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Neugestaltung des Tarifrechts im öffentlichen Dienst

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Präsentation zum Thema: "Neugestaltung des Tarifrechts im öffentlichen Dienst"—  Präsentation transkript:

1 Neugestaltung des Tarifrechts im öffentlichen Dienst

2 ver.di Bundesverwaltung - Bereich Jugend
Kurzer Überblick Warum eine Neugestaltung des Tarifrechts öD? Wie geht der Prozess Neugestaltung Tarifrecht öD weiter? Aktueller Stand des Prozesses zur Neugestaltung des Tarifrechts ver.di Bundesverwaltung - Bereich Jugend ver.di-Bundesverwaltung - Tarifsekretariat öffentlicher Dienst

3 Ausgangslage Tarifrecht Öffentlicher Dienst
Anforderungen an das Tarifrecht haben sich erheblich verändert Staatliche Dienstleistungen unterliegen einer marktwirtschaftlichen Konkurrenz Tarifflucht großer Bereiche im öffentlichen Dienst Tarifrunden seit Beginn der 90er Jahre sind geprägt von Abwehrkämpfen gegenüber Verschlechterungen unterschiedliche Regelungen für Angestellte und Arbeiter/ Arbeiterinnen Erosionsprozess bei den Arbeitgeberverbänden ver.di Bundesvorstand Ergänzungen Ressort 13 Beschluss Bundestarifkommission 5./6. Mai 2003 Neugestaltung des Tarifrechts im öffentlichen Dienst -Auszug - Das Tarifrecht des öffentlichen Dienstes besteht in seiner heutigen Grundsubstanz seit Es hat den Anspruch, alle Tätigkeiten des öffentlichen Dienstes zu erfassen und weitgehend bundeseinheitlich zu behandeln. Lediglich bei den Arbeiter/-innen im Bereich der kommunalen Arbeitgeber sind zweistufige Regelungen – insbesondere bei der Einreihung in das Lohngruppenverzeichnis – vorhanden. Die Regelungen hatten für viele Bereiche Leitbildcharakter und dienten zur Orientierung, so dass mindestens 7 Mio Arbeitsverhältnisse mehr oder weniger von den Tarifergebnissen im öffentlichen Dienst betroffen sind. D Das Tarifrecht hat eine hohe, bis ins Detail gehende Regelungsdichte. Im Unterschied zum Tarifrecht in der Privatwirtschaft regelt das Tarifrecht im öffentlichen Dienst die Arbeits- und Einkommensbedingungen nahezu abschließend. Die BAG-Rechtsprechung verneint bis heute unter Hinweis auf bestehende haushaltsrechtliche Grundsätze z. B die Möglichkeit des Entstehens betrieblicher Übung. Über die tariflichen Mindestbedingungen hinausgehende Leistungen haben erst mit der Bildung privatrechtlich organisierter Betriebe Bedeutung erlangt. Die haushaltsrechtlichen Vorgaben im öffentlichen Dienst haben eine zeitgemäße Fortschreibung und flexible Anpassung des Tarifrechts an eine sich verändernde Realität verhindert. So sind z.B. die Tätigkeitsmerkmale in vielen Bereichen veraltet und werden den heutigen Erfordernissen – auch im Hinblick auf die notwendige Diskriminierungsfreiheit - nicht gerecht. Die politischen Auffassungen über die Notwendigkeit und den Umfang staatlicher Dienstleistungen haben sich vom Zeitpunkt des Entstehens des Tarifrechts bis auf den heutigen Tag stark gewandelt. Durch eine grundlegende Neuorientierung der Politik seit Mitte der 80er Jahre – auch begründet durch Entscheidungen auf europäischer Ebene - zieht sich der Staat aus der bis dahin wahrgenommenen umfassenden Verantwortung im Bereich der Daseinsvorsorge immer mehr zurück. Die Senkung der Staatsquote hatte und