach Prognosefahrplan (Abweichungen ?) All-inclusive Vertrag („frei Kundenanschluss“) Lieferung und Transport (Netznutzung) Strompreis und Netznutzungsentgelt (Transparenz ?) Band- und Programmlieferungen Feste Energiemenge geliefert (Prognose erforderlich) Als Band (konstant für 24 h) oder Programm (Zeitfenster) Take-or-pay Risiko Ergänzung durch „offenen“ Vertrag /79395.ppt

30 Arten von Lieferverträgen (II)
Spotlieferungen Kurzfristlieferungen Zeitliche Vorgaben OTC-Handel oder Börse (EEX, LPX) Reserveversorgungsvertrag Energieintensive Produktion ohne Absicherung durch Eigenerzeugung „Sicherungsvertrag“ mit einem EVU (§ 3 der 5. DVO zum EnWG) Quasi „Energieversicherung“ Zusatzversorgung Regelmäßige Zusatzleistungen zu im Übrigen Eigenversorgung Abschaltbare Verträge Eigenversorgung in Zeiten von Lastspitzen (Preisgünstig) /79395.ppt

31 Arten von Lieferverträgen (III)
Preisvariable Verträge Bindung an Erlöse von Endprodukten Ggf. kombiniert mit Mindestpreis pro kWh OTC-Handel oder Börse (EEX, LPX) Grüner Strom Regenerative Energiequellen (Sonne, Wind, Wasser, Biomasse) Umweltbewusste Kleinverbraucher / Industriekunden aus Imagegründen Zertifizierung Erzeugungsunsicherheit: Kopplung mit anderen Bezugsverträgen sinnvoll /79395.ppt

32 Arten von Lieferverträgen (IV)
Bündelkunden/Einkaufsgemeinschaften Preisvorteile durch Mengenaggregation Rechtsformen vielschichtig (GbR, GmbH u.s.w.) Als Einkaufsgemeinschaft Wettbewerbsbeeinflussung, daher rechtliche Kontrolle hinsichtlich Wettbewerbsbeeinträchtigung Liefergemeinschaften Grundsätzlich Wettbewerbsrechtlich bedenklich (aber Arbeitsgemeinschaft?) Rahmenverträge Vielzahl von Abnahmestellen Bündelung der Vertragsgestaltung in Rahmenregelung Aufnahme weiterer Abnahmestellen problemloser möglich Bsp: EFET-Vertrag auf europäischer Ebene /79395.ppt

33 Inhalt des Vortrages Kennzeichen des deutschen Marktes
Das Aufbrechen alter, das Verhindern neuer wettbewerbsbehindernder Strukturen Energielieferverträge Der verhandelte Netzzugang in Theorie und Praxis Regulierung durch Selbstregulierung: die VV II Die aktuelle EnWG-Novelle (BT-Drucksache 14/5969 vom Neuer EG-Richtlinien-Entwurf vom /79395.ppt

34 Regelung des Netzzugangs nach europäischem und deutschem Recht
Stromrichtlinie: „Wahlrecht“ Netzzugang auf Vertragsbasis und/oder Alleinabnehmersystem (Art. 16) Überarbeitung der Richtlinie: Wegfall des Wahlrechtes? EnWG: „Kombinationsmodell“ System des verhandelten Netzzugangs, vorbehaltlich des Alleinabnehmersystems (§ 5 EnWG) Verhandelter Netzzugang (§ 6) Durchleitungsvereinbarung aufgrund nicht diskriminierender Bedingungen, Veröffentlichung der Spanne der Durchleitungsentgelte, Verordnungsermächtigung Alleinabnehmersystem (§ 7) behördliche Bewilligung, Ankaufs- und Vergütungsverpflichtung, Vergütung aufgrund genehmigten und veröffentlichten Tarifs; Überprüfung der Netzzugangsalternative (2003); Außerkrafttreten (2005) /79395.ppt

35 Der Regelfall = Anspruch auf Bereitstellung der Netze
§ 19 Abs. 1 GWB Die missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung (...) ist verboten. § 19 Abs. 4 Nr. 4 GWB Ein Missbrauch liegt insbesondere vor, wenn ein marktbeherrschendes Unternehmen (...) sich weigert, einem anderen Unternehmen gegen angemessenes Entgelt Zugang zu den eigenen Netzen (...) zu gewähren (...). § 33 GWB Wer gegen eine Vorschrift dieses Gesetzes (...) verstößt, ist (...) zur Unterlassung verpflichtet; fällt ihm Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last, ist er auch zum Ersatz des (...) Schadens verpflichtet. /79395.ppt

