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Neugestaltung Tarifrecht öffentlicher

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Präsentation zum Thema: "Neugestaltung Tarifrecht öffentlicher"—  Präsentation transkript:

1 Neugestaltung Tarifrecht öffentlicher
Tarifsekretariat öffentlicher Dienst ver.di Bundesverwaltung Tarifsekretariat öffentlicher Dienst

2 Tarifsekretariat öffentlicher Dienst
Wie geht es weiter? Gespräche finden in einer erweiterten Lenkungsgruppe statt Vertreten in der Lenkungsgruppe sind nur noch Bund, VKA und ver.di Lenkungsgruppe wurde um ehrenamtliche Kolleginnen und Kollegen aus den Projektgruppen erweitert Projektgruppen bleiben bestehen, tagen je nach Verhandlungsstand in der Lenkungsgruppe (z.B. bei Sonderformen der Arbeitszeit)  Verhandlungen zur “EU-Arbeitszeitrichtlinie” (Bereitschaftsdienst) finden unabhängig davon statt Tarifsekretariat öffentlicher Dienst

3 Bisherige Ergebnisse A 1 (Mantel) „Allgemeiner Teil“ Probezeit
Personalakten Nebentätigkeit Zeugnis Ausschlussfrist Versetzung/ Zuweisung/ Abordnung Personalgestellung Qualifizierung Führung auf Probe/ auf Zeit Gesamteinigungsvorbehalt Tarifsekretariat öffentlicher Dienst

4 Bisherige Ergebnisse Besonderer Teil
Gesamteinigungsvorbehalt Besonderer Teil B 1 (Verwaltung) Arbeitszeit „Hausmeister“ Teile der Sonderregelungen „Bund“ B 2 (Krankenhäuser) B 3 (Sparkassen) Sparkassensonderzahlung B 4 (Flughäfen) Arbeitszeit Feuerwehr B 5 (Entsorgung) Qualifizierung,Öffnung nach § 14 Abs. 2 Satz 3 TzBefrG, Gesundheitsschutz Tarifsekretariat öffentlicher Dienst

5 Bisherige Ergebnisse A 2 (Arbeitszeit) „Allgemeiner Teil“
Grundlage sind Arbeitszeitregelungen des TV-V (§§ 8-11 TV-V) Arbeitszeit wird für alle um gesetzliche Feiertage vermindert Neu für Schicht und Wechselschicht! Ausgleichszeitraum bis zu einem Jahr Bei Wechselschichtarbeit werden die Pausen in die Arbeitszeit eingerechnet Ausnahme für Krankenhäuser Überstunden werden zuschlagspflichtig wenn sie nicht bis zum Ende der folgenden Kalenderwoche ausgeglichen werden Gesamteinigungsvorbehalt Tarifsekretariat öffentlicher Dienst

6 Bisherige Ergebnisse A 2 (Arbeitszeit) „Allgemeiner Teil“
Gesamteinigungsvorbehalt A 2 (Arbeitszeit) „Allgemeiner Teil“ Arbeitszeitkonten können durch Dienst- oder Betriebsvereinbarung eingerichtet werden müssen bei Korridor (45 h) und Rahmenzeit (6.00 bis Uhr) Langzeitkonten müssen gegen Insolvenz abgesichert werden (Beteiligung PR/BR) Beschäftigte entscheiden was gebucht wird Arbeitsunfähigkeit beim Zeitausgleich hat keine negativen Auswirkungen auf Arbeitszeitkonto! Tarifsekretariat öffentlicher Dienst

7 Bisherige Ergebnisse A 3 (Entgelt) „Allgemeiner Teil“ Grundsatz:
Gesamteinigungsvorbehalt A 3 (Entgelt) „Allgemeiner Teil“ Grundsatz: Jüngere sollen besser bezahlt werden Tarifsekretariat öffentlicher Dienst

8 Bisherige Ergebnisse Gesamteinigungsvorbehalt A 3 (Entgelt) „Allgemeiner Teil“ Erfahrungs-/Entwicklungsstufen Stufe 1 ohne Berufserfahrung Stufe 2 mind. 1-jähr. Berufserfahrung Stufe 3 mind. 3-jähr. Berufserfahrung Stufe 4 nach 6 Jahren Stufe 5 nach 10 Jahren Stufe 6 nach 15 Jahren Arbeitgeber: leistungsabhängige Beschleunigung oder Hemmung der Aufstiege Tarifsekretariat öffentlicher Dienst

9 Bisherige Ergebnisse A 3 (Entgelt) „Allgemeiner Teil“ Entgeltgruppen
Eckentgelte EG 5 „3-jähr.“ Ausbildung EG 9 FH/Bachelor EG 13 Hochschule/Master Gesamteinigungsvorbehalt Tarifsekretariat öffentlicher Dienst

10 Bisherige Ergebnisse A 3 (Entgelt) „Allgemeiner Teil“ Entgeltgruppen
neue EG 1 (neue Tätigkeiten) Ausschließlichkeitskatalog Stufe € (7,68 €/Std.) Stufe € (8,60 €/Std.)  € bezogen auf „Lebenserwerb“ Gesamteinigungsvorbehalt Tarifsekretariat öffentlicher Dienst