hat immer mehr Privatisierungen öffentlicher Dienstleistungen – insbesondere natürlich derjenigen, bei denen private Kapitalanleger Gewinne erwarten - zur Folge. Damit steht der öffentliche Dienst mit seinem Tarifrecht in direkter Konkurrenz zu privaten Betrieben, den Kirchen und den Trägern der freien Wohlfahrtspflege. Beispiele dafür sind die Liberalisierung des ÖPNV-Marktes, des Energiemarktes, der Bodenverkehrsdienste bei den Flughäfen oder die Privatisierung von Entsorgungsbetrieben, von Krankenhäusern usw. Dabei wird das spartenspezifische Tarifrecht der in Konkurrenz stehenden Unternehmen oftmals als anpassungsfähiger an neue Bedingungen empfunden, als dies beim bestehenden Tarifrecht des öffentlichen Dienstes mit seiner Regelungsdichte möglich ist. Unter einen besonderen Anpassungsdruck geraten dabei Arbeitsplätze und Einkommensbedingungen für an- und ungelernte Arbeitnehmer/-innen. Im Unterschied zum Arbeiter/-innentarifrecht im öffentlichen Dienst ist es in privatwirtschaftlichen Tarifbereichen in der Vergangenheit nicht gelungen, vergleichbare Bedingungen tariflich abzusichern (Entsorgungswirtschaft, Küchen- und Servicebetriebe, Gebäude- und Fahrzeugreinigung usw.). Die auseinanderfallenden Tarifniveaus begünstigen Tarifflucht sowie Lohn- und Sozialdumping. Durch Liberalisierungsentscheidungen sind z.B. kommunale Unternehmen heute gezwungen, mit privaten Anbietern um Marktanteile zu konkurrieren. Die Unterschiede in den Arbeits- und Einkommensbedingungen des öffentlichen und privaten Sektors werden dabei zu einem zentralen Moment der Konkurrenz. Die Finanznot der öffentlichen Hand hat auch zu einer Deckelung der Finanzzuweisungen geführt. Öffentliche Dienstleistungen in den Bereichen “soziale Dienste und Wohlfahrtspflege”, “Gesundheitswesen”, “Bildung” und “Kultur” werden zunehmend nicht mehr am Maßstab der Tarifverträge des öffentlichen Dienstes refinanziert. So findet die Übertragung von neu vereinbarten Lohn-/ Vergütungstarifverträgen in vielen dieser Bereiche nur noch unzureichend statt. Insbesondere die kommunalen Arbeitgeber forderten als Antwort auf diese Entwicklung spartenspezifische Regelungen. Ohne dies – so argumentieren sie – sei der Erosionsprozess bei den Arbeitgeberverbänden und damit des Flächentarifvertrages im kommunalen Bereich, aber auch im Länderbereich nicht aufzuhalten. Es sei erforderlich – so ihre Schlussfolgerungen - das Tarifrecht unter den Bedingungen von Markt und Wettbewerb zu erneuern, um ihm dadurch neue Bindungskraft zu verschaffen. In der tarifpolitischen Praxis wird dieses Vorhaben aber durch die Veröffentlichung von Tarifvertragsentwürfen diskreditiert, deren erkennbarer Zweck allein im Abbau tariflicher Leistungen besteht. Begründungen für die Notwendigkeit spartenspezifischer Besonderheiten fehlen weitestgehend. In den Quellorganisationen und in ver.di wurde und wird auch ein erheblicher Änderungsbedarf gesehen. Nach wie vor besteht ein unterschiedliches Tarifrecht für Angestellte und Arbeiter/innen, das Ungleichbehandlung beinhaltet. Die Tätigkeitsmerkmale zur Eingruppierung der Angestellten und Arbeiter/-innen sind in vielen Bereichen nicht mehr zeitgemäß. ver.di Bundesverwaltung - Bereich Jugend ver.di-Bundesverwaltung - Tarifsekretariat öffentlicher Dienst