36 Die Ausnahme = Verweigerung des Netzzuganges
Gem. § 6 Abs. 1 S. 2 EnWG (§ 19 Abs. 4 Nr. 4 GWB) denkbar bei Unmöglichkeit betriebsbedingte (bspw. Engpass) Unzumutbarkeit § 6 Abs. 3 EnWG: KWK-Klausel ? Art. 4 Abs. 3 NeuregelungsG: Braunkohleklausel ? Art. 4 Abs. 2: Reziprozitätsklausel ? Nicht ausdrücklich benannte: Wirksamer (Alt)/ (Zweit)Liefervertrag ? Vorgaben der Verbändevereinbarung II? keine Messeinrichtungen, keine Lastprofile, kein vorbehaltloses Zahlen von Entgelten, keine Netznutzung des vorgelagerten Netzes, Fehlen von Daten /79395.ppt

37 Verweigerung der Netznutzung (I)
Kapazitätsknappheit BKartA vom (B 8 – – T 248/98) ELEKTROMARK ./. Enron, Stadtwerke Lüdenscheid BKartA vom ( B 8 – – T 99/99) RWE, Vasa Energy, Ampere AG ./. Bewag /79395.ppt

38 Verweigerung der Netznutzung (II)
Bestehende Lieferverträge LG Mainz, Beschluss und Urteil vom / (11 HK.O 16/00 Kart.) ewh Hammermühle ./. KEVAG LG Berlin, Urteil v (16 O 652/99), Fortum ./. Veag LG Mannheim, Urteil vom (7 O 372/98), EnBW ./. Waldshut-Tiengen (Aare Tessin AG) LG Köln, Urteil vom (28 O Kart. 559/99), Thyssengas ./. STAWAG OLG Dresden, Urteil vom (W 948/01 Kart.) LG Köln vom LG Kiel, Urteil v (14 O Kart. 68/01) – „Notstrom“ OLG Düsseldorf, Urteil vom Thyssengas ./. STAWAG OLG Stuttgart, Urteil vom GVS ./. SW Schwäbisch Hall /79395.ppt

39 Verweigerung der Netznutzung (II)
Alternativer Leitungsbau LG Dortmund, Urteil vom (13 O 134/00 Kart.), Trianel ./. Ruhrgas AG KWK-Klausel BVerfG, Beschluss vom (2 BvR 801/99), Stadt Duisburg ./. BRD /79395.ppt

40 Verweigerung der Netznutzung (III)
Braunkohleklausel LG Potsdam, Beschluss vom (51 O 2/00), Fortum ./. e.dis LG Berlin, Urteil vom (16 O 652/99 Kart.), Fortum ./. VEAG LG Berlin, Urteile vom (16 O 749/99 Kart. und 16 O 750/99 Kart.), Österreichischer Verbund mit KOM-Strom AG ./. VEAG LG Berlin, Urteil vom , Deutsche Tractebel ./. VEAG KG Berlin, Urteil vom (24 U 65/01) Fortum ./. VEAG /79395.ppt

41 Verweigerung der Netznutzung (IV)
Reziprozität LG Berlin, Urteil vom (16 O 749/00 Kart.), Österreichischer Verbund ./. VEAG LG Dortmund, Urteil vom (13 O 36/01 Kart.), natGas ./. Ruhrgas LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom (3 O 2257/01), natGas ./. Nordbayerische Ferngas OLG München, Urteil vom (U (K) 3825/01), natGas ./. Ferngas Nordbayern OLG Düsseldorf, Urteil vom (U (Kart.) 34/01, natGas ./. Ruhrgas /79395.ppt

42 Inhalt des Vortrages Kennzeichen des deutschen Marktes
Das Aufbrechen alter, das Verhindern neuer wettbewerbsbehindernder Strukturen Energielieferverträge Der verhandelte Netzzugang in Theorie und Praxis Regulierung durch Selbstregulierung: die VV II Die aktuelle EnWG-Novelle (BT-Drucksache 14/5969 vom Neuer EG-Richtlinien-Entwurf vom /79395.ppt

43 Selbstregulierung durch Verbändevereinbarung?
Verbändevereinbarung über Kriterien zur Bestimmung von Netznutzungsentgelten für elektrische Energie I vom 22. Mai 1998 II vom 13. Dezember 1999 II plus vom Geschlossen zwischen: dem Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), der Vereinigung Deutscher Elektrizitätswerke (VDEW) und dem Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft (VIK) dem Verband kommunaler Unternehmen (VKU) der Arbeitsgemeinschaft der Regionalversorgungsunternehmen (ARE) dem Verband der Netzbetreiber (VdN) /79395.ppt