11 Bisherige Ergebnisse Entgelt
Gesamteinigungsvorbehalt „Tendenzbeschluss“ Abweichung für von Outsourcing bedrohte Bereiche: nur für an-/ungelernte Tätigkeiten der EG 1 - 4 landesbezirklicher Rahmen „Freischaltung“ durch Anwendungsvereinbarung untere Grenze im Rahmen der Spannbreite der EG 1 (1.286 € €) Tarifsekretariat öffentlicher Dienst

12 Bisherige Ergebnisse Entgelt
Überleitung in neue Tabelle LG 1/1a und BAT X  EG 2 mind. Stufe 2 Gesamteinigungsvorbehalt Tarifsekretariat öffentlicher Dienst

13 Bisherige Ergebnisse Entgelt
Leistungsbezahlung  „Start-Ziel“-Modell Beginn 2006 Volumen 2% anfänglich Ziel: 8% ohne zeitl. Vorgabe Gesamteinigungsvorbehalt Tarifsekretariat öffentlicher Dienst

14 Bisherige Ergebnisse Entgelt
Gesamteinigungsvorbehalt Leistungsbezahlung keine Variabilität der Tabellen - von daher „on top“ der zukünftigen Tabellenwerte Finanzierung aus Lohn-/Vergütungsrunden Rückflüsse aus Besitzständen (Ausscheiden) strukturelle Veränderungen heutiger Entgeltbestandteile Tarifsekretariat öffentlicher Dienst

15 Bisherige Ergebnisse A 4 (Eingruppierung) „Allgemeiner Teil“
diskriminierungsfreies Eingruppierungsrecht, bundeseinheitliche Regelung mit unmittelbar eingruppierenden Beispielen und Fernergruppen, die auch ohne weitere Ausgestaltung eingruppierend ist, ergänzbar durch sparten- bzw. landesbezirkliche Ausgestaltung, 15 Entgeltgruppen. Gesamteinigungsvorbehalt Tarifsekretariat öffentlicher Dienst

16 Bisherige Ergebnisse A 4 (Eingruppierung) „Allgemeiner Teil“
Gesamteinigungsvorbehalt A 4 (Eingruppierung) „Allgemeiner Teil“ Grundsatzeinigung zur Eckeingruppierung (E 5) 1. Beschäftigte mit Tätigkeiten, die eine abgeschlossene Ausbildung in einem nach dem BBiG anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren voraussetzen. (Dem BBiG stehen die entsprechenden Bestimmungen der HandwO gleich. Die Ausbildungsvoraussetzungen gelten durch den erfolgreichen Abschluss der Ersten Prüfung oder des Verwaltungslehrgangs I als erfüllt.) sowie 2. Beschäftigte, die ohne diese Ausbildung aufgrund entsprechender Fähigkeiten diese oder gleichwertige Tätigkeiten ausüben Protokollerklärung zu Ziffer 1: Die mindestens zweieinhalbjährigen Ausbildungen nach altem Recht sind gleichgestellt. Tarifsekretariat öffentlicher Dienst

17 Wie geht es weiter? Eingruppierung
ver.di 6 Heraushebungsmerkmale 1 Zusätzliche Kenntnisse und Fertigkeiten 2 Komplexität 3 Verantwortung 4 Soziale Kompetenz 5 Planen und Organisieren 6 Belastungen (soweit nicht durch Zulagen abgegolten) je 2 Stufen möglich bis auf Nr Stufe 2 Stufen 1 Entgeltgruppe höher Arbeitgeber E 6 “schwierig” E 7 Höhere Schwierigkeit oder höhere Verantwortung E 8 Hohe Schwierigkeit und hohe Verantwortung E (nicht vorgesehen) Tarifsekretariat öffentlicher Dienst

18 Wie geht es weiter? Eingruppierung
Weiterentwicklung und Erprobung notwendig (Berechenbarkeit und Praktikabilität) im vorgegebenen Zeitrahmen ( ) nicht leistbar Bis zur neu verhandelten Entgeltordnung soll die bisherige Eingruppierungs- bzw. Einreihungssystematik beibehalten werden. Die Verhandlungen zur neuen Entgeltordnung sind bis zum abzuschließen. Bewährungs- und Zeitaufstiegen im geltenden System sind in der neuen Entgelttabelle und in den Übergangsregelungen vor In-Kraft-Treten des TVöD zu regeln. Tarifsekretariat öffentlicher Dienst

19 Tarifsekretariat öffentlicher Dienst
Wie geht es weiter? Die Lenkungsgruppe verhandelt weiter im engen Rhythmus Themen: Entgelt (Tabelle) Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall Beendigung von Arbeitsverhältnissen Notfall- und Härtfallregelungen Arbeitsbefreiung/Urlaub Regelungen für Auszubildende Tarifsekretariat öffentlicher Dienst

20 Tarifsekretariat öffentlicher Dienst
Tarifrunde 2005 Auszug aus dem Ergebnis Tarifrunde 2002 “Die Tarifvertragsparteien schließen die in der Anlage beigefügte Prozessvereinbarung ab. Sie verpflichten sich, den Neugestaltungsprozess bis zum 31. Januar 2005 abzuschließen. Regelungstatbestände, die in den Verhandlungen nicht abschließend vereinbart wurden, dürfen bis zur endgültigen Vereinbarung nicht in die Lohn- und Vergütungsverhandlungen 2005 einbezogen werden.” Tarifsekretariat öffentlicher Dienst


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