4 Vorgeschichte der Neugestaltung öD
1994 Beschluss „Tarifpolitisches Programm“ ÖTV und DAG 1997 Beschluss „Tarifpolitisches Programm der ÖTV“ 11/2001 Beschluss der BTK zur Bildung einer „Modernisierungskommission“ zur grundlegenden Modernisierung des Tarifrechts des öffentlichen Dienstes 04/2002 Beschluss der BTK „Abschluss Prozessvereinbarung“ 01/2003 im Rahmen des Abschlusses der Tarifrunde „Prozessvereinbarung für die Tarifverhandlungen zur Neugestaltung des Tarifrechts des öffentlichen Dienstes (TVöD)” 05./ Beschluss der BTK zu Zielen und Verfahren des Prozesses zur Neugestaltung des Tarifrechts ver.di Bundesvorstand Ergänzungen Ressort 13 Beschluss Bundestarifkommission 5./6. Mai 2003 Neugestaltung des Tarifrechts im öffentlichen Dienst -Auszug- Ziele der Verhandlungen Es ist aufgrund der ungleichen Entwicklung in verschiedenen Sparten im öffentlichen Dienst und der entsprechenden Branchen nötig, ein bewegliches zeitgemäßes Tarifrecht zu schaffen, das auch den Erfordernissen der verschiedenen Sparten des öffentlichen Dienstes Rechnung trägt. Nur so kann die abnehmende Bindungskraft des Tarifrechts im öffentlichen Dienst gestoppt und es können wieder mehr Bereiche in das Tarifrecht einbezogen werden. Dies ist eine wichtige Voraussetzung, um das gemeinsame Handeln der Beschäftigten in den betroffenen Branchen zu sichern und um durchsetzungsfähig zu bleiben. Schließlich geht es dabei auch um Erhalt und Ausbau des öffentlichen Sektors als Alternative zu ausschließlich privatwirtschaftlichen gewinnorientierten Dienstleistungen. In ihrer Klausurtagung im April 2002 in Halle hat die Bundestarifkommission für den öffentlichen Dienst Anforderungen an das neue Tarifrecht des öffentlichen Dienstes formuliert. ver.di Bundesverwaltung - Bereich Jugend ver.di-Bundesverwaltung - Tarifsekretariat öffentlicher Dienst