44 Inhalt der Verbändevereinbarung I
1 transaktionsbezogener Durchleitungsvertrag zwischen Verkäufer und Netzbetreiber (Abnahmestelle) v i r t u e l l e r S t r o m f l u ß 2 „eigentliche Lieferung“ zwischen Verkäufer und Käufer/ Liefervertrag enthält Regelungen zum Netz /79395.ppt

45 System der ursprünglichen VV II vom 13. 12
System der ursprünglichen VV II vom – Vertragsgestaltung zur Netznutzung /79395.ppt

46 Neue Vertragsgestaltung, Verbändevereinbarung II Plus vom 13.12.2001
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47 Vertragskonzept VV II Gas
Erdgas- produzent Händler Überregionaler Ferngasnetz- betreiber Regionaler Ferngasnetz- betreiber Verteilnetz- betreiber Händler/ Lieferant Gasliefer- vertrag Import / Gaslieferver- trag § 433 z. B. Niederlande Deutschland z. B. Bunde z. B. Eynatten Transportvertrag Gasliefervertrag Endkunde / Verbraucher Eigentümer Netzendkunden- vertrag Netzanschluss- vertrag /79395.ppt

48 Netzanschlussvertrag
Erstellung und Erweiterung des Netzanschlusses bedürfen einer vertraglichen Regelung (AVBEltV oder Sondervertrag) VV II spricht diesen Vertrag ausdrücklich an, enthält jedoch materiell keine Neuerung Kündigung des bisherigen Lieferverhältnisses lässt die rechtlichen Grundlagen des Anschlusses grds. unberührt - bei einheitlichem Vertrag ggf. Klarstellung erforderlich Vertragspartner sind grundsätzlich Anschlussnehmer (Eigentümer) und Verteilernetzbetreiber /79395.ppt

49 Netznutzung erfordert Netznutzungsvertrag
Netznutzungsvertrag i. S. d. VV II regelt entgeltlichen „Transport“ der Energie und Fragen des Zugangsverhältnisses, z. B.: Technische Entnahmebedingungen Haftung, höhere Gewalt, Unterbrechung der NN Netznutzungsentgelt, sonstige Entgelte, Abgaben und Steuern Zuordnung zu einem Händler = Bilanzkreis Regelungen über Lieferantenkonkurrenz (Unbundling!) Ersatzbelieferung durch Netzbetreiber Vertragsbeendigung ergänzende Bedingungen (Änderungen, Datenverarbeitung) etc. /79395.ppt

50 Erfordernisse eines Rahmenvertrages
Physische Belieferung erfordert i. d. R. den Abschluss eines Rahmenvertrages mit dem Verteilnetzbetreiber: Verfahren bei Kunden mit und ohne Leistungsmessung (Lastprofile) Führung der Kundenliste Entgelte und Sicherheiten (Wechselgebühr?) Informationsflüsse und Regelungen für Datentransfer Ermittlung der Liefermengen / Ausgleichsregelung Netznutzungsentgelt / Konsortialabgabe (Schuldbeitritt?) ... Derzeit in der Diskussion: „Transportkomponente“ im HRV Abtretung des Toleranzbandes /79395.ppt

51 Bilanzkreisbildung Regelzonen Börsen-Bilanzkreis ÜNB 2 ÜNB 3 ÜNB 1
Bilanzkreise der Teilnehmer a, b, c ... /79395.ppt

52 Bilanzvertrag (I) Vertrag über die Bilanzverantwortung für einem Bilanzkreis zugeordnete Abnahmestellen zwischen Bilanzkoordinator (ÜNB) und Bilanzkreis-verantwortlichen oder bilanzverantwortlichem Endkunden. Aufgabe und Zweck: Gewährleitung der Ausgeglichenheit der Leistungsbilanz der zugeordneten Einspeisungen und Entnahmen Regelungsinhalt: Bestimmung eines Bilanzkreises und dessen operative Bezeichnung Messungen Vorgaben für bilanzverbindliche Fahrplanwerte Reserveleistung Vergütung ... Bilanzverantwortlicher schließt ggf. Verträge mit Kunden, die seinem Bilanzkreis zugeordnet sind (Subbilanzkreise) /79395.ppt