5 Ziele der Neugestaltung
Schaffung eines einheitlichen, überschaubaren und nachvollziehbaren Tarifrechts für Angestellte und Arbeiter/Arbeiterinnen bei Bund, Länder und Gemeinden in West und Ost; diskriminierungsfreies Tarifrecht; Erhöhung der Attraktivität des Tarifrechts auch für jüngere Beschäftigte; Vereinbarkeit von Beruf, Familie und privaten Interessen; zukunftsorientierte Gestaltung des Eingruppierungsrechts; keine Verweisung im Tarifvertrag auf beamtenrechtliche Vorschriften Erhalt der Flächenwirkung des Tarifvertrages Erhalt unserer Durchsetzungsfähigkeit in Tarifauseinandersetzungen ver.di Bundesvorstand Ergänzungen Ressort 13 Beschluss Bundestarifkommission 5./6. Mai 2003 Neugestaltung des Tarifrechts im öffentlichen Dienst -Auszug Auf dieser Grundlage haben Gespräche mit den Arbeitgebern von Bund, Ländern und Gemeinden stattgefunden, die das Ziel hatten, eine Vereinbarung zu den Inhalten und den Ablauf der Verhandlungen zu treffen. Im Rahmen der Lohn- und Gehaltstarifrunde 2002 des öffentlichen Dienstes ist eine “Prozessvereinbarung” abgeschlossen worden, in der neben dem Zeitrahmen der Verhandlungen (bis 31.Januar 2005) gemeinsame Ziele festgelegt wurden. Diese Ziele, wie das der Einheitlichkeit des Tarifwerks für alle Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, der Lösung vom Beamtenrecht, der Erhöhung von Transparenz, der Diskriminierungsfreiheit und der Aufgabenorientierung sollen als politische Oberziele den Rahmen für die Verhandlungen darstellen. Neben diesen einvernehmlich vereinbarten Zielen – die die Beschlusslage der Bundestarifkommission beinhalten - haben die Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes einseitig die Notwendigkeit einer strikten Kostenneutralität eines Abschlusses erklärt. Demgegenüber hat ver.di unterstrichen, im Zuge der Verhandlungen für Beschäftigte attraktivere Bedingungen durchsetzen zu wollen, die die Modernisierung des öffentlichen Dienstes fördern. Bei der Neugestaltung des Tarifrechts im öffentlichen Dienst lassen wir uns von den folgenden Zielvorstellungen leiten: Vereinheitlichung der Entgelttabellen für Arbeiter/-innen, Angestellte und Krankenpflegeberufe (für das Tarifgebiet der neuen Länder im Rahmen des vorgegebenen Zeitkorridors bis 2007/2009) Gestaltung eines attraktiven, zukunftsorientierten und diskriminierungsfreien Bewertungs- und Eingruppierungssystems, das einheitliche Bewertungskriterien zu Grunde legt und Zusatzqualifizierungen honoriert, Jüngere im Vergleich zum jetzigen System besser stellt und eine landesbezirkliche Ausgestaltung ermöglicht, Regelungen über Führung auf Zeit für Führungskräfte in Leitungsfunktionen Regelung des Anspruchs und der Höhe der Jahressonderzahlungen (Urlaubsgeld, Zuwendung), Regelungen zur Wochenarbeitszeit incl. der (Rahmen-)Regelungen zu Arbeitszeitkorridoren und -konten, der Faktorisierungsmöglichkeit von Zeitzuschlägen sowie der Begriffsbestimmungen (Überstunden, Nachtarbeit, Schicht- und Wechselschichtarbeit usw.), (Rahmen-)Regelungen zum Recht auf und Zugang zu Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen, Regelungen zur Absicherung der Arbeitnehmer/-innen im Krankheitsfall, Urlaubsregelungen, Regelungen zu Rationalisierungs- und Kündigungsschutz, sowie zur Leistungsminderung Anspruch auf Teilzeitarbeit, Freistellungsansprüche, Anspruch auf Betriebsrente, Rahmenregelung für leistungsbezogene Vergütungsbestandteile. Spartenspezifische ergänzende Regelungen sind auf das notwendige Maß zu beschränken; beispielsweise Teilhabe der Beschäftigten am wirtschaftlichen Erfolg bei Sparkassen, Flughäfen oder Krankenhäusern. Bestehende Spartentarifverträge (z.B. TV-V, TV-N) sollen wieder in das neue Tarifrecht eingegliedert werden. Kostenwirkungen Der Erfolg eines neuen Tarifrechts hängt davon ab, dass es für die Beschäftigten attraktivere Bedingungen schafft. Am Ende der Verhandlungen bei Vorliegen aller Ergebnisse ist sicherzustellen, dass kein/e Arbeitnehmer/in im Rahmen der Überleitung in das neue Tarifrecht schlechter gestellt wird. Der Umgang mit nachweislich auftretenden Mehrkosten ist ggf. im Zusammenhang mit Lohn- und Gehaltsrunden zu regeln.- ver.di Bundesverwaltung - Bereich Jugend ver.di-Bundesverwaltung - Tarifsekretariat öffentlicher Dienst

6 ver.di Bundesverwaltung - Bereich Jugend

7 Neugestaltung Tarifrecht Öffentlicher Dienst
„Krisen“ im Prozess 19. Mai 2003 Interview der Vorsitzenden der TdL  Verlassen der Verhandlungsgemeinschaft von Bund/ Ländern/ Kommunen; nur noch „situative Zweckbündnisse“  Kündigung der Zuwendungs- und Urlaubsgeldtarifverträge 17. Juni die Mitgliederversammlung der TdL beschließt die Kündigung der Zuwendungs- und Urlaubsgeldtarifverträge 09. Juli Sitzung der Bundestarifkommission Fortsetzung des Prozesses Februar 2004 TdL fordert von ver.di bis März 2004 ein Verhandlungsfähiges Angebot, insbesondere Im Hinblick auf eine Angleichung West-Ost TdL hat zum 30. April 2004 die Arbeitszeitbestimmungen für das Tarifgebiet West gekündigt. ver.di Bundesvorstand Ergänzungen Ressort 13 Beschluss Bundestarifkommission 5./6. Mai 2003 Neugestaltung des Tarifrechts im öffentlichen Dienst -Auszug- Aktuelle Situation Der Ministerrat des Landes Baden-Württemberg hat den Austritt aus der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) beschlossen (aber bisher noch nicht umgesetzt). Die Bundestarifkommission fordert den Ministerpräsidenten Erwin Teufel auf, diese Linie der Spaltung der Tarif- und Verhandlungsgemeinschaft des öffentlichen Dienstes aufzugeben. Sie erwartet, dass die Länder Bayern, Hessen, das Saarland, Sachsen als auch die Länder der “Nordschiene” Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Bremen an der Einheitlichkeit der Tarifbildung im öffentlichen Dienst festhalten, weil nur so ein durchgängig neugestaltetes Tarifrecht für den gesamten öffentlichen Dienst vereinbarungsgemäß bis Januar 2005 erreicht werden kann. Die Bundestarifkommission fordert die Arbeitgeber auf, die in der Tarifeinigung vom 9. Januar 2003 enthaltende Prozessvereinbarung zur Neugestaltung des Tarifrechts im öffentlichen Dienst zügig umzusetzen und bekräftigt ihren Willen zur zielstrebige Neugestaltung des Tarifrechts. ver.di Bundesverwaltung - Bereich Jugend ver.di-Bundesverwaltung - Tarifsekretariat öffentlicher Dienst

8 Was ist die aktuelle Situation in den Ländern und bei der TdL?
TdL hat zum 30. April 2004 die Arbeitszeitbestimmungen für das Tarifgebiet West gekündigt. ver.di hat Wiederinkraftsetzung bis zum 30. April 2004 der Arbeitszeitbestimmungen und TV Zuwendung und Urlaubsgeld gefordert. TdL hat am 30. April 2004 Verhandlungsbereitschaft „ohne Vorbedingungen und Tabus“ erklärt. Verhandlungen waren am 12. Mai 2004. ver.di hat Wiederinkraftsetzung gefordert. TdL hat keine Bereitschaft erklärt. ver.di hat Scheitern erklärt und beendet die Verhandlungen mit der TdL Daraus folgt: Ende der Friedenspflicht ! ver.di Bundesverwaltung - Bereich Jugend

9 Wie läuft der Prozess nach dem Ausscheiden der TdL weiter?
Gespräche finden in einer erweiterten Lenkungsgruppe statt Vertreten in der Lenkungsgruppe sind nur noch Bund, VKA und ver.di Lenkungsgruppe wurde um ehrenamtliche Kolleginnen und Kollegen aus den Projektgruppen erweitert Projektgruppen bleiben bestehen, tagen je nach Verhandlungsstand in der Lenkungsgruppe Verhandlungen zur „EU-Arbeitszeitrichtlinie“ (Bereitschaftsdienst) finden unabhängig davon statt ver.di Bundesverwaltung - Bereich Jugend

10 Erste Lenkungsgruppensitzung
Bund und VKA bedauern, dass TdL nicht weiter an Gesprächen teilnehmen darf ver.di wird aufgefordert die Entscheidung zu revidieren ver.di bedauert die Entscheidung der TdL Rückkehr der TdL bei Wiedereinsetzen der gekündigten Tarifverträge Zuwendung, Urlaubsgeld und Arbeitszeitvorschriften Lenkungsgruppe wird ab sofort im engen Rhythmus tagen Wesentliche Eckpunkte sollen bis September geklärt sein Dazu zählen: Arbeitszeit, Eingruppierung, Entgelt/leistungsorientierte Vergütung, Entgeltfortzahlung/“Unkündbarkeit“/Befristungen ver.di Bundesverwaltung - Bereich Jugend

11 Ausgangslage - Arbeitszeit
In der Projektgruppe A2 in wesentlichen Punkten keine Einigung Arbeitgeber fordern für die Arbeitszeit einen TV-V „light“ Regelungen des TV-V sollen in wesentlichen Punkten verschlechtert werden Strittige Punkte waren insbesondere Arbeitszeitkorridor Arbeitszeitkonto Ausgleichszeitraum für Überstunden Definition Nachtschicht ver.di Bundesverwaltung - Bereich Jugend