53 Bilanzvertrag (II) Physischer Handel erfordert Zugehörigkeit zu einem Bilanzkreis Händler kann, muss aber nicht zwingend selbst Bilanzverantwortung gegenüber dem ÜNB übernehmen Bildung eines Subbilanzkreises denkbar (offener Liefervertrag) Innerhalb einer Regelzone kann Strom bilanzwirksam zwischen verschiedenen Bilanzkreisen übertragen werden Austausch von Strom zwischen verschiedenen Regelzonen nur zwischen Bilanzkreisen desselben Bilanzkreisverantwortlichen Fahrpläne sind nach dem System der VV II unabhängig von der tatsächlichen Einspeisung „bilanzwirksam“ /79395.ppt

54 Bilanzvertrag als Rechtsproblem
Bislang von ÜNB vorgelegte Bilanzverträge sind inhaltlich unausgewogen Abrechnung von Ausgleichs- und Regelenergie: enormes Kostenproblem (Arbeits- und Leistungspreise?) Auch wenn Bilanzverträge geschlossen wurden, erfolgt derzeit keine Abrechnung: Rückstellungsproblem Zahlungen (Ausgleichsenergie und T-Komponente) derzeit nur unter Vorbehalt /79395.ppt

55 Probleme der VV II Verbändevereinbarung füllt § 6 EnWG auf freiwilliger Basis aus und ist rechtlich nicht verbindlich Rosinenpicken? Widersprüche zum Gesetz? nur teilweise Umsetzung: Vertragschaos Wechselentgelte /79395.ppt

56 Wechselentgelte - Bericht der Arbeitsgruppe der Kartellbehörden (I)
„Wechselgebühren werden zum Ausgleich der Mehrkosten erhoben, die dem bisherigen Lieferanten und/oder dem Netzbetreiber durch den Wechsel entstehen. Soweit die entstehenden Kosten dem Vertrieb zuzuordnen sind, aber über das Netz erhoben werden, verstoßen Wechselgebühren gegen Kartellrecht. Falls die Kosten dem Netzbetrieb zuzurechnen sind, ist fraglich, ob sie dem wechselnden Kunden bzw. dem neuen Stromlieferanten auferlegt werden dürfen oder auf alle Netzbenutzer umzulegen sind.“ (S. 49) „Ein kartellbehördliches Eingreifen ist regelmäßig nur bei Lastprofilkunden geboten. Die behindernde Wirkung einer Wechselgebühr nimmt im Verhältnis zu den gesamten Strombezugskosten mit zunehmender Größe ab.“ /79395.ppt

57 Wechselentgelt (II) Zulässigkeit eines Wechselentgelts (i. S. v. pauschalisierten Umstel-lungskosten) umstritten: Keine einheitliche Linie bei Kartellbehörden und Rechtsprechung Aktuelles Urteil „Bad Tölz“ (OLG München) VV II plus: keine Einigung; Moratorium bis zu höchstrichterlicher Entscheidung Differenzierung/Abgrenzung erforderlich: wer soll zahlen: Kunde/Lieferant? wem entstehen die Kosten:Vertrieb/Netz? Verursachungsprinzip/pauschaler, wettbewerbsorientierter Ansatz pauschalisierte Umstellungsentgelte / Händlerentgelte Abgrenzung zu Sonderablesung /79395.ppt

58 Wechselentgelte (III) - OLG Naumburg, Urteil vom 25.06.2001 (1 U Kart. 1/01)
Verstoß gegen §§ 19 Abs. 4 Nr. 4 GWB, 20 Abs. 1 GWB Genehmigung nach § 13 Abs. 2 BTOElt schließt kartellrechtliche Überprüfung nicht aus. Angemessenheit der Kundentarife = Prüfung wettbewerblicher Auswirkungen von Tarifen Behinderung i. S. v. § 20 Abs. 1 GWB unabhängig, ob Forderung gegen anderes EVU oder Kunden Unbilligkeit als Ergebnis der Interessenabwägung: Wechselkosten zugunsten Netz– nicht Vertriebssparte Interessensgerecht ist pauschale Einrechnung der Mehraufwendungen in das Nutzungsentgelt der jeweiligen Spannungsebene und „Sozialisierung“ dieser Kosten; daher kein Verstoß gegen § 12 BTOElt „Tarifhopping“ wettbewerblich erwünscht; auch nicht wechsel-bereite Kunden profitieren vom Wettbewerbsdruck der wechsel-willigen Kunden / /79395.ppt

59 Wechselentgelte (VI) - OLG München, Urteil vom 22. 11. 2001 (Kart
Wechselentgelte (VI) - OLG München, Urteil vom (Kart. 1/00) (I) Das Gericht hat ein Wechselentgelt für den mit dem Kundenwechsel verbundenen Aufwand des Netzbetreibers als unzulässige Ausnutzung der marktbeherrschenden Stellung des Netzbetreibers qualifiziert. Zwar ist das Interesse des Netzbetreibers an der Forderung eines Wechselentgelts grundsätzlich nachvollziehbar, doch belastet ein Wechselentgelt den neuen Stromlieferanten kartellrechtswidrig. Eine Behinderung im Sinne eines einschlägigen kartellrechtlichen Verbots liegt bereits dann vor, wenn die Forderung des Wechselentgelts für das Wettbewerbsverhalten des neuen Stromlieferanten nachteilig ist. /79395.ppt

60 Wechselentgelte (VI) - OLG München, Urteil vom 22. 11. 2001 (Kart
Wechselentgelte (VI) - OLG München, Urteil vom (Kart. 1/00) (II) Im Rahmen der vom Gericht vorgenommenen Interessenabwägung gewinnt das gesetzgeberische Ziel, das mit der Umsetzung der Richtlinie 96/92/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom durch das EnWG verfolgt wurde maßgebliches Gewicht. Durch die Neuregelung des EnWG sollten die Monopole in Elektrizitäts- und Gaswirtschaft abgebaut werden und so ist der Wettbewerb, ausdrücklich als gesetzgeberisches Ziel formuliert worden. Ab welcher Höhe ein jeweiliges Wechselentgelt als unzulässig zu qualifizieren ist muss im jeweiligen Einzelfall entschieden werden, da aufgrund der gegenläufigen Interessen eine Abwägung je nach Einzelfall auch anders ausfallen kann. /79395.ppt

61 Aktuelle „Baustellen“ der Liberalisierung in Deutschland
Höhe der Netznutzungsentgelte und Regelenergiekosten (Angemessenheit, Verkauf unter Einstandspreis/ Preisschere) Umsetzung eines konsequenten Unbundlings (nur buchhalterische, nicht aber organisatorische Trennung, Weitergabe von Daten) Überhöhte Sicherheiten, Wechselgebühren, doppelte Haftung, lange Kündigungszeiten KWKG und EEG wirksam und Umwälzung der Kosten? „Werbung“ und Produktgestaltung (Aufklärung der Endabnehmer über unseriöses Verhalten des Konkurrenten, Beratung über Kürzungsmöglichkeiten, Koppelprodukte etc.) Genehmigungserfordernisse nach Kreditwesengesetz, das Handeln mit Termingeschäften, insbesondere Eigenhandelproblematik /79395.ppt

62 Inhalt des Vortrages Kennzeichen des deutschen Marktes
Das Aufbrechen alter, das Verhindern neuer wettbewerbsbehindernder Strukturen Energielieferverträge Der verhandelte Netzzugang in Theorie und Praxis Regulierung durch Selbstregulierung: die VV II Die aktuelle EnWG-Novelle (BT-Drucksache 14/5969 vom Neuer EG-Richtlinien-Entwurf vom /79395.ppt

63 Stand des Gesetzgebungsverfahrens
Gesetzentwurf der Bundesregierung vom Dezember 2000  Ziel: Umsetzung der EG-RL-Vorgaben von 1998 Stellungnahme Bundesrat und Gegenäußerung Bundesregierung zwei Sachverständigenanhörungen im Deutschen Bundestag  äußerst kontrovers Änderungsanträge der Fraktionen (!) Am im Bundestag verabschiedet i. d. F. des SPD/Grüne-Änderungsantrages Anrufung Vermittlungsausschuss Letztlich in 14. Legislaturperiode gescheitert Neuer Anlauf (in unveränderter Fassung) in 2003 /79395.ppt

64 Zentrale Neuregelungen
Schaffung spezieller Netzzugangsregelungen und Netzzugangsverweigerungsgründe Speicherzugangsregelung Änderung und Ergänzung Reziprozitätregelung (strittig) Anforderungen an den Netzbetrieb Anforderungen an das „Unbundling“ Schaffung „kleiner“ Netzverordnung Klarstellung hinsichtlich Konzessionsabgabenschuldner GWB-Neuregelungen /79395.ppt