12 Ergebnis der Verhandlungen zur Arbeitszeit - Grundsätzlich -
Grundlage sind Arbeitszeitregelungen des TV-V (§§ 8-11 TV-V) Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienste werden im Rahmen der Umsetzung der EU-Richtlinie verhandelt Faktorisierung und Höhe der Zuschläge werden im Rahmen Entgelt vereinbart Arbeitszeitvolumen ist nicht Gegenstand des Neugestaltungsprozesses Gesamteinigungsvorbehalt ver.di Bundesverwaltung - Bereich Jugend

13 Ergebnis der Verhandlungen zur Arbeitszeit - Definition Arbeitszeit -
Arbeitszeit wird für alle um gesetzliche Feiertage vermindert. Neu für Schicht und Wechselschicht! Ausgleichszeitraum grds. bis zu einem Jahr Bei Wechselschichtarbeit werden die Pausen in die Arbeitszeit eingerechnet. ver.di Bundesverwaltung - Bereich Jugend

14 Ergebnis der Verhandlungen zur Arbeitszeit - Arbeitszeitkonten I -
Können durch Dienst- oder Betriebsvereinbarung eingerichtet werden. Müssen bei Arbeitszeitkorridor (Bis zu 45 Stunden ohne dass Überstundenzuschläge fällig werden) oder Rahmenzeit (Bis zu 12 Stunden zwischen und Uhr ohne dass Überstundenzuschläge fällig werden) eingeführt werden Arbeitgeber und Beschäftigte können Einrichtung von Langzeitkonten unter Beteiligung BR/PR vereinbaren Insolvenzabsicherung ist zu gewährleisten ver.di Bundesverwaltung - Bereich Jugend

15 Ergebnis der Verhandlungen zur Arbeitszeit - Arbeitszeitkonten II -
Auf ein Arbeitszeitkonto können gebucht werden: Zeitguthaben oder –schuld nach Ablauf des Ausgleichszeitraums Überstunden in Zeit umgewandelte Zeitzuschläge Sonstige Kontingente, sofern über Dienst- oder Betriebsvereinbarung geregelt ArbeitnehmerIn entscheidet, welche Zeiten auf Konto gebucht werden Arbeitsunfähigkeit beim Zeitausgleich hat keine negativen Auswirkungen auf Arbeitszeitkonto! ver.di Bundesverwaltung - Bereich Jugend

16 Bewertung der Ergebnisse Arbeitszeit
Verbesserungen im Detail zu den Regelungen des TV-V z.B. Dienstvereinbarung Arbeitsunfähigkeit bei Zeitausgleich aus Konto tariflich geregelt Für ArbeiterInnen Verschlechterung bei dem Überstundenbegriff / Ausgleichszeitraum Verbesserungen für von Schicht- und Wechselschicht betroffene Beschäftigte Überprüfung in den B-Gruppen ver.di Bundesverwaltung - Bereich Jugend

17 Eingruppierung Forderungen von ver.di
Zielsetzung: diskriminierungsfreies Eingruppierungsrecht EU-konform, Bezahlung soll an der auszuübenden Tätigkeit ansetzen, Anforderungen wie Qualifikation, Verantwortung, soziale Kompetenz ....sind vorab zu definieren, einheitlicher Bewertungsmaßstab (Alle Tätigkeiten sind nach denselben Kriterien zu bewerten) Transparenz (Heraushebungen von einer Entgeltgruppe zur nächsten müssen logisch und nachvollziehbar sein) Alle Anforderungen und Belastungen einer Tätigkeit sind zu erfassen ver.di Bundesverwaltung - Bereich Jugend

18 Ergebnisse Eingruppierung
diskriminierungsfreies Eingruppierungsrecht bundeseinheitliche Regelung die auch ohne weitere Ausgestaltung eingruppierend ist Bewährungs-, Zeit- und Tätigkeitsaufstiege entfallen 15 Entgeltgruppen ver.di Bundesverwaltung - Bereich Jugend