65 Einrichtung Streitschlichtungsstelle beim BMWi
Möglichkeit durch EG-Richtlinie vorgesehen Aufgabe: Klärung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit Netzzugangsverhandlungen und Netzzugangsverweigerungen (§ 6 a II EnWG-E) keine Zuweisung von Vollzugs- oder Eingriffskompetenzen reine Schlichtungsfunktion „normaler“ Rechtsweg bleibt unberührt (vorgeschaltetes Verfahren) bisher für den Strombereich nicht vorgesehen (neu!) /79395.ppt

66 Spezielle Netzzugangsregelung für den Gasbereich
§ 6 a EnWG-E: „Betreiber von Gasversorgungsnetzen haben anderen Unternehmen das Versorgungsnetz zu Bedingungen zur Verfügung zu stellen, die nicht ungünstiger sind, als sie von ihnen in vergleichbaren Fällen für Leistungen innerhalb ihres Unternehmens oder über verbundenen oder assoziierten Unternehmen tatsächlich oder kalkulatorisch in Rechnung stellen“. grundsätzlicher Netzzugangsanspruch „unternehmensinterner“ Vergleichsmaßstab /79395.ppt

67 Vergleich zur bisherigen Rechtslage
Bestätigung des Systems des verhandelten Netzzugangs  keine Regulierungsbehörde, keine Preisgenehmigung  aber Richtlinienentwürfe Europäische Kommission! Netzzugang analog der Regelung für Elektrizität spezialgesetzliche Normierung des kartellrechtlichen Netzzugangsanspruchs (§ 19 IV Ziff. 4 GWB)  jetzt ausdrücklich interner Vergleichsmaßstab  §§ 19, 20 GWB bleiben unberührt („Gleichklang“) spezielle Netzzugangsverweigerungsgründe (neu!) /79395.ppt

68 „Verrechtlichung“ der Verbändevereinbarungen
Wunsch der Verbände (VKU, VDEW) an das BMWi verschiedene Konzepte (zunächst für Strom) Vorschlag vom BMWi / Fraktionen (SPD/Grüne): „Das Netz muss zu Bedingungen zur Verfügung gestellt werden, die „guter fachlicher Praxis“ entsprechen“ „Bei Einhaltung der Verbändevereinbarung wird gute fachliche Praxis vermutet (bis ). Im übrigen bleiben §§ 19, 20 GWB unberührt“ Einschränkung der Kontrolle des BKartA! /79395.ppt

69 Folgen der „Verrechtlichung“
Regelvermutung verfassungs- und europarechtlich bedenklich! Zementierung des Netzzugangssystems für Gasbereich höchst problematisch, da kein Veränderungsdruck /-möglichkeit mehr! Systemänderung noch möglich? Zeitraum der Geltung der Regelvermutung Stand: Regelung nach kontroverser SV-Anhörung vom Bundestag verabschiedet! /79395.ppt

70 Spezielle Netzzugangsverweigerungs-gründe
Netzzugangsverweigerung wegen Take-or-pay-Verträgen Netzzugangsverweigerung wegen Reziprozität /79395.ppt

71 Anforderungen an den Netzbetrieb
Neuer § 4 a EnWG-E: GVU müssen Netzbetrieb zur Erreichung der Ziele des § 1 EnWG sicherstellen  sicher, preisgünstig, umweltverträglich Netzbetreiber müssen technische Mindestanforderungen zum Netzbetrieb, Anschluss anderer Netze und zur Interoperabilität (incl. netzkompatible Gasbeschaffenheiten) veröffentlichen.  objektiv und nicht-diskriminierend  keine Fristen / Sanktionen (bisher)! /79395.ppt

72 Unbundlinganforderungen
§ 9 a EnWG-E neu! Einführung Verpflichtung zu „buchhalterischem Unbundling“ in interner Buchführung getrennte Konten für Gashandel- und –vertrieb Fernleitung Verteilung Speicherung konsolidiertes Konto für sonstige Tätigkeiten für jeden Bereich Aufstellung einer Bilanz- und einer Gewinn- und Verlustrechnung zur internen Buchführung gehören auch Abschreibungsregeln  keine Veröffentlichungspflicht für Sparten- und Bereichsbilanzen! /79395.ppt

73 Veröffentlichungspflichten
§ 6 Abs. 6 EnWG-E: Betreiber von Gasversorgungsnetzen haben ihre geltenden wesentlichen geschäftlichen Bedingungen für den Netzzugang zu veröffentlichen. insbesondere Veröffentlichung von Entgelten für Netzzugang der verfahrensmäßigen Behandlung von Netzzugangsanfragen Angaben über Kapazitäten und Engpässen nur auf Anfrage Umfang zu veröffentlichender Entgelte? keine Fristen und/oder Sanktionen (bisher)! /79395.ppt

74 Netzzugangsverordnung für Tarifkunden und vergleichbare Abnehmer
Erweiterter § 11 Abs. 2 EnWG-E: Rechtsverordnungsermächtigung für BMWi für Regelung der Allgemeinen Bedingungen für den Netzanschluss und die Netznutzung bei den nach beanspruchter Leistung und Jahresverbrauch den Tarifabnehmern entsprechenden Abnehmern Einfügung auf Vorschlag Bundesrat, weil geltende AVBGas und AVBElt nur auf „klassische“ Tarifabnehmer ausgerichtet sind und RVO-Ermächtigung fehlt. Lückenschließung im „Haushaltskundenbereich“ „kleine Netzzugangs-Verordnung“ /79395.ppt

75 GWB-Änderungen? Einführung sofortiger Vollziehbarkeit von Kartellamtsentscheidungen bei missbräuchlichen Netzzugangsverweigerungen und Netznutzungsentgelten Beweislastumkehr hinsichtlich Höhe Netznutzungsentgelte?  sofortige Vollziehbarkeit wird kommen! /79395.ppt

76 Reform der AVBEltV Bisherige AVBEltV als Verordnung aus Monopolzeit (Regelungen nur für Verhältnis Kunde – EVU) sollen ersetzt werden durch „Doppelverordnung“ nach Aufnahme einer entsprechenden Ermächtigung in § 11 Abs. 2 EnWG: AVBEltNetz (Verhältnis Kunde – EVU als Netzbetreiber) AVBEltTarifkunden (Verhältnis Kunde – EVU als Stromlieferant) 1. Entwurf des BMWi vom November 2001 hat heftige Kritik erfahren Aktuell: 3. Diskussionsentwurf, 15. Juli 2002 /79395.ppt

77 Reform der AVBEltV Anliegen des Gesetzgebers grundsätzlich zu begrüßen (Rechtssicherheit) Ausgestaltung im Einzelnen aber unvollständig/unausgewogen: Es fehlen Regelungen zur Ersatzbelieferung für Kunden, die nicht als allgemeine Tarifkunden beliefert werden können Ebenfalls fehlen Regelungen zur Lieferantenkonkurrenz Wechselfristen werden nicht vorgesehen Haftung der Netzbetreiber stark ausgeweitet, Verjährungsregelung weggefallen (dadurch höhere Netzkosten?) Verhältnis zum Rahmenvertrag (Netzbetreiber-Lieferant) bleibt ungeregelt /79395.ppt

78 Zusammenfassung EnWG-Änderung führt im Gasbereich zu deutlichen Veränderungen und neuen Anforderungen für GVU´s teilweise Übertragung Regelungen aus Strombereich aber auch eigenständige Neuerungen, insbesondere bereichsspezifisch relevantere Verrechtlichung der VV Gas ist von großer Bedeutung!  Einstellung auf veränderte Situation notwendig /79395.ppt

79 Inhalt des Vortrages Kennzeichen des deutschen Marktes
Das Aufbrechen alter, das Verhindern neuer wettbewerbsbehindernder Strukturen Energielieferverträge Der verhandelte Netzzugang in Theorie und Praxis Regulierung durch Selbstregulierung: die VV II Die aktuelle EnWG-Novelle (BT-Drucksache 14/5969 vom Neuer EG-Richtlinien-Entwurf vom /79395.ppt

80 Stand des Richtlinienverfahrens (I)
Europ. Kommission hat Entwurf zur Neufassung der Elektrizitäts- und Gas-Richtlinie entwickelt Ziel: schnellere Schaffung eines einheitlichen europ. Marktes durch einheitliche Regulierungssysteme Deutschland als "indirekte Zielscheibe" Kommissionsvorschlag vom Weiterleitung an Parlament und Rat Beschlussverfahren wohl mit qualifizierter Stimmenmehrheit (Art. 251 EGV) - aber nicht unstrittig /79395.ppt

81 Stand des Richtlinienverfahrens (II)
Europäisches Parlament hat Vielzahl von Änderungsvorschlägen beschlossen Schlussfolgerungen des Europäischen Rates (Barcelona-Gipfel) nicht ganz klar Kommissionsbeschluss vom Gemeinsamer Standpunkt November 2002? Mögliches Inkrafttreten Sommer 2003 Umsetzung in Mitgliedsstaaten erforderlich, für Deutschland derzeit Frist von 18 Monaten in Diskussion /79395.ppt