19 Ergebnisse Eingruppierung
Grundsatzeinigung zur Eckeingruppierung 1. Beschäftigte mit Tätigkeiten, die eine abgeschlossene Ausbildung in einem nach dem BBiG anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren voraussetzen. (Dem BBiG stehen die entsprechenden Bestimmungen der HandwO gleich. Die Ausbildungsvoraussetzungen gelten durch den erfolgreichen Abschluss der Ersten Prüfung oder des Verwaltungslehrgangs I als erfüllt.) sowie 2. Beschäftigte, die ohne diese Ausbildung aufgrund entsprechender Fähigkeiten diese oder gleichwertige Tätigkeiten ausüben Protokollerklärung zu Ziffer 1: Die mindestens zweieinhalbjährigen Ausbildungen nach altem Recht sind gleichgestellt. ver.di Bundesverwaltung - Bereich Jugend

20 Ergebnisse Eingruppierung
Qualifikationsebenen werden übereinstimmend festgehalten Unterhalb der Eckeingruppierung bestehen weitere Entgeltgruppen Fachhochschulabschluss Abschluss an einer wissenschaftlichen Hochschule ver.di Bundesverwaltung - Bereich Jugend

21 Struktur der Eingruppierung
ver.di Bundesverwaltung - Bereich Jugend

22 Welche Ergebnisse gibt es sonst noch
Allgemeiner Teil Mantel Probezeit (6 Monate, es sei denn es ist eine kürzere Zeit vereinbart) Personalakten (Recht auf Einsicht) Nebentätigkeit (Anzeige beim AG) Zeugnis (Endzeugnis,Zwischenzeugnis, vorläufiges Zeugnis) Versetzung/ Zuweisung/ Abordnung Personalgestellung Qualifizierung Arbeitszeit Führung auf Probe Führung auf Zeit Gesamteinigungsvorbehalt ver.di Bundesverwaltung - Bereich Jugend

23 Was muss noch geregelt werden?
Mantel Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall Beendigung von Arbeitsverhältnissen Notlagen- / Härtefallregelungen Arbeitsbefreiung/ Urlaub Regelungen für Auszubildende ver.di Bundesverwaltung - Bereich Jugend

24 ver.di Bundesverwaltung - Bereich Jugend
Entgelt / Leistung Vergütungsstruktur Entgeltbestandteile Sonderzahlungen Leistungs-/ und Ertragsorientierung Finanzierung Rahmenregelung ver.di Bundesverwaltung - Bereich Jugend

25 Verhandlungsstand Auszubildende
Erste Gespräche über Neugestaltung Ausbildungs-TV wurden geführt Ziel von ver.di: Einheitliche Ausbildungsregelungen für alle Berufe Einführung einer Ausbildungsquote ( 7 %) Verbesserte Anrechnung Berufsschulzeiten Einheitliche Bildungsurlaubsregelung Verbindliche Übernahmeregelungen Diskussion: Prozentuale Ausbildungsvergütung an Ecklohngruppe orientiert Arbeitgeber blockieren die Verhandlungen ver.di Bundesverwaltung - Bereich Jugend

26 ver.di Bundesverwaltung - Bereich Jugend
Nächste Schritte Weitere Termine wichtige Termine: September (Berlin) Entgelt/leistungsorientierte Vergütung EIngruppierung 30. September - 1. Oktober (Köln) Entgeltfortzahlung/“Unkündbarkeit“/Befristungen 24. September Verhandlungskommission ver.di 30. September Mitgliederversammlung VKA Oktober Bundestarifkommission ver.di Bundesverwaltung - Bereich Jugend

27 ver.di Bundesverwaltung - Bereich Jugend
Was ist noch wichtig? Tarifrunde 2005 Forderungsaufstellung: Dezember 2004 Laufzeit bis 31. Januar 2005 Ausgangslage Schlechte Wirtschaftsdaten Arbeitgeber werden Einsparungen einfordern Arbeitgeber werden Verlängerte Arbeitszeiten fordern Risiko: Vermischung Neugestaltung und Tarifrunde Das bedeutet Frühzeitige Informationen sind notwendig Arbeitskampffähigkeit herstellen ver.di Bundesverwaltung - Bereich Jugend

28 Es gibt viel zu tun: Bringt Euch Ein!
Ach ja, und „Danke schön!“ für´s lange Zuhören... ver.di-Bundesverwaltung - Tarifsekretariat öffentlicher Dienst


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