82 Vorverlegung der Marktöffnung für Strom und Gas
Vorschlag der Kommission Strom alle Sonderkunden bis alle Privatkunden bis Gas alle Sonderkunden bis Gesamtöffnung bis 2005; Reziprozitätsklausel bis 2005 anwendbar EP: unterstützt Kommission Barcelona-Gipfel: Wettbewerb um alle Geschäftskunden ab spätestens 2004 geöffnet kein entsprechender Beschluss zu Privatkunden /79395.ppt

83 Strengere Unbundling-Anforderungen
Übertragungsnetzbetreiber rechtliche Trennung („legal unbundling“) Minimum: Mutter-Tochter-Gesellschaft (Konzern) funktionale Anforderungen an Trennung vom Management! – Interessentrennung „Compliance Programm“ für Mitarbeiter („Code of Conduct“?)  EP – Verteilnetzbetreiber ebenfalls rechtliche Trennung ab aber: Ausnahmen für kleinere Versorger (< Kunden) zulässig EP: < Kunden! Speicher und LNG (Gas) keine rechtliche Trennung notwendig /79395.ppt

84 Netzzugang und Einrichtung Regulie-rungsbehörde - Kommissionsvorschlag -
System veröffentlichter und genehmigter Tarife Einrichtung unabhängiger nationaler Regulierungsbehörden kein ex-post-Handeln, sondern ex-ante Kartellbehörden nicht ausreichend! Aufgaben Festlegung und / oder Genehmigung von Tarifen Festlegung von Regeln zum Management und zur Verteilung von Interconnector Kapazitäten Einrichtung von Kontroll- und Transparenzmechanismen  Ende des verhandelten Netzzugangs? /79395.ppt

85 Netzzugang und Einrichtung Regulie-rungsbehörde - Positionen Europ
Netzzugang und Einrichtung Regulie-rungsbehörde - Positionen Europ. Parlament und Europäischer Rat - In Barcelona haben sich Frankreich und Deutschland gegen unabhängigen Regulierer gewehrt Schaffung eines „Regulierungsmechanismus“mit dem Ziel, „insbesondere die effiziente Überwachung der Bedingungen für die Festsetzung der Tarife zu gewährleisten“ EP hingegen: für weiterhin klare Kompetenzen des Regulierers (Ziff. 75) „Festlegung oder Genehmigung der Bedingungen für Abschluss und Zugang zu den Netzen, (...) einschließlich der Tarife oder Tarifrahmen für Übertragung und Verteilung“ Berücksichtigung vermiedene Kosten für dezentrale Einspeisung /79395.ppt

86 Folgen der Richtlinie für Deutschland
völliger Umbau des gegenwärtigen Netzzugangssystems in Deutschland im Falle einer weitgehenden Umsetzung des Kommissionsvorschlags / EP im Falle der Aufweichung des Kommissionsvorschlags Veränderungen notwendig, aber Umfang unklar! aufgrund der Stellungnahme des Parlaments ist Ausgang des „Regulierungsstreits“ noch offen  „Vermittlungsverfahren“ /79395.ppt

87 Literaturempfehlungen
Altrock: „Subventionierende“ Preisregelungen – Zur Förderung erneuerbarer Energieträger durch das EEG, München: C. H. Beck-Verlag, im Erscheinen Becker/Held/Riedel/Theobald: Energiewirtschaft im Aufbruch, Köln: Fachverlag Deutscher Wirtschaftsdienst, 2001 Nill-Theobald/Theobald: Gesetzessammlung Energierecht, München: dtv-Texte, C. H. Beck-Verlag, 2001 Nill-Theobald/Theobald: Grundzüge des Energiewirtschaftsrechts, München: C. H. Beck-Verlag, 2001 Schneider/Theobald: Handbuch des Rechts der Energiewirtschaft, München: C. H. Beck-Verlag, 2002 Theobald/Zenke: Aktuelle Rechtsprobleme der Strom- und Gasdurchleitung, München: C. H. Beck-Verlag, 2001 Zander/Riedel/Ritzau/Held/Tomerius: Strombeschaffung im liberalisierten Energiemarkt, Fachverlag Deutscher Wirtschaftsdienst, 2000 Zander/Riedel/Kraus: Praxishandbuch der Energiebeschaffung, Fachverlag Deutscher Wirtschaftsdienst, 2001 Zenke, Genehmigungszwänge im liberalisierten Energiemarkt, Verlag Arno Spitz, Berliner Juristische Universitätsschriften, Zivilrecht, Band 19, Berlin, 1998 /79395.ppt